Der Deutsche Bohrungsnachweis (German Borehole Locations - GBL) bietet Zugriff auf alle freigegebenen Bohrdaten in der Bundesrepublik Deutschland, die von den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer (SGD) bereitgestellt werden. In Deutschland sind die SGD für die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der Informationen über Bohrungen zuständig. Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes werden die Bohrdaten in generalisierter Form über das Austauschformat BoreholeML bei der BGR zentral zusammengeführt. Der aufsetzende Dienst bietet Zugriff auf die übermittelten Stammdaten der Bohrungen aus den beteiligten Ländern. Die ersten beiden aggregierten Übersichtslayer zeigen die Bohrungsdichteverteilung im definierten Raster in der Fläche, während die Einzellokationen erst im größeren Maßstabsbereich sichtbar und abfragbar sind. Die Informationen bilden auch eine wesentliche Datenquelle in der Bohrpunktkarte Deutschland https://boreholemap.bgr.de/
Der Deutsche Bohrungsnachweis (German Borehole Locations - GBL) bietet Zugriff auf Bohrdaten in der Bundesrepublik Deutschland, die von den Staatlichen Geologischen Diensten der Bundesländer (SGD) bereitgestellt werden. In Deutschland sind die SGD für die Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der Informationen über Bohrungen zuständig. Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes werden die Bohrdaten in generalisierter Form über das Austauschformat BoreholeML bei der BGR zentral zusammengeführt. Der Geodatensatz beinhaltet die übermittelten Stammdaten der Bohrungen aus den beteiligten Ländern in BoreholeML Kodierung. Diese Kodierung kann über die mitgelieferte Data Specification -codeLists- in Klartext aufgelöst werden. Die gleichen Informationen sind auch abrufbar in der Bohrpunktkarte Deutschland https://boreholemap.bgr.de/ auf dem Reiter „Stammdaten“ zu jeder Bohrung.
Enthält Angaben zur Erfassung der Vegetation naturnaher Bachabschnitte im Landkreis Güstrow. Feldprotokolle, Vegetationsstudie Bachtäler
Die „Bohrpunktkarte Deutschland“ gibt mit ca. 2 Millionen enthaltenen Bohrungen (Gesamtlänge ca. 80.000 km) Auskunft über die Geologie des Untergrundes in der Bundesrepublik. Die Anwendung ist aus einer Kooperation zwischen der BGR mit den Staatlichen Geologischen Diensten Deutschlands (SGD) entstanden, die für die Verwaltung und langfristige Speicherung der gezeigten Bohrungsinformationen verantwortlich sind. Als Grundlage des länderübergreifenden Datenaustausches wurde das Format BoreholeML entwickelt, welches der gemeinsame Nenner aller Bohrdaten in Deutschland ist und Interoperabilität gewährleistet. Die Anwendung zeigt Bohrungsstammdaten, Schichtdaten, Grundwassermessungen, Nachweise über Logmessungen und über Beprobungen, Verrohrung bzw. Ausbaudaten und Bohrtechnikdaten. Damit eignen sich die Daten z.B. für Baugrunduntersuchungen, Brunnenbau oder Leitungsbau. Eine Recherche- und eine Exportfunktion arbeiten auf Stammdatenebene. Die Anwendung startet mit einer gekachelten Sicht auf die Bohrdichteverteilung, die ab einem Maßstab 1:80.000 zur Einzelansicht der Bohrungen wechselt. Die Daten werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Leider haben sich noch nicht sämtliche SGD der Anwendung angeschlossen.
Das Projekt "Minderung der Geraeuschemission von Tankfahrzeugen fuer die Befoerderung von Kraftstoffen und Heizoel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FIGE Forschungsinstitut Geräusche und Erschütterungen durchgeführt. Die Geraeuschemission eines repraesentativen Tankfahrzeugs soll soweit verringert werden, dass das Fahrzeug die Anforderungen an 'laermarme Fahrzeuge' des Aenderungsentwurfes Para. 49 StVZO, Anlage XXI, unterschreitet. Die Geraeuschminderungsmassnahmen sollen Antrieb, Hydraulik, Pumpen, Zaehlwerke und Verrohrung betreffen. Insgesamt soll eine Geraeuschminderungsarbeit von ueber 10 dB(A) - ausgehend vom Stand der Technik - geleistet werden, um den Anforderungen an 'laermarme Fahrzeuge' zu genuegen. Die Minderungsmassnahmen betreffen geraeuscharme Serienkomponenten, Koerperschalluebertragung sowie Daemmung und Daempfung der entstehenden Geraeusche. Es sollen Betriebszustaende fuer die Messvorschrift definiert werden. Die Uebertragbarkeit auf andere Tankfahrzeuge ist zu pruefen.
Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg drei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/IB) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt IB, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Für alle übrigen Gewässer siehe Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U). * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt U, führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind. Es handelt sich zum einen um das Wasserbuch für - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), zum anderen um das Wasserbuch für - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk. Detaillierte Informationen zu den beiden Wasserbüchern der Behörde für Umwelt und Energie sind den nachgeordneten Objekten des HMDK der jeweiligen Dienststelle zu entnehmen. Für das Wasserbuch der HPA sind keine detaillierten Daten im HMDK vorhanden.