Das Projekt "TP1: Erforschung der Analytik neuartiger biogener Substrate zur Sicherstellung der Verzehrfähigkeit für Menschen und Elimination gesundheitlicher und prozessrelev. Risikoquellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FPS Anklam GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Teilvorhabens der FPS Anklam GmbH wird analysiert, wie aus dem Rohstoff Bio-Apfeltrester (kurz AT) ein Substrat für die biotechnologische Herstellung von Pilzmycel werden kann. Hierbei sind physikochemische und mikrobiologische Parameter zu testen. Das mikrobiologische Risiko basiert auf zwei Grundlagen, welche im Rahmen dieses Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bearbeitet werden: 1. Die Bildung und Übertragung von thermostabilen Mykotoxinen 2. Der Fremdverkeimung des Substrats und daraus resultierende Inhibierung der Basidiomyceten-Kultur. Die Anwesenheit von toxinbildenden Mikroorganismen insbesondere der Gattungen Alternaria und Penicillium aber auch Fusarium und die Bildung zugehöriger humanpathogener Toxine, wie Patulin, Ochratoxin A und Aflatoxin, würde die Verzehrfähigkeit des zu entwickelnden Lebensmittels bei Überschreitung eines Grenzwertes nicht gewährleisten. Diese thermostabilen Toxine sind nicht durch übliche verfahrenstechnische Maßnahmen vom Produkt zu trennen, sodass die Anwesenheit dieser spezifischen Mikroorganismen ein Verfahren zum Nachweis der Anwesenheit von Toxinen benötigt. Hierfür sind die Bestimmungen der Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln, oder auch Kontaminanten-Verordnung (KmV), aus dem Jahr 2010 und die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln aus dem Jahr 2006 zu berücksichtigen. Für einige Mykotoxine werden hierbei immunologische Nachweisesysteme auf Basis eines ELISA angeboten. Ebenso bewährt, jedoch flexibler in der Anwendungsmöglichkeit, ist der chromatographische Nachweis (HPLC) mittels HPLC unter Verwendung eines Fluoreszenzdetektors oder eines UV-Detektors, je nach Mykotoxin, mit nachgeschalteter Massenspektrometrie. Sollte das FuE-Vorhaben nicht die vorgegebenen Grenzwerte einhalten, ist das Produkt nicht für den Verzehr geeignet und es sind physikalische Trennverfahren zu entwickeln.
Das Projekt "Verarbeitung und Aufbereitung von Bio-Apfeltrester zur Erzeugung von alternativen hochwertigen Proteinquellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FPS Anklam GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Teilvorhabens der FPS Anklam GmbH wird analysiert, wie aus dem Rohstoff Bio-Apfeltrester (kurz AT) ein Substrat für die biotechnologische Herstellung von Pilzmycel werden kann. Hierbei sind physikochemische und mikrobiologische Parameter zu testen. Das mikrobiologische Risiko basiert auf zwei Grundlagen, welche im Rahmen dieses Forschungs- und Entwicklungsvorhabens bearbeitet werden: 1. Die Bildung und Übertragung von thermostabilen Mykotoxinen 2. Der Fremdverkeimung des Substrats und daraus resultierende Inhibierung der Basidiomyceten-Kultur. Die Anwesenheit von toxinbildenden Mikroorganismen insbesondere der Gattungen Alternaria und Penicillium aber auch Fusarium und die Bildung zugehöriger humanpathogener Toxine, wie Patulin, Ochratoxin A und Aflatoxin, würde die Verzehrfähigkeit des zu entwickelnden Lebensmittels bei Überschreitung eines Grenzwertes nicht gewährleisten. Diese thermostabilen Toxine sind nicht durch übliche verfahrenstechnische Maßnahmen vom Produkt zu trennen, sodass die Anwesenheit dieser spezifischen Mikroorganismen ein Verfahren zum Nachweis der Anwesenheit von Toxinen benötigt. Hierfür sind die Bestimmungen der Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln, oder auch Kontaminanten-Verordnung (KmV), aus dem Jahr 2010 und die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln aus dem Jahr 2006 zu berücksichtigen. Für einige Mykotoxine werden hierbei immunologische Nachweisesysteme auf Basis eines ELISA angeboten. Ebenso bewährt, jedoch flexibler in der Anwendungsmöglichkeit, ist der chromatographische Nachweis (HPLC) mittels HPLC unter Verwendung eines Fluoreszenzdetektors oder eines UV-Detektors, je nach Mykotoxin, mit nachgeschalteter Massenspektrometrie. Sollte das FuE-Vorhaben nicht die vorgegebenen Grenzwerte einhalten, ist das Produkt nicht für den Verzehr geeignet und es sind physikalische Trennverfahren zu entwickeln.
Kontaminanten im Sinne dieser Verordnung sind Kontaminanten im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EWG) Nummer 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 37 vom 13.2.1993, Seite 1) in der jeweils geltenden Fassung. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das KmV.