<p>Verpackungsverbrauch erneut gesunken, Recyclingquoten gestiegen </p><p>Der Verpackungsverbrauch ist in Deutschland im Jahr 2023 um 1.094.700 Tonnen auf rund 17,9 Mio. Tonnen und damit bereits das zweite Jahr in Folge gesunken. Der Rückgang entspricht 5,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Recyclingquote bei Verpackungen stieg hingegen um 0,9 Prozentpunkte und erreichte damit einen Wert von 69,4 Prozent.</p><p><strong>Aufkommen an Verpackungsabfällen</strong></p><p>Das Aufkommen an Verpackungsabfällen in Deutschland liegt im Jahr 2023 mit 215,19 kg/Kopf im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten und zum EU-Durchschnitt (EU27) von etwa 178 kg/Kopf* trotz des Rückgangs weiterhin sehr hoch. Im Vergleich zum Jahr 2022 ist er um 5,8 % bzw. um 1.094,7 kt (Kilotonnen = 1.000 t) auf 17,9 Mio. Tonnen gesunken. Die EU-Verpackungsverordnung ((EU) 2025/40), welche am 12. August 2026 in Kraft treten wird, sieht Minderungsziele vor. So soll bis 2030 der Pro-Kopf-Verbrauch um 5 % sinken. Die absolute Minderung 2023 im Vergleich zum Jahr 2018 beträgt 938,1 kt und damit genau 5 %. Der Pro-Kopf-Verbrauch lag 2018 bei 227,5 kg und diesbezüglich beträgt die Minderung 5,4 %. Es bleibt abzuwarten, ob sich der Rückgang verstetigt und damit das Ziel in 2030 erreicht wird.</p><p>Das Aufkommen von Verpackungen privater Endverbraucher lag 2023 bei 8,42 Mio. Tonnen und damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 % (bzw. 287,9 kt) niedriger.</p><p><strong>Steigerung der Recyclingquoten</strong></p><p>Im Jahr 2023 wurden 69,4 % aller Verpackungen recycelt, was einer Masse von 12.437,8 kt entspricht. Die Recyclingquote stieg damit um 0,9 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr. Anstiege der Recyclingquote gab es bei Glas, Papier, Aluminium, Kunststoffe und Holz. Bei Eisenmetall blieb die Recyclingquote auf hohen 86,8%.</p><p>Für die einzelnen Materialarten fallen die Recyclingquoten für das Jahr 2023 wie folgt aus:</p><p>Damit liegen die Recyclingquoten bei allen Materialien über den Quotenvorgaben für 2025. Um die Quotenvorgaben für 2030 einzuhalten muss das Recycling bei Kunststoffverpackungen um 2,8 Prozentpunkte gesteigert werden. Die restlichen Materialien haben bereits die Quotenvorgaben für 2030 erreicht.</p><p><strong>Leichte Kunststofftragetaschen sollen reduziert werden</strong></p><p>Die europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) schreibt den Mitgliedsstaaten auch eine Reduktion des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner als 50 µm seit 2020 auf höchstens 90 und bis 2026 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner vor. Seit dem Jahr 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, die aus Hygienegründen erforderlich sind oder als Verkaufsverpackungen für lose Lebensmittel bereitgestellt werden, um Lebensmittelverschwendung zu verhindern. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland pro Einwohner 31 leichte Kunststofftragetaschen verbraucht. Diese Zahl enthält auch die sehr leichten Kunststofftragetaschen (<15 µm) die beispielsweise bei dem Kauf von losem Obst und Gemüse genutzt werden. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein.</p><p>Die Europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG schreibt den Mitgliedsstaaten Berichterstattungspflichten vor, für welche die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung im Auftrag des Umweltbundesamtes die benötigten Daten erhoben hat. <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/env_waspac__custom_18343536/default/table%20">Die von Deutschland übermittelten Daten sind auf den Seiten von Eurostat zu finden</a>.</p><p>* Da noch nicht die Daten aller Mitgliedsstaaten veröffentlicht sind, wird sich der Durchschnitt voraussichtlich noch verändern.</p>
<p>Im Berichtsjahr 2023 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,3 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p><p>Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht, um die Erreichung des in § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz festgelegten Zieles von 70 Prozent Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken zu überprüfen. Für das Jahr 2023 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 34,3 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Das gesetzliche Ziel wurde um 35,7 Prozentpunkte unterschritten.</p><p>Bezüglich des Konsumverhaltens ist festzustellen, dass der Verbrauch von Mineralwasser, Bier und Wein rückläufig ist, während der Konsum von Erfrischungsgetränken einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Die drei am häufigsten verwendeten Verpackungsarten für Getränke sind Einweg-Kunststoffflaschen mit einem Anteil von 39,3 Prozent, gefolgt von Mehrweg-Glasflaschen mit 24,9 Prozent und Einweg-Getränkekartons mit 12,9 Prozent.</p><p>Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022, wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt. Zum Vergleich: Die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 63,7 Prozent im Jahr 2003 und 43,3 Prozent im Jahr 2023.</p><p>Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen in Deutschland notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dem Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wieder befüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.</p><p>Im Rahmen eines Exkurses wird auf das österreichische Mehrwegsystem und sowie die dort vorgenommene Erhöhung des Mehrwegpfands zum 02. Februar 2025 eingegangen. Seit diesem Stichtag werden in Österreich nun 20 Cent statt zuvor 9 Cent Pfand für Mehrweg-Glasflaschen erhoben. Die Erhöhung resultiert aus einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Herstellern, Händlern und Rücknahmestellen. Bei der Wahl des Pfandwertes hat sich die Branche an dem Wiederbeschaffungswert der Mehrwegflaschen orientiert. Um einen kurzfristigen Ansturm auf Bier in Mehrwegflaschen vor dem Stichtag vorzubeugen, wurde der konkrete Zeitpunkt der Pfanderhöhung bis zuletzt bewusst nicht öffentlich kommuniziert. Es wird mit Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro, die dadurch entstehen, dass Mehrwegflaschen zum niedrigeren Pfandpreis eingekauft und anschließend mit dem höheren Pfand zurückgegeben werden, gerechnet. Zusätzlich fielen rund 300 Tausend Euro für die Umstellung der Rücknahmeautomaten an. Die Gefahr eines massenhaften Effekts durch sogenannten „Pfandtourismus“ wird nicht erwartet, da bereits vor der Pfanderhöhung Preisunterschiede beim Bier zwischen Deutschland und Österreich bestanden. Zudem erfolgt die Rücknahme grundsätzlich nur in handelsüblichen Mengen. Die Erhöhung des Mehrwegpfands in Österreich ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Verpackungspolitik und einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Diese Erfahrungswerte können als Beispiel dienen, um den Mehrwegpfand in Deutschland zu erhöhen und damit Mehrweg zu stärken.</p>
<p>Mehrwegverpackungen reduzieren Abfälle und kommen trotzdem in Deutschland wenig zum Einsatz. Durch verschiedene Maßnahmen könnte die Verwendung von Mehrwegverpackungen erhöht werden, zeigt nun ein Forschungsvorhaben. Auch in Bereichen, in denen bisher Einwegverpackungen überwiegen, bestehen beim Umstieg auf Mehrweg große Potentiale zur Abfallvermeidung.</p><p>Mehrwegverpackungen können in vielen Bereichen wesentlich zur Abfallvermeidung und Reduktion von Umweltbelastungen beitragen. Das bestätigt der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/foerderung-von-mehrwegverpackungssystemen-zur-0">Abschlussbericht</a> des Forschungsvorhabens „Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs – Mögliche Maßnahmen zur Etablierung, Verbreitung und Optimierung von Mehrwegsystemen“, der jetzt veröffentlicht wurde.</p><p>Die Untersuchung zeigt: In 13 von 15 untersuchten Segmenten lässt sich der Verpackungsverbrauch durch den Einsatz von Mehrweg deutlich verringern – insbesondere im gewerblichen Bereich, etwa bei Transportverpackungen für Pflanzen. Auch Treibhausgasemissionen können dadurch reduziert werden.</p><p>Allerdings stehen nach wie vor Herausforderungen und Hemmnisse, einer breiten Umsetzung im Weg. Dazu zählen unter anderem Investitionskosten, Rückgabemöglichkeiten, logistische Herausforderungen sowie fehlende Standards und Informationsdefizite.</p><p>Das Forschungsvorhaben untersuchte konkrete Handlungsansätze zur Förderung von Mehrwegverpackungen in drei Bereichen:</p><p>Der hierzu bereits veröffentlichte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/foerderung-von-mehrwegverpackungssystemen-zur%20">Teilbericht</a> identifiziert insbesondere eine rechtlich verbindliche Mehrwegquote im Sinne einer Mehrwegangebots- wie auch einer Mehrwegvertriebsquote, eine generelle Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 50 Prozent in Kombination mit einer Abgabenlösung oder Abgaben auf Einweggetränkeverpackungen als potentiell mögliche Maßnahmen zur Stärkung von Mehrweggetränkeverpackungen.</p><p><strong> 2. Versandverpackungen</strong></p><p>Um Mehrwegversandverpackungen zu etablieren, stellen bisher Mehrkosten die größte Hürde dar. Die Förderung von Mehrwegverpackungen im Bereich „Versand“ wird durch Wiederverwendungsziele in Artikel 29 der neuen EU-Verpackungsverordnung (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040">Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a>) unterstützt. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben in Deutschland kommen eine Kombination von Maßnahmen wie Abgaben auf Einwegversandverpackungen, eine Mehrwegquote und Berichtspflichten in Frage, so das Ergebnis des Forschungsvorhabens. Ergänzend sind Innovationsförderung für Mehrwegpoolsysteme, Standardisierung von Mehrwegverpackungen sowie Kampagnen und Umweltzeichen empfehlenswert. </p><p> <strong> 3. Weitere Anwendungsbereiche</strong></p><p>Auch ausgewählte Anwendungsbereiche, in denen bisher Einwegverpackungen dominieren, wie bestimmte Transportverpackungen, wurden untersucht. Die Analyse zeigt ein großes Potential, durch Mehrweg Abfälle zu vermeiden. Hohe Umlaufzahlen und geringe Umstellungsanforderungen gelten als besonders förderlich für den Umstieg auf Mehrwegverpackungen.</p><p>Der Bericht liefert zudem eine rechtliche Einordnung auf deutscher und EU-Ebene sowie Empfehlungen für politische und wirtschaftliche Maßnahmen zur Förderung und Verbreitung von Mehrwegverpackungssystemen. </p><p> </p><p> </p>
Die absolute Verringerung des Verpackungsverbrauchs aller Materialien einerseits sowie die Steigerung der Kreislaufführung von Kunststoffen, bei der Kunststoffrezyklate anstelle von vergleichbarer Neuware eingesetzt werden andererseits, sind elementare Zielgrößen, die direkt zur Einsparung von Ressourcen und CO2-Emissionen beitragen. Dennoch steigen die Verpackungsmengen stetig und auch beim Design von Kunststoffprodukten spielen die Aspekte Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz oftmals noch eine sehr untergeordnete Rolle. Im Mittelpunkt des Vorhabens sollen daher die Prüfung und Entwicklung ökonomischer Instrumente stehen, die geeignet erscheinen, a) den Verbrauch von Verpackungen zu verringern sowie b) die Kreislaufführung von Kunststoffen unter Umweltaspekten zu verbessern. Dabei sollen einerseits Einwegverpackungen unabhängig von den Materialarten betrachtet werden und andererseits Kunststoffe mit dem Ziel der Steigerung der Konkurrenzfähigkeit von Rezyklaten gegenüber dem Einsatz von Primärkunststoffen. Es sind potenzielle ökonomische Maßnahmen und Instrumente zu skizzieren. Darin einzubeziehen sind 1.) eine nationale Maßnahme auf Grundlage der 'EU-Eigenmittelkategorie auf nicht recycelte Kunststoffverpackungen', 2.) Abgabe auf Einwegverpackungen und 3.) CO2-Gutschriften für das Recycling von Kunststoffabfällen und den Rezyklateinsatz in neuen kunststofftypischen Anwendungen im Hinblick darauf, ob und ab welcher Höhe ein ökologischer Lenkungseffekt eintritt. Von den skizzierten Maßnahmen und Instrumenten sind schließlich neben der nationalen Maßnahme auf Grundlage des EU-Eigenmittels auf nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoffen zwei bis vier weitere auszuwählen, die am erfolgversprechendsten sind und detailliert zu betrachten. Die Instrumente sind jeweils bezüglich ihrer rechtlichen Machbarkeit, Praktikabilität und ihrer potenziellen Lenkungswirkung zu bewerten. Ergebnis des Vorhabens sollen umsetzungsreife Instrumentenvorschläge sein.
Obwohl Abfallvermeidung die höchste Priorität der gesetzlichen Abfallhierarchie zukommt, sind viele Verpackungen unter Aspekten des Produktschutzes unnötig materialintensiv oder vermeidbar. Jährlich fallen über 18 Mio. t Verpackungsabfälle mit steigender Tendenz in Deutschland an. Die vorhandenen Anreize, um verpackungsarme Lösungen wie Mehrwegsysteme stärker zu nutzen, reichen offenbar nicht aus. In § 1 Abs. 3 VerpackG ist das Ziel formuliert, dass der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen gestärkt und mind. 70 % betragen soll. 2016 lag der Mehrweganteil bei Getränkeverpackungen bei 42,8 % mit sinkender Tendenz. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Ziel von 70 % zum Jahr 2022 nicht erreicht wird. Mit Blick auf die Entschließung des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 18/11781) (s.u.) im Zusammenhang mit der Verabschiedung des VerpackG sind in der Diskussion befindliche und neue Maßnahmenvorschläge hinsichtlich ihrer Auswirkungen und ihrer rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit zu prüfen. Speziell im Onlinehandel wächst der Verpackungsverbrauch stark. Ergänzend zum Vorhaben 'Ökologisierung des Onlinehandels' (UBA III 1.1) sollen Konzepte für die Einführung von Mehrwegversandverpackungen skizziert, sowie unter Umwelt- und Akzeptanzgesichtspunkten bewertet werden. Auf Basis der Bewertungen sollen konkrete Empfehlungen zur Ausgestaltung und Etablierung erarbeitet werden. Darüber hinaus sind Potentiale von weiteren Mehrwegsystemen bei Verkaufs-, Service-, Transport- und Umverpackungen im Handel zu untersuchen. Somit sind sowohl Verpackungen, die im Handel bzw. in der Distributionskette verbleiben, als auch Verpackungen, die an die privaten Endverbraucher abgegeben werden, zu berücksichtigen.
Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Richtlinie 2018/852 vom 30. Mai 2018 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate (2005/270/EG), zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17. April 2019, zu erfolgen 1. Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Der Verpackungsverbrauch zur Entsorgung nahm 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % bzw. um 915 kt auf 19,69 Mio. Tonnen zu. Insgesamt 19,13 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2021 verwertet, 14,58 Mio. Tonnen stofflich und 4,55 Mio. Tonnen energetisch. Darüber hinaus dokumentiert der Bericht auch die Verbrauchs- und Recyclingmengen nach der Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, die für die Meldung an die Europäische Kommission maßgebend sind. Der Verpackungsverbrauch ändert sich im Gesamtergebnis nicht. Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur alten Berechnungsmethode um 1,2 Mio. Tonnen auf 13,4 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,1 Mio. Tonnen auf 5,6 Mio. Tonnen.
<p>Neue Mehrwegangebotspflicht für Speisen & Getränke zum Mitnehmen</p><p>Ab dem 01.01.2023 gilt in Deutschland erstmals eine Mehrwegangebotspflicht für Speisen und Getränke zum Mitnehmen. Sie verpflichtet unter anderem Restaurants, Cafés und Lebensmittelgeschäfte, bei ihnen verpackte Speisen und Getränke auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Das reduziert den Verpackungsverbrauch und spart Müll und Ressourcen.</p><p>Die europäische <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32019L0904">Einwegkunststoffrichtlinie</a> fordert von allen Mitgliedstaaten eine messbare, ehrgeizige und dauerhafte Verbrauchsminderung bestimmter Einwegverpackungen. Deutschland hat zur Umsetzung dieser Forderung im <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/">Verpackungsgesetz</a> die Mehrwegangebotspflicht für Lebensmittel und Getränke zum Sofortverzehr eingeführt, welche ab dem 01.01.2023 gilt.</p><p>Das Verpackungsgesetz schreibt nun erstmals vor, dass Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern ab dem 01.01.2023 Lebensmittel und Getränke unter anderem im To-Go-Bereich auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten haben. Die Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer sein oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Die Erhebung eines angemessenen Pfandes auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren.</p><p>Die Mehrwegangebotspflicht gilt für Letztvertreiber von Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff und von Einweggetränkebechern aller Materialien, die jeweils erst beim Letztvertreiber mit Waren befüllt werden. Verpflichtet sind daher alle Unternehmen, bei denen Speisen und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder als Mitnahmegericht (To-go-Bereich) in Einweglebensmittelkunststoffverpackungen oder Getränkebecher verpackt bzw. abgefüllt und an Endverbraucher*innen abgegeben werden. Dies betrifft zum Beispiel Lieferdienste, Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés, aber auch Supermärkte, Tankstellen oder andere Lebensmittelgeschäfte.</p><p>Umfasst sind auch vorverpackte Speisen und Getränke, wie Salate, Sushi, Obst oder Süßspeisen, so lange sie beim Letztvertreiber verpackt und vorgehalten werden.</p><p>Eine Ausnahme besteht nur für sehr kleine Unternehmen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern. Sie können anstelle des Angebots von Mehrwegverpackungen auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kund*innen befüllen. Natürlich können sie auch freiwillig Mehrwegverpackungen anbieten.</p><p>Die Letztvertreiber müssen die Mehrwegverpackungen, die sie in Verkehr gebracht haben, auch wieder zurücknehmen.</p><p>Außerdem müssen die Letztvertreiber auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder hinweisen. Viele Akteure haben sich darauf schon eingestellt und besonders engagierte Unternehmen erheben für die Einwegverpackungen sogar einen Zuschlag, um Anreize zu setzen, tatsächlich auf Mehrweg umzusteigen.</p><p>Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht können als Ordnungswidrigkeiten von den zuständigen Landesbehörden mit Geldbußen geahndet werden.</p>
Nach der EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle vom 20.12.1994 in Verbindung mit der Richtlinie 2018/852 vom 30. Mai 2018 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, jährlich über Verbrauch und Verwertung von Verpackungen zu berichten. Der Bericht hat auf der Grundlage der Entscheidung der Kommission vom 22.03.2005 zur Festlegung der Tabellenformate (2005/270/EG), zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665 vom 17. April 2019, zu erfolgen. Die Studie bestimmt die in Deutschland in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungen (Verpackungsverbrauch) für die Materialgruppen Glas, Kunststoff, Papier / Karton, Aluminium, Eisenmetalle, Holz und Sonstige. Zur Verbrauchsberechnung wurden neben der in Deutschland eingesetzten Menge von Verpackungen auch die gefüllten Exporte und die gefüllten Importe ermittelt. Zur Bestimmung der Verwertungsmengen und Verwertungswege wurden die vorliegenden Daten von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft und der Umweltstatistik systematisch zusammengetragen und dokumentiert. Der Verpackungsverbrauch zur Entsorgung stieg 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 % bzw. um 47 kt auf 18,91 Mio. Tonnen an. Insgesamt 18,33 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2019 verwertet, 13,53 Mio. Tonnen stofflich und 4,8 Mio. Tonnen energetisch. Darüber hinaus dokumentiert der Bericht auch die Verbrauchs- und Recyclingmengen nach der Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, die für die Meldung an die Europäische Kommission maßgebend sind. Der Verpackungsverbrauch ändert sich im Gesamtergebnis nicht. Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,4 Mio. Tonnen auf 12,1 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,2 Mio. Tonnen auf 6 Mio. Tonnen.
<p>Mehrwegverpackungen sind essentiell für die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Sie können gegenüber Einwegverpackungen einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Ressourcenschonung leisten. Durch verschiedene gesetzliche Neuerungen werden Mehrwegverpackungen in der Europäischen Union und spezifisch in Deutschland mehr und mehr gefördert.</p><p>Mehrwegverpackungen im Verpackungsgesetz</p><p>Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html">Verpackungsgesetz</a> (VerpackG) setzt die europäische <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A31994L0062">Verpackungsrichtlinie</a> in deutsches Recht um. Das VerpackG regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen sowie die Rücknahme und hochwertige Verwertung von<br>Verpackungen. Das Ziel ist die Vermeidung und Verringerung der Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt.</p><p>Das VerpackG differenziert verschiedene Arten von Verpackungen; so werden Mehrwegverpackungen als eigene Kategorie behandelt.</p><p>Definition Mehrwegverpackungen</p><p>Eine Verpackung ist eine Mehrwegverpackung, wenn sie dazu konzipiert und bestimmt ist, „nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird“ (§ 3 Abs. 3 VerpackG). Verpackungen, die keine Mehrwegverpackungen sind, sind Einwegverpackungen (§ 3 Abs. 4 VerpackG).</p><p>Wiederverwendbare Verpackungen, welche die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllen, weil für sie z.B. kein Anreizsystem zur Rücknahme wie ein Pfand vorhanden ist, sind daher keine Mehrwegverpackungen.</p><p>Neue Registrierungspflicht für Mehrwegverpackungen</p><p>Seit dem 01. Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht für alle Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen. Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes ist derjenige Vertreiber, der mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Seit dem 01. Juli 2022 sind daher auch die Hersteller, die Mehrwegverpackungen in Verkehr bringen, verpflichtet, sich im Verpackungsregister <a href="https://lucid.verpackungsregister.org/">LUCID</a> bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (<a href="https://www.verpackungsregister.org/">https://www.verpackungsregister.org/</a>) zu registrieren.</p><p>Mehrwegangebotspflicht im To-Go-Bereich zur Verminderung des Verbrauchs von Einwegverpackungen</p><p>Die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32019L0904">Einwegkunststoffrichtlinie</a> hat das Ziel das Abfallaufkommen und den Eintrag in die Umwelt der Einwegkunststoffprodukte zu vermindern, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten unter anderem, den Verbrauch von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen, deren Inhalt z.B. für den Sofort-Verzehr bestimmt ist, und Einwegkunststoffgetränkebechern einschließlich ihrer Verschlüsse und Deckel zu vermindern.<br><br>Die Minderungsvorgaben wurden in Deutschland durch eine Mehrwegangebotspflicht im Rahmen der letzten Novelle des VerpackG umgesetzt. Das Gesetz schreibt nun erstmals vor, dass Letztvertreiber von<br>Einweglebensmittelverpackungen aus Kunststoff und von Einweggetränkebechern aller Materialien ab dem 01. Januar 2023 Lebensmittel und Getränke im „To-Go-Bereich“ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten haben. Diese darf nicht teurer als die Einwegverpackung sein, aber die Erhebung eines angemessenen Pfandes auf die Mehrwegverpackungen bleibt möglich. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrweg-to-go-Verpackung und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Die Letztvertreiber müssen auf<br>das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln hinweisen.</p><p>Mehrwegziel für den Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen und jährliche Berichterstattung</p><p>Mit § 1 Abs. 3 VerpackG sollen Mehrwegverpackungen im Getränkebereich gestärkt werden, um Abfälle zu vermeiden. Das Ziel ist, einen Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen.</p><p>Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Mehrwegförderung gibt das VerpackG seit 2019 ebenso wie die zuvor gültige Verpackungsverordnung vor, dass jährlich der Mehrweganteil im Getränkebereich berichtet werden muss. Das Umweltbundesamt lässt daher für die Bundesregierung jährlich eine bundesweite Datenerhebung zum Verbrauch von Getränken in Mehrwegverpackungen durchführen. Die Ergebnisse der Datenerhebung sind dabei von aktuellen Gesetzesentwicklungen wie beispielsweise der Ausweitung der Einwegpfandpflicht beeinflusst.</p><p>Für die Erhebung werden Daten von einer Vielzahl von Quellen genutzt wie z.B. das Statistische Bundesamt, Getränkeverbände und Packmittelhersteller. Ihre Angaben werden verwendet, um den jährlichen Getränkeverbrauch in Deutschland für verschiedene Packmittel festzustellen.</p><p>Im Jahr 2025 wurden die Daten für das Jahr 2022 veröffentlicht. So betrug der Anteil von Mehrwegverpackungen 33,5 Prozent in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Insgesamt ließ sich feststellen, dass der Einweganteil um 0,3 Prozent sank zum Vorteil von Mehrwegverpackungen. Allerdings wurde auch 2022 die Zielgröße für Mehrwegverpackungen von 70 Prozent im Getränkebereich verfehlt.</p><p>Forschungsvorhaben zu Mehrwegverpackungen</p><p>Als wissenschaftliche Behörde forscht das Umweltbundesamt zu zahlreichen Aspekten der Verpackungsvermeidung und berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu möglichen Handlungsoptionen. Im Mai 2019 hat das Umweltbundesamt eine Studie zu der ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus-Verzehr veröffentlicht. In dieser sind u.a. weiterführende Informationen zur Ökobilanz von Einweg- und Mehrwegbechern zu finden.<br><br>Aktuell lässt das Umweltbundesamt im Forschungsvorhaben „Förderung von Mehrwegverpackungssystemen zur Verringerung des Verpackungsverbrauchs“ untersuchen, wie bestehende Mehrwegverpackungssysteme gefördert und optimiert werden können und welche Potentiale für neue Mehrwegverpackungssysteme entlang der Lieferkette und im Handel bestehen. Im Vorhaben wird auch die Förderung und Optimierung von Mehrwegsystemen im Getränkebereich untersucht. Es sollen Empfehlungen für die Verbreitung und Förderung von Mehrwegverpackungen im Versandhandel erarbeitet werden.</p>
<p>In Deutschland fielen 2019 insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen damit um 18,1 Prozent gestiegen. Die Quote der stofflichen Verwertung (Recycling) hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,6 Prozentpunkte zugenommen.</p><p>Die aktuellen Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen wurden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfaellen-in-15">in dieser aktuellen Publikation</a> zusammengefasst. Erstmalig wurden dabei nach der Erhebung entsprechend der bisherigen Methode, die Daten auch entsprechend der neuen Berechnungsmethode ausgewertet, die ab dem Berichtsjahr 2020 verpflichtend angewandt werden muss.</p><p><strong>Aufkommen an Verpackungen</strong></p><p>Das Verpackungsaufkommen in Deutschland liegt im Jahr 2019 mit 227,55 kg/Kopf im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten und zum EU-Durchschnitt (EU27) von 177,38 kg/Kopf weiterhin sehr hoch. Im Vergleich zum Jahr 2018 ist er um 0,2 % bzw. um 47 kt (Kilotonnen = 1.000 t) auf 18,91 Mio. Tonnen angestiegen. Um von den aktuellen Höchstständen herunterzukommen sollte das Ziel das Verpackungsaufkommen insgesamt zu reduzieren entschlossen weiterverfolgt werden.</p><p>Was die Daten zum privaten Endverbrauch von Verpackungen angeht, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren eingeschränkt, weil die Berechnungsweise geändert wurde. Bis einschließlich 2018 wurden alle Verpackungen einbezogen, die in Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen anfallen (Anfallstellenprinzip). Ab 2019 wurden alle Verpackungen einbezogen, die nach dem Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle Verpackungsregister als systembeteiligungspflichtig ausgewiesen sind. Das Verpackungsaufkommen privater Endverbraucher lag 2019 bei 8,59 Mio. Tonnen und lag damit im Vergleich zum Vorjahr um 4 % bzw. 339 kt niedriger.</p><p><strong>Steigerung der Recyclingquoten</strong></p><p>Insgesamt 18,33 Mio. Tonnen Verpackungsabfälle wurden 2019 verwertet, davon 13,53 Mio. Tonnen stofflich und 4,8 Mio. Tonnen energetisch (siehe Tabelle 1: In Deutschland angefallene und innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat verwertete oder in Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung verbrannte Verpackungsabfallmengen (2019) – Berechnung nach alter Methode vergleichbar zu Vorjahren).</p><p>Die Quote der stofflichen Verwertung (Recycling) hat 2019 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,6 Prozentpunkte zugenommen.</p><p>Für die einzelnen Materialarten fallen die stofflichen Verwertungsquoten nach der bisherigen Berechnungsmethode für das Jahr 2019 wie folgt aus:</p><p>Der deutliche Anstieg beim Recycling ist zu einem großen Teil auf die anspruchsvollen Quotenvorgaben des Verpackungsgesetzes zurückzuführen.</p><p><strong>Neues Berechnungsverfahren</strong></p><p>Die Daten wurden ergänzend zur derzeit gültigen Berechnungsmethode zusätzlich auch nach der neuen Berechnungsmethode des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/665, welcher für die Meldung an die Europäische Kommission für die Datenmeldung ab dem Berichtsjahr 2020 maßgebend ist, ausgewertet (siehe Tabelle 2: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Beim Aufkommen müssen zukünftig Verpackungen, die aus mehr als einem Material bestehen, aufgeschlüsselt nach den in der Verpackung vorhandenen Materialien erfasst und gemeldet werden. Bisher wurden Verbunde vollständig dem Hauptmaterial zugeordnet. Durch die neue Zuordnung bleibt der Gesamtverbrauch von Verpackungen unverändert, da ausschließlich die Verteilung auf die Verpackungsmaterialien modifiziert wird. Die größten Massendifferenzen ergeben sich bei Papier mit -87,6 kt (-1,1%), Kunststoff mit +69,5 kt (+2,2%) und Aluminium mit +24,5 kt (+17,8%). Beim Recycling wurden bislang die Zuführungsmengen in die erste Recyclinganlage dokumentiert. Dabei galten Verfahren wie Störstoffabtrennung oder Reinigung, bei denen die sortierten Abfälle für das weitere Recycling aufbereitet wurden, bereits als Recyclingverfahren. In Zukunft sind die Mengen an Berechnungspunkten zu bestimmen. Die Berechnungspunkte liegen verbindlich beim Input in das letzte Recyclingverfahren, durch welches Abfallmaterialien tatsächlich zu Produkten, Materialien oder Stoffen weiterverarbeitet werden. Sie sind im Durchführungsbeschluss für jedes Material unterschiedlich definiert.</p><p>Die Recyclingmenge reduziert sich im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode um 1,4 Mio. Tonnen auf 12,1 Mio. Tonnen. Die Menge der energetisch verwerteten Verpackungen erhöht sich um 1,2 Mio. Tonnen auf 6 Mio. Tonnen.</p><p>Im Gegensatz zum Aufkommen führen die neuen Vorgaben für die Ermittlung der Recyclingmengen und -quoten zu teils deutlichen Reduktionen. Für die meisten Materialien konnte Deutschland die ab 2025 geltenden anspruchsvolleren Recyclingquoten bereits 2019 einhalten.</p><p>Für folgende Materialien liegt Deutschland für 2019 noch unter den Vorgaben für 2025, so dass hier weitere Anstrengungen notwendig sind.</p><p><strong>Leichte Kunststofftragetaschen</strong></p><p>Die europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) schreibt den Mitgliedsstaaten auch eine Reduktion des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke kleiner als 50 µm bis 2020 auf höchstens 90 und bis 2026 auf höchstens 40 Stück pro Einwohner vor. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland pro Einwohner 54 leichte Kunststofftragetaschen verbraucht. Diese Zahl enthält auch die sehr leichten Kunststofftragetaschen (<15 µm) die beispielsweise bei dem Kauf von losem Obst und Gemüse genutzt werden. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein. Ab dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen die in der Regel aufwendigere Vorverpackungen ersetzen.</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 80 |
| Land | 3 |
| Weitere | 3 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Förderprogramm | 18 |
| Text | 46 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 65 |
| Offen | 18 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 85 |
| Englisch | 12 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 28 |
| Keine | 26 |
| Multimedia | 1 |
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| Webseite | 55 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 42 |
| Lebewesen und Lebensräume | 77 |
| Luft | 11 |
| Mensch und Umwelt | 79 |
| Wasser | 10 |
| Weitere | 85 |