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G10/2026/040_Errichtung und Betrieb eines 70m³ Silos für den Ersatzrohstoff synthetische Tonerde als Nebeneinrichtung einer Anlage zur Herstellung von Zementklinker in 25566 Lägerdorf (Kreis Steinburg).

Die Firma Holcim (Deutschland) AG, Sandweg 10, 25566 Lägerdorf, plant die Errichtung und Betrieb eines 70m³ Silos für den Ersatzrohstoff synthetische Tonerde als Nebeneinrichtung einer Anlage zur Herstellung von Zementklinker in 25566 Lägerdorf, Sandweg 10, Gemarkung Rethwisch, Flur 1, Flurstück 21/9. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: • die Errichtung und Betrieb eines 70m³ Silos • für den Ersatzrohstoff synthetische Tonerde als Ersatz von SEROX. Für das Vorhaben wurde eine Genehmigung nach § 16 Änderungsgenehmigung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBI. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), in Verbindung mit Nr. 2.3.1 GE des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31. Mai 2017 (BGBI. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), beantragt.

Peter Gross Umwelt GmbH & Co. KG, Nördliche Raffineriestr. 10, 76187 Karlsruhe - Bekanntgabe des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung nach UVPG

Die Peter Gross Umwelt GmbH & Co. KG hat bei der Immissionsschutzbehörde der Stadt Karlsruhe die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der bestehenden Anlage zur Lagerung und Behandlung nicht gefährlicher mineralischer Abfälle auf dem Grundstück Nördliche Raffineriestr. 10 in 76187 Karlsruhe beantragt. Gegenstand der Änderung sind unter anderem der Bau einer Halle, der Bau von überdachten Lagerboxen, Kapazitätserhöhungen und die Annahme von mineralischen Abfällen bis zur Deponieklasse DK II. Geändert werden die Anlagenteile, die unter Ziffer 8.11.2.4 sowie 8.12.2 des Anhang 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) fallen. Der ebenfalls auf dem Grundstück vorhandene Anlagenteil (Vorsiebhalde), der unter Ziffer 8.14.2.2 der 4. BImSchV fällt, bleibt unverändert.

Neugenehmigung für eine Windkraftanlage nach Ziffer 1.6.2 der 4. BImSchV gem. § 4 BImSchG

Errichtung und Betrieb der Windenergieanlage der Firma BürgerEnergie Geldern GmbH

Feststellung der UVP-Pflicht gemäß §5 UVPG für das Genehmigungsverfahren der Elektrowerke Weisweiler GmbH, Dürener Straße 487, 52249 Eschweiler

Die Elektrowerk Weisweiler GmbH, Dürener Straße 487, 52249 Eschweiler beantragt nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage zur Herstellung von Nichteisenmetallen aus Erzen gemäß Ziffer 3.3 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in 52249 Eschweiler, Dürener Straße 487, Gemarkung Weisweiler, Flur 1 Flurstücke 771, 303, 304, 307 bis 310, 312, Flur 3 Flurstücke 80, 204, 209, 238, Flur 16 Flurstücke 354, 355, Flur 21 Flurstücke 43, 476, 495 bis 499, 505, 511, 512 Flur 22 Flurstücke 9, 209, 241, 257, 261, 262, 271, 272, 275, 276, 278 bis 280, 282, 296, 298, 308, 470, 471, 515 Antragsgegenstand ist im Wesentlichen die Errichtung und Betrieb einer zusätzlichen Abluftreinigungsanlage zur Entstaubung der Abluft aus dem Elektrolichtbogenofen 74.

Branchenprogramm zur Abfallvermeidung und -verwertung in Galvanikanlagen

Ziel und erwartete Ergebnisse: In Nordrhein-Westfalen werden derzeit ca. 350 genehmigungsbedürftige Anlagen nach den Nrn. 3.9 Spalte, 3.9 Spalte 2 a) und 3.10 Spalten 1 und 2 des Anhangs zur 4. BImSchV betrieben. Für diese Anlagen wird eine umfassende Erhebung zum Stand der Technik und zu möglichen Maßnahmen der Abfallvermeidung und der Verminderung, einschliesslich Darstellung möglicher Bester Verfügbarer Techniken durchgeführt. Hierzu werden die bei den zuständigen Immissionsschutz- und Wasserbehörden vorliegenden Unterlagen (z.B. Genehmigungsunterlagen, Abfallbilanzen, Einleitungserlaubnisse) gesichtet und ausgewertet; Angaben zum Abfall- und Abwasseranfall nach Abstimmung mit den betreffenden Industrieverbänden durch eine Betreiberabfrage zu aktualisiert, ergänzt und ausgewertet; einzelnen Anlagen zwecks Erstellung einer Prioritätenliste hinsichtlich ihrer Bedeutung bewertet; besonders abfall- und abwasserrelevante Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen an eine weitgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser einer eingehenden Vor-Ort-Untersuchung unterzogen. Dabei wird für jede untersuchte Anlage ein detaillierter Prüfbericht zu erstellt. Ziel des Projektes ist die Ermittlung des derzeitigen Status im Hinblick auf Anfall, Aufkommen und Entsorgung von Abfällen und Schmutzwasser der Anlagen insbesondere im Hinblick auf besonders überwachungsbedürftige Abfälle; Ermittlung des Vermeidungspotentials für Abfälle und Abwässer sowie des Verwertungspotentials für Abfälle; Ermittlung des Standes des Vollzuges des Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG; exemplarische Untersuchung von Anlagen im Hinblick auf die Möglichkeit der Umsetzung von dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser; Erarbeitung eines Leitfadens zur Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und Abwasser. Dabei sind die Musterverwaltungsvorschriften des LAI, Anforderungen der Abwasserverordnung einschließlich der einschlägigen Anhänge, einschlägige technische Regelwerke und die Ergebnisse der exemplarischen Untersuchungen zu berücksichtigen Das Branchenprogramm wird mit den betreffenden Industrieverbänden diskutiert und wichtige Zwischenergebnisse diesen regelmäßig vorgestellt. In einer Projektsteuerungsgruppe bestehend aus Vertretern der Vollzugsbehörden werden Informationen ausgetauscht, Probleme diskutiert, Optimierungsvorschläge eingebracht und das weitere Vorgehen abgestimmt.

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für 3 Windenergieanlagen in den Gemarkungen Konken und Herschweiler-Pettersheim

Die ATE Windpark Konken GmbH & Co. KG hat ein Repowering für ihre drei Windenergieanlagen beantragt. Die Windenergieanlagen sind Anlagen nach Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Durchführungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BIm-SchV – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen). Über die beantragten Änderungen ist in einem Genehmigungsänderungsverfahren nach §§ 16b, 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zu entscheiden. Für das Vorhaben war aufgrund § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V. m. dessen Anlage 1 (Nr. 1.6.2) eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Esfandyar Ventures One SARL, Errichtung und Betrieb einer Notstromdieselmotorenanlage zur Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung eines Rechenzentrums bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung, RPDA - Dez. IV/F 43.2-53 u 12.01/20-2023/1

Die Esfandyar Ventures One SARL, Avenue J. F. Kennedy 46A L-1855 Luxembourg hat einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Notstromdieselmotoranlage eines noch zu errichtendes Rechenzentrums FRA03 südlich des Industrieparks Höchst gestellt. Vorgesehen ist die Errichtung und der Be-trieb von 59 Netzersatzanlagen (NEA) zur Notstromversorgung des Rechenzentrums sowie eine NEA zur Sicherheitsstromversorgung (Life Safety Generator) mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt ca. 392 MW. Als Brennstoff wird dafür Die-selkraftstoff eingesetzt werden. Die NEA dienen der Sicherstellung einer unterbre-chungsfreien Stromversorgung des Rechenzentrums im Falle eines Stromausfalls. Für die Notstromversorgung sind beantragt:  59 Notstromaggregate (Motortyp MTU20V4000 G74F, CAT175-16, CAT 3516E oder Kohler KD3100) jeweils mit Kraftstoff-Tagestanks mit 800 l Volumen, Mo-torkühlsystemen und SCR-Systemen mit Urea-Tagestanks mit 1.500 l Volumen  Ein Notstromaggregat für die Sicherheitsstromversorgung des Gebäudes (Mo-tortyp MTU 18V2000 G26F oder CAT 3412C-C18) mit Kraftstoff-Tagestank mit 800 l Volumen, Motorkühlsystem und SCR-System mit Urea-Tagestank mit 1.500 l Volumen  Zwei Harnstofflagertanks mit einem Volumen von jeweils 40 m3  16 Sammel-Abgaskamine Für die Brennstoffversorgung sind beantragt:  20 unterirdische Kraftstofflagertanks mit einem Volumen von jeweils 100 m3 mit jeweils einer Kraftstofftauchpumpe  Zwei Kraftstoffpflegeanlagen  Zwei Abfüllplätze für Kraftstoff und Harnstoff  zugehörige Rohrleitungen Für die Anlage ist folgender Standort vorgesehen: Frankfurt am Main Gemarkung: Schwanheim, Flur: 30, Flurstück: 233/5, Rechts-/Hochwert: 32U 467195 / 5547455. Die Notstromdieselmotoranlage soll baldmöglichst in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 1.1 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

G12825 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben Wesentliche Änderung einer Bioethanolanlage in 16303 Schwedt/Oder

Die Firma VERBIO Schwedt GmbH, Passower Chaussee 111 in 16303 Schwedt/Oder, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 16303 Schwedt/Oder, Passower Chaussee 111 in der Gemarkung Schwedt, Flur 29, Flurstücke 28 und 39 eine Bioethanolanlage wesentlich zu ändern (Az.: G12825). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Produktionskapazität von Bioethanol von 200 000 Tonnen pro Jahr auf 260 000 Tonnen pro Jahr und der Getreideverarbeitung von 670 000 Tonnen pro Jahr auf 840 000 Tonnen pro Jahr. Weiterhin sollen in der Destillation verunreinigtes Ethanol mit einer maximalen Menge von 87 600 Tonnen pro Jahr verarbeitet werden. Der Destillationsprozess bleibt dabei unverändert. Auch die Leistungserhöhung der Getreideverarbeitung und die damit verbundene erhöhte Maischeproduktion wird durch Ausnutzen von bereits vorhandenen Anlagenreserven beziehungsweise Anpassungen/Austausch von bestehenden Anlagenteilen erreicht. Eine Erweiterung der Anlagentechnik ist dafür nicht vorgesehen. Das verunreinigte Ethanol und die zusätzlichen Getreidemengen sollen per LKW angeliefert werden. Die Zwischenlagerung des verunreinigten Ethanols erfolgt in einem bestehenden Tank mit einer Lagerkapazität von 710 Tonnen. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 4.1.2 GE in Verbindung mit den Nummern 1.2.2.1 V, 1.2.3.1 V, 7.21 EG, 8.10.1.1 EG und 8.12.1.1 EG des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 4.2 A in Verbindung mit den Nummern 1.2.2.1 S und 1.2.3.1 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Vorbescheid (§ 9 Abs. 1a BImSchG) der Fa. meridian Neue Energien GmbH (Standort Großenstein)

Die Firma meridian Neue Energien GmbH, Johann-Wendel-Straße 22, 98529 Suhl hat mit Datum vom 30.10.2025 beim Landratsamt Greiz einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen im Sinne der Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) gestellt. Das Vorhaben umfasst konkret fünf Windenergieanlagen vom Typ: Vestas V162 6.2 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser 162 m und einer Gesamthöhe von 250 am Standort der Gemarkung Großenstein, Flur 5, Flurstücke 285/2 und 288/2 sowie Flur 7, Flurstücke 340/3, 341 und 339/2.

Bekanntgabe als Sachverständiger nach § 29b BImSchG i.V. § 29a BImSchG Aufgabe eines bekannt gegebenen Sachverständigen Voraussetzungen Antrag Verfahrensdurchführung Verfahrensdauer Verfahrenskosten Weiterführende Informationen

Aufgabe des bekannt gegebenen Sachverständigen ist es, die Überwachungstätigkeit der Behörden von eigenen sachverständigen Ermittlungen zu entlasten. In Abhängigkeit insbesondere von den im Bekanntgabeverfahren überprüften Kenntnissen und Fähigkeiten des Sachverständigen, erstreckt sich diese Tätigkeit auf die im Rahmen des § 29a BImSchG anfallenden sicherheitstechnischen Prüfungen und die Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen in bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagenarten nach dem Anhang der 4. BImSchV in Verbindung mit persönlich vertretenen Fachgebieten. Voraussetzung einer Bekanntgabe ist das Vorliegen der im Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der 41. BImSchV genannten Bekanntgabevoraussetzungen. Demnach ist neben den Anforderungen an die Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit, gerätetechnische Ausstattung und das Hilfspersonal auch das Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung  nachzuweisen. Hierzu sind die diesbezüglichen Hinweise und Festlegungen der Arbeitshilfe 41. BImSchV zu beachten. Als begünstigender Verwaltungsakt setzt die Bekanntgabe als Sachverständiger nach §29b BImSchG einen Antrag voraus. Das entsprechend zu verwendende Formular ist auch im Anhang 2 der vorbezeichneten Arbeitshilfe enthalten. Antragsteller mit Geschäftssitz im Land Sachsen-Anhalt richten den Antrag ergänzt durch die geforderten Angaben und Anlagen an das: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dezernat 31 Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale). Nach Antragseingang im LAU wird zunächst eine Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, Aussagekraft und Aktualität der enthaltenen Angaben und Erklärungen durchgeführt. Sofern erforderlich werden in diesem Verfahrensstadium Veranlassungen zur Ergänzung oder Unterlagennachreichung getroffen. Liegen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vor, werden bei den bekannt gebenden Behörden der anderen Bundesländer etwaige dortige Bedenken zur Zuverlässigkeit des Antragstellers oder darüber hinaus bestehende Einwände zum Bekanntgabebegehren abgefragt. Zudem erfolgt die Prüfung der Fachkunde und sachlichen Ausstattung. Im Zuge derer werden u.a. auch die vorgelegten Referenzen überprüft und ggf. ein Fachgespräch mit den Sachverständigen durchführt. Liegen alle Prüfungsergebnisse vor, wird die sich daraus ergebende Entscheidung dem Antragsteller durch Bescheid bekannt gegeben. Dieser weist u. a. den Aufgabenumfang, ggf. Einschränkungen sowie die Befristung der Bekanntgabe aus und enthält vom Antragsteller zu beachtende Hinweise und Nebenbestimmungen (wie die Anzeige wesentlicher Änderungen, der Nachweis der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die Berichterstattung zu bei Prüfungen festgestellten bedeutsamen Mängeln etc.).Die Veröffentlichung der Bekanntgabe erfolgt im Recherche-System-Messstellen-Sachverständige ( ReSyMeSa ). Die Dauer des Bekanntgabeverfahrens richtet sich sowohl nach dem Zeitpunkt, an dem die Antragsunterlagen vollständig im LAU vorliegen, als auch dem umfangsbezogenen Prüfaufwand. Es ist von einer Verfahrensdauer von bis zu vier Monaten auszugehen. Für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens werden Verfahrenskosten (Gebühren und Auslagen) fällig. Diese Kosten sind durch den Antragsteller zu tragen. Dies gilt gleichfalls, falls dem Begehren nur eingeschränkt gefolgt, es abschlägig beschieden, der Antrag zurückgezogen oder das Verfahren von Amts wegen eingestellt wird. Die Höhe der Verfahrenskosten wird entsprechend der Tarifstelle 23 der laufenden Nummer 76 der AllGO LSA in Ansatz gebracht. Diese setzen sich demnach zusammen aus dem Grundbetrag nach Nr. 23.2.1, den Kosten für etwaige erhöhte Aufwendungen (Nr. 23.2.2) und der Kompetenzprüfung (Nr. 23.2.3). Fachinformationen Arbeitshilfe für Sachverständige Formular Nachweis Haftpflichtversicherung

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