Aktionstag „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2008 Etwa 630.000 Tonnen Waschmittel wandern jährlich über deutsche Ladentheken. Umgerechnet verbrauchen somit jede Bürgerin und jeder Bürger fast acht Kilogramm Waschmittel im Jahr. Rechnet man Reinigungs- und Pflegemittel hinzu, verdoppelt sich der Pro-Kopf-Verbrauch. Die Mehrzahl der Wasch- und Reinigungsmittel enthalten Duftstoffe. Über deren Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt ist aber vergleichsweise wenig bekannt. Klar ist jedoch: Manche duftenden Produkte enthalten Substanzen, von denen bekannt ist, dass sie häufig Kontaktallergien auslösen oder relevant für andere Unverträglichkeiten sein können. „Was wir als angenehm empfinden, muss für die Gesundheit und die Umwelt nicht automatisch gut sein. Deshalb sind auch die Hersteller und Vertreiber von Duftstoffen gefordert, die Forschung für mehr Wissen über die Risiken von Duftstoffen zu fördern”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes, anlässlich des Aktionstages „Nachhaltiges (Ab-)Waschen” am 10. Mai 2008. Insgesamt vermarktet die Industrie ca. 2500 bis 3000 Duftstoffe, davon etwa 15 Duftstoffe in Mengen über 1000 Tonnen. Eine für das Umweltbundesamt durchgeführte Studie ergab, dass es mindestens eine halbe Million Duftstoff-Allergiker in Deutschland gibt. Was viele nicht wissen: Ist einer der 26 Duftstoffe, die als besonders stark Allergie auslösend eingestuft sind, mit einem Gehalt größer als 0,01 Prozent in einem Wasch- oder Reinigungsprodukt enthalten, muss der Hersteller dies auf der Verpackung angeben. Ein kleiner Trost für Allergiker: Mittlerweile gibt es duftstofffreie Produkte im Handel. Und noch ein Tipp: Trocknet die Wäsche an der frischen Luft, hat sie einen angenehmen unverwechselbaren Geruch - auch ohne Zusatz von Duftstoffen. Das Umweltbundesamt unterstützt den jährlichen bundesweiten Aktionstag zum „Nachhaltigen (Ab-)Waschen”. In diesem Jahr informieren die Fachleute des Amtes zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt die Verbraucherinnen und Verbraucher speziell zum Thema Duftstoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln. Dazu gibt es am 20. Mai 2008 eine Informationsveranstaltung im Rathauscenter Dessau-Roßlau.
UBA empfiehlt Sicherheitsinfo auf der Verpackung Neue Messungen des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen: Wer nach dem Zerbrechen einer Energiesparlampe sofort und gründlich lüftet, muss keine Gesundheitsrisiken durch Quecksilber befürchten. Diesen Sicherheitshinweis sollten die Hersteller allen Verpackungen beifügen, empfiehlt das UBA, dessen Präsident Jochen Flasbarth auch Nachholbedarf bei der Bruchsicherheit von Energiesparlampen sieht: „Splittergeschützte Modelle mit Plastik- oder Silikonmantel bieten schon heute Vorteile, da sie das sichere Aufräumen zerbrochener Lampen vereinfachen. Benötigt werden aber noch Lampen, aus denen das Quecksilber im Falle eines Bruches gar nicht erst austritt.“. Durch die neuen Messungen fand das UBA auch Hinweise, dass aus Energiesparlampen mit Amalgamtechnik deutlich weniger Quecksilber austritt, als aus solchen mit flüssigem Quecksilber. Den von der Europäischen Union (EU) beschlossenen Ausstieg aus der Glühbirnentechnik hält das UBA weiter für richtig, so Flasbarth: „Die bisherigen Glühlampen sind zu große Energieverschwender.“ Ab dem 1. September 2011 dürfen unter anderem Standardglühbirnen über 40 Watt, also auch die weit verbreitete 60-Watt-Birne, nicht mehr in den Handel gebracht werden. Das UBA hat bei vier neuwertigen Lampentypen die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe untersucht. Versuche in einem Büroraum bestätigten eindeutig, dass schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster sachgerecht entsorgt werden. Ohne Lüften jedoch können gesundheitlich relevante Konzentrationen im Innenraum über mehrere Stunden auftreten und im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage andauern. Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2 Milligramm (mg), dosiert als Flüssigquecksilber, Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Energiesparlampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen des UBA deutlich weniger Quecksilber aus als Lampentypen mit anderer Quecksilbertechnik. Eine Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bestätigt das. Das UBA untersuchte die Energiesparlampen auch auf ihre Bruchsicherheit. Das Ergebnis: Bisher ist keine Lampe vollständig bruchsicher; die handelsüblichen Schutzhüllen verhindern nicht, dass Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, die etwa einen Silikonüberzug besitzen, brechen allerdings nicht so schnell. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so dass sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen lässt. Allerdings ist das Angebot splittergeschützter Lampen noch sehr begrenzt. Flasbarth appelliert deshalb an die Industrie, das Angebot an bruchsicheren Lampen weiter zu erhöhen: „Zerbrechen die Lampen, darf grundsätzlich kein Quecksilber austreten. Mit bruchsicheren Hüllen und Splitterschutz lässt sich das zum Beispiel erreichen.“ Auf längere Sicht empfiehlt das UBA, Lampen zu entwickeln, die ganz ohne Quecksilber auskommen; etwa die bereits im Handel erhältliche LED-Technik. Energiesparlampen sind ein Ersatz für Glühlampen. Diese können die neuen EU-Effizienzvorschriften (EG 244/2009) vielfach nicht erfüllen und werden deshalb nach und nach vom Markt genommen. Ab dem 1. September 2011 dürfen Standardglühlampen mit mehr als 40 Watt nicht mehr auf den Markt gelangen. Ab dem Herbst 2012 gilt dies auch für Lampen mit mehr als 10 Watt; Lampen mit weniger Watt, wie bei Weihnachtsbeleuchtung, sind weiter erlaubt. Die Verordnung soll helfen, den erheblichen Stromverbrauch durch Haushaltslampen von rund 112 Milliarden Kilowattstunden in der EU im Jahre 2007 zu senken. Im günstigsten Falle kann der Stromverbrauch bis zum Jahr 2020 um 39 Milliarden Kilowattstunden gesenkt werden - das entspricht der Jahresleistung von rund 10 Großkraftwerken (mit je 800 Megawatt Leistung).
EU-weite Regelung spart bis 2020 rund 15,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr Die Bandbreite der Stromeffizienz bei Haushaltslampen ist groß. Der Einsatz effizienterer Lampen kann das Klima schützen und die Verbraucherinnen sowie Verbraucher können Geld sparen. Deshalb beschlossen am 8. Dezember 2008 die EU-Mitgliedstaaten auf Vorschlag der EU-Kommission Mindesteffizienzanforderungen an Haushaltslampen. Schrittweise sollen Lampen mit geringerer Effizienz vom Markt verschwinden. Dies bedeutet das Aus für die meisten Glühlampen. Mit den beschlossenen Maßnahmen wird der Stromverbrauch der Privathaushalte EU-weit bis 2020 um 39 Terawattstunden pro Jahr und damit um fünf Prozent sinken. Rund 15,5 Millionen Tonnen klimaschädlichen Kohlendioxides lassen sich so sparen. Der „Glühlampenausstieg” erfolgt in vier Stufen. Mit der ersten Stufe sollen ab dem 1. September 2009 alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung über 75 Watt nicht mehr zum Verkauf stehen. Bis September 2010 sollen Standardglühlampen - gemeint sind Glühlampen mit Standardkolben, E27-Sockel, Lebensdauer 1.000 Stunden und ohne Kryptonfüllung - mit mehr als 60 Watt vom Markt verschwunden sein. Bis September 2011 solche mit mehr als 40 Watt. Ab 1. September 2012 sollen schließlich keine Glühlampen mit mehr als 10 Watt erhältlich sein. Für Halogenglühlampen gilt: Ab dem Jahr 2016 sollen nur noch die effizienteren Versionen in den Regalen zu finden sein. Kompaktleuchtstofflampen - umgangssprachlich auch Energiesparlampen genannt - sind bereits deutlich effizienter als Halogen- und andere Glühlampen. Dennoch dürfen ab der ersten Stufe auch hier nur noch besonders effiziente Modelle verkauft werden. Als Ersatz für die herkömmliche Glühlampe stehen Kompaktleuchtstofflampen und effiziente Halogenlampen zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Bandbreite der angebotenen Formen und Fassungen von Kompaktleuchtstofflampen gewachsen. Der kommende Glühlampenausstieg dürfte die Entwicklung noch beschleunigen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut beraten, so früh wie möglich auf effiziente Lampen, vor allem die Kompaktleuchtstofflampen umzusteigen, denn neben dem klimaschädlichen Kohlendioxid lassen sich damit auch Stromkosten sparen”, rät Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die beschlossene Regelung umfasst auch Anforderungen an die Gebrauchseigenschaften der Lampen. Kompaktleuchtstofflampen beispielsweise müssen ab dem 1. September 2009 im Mittel mindestens 6.000 Stunden lang brennen können. Während der Lebensdauer sinkt bei allen Lampen der abgegebene Lichtstrom. Dafür setzt die Regelung Grenzen. Weitere Anforderungen betreffen die Anzahl der Schaltzyklen, die eine Lampe ohne Ausfall leisten muss, die Zeit, bis sie aufleuchtet sowie die Zeit, bis sie eine bestimmte Helligkeit erreicht. Für Kompaktleuchtstofflampen geringer Qualität bedeutet dies das Aus. Kompaktleuchtstofflampen enthalten, wie andere Leuchtstofflampen auch, Quecksilber, damit sie ihre Funktion erfüllen können. Quecksilber ist gesundheitsschädlich. Daher gehören diese Lampen, wenn sie ausgedient haben, nicht in den Hausmüll oder gar Glascontainer, sondern sind bei einer geeigneten Sammelstelle abzugeben. Nur dann kann Quecksilber getrennt erfasst und das Lampenglas verwertet werden. Die Rückgabe ist für Privatpersonen kostenlos. Die Rückgabepflicht ist aber leider nicht ausreichend bekannt. Außerdem sind die Rückgabemöglichkeiten häufig mit langen oder umständlichen Wegen verbunden. UBA-Vizepräsident Holzmann zieht daher die Schlussfolgerung: „Da die EU-Verordnung eine Marktverschiebung zugunsten der Kompaktleuchtstofflampen bringen wird, besteht dringender Handlungsbedarf, verbraucherfreundlichere Lösungen für ihre Rückgabe zu schaffen.” Für Elektrohandel und ‑handwerk biete die freiwillige Rücknahme und ordnungsgemäße Entsorgung ausgedienter Leuchtstofflampen, auch über kommunale Sammelstellen oder Herstellersysteme, die Chance für eine höhere Kundenbindung. Insbesondere für das Gewerbe stehen zahlreiche Rückgabestellen zur Verfügung. Informationen über Rückgabemöglichkeiten können bei der kommunalen Abfallberatung und teilweise auch im Fachhandel bezogen werden. Die EU hat ebenfalls beschlossen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besser informiert sein sollen. So müssen die Hersteller in Zukunft unter anderem den Quecksilbergehalt auf der Verpackung angeben. Die EU-Verordnung ist eine Durchführungsmaßnahme zur Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie (Ökodesign-Richtlinie) und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, es ist keine Umsetzung in deutsches Recht notwendig.
Verpackungen sollen umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen. Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Lilian Busse. Dennoch besteht großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden. Um die Vermeidung und Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien zu unterstützen, empfiehlt das UBA Unternehmen, ihre Verpackungssortimente systematisch zu überprüfen und ökologisch zu optimieren. Verpackungen sollen dazu hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und soweit möglich recycelte Materialien enthalten. Das UBA hält es für dringend geboten, die bestehenden Aktivitäten für das Angebot von unverpackten Waren und von Mehrwegangeboten auszuweiten – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie bei Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). Je verbreiteter und selbstverständlicher abfallvermeidende Mehrwegsysteme sind, desto leichter wird es auch für Bürgerinnen und Bürger, auf Einwegverpackungen zu verzichten. „Wir benötigen nicht mehr und nicht weniger als eine grundsätzliche Umkehr, um das Aufkommen an Verpackungsabfall absolut zu reduzieren“, so Lilian Busse. Auch bei der Gesetzgebung sieht das UBA Handlungsbedarf. Wichtige Weichenstellungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene vorgenommen werden. Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind. Auch solle die Europäische Union für Verpackungen Mindestgehalte an recycelten Kunststoffen aus Abfällen nach Gebrauch EU-weit einführen und überdimensionierten Verpackungen zu Leibe rücken. Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt: Kunststoffverpackungen wurden zu 104,0 Prozent einer Verwertung zugeführt (einschließlich energetischer Verwertung) und zu 60,6 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (Vorgabe: 58,5 Prozent). Die Prüfung einzelner Teilmengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist noch nicht abgeschlossen. Quoten von über 100 Prozent können aufgrund der Berechnungsmethode vorkommen, denn zum Teil befinden sich mehr Verpackungen im Markt, als bei den dualen Systemen lizenziert worden sind. Grund ist das pflichtwidrige Verhalten einiger Hersteller, die pflichtwidrig nicht alle ihrer Verpackungen bei den Systemen lizenziert haben – diese Verpackungen landen dann dennoch in der Sammlung. Zu Quoten über 100 Prozent kann es auch kommen, wenn stoffgleiche Nichtverpackungen falsch in der Leichtverpackungssammlung entsorgt werden – wenn also das gelbe Plastikspielzeug, das zwar aus Kunststoff ist, aber keine Verpackung, im gelben Sack landet. In Deutschland fielen 2019 bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen um 18,1 Prozent gestiegen. Pro Kopf waren es 227,55 kg im Jahr 2019. Auch der Mehrweganteil für Getränkeverpackungen liegt mit zuletzt 41,8 Prozent im Jahr 2019 deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenen Ziel von 70 Prozent. Dieses Ziel kann ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen offenbar nicht erreicht werden. Das Umweltbundesamt forscht dazu gerade an konkreten Maßnahmenvorschlägen.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Bund und Länder wollen ihre gemeinsamen Maßnahmen gegen Meeresmüll verstärken und zukünftig an einem Runden Tisch koordinieren. Auf Einladung von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel und der Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA) Maria Krautzberger kamen heute rund 50 Experten aus Fachbehörden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Fischerei und Umweltverbänden in Berlin zur ersten Sitzung zusammen. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Um den Müllmengen in den Weltmeeren Herr zu werden, brauchen wir ein breites Maßnahmenbündel und die Kraft und Kreativität der Zivilgesellschaft. Genau deshalb etablieren wir jetzt den ‚Runden Tisch Meeresmüll‘. Die Ziele sind für alle klar: Wir wollen eine intakte Meeresumwelt. Dafür müssen wir verhindern, dass weitere Abfälle in die Meere gelangen und da wo möglich, müssen wir vorhandenen Müll aus dem Meer mehr entfernen. Dabei darf der ökologische Schaden aber nicht größer als der Nutzen sein.“ Stefan Wenzel, Niedersächsischer Umweltminister: „Die Herausforderungen sind enorm. Die Anstrengungen zur Vermeidung von Plastik in der Verpackungsindustrie, bei der Bekleidung, bei Haushaltsartikeln und vielen Alltagsgegenständen müssen verstärkt werden. Mit der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher und mehr Umweltbildung wollen wir das Bewusstsein für den Meeresschutz stärken. Der Dreiklang für den Meeresschutz lautet: Umweltgerechte Produktion, umweltgerechte behördliche Regeln und Maßnahmen und umweltgerechtes Verhalten aller.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Der meiste Müll im Meer besteht aus Kunststoffen. Das Problem ist also hausgemacht und liegt an uns; was wir produzieren, kaufen, was wir wie konsumieren. Wir müssen viel mehr darauf achten, wie wir mit dem Material Kunststoff umgehen. International, regional und national brauchen wir nun eine enge Zusammenarbeit, um weiteren Müll in unseren Meeren zu verhindern.“ Weltweit werden 100 - 140 Millionen Tonnen an Abfällen in den Meeren vermutet. Die Müllfunde in Nord- und Ostsee bestehen zu rund zwei Dritteln aus Kunststoffen. In der Nordsee werden auf dem Meeresgrund 600.000 Tonnen an Abfällen vermutet. Haupteintragsquellen sind zu relativ gleichen Anteilen einerseits maritime Aktivitäten und hierbei insbesondere die Fischerei und die Schifffahrt, andererseits Tourismus- und Freizeitaktivitäten an Land. Die Abfälle in der Ostsee gehen hauptsächlich auf Tourismus- und Freizeitaktivitäten zurück. Die wichtigste seeseitige Quelle ist hier die Fischerei. Man geht davon aus, dass in der Ostsee jährlich bis zu 10.000 Stellnetze verloren gehen, die jahrelang herrenlos weiterfischen können. Der Runde Tisch soll die nationalen Maßnahmen gegen Meeresmüll koordinieren und ihre Umsetzung voranbringen. Diese sind im Maßnahmenprogramm der so genannten Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und in den Regionalen Aktionsplänen für die Nord- und Ostsee festgelegt. So soll unter anderem verhindert werden, dass Fischereigeräte, zum Beispiel Netze, im Meer entsorgt werden. Hierzu laufen erste Gespräche mit der Fischereiindustrie. In industriellen Anwendungen und vor allem in Pflege- und Kosmetikprodukten soll zukünftig kein Mikroplastik mehr verwendet werden. Das ist das Ziel des Kosmetikdialogs, der durch das Bundesumweltministerium, das UBA sowie das Abkommen zum Schutz des Nordost-Atlantiks ( OSPAR ) mit betroffenen Branchen geführt wird. Eine Selbstverpflichtung des Einzelhandels zur Reduktion von Plastiktüten sowie ein neues Wertstoffgesetz mit höheren Recyclingquoten für Kunststoffabfälle sollen außerdem dafür sorgen, Kunststoffabfälle in der Umwelt zu vermeiden. Am Runden Tisch Meeresmüll nehmen unter anderem teil: Vertreter und Vertreterinnen aus Fischerei und Schifffahrt, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes, Bundes-, Kommunalbehörden und -politiker, Tourismus, Umweltverbände sowie Künstler.
2016 im Schnitt 220,5 kg Verpackungsabfall pro Kopf In Deutschland fielen 2016 insgesamt 18,16 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das ist ein Anstieg um 0,05 Prozent gegenüber 2015, so der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Dies entspricht 220,5 kg Verpackungsabfall pro Kopf. Im Vergleich dazu lag der pro-Kopf-Verbrauch in der EU 2015 bei 167,3 kg pro Kopf. 70 Prozent des Verpackungsabfalls wurden dem Recycling zugeführt, der Rest wurde großteils energetisch verwertet. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir produzieren viel zu viel Verpackungsmüll – ein trauriger Spitzenplatz in Europa. Das ist schlecht für die Umwelt und für den Rohstoffverbrauch. Zunächst müssen wir das Recycling und den Rezyklateinsatz weiter stärken, um Ressourcen zu schonen. Und vor allem müssen wir Müll vermeiden, auch schon in der Produktionsphase durch den Verzicht auf unnötige und unnötig materialintensive Verpackungen. Außerdem sollten Mehrwegsysteme gestärkt werden, die klare ökologische Vorteile gegenüber Einwegverpackungen haben.“ Die Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Verpackungen. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (85,5 %), Papier/Karton (88,7 %), Aluminium (87,9 %) und Stahl (92,1 %). Bei Kunststoffen (49,7 %) und Holz (26 %) gibt es jedoch noch viel Potential. Gerade Kunststoffverpackungen sind aufgrund der Materialvielfalt schwierig zu sortieren und recyceln. 2016 konnten immerhin 0,9 Prozent mehr Kunststoffverpackungen recycelt werden als im Vorjahr; erstmals mehr als der energetischen Verwertung zugeführt wurde. Maria Krautzberger: „Insbesondere bei Kunststoffen müssen wir das wertvolle Material stärker dem Recycling zuführen und weiter nutzen.“ Ab 1.1.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Dann muss zumindest das Kunststoffrecycling der Verpackungen weiter gesteigert werden, die im dualen System anfallen. Zunächst liegt die Quote bei 58,5 Prozent, ab 2022 bei 63 Prozent. Dies betrifft alle Verpackungen, mit denen sich Hersteller bei dualen Systemen beteiligen müssen und die über die Wertstoffsammlungen (Glas-, Papiersammlung, Gelber Sack, Gelbe Tonne, Wertstofftonne und Wertstoffhöfe) entsorgt werden. Der Anteil von privaten Endverbrauchern an der Gesamtmenge betrug 47 Prozent (insgesamt 8,52 Millionen Tonnen). Das sind 103,5 kg pro Kopf. Die Ursachen für den nach wie vor hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein Beispiel sind zusätzliche Funktionen der Verpackungen wie Dosierhilfen oder aufwendige Verschlüsse. Diese benötigen mehr Material und machen das Recycling schwieriger. Zudem setzt sich der Trend fort hin zu kleineren Portionen anstatt Großverpackungen, zu Versandhandel anstatt Vor-Ort-Kauf und zu Außer-Haus-Verzehr. Immerhin: Der Verbrauch von Kunststoffverpackungen der privaten Endverbraucher nahm minimal ab von 25 kg auf 24,9 kg pro Kopf. Dafür wurden mehr Glas- und Aluminiumverpackungen verwendet, was darauf schließen lässt, dass diese Kunststoffverpackungen ersetzen. Glas und Aluminium sind in der Herstellung jedoch sehr energieintensiv. Maria Krautzberger: „Kunststoff durch andere Verpackungsmaterialien zu ersetzen ist nicht immer ökologisch sinnvoll. Besser ist es, weniger Verpackungsmaterial zu nutzen und die Verpackungen weniger aufwändig zu gestalten.“ 10,9 Prozent der Verpackungsabfälle wurden exportiert; alle zum Recycling. Bei Papier- und Kartonabfällen sind Import und Export ausgeglichen, bei den Glasverpackungen wurde mehr importiert als exportiert. 10,6 Prozent der Kunststoffverpackungsabfälle wurden exportiert, importiert wurde hingegen nichts. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen widmet sich in einem Sonderkapitel dem Anteil von Neodymmagneten, die immer häufiger in kurzlebigen Verpackungen zu finden sind. Die Magnete werden vor allem als Verschluss in Schachteln verwendet und stellen bei der Entsorgung einen Störstoff in der Pappe- und Papierfraktion dar. Neodym gehört zu den seltenen Erden und wird als kritische Ressource eingestuft. Im Jahr 2017 sind in Deutschland ca. 4,5 Tonnen neodymhaltige Magnete als Verpackungsabfall angefallen, davon sind rund 1,5 Tonnen reines Neodym. Bisher wird keine Rückgewinnung von Neodym aus Verpackungen durchgeführt – das seltene Metall endet somit in der Eisenschrott-Fraktion und geht verloren. Weitere Informationen: Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche sich nur auf die bei den dualen Systemen beteiligungspflichtigen Verpackungen beziehen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen bestimmt. Die Recyclingquote (Quote der stofflichen Verwertung) wird mittels der Menge der Abfälle, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den nach Materialarten sortierten Abfällen, die aus der Sortieranlage kommen. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch im Recyclingprozess durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen und der tatsächliche Anteil des Recyclings somit sogar geringer ist. Um bessere Daten zu erhalten, erfolgt zukünftig entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie die Erhebung der Recyclingquote anhand der Mengen, die dem abschließenden Recycling zugeführt werden. Die Verwertungsmenge an dieser Stelle zu bestimmen ist allerdings schwieriger und aufwändiger als bisher.
Verpackungen aus bioabbaubaren Kunststoffen sind denen aus herkömmlichen Kunststoffen nicht überlegen Biologisch abbaubare Kunststoffe für Verpackungen, die aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, haben insgesamt keinen ökologischen Vorteil. Durch den Anbau und die Verarbeitung von Pflanzen für diese Verpackungen versauern Böden und eutrophieren Gewässer stärker als durch die Herstellung herkömmlicher Kunststoffverpackungen. Zudem entstehen höhere Feinstaubemissionen. Auch die vermehrt angebotenen Bioplastiktüten haben damit keinen Umweltvorteil. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Diese sollte vor allem ermitteln, ob die Erleichterungen in der Verpackungsverordnung für bioabbaubare Kunststoffverpackungen aus ökologischer Sicht weiterhin gerechtfertigt sind. Eine entsprechende Sonderregelung läuft Ende des Jahres aus. „Verpackungen auf der Basis von so genannten Biokunststoffen haben unter dem Strich keine Umweltvorteile. Die Klimabilanz von Biokunststoffen ist zwar günstiger, dafür gibt es Nachteile bei anderen Umweltbelastungen,“ sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Die Ergebnisse sprechen dafür, die Sonderregelung für solche Verpackungen, wie etwa die Befreiung von der Rücknahmepflicht des Handels, nicht zu verlängern.“ Betrachtet man den gesamten Lebensweg biologisch abbaubarer Kunststoffverpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen - von der Herstellung bis zur Entsorgung - schneiden diese nicht günstiger als Verpackungen herkömmlicher Kunststoffe ab. Der CO 2 -Ausstoß fällt zwar geringer aus, ebenso der Verbrauch von Erdöl. In anderen Umweltbereichen kommt es aber zu größeren Belastungen - vor allem durch Düngemittel. Verwendet werden diese für die Pflanzen, aus denen die Kunststoffe gewonnen werden. Sie führen zur Eutrophierung von Gewässern und sauren Böden, und zwar in einem in stärkerem Umfang als bei der Herstellung herkömmlicher Kunststoffe. Damit ist auch klar, dass die derzeit vielfach angepriesenen Bioplastiktüten keine Umweltvorteile gegenüber herkömmlichen Plastiktüten bieten. Wirklich umweltfreundlich sind nur Mehrwegtaschen, etwa Stoffbeutel und Taschen aus anderen langlebigen Materialien. Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen konnten sich im Einzelhandel auch nicht durchsetzen. Im Bezugszeitraum der Studie 2009 hatten die Biokunststoffverpackungen einen Marktanteil von maximal 0,5 Prozent. Insgesamt wurden in Deutschland in 2009 2,645 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen verbraucht. UBA -Präsident Flasbarth: „Das Umweltbundesamt empfiehlt, zukünftig Biokunststoffe nur dann zu fördern, wenn deren ökologische Überlegenheit im Vergleich zu herkömmlichen Kunststoffen belegt ist.“ Auch neuartige Kunststoffe wie Bio-Polyethylen, die unter anderem aus Zuckerrohr hergestellt werden, erfüllen diese Kriterien noch nicht in ausreichendem Maße. Ihre Herstellung muss noch weiter optimiert werden. Einen wesentlichen Beitrag kann dabei auch die Verwendung pflanzlicher Reststoffe leisten. Künftig könnten solche Kunststoffe aber Vorteile gegenüber herkömmlichen Kunststoffen aufweisen. In geringen Mengen werden sie derzeit für Flaschen und Tüten eingesetzt. Biokunststoffe sollten nach ihrem Gebrauch einfach und ohne großen Energieaufwand recycelt werden können. Für Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gilt nach § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung derzeit eine Sonderregelung, die ihre Markteinführung erleichtern soll: Hersteller und Vertreiber solcher Verpackungen müssen sich nicht an den vorhandenen Rücknahmesystemen für Verpackungen beteiligen. Als Getränkeverpackungen unterliegen sie auch nicht der Pfandpflicht, wenn sie zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Vielmehr ist es Herstellern und Vertreibern überlassen, wie sie am effektivsten die von der Verpackungsverordnung geforderte möglichst hohe Verwertungsquote sicherstellen. Diese Erleichterungen sind bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Die Studie des Institutes für Energie-und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) im Auftrag des UBA, sollte klären, ob dies aus Sicht des Umweltschutzes weiter gerechtfertigt sind. Jochen Flasbarth: „Die Studie zeigt, dass sich die Sonderregeln für Biokunststoffe in § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung nicht bewährt haben. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sprechen dafür, die Sonderregelungen für Verpackungen aus diesen Kunststoffen nicht fortzuführen.“ Die Studie „Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen“ hat insgesamt 85 Ökobilanzen, Studien und Fachartikel ausgewertet. Dabei wurden alle Umwelt bezogenen Vor- und Nachteile der jeweiligen Verpackungen berücksichtigt. Darüber hinaus analysiert die Studie die Verwendung von Verpackungen im Einzelhandel, wobei sie die aktuelle Situation, aber auch Prognosen mit einbezieht.
Bußgeldverhängung durch Länder muss Fahrt aufnehmen und Hersteller müssen mehr Verpackungen vermeiden Der Start des neuen Verpackungsregisters ist aus Sicht des Umweltbundesamtes (UBA) bislang sehr gut verlaufen. „Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat das Verpackungsregister schnell und professionell aufgebaut. Nach dem erfolgreichen Start ist es nun an der Zeit, dass die Hersteller mehr Anstrengungen in die Vermeidung von Verpackungen investieren. Auch sollten die Bundesländer jetzt deutlich stärker ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen, Trittbrettfahrer, die sich einer Registrierung entziehen, mit Bußgeldern zu verfolgen“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Im neuen Verpackungsregister können Unternehmen und Verbraucher sehen, welche Verpackungshersteller registriert sind und sich, wie gesetzlich vorgesehen, an den Kosten der Verwertung beteiligen. Das neue Verpackungsregister hatte am 1. Januar 2019 seine Arbeit aufgenommen. Seit dem 1. Januar 2019 besteht auch die Pflicht für Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Dem sind bislang rund 170.000 Unternehmen nachgekommen. Trotz intensiver Informationsarbeit sind die Registrierungen und die Beteiligungsmengen aber noch nicht ausreichend. Manche Hersteller zahlen weiterhin keine oder zu wenig Entgelte für die Sammlung und Verwertung ihrer Verpackungen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat wirksame Mechanismen eingerichtet, mit denen sie kontrolliert, welche Hersteller und Systeme ihren Pflichten nicht ausreichend nachkommen. „Damit ist die Basis für eine konsequente Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten durch die Länder geschaffen. Die Bundesländer müssen nun aktiv werden und diese Ordnungswidrigkeiten konsequent mit dem dafür nötigen Personal verfolgen.“, sagte Maria Krautzberger. Aus Sicht des Umweltschutzes bestehen noch weitere wichtige Baustellen: An erster Stelle die Verpackungsvermeidung. Der Verpackungsverbrauch liegt in Deutschland auf dem historisch höchsten Stand und steigt weiter an. Für eine Trendumkehr sind vor allem Hersteller und Erstinverkehrbringer, wie der Online-Handel, gefragt. Verpackungen sollten auf das notwendige Maß beschränkt und mehr Mehrwegverpackungssysteme etabliert werden. Gerade bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Er betrug 2017 nur noch 42,2 Prozent. Weitere Potentiale zur Verpackungsvermeidung bieten beispielsweise Mehrweg-Versandverpackungen im Onlinehandel und Mehrweg-„To-Go“-Verpackungen, also für Essen und Trinken unterwegs. Wo Mehrwegverpackungen keine Option sind, sollten die Verpackungen materialsparend und recyclingfreundlich konzipiert sein. Soweit möglich, sollten sie auch Rezyklate enthalten. Grundsätzlich könnten viele Nicht-Lebensmittelverpackungen aus Rezyklaten aus dem gelben Sack/der gelben Tonne hergestellt werden. Rezyklate werden bisher etwa in Verpackungen für Reinigungsmittel und Farben eingesetzt. Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt nunmehr einen Rezyklateinsatz in PET-Einwegflaschen von 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent in allen Einwegflaschen aus Kunststoff ab 2030 vor. Damit Hersteller ihre Verpackungen recyclingfähiger gestalten, müssen laut Verpackungsgesetz die dualen Systeme den Herstellern Anreize setzen. Zur Unterstützung haben die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das UBA den Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit veröffentlicht. Dieser zeigt, wann eine Verpackung gut recyclingfähig ist. Hersteller und Handel nutzen den Mindeststandard bereits als wichtige Orientierung. Inwieweit die Anreizsetzung durch die dualen Systeme zu besser recyclingfähigen Verpackungen führt, wird das UBA fortlaufend evaluieren. Wenn die Wirksamkeit der Regelung nicht ausreichend sein sollte, wird das UBA Vorschläge zur Nachregulierung erarbeiten. Das UBA rät den Herstellern schon heute, auf bestimmte Verpackungsformen, die die Verwertung stark erschweren, völlig zu verzichten. Dazu gehören etwa Etiketten, die die gesamte Verpackung ummanteln (sogenannte Full-sleeve-Etiketten) oder mit Ruß schwarz eingefärbte Kunststoffverpackungen – bei beiden können die Sortieranlagen das Material nicht richtig erkennen und es dann nicht richtig recyceln. Auch Verbraucher könnten beim Einkauf gezielt auf solche Verpackungen verzichten und auf andere Produkte ausweichen.
Mehrweg und Recycling müssen ausgebaut werden In Deutschland fielen 2018 insgesamt 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,7 Prozent mehr als noch 2017. Pro Kopf entspricht dies durchschnittlich 227,5 kg Verpackungsabfall. Seit 2010 ist der Verpackungsverbrauch damit um 17,9 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Private Endverbraucher verursachen von der Gesamtmenge 47 Prozent, also über 8,9 Millionen Tonnen oder 107,7 kg pro Kopf. Das sind 1,0 Prozent mehr als im Vorjahr und 20,6 Prozent mehr als 2010. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Verpackungen sollten vermieden werden, bevor sie überhaupt anfallen. Mehrwegbecher beispielsweise für den Coffee-To-Go müssen die Regel werden, aber auch wer Essen mitnimmt, sollte dies in Mehrwegbehältern tun können. Die Flut an Pizzakartons und Kaffeebechern in Mülleimern und Parks hätte so ein Ende." Auch wenn Deutschland beim Recycling von Verpackungen weiterhin zu den Vorreitern gehört, gibt es noch Verbesserungspotential: Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 69 Prozent dem Recycling zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Die erreichte Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Materialien. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (83,0 %), Papier/Karton (87,7 %), Stahl (91,9 %) und Aluminium (90,1 %). Bei Kunststoffen (47,1 %) und Holz (25,3 %) ist jedoch noch viel Recyclingpotential vorhanden. Dirk Messner: „Für angefallene Verpackungsabfälle ist das Recycling in der Regel die beste Verwertung. Deshalb sind auch die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und der Rezyklateinsatz entscheidende Aspekte einer Kreislaufwirtschaft. Wir müssen wieder zu steigenden Recyclingraten kommen.“ Ab 2019 greift das neue Verpackungsgesetz, das unter anderem von den dualen Systemen höhere Recyclingquoten verlangt. Seit 2019 liegt die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bei 58,5 Prozent, 2022 steigt sie auf 63 Prozent. Außerdem müssen die dualen Systeme nun bei ihren Beteiligungsentgelten die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz berücksichtigen. Die Ursachen für den hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein wesentlicher Treiber ist das Wirtschaftswachstum, denn mehr Produkte führen auch zu mehr Verpackungen. Wie sich der Verpackungsverbrauch während der Corona-Pandemie entwickelt hat, ist noch unklar. Aufgrund der geschlossenen Geschäfte und Restaurants ist allerdings abzusehen, dass vor allem mehr Serviceverpackungen für Essen und Getränke verbraucht worden sind. Auch Konsumgewohnheiten sind für mehr Verpackungsabfall verantwortlich. Ein Beispiel ist der Trend bei Einwegverpackungen hin zu wiederverschließbaren Verpackungen, Dosierhilfen und generell aufwendigeren Verschlüssen. Diese Funktionen können zwar dazu beitragen, Ressourcen durch zielgerichtetes Dosieren zu schonen oder Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zusätzliche Funktionen sind jedoch häufig mit einem zunehmenden Materialverbrauch verbunden. Dirk Messner: „Hersteller sollten Umweltbelastungen durch Verpackungen verringern, indem sie auf unnötige Funktionen verzichten und Mehrwegverpackungen verwenden. Verpackungen sollten so einfach wie möglich gestaltet sein, auch damit sie leichter recycelt werden können. Am besten werden gleich recycelte Rohstoffe zur Herstellung verwendet.“ Außerdem setzten sich die Trends zu kleineren Portionen oder zum Online-Einkauf fort. Auch gab es 2018 weiterhin den Trend zu To-Go Essen und Getränken, die unterwegs, in der Arbeit oder zu Hause verzehrt werden. Für Hersteller von Verpackungen, die als Abfall typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen, bietet ein von der Zentralen Stelle Verpackungsregister und dem UBA veröffentlichter Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit eine wichtige Orientierung, wie Verpackungen umweltschonend gestaltet werden können. Auf dieser Grundlage können sie die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen ermitteln und optimieren. Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge aus der Leichtverpackungssammlung bestimmt. Informationen zu Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht. Die für das Berichtsjahr 2018 gültigen Vorgaben der Europäischen Verpackungsrichtlinie werden mittels der Mengen an Abfällen, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den sortierten Abfällen, die aus den Sortieranlagen kommen und in die eigentlichen Verwertungsanlagen geliefert werden. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch im Recyclingprozess durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen, die nicht recycelt werden und der tatsächliche Anteil des Recyclings somit geringer ist. Um Daten entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie zu erhalten, wird die Berechnungsmethodik zukünftig verändert. Die Erhebung der Recyclingquote erfolgt spätestens ab dem Berichtsjahr 2020 anhand der Mengen, die dem abschließenden Recyclingprozess zugeführt werden. Die Zahlen für das Jahr 2019 können voraussichtlich im September 2021 veröffentlicht werden.
Onlineplattformen sollen bei Einhaltung des Verpackungsgesetzes mitarbeiten Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, Betreiberinnen und Betreiber von Onlinemarkplätzen zu verpflichten, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen sicherzustellen. "Auch digitale Marktplätze können mehr für den Umweltschutz tun. Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden", so UBA-Präsident Dirk Messner. Seit dem 1. Januar 2019 besteht die Pflicht für Herstellerinnen und Hersteller von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sich im Verpackungsregister zu registrieren. Sie werden dann an den Kosten der Sammlung und Verwertung beteiligt. Bislang haben sich knapp 200.000 Unternehmen registriert, das ist ein Zuwachs von gut 17 Prozent gegenüber 2019. Damit kommen heute rund drei Mal so viele Unternehmen ihrer Produktverantwortung nach, wie noch vor vier Jahren. Durch das neue Verpackungsgesetz ist die Verpackungsentsorgung in Bewegung geraten. Ein sehr hoher Anteil – derzeit rund 80 bis 90 Prozent – der bei den dualen Systemen beteiligten Verpackungen geht auch tatsächlich ins Recycling und nicht in die Verbrennung. Bei Kunststoffverpackungen wurden 2019 rund 58,5 Prozent werkstofflich verwertet und damit eine gut 50 Prozent größere Menge als im Vorjahr. "Unsere Verpackungen werden in sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Dirk Messner. Das Verpackungsgesetz leistet so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz . Denn jede Tonne Kunststoff, die wir als Werkstoff recyceln, spart etwa zwei Tonnen CO 2 . Hochgerechnet auf die Gesamtmenge des werkstofflich recycelten Kunststoffs in Deutschland ergibt sich eine Einsparung von etwa 900.000 Tonnen CO 2 pro Jahr. 2018 fielen in Deutschland einschließlich Gewerbe 18,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall an, das sind 227,5 kg pro Kopf. 8,9 Mio. Tonnen Verpackungsabfall fallen allein bei privaten Endverbraucherinnen und Endverbrauchern an, was 107,2 kg pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr entspricht. Es gibt Möglichkeiten, dem entgegenzusteuern, so Dirk Messner: "Viele Produkte können auch mit weniger Verpackung oder sogar unverpackt verkauft werden, etwa große Teile des Obst- und Gemüsesortiments im Supermarkt." Weitere Potentiale zur Verpackungsvermeidung bieten Mehrweg-Versandverpackungen im Onlinehandel und Mehrweg-"To-Go"-Verpackungen, also für Essen und Trinken unterwegs. Hier geht der Trend genau in die falsche Richtung: Bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Er betrug 2018 nur noch 41,2 Prozent. Eine Trendumkehr ist dringend nötig und auch möglich. So sollten nach Auffassung des Umweltbundesamtes Discounter Getränke auch in Mehrwegflaschen anbieten, zu gleichen oder niedrigeren Preisen als Einweg. Auch im Online-Handel könnten deutlich mehr Mehrweg-Versandverpackungen zum Einsatz kommen, die von den Kundinnen und Kunden kostenlos zurückgeschickt werden können. Wo Mehrwegverpackungen keine Option sind, sollten die Verpackungen nicht nur materialsparend designt sein, sondern auch Rezyklate enthalten. Grundsätzlich könnten auch viel mehr Verpackungen aus Rezyklaten aus dem gelben Sack/der gelben Tonne hergestellt werden. Rezyklate werden bisher etwa in Verpackungen für Reinigungsmittel und Farben eingesetzt. "Ich sehe da deutlich mehr Potentiale. Auch bei Pflanztöpfen, Paletten oder Baumarktartikeln können deutlich mehr Rezyklate eingesetzt werden. Dass Verpackungen aus recycelten Verpackungsabfällen aus der gelben Tonne die Regel werden, sollte unser Ziel sein. Nur so können wir Kreisläufe schließen und den Bedarf an Rohstoffen reduzieren", so Dirk Messner. Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie schreibt nunmehr einen Rezyklateinsatz in PET-Einwegflaschen von 25 Prozent ab 2025 und 30 Prozent in allen Einwegflaschen aus Kunststoff ab 2030 vor. Auch der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des Europäischen Green Deal zielt darauf ab, die Rate der Verwendung von Sekundärmaterialien deutlich zu erhöhen.
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