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Steigerung der Energieeffizienz des Wertstoffkreislaufs Papier durch Erschließung anfallender Rejektströme, Teilprojekt 3 (PROPAKMA): Optimierung der nasschemischen Prozessführung und ökonomische Bewertung

Steigerung der Energieeffizienz des Wertstoffkreislaufs Papier durch Erschließung anfallender Rejektströme, Teilprojekt 4 (TOMRA): Optimierung der trockenmechanischen Sortierung von Rejekten zur verbesserten Stoffstromsteuerung

Steigerung der Energieeffizienz des Wertstoffkreislaufs Papier durch Erschließung anfallender Rejektströme, Teilprojekt 2 (LEIPA): Industrielle Infrastruktur und großtechnische Umsetzung der Demonstrationsversuche

Steigerung der Energieeffizienz des Wertstoffkreislaufs Papier durch Erschließung anfallender Rejektströme, Teilprojekt 1 (RWTH): Wissenschaftliche Analyse und Bewertung möglicher stofflicher, thermischer und mikrobieller Verwertungswege

Maßnahmenpaket für klimafreundlicheren Onlinehandel entwickelt

<p>Im Forschungsprojekt „Ökologisierung des Onlinehandels“ hat das Umweltbundesamt eine Roadmap entwickeln lassen, um den Onlinehandel klimafreundlicher zu gestalten. Viele Maßnahmen bei Retouren, Versandverpackungen und Logistik liegen bei Wirtschaftsakteuren und der Politik, aber auch Kundinnen*Kunden können durch ihr Verhalten zur Klimaentlastung beitragen.</p><p>Im Forschungsvorhaben wurden die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>⁠-Emissionen typischer Abläufe bei Online-Einkäufen bilanziert. Neben der (in dieser Studie nicht betrachteten) Herstellung der Produkte, fallen die meisten Emissionen bei der Logistik der letzten Meile, bei Versandverpackungen und bei Retouren an.</p><p>Für diese drei Bereiche wurden in der Studie mögliche Szenarien auf ihre Einsparpotenziale untersucht und daraus Zielwerte und Maßnahmen abgeleitet. Mit einer sogenannten Roadmap werden konkrete Schritte bis zum Jahr 2030 vorgeschlagen, die eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen eines Onlinekauf-Prozesses gegenüber einem vergleichbaren Onlineeinkauf ermöglichen.</p><p>Wenn alle Optimierungspotenziale bei Versandverpackung, Retouren und Logistik gehoben werden, können pro beispielhaftem Onlineeinkauf zwischen 18 und 98 Prozent der Treibhausgas-Emissionen eingespart werden. Da es bei manchen Retouren zu einer Vernichtung der Waren kommt, werden in diesen Fällen auch die angefallenen CO2-Emissionen der Herstellung dem Onlinehandels-Prozess zugerechnet. Dies macht diesen Bereich besonders relevant.</p><p>Die Roadmap enthält eine Vielzahl an detaillierten Maßnahmenvorschlägen für Politik, Handel, Zusteller und Kundinnen*Kunden, wie die Potenziale ausgeschöpft werden können, zum Beispiel:</p><p>Bereich Retouren (Rücksendung bestellter Produkte)</p><p>Bereich Versandverpackungen</p><p>Bereich Logistik&nbsp;&nbsp;</p><p>Mehr Informationen und Hilfestellungen für Handel und Verbraucher*innen</p><p>Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ hat im Verlauf der Studie bereits verschiedene Hilfestellungen entwickelt und veröffentlicht:</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/leitfaden-fuer-mehr-umweltfreundlichkeit-im">Online-Leitfaden für mehr Umweltfreundlichkeit im Onlineshop</a> informiert Händlerinnen*Händler zu ökologischen Aspekten bei Shop-Gestaltung, Produktauswahl, Kommunikation und Vertrieb.</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/onlineshopping">Verbraucherratgeber zum Onlineshopping</a> fasst Hinweise zu umweltfreundlichem Onlineshoppen zusammen.</p><p>Mit der nun veröffentlichten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/die-oekologisierung-des-onlinehandels-neue">Roadmap</a> werden für alle Akteure, aber primär für die Politik und Wirtschaft, detaillierte Möglichkeiten präsentiert, damit die Herausforderungen gemeinsam gelöst werden können.</p><p>Weitere Informationen</p><p>Das Forschungsvorhaben ist eins von zwei Projekten, die seit 2018 im Rahmen der Leuchtturm-Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMUV#alphabar">BMUV</a>⁠) "Wege und Bausteine einer digitalen Agenda für nachhaltigen Konsum" gestartet wurden. Damit reagierte die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Programms für Nachhaltigen Konsum (NPNK) auf den Strukturwandel an der Schnittstelle von Digitalisierung und Konsum.</p><p>Ein seit Jahren immer wichtiger werdender Bereich, denn die damit verbundenen strukturellen, technologischen und kulturellen Veränderungen haben erheblichen und tiefgreifenden Einfluss auf unsere Konsumgesellschaft und deren potenzielle Ausgestaltung in Richtung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a>⁠.</p><p>Mit der Verabschiedung des NPNK 2016 wurde durch die Bundesregierung erstmals der Bedeutung von Konsummustern im Kampf gegen den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a>⁠ Rechnung getragen. Eine Aktualisierung im Jahr 2021 sieht vor, die Treibhausgasemissionen privater Haushalte bis 2030 zu halbieren.</p><p>Dazu wurde in einem ersten Teilprojekt „Digitalisierung von Märkten und Lebensstilen“ in verschiedenen Bereichen ausprobiert, wie die Potenziale der Digitalisierung für umweltfreundlicheren Konsum genutzt werden können. Ergebnisse waren zum Beispiel Webseminare zu „grünem Nudging“ (Anreize) im Onlinehandel, Infographiken für digitale sozial-ökologische Initiativen und Webseminaren für Lehrende zu den Themen Hard- und Software sowie Online-Marketing.</p><p>Die Forschungen in dem Vorhaben haben auch gezeigt, dass die häufige Wahrnehmung von Werbung Konsumwünsche erzeugen kann und dass fehlende Umweltinformationen über Produkte im Onlinehandel noch ein Problem bei der Entscheidung für nachhaltigen Konsum darstellen.</p><p>Daran anknüpfend wurde im nun abgeschlossenen Vorhaben zur Ökologisierung des Onlinehandels zunächst die Auswirkung auf Treibhausgasemissionen erfasst, bewertet und daraus mittels Szenarien und Beispielkäufen die vorgestellten Ziele und Handlungsmöglichkeiten abgeleitet.</p><p>Der Zielzustand bezieht sich auf das Optimierungsszenario von Zimmermann et al. (2021)</p><p>Der Zielzustand bezieht sich auf das Optimierungsszenario von Zimmermann et al. (2021)</p><p>Der Zielzustand bezieht sich auf das Optimierungsszenario von Zimmermann et al. (2021)</p>

Änderungen im Verpackungsgesetz ab Juli 2021

<p>Am 3. Juli trat eine Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft. Ziel: Abfallvermeidung und mehr Recycling. So wurden bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, die besonders oft in der Umwelt landen. Die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen wird ausgeweitet. Im To-Go-Bereich müssen Mehrwegverpackungen angeboten werden. Und: Service- und Versandverpackungen werden besser eingebunden.</p><p>Die <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%5b@attr_id=%27bgbl121s1699.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s1699.pdf%27%5D__1625040942599">Novelle des Verpackungsgesetzes</a> setzt unter anderem EU-Vorschriften aus der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 um.&nbsp;Die wesentlichen Änderungen im Einzelnen:</p><p>Einwegverpackungen von außer Haus verzehrten Mahlzeiten und Getränken sowie bestimmte Einwegkunststoffartikel, wie Zigarettenstummel, Luftballonstäbe und einige Haushalts- und Hygieneprodukte werden oft nicht richtig entsorgt. Deshalb gehören diese Produkte zu den Abfällen, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden werden. Ab 3. Juli 2021 dürfen deshalb unter anderem folgende Einwegkunststoffprodukte nicht mehr in Verkehr gebracht werden: Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen und Luftballonstäbe sowie Getränkebecher einschließlich Deckeln und To-Go-Lebensmittelbehältnisse aus expandiertem Polystyrol. Mit der sog. <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s0095.pdf%27%5D__1625141594422">Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)</a> setzt Deutschland die EU-Einwegkunststoffrichtlinie 2019/904 um.</p><p>Weiterhin erlaubt sind u.a. andere Getränkebecher sowie Feuchttücher, Hygieneeinlagen, Tampons und Tabakprodukte mit Filter – diese müssen zukünftig aber gemäß der <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2024.pdf%27%5D__1624955113538">Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV)</a> entweder auf der Verpackung oder dem Produkt selbst eine einheitliche Kennzeichnung tragen, die über den Kunststoffgehalt der Produkte und die Folgen der unsachgemäßen Entsorgung in der Umwelt aufklärt (Kennzeichnungsdetails siehe <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02020R2151-20201218">Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151</a> der Kommission vom 17. Dezember 2020).</p><p>Ab dem 3. Juli 2024 dürfen bis zu drei Liter fassende Getränkebehälter aus Kunststoff grundsätzlich nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn deren Verschlüsse aus Kunststoff fest mit dem Getränkebehälter verbunden sind. Diese neue Regel soll verhindern, dass die abgetrennten Verschlüsse aus Unachtsamkeit in der Umwelt landen.</p><p>Die Pfandpflicht wird auf nahezu sämtliche Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und auf sämtliche Getränkedosen ausgeweitet. Damit sollen die Sammlung, Sortierung und Verwertung solcher Verpackungen erhöht und ihre Entsorgung in der Umwelt (sogenanntes Littering) reduziert werden. Bisherige Ausnahmen von der Pfandpflicht, unter anderem für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff oder Getränkedosen, fallen damit weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.</p><p>Angebote von Essen und Getränken zum Mitnehmen führten zu einem steigenden Anfall von Einwegverpackungen. Durch die Corona-Pandemie und die Schließung der Gastronomie wurde dieser Trend weiter verschärft. Das Gesetz schreibt nun erstmals vor, ab 2023 Lebensmittel und Getränke im „To-Go-Segment“ auch in einer Mehrwegverpackung anzubieten, die nicht teurer als die Einwegverpackung sein darf. Verbraucher*innen haben damit in Zukunft die Wahl zwischen Einweg- und Mehrweg-to-go-Verpackung und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. Kleine Verkaufsstellen, wie Imbisse und Kioske, mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch ermöglichen, selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen.</p><p>Schon jetzt bietet der Markt viele Mehrweglösungen an. Besonders umweltfreundliche Systeme können mit dem <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/gewerbe-kommune/mehrwegsysteme-to-go-fuer-lebensmittel-und-getraenke">Umweltzeichen Blauer Engel </a>ausgezeichnet werden. Zur Implementierung von Mehrwegsystemen, zum hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältnissen und zu anderen Fragen, unterstützt der Blaue Engel mit umfangreichen Informationen für die Gastronomie und die Kommunen (siehe Publikationen). Hinweise zur Nutzung von Mehrwegbehältnissen sind auch auf der vom Bundesumweltministerium geförderten Seite <a href="https://www.esseninmehrweg.de/hygiene-mehrweg/">Essen in Mehrweg</a> zu finden.</p><p>Angesichts des stark angestiegenen Online-Handels, in dem ausländische Inverkehrbringer von Verpackungen mitunter kein Entgelt an ein duales System für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen in Deutschland zahlen, wurde nunmehr eine Prüfpflicht unter anderem für elektronische Marktplätze eingeführt: Marktplatzbetreiber dürfen nur Anbieter zulassen, die sich mit ihren Verpackungen an einem System beteiligt haben. Verstöße werden von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfasst und an die zuständigen Ordnungswidrigkeitsbehörden in den Ländern gemeldet.</p><p>In Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie schreibt das Verpackungsgesetz zudem die Verwendung von recyceltem Kunststoff vor: 25 Prozent ab dem Jahr 2025 für die Herstellung von PET-Einwegflaschen und 30 Prozent ab dem Jahr 2030 für sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Damit werden Ressourcen geschont und das Recycling gestärkt.</p><p>Um die Durchsetzung der Regelungen des Verpackungsgesetzes zu erleichtern und sicherzustellen, dass sämtliche Hersteller der Verantwortung für ihre Verpackungen nachkommen, wurden zudem neue Normen zur Datenerhebung über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgenommen und die Registrierungspflicht zum 1. Juli 2022 auf alle Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen ausgeweitet. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, wie Bechern an der Frischetheke, und Hersteller von Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern anfallen, sondern in Industrie, Handel und Gewerbe, müssen sich nun registrieren. Bei der Registrierung müssen Hersteller die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsarten angeben. Dadurch kann die Zentrale Stelle Verpackungsregister in einem Datenabgleich erkennen, wenn Hersteller systembeteiligungspflichtige Verpackungen auf den Markt bringen, ohne für deren Entsorgung aufzukommen.</p>

Die Ökologisierung des Onlinehandels

Dieser Teilbericht des Vorhabens "Ökologisierung des Onlinehandels" umfasst eine übergeordnete Betrachtung der ökologischen Effekte des Onlinehandels auf Basis einer Literaturauswertung sowie erster ergänzender eigener Berechnungen. Auf dieser Basis werden die Hotspots der ökologischen Wirkungen des Onlinehandels bestimmt und erste Handlungsansätze identifiziert. Die Auswertungen zeigen, dass in den meisten Fällen die größten Umweltwirkungen aus den Transportprozessen - hier insbesondere den Transporten auf der letzten Meile - sowie - mit großen Schwankungen zwischen den spezifischen Fällen - den Versandverpackungen resultieren. Im Einzelfall können auch andere Prozesse einen relativ großen Beitrag zu den Umweltwirkungen leisten. Noch nicht Gegenstand dieses Berichts sind vertiefende Betrachtungen zu den verschiedenen Elementen des Konsumzyklus Onlinehandel Logistik, Retourenumgang, Versandverpackung und Kundinnen- und Kundenperspektive. Auf Basis dieser vertiefenden Betrachtungen erfolgt im weiteren Projektverlauf die Entwicklung von Szenarien für mögliche zukünftige Ausgestaltungen des Onlinehandels, die Erarbeitung einer Roadmap für die nachhaltige Entwicklung des Onlinehandels sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen und die Entwicklung von Beratungsangeboten für das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum. Quelle: Forschungsbericht

Die Ökologisierung des Onlinehandels

In einem ersten Teilbericht zum Vorhaben "Ökologisierung des Onlinehandels" ist - schwerpunktmäßig auf Basis einer Literaturauswertung - eine übergeordnete Betrachtung der ökologischen Wirkungen des Onlinehandels erfolgt (Zimmermann et al. 2020). Dieser zweite Teilbericht umfasst eine nähere Betrachtung der Kund*innenperspektive sowie eine vertiefende Betrachtung und ökologische Bewertung der Ist-Situation zu den relevantesten Elementen des Konsumzyklus Onlinehandel: Logistik, Versandverpackung und Retouren. Anhand von User Stories werden die Umweltwirkungen verschiedener exemplarischer Onlinekäufe illustriert. Für die Elemente des Konsumzyklus Onlinehandel werden dann Handlungsansätze zur Ökologisierung identifiziert, beschrieben und ökologisch bewertet. Aufbauend auf den identifizierten Handlungsoptionen und deren Bewertung werden Szenarien zu möglichen zukünftigen Ausgestaltungen des Onlinehandels entworfen. Im weiteren Projektverlauf wird eine Roadmap zu deren Erreichung erstellt. Quelle: Forschungsbericht

Umweltzeichen Blauer Engel für Mehrweg-Verpackungssysteme für Transport und Versand

Das Umweltzeichen DE-UZ 27 „Blauer Engel für Mehrweg-Transportverpackungen“ zeichnet Mehrweg-Transportverpackungen aus und soll zur Abfallvermeidung und zur Ressourcenschonung beitragen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse und Hintergründe der grundlegenden Überarbeitung des Umweltzeichens im Jahr 2024 dargestellt. Das Forschungsinstitut Ökopol wurde mit dieser Revision der Vergabekriterien beauftragt.Zentraler Bestandteil der Revision ist die Fokussierung des Umweltzeichens auf Mehrwegsysteme, die eine wiederholte Nutzung der Verpackungen sicherstellen. Die möglichen genutzten Mehrwegverpackungen umfassen eine breite Palette an Verpackungstypen, wie flexible Big Bags, lebensmitteltaugliche Mehrwegsteigen, Paletten, oder Versandboxen und -taschen. Sie bestehen häufig aus Kunststoffen, insbesondere Propylen, teilweise auch aus Holz oder Papier, Pappe, Karton (PPK). Sie sind geeignet für eine Vielzahl von Anwendungen, bspw. dem Transport verschiedener Waren zwischen Unternehmen oder der Nutzung zum Versand im Onlinehandel.

Zahl der Woche Nr. 50 vom 12. Dezember 2023 237 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf fielen 2021 in Deutschland an

Zahl der Woche 237 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf fielen 2021 in Deutschland an Seit 2005 ist die Pro-Kopf-Menge an Verpackungsmüll um 26 % gestiegen Seite teilen Zahl der Woche Nr. 50 vom 12. Dezember 2023 WIESBADEN – Ob aus Kunststoff, Papier oder Glas – Verpackungen werden in unserer Konsumgesellschaft vielfältig eingesetzt und landen oft kurze Zeit später im Müll. Rund 237 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf fielen im Jahr 2021 hierzulande an, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Angaben der EU -Statistikbehörde Eurostat mitteilt. Deutschland liegt damit deutlich über dem EU -Durchschnitt von knapp 189 Kilogramm. Dabei entsteht immer mehr Verpackungsmüll: Seit 2005, dem Jahr, in dem für die Europäische Union (EU) erstmals Zahlen vorliegen, ist die Pro-Kopf-Menge an Verpackungsmüll in Deutschland um 26 % gestiegen. In der EU nahm sie im gleichen Zeitraum um 19 % zu. Dabei werden nicht nur die Verpackungsabfälle privater Haushalte erfasst, sondern der insgesamt in einem Staat anfallende Verpackungsmüll. Deutschland bei Verpackungsmüll EU-weit an erster Stelle Insgesamt entsteht in Deutschland die größte Menge an Verpackungsmüll in der EU : Im Jahr 2021 lag das Aufkommen an Verpackungsmüll hierzulande bei rund 19,7 Millionen Tonnen. Die zweitgrößte Menge an Verpackungsmüll fiel mit rund 13,6 Millionen in Italien an. Das waren knapp 230 Kilogramm pro Kopf. In Frankreich fielen rund 13,4 Millionen Tonnen an, was einem Verpackungsmüllaufkommen von knapp 198 Kilogramm pro Kopf entsprach. Betrachtet man die Menge an Verpackungsmüll pro Kopf liegt Deutschland mit 237 Kilogramm EU -weit an zweiter Stelle hinter Irland mit 246 Kilogramm. Methodische Hinweise: Erfasst werden alle in einem Staat anfallenden Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob sie in der Industrie, im Handel, im Büro, in Geschäften, im Dienstleistungsbereich, in Haushalten oder auf einer anderen Ebene erzeugt werden. Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden. Dazu zählen Verkaufsverpackungen, Serviceverpackungen, Versandverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen. Die wichtigsten Verpackungsmaterialien sind Glas, Papier und Pappe, Kunststoffe, Metalle (Aluminium und Stahl) sowie Holz. Siehe hierzu auch Artikel 3 und Anhang I der Richtlinie über Verpackungsabfälle . Der Wert für die EU insgesamt ist eine Schätzung Eurostats, da einige Mitgliedstaaten noch keine Werte für 2021 gemeldet haben. Weitere Informationen: Weitere Daten zu Verpackungsabfällen und Recycling in den EU -Mitgliedstaaten sind in der Eurostat Datenbank verfügbar. Kontakt für weitere Auskünfte Pressestelle Telefon: +49 611 75 3444 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft Europa in Zahlen

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