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Verbesserung der Immissionssituation in Wohngebieten durch Anpassung der Ableitbedingungen - Ersatzmaßnahmen zur Schornsteinerhöhung

Festbrennstofffeuerungen aus Privathaushalten haben einen erheblichen Anteil an den Schadstoffemissionen in Deutschland, insbesondere hinsichtlich Feinstaub. Für die in der kommenden Legislaturperiode anstehende 'große' Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) soll der Beitrag der Festbrennstofffeuerungen zu den Immissionen genauer betrachtet werden, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ableiten zu können. Während bei neu errichteten Anlagen die Thematik durch überarbeitete Vorschriften für Schornsteine verhältnismäßig leicht adressiert werden kann, ergibt sich für Bestandsanlagen eine komplexere Problemstellung, da die flächendeckende Ertüchtigung von Schornsteinen an finanzielle/wirtschaftliche und baurechtliche/statische Grenzen stößt. Im Rahmen des Forschungsprojektes sollen Untersuchungen im Windkanal durchgeführt werden, um die Immissionssituation im Umfeld von Festbrennstofffeuerungen, insbesondere in Wohngebieten, zu untersuchen. Diese werden ergänzt durch computergestützte Modellierungen (CFD). Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionsbelastung sollen identifiziert und charakterisiert werden. Es soll ermittelt werden, welche Alternativen Maßnahmen zu einer Schornsteinerhöhung möglich sind um eine gleichwertige Immissionssituation in der Nachbarschaft herzustellen.

Emissionen und Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen

<p>Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen.</p><p>Feinstaub-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen</p><p>Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Holz oder Kohle Heizwärme oder erwärmen das Brauchwasser. Überwiegend handelt es sich um Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser beheizen, etwa Festbrennstoff-, Öl- oder Gasheizungen. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, wie Kamin- oder Kachelöfen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, die meist mit Holz oder Kohle befeuert werden. Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1.000 kW verstanden, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV)</a> geregelt sind.</p><p>Die im Folgenden dargelegten Emissionsdaten stammen aus dem nationalen Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025, und spiegeln den Stand für das Jahr 2023 wider.</p><p>Die Staubemissionen werden hierbei in den Größenklassen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠ (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm) und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠ (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 2,5 µm) angegeben. Feinstaub (PM2,5) ist aus gesundheitlicher Sicht relevanter und sollte im Hinblick auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation prioritär reduziert werden.&nbsp;</p><p>Die Feinstaub-Emissionen (PM10) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 17,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Hiervon machen die Emissionen aus Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 15,7 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025).</p><p>Bei der Feinstaubfraktion (PM2,5) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 16,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Auch hier machen Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 14,9 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Die Verbrennung von Holz in privaten Haushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden ist somit eine wesentliche Quelle der Feinstaubemissionen in Deutschland. Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a>⁠ während der Heizperiode abhängig: Bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes. Bei höheren Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich geringere Emissionen aufgrund des gesunkenen Brennstoffeinsatzes. Außerdem ist die Verwendung ordnungsgemäßer Brennstoffe sowie eine sachgerechte Bedienung und regelmäßige Wartung der Anlagen notwendig, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten.</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Luftschadstoff- Emissionsberichterstattung erhalten Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">hier</a>.</p><p>Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme </p><p>Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen, und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen meist entweder Scheitholz oder Kohle die von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden oder Holzpellets, die mechanisch der Feuerungsanlage zugeführt werden. Bei Festbrennstoffkesseln gibt es neben Pellet-, Scheitholz- und Kohlekesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel. Dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt.</p><p>Ein Problem für die Luftreinhaltung stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Diese verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlage, die Bedienung sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes haben einen großen Einfluss auf die Emissionen.</p><p>Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>⁠- bzw. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠ -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>⁠ geregelt sind, bei 35 t (inklusive Flüssiggas mit 1 t) und die PM10 bzw. PM2,5 -Emissionen aller Ölheizungen bei 380 t (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen</p><p>Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV).</a> Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber*innen nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen.</p><p>Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder erhalten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html">BEG EM</a>) einen Bonus (sog. Emissionsminderungs-Zuschlag).</p><p>Eine weitere Minderung der Emissionen kann durch eine Kombination aus Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle (Sonne, Erd- oder Luftwärme) zur Abdeckung der Grundlast und der Holzfeuerung zur Abdeckung von Zeiten hohen Energiebedarfs erreicht werden. Auf das Verbrennen von Holz ausschließlich aus Behaglichkeitsgründen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.</p><p>Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen</p><p>Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2023 mit rund 67 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>). Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen.</p><p>Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen</p><p>Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2023 mit 100 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen">(Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2025)</a>.</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Treibhausgas-Emissionsberichterstattung erhalten Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">hier</a>.</p><p>Anteil an den Emissionen gasförmiger organischer Luftschadstoffe (ohne Methan)</p><p>Die Emissionen von gasförmigen organischen Luftschadstoffen ohne Methan (sog. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NMVOC#alphabar">NMVOC</a>⁠) aus Kleinfeuerungsanlagenmachten 2023 mit rund 36 Tausend Tonnen etwa 3,7 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Emissionsberichterstattung für Treibhausgase und Luftschadstoffe erhalten Sie hier (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Treibhausgase</a> bzw. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Luftschadstoffe</a>).</p>

Staubabscheider für Einzelraumfeuerungsanlagen

<p>Für Pellet-, Kamin- und Kachelöfen: Staubabscheider reduzieren Staubemissionen</p><p>So reduzieren Sie Staubemissionen mit Staubabscheidern</p><p><ul><li>Achten Sie beim Kauf von Staubabscheidern auf hohe Staubabscheidegrade (über 50 %) und eine automatische Abreinigung.</li><li>Prüfen Sie, ob Ihr Staubabscheider eine Bauartzulassung vom <a href="https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/staubabscheider-fuer-feuerungsanlagen">DIBt</a> hat.</li><li>Binden Sie vor dem Einbau eines Staubabscheiders den Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin frühzeitig in die Planungen ein.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Die Verbrennung von Holz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen ohne automatische Regelung läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gasförmigen Luftschadstoffen und Gerüchen auch Feinstaub und Ruß. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel haben einen kleineren Durchmesser als ein menschliches Haar und können bis tief in die Lunge eindringen und dort zu Entzündungsreaktionen führen. Diese Belastung kann zu Erkrankungen des Lungen- und Herz- Kreislauf-Systems führen. Staubabscheider können die Emissionen von Partikeln deutlich reduzieren und somit die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit mindern.</p><p><strong>Auf hohe Wirksamkeit beim Kauf achten:</strong> Achten Sie beim Kauf eines Staubabscheiders auf einen Nachweis des Herstellers, der einen Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent aufweist, um sicherzustellen, dass eine Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik eingesetzt wird und die Bestandsanlage somit nach Ablauf der Übergangsfrist (Verweis auf § 26 der 1. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>⁠) weiterbetrieben werden darf.</p><p>Denn Staubabscheider müssen dem Stand der Technik entsprechen, um die Anforderungen des § 26 Absatz 2 der 1. BImSchV zu den Übergangsregelungen und Nachrüstverpflichtungen zu erfüllen. Für Einzelraumfeuerungsanlagen kommen dabei nur elektrostatische Staubabscheider in Betracht, gegebenenfalls ergänzt um Katalysatoren (siehe unten).</p><p>Beachten Sie, dass Katalysatoren als Einzellösung keine Staubminderung nach dem Stand der Technik darstellen und somit nur ergänzend Anwendung finden können. Katalysatoren dienen vorwiegend dazu, die gasförmigen Abgasbestandteile zu reduzieren. Ihre Wirkung auf die Staubemissionen ist begrenzt. Sie werden deshalb nicht als eigenständige Staubminderungstechnik angesehen (VDI 3670:2016).</p><p>Je höher der Abscheidegrad desto besser für die Umwelt. Abscheidegrade von über 65 % sind aus Sicht des Umweltbundesamtes zu empfehlen.</p><p><strong>Prüfen Sie die Bauartzulassung:</strong> Eingesetzte Staubabscheider müssen über eine Bauartzulassung verfügen. Diese wird i.d.R. vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)&nbsp;erteilt. <a href="https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/staubabscheider-fuer-feuerungsanlagen">Zugelassene Staubabscheider sind auf der Internetseite des DIBt gelistet.</a></p><p><strong>Bezirksschornsteinfeger*in frühzeitig einbinden:</strong> Beziehen Sie frühzeitig Ihren zuständige*n bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in in die Planung mit ein. Der Einbau wird im Regelfall von Schornsteinbau- oder Ofenbaufachbetrieben durchgeführt. Beachten Sie dabei, dass in den sogenannten Übergangsregelungen des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/__26.html">§ 26 der 1. BImSchV</a> festgeschrieben ist, dass Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, nach dem 31.12.2024 nur weiterbetrieben werden dürfen, wenn Grenzwerte für die Emissionen von Staub (0,15 Gramm je Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (4 Gramm je Kubikmeter) nicht überschritten werden.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Funktionsweisen: </strong>Es gibt es zwei typische Funktionsprinzipien der Staubabscheidung: elektrostatische und filternde Abscheider. Ergänzend können auch Katalysatoren Anwendung finden.</p><p><strong>Elektrostatische Staubabscheidung: </strong>Bei elektrostatischen Staubabscheidern erfolgt die Abtrennung der Partikel durch deren Aufladung infolge der Einwirkung eines starken elektrischen Felds, das mittels einer hohen Gleichspannung erzeugt wird, und der anschließenden Abscheidung der geladenen Partikel auf einer elektrisch leitenden Niederschlagsfläche. Der abgelagerte Staub wird im Rahmen der Kehrarbeiten durch das Schornsteinfegerhandwerk abgereinigt und mit der Kehrasche zusammen entsorgt. Aufgrund der höheren Staub- und Rußablagerungen ist es möglich, dass, abhängig von der Nutzungshäufigkeit, eine oder zwei zusätzliche Kehrungen pro Heizsaison notwendig sind. Darüber entscheidet der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Zwingend sind aber die Vorgaben der allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen zu beachten. Dort werden Vorgaben über die Kehrhäufigkeit getroffen, um die Betriebssicherheit des Gerätes zu gewährleisten. Elektrostatische Staubabscheider können an verschiedenen Stellen zwischen Ofen und Schornstein, aber auch auf der Schornsteinmündung verbaut werden. Das Material des Schornsteins, also Metall, Beton oder Stein, spielt für die Installation keine Rolle.</p><p><strong>Filternde Abscheider</strong>&nbsp;funktionieren wie ein Schwamm. Staubpartikel lagern sich an der Oberfläche und den Poren und Wänden des Filters an. Diese Art der Staubabscheidung ist sehr effizient, aber auch vergleichsweise teuer und wird in dieser Form nicht bei Einzelraumfeuerungsanlagen eingesetzt.</p><p><strong>Katalysatoren </strong>bilden neben den elektrostatischen und filternden Staub-minderungseinrichtungen eine eigene Gruppe der Abgasreinigungsverfahren. Im Unterschied zu den Staubminderungseinrichtungen, die Feststoffe aus dem Gasstrom entfernen, zielen Katalysatoren primär auf die Umsetzung von gasförmigen Abgasbestandteilen ab. Teilweise kommt es auch zur Reduzierung der Staubemissionen, vor allem von Ruß, als Bestandteil des Staubs (VDI 3670:2016).</p><p>Da Katalysatoren aber vorwiegend dazu dienen die gasförmigen Abgasbestandteile zu reduzieren und ihre Wirkung auf die Staubemissionen begrenzt ist, werden sie nicht als eigenständige Staubminderungstechnik angesehen (VDI 3670:2016). Katalysatoren als Einzellösung stellen somit keine Staubminderung nach dem Stand der Technik dar. Katalysatoren können sich mit der Zeit zusetzen und dadurch in ihrer Filterwirkung nachlassen. Daher bedürfen diese Produkte einer regelmäßigen Wartung. Darüber hinaus kommt es aufgrund verschiedener Prozesse zu einer Minderung der katalytischen Wirkung. Daher müssen Katalysatoren nach einer bestimmten Anzahl von Betriebsstunden oder -jahren ausgetauscht werden. Reinigungszyklen sowie der Austausch von Bauteilen sind den Zulassungs- oder Herstellerunterlagen zu entnehmen und berücksichtigen übliche und vorhersehbare Abnutzung.</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Aktuell gehören die über 11 Mio. Holzöfen in Deutschland zu einer der Hauptquellen von Feinstaub. Denn die Emissionen von kleinen Holzfeuerungsanlagen können erheblich zur Feinstaubbelastung der Umgebungsluft beitragen und stellen somit eine ernsthafte Umwelt- und Gesundheitsbelastung dar. Diese kleinen Partikel können nicht nur die Atemwege beeinträchtigen, sondern auch zu schwerwiegenderen Gesundheitsproblemen führen. Staubabscheider können die Freisetzung von Luftschadstoffen reduzieren und somit zur Verringerung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung beitragen. Noch besser wäre es jedoch kein Holz zu verbrennen, da es auch mit Staubabscheider zu einem Ausstoß von Luftschadstoffen kommt.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Der Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen ist in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetze – 1. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a>⁠) geregelt. In den sog. Übergangsregelungen des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/__26.html">§ 26 der 1. BImSchV</a> ist festgeschrieben, dass Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, nach dem 31.12.2024 nur weiterbetrieben werden dürfen, wenn Grenzwerte für die Emissionen von Staub (0,15 Gramm je Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (4 Gramm je Kubikmeter) nicht überschritten werden. Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte nicht erbracht werden, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen abhängig vom Alter der Anlage zu bestimmten Zeitpunkten (spätestens bis Ende 2024) mit einer "Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik" nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen (§ 26 Absatz 2 der 1. BImSchV).</p><p>Bei der Verabschiedung der Verordnung im Jahr 2010 wurde diese technologieoffene Formulierung gewählt, um die Entwicklung verschiedener Techniken zu ermöglichen. In der VDI 3670 (Ausgabe: April 2016) wurden die bis zur Drucklegung der technischen Richtlinie bereits auf dem Markt verfügbaren Abgasreinigungstechniken beschrieben. Für nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für Einzelraumfeuerungsanlagen wurde ein Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent beschrieben (siehe auch <a href="https://www.bmuv.de/faqs/kleinfeuerungsanlagen">BMUV-FAQ</a>). Seit 2016 ist die technische Entwicklung weiter vorangeschritten, sodass je nach Anlagen- und Brennstoffart höhere Abscheidegrade möglich sind. Dies zeigt auch die Vergabegrundlage für den <a href="https://produktinfo.blauer-engel.de/uploads/criteriafile/de/DE-UZ%20222-202201-de-Kriterien-V3.pdf">Blauen Engel für Staubabscheider</a>, die einen Staubabscheidegrad von 65 % fordert.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Staubabscheider sind bei Einzelraumfeuerungsanlagen bisher eine Nischenanwendung. Eine Installation ist jedoch an verschiedenen Stellen zwischen Feuerungsanlage und Schornsteinmündung möglich. Bei Festbrennstoffkesseln haben elektrostatische Staubabscheider in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen. Der Einsatz von Staubabscheidern bei Festbrennstoffkesseln wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert. Beachten Sie hierzu die <a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html">Förderkriterien des BAFA</a> bezüglich der geforderten Staubabscheidung.</p>

Pelletofen

<p>Pelletofen: Holzheizung energiesparend einstellen, Alternativen prüfen</p><p>So heizen Sie klimaverträglich mit Pellets</p><p><p><strong>Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?</strong></p><ul><li>Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung.</li><li>Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder.&nbsp;</li></ul><p><strong>Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?</strong></p><ul><li>Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der brennstoffbasierten Heizung (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie bereitstehende Fördergelder.</li><li>Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert.</li><li>Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung.</li></ul><p><strong>Sie möchten (weiterhin) mit Pellets heizen?</strong></p><ul><li>Prüfen Sie den Austausch Ihres Ofens, wenn er älter als 15 Jahre ist.</li><li>Achten Sie beim Erwerb eines Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen.</li><li>Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage.</li><li>Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik).</li><li>Prüfen Sie den ergänzenden Einbau eines Staubabscheiders.</li><li>Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.</li><li>Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen.</li></ul></p><p><strong>Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?</strong></p><p><strong>Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?</strong></p><p><strong>Sie möchten (weiterhin) mit Pellets heizen?</strong></p><p>Gewusst wie</p><p>Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO2-Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Nebenkostenrechnung. Der CO2-Preis im <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nehs_node.html">Nationalen Emissionshandel</a> wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ spricht sich allerdings aus ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen gegen die Installation von Holzheizungen aus. Darunter fallen auch die Pelletöfen.&nbsp;</p><p><strong>Im Neubau ohne Brennstoffe heizen:</strong> Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept.&nbsp;So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können.&nbsp;</p><p><strong>Im Altbau vorausschauend planen:</strong> Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden kann die Raumwärmeversorgung mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur erfolgen.</p><p>Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung</p><p><strong>Hinweise für Pelletöfen:</strong></p><p>Falls Holzpellets dennoch zur Raumwärmebereitstellung genutzt werden sollen, sind einige Punkte zu beachten:</p><p><strong>Austausch alter Öfen:</strong> Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält. Die Feuerungswärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Hierzu sollten sie Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen.</p><p><strong>Hohe Energieeffizienzklasse wählen:</strong> Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Wasserführende Pelletöfen können einen höheren Wirkungsgrad erreichen als nicht wasserführende Öfen, die nur den Aufstellraum heizen. Wasserführende Pelletöfen eignen sich gut für Gebäude mit einem sehr niedrigen Energiebedarf (Passivhäuser). Die sparsamsten Pelletöfen erreichen Energieeffizienzklasse A++.&nbsp;</p><p><strong>Umweltfreundliche Holzpellets kaufen:</strong> Beziehen Sie die Holzpellets aus Ihrer Region, denn der Transport der Pellets zu Ihnen verbraucht Benzin und Diesel. Achten Sie zudem darauf, dass die Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (Siegel <a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a>, <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a> oder <a href="https://www.naturland.de/de/naturland/wofuer-wir-stehen/oeko-wald.html">Naturland</a>). Holzpellets müssen aus naturbelassenem Holz stammen und die Anforderungen der DIN EN 17225-2 Klasse A1 einhalten. Zusätzlich können diese nach dem nach dem DIN Plus oder EN Plus (A1) Zertifizierungsprogramm zertifiziert sein.&nbsp;</p><p><strong>Staubabscheider einbauen:</strong>&nbsp;Durch den Einsatz von Staubabscheidern können sehr niedrige Schadstoffemissionen bei Pelletöfen erreicht werden. Eine <a href="https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/staubabscheider-fuer-feuerungsanlagen">Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider</a> finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz">Heizen mit Holz</a>.&nbsp;</p><p><strong>Niedrige Emissionen:</strong>&nbsp;Beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden im Rahmen der <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/">Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)</a> besonders emissionsarme Pelletöfen gefördert.</p><p><strong>Entsorgung der Asche:</strong> Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:&nbsp;</strong>Die Verbrennung von Holz läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.</p><p>Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar.</p><p>Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe.</p><p>Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forst (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Die&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Pelletöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren ist eine Inspektion des Brennstofflagers durch Schornsteinfegende zweimal in sieben Jahren verpflichtend. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Pelletöfen, diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1186-20170307">Verordnung (EU) Nr. 2015/1186</a>&nbsp;macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1185-20170109%20">Verordnung (EU) Nr. 2015/1185</a>&nbsp;die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p>

Pelletkessel

<p>Pellets: Holzheizung energiesparend einstellen und Alternativen prüfen</p><p>So heizen Sie klimaverträglich mit Pellets</p><p><p><strong>Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?</strong></p><ul><li>Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung.</li><li>Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder.&nbsp;</li></ul><p><strong>Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?</strong></p><ul><li>Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der brennstoffbasierten Heizung (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie bereitstehende Fördergelder.</li><li>Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert.</li><li>Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung.</li></ul><p><strong>Sie möchten (weiterhin) mit Pellets heizen?</strong></p><ul><li>Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist.</li><li>Achten Sie beim Erwerb eines Pelletkessels auf einen hohen Nutzungsgrad (Brennwertgerät in Effizienzklasse A++) und geringe Schadstoffemissionen.</li><li>Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage.</li><li>Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik).</li><li>Prüfen Sie den ergänzenden Einbau eines Staubabscheiders</li><li>Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.</li><li>Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen.</li></ul></p><p><strong>Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?</strong></p><p><strong>Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?</strong></p><p><strong>Sie möchten (weiterhin) mit Pellets heizen?</strong></p><p>Gewusst wie</p><p>Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO2-Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO2-Preis im&nbsp;<a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nehs_node.html">Nationalen Emissionshandel</a> wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ spricht sich allerdings aus ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen gegen die Installation von Holzheizungen aus. Darunter fallen auch die Pelletheizungen.&nbsp;</p><p><strong>Im Neubau ohne Brennstoffe heizen:</strong> Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten grundsätzlich aus Klimaschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept.&nbsp;So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können.&nbsp;</p><p><strong>Im Altbau vorausschauend planen: </strong>Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden kann die Raumwärmeversorgung mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur erfolgen.</p><p>Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung</p><p><strong>Hinweise für die Pelletheizung:&nbsp;</strong></p><p>Falls Holzpellets dennoch zur Raumwärme oder Warmwasserbereitstellung genutzt werden sollen, sind einige Punkte zu beachten:</p><p><strong>Austausch alter Heizkessel:</strong> Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren Heizkessel einzubauen. Bestehende Festbrennstoffkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, dürfen ab dem 01. Januar 2025 nur noch weiter betrieben werden, wenn diese die Grenzwerte der 1. Stufe der&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;einhalten. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt durch das Schornsteinfegerhandwerk wiederkehrend alle zwei Jahre.</p><p><strong>Hohe Energieeffizienzklasse wählen:</strong> Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb einer neuen Heizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Bei der Brennwerttechnik wird die Wärme im Abgas besser ausgenutzt. Voraussetzung dafür ist, dass der Heizkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb arbeiten kann (siehe unten). Pellet-Brennwertkessel erreichen die&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/heizgeraete">Effizienzklasse A++</a>. Einfache Pelletkessel liegen in der Effizienzklasse A+. Achten Sie hier auf einen möglichst hohen Energieeffizienz-Kennwert von etwa 120 %.&nbsp;Kombinieren Sie Ihre Holzheizung mit brennstofffreien erneuerbaren Energien, zum Beispiel Sonnenkollektoren. Die Brauchwassererwärmung kann dann außerhalb der Heizperiode die Sonne übernehmen. Das spart Holz und schont die Umwelt, da die Holzheizung außerhalb der Heizperiode ineffizient arbeitet und mit höheren Emissionen verbunden ist.</p><p><strong>Richtige Größe der Heizung:</strong> Alte Heizkessel sind oft größer als nötig. Bestehen Sie beim Austausch Ihres Heizkessels auf eine individuelle Dimensionierung: Eine kleinere Heizung ist günstiger und beheizt Ihr Haus effizienter. Ein gut gedämmtes Haus benötigt weniger Heizleistung als ein schlecht gedämmtes Haus. Deshalb sollte – nach Möglichkeit – bei einer Haussanierung zuerst gedämmt werden, bevor über die Auswahl der Heizung entschieden wird. Lassen Sie sich hierbei von Energieberater*innen unterstützen.</p><p><strong>Heizung als Gesamtsystem:</strong> Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche "Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (das heißt der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie deshalb beim Heizungstausch eine "Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose <a href="http://www.energiesparkonto.de/">Energiesparkonto</a>. Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung.</p><p><strong>Umweltfreundliche Holzpellets kaufen:</strong> Beziehen Sie die Holzpellets aus Ihrer Region, denn der Transport der Pellets zu Ihnen verbraucht Benzin und Diesel. Achten Sie zudem darauf, dass die Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (Siegel <a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a>, <a href="https://www.pefc.de/">PEFC</a> oder <a href="https://www.naturland.de/de/naturland/wofuer-wir-stehen/oeko-wald.html">Naturland</a>). Holzpellets müssen aus naturbelassenem Holz stammen und die Anforderungen der DIN EN 17225-2 Klasse A1 einhalten. Zusätzlich können diese nach dem nach dem DIN Plus oder EN Plus (A1) Zertifizierungsprogramm zertifiziert sein.&nbsp;</p><p><strong>Pelletlager:</strong> Bei der Lagerung von Holzpellets sind die Anforderungen der VDI 3464 Blatt 1 zu beachten. Hintergrund hierfür sind gesundheitsschädliche Kohlenmonoxidemissionen (CO) aus den Pellets, die sich im Pelletlager anreichern. Innerhalb der ersten vier Wochen nach Lieferung der Pellets ist mit erhöhten Kohlenmonoxidkonzentrationen im Pelletlager zu rechnen. Daher ist eine gute Belüftung des Pelletlagers notwendig und der Einsatz von mobilen CO-Messgeräten beim Betreten und von CO-Meldern im Vorraum zum Pelletlager sinnvoll.</p><p><strong>Staubabscheider einbauen:</strong> Durch den Einsatz von Staubabscheidern können sehr niedrige Schadstoffemissionen bei Pelletkesseln erreicht werden. Eine&nbsp;<a href="https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/staubabscheider-fuer-feuerungsanlagen">Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider</a> finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz">Heizen mit Holz</a>. Das&nbsp;<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick">BAFA</a>&nbsp;fördert im Rahmen der <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/">Bundesförderung für effiziente Gebäude</a> (BEG) auch die Installation von Pelletkesseln.&nbsp;&nbsp;</p><p><strong>Niedrige Emissionen:</strong> Beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) besonders emissionsarme Pelletkessel gefördert. Einige dieser Geräte verfügen über integrierte oder nachgeschaltete Staubabscheider.</p><p><strong>Entsorgung der Asche:</strong> Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:&nbsp;</strong>Die Verbrennung von Holz läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠PAK⁠), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.</p><p>Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠PM10⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar.</p><p>Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe.</p><p>Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forst (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>⁠) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimaschutz#alphabar">Klimaschutz</a>⁠ erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das&nbsp;<a href="https://dserver.bundestag.de/brd/2023/0415-23.pdf">Gebäudeenergiegesetz</a>, das 2023 geändert wurde, verpflichtet die Eigentümerinnen und Eigentümer neu errichteter Gebäude, seit 1.1.2024 mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Ab Mitte 2026 greift diese Pflicht sukzessive auch für Bestandsgebäude Eine Möglichkeit, den Anteil an erneuerbaren Energien zu decken, ist der Einsatz eines Pelletkessels. Die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln. Die Schornsteinfeger*innen messen hierzu wiederkehrend alle zwei Jahre die CO- und Staubemissionen von Pelletkesseln. Des Weiteren ist eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren vorgeschrieben.&nbsp;Bei einer Neuinstallation einer Feuerungsanlage oder bei einem Neubau sollten die Abgase nach dem Stand der Technik (VDI 3781 Blatt 4) abgeleitet werden.&nbsp;Nur hierdurch können ein ungestörter Abtransport der Abgase und eine ausreichende Verdünnung der Abgase erreicht werden.&nbsp;Die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1187-20170307">Verordnung (EU) Nr. 2015/1187</a>&nbsp;macht seit 2017 die Energieverbrauchskennzeichnung für alle Festbrennstoff-Heizkessel verpflichtend. Seit dem 1.1.2020 regelt die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1189-20170109">Verordnung (EU) Nr. 2015/1189</a>&nbsp;die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Heizkessel für Festbrennstoffe.</p><p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p>

Innovative Techniken: Festlegung von besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Bereiche der Emissionsmessungen an Holzkesselanlagen und in der Rinderhaltung 1. BIMSCHV

Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen vergleichende Emissionsmessungen sowie eine Auswertung von Schornsteinfegerdaten als auch von Feldmessungen, nach den Vorschriften der Ökodesign-VO und der 1. BImSchV an Festbrennstoffkessel, die die Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV erfüllen, durchgeführt werden. Die Emissionsmesswerte sind im Vergleich darzustellen und zu bewerten. Dabei sind sowohl die Prüfstandsmessung gemäß Ökodesign-VO als auch die Qualitätssicherung von Anlagen und Brennstoffen durch die wiederkehrende Überwachung im Betrieb gemäß 1. BImSchV in die vergleichende Bewertung mit einzubeziehen. Der Einfluss des Anlagenbetreibers auf das Emissionsverhalten im Alltagsbetrieb soll betrachtet und Möglichkeiten zur Verringerung der Realemissionen aufgezeigt werden. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Emissionsgrenzwerte und der jeweiligen Messverfahren in der Ökodesign-VO und in der 1. BImSchV ist eine Korrelation herzustellen. Ein Prüfstands-Praxis-Faktor zur Umrechnung von Emissionswerten soll im Rahmen des Forschungsvorhabens ermittelt werden. Der Einfluss der Verpflichtung zur wiederkehrenden Messungen auf die Konstruktion von Festbrennstoffkesseln soll ermittelt und das resultierende Emissionsverhalten bewertet werden.

Emissionssituation und Emissionsminderung von Holzkohlegrills und anderen Feuerungsanlagen, die dazu bestimmt sind Speisen mit heißen Abgasen zuzubereiten

Bei mittelgroßen Feuerungsanlagen soll durch das Vorhaben für die Energieeffizienz der Anlagen der aktuelle Stand der Technik (SdT) ermittelt werden. Das Vorhaben soll dazu beitragen, Wissens- und Datenlücken zu schließen und hieraus Aussagen über den Stand der Technik zu ermöglichen. Wichtig sind solche Kenntnisse auch, da die EU-RL über mittelgroße Feuerungsanlagen noch in 2017 in eine VO umgesetzt und die Forderung aus Artikel 12 Absatz 1 der MCP-RL: 'Bis zum 1. Januar 2020 überprüft die Kommission die Fortschritte von Mindestanforderungen für die Energieeffizienz im Einklang mit den besten verfügbaren Techniken' erfüllt werden muss. In einem weiteren Vorhaben soll der SdT bei Direkttrocknungsverfahren in verschiedenen Industriebranchen ermittelt werden. Auch soll in einem Vorhaben der SdT zur Minderung der Emissionen und zur Energieeffizienz bei der Trocknung und Kompostierung von Klärschlamm in Klärschlammbehandlungsanlagen ermittelt werden.

Methodik zur kontinuierlichen Überwachung der Funktion von Elektrofilteranlagen bei Biomassefeuerungen durch Erfassung von Betriebsparametern

Elektrofilteranlagen werden als sekundäre Emissionsminderungsvorrichtungen zur Einhaltung der Staubemissionsgrenzwerte von Feuerungsanlagen eingesetzt. Im Rahmen der EU-weit geltenden MCP (Medium Combustion Plants) Richtlinie (EU) 2015/2193 für mittelgroße Feuerungen ist hierfür ein kontinuierlich effektiver Betrieb bereits nachzuweisen, was im Rahmen der TA Luft und somit der 4. BImSchV umzusetzen ist. In Zukunft wird dies jedoch auch für Anlagen, die unter die 1. BImSchV fallen, zielführend und notwendig sein. Standard-Online-Staubmesssysteme können jedoch in diesem Fall aufgrund der Kosten und deren Funktion nicht eingesetzt werden. Das übergeordnete Ziel dieses Projektes ist die Erstellung einer Methodik, um direkt von den erfassbaren Betriebsparametern (Stromstärke, Spannung) des Filters auf die emittierten Staubkonzentrationen schließen zu können. Hierfür ist im Rahmen des Projektes ein theoretisches Modell zu entwickeln, das mit Daten von realen Anlagen verifiziert und durch Dauerversuche optimiert wird.

Evaluierung der Novelle der 1. BImSchV von 2010

a) In dem Forschungsvorhaben soll die Novelle der 1. BImSchV von 2010, die mit niedrigen Emissionsgrenzwerten, dem Austausch von Altanlagen und der Einführung von wiederkehrenden Messungen bei bestimmten Anlagenarten verbunden ist, evaluiert werden, um Verbesserungspotentiale aufzuzeigen. Im Fokus stehen dabei die Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung aus Festbrennstofffeuerungen. Sowohl die Prüfstandsmessungen im Labor als auch die Qualitätssicherung von Anlagen und Brennstoffen - während des Herstellungsprozesses und im dauerhaften Betrieb - sollen hinsichtlich Verbesserung untersucht werden. Darüber hinaus soll der Einfluss des Anlagenbetreibers auf das Emissionsverhalten im realen Alltagsbetrieb betrachtet werden und welche Möglichkeiten zur Verringerung der Realemissionen bestehen. Dies bezieht sich vorrangig auf Einzelraumfeuerungsanlagen. Außerdem soll die Frage beantwortet werden, ob Betriebsmessungen, wie sie für zentrale Heizkessel vorgeschrieben sind, für Einzelraumfeuerungsanlagen möglich sind. Für alle genannten Themengebiete sollen Forschungsergebnisse aus bisherigen Veröffentlichungen (z.B. Biomis) in die Auswertung einfließen. b) Als Output des Vorhabens soll eine Veröffentlichung des Abschlussberichtes mit den erhobenen Daten erfolgen, zudem sind im Verlauf des Vorhabens sowie zum Abschluss Veranstaltungen (z.B. Workshops) mit fachlichen Zielgruppen (Schornsteinfegerverband, Industrieverband Heiz- und Küchentechnik etc.) durchzuführen, deren Ergebnisse in die Studie eingehen sollen. Mit der Studie soll die Novelle der 1. BImSchV von 2010 evaluiert werden, um einen Anpassungsbedarf beurteilen und mögliche Lösungsansätze aufzeigen zu können.

EmiLy - Emissionsarmer Pelletkessel - Weiterentwicklung und Erprobung eines für alle Pelletqualitäten geeigneten 150 kW(th) Biomassekessels als saubere und nachhaltige Alternative für den Wärmemarkt, Teilvorhaben: Messtechnische + wissenschaftliche Begleitung / Unterstützung des Forschungs- und Versuchsbetriebs der Testanlagen

Das Vorhaben EmiLy betrifft den Aufbau, die Erforschung, die experimentelle Entwicklung und Validierung sowie die praxistaugliche Weiterentwicklung und Optimierung eines energetisch effizienten, baulich kompakten, ökologisch nachhaltigen und gleichzeitig preislich attraktiven Pelletkessels mit 150 kW Nennwärmeleistung. Der Fokus des Vorhabens liegt dabei auf der konsequenten Nutzung von Pellets, insbesondere der Klassifizierungen A2, B, I1, I2 und I3, gemäß EN ISO 17225-2 sowie auf der Gesamteffizienzsteigung und Emissionsminimierung des Pelletkessels speziell im Teillastbetrieb. Dabei sollen die in der 1. BImSchV in der 2. Stufe sowie der 'Ökodesign-Richtlinie' für Lot15 ab 2020 festgelegten Grenzwerte für NOx-, CO- und Staub-Emissionen für Pellets der Klassifizierungen A1, A2 und I1 allein aufgrund von Primärmaßnahmen eingehalten werden können. Mittels eines optionalen, integrierbaren Staubabscheiders soll auch die Nutzung von Pellets der Klassifizierungen und B, I2 und I3 unter Einhaltung aller geforderten Emissionsgrenzwerte ermöglicht werden. Aufgrund der angestrebten kompakten Bauform und der Möglichkeit zum Up-/Downscaling des Biomassekessels ergibt sich erstmals die Möglichkeit als Alternative zu ölbefeuerten Heizkesseln mit unterschiedlichen Pelletqualitäten im Austausch- und Sanierungsmarkt konkurrieren zu können. Insgesamt werden 5 Hauptarbeitspakte und insgesamt 14 Unterarbeitspakete im Vorhaben EmiLy bearbeitet. Ziel von AP I ist der parallele Aufbau der 150 kW Versuchskesselanlage sowie des Funktionsmusters der emissionsarmen Brennkammer. AP II dient zur Projektierung der geplanten Einzelmaßnahmen für die Optimierung bzw. Weiterentwicklung der 150 kW Versuchskesselanlage. Im Rahmen von AP III erfolgt der Versuchsbetrieb der 150 kW Versuchskesselanlage sowie des Funktionsmusters der emissionsarmen Brennkammer. Im Zuge von AP IV werden die Testanlagen messtechnisch und wissenschaftlich begleitet. AP V beinhaltet die Koordination des Verbundvorhabens.

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