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Hochwassergeneigte Gewässer des Landes Brandenburg

Hochwassergeneigte Gewässer und Gewässerabschnitte: Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden in der Vergangenheit entstanden sind oder in Zukunft zu erwarten sind, sind die in der Anlage zur Verordnung zur Bestimmung hochwassergeneigter Gewässer und vom 17. Dezember 2009,(GVBl.II/09, [Nr. 47] genannten Gewässer und Gewässerabschnitte aufgelistet und veröffentlicht. Sie entsprechen Artikel 13 I b der EG-HWRM-RL. Durch Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes ist belegt, dass das Abflussgeschehen im Hochwasserfall zu nicht nur geringfügigen Schäden führen kann.

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