Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Energiepark Galgenberg GmbH & Co. KG in 09111 Chemnitz, Johannisstraße 1, beantragte mit Datum vom 8. November 2023 die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225, Nr. 340) geändert worden ist, für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage am Standort 09116 Chemnitz, Gemarkung Rottluff, Flurstück 274. Die Anlage unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) geändert worden ist in Verbindung mit der Nummer 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen.
Die Firma Jowat SE beantragt die Genehmigung für die Änderung ihrer Anlage nach Nr. 4.1.8 (Anlagen zur Herstellung von Klebstoffen) des Anhangs der 4. BImSchV gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf Ihrem Grundstück in 32758 Detmold, Ernst- Hilker Straße 10 – 14, Gemarkung Detmold, Flur 38, Flurstücke 180, 181, 183,184, 275, 342, 368, 369, 372, 388, 389, 390, 391, 405, 407, 409 und 1287. Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen: 1. Änderung der Anlagentechnik 2. Erweiterung der Kältezentrale 3. bauliche Maßnahmen
Der Datensatz umfasst Informationen zu Windenergieanlagen gemäß 4. BImSchV in Sachsen. Die dazugehörigen Dienste (WMS und WFS) klassifizieren nach dem Anlagenstatus (im Betrieb, vor Inbetriebnahme, im Genehmigungsverfahren) sowie nach der Leistung der Anlagen (≤ 2 MW, > 2 und ≤ 4 MW, > 4 MW). Der publizierte Datenstand nach Länderinformationssystem Anlagen (LIS-A) ist der 30.12.2025.
Aktenzeichen: §16 766.0088/25/1.6.2 [HB-41] 766.0089/25/1.6.2 [SG-45] Änderung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen Hier: Änderung der Betriebsweise und Optimierung der Schallemissionen 766.0013/22/1.6.2 [SG-45] 766.0014/22/1.6.2 [HB-41] Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) Herr Cord Bauerkämper, Bauerkamp 1 in 33189 Schlangen, sowie die Tölle Lackmann GbR, Dr.-Wessel-Weg 10 in 32805 Horn-Bad Meinberg, beantragen gemäß §§ 4, 6, 10 des BImSchG jeweils die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage im Rahmen eines gemeinsamen Repoweringvorhabens. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: - SG-45: Schlangen, Gemarkung Schlangen, Flur 11, Flurstücke 51 und 52 - HB-41: Horn-Bad Meinberg, Germarkung Veldrom, Flur 4, Flurstücke 3 und 4 Für die SG-45 sollen die Bestandsanlagen SG-01, SG-02 und HB-04 zurückgebaut werden. Für die HB-41 sollen die Bestandsanlagen HB-05 und HB-06 zurückgebaut werden. Bei der Anlage SG-45 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-115 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 135,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 115,7 m und einer Gesamthöhe von 192,9 m, sowie einer Leistung von 4,2 MW. Die Anlage soll laut Antrag im vierten Quartal des Jahres 2023 in Betrieb genommen werden. Bei der Anlage HB-41 handelt es sich um eine WEA des Typs Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Nabenhöhe von 160,0 m, einem Rotorblattdurchmesser von 138,3 m und einer Gesamthöhe von 229,1 m, sowie einer Leistung von 4,2 MW. Die Anlage soll laut Antrag im vierten Quartal des Jahres 2023 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind jeweils im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über genehmi-gungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlage genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für die Vorhaben wurde jedoch von den Antragsstellern gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durch-führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der Vorprüfung wird von der Genehmigugns-behörde als zweckmäßig erachtet. Die Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung werden aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe als Untere Immissionsschutzbehörde. Einzelheiten ergeben sich aus dem im Internet zu veröffentlichenden und bei den u.g. Verwal-tungs-stellen auszulegenden Anträgen, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des jeweiligen Vorhabens und den ggf. bisher vorliegenden behördlichen Stellungnahmen. Die Antragsunterlagen umfassen jeweils insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen der Vorhaben: Antragsformula-re; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzepte; Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Hydrogeologisches Gutachten; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; UVP-Bericht; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); Artenschutzprüfung (ASP); weitere artenschutzrechtliche Unterlagen; Bauantrag mit Bauvorlagen; Turbulenzgutachten; Angaben zur optisch bedrängenden Wirkung.
Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen". Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.
OGC-konformer Darstellungsdienst (WMS) zur Objektart 4. BImSchV Windenergieanlage.
OGC-konformer Download-Dienst (WFS) zur Objektart 4. BImSchV Windenergieanlage.
Die Firma Agrargesellschaft Günterode mbH & Co. KG in 37327 Wingerode, Riethchaussee 5, erhält die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BlmSchG zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Rindern (ausgenommen Plätze für Mutterkuhhaltung mit mehr als sechs Monaten Weidehaltung je Kalenderjahr) nach Nr. 7.1.5 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV) am Standort im Landkreis Eichsfeld, 37308 Heilbad-Heiligenstadt / OT Günterode, Heiligenstädter Str. 1a, Gemarkung Günterode.Die o. g. bestehende Milchviehanlage (MVA) wird durch Änderung der Tierbelegung von 1.295 Rinder- und 175 Kälberplätzen auf 1.392 Rinder- und 375 Kälberplätze und die zugehörige Biogasanlage durch Erhöhung der Durchsatzkapazität von 92 t/d auf 159 t/d einschließlich der Erhöhung der gelagerten Mengen an Gärresten von 19.612 m³ auf 29.298 m³ und an Biogas von 8,366 t auf 11,22 t geändert.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 48 |
| Kommune | 150 |
| Land | 2323 |
| Weitere | 31 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 4 |
| Förderprogramm | 22 |
| Gesetzestext | 8 |
| Text | 42 |
| Umweltprüfung | 2250 |
| unbekannt | 58 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2289 |
| Offen | 86 |
| Unbekannt | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2384 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Bild | 3 |
| Datei | 15 |
| Dokument | 1835 |
| Keine | 477 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 19 |
| Webseite | 130 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 535 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1307 |
| Luft | 524 |
| Mensch und Umwelt | 2382 |
| Wasser | 463 |
| Weitere | 2384 |