Mehr Abfall in den Haushalten steht Verringerung bei Gewerbe gegenüber Die Coronapandemie führte 2020 zu einem leichten Rückgang des Verbrauchs an Verpackungen in Deutschland. Dies ist der erste Rückgang seit 2009. Es fielen 2020 insgesamt 18,8 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an, das sind 0,7 Prozent weniger als noch 2019. Pro Kopf entspricht dies einem Rückgang um 1,7 kg auf durchschnittlich 225,8 kg Verpackungsabfall. Private Endverbraucher verursachten von der Gesamtmenge 46 Prozent, also über 8,7 Millionen Tonnen oder 104,9 kg pro Kopf. Hier gab es auch einem Anstieg um 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Corona hatte auf unserem Verpackungsverbrauch einen insgesamt senkenden Effekt. Es steht jedoch zu befürchten, dass dieser nicht von langer Dauer ist, ähnlich wie bei den Treibhausgasemissionen. Deswegen gilt weiter das klare Ziel, den Verpackungsverbrauch in Deutschland absolut zu reduzieren. Das gelingt mit Mehrweg in weiteren Bereichen und mit weniger und leichteren Verpackungen. Wenn Verpackungen nicht vermieden werden können, sollten sie leicht zu recyceln sein.“ In den privaten Haushalten führte die Coronapandemie zu einem höheren Verbrauch an Verpackungen, da mehr zu Hause konsumiert wurde. Dazu gehören Versandverpackungen oder Essensverpackungen. Auch der Trend zum Heimwerken spiegelt sich im Verpackungsverbrauch wieder. Der bisher rückläufige Weißblechverbrauch stieg 2020 um 7,3 Prozent an. In Weißblech werden z. B. Farben, Lacke oder Lasuren verkauft. Kunststoffverpackungen wurden insgesamt wieder mehr verbraucht. Nach 2019, dem ersten Jahr mit sinkendem Verbrauch, ging der Verbrauch 2020 wieder nach oben, und zwar um 1,2 Prozent auf 3,2 Millionen Tonnen. Trotz Lockdown und teilweise eingestellter Produktion stieg das Aufkommen von Kunststoffverpackungen sowohl in Industrie und Gewerbe als auch in privaten Haushalten. In Folge des Lockdowns und eingestellter Produktion gab es sehr starke Rückgänge, z. B. in Kantinen, Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk. Jedoch wurde in Haushalten deutlich mehr verbraucht, z. B. für Essensverpackungen, für Flaschen für Desinfektionsmittel und Reiniger oder für beispielsweise Farbeimer. Im gewerblichen Bereich ist insgesamt ein deutlicher Rückgang des Verpackungsverbrauchs zu konstatieren. Dies zeigt sich deutlich beim Verbrauch von Verpackungen aus Stahl, etwa Stahlfässer, Stahlpaletten oder Stahlbänder. Hier nahm der Verbrauch um zehn Prozent ab. Ähnliches gibt es bei Holzverpackungen wie Paletten oder Kisten zu verzeichnen. Hier nahm der Verbrauch um 6,6 Prozent ab. Die Recyclingquoten konnten für alle Materialien gesteigert werden. Die starken Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes führen zunehmend zu Verbesserungen in Sortierung und Recycling. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 68,2 Prozent dem letzten Recyclingprozess zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Bei den einzelnen Materialien gab es folgende Recyclingquoten: Aufgrund einer neuen Bemessungsmethode sind diese Quoten nicht mehr mit den Quoten vor 2019 vergleichbar. Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge an Leichtverpackungen bestimmt. Informationen zu Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht. Die verwendete Quotenschnittstelle „Zuführung zum letzten Recyclingprozess“, an der die Recyclingquoten für Deutschland erhoben werden, ist neu. Sie löst die alte Schnittstelle „Zuführung zum ersten Recyclingprozess“ der bisherigen Recyclingquoten ab. Ab dem Berichtsjahr 2020 ist die neue Quotenschnittstelle verbindlich vorgegeben. Sie führt dazu, dass die Messpunkte zwar gleichbleiben, aber Materialverluste bis zur Quotenschnittstelle rechnerisch von der Recyclingquote abgezogen werden. Dadurch sind die Recyclingquoten niedriger, als nach der Berechnung mit der alten Methode. Dieses Vorgehen wurde in Deutschland bereits für die Zahlen des Jahres 2019 durchgeführt. Es sind bei allen Materialien Anstiege in den Recyclingquoten zu sehen. Die Genauigkeit der Werte an der neuen Quotenschnittstelle kann dabei in den ersten Jahren etwas beeinträchtigt werden. Vergleicht man aber die Werte an der alten Quotenschnittstelle (Input in die erste Verwertungsanlage), so erreicht die werkstoffliche Verwertung insgesamt einen neuen Höchstwert von 73,7% (2019 71,0%).
Mehrweg-Versandverpackungen, bessere Produktinformationen und Elektromobilität können Onlinehandel klimafreundlicher machen Bis zu drei Viertel der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Produkts entstehen bereits bei der Herstellung. Das zeigt eine Studie für das Umweltbundesamt (UBA), die sich mit den Treibhausgasemissionen des Online-Handels beschäftigt („Die Ökologisierung des Online-Handels“). Demnach erreicht der Anteil von Handel und Transport nur zwischen einem und zehn Prozent an den Gesamtemissionen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ob wir online oder im Geschäft einkaufen ist nicht so entscheidend für unsere Klimabilanz. Die größte Stellschraube für den ökologischen Einkauf sind langlebige Produkte, die umweltfreundlich hergestellt sind. Bestenfalls bekomme ich diese auch im Geschäft um die Ecke, das ich mit dem Fahrrad oder zu Fuß gut erreichen kann.“ Die Studie vergleicht unterschiedliche Einkaufvarianten – stationär und online. Eine Einkaufsfahrt von 5 km im eigenen PKW zum Beispiel erzeugt 600 bis 1.100 g CO 2 , während die Einkaufsfahrt mit dem Fahrrad 0 g CO 2 emittiert. Für eine Lieferung per Onlinedienst fallen im Schnitt zwischen 200 und 400 g CO 2 an. Die im Vergleich zur Fahrt im eigenen Auto geringeren Emissionen liegen u.a. an der besseren Fahrzeugauslastung, der effizienten Gestaltung der Lieferrouten und dem zunehmenden Einsatz von Elektrofahrzeugen. Die wichtigsten Klimaschutz -Stellschrauben im stationären Handel sind die Energieverbräuche vor Ort und die Wahl des Verkehrsmittels der Kundinnen und Kunden. Umweltbelastende Faktoren im Online-Handel sind dafür die Versandverpackungsabfälle und der Lieferabschnitt bis zur Haustür, die so genannte „letzte Meile“. Eine weitere UBA -Studie („Förderung des nachhaltigen Konsums durch digitale Produktinformationen“) zeigt, dass Umweltsiegel im Online-Handel bisher nur unzureichend abgebildet werden. Auch Informationen zu Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Updates sind demnach meistens nicht vorhanden. Diese Eigenschaften spielen – anders als der Preis oder das Design – bei der Kaufentscheidung deshalb oft nur eine untergeordnete Rolle. Eine Ausnahme ist die Energieverbrauchskennzeichnung, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Das UBA empfiehlt deshalb, eine Aussagepflicht zur Herstellergarantie sowie Kenngrößen zur durchschnittlichen Lebensdauer der Produkte einzuführen. Bestehende Siegel wie das EU-Ecolabel oder der Blaue Engel sollten direkt bei den Produktinfos angezeigt werden, diese Informationen außerdem in Preisvergleichs- und Verkaufsplattformen integriert werden. Mehr Umweltschutz ist auch bei den Versandverpackungen möglich. Viele Produkte lassen sich zum Beispiel ohne Schaden in der Originalverpackung – ohne zusätzliche Versandverpackung – versenden. Mehrwegverpackungen, die von den Kundinnen und Kunden leer zurückgeschickt werden, sind ebenfalls sinnvoll. Insgesamt ließen sich der Studie zufolge bei den Versandhandelsverpackungen pro Jahr zwischen 180.000 und 370.000 Tonnen Verpackungsabfall einsparen. Dies entspricht einer Reduktion um 22 bis 45 Prozent. Im Bereich Logistik birgt der Einsatz von Elektrofahrzeugen oder Fahrrädern zur Auslieferung große Potenziale, außerdem auch die Nutzung von Packstationen für eine effiziente Zustellung. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Umweltbilanz verbessern, indem sie umweltfreundliche Produkte kaufen, beim Online-Einkauf häufige Retouren vermeiden und gezielt Mehrwegsysteme oder den Verzicht auf Versandverpackung nachfragen. „Es muss nicht immer der Neukauf sein. Oft sind gute gebrauchte Geräte oder eine Leihe oder Miete eine gute Alternative – vor allem bei Produkten, die man ohnehin selten nutzt wie Bohrmaschine, Rasenmäher oder Heckenschere. Auch die Reparatur scheinbar defekter Haushaltsgeräte kann den Neukauf oft vermeiden“, so Dirk Messner. Weitere Informationen: Die vorliegenden Daten sind erste Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Ökologisierung des Online-Handels“. Die Angaben zu den CO 2 bzw. CO 2 e (CO 2 -Äquivalente)-Emissionen stammen aus diversen ökobilanziellen Studien und wurden im Projekt zusammengeführt und teilweise selbst berechnet. Die Angaben zum Verpackungsabfall sind aus der GVM Datenbank, ein Teilbericht II mit detaillierten Angaben folgt in der ersten Jahreshälfte 2021. Die Daten zu den umweltbezogenen Produktinformationen aus dem Bericht „Förderung des nachhaltigen Konsums durch digitale Produktinformationen“ sind teilweise selbst erhoben oder stammen ebenfalls aus der im Bericht angegebenen Literatur.
Dieser Teilbericht umfasst eine übergeordnete Betrachtung der ökologischen Effekte des Onlinehandels. Es werden die Hotspots der ökologischen Wirkungen bestimmt und erste Handlungsansätze identifiziert. Die Auswertungen zeigen, dass in den meisten Fällen die größten Umweltwirkungen beim Onlinehandel insbesondere aus den Transporten auf der so genannten letzten Meile, sowie aus den Versandverpackungen resultieren. Es wird auch deutlich, dass erstens der Anteil der Umweltwirkungen aus dem Vertrieb in der Gesamtbilanz des Produktlebenszyklus klein ist – und zweitens im Einzelfall große Bandbreiten und Schwankungen in den Emissionswerten bestehen. Je nach konkretem Szenario können auch andere Prozesse einen relativ großen Beitrag zu den Umweltwirkungen leisten. Veröffentlicht in Texte | 227/2020.
Registrierungspflichtige Hersteller müssen ab 1. Januar 2019 im Verpackungsregister LUCID angemeldet sein Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Es löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. „Das neue Verpackungsgesetz mit den neuen Recyclingquoten ist ein wichtiger Fortschritt für die Umwelt. Das Gesetz wird helfen, mehr wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu führen. Zusätzlich gibt es finanzielle Anreize für Hersteller, Verpackungen recyclinggerechter und ressourcenschonender zu gestalten und bei der Produktion verstärkt Rezyklate einzusetzen“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. „Wichtig ist, dass sich die betroffenen Hersteller schnell registrieren. Sonst dürfen sie ihre Verpackungen nicht mehr vertreiben“. Registrierungspflichtig sind künftig alle Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, trifft aber auch viele Onlinehändler und Importeure. Die Registrierung bei der neuen „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ soll für mehr Fairness und Transparenz auf dem Markt der Verpackungsentsorgung sorgen und sicherstellen, dass alle Hersteller ihren Pflichten bei der Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle nachkommen. Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen sich dazu im neu geschaffenen Verpackungsregister LUCID registrieren, sonst dürfen sie ab dem 1. Januar 2019 keine Verpackungen mehr in Verkehr bringen. Die neue Registrierungspflicht tritt neben die Pflicht, an einem dualen System beteiligt zu sein. Besonders wichtig ist, dass die Hersteller stärker darauf achten, unnötige Verpackungen möglichst ganz zu vermeiden oder durch wiederverwendbare Mehrwegverpackungen ersetzen. Wenn es Einwegverpackungen sein müssen, sollten diese gut recyclingfähig sein und – wenn möglich – Rezyklate enthalten. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt haben eine Orientierungshilfe veröffentlicht, mit der Hersteller die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen besser beurteilen können. Die Recyclingquoten werden durch das neue Verpackungsgesetz im Vergleich zur bisher geltenden Verpackungsverordnung deutlich erhöht. So steigt beispielsweise die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von heute 36 Masseprozent auf 58,5 Masseprozent und in einem zweiten Schritt ab 2022 auf 63 Masseprozent (werkstoffliche Verwertung). Mehr Recycling ist notwendig, um wertvolle Ressourcen zu schonen. Bereits bei der Planung und dem Design neuer Verpackungen sollte der Einsatz von Rezyklaten geplant und auf unnötig materialintensive Verpackungen verzichtet werden, um Abfall zu vermeiden. Die dualen Systeme sind künftig verpflichtet, für besser recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten finanzielle Anreize zu setzen. Doch auch Verbraucherinnen und Verbraucher können Verantwortung übernehmen. „Abfalltrennung betrifft uns alle“, sagt Maria Krautzberger „indem wir Abfälle richtig sortieren und trennen, tragen wir zum Umweltschutz und der Ressourcenschonung bei.“ Rest- oder Bioabfälle gehören nicht in den gelben Sack oder die gelbe Tonne, genauso wie Elektrogeräte oder Batterien. Denn diese Abfälle erschweren Sortierung und Recycling der Verpackungsmaterialien und sollten jeweils richtig entsorgt werden. Wer mehr für die Umwelt tun möchte, sollte unterschiedliche Verpackungsmaterialien voneinander trennen und die Verpackungsabfälle nicht ineinander stopfen. Wird zum Beispiel der Aluminiumdeckel vom Joghurtbecher getrennt und werden diese Teile einzeln in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gelegt, können sie in der Sortieranlage besser erkannt und sortiert werden. Bleiben verschiedene Materialien hingegen verbunden, kann oftmals nur ein Material zurückgewonnen werden. Registrierungspflicht für Hersteller Registrierungspflichtig sind künftig alle Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Verkaufsverpackungen sind mit Ware befüllte Verpackungen, die dem Endverbraucher als Einheit angeboten werden. Dazu zählen auch Serviceverpackungen, die im Laden befüllt werden und Versandverpackungen, die den Versand von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Umverpackungen sind Verpackungen, die eine bestimmte Anzahl Verkaufsverpackungen enthalten und dem Endverbraucher typischerweise mit der Verkaufseinheit zusammen angeboten werden oder der Bestückung der Verkaufsregale dienen. Über 79.000 Hersteller haben sich bereits bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren lassen. Im Register können andere Hersteller, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, ob ein Hersteller seiner Produktverantwortung zum Schutz der Umwelt nachkommt. Wichtigste Aufgaben der neuen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist zuständig für die Registrierung der Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen sowie der Sachverständigen und sonstigen Prüfer. Sie nimmt Verpackungs- und Entsorgungsdaten von Herstellern und dualen Systemen entgegen und überprüft diese. Bei Hinweisen auf Verstöße gegen das Verpackungsgesetz informiert sie die Bundesländer, die Bußgelder verhängen können. Wichtigste neue Aufgaben des Umweltbundesamtes nach Verpackungsgesetz Das Umweltbundesamt führt die Rechts- und Fachaufsicht über die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und ist zuständig für Widersprüche gegen Entscheidungen (Verwaltungsakte) der Zentralen Stelle. Es sichert die fachliche Qualität des „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“, der eine wichtige Grundlage für die ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte der dualen Systeme ist.
Die vorliegende Roadmap bildet den Abschluss des Vorhabens „Ökologisierung des Onlinehandels“. Im Projekt wurden für die aus Umweltsicht ( Treibhausgas -Effekt) wichtigsten Elemente des Onlinehandels „Versandverpackungen“, „letzte Meile und „Retouren“ bestehende Optimierungspotenziale betrachtet (Teilberichte I und II). Der vorliegende Bericht beschreibt und bewertet die konkreten Maßnahmen, die für die Erreichung des Optimierungsszenarios notwendig sind und leitet quantitative Zielvorgaben ab. Die Maßnahmen sind gegliedert in zeitliche (sofort, bis 2025, bis 2030) sowie akteursbezogene Handlungsoptionen. Der größte Anteil der ab sofort möglichen Optimierungen betrifft die Politik sowie Wirtschaftakteure. Veröffentlicht in Texte | 03/2023.
Der zweite Teilbericht zum Vorhaben „Ökologisierung des Onlinehandels“ umfasst eine nähere Betrachtung der Kund*innenperspektive sowie eine vertiefende Betrachtung und ökologische Bewertung der Ist-Situation zu den relevantesten Elementen des Konsumzyklus Onlinehandel: Logistik, Versandverpackung und Retouren. Anhand von User Stories werden die Umweltwirkungen verschiedener exemplarischer Onlinekäufe illustriert. Daraus werden dann Handlungsansätze zur Ökologisierung identifiziert, beschrieben und ökologisch bewertet. Aufbauend auf den identifizierten Handlungsoptionen und deren Bewertung werden Szenarien zu möglichen zukünftigen Ausgestaltungen des Onlinehandels entworfen. Veröffentlicht in Texte | 142/2021.
Dieser Leitfaden gibt Hinweise für Versand- und Onlinehändler hinsichtlich eines verantwortungsvollen und umweltgerechten Einsatzes von Versandverpackungen. Unser Interesse liegt dabei auf der Vermeidung von Umweltbelastungen durch Verpackungen. Zudem wird auf die Pflichten der Verpackungsverordnung für diejenigen Inverkehrbringer, die Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, hingewiesen. Anforderungen an Verpackungen, die sich aufgrund von speziellen Regelungen beispielsweise für Lebensmittel oder Chemikalien ergeben, betrachten wir hier nicht. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Dieser Teilbericht des Vorhabens "Ökologisierung des Onlinehandels" umfasst eine übergeordnete Betrachtung der ökologischen Effekte des Onlinehandels auf Basis einer Literaturauswertung sowie erster ergänzender eigener Berechnungen. Auf dieser Basis werden die Hotspots der ökologischen Wirkungen des Onlinehandels bestimmt und erste Handlungsansätze identifiziert. Die Auswertungen zeigen, dass in den meisten Fällen die größten Umweltwirkungen aus den Transportprozessen - hier insbesondere den Transporten auf der letzten Meile - sowie - mit großen Schwankungen zwischen den spezifischen Fällen - den Versandverpackungen resultieren. Im Einzelfall können auch andere Prozesse einen relativ großen Beitrag zu den Umweltwirkungen leisten. Noch nicht Gegenstand dieses Berichts sind vertiefende Betrachtungen zu den verschiedenen Elementen des Konsumzyklus Onlinehandel Logistik, Retourenumgang, Versandverpackung und Kundinnen- und Kundenperspektive. Auf Basis dieser vertiefenden Betrachtungen erfolgt im weiteren Projektverlauf die Entwicklung von Szenarien für mögliche zukünftige Ausgestaltungen des Onlinehandels, die Erarbeitung einer Roadmap für die nachhaltige Entwicklung des Onlinehandels sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen und die Entwicklung von Beratungsangeboten für das Kompetenzzentrum nachhaltiger Konsum. Quelle: Forschungsbericht
In einem ersten Teilbericht zum Vorhaben "Ökologisierung des Onlinehandels" ist - schwerpunktmäßig auf Basis einer Literaturauswertung - eine übergeordnete Betrachtung der ökologischen Wirkungen des Onlinehandels erfolgt (Zimmermann et al. 2020). Dieser zweite Teilbericht umfasst eine nähere Betrachtung der Kund*innenperspektive sowie eine vertiefende Betrachtung und ökologische Bewertung der Ist-Situation zu den relevantesten Elementen des Konsumzyklus Onlinehandel: Logistik, Versandverpackung und Retouren. Anhand von User Stories werden die Umweltwirkungen verschiedener exemplarischer Onlinekäufe illustriert. Für die Elemente des Konsumzyklus Onlinehandel werden dann Handlungsansätze zur Ökologisierung identifiziert, beschrieben und ökologisch bewertet. Aufbauend auf den identifizierten Handlungsoptionen und deren Bewertung werden Szenarien zu möglichen zukünftigen Ausgestaltungen des Onlinehandels entworfen. Im weiteren Projektverlauf wird eine Roadmap zu deren Erreichung erstellt. Quelle: Forschungsbericht
Liebe Leserin, lieber Leser, wie klimafreundlich ist eigentlich Online-Shopping? Und wie kann es umweltfreundlicher werden? Interessante Studienergebnisse hierzu finden Sie in dieser Newsletterausgabe. Dass mehr Umweltschutz unserer Gesellschaft auch bares Geld spart, zeigen unsere Berechnungen. Weitere Themen dieser Ausgabe: Wie sieht die Umweltbilanz verschiedener Verkehrsmittel aus? Und wie können Kommunen mit weniger Bioziden auskommen? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Einkaufen im Laden oder online: Was ist besser fürs Klima? Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Produkten: Handel & Vertrieb haben nur kleinen Anteil Quelle: Umweltbundesamt Der Trend zum Online-Shopping ist ungebrochen – ein Problem für den Klimaschutz? Eine UBA-Studie zeigt: nicht unbedingt. Viel entscheidender als die Frage, ob wir online oder im Laden einkaufen, ist, was und wieviel wir kaufen. Denn bis zu drei Viertel der Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Produkts entstehen bereits bei der Herstellung. Handel und Transport machen dagegen nur ein bis zehn Prozent der Gesamtemissionen aus. Ein weiteres interessantes Ergebnis: Sich ein online gekauftes Produkt nachhause liefern zu lassen, ist für das Klima besser, als mit dem eigenen Pkw mehrere Kilometer zu einem Geschäft zu fahren. Grund ist, dass die Lieferfahrzeuge besser ausgelastet sind, Routen effizient geplant werden und zunehmend Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Ob wir online oder im Geschäft einkaufen ist nicht so entscheidend für unsere Klimabilanz. Die größte Stellschraube für den ökologischen Einkauf sind langlebige Produkte, die umweltfreundlich hergestellt sind. Bestenfalls bekomme ich diese auch im Geschäft um die Ecke, das ich mit dem Fahrrad oder zu Fuß gut erreichen kann.“ Nichtsdestotrotz bleibt noch viel zu tun, um den Online-Handel umweltfreundlicher zu machen. Die Versandverpackungen sollten soweit wie möglich reduziert oder auf Mehrwegverpackungen umgestellt werden. Bei der Auslieferung könnte auf Elektrofahrzeuge oder Lastenräder umgestellt werden und mehr Packstationen die Zustellung bündeln. Wie eine weitere UBA-Studie zeigt, gibt es auch „Luft nach oben“ bei den Produktinformationen: Umweltsiegel wie der „Blaue Engel“ sollten direkt bei den Produktinfos angezeigt und als Kriterium bei Such- und Vergleichsfunktionen vorgesehen werden. Wünschenswert wären auch Angaben zur Lebensdauer oder Reparierbarkeit von Produkten. Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können: beim Online-Kauf häufige Retouren vermeiden und möglichst umweltfreundliche und langlebige Produkte kaufen. Noch besser für die Umwelt ist, Produkte gebraucht zu kaufen oder bei seltener Nutzung auszuleihen und defekte Geräte reparieren zu lassen. Das UBA wird im ersten Halbjahr 2021 zwei Fachgespräche zu den Themen Logistik und Versandverpackungen durchführen, um mit den Praktiker*innen Lösungen zu diskutieren. Umweltgifte - Die unsichtbare Gefahr Glyphosat, Weichmacher, Blei und Mikroplastik: Die Liste der Gifte, die wir in unserer Umwelt verteilen ist lang. Und das – wie ARTE „Xenius“ zeigt – nicht nur in Metropolen wie Paris oder Berlin, sondern auch auf dem Land. Hierfür wurden auch Kolleginnen und Kollegen des UBA interviewt. Nix kaufen und damit Gutes tun? Der Kauf-Nix-Tag soll bewirken, dass wir uns über unseren Konsum klar werden und ihn im besten Fall auch langfristig bewusst einschränken. Denn unsere Kauflaune kann schlimme Folgen für die Umwelt haben. UBA-Experte Jan Gimkiewicz im Interview beim Feierwerk Radio. Welche Konsum-Entscheidungen fürs Klima besonders wichtig sind Anlässlich des "Kauf-nix-Tag" haben die Klimareporter u.a. mit UBA-Fachexperte Dr. Michael Bilharz gesprochen. Geschirrspülmittel – Giftstoff in vielen Produkten schädigt die Umwelt In Spülmaschinen-Tabs und -Pulvern steckt oft Benzotriazol. Das Gift ist schädlich für Wasserorganismen, reichert sich in Fischen an. SWR Marktcheck zeigt, welche Produkte es nicht enthalten, u.a. mit UBA-Experte Marcus Gast. 46 Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch wird für das Gesamtjahr 2020 bei etwa 46 Prozent liegen und damit gut vier Prozentpunkte über dem Wert für das Gesamtjahr 2019 (42 Prozent). Der Anstieg ist mit einer Zunahme der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen um ca. fünf Prozent, aber insbesondere auch mit einem Rückgang des Stromverbrauchs infolge der Corona-Pandemie zu erklären.
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