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Stadt, Umland und ländliche Räume nachhaltig entwickeln

Stadt, Umland und ländliche Räume nachhaltig entwickeln Stadt und Land sind aufeinander angewiesen und übernehmen wechselseitig wichtige Funktionen füreinander: Städte sind Arbeitsplatzstandort für viele Menschen im Umland, das Land übernimmt wichtige Funktionen wie z.B. als Erholungslandschaften für die Bewohner*innen der Städte. Eine hohe Umweltqualität ist ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität der Menschen. Sie sollte für städtische, suburbane und ländliche Räume gleichermaßen gesichert werden. Somit ist auch die Entwicklung nachhaltiger Raumbeziehungen durch die Raumordnung und Regionalentwicklung eine wichtige Aufgabe. Stadt, Umland und ländliche Räume sind auf unterschiedliche Weise miteinander verflochten. Offensichtlich wird dies beispielsweise in Sub- und Reurbanisierungstendenzen oder den allgegenwärtigen Pendlerbeziehungen. Zugleich sind Stadt und Land aufeinander angewiesen und übernehmen wechselseitig wichtige Funktionen füreinander. So sind Städte Arbeitsplatzstandort für viele Menschen im Umland und übernehmen Angebote der Daseinsvorsorge, das Land übernimmt wichtige Funktionen wie z.B. als Erholungslandschaften für die Bewohner*innen der Städte, die Produktion von agrar- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Sicherstellung der Wasserversorgung. Die fortschreitende Urbanisierung führt zu regionalen Disparitäten zwischen Stadt und Land. Während in vielen Ballungsräumen die Bevölkerung zunimmt, Wohnraummangel herrscht und steigende Mietpreise zu Verdrängungseffekten ins Umland führen, verlieren viele ländliche Regionen Einwohner*innen, nimmt Leerstand zu und lassen sich Angebote der Daseinsvorsorge nur schwer aufrechterhalten. Teilweise stehen diese Entwicklungen der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse (Art. 72 Abs 2) entgegen. Die Aufgabe, eine nachhaltige Raumentwicklung zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum herzustellen, „die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer […] Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen führt“ kommt nach §1 Abs. 2 ROG der ⁠ Raumordnung ⁠ zu. In diesem Sinne gilt es zu prüfen, wie die Raumordnung mit ihren formellen und informellen Plänen und Konzepten vor dem Hintergrund ihrer heterogenen Verfasstheit in den Ländern und deren Regionen bereits zur Erfüllung dieser Aufgabe beiträgt und welche Potenziale zu ihrer Weiterentwicklung bestehen, aber auch wo ihre Grenzen liegen. Daraus sind spezifische Handlungsempfehlungen für Bund, Länder und Regionen abzuleiten, wie eine Stärkung der Raumordnung und Regionalentwicklung zur Gestaltung nachhaltiger Raumbeziehungen zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum ermöglicht werden kann. Die Gesundheit des Menschen und die Lebensqualität stehen in einem starken Zusammenhang mit der Umweltqualität vor Ort sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Die Verfügbarkeit von Grün-, Ausgleichs- und Erholungsflächen, die Lärmbelastung und Luftqualität sind mit ausschlaggebend für das Wohlbefinden. Diese Verteilungsgerechtigkeit bezüglich der Verfügbarkeit von Umweltleistungen gilt es daher im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse zu berücksichtigen. Während es verschiedene sozioökonomische Ansätze zur Bewertung der Lebensverhältnisse und bestehender Disparitäten in den Bereichen Demografie, Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Wohlstand, Infrastruktur, Wohnungsmarkt oder Daseinsvorsorge gibt, fehlen die Grundlagen für eine Bewertung aus Umweltsicht bisher. Daher ist es erforderlich, Ziele für eine gute Umweltqualität zu definieren und mit einem Set an umweltbezogenen Indikatoren zu operationalisieren.

Finanzierungssymposium Spurenstoffe

Finanzierungssymposium Spurenstoffe Wie können Maßnahmen zur Reduzierung von Spurenstoffen in den Gewässern finanziert werden? Das war das Thema eines vom Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium ausgerichteten Symposiums am 22. und 23. Januar 2019 in Berlin. 130 Gäste aus Deutschland und dem benachbarten Ausland waren der Einladung gefolgt. Nun sind die Diskussionsergebnisse und Vorträge nachzulesen. Die gesamte Bandbreite der ⁠ Stakeholder ⁠ sowie eine Vielzahl anschaulicher und präziser Impulsvorträge sorgten für eine intensive Debatte über die Vor- und Nachteile sowie die rechtlichen Grenzen aller möglichen Finanzierungsinstrumente. Es bestand Konsens in folgenden Punkten: Forderung nach mehr Verursachergerechtigkeit. Die Hersteller- und Produktverantwortung waren unbestritten. Keine Einigkeit gab es über die Art ihrer Wahrnehmung. Die Finanzierung der 4. Reinigungsstufe ist nicht losgelöst von der insgesamt notwendigen Finanzierung auch von anderen Maßnahmen zur Spurenstoffreduzierung zu betrachten. Das Abwasserabgabengesetz ist novellierungsbedürftig. Dissens bestand in folgenden Punkten: Produktabgaben wurden insbesondere von den betroffenen Stakeholdern abgelehnt. Dies gilt auch für eine Säulenlösung zur Finanzierung der vierten Reinigungsstufe (über Gebühren, Abwasserabgabe und produktbezogene Abgaben). Eine Finanzierung ausschließlich über die Abwasserabgabe wird von den Kommunalverbänden abgelehnt. Maßnahmen zur Umsetzung der Hersteller- und Produktverantwortung Als Kriterien für die Bewertung von Finanzierungsinstrumenten wurden in der Veranstaltung herausgearbeitet: Wirksamkeit Effizienz Verfassungskonformität Praktikabilität, Vollziehbarkeit, Transaktionskosten Steuerungsfähigkeit Verteilungsgerechtigkeit An diesen Kriterien werden sich zukünftige Finanzierungsvorschläge messen lassen müssen. Die Vorträge der Veranstaltung sind unter https://finanzierungssymposium-spurenstoffe.de/beitraege nachzulesen.

Gerechtigkeitsfragen im Naturschutz

Die vorliegende Studie will der Naturschutzkommunikation neue bzw. zusätzliche Wege erschließen, die über die bisher dominierenden Nutzenaspekte hinausgehen. Bislang werden Naturschutzanliegen aus strategischen Gründen überwiegend als Frage der Klugheit kommuniziert: Naturschutz erscheint nicht als Akt der Rücksichtnahme auf Bedürfnisse anderer Menschen (oder gar nicht-menschlicher Lebewesen), sondern als Frage des (zunehmend ökonomisch gefassten) Eigeninteresses. Letztlich, so die Kernbotschaft, sei es in "unser aller" Interesse, den Reichtum der Natur zu bewahren und ihn mit größerer Sorgfalt zu bewirtschaften. Eine auf Klugheitserwägungen beschränkte Kommunikation widmet aber möglichen Interessenkonflikten zu wenig Aufmerksamkeit. Mit der Abwägung unterschiedlicher Interessen verbundene Gerechtigkeitsfragen können so nicht hinreichend in den Blick geraten. Moralische Empörung und der notwendige Ausgleich von Interessen, die in Naturschutzkonflikten sowie bei komplexen Entscheidungsprozessen stets auch eine wichtige Rolle spielen, können dadurch nicht in angemessenem Umfang Gegenstand der Kommunikation werden. Diese Anliegen greift die vorliegende Studie auf. Im Anschluss an die Publikation "Klugheit, Glück, Gerechtigkeit - Ethische Argumentationslinien in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" (BfN-Schriftenreihe Naturschutz und Biologische Vielfalt, Heft 107) erläutert sie, was mit der Kategorie Gerechtigkeit gemeint ist und wie sie für Argumentationen im Naturschutz erschlossen werden kann. Sie unterscheidet Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Verfahrensgerechtigkeit und der ausgleichenden Gerechtigkeit sowie Zukunftsgerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, globale Gerechtigkeit und ökologische Gerechtigkeit. Konkrete, aktuelle Beispiele illustrieren, wie Gerechtigkeitsfragen thematisiert werden können: die Europäische Agrarpolitik, der geplante Nationalpark Nordschwarzwald und das Naturerleben. Ausgehend von diesen Beispielen werden Empfehlungen für eine ethisch fundierte Naturschutzkommunikation entwickelt.

NaBiV Heft 130: Gerechtigkeitsfragen im Naturschutz

Die Studie „Gerechtigkeitsfragen im Naturschutz. Was sie bedeuten und warum sie wichtig sind“ unterscheidet Fragen der Verteilungsgerechtigkeit, der Verfahrensgerechtigkeit und der ausgleichenden Gerechtigkeit sowie Zukunftsgerechtigkeit, Soziale Gerechtigkeit, Globale Gerechtigkeit und Ökologische Gerechtigkeit. Konkrete, aktuelle Beispiele illustrieren wie Gerechtigkeitsfragen thematisiert werden können: die Europäische Agrarpolitik, der Nationalpark Nordschwarzwald und das Naturerleben.

Teilprojekt A

Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Soziologie, Arbeitsbereich Allgemeine und Theoretische Soziologie durchgeführt. Das Verbundprojekt beschäftigt sich mit kennzahlgestützten Bewertungsformen des Wasserverbrauchs. Es nimmt seinen Ausgangspunkt bei der Tatsache, dass die Anforderungen an Daten über Wasserverbrauch und -qualität unter den Bedingungen des Klimawandels gestiegen sind. Die Accountingforschung hat gezeigt, dass auch die Berichterstattung vor allem unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten unzureichend sind. Nicht nur gilt die Datengrundlage als problematisch, auch die entscheidungsrelevanten Kennzahlen werden oftmals als nicht ausreichend bewertet, um ein nachhaltiges Wassermanagement aufzubauen. Das Teilprojekt verfolgt das Ziel, die geplante Umstellung auf eine Niedrigwasserstrategie durch das kommunale Wassermanagement aus der Perspektive der soziologischen Accountingforschung zu begleiten. Die Erarbeitung von entscheidungsrelevanten Parametern ist für die Kommunalverwaltungen in den letzten Jahren zu einer Normalität geworden. Alle Aspekte der Daseinsvorsorge werden auf Basis von Kennzahlen geplant und gesteuert. Auch die Wasserversorgung entlang der in Thüringen geplanten Niedrigwasserstrategie wird ohne aussagekräftige Kennzahlen nicht entwickelt werden können. Mit den Mitteln einer Case Study soll die Nutzung von Kennzahlen am Wassermanagement einer Kommune untersucht werden. Dazu werden in einem ersten Schritt verfügbare Berichte etwa zur Sauberkeit von Trinkwasser und Fließgewässern, zum Grundwasserspiegel, Talsperrenfüllung und deren Schadstoffbelastung etc. analysiert. Der zweite Schritt dient dem Nachvollzug des Umgangs mit Kennzahlen anhand von Interviews und ggf. Beobachtungen von relevanten kommunalen Entscheidungsprozessen in Bezug auf die Anpassung der Wasserinfrastruktur. Die so erarbeiteten Einblicke in die kommunalen Entscheidungsprozesse werden aus kritischer Perspektive im Hinblick auf ihren Nachhaltigkeitswert beleuchtet und abschließend auf Basis des Kriteriums der Verteilungsgerechtigkeit bewertet.

ThWIC: Integratives Water-Assessment: kennzahlgestützte Bewertung des nachhaltigen Umgangs mit Wasser (WatAs)

Das Projekt "ThWIC: Integratives Water-Assessment: kennzahlgestützte Bewertung des nachhaltigen Umgangs mit Wasser (WatAs)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Soziologie, Arbeitsbereich Allgemeine und Theoretische Soziologie durchgeführt. Das Verbundprojekt beschäftigt sich mit kennzahlgestützten Bewertungsformen des Wasserverbrauchs. Es nimmt seinen Ausgangspunkt bei der Tatsache, dass die Anforderungen an Daten über Wasserverbrauch und -qualität unter den Bedingungen des Klimawandels gestiegen sind. Die Accountingforschung hat gezeigt, dass auch die Berichterstattung vor allem unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten unzureichend sind. Nicht nur gilt die Datengrundlage als problematisch, auch die entscheidungsrelevanten Kennzahlen werden oftmals als nicht ausreichend bewertet, um ein nachhaltiges Wassermanagement aufzubauen. Das Teilprojekt verfolgt das Ziel, die geplante Umstellung auf eine Niedrigwasserstrategie durch das kommunale Wassermanagement aus der Perspektive der soziologischen Accountingforschung zu begleiten. Die Erarbeitung von entscheidungsrelevanten Parametern ist für die Kommunalverwaltungen in den letzten Jahren zu einer Normalität geworden. Alle Aspekte der Daseinsvorsorge werden auf Basis von Kennzahlen geplant und gesteuert. Auch die Wasserversorgung entlang der in Thüringen geplanten Niedrigwasserstrategie wird ohne aussagekräftige Kennzahlen nicht entwickelt werden können. Mit den Mitteln einer Case Study soll die Nutzung von Kennzahlen am Wassermanagement einer Kommune untersucht werden. Dazu werden in einem ersten Schritt verfügbare Berichte etwa zur Sauberkeit von Trinkwasser und Fließgewässern, zum Grundwasserspiegel, Talsperrenfüllung und deren Schadstoffbelastung etc. analysiert. Der zweite Schritt dient dem Nachvollzug des Umgangs mit Kennzahlen anhand von Interviews und ggf. Beobachtungen von relevanten kommunalen Entscheidungsprozessen in Bezug auf die Anpassung der Wasserinfrastruktur. Die so erarbeiteten Einblicke in die kommunalen Entscheidungsprozesse werden aus kritischer Perspektive im Hinblick auf ihren Nachhaltigkeitswert beleuchtet und abschließend auf Basis des Kriteriums der Verteilungsgerechtigkeit bewertet.

Gerechte interregionale Verteilung von Kosten und Nutzen der Energiewende - Konzepte, Auswirkungen und Umsetzungsoptionen für den Ausbau der Energieinfrastruktur

Das Projekt "Gerechte interregionale Verteilung von Kosten und Nutzen der Energiewende - Konzepte, Auswirkungen und Umsetzungsoptionen für den Ausbau der Energieinfrastruktur" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement durchgeführt. Für das langfristige Gelingen der Energiewende ist es entscheidend, dass diese gerecht gestaltet wird. Bei der Standortwahl für Infrastruktur zur erneuerbaren Stromerzeugung und -verbreitung spielen Gerechtigkeitsaspekte besonders durch die räumliche Varianz damit verbundener lokaler Kosten (z.B.Lärmemissionen) und Nutzen (z.B.regionale Wertschöpfung) eine wichtige Rolle. Diese räumliche Ungleichverteilung lokaler Effekte kann zum Widerstand gegen Energieinfrastrukturprojekte beitragen. In diesem Zusammenhang behandelt das Vorhaben die Frage, wie Verteilungsgerechtigkeit zwischen Regionen auch bei der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energieinfrastruktur mitgedacht werden kann und sollte. Dazu wird erarbeitet, wie interregionale Verteilungsgerechtigkeit auf den räumlichen Ausbau von Energieinfrastruktur angewendet werden kann, zu welchen Verteilungs- und Effizienzwirkungen sie in der Praxis führt und wie sie regulatorisch umsetzbar ist. Das Vorhaben umfasst dazu die konzeptionelle Aufarbeitung verschiedener Gerechtigkeitsansätze sowie deren empirische Anwendung auf den Ausbau erneuerbarer Energieinfrastruktur in Deutschland. Durch die enge Zusammenarbeit mit Partner:innen aus der Praxis werden die Projektergebnisse hinsichtlich ihrer Relevanz für und Anwendbarkeit auf die Praxis kritisch analysiert. Der Einbezug von Bürger:innen im Rahmen einer Befragung ermöglicht außerdem die Berücksichtigung der öffentlichen Präferenzen zu verschiedenen Gerechtigkeitskonzepten. Die abschließend erfolgende rechtliche und ökonomische Instrumentenanalyse zur Umsetzung verschiedener Gerechtigkeitskonzepte beim Ausbau von Energieinfrastruktur stellt damit eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für politische Entscheider:innen dar.

Teilprojekt Kleinräumige Analyse

Das Projekt "Teilprojekt Kleinräumige Analyse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. durchgeführt. Für das langfristige Gelingen der Energiewende ist es entscheidend, dass diese gerecht gestaltet wird. Bei der Standortwahl für Infrastruktur zur erneuerbaren Stromerzeugung und -verbreitung spielen Gerechtigkeitsaspekte besonders durch die räumliche Varianz damit verbundener lokaler Kosten (z.B.Lärmemissionen) und Nutzen (z.B.regionale Wertschöpfung) eine wichtige Rolle. Diese räumliche Ungleichverteilung lokaler Effekte kann zum Widerstand gegen Energieinfrastrukturprojekte beitragen. In diesem Zusammenhang behandelt das Vorhaben die Frage, wie Verteilungsgerechtigkeit zwischen Regionen auch bei der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energieinfrastruktur mitgedacht werden kann und sollte. Dazu wird erarbeitet, wie interregionale Verteilungsgerechtigkeit auf den räumlichen Ausbau von Energieinfrastruktur angewendet werden kann, zu welchen Verteilungs- und Effizienzwirkungen sie in der Praxis führt und wie sie regulatorisch umsetzbar ist. Das Vorhaben umfasst dazu die konzeptionelle Aufarbeitung verschiedener Gerechtigkeitsansätze sowie deren empirische Anwendung auf den Ausbau erneuerbarer Energieinfrastruktur in Deutschland. Durch die enge Zusammenarbeit mit Partner:innen aus der Praxis werden die Projektergebnisse hinsichtlich ihrer Relevanz für und Anwendbarkeit auf die Praxis kritisch analysiert. Der Einbezug von Bürger:innen im Rahmen einer Befragung ermöglicht außerdem die Berücksichtigung der öffentlichen Präferenzen zu verschiedenen Gerechtigkeitskonzepten. Die abschließend erfolgende rechtliche und ökonomische Instrumentenanalyse zur Umsetzung verschiedener Gerechtigkeitskonzepte beim Ausbau von Energieinfrastruktur stellt damit eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für politische Entscheider:innen dar.

Teilprojekt: Juristische Analyse

Das Projekt "Teilprojekt: Juristische Analyse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Für das langfristige Gelingen der Energiewende ist es entscheidend, dass diese gerecht gestaltet wird. Bei der Standortwahl für Infrastruktur zur erneuerbaren Stromerzeugung und -verbreitung spielen Gerechtigkeitsaspekte besonders durch die räumliche Varianz damit verbundener lokaler Kosten (z.B.Lärmemissionen) und Nutzen (z.B.regionale Wertschöpfung) eine wichtige Rolle. Diese räumliche Ungleichverteilung lokaler Effekte kann zum Widerstand gegen Energieinfrastrukturprojekte beitragen. In diesem Zusammenhang behandelt das Vorhaben die Frage, wie Verteilungsgerechtigkeit zwischen Regionen auch bei der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energieinfrastruktur mitgedacht werden kann und sollte. Dazu wird erarbeitet, wie interregionale Verteilungsgerechtigkeit auf den räumlichen Ausbau von Energieinfrastruktur angewendet werden kann, zu welchen Verteilungs- und Effizienzwirkungen sie in der Praxis führt und wie sie regulatorisch umsetzbar ist. Das Vorhaben umfasst dazu die konzeptionelle Aufarbeitung verschiedener Gerechtigkeitsansätze sowie deren empirische Anwendung auf den Ausbau erneuerbarer Energieinfrastruktur in Deutschland. Durch die enge Zusammenarbeit mit Partner:innen aus der Praxis werden die Projektergebnisse hinsichtlich ihrer Relevanz für und Anwendbarkeit auf die Praxis kritisch analysiert. Der Einbezug von Bürger:innen im Rahmen einer Befragung ermöglicht außerdem die Berücksichtigung der öffentlichen Präferenzen zu verschiedenen Gerechtigkeitskonzepten. Die abschließend erfolgende rechtliche und ökonomische Instrumentenanalyse zur Umsetzung verschiedener Gerechtigkeitskonzepte beim Ausbau von Energieinfrastruktur stellt damit eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für politische Entscheider:innen dar.

Teilprojekt Empirische Gerechtigkeitsanalyse

Das Projekt "Teilprojekt Empirische Gerechtigkeitsanalyse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Bochum, Bochum University of Applied Sciences, Fachbereich W Wirtschaft, Fachgebiet Volkswirtschaftslehre durchgeführt. Für das langfristige Gelingen der Energiewende ist es entscheidend, dass diese gerecht gestaltet wird. Bei der Standortwahl für Infrastruktur zur erneuerbaren Stromerzeugung und -verbreitung spielen Gerechtigkeitsaspekte besonders durch die räumliche Varianz damit verbundener lokaler Kosten (z.B.Lärmemissionen) und Nutzen (z.B.regionale Wertschöpfung) eine wichtige Rolle. Diese räumliche Ungleichverteilung lokaler Effekte kann zum Widerstand gegen Energieinfrastrukturprojekte beitragen. In diesem Zusammenhang behandelt das Vorhaben die Frage, wie Verteilungsgerechtigkeit zwischen Regionen auch bei der Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energieinfrastruktur mitgedacht werden kann und sollte. Dazu wird erarbeitet, wie interregionale Verteilungsgerechtigkeit auf den räumlichen Ausbau von Energieinfrastruktur angewendet werden kann, zu welchen Verteilungs- und Effizienzwirkungen sie in der Praxis führt und wie sie regulatorisch umsetzbar ist. Das Vorhaben umfasst dazu die konzeptionelle Aufarbeitung verschiedener Gerechtigkeitsansätze sowie deren empirische Anwendung auf den Ausbau erneuerbarer Energieinfrastruktur in Deutschland. Durch die enge Zusammenarbeit mit Partner:innen aus der Praxis werden die Projektergebnisse hinsichtlich ihrer Relevanz für und Anwendbarkeit auf die Praxis kritisch analysiert. Der Einbezug von Bürger:innen im Rahmen einer Befragung ermöglicht außerdem die Berücksichtigung der öffentlichen Präferenzen zu verschiedenen Gerechtigkeitskonzepten. Die abschließend erfolgende rechtliche und ökonomische Instrumentenanalyse zur Umsetzung verschiedener Gerechtigkeitskonzepte beim Ausbau von Energieinfrastruktur stellt damit eine fundierte wissenschaftliche Grundlage für politische Entscheider:innen dar.

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