Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 11.06.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen o o o o Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen: mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen
Stellenausschreibung des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) Wir suchen Sie als Sachbearbeiter/-in (m/w/d) Abfallentsorgung unter Tage (A 11 LBesO LSA / E 11 TV-L) für das Dezernat 11 „Umweltschutz im Bergbau“ vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen. Einstellungsdatum: Stellenbewertung: Entgelt: Besoldung: Anstellung: Stellenumfang: Arbeitsort: Bewerbungsschluss: 01.06.2024 Die Stelle ist nach E 11 TV-L bzw. A 11 LBesO LSA bewertet. E 11 TV-L (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen Voraussetzungen) A 10 - 11 LBesO LSA (vorbehaltlich des Vorliegens der persönlichen und beamtenrechtlichen Voraussetzungen) unbefristet Vollzeit (40h/Woche), teilzeitgeeignet Halle (Saale) 20.05.2024 Wer sind wir? Das LAGB ist eine obere Landesbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt. Wir beraten und unterstützen die Landesregierung und deren nachgeordnete Behörden auf den Gebieten der Angewandten Geowissenschaften und Bodenkunde. Für alle öffentlich- rechtlichen Angelegenheiten des Bergbaus, insbesondere in genehmigungs- und aufsichtsrechtlichen Belangen, in Fragen der Sicherheit von Bergbaubetrieben und der Prävention und Abwendung von Gefahren aus bergbaulichen Tätigkeiten für Mensch und Umwelt, ist das LAGB die für Sachsen-Anhalt zuständige Bergbehörde. Das Dezernat 11 des LAGB ist in diesem Rahmen für den Vollzug der umweltrechtlichen Vorschriften, Durchführung von förmlichen Verfahren ausgenommen, zuständig. Es gliedert sich in die Bereiche Immissionsschutz und Strahlenschutz, Abfall und Gefahrstoffe, Wasser und technischer Gewässerschutz sowie Bodenschutz. Was bieten wir? verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem qualifizierten und aufgeschlossenen Team flexible Arbeitszeitregelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (u. a. kernzeitlose Arbeitsgestaltung zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung, Heimarbeit in begrenztem Umfang und nach Ablauf der Probezeit) attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (u. a. betriebliche Altersvorsorge über die VBL, Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstage, Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Vergünstigungen im ÖPNV „Job-Ticket“) zukunftsorientierte und umfassende Entwicklungsmöglichkeiten durch gezielte Fortbildungen (u. a. beim Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt: https://lsaurl.de/afilsa) ergonomischer und mit moderner IT ausgestatteter Arbeitsplatz (u. a. elektr. höhenverstellbarer Schreibtisch, zwei 27-Zoll-Monitore, Laptop, in weiten Teilen papierloses Arbeiten durch den Einsatz innovativer Software) sowie modern ausgestatteter Beratungsräume (u. a. Smartboards, Videokonferenztechnik) einen Arbeitsplatz in einer der ältesten Universitätsstädte Deutschlands sowie der ältesten deutschen wissenschaftlichen Akademie „Leopoldina“ mit attraktiven Angeboten in den Bereichen Wissenschaft, Bildung, Kultur und Freizeit und einer schnellen Anbindung an die benachbarte Metropole Leipzig Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben? Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen in den untertägigen Bergbaubetrieben nach Berg- und Abfallrecht, insbesondere o Vollzug der Verordnung (EG) Nr.1013/2006 und des AbfVerbrG (Entscheidung über die Vorabzustimmung und Zustimmung zu Abfallverbringungen aus dem Ausland) o Bearbeitung von Anzeigen gem. § 35 Abs. 4 KrWG o Zulassungen von Betriebsplänen mit abfallrechtlichem Bezug o Genehmigung von Entsorgungsnachweisen Durchführung der abfallrechtlichen Überwachung von Entsorgern und Erzeugern durch Vor-Ort-Kontrollen über und unter Tage sowie Dokumentenprüfungen, u. a. o Prüfung von (privilegierten) Entsorgungsnachweisen und der Registerführung gem. NachwV in Bezug auf Abfallströme o Kontrolle von Begleitformularen zu erteilten Notifizierungen, o Prüfung der Entsorgungswege (Einhaltung Abfallhierarchie, Getrenntsammlung, AltölV, GewAbfV, VersatzV, usw.) der Erzeuger o Kontrollen der Umsetzung und Einhaltung genehmigter Betriebspläne und Planfeststellungsbeschlüsse o Vollzug der Deponieverordnung o Vollzug der Gefahrstoffverordnung und des zugehörigen technischen Regelwerks (TRGS) im Zusammenhang mit untertägiger Entsorgung o Mitwirkung als zuständige Überwachungsbehörde an der Zertifikatsprüfung von Entsorgungsfachbetrieben o Erteilung von Anordnungen zur Herstellung ordnungsgemäßer/ bestimmungsgemäßer Zustände o Mitwirkung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren o Untersuchung von strafbaren Handlungen, Unfällen und Betriebsereignissen Erstellung von Stellungnahmen u. a. o in berg-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Verfahren auf den Gebieten des Abfall-, Chemikalien- und Gefahrstoffrechts o Auskunftserteilungen nach UIG, IZG o fachbezogene Mitwirkung in TÖB-Verfahren Wahrnehmung sonstiger Angelegenheiten mit Bezug zum Abfallrecht, wie z. B. Berichtspflichten und Statistiken; Pflege des Abfallüberwachungssystems ASYS Was erwarten wir von Ihnen? Unabdingbar: mindestens einen Bachelor-Abschluss oder Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) in einem naturwissenschaftlichen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengang (auch interdisziplinär, z. B. Geoökologie) einen Führerschein Klasse B (gültige Fahrerlaubnis) sowie die Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz sehr gute, verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit, insbesondere Untertagetauglichkeit Verbeamtete Bewerber/-innen müssen neben dem geforderten Abschluss über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 14 Abs. 3 LBG LSA in der Laufbahn des Technischen Dienstes verfügen. Weitere wünschenswerte Anforderungen: mindestens 1-jährige Berufserfahrung in der Abfallwirtschaft (z. B. Versatzbergwerk, Untertagedeponie, öffentliche Umweltverwaltung) Welche Unterlagen bzw. Angaben benötigen wir? ein aussagekräftiges Anschreiben einen aktuellen tabellarischen Lebenslauf die Urkunde und das Zeugnis einschließlich Fächerübersicht des Studienabschlusses Zeugnisse und Nachweise zum bisherigen beruflichen Werdegang Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität sind willkommen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte Menschen
Landesrecht Bundesrecht Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung – SoAbfEV) Verordnung über die Gebühren der zentralen Einrichtung für die Organisation der Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Sonderabfallgebührenordnung – SoAbfGebO) Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Annahme bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) Verordnung über die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe (Problemabfallverordnung – ProbAbfV) Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigenen Waldflächen Überlassungspflicht für Bioabfälle aus privaten Haushaltungen, Bekanntmachung vom 12. Oktober 1998 (ABl. S. 4277). Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Bekanntmachung vom 12. Januar 2006 (ABl. S. 278) Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan gefährliche Abfälle Fortschreibung vom 31.03.2019 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Siedlungsabfall Fortschreibung vom 15.05.2012 Abfallwirtschaftsplan Berlin – Teilplan Bauabfall Fortschreibung vom 03.09.2008 GVBl. = Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin ABl. = Amtsblatt für Berlin Merkblätter zur Entsorgung im Land Berlin Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Ansprechpartnerin: Sabine Dührkoop E-Mail: sabine.duehrkoop@senmvku.berlin.de Tel.: (030) 9025-2151 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Gesetz über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV) Verordnung über die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost (Klärschlammverordnung – AbfKlärV) Verordnung zur Durchsetzung von Vorschriften in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsbußgeldverordnung – AbfVerbrBußV) Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung – AltfahrzeugV) Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholz-Verordnung – AltholzV) Altölverordnung – AltölV Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis – AVV Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung – BioAbfV) Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV) Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel – HKWAbfV Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV) Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung – VersatzV) Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) über die Verbringung von Abfällen – VVA
Zum Erhalt der natürlichen Grund- und Quellwasserbeschaffenheit, ihrer Bedeutung für schutzwürdige grundwasserabhängige Feuchtgebiete, Quellökosysteme und Flüsse, sowie insbesondere zum generationsübergreifenden Erhalt der Nutzbarkeit der Grundwasserleiter als wichtige Trinkwasser-, Mineralwasser- und Heilwasservorkommen sind umfassende und vorausschauende Maßnahmen des vorsorgenden Grundwasserschutzes erforderlich. Hier greifen verschiedene Rechtsbereiche ineinander: Grundwasserverordnung des Bundes (GrwV 2010, zuletzt geändert 2022) , Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV 2017) , Düngeverordnung und Düngemittelgesetz, Mantelverordnung Artikel 1 und 2: Verwertung von Ersatzbaustoffen: Ersatzbaustoffverordnung des Bundes , Bodenschutz und Altlasten (Bundes-Bodenschutzverordnung) , Deponien ( Deponieverordnung ), Kreislaufwirtschaft, Regelungen zur Ausbringung von Bioabfällen und Klärschlämmen ( AbfKlärV ), EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO): (EU) Nr. 305/2011 und 2024/311, Bergversatz (Versatzverordnung) Abbildung: Grundwasserschutz – Rechtsbereiche (Quelle: Böhme M.; Das Geringfügigkeitskonzept als Grundlage für das Zusammenspiel von Grundwasser- und Bodenschutz sowie Abfallwirtschaft. BMU, 2012) Die Anforderungen zum Schutz des Grundwassers vor schädlichen Veränderungen sind teilweise eng mit den Anforderungen und Beurteilungsmethoden im Bereich Bodenschutz verbunden. Die Bundesbodenschutzverordnung findet bei der Betrachtung von durchwurzelten Bodenbereichen Anwendung. Sie wurde als Artikel 2 in die Mantelverordnung des Bundes integriert (BGBl vom 16.7.2021). Die Ersatzbaustoffverordnung regelt komplementär das Einbringen von Bodenmaterial und mineralischen Abfällen aus Baugewerbe und Industrie in technische Bauwerke. Sie schlägt damit die Brücke zwischen Grundwasserschutz und Kreislaufwirtschaft , und ist als Artikel 1 ebenfalls in der genannten Mantelverordnung enthalten. Für den Grundwasserschutz von Belang sind Regelungen zu Standortbedingungen, bei denen Informationen über Grundwasserstände, Wasserschutzgebiete und Deckschichtenbeschaffenheit einfließen. Das LANUK entwickelt ein Fachinformationssystem zur Hilfestellung bei der Ermittlung der Standortbedingungen für den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und Bodenmaterial. Eine Veröffentlichung ist für Ende 2027 geplant. Weitere Informationen unter Infoseite Einbaucheck NRW . Grundlagen für die zu stellenden Anforderungen des Grundwasserschutzes sind die EG-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Grundwasserrichtlinie (Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung). Diese werden national durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Grundwasserverordnung umgesetzt. Die Grundwasserverordnung wurde im Jahr 2022 novelliert. Der bisherige Schwellenwert von 50 mg/L für Nitrat gilt seither für die Nitrateintragskonzentration (Nitratkonzentration vor der Denitrifikation im Grundwasser). Für alle Grundwassernutzungen und menschlichen Tätigkeiten, von denen räumlich und mengenmäßig relevante Stoffeinträge in das Grundwasser gelangen können, sollen möglichst einheitliche Anforderungen des Grundwasserschutzes erfüllt werden. Dazu wurde von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser im Jahr 2004 ein Beurteilungskonzept entwickelt. Dieses wurde im Zeitraum 2013-2015 überarbeitet und 2016 veröffentlicht ( Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser 2016). In der aktualisierten und weiterentwickelten Fassung wurden weitere Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) ergänzt und bisherige GFS-Werte auf den neuen Stand der Wissenschaft gebracht bzw. auf aktuelle Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer abgestimmt. Zur flächendeckenden Beurteilung der natürlichen Grundwasserbeschaffenheit werden von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Ressourcen (BGR) so genannte geochemische Hintergrundwerte als web-Kartendienst, Geodatendownload und digitale Kartenabbildung sowie als Kartenthema im BGR-Geoviewer zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zu den räumlich in 186 hydrogeochemischen Einheiten (HGC-Einheiten) Deutschlands differenzierten geochemischen Hintergrundwerten, die für zahlreiche anorganische Stoffe ermittelt wurden, sowie ihrer Bedeutung für die Wasserwirtschaft wurden im Jahr 2015 durch die Ad-hoc-Kleingruppe “Hydrogeochemische Hintergrundwerte der Grundwässer” des ständigen Ausschusses „Grundwasser und Wasserversorgung“ der Länderarbeitsgemeinschaft (LAWA) und der Ad-hoc-AG Hydrogeologie des BLA-GEO im Jahr 2015 in einem gemeinsamen Bericht veröffentlicht. Die Hintergrundwerte der hydrogeochemischen Einheiten in Nordrhein-Westfalen werden bei der Beurteilung der Grundwasserqualität gemäß EG-Grundwasserrichtlinie und GrwV berücksichtigt. Vorsorgender Grundwasserschutz Im Bereich des vorsorgenden Grundwasserschutzes gewinnen mit der Nutzung erneuerbarer Energien neue Fragestellungen an Bedeutung. Dazu zählen der intensivierte Anbau nachwachsender Rohstoffe (u.a. Grünlandumbrüche, Maisanbau), die Lagerung und Ausbringung von Gärsubstraten aus Biogasanlagen, aber auch der umweltschonende Bau und Betrieb von Anlagen zur Gewinnung oberflächennaher Erdwärme (Geothermie). Im Arbeitsblatt 39 des LANUK werden die wasserrechtlichen Grundlagen und fachtechnischen Anforderungen des Grundwasserschutzes an Planung, Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Gewinnung oberflächennaher Erdwärme, die Anforderungen an die Einleitung von Wärme sowie die besonderen Anforderungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten beschrieben. Die Inhalte des Arbeitsblatts wurden durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Wasserbehörden, Geologischem Dienst NRW, Bergbehörde, der Geothermiebranche, Wasserversorgung und Naturschutzverbänden unter Federführung des LANUV (heute LANUK) im Auftrag des damaligen MKULNV zusammengetragen und durch LANUV und MULNV bearbeitet. Veröffentlichungen Arbeitsblatt 39 | Wasser Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme Die Nutzung oberflächennaher Erdwärme ist ein wichtiger Baustein, um die Ziele der Energiewende auch im Bereich der Wärmeerzeugung zu erreichen. Mit dem Masterplan Geothermie möchte die Landesregierung NRW bis 2045 bis zu 20 Prozent des Wärmebedarfs… Zur Publikation Alle Publikationen
Die VersatzV enthält in der Anlage 1 Konzentrationsgrenz-werte für die Metalle Zink, Blei, Kupfer, Zinn, Chrom, Nickel und Eisen, oberhalb deren der Versatz der Abfälle nicht erlaubt ist, wenn die Gewinnung der Metalle technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die DepV nimmt auf diese Grenzwerte bzgl. der Abfallverwertung auf Deponien ebenfalls Bezug. Durch eine angemessene Reduzierung der vorgegebenen Konzentrationsgrenzwerte, die als Ergebnis des Forschungsvorhabens vorgeschlagen werden sollen, könnten im Sinne des Ressourcenschutzes vermehrt Metalle aus Abfällen zurückgewonnen werden. Plausible Vorschläge sollen auf folgende Untersuchungen gestützt werden: - Identifizierung aller mengenmäßig relevanten Abfallarten (gefährliche und nicht gefährliche) mit relevanten erhöhten Metallgehalten und Bestimmung der jeweiligen Mengen mit bestimmten Metallgehaltsspannen - Identifizierung von Abfallarten mit hohen Metallgehalten, die aber nur in geringeren Mengen anfallen - Darlegung der jeweiligen Bindungsformen der Metalle in den Abfällen und Benennung der möglichen Aufbereitungsverfahren einschließlich dafür vorhandener Kapazitäten; Schätzung der Gewinnungskosten bei verschiedenen Ausgangskonzentrationen; Vergleich mit den Marktpreisen -Bestimmung der Gewinnungswürdigkeit der mit dem Hauptmetall vergesellschafteten Metalle - Schätzung der jährlich zusätzlich rückgewinnbaren Metallmengen im Vergleich zur Verbrauchsmenge (aus Produktion und Import) - unter Berücksichtigung der Klausel 'soweit die Rückgewinnung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist' - - Ökologische Bewertungen der Metallrückgewinnung unter Berücksichtigung vorhandener Studien - Diskussion der Aufnahme weiterer rückgewinnbarer Metalle in die Vorschriften und Informationsermittlung.
In Deutschland fallen eine Vielzahl industrieller Abfälle mit z.T. noch beträchtlichen Konzentrationen an Wertmetallen an. Bei diesen Abfällen kommen ab bestimmten Wertmetallgehalten nur teilweise Rückgewinnungsverfahren zum Einsatz. Häufig werden diese Abfälle nach einer Behandlung als Sonderabfall abgelagert oder als bergbaufremde Materialien beim bergbaulichen Versatz verwendet. Die Versatzverordnung hat für Abfälle mit bestimmten Metallgehalten den Vorrang des Recyclings festgelegt. Mit dem Vorhaben soll eine Übersicht über Recyclingverfahren für die geregelten metallhaltigen Abfälle erarbeitet werden. Dazu sollen vorrangig Metallgehalte von Abfällen, die Schadlosigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Verwertungswege berücksichtigt werden. Eine solche Übersicht ist Voraussetzung für die Umsetzung des Recyclingvorrangs durch die Vollzugsbehörden.
Gemäß den Ausführungen in der Deponieverordung (DepV, 2002) und der Versatzverordnung (VersatzV, 2002) ist für untertägige Deponien bzw. Versatzanlagen ein Langzeitsicherheitsnachweis zu führen. Zu den Basisinformationen gehören Angaben zur Konzentration und zum Mobilitätsverhalten der einzubringenden Schadstoffe. Dazu sind Untersuchungen zum Reaktionsverhalten der Abfälle im Falle des Zutritts von Wasser und salinaren Lösungen mit den Schwerpunkten Löslichkeitsverhalten, Gasentwicklung bei erhöhter Temperatur unter Tage und Wechsel-wirkungen untereinander oder mit dem Wirtsgestein durchzuführen. Allgemeine Aussagen für ein ganzes potentielles Abfallspektrum sind allein aufgrund von Laboruntersuchungen einzelner Abfallproben nicht zu gewinnen. Für die Voraussage von Schadstoffmobilisierungen und Abfall/Wirtsgesteins-Wechselwirkungen sind Ansätze auf kombinierter experimenteller und theoretischer Basis erforderlich. Entsprechende Methoden wurden in den vergangen Jahren erfolgreich entwickelt und beruhen auf theoretischer Seite auf dem Instrument der geochemischen (thermodynamischen) Modellierung.Diese benötigt stoffspezifische Parameter, mit denen sich die physikalisch-chemischen Eigenschaften der Schadstoffe in den auftretenden Formationslösungen beschreiben lassen. In salinaren Systemen gelingt ein solcher Ansatz nur bei Anwendung der von spezifischen Ionenwechselwirkungskoeffizienten nach PITZER. Für viele umweltrelevante chemische Stoffe liegen entsprechende Informationen jedoch noch nicht in ausreichendem Maße und in ausreichender Qualität vor. Ziel der Arbeiten ist die Komplettierung der seitens der GRS und anderer Institutionen in Angriff genommenen qualitätsgesicherten und in sich konsistenten thermodynamischen Datenbasis. Mittlerweile liegen Datensätze für eine Reihe von Schadstoffen vor, bzw. werden im Zuge laufender Vorhaben entwickelt: Selen, Kupfer, Nickel, Chrom, Zink, Blei und Cadmium. Sie enthalten Löslichkeitskonstanten für schadstoffhaltige Festphasen, Komplexbildungskonstanten und Pitzer-Ionenwechselwirkungskoeffizienten zur Beschreibung salinarer wäßriger Systeme. Die Schwerpunkte dieses Vorhabens werden Arbeiten zur den thermochemischen Eigenschaften von Lösungen und Feststoffen mit Kupfer(I,II), Nickel(II), Chrom(III, VI), Mangan(II), Kobalt(II), Arsen(III,V), und Quecksilber(II) sein. Hierfür werden verschiedene analytisch-chemische und spektroskopische Verfahren herangezogen.
BGBl. I, Nummer 44, Seite 2190 In Kraft getreten am 25.08.2004 Die Bundesregierung beschloß in der Kabinettsitzung am 24. März 2004 die Verordnung zur Änderung der Versatzverordnung und zur Zweiten Änderung der Deponieverordnung. Mit der Änderung der Versatzverordnung (Artikel 1) greift die Bundesregierung den Verordnungsentwurf des Bundesrates vom 26. September 2003 (BRat-Drucksache 496/03 Beschluss) zur Änderung der Versatzverordnung auf. Durch eine Fußnote in der Tabelle 1a der Anlage 2 zur Versatzverordnung soll klargestellt werden, dass in berechtigten Fällen eine Aussetzung beziehungsweise Überschreitung der Parameter TOC und Glühverlust möglich sein soll. Somit wird die Zulassung von grundsätzlich versatzgeeigneten Abfällen ermöglicht, die nur analytisch bedingt einen relevanten Organikgehalt vorspiegeln. Die zweite Änderung der Deponieverordnung (Artikel 2) dient der Klarstellung und Ausräumung von Regelungsunstimmigkeiten in der Deponieverordnung. Durch Änderung von Pragraf 25 und Anhang III werden zwei offenbare Unrichtigkeiten berichtigt, die sich bei der Veröffentlichung der Deponieverordnung gegenüber der von der Bundesregierung am 13. März 2002 beschlossenen Fassung ergeben haben. Der Bundesrat billigte am 9. Juli 2004 den Verordnungsentwurf.
„Eine der Art und Beschaffenheit des Abfalls entsprechende hochwertige Verwertung ist anzustreben“ heißt es in § 5 Abs. 2 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1994. Damit wird neben der allgemeinen Hierarchie Vermeidung-Verwertung-Beseitigung auch innerhalb der Verwertung eine Unterscheidung in mehr oder weniger hochwertige Verwertungen gemacht.
Die Versatzverordnung ist ein weiterer Baustein in der Strategie zur Förderung der schadlosen und hochwertigen Verwertung von Abfällen. Nach der Gewerbeabfallverordnung, der Novelle der Altölverordnung und der Altholzverordnung werden der Abfallwirtschaft mit der Versatzverordnung weitere klare Rahmenbedingungen gesetzt. Die Bundesregierung zieht damit auch die Konsequenzen aus den Erfahrungen, dass die bisherigen rechtlich nicht verbindlichen Empfehlungen für den Bergversatz häufig nicht konsequent angewendet werden. Rechtsverbindliche Spielregeln liegen im Interesse der Ökologie, sind Basis für Investitionssicherheit und Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 27 |
| Land | 4 |
| Weitere | 2 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 3 |
| Gesetzestext | 24 |
| Text | 3 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 28 |
| Offen | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 33 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 8 |
| Keine | 22 |
| Webseite | 8 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 9 |
| Luft | 6 |
| Mensch und Umwelt | 27 |
| Wasser | 7 |
| Weitere | 33 |