API src

Found 3 results.

Related terms

Steuerung durch Abgaben im Umweltrecht

Das Projekt "Steuerung durch Abgaben im Umweltrecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Das Projekt betrifft die Beurteilung der Voraussetzungen und Wirkungen abgabenrechtlicher Steuerung im Umweltrecht. Am Beispiel der Erhebung kommunaler Verpackungssteuern fuer den Verbrauch von Einwegverpackungen werden die rechtlichen Praemissen der Erhebung von der Abfallvermeidung dienenden Umweltabgaben durch Kommunen untersucht. Darueber hinaus wird die grundsaetzliche Befugnis der Kommunen eroertert, auf Grundlage der ihren zukommenden allgemeinen Satzungskompetenz umweltbezogene Regelungen zu erlassen.

Rechtsfragen von Verpackungsabfaellen

Das Projekt "Rechtsfragen von Verpackungsabfaellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Das Projekt betrifft einerseits Rechtsfragen der geltenden Verpackungsverordnung und ihrer Weiterentwicklung (Verfassungsmaessigkeit und Gesetzmaessigkeit der Verpackungsverordnung, das Verhaeltnis privatrechtlicher und hoheitlicher Abfallentsorgung, kartellrechtliche Probleme). Andererseits werden Fragen der Verfassungsmaessigkeit und Ausgestaltung kommunaler Verpackungssteuern untersucht.

Mehrweganteil bei Getränken sinkt weiter

Mehrweganteil bei Getränken sinkt weiter Der Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken betrug 2018 nur noch 41,2 Prozent. Dies ist ein Prozentpunkt weniger als noch 2017. Sogar Dosenbier wird wieder mehr getrunken. Damit hat sich der Abwärtstrend der letzten Jahre fortgesetzt. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Jährlich wird der Getränkeverbrauch in Deutschland untersucht. Für das Jahr 2018 zeigen nun die aktuellen Daten erneut Verluste bei Mehrwegflaschen. Seit 2000 wurden Mehrwegflaschen in allen Getränkesegmenten stark von Einweg-Kunststoffflaschen verdrängt. Mittlerweile ist hier eine Marktsättigung eingetreten, die Anteile der Einwegflaschen steigen weniger stark. Jedoch gibt es neue Veränderungen hin zu Einweg. Bei Bier beispielsweise wurde seit Einführung der Pfandpflicht ein Mehrweganteil von über 80 Prozent erreicht. Da Bierdosen aber wieder mehr Absatz finden, lag auch bei Bier 2018 der Anteil von Mehrwegflaschen mit 79,5 Prozent unter 80 Prozent. Hingegen zeigten sich bei Wasser erste Auswirkungen der Diskussionen um zu hohen Verpackungsverbrauch. Hier stieg der Mehrweganteil um 0,7 Prozentpunkte. Mit 38,8 Prozent liegt er jedoch weit unter dem gesetzlich angestrebten Ziel. Der Bericht zeigt, dass immer mehr Getränkeabfüller eigene Individual-Flaschen verwenden, anstatt auf einheitliche Flaschen aus einem deutschlandweiten Pool zurückzugreifen. Im Bierbereich waren es 2012 noch 15 Prozent individualisierte Mehrwegflaschen. Bis 2017 stieg ihr Anteil jedoch erheblich um 27 Prozentpunkte auf 42 Prozent. Der Anteil der Individualflaschen bei den bepfandeten Getränken insgesamt liegt mit 43 Prozent in der gleichen Größenordnung. Beim regionalen Bier, das in der gleichen Stadt gebraut und getrunken wird, sind Individual-Flaschen unproblematisch. Hingegen können bei Individual-Mehrwegverpackungen mit weiten Transportentfernungen unnötige ⁠ CO2 ⁠-Emissionen entstehen. Da Mehrwegflaschen in der Regel nur dort zurückgenommen werden, wo diese Flaschenarten verkauft werden, sind große deutschlandweite Pools für Verbraucher*innen einfach zu handhaben. Eine Förderung von Mehrweg muss auch auf diese Entwicklung einwirken. Daher ist besonders zu begrüßen, dass sich vier Großbrauereien zur Einführung eines neuen gemeinsamen Flaschenpools mit einer 0,33-Liter-Longneck-Flaschen entschlossen haben und somit das Mehrwegsystem stärken. Ab dem nächsten Berichtsjahr 2019 gelten die Berechnungsregeln des neuen Verpackungsgesetzes. Dieses hat das Ziel von 70 Prozent Mehrweganteil gesetzt. In der aktuellen Studie wurde daher zusätzlich erstmals der Getränkeverbrauch nach den neuen Vorgaben ermittelt. Unter anderem hat sich mit der Ausweitung der Einweg-Pfandpflicht auf kohlensäurehaltige Nektare und Erfrischungsgetränke mit einem Molkeanteil die Bezugsgröße für die Berechnung der Mehrwegquote verändert. Das Ergebnis: Nach den Berechnungsregeln auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes beträgt der tatsächliche Mehrweganteil sogar nur 41,1 Prozent. Das Umweltbundesamt prüft in einem gerade beginnenden Forschungsprojekt Maßnahmen wie zum Beispiel verbindliche Vertriebsquoten, Mehrwegzielquoten für Unternehmen mit aufkommensneutralem Bonus-/Malussystem, Verpackungssteuer bzw. -abgabe sowie andere rechtliche oder ökonomische Maßnahmen dahingehend, ob sie geeignet und effektiv sind, um den Mehrweganteil zu erhöhen.

1