Das Projekt "European Action to Fight Environmental Crime (EFFACE)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Das interdisziplinäre Forschungsprojekt European Union Action to Fight Environmental Crime (EFFACE) befasst sich mit den Auswirkungen von Umweltkriminalität und möglichen Ansätzen zu ihrer Bekämpfung, mit Schwerpunkt auf der EU. Das Projekt wird aus dem 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (FP7) finanziert. Das Ecologic Institut koordiniert die Arbeit der 11 an dem Projekt beteiligten europäischen Universitäten und Think Tanks.
Das Projekt "Eignung von Strukturindikatoren als Instrument zur Bewertung der ökonomischen Performance der EU-Mitgliedstaaten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement durchgeführt. Der Fortschritt der EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Lissabon-Agenda wird anhand von Strukturindikatoren evaluiert. Die Konzeption und Zusammensetzung dieser Strukturindikatorenliste wurde in diesem Projekt bewertet. Es zeigt sich, dass die Indikatorenliste verbesserungsbedürftig ist. Insbesondere ist der öffentliche Sektor nur unsystematisch abgedeckt. Neben der Indikatorenanalyse werden methodische Hinweise für die Halbzeitbilanz der Lissabon-Agenda gegeben, dabei sollten stärker als bisher Effizienzbetrachtungen zur Anwendung kommen. Ein Lissabon-Gesamtindikator kann nicht sinnvoll aus den sehr heterogenen Kennzahlen generiert werden. Ebenso wenig aussagefähig wäre ein aggregiertes Länder-Ranking.
Das Projekt "Prozessnahe Forschung zur Stärkung der Umweltinteressen in der EU-Klima- und Energiepolitik durch bilaterale/multilaterale Zusammenarbeit" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin durchgeführt. Die wachsende Notwendigkeit einer abgestimmten europäischen Klima- und Energiepolitik schlägt sich im EU-Klima- und Energiepaket (2008) nieder, aber auch im Vertrag von Lissabon. Mit Letzterem ist die EU nunmehr berechtigt, Maßnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen, um das Funktionieren des Energiemarkts und Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten sowie Energieeffizienz und Interkonnektion der Energienetze zu fördern. Bisher hat DEU die EU-Klima- und Energiepolitik maßgeblich mitgestaltet und gilt als Vorreiter für eine nachhaltige Klima- und Energiepolitik. Aber mit der EU-Erweiterung, der wachsenden politischen Durchsetzungskraft vieler osteuropäischer Staaten und den zunehmend angespannten Haushaltslagen vieler Mitgliedstaaten hat sich das Kräfteverhältnis verschoben. Es wird daher immer wichtiger, mit konkreten Konzepten und Lösungsvorschlägen auf die Bedenken und nationalen Umstände wichtiger EU-MS flexibel einzugehen, um deutsche und insbesondere auch BMU-Interessen in EU-Klima- und Energieprozessen durchzusetzen. Die EU-Kommission will 2013/2014 ein neues EU-Klima- und Energiepaket vorlegen. Die Verhandlungen dazu werden die Weichen für die EU-Klima- und Energiepolitik für mindestens die nächsten 15 Jahre stellen. Zudem zeichnet sich in Europa eine Diskussion zum Energiebinnenmarkt (u.a. zu Kapazitätsmärkten) und zur Finanzierung des klimafreundlichen Umbaus des Energiebereichs ab. Um dazu die BMU-Interessen (anspruchsvolle Klima-, Erneuerbare Energien- und Energieeffizienzziele) auf EU-Ebene effektiv zu vertreten, ist es notwendig, detaillierte Konzepte für Kooperation und Verhandlung mit strategisch relevanten EU-Partnern zu erarbeiten und zu begleiten. Dies erfordert zum Einen die Identifizierung der strategisch wichtigen Partner. Zum Anderen erfordert es Analysen der Energiemärkte inkl. der Hemmnisse aber auch der Chancen und Potenziale für ambitionierte Energie- und Klimapolitiken dieser MS sowie zielorientierte Lösungsvorschläge für Verhandlungen.
Das Projekt "Sondergutachten: Wege zur 100 Prozent erneuerbaren Stromversorgung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Sachverständigenrat für Umweltfragen durchgeführt. Die Klimapolitik steht vor der Herausforderung,dass die Treibhausgasemissionen der Industrieländer um 80 bis 95 % reduziert werden müssen, umeine als gefährlich angesehene globale Temperaturerhöhung von über 2 °Celsius gegenüber demvorindustriellen Niveau zu vermeiden. Der Europäische Rat hat diesem Ziel im Oktober 2009 politischeRückendeckung verliehen. Nicht zuletzt wegen dieser Zielvorgabe werden zur Zeit der Veröffentlichungdes vorliegenden Sondergutachtens in Deutschland wichtige Weichenstellungen für die zukünftigeStruktur der Elektrizitätsversorgung diskutiert undgetroffen.Heute verursacht die Stromerzeugung fast 40 % der deutschen Treibhausgasemissionen. Da ein erheblicher Teil der konventionellen Kraftwerke inden nächsten Jahren erneuert werden muss, besteht die Chance, diese Erneuerung für den Aufbaueiner nachhaltigen Stromversorgung zu nutzen. In Deutschland besteht ein weitgehender Konsens,dass eine nachhaltige Entwicklung des Energiebereichs langfristig eine möglichst vollständig auf regenerativen Energieträgern basierende Elektrizitätsversorgung erfordert. Hierbei wird kontroversdiskutiert, wie schnell dies erreicht werden kannund wie teuer die notwendige Umstellung des Systems ausfallen wird. Das vorliegende Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen(SRU) soll einen wissenschaftlich gestützten Beitrag zur Urteilsbildung in Öffentlichkeit und Politikleisten. Es behandelt folgende Fragen: Ist es möglich, ausschließlich auf der Basis regenerativer Energiequellen zu jeder Stunde des Zieljahres 2050 Versorgungssicherheit zu garantieren?Was kostet eine vollständig regenerative Stromversorgung? Sind Brückentechnologien für den Übergang indas regenerative Energiezeitalter erforderlich?Welche Maßnahmen und Instrumente sind erforderlich, um den Übergang in eine klimafreundliche,regenerative Stromversorgung zu flankieren? Wesentliche Ergebnisse des Gutachtens sind: - 100 % Vollversorgung mitStrom aus erneuerbarenEnergien ist möglich,sicher und bezahlbar, -Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke oder neue Kohlekraftwerke sind für den Übergang nicht nötig.
Das Projekt "Darstellung und Bewertung der EU- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Einführung eines gemeinsamen Erfassungs- und Verwertungssystems für Verpackungsabfälle und Nichtverpackungsabfälle aus Haushaltungen und vergleichbaren Anfallstellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs & Widmaier durchgeführt. Die Fortentwicklung der haushaltsnahen, vom übrigen Siedlungsabfall getrennten Wertstofferfassung ('Wertstofftonne') gehört zu den zentralen abfallwirtschaftlichen Projekten der Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode. Um die aktuelle Diskussion über Ausgestaltung, Trägerschaft und Finanzierung der Wertstofferfassung auf eine solide wissenschaftliche Grundlage zu stellen, hat das Umweltbundesamt drei Forschungsvorhaben zur Bestimmung der Idealzusammensetzung der Wertstofftonne (PDF, extern, 2 MB), zu Finanzierungsmodellen der Wertstofftonne (PDF, extern, 1,2 MB) sowie zur Evaluierung der Verpackungsverordnung (PDF, extern, 2,6 MB) in Auftrag gegeben. Ergänzend wurde auf Veranlassung des Bundesumweltministeriums ein Rechtsgutachten zu den EU- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne erstellt.
Das Projekt "Vorausblick auf Sicherheitsszenarien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften durchgeführt. FOCUS will allow designing European security research to effectively cope with future EU roles responding to tomorrows challenges resulting from the globalization of risks, threats and vulnerabilities. FOCUS will concentrate on alternative future EU roles to prevent or respond to incidents that are logically located on the 'borderline' between the internal and the external dimension of the security of the Union and its citizens. It will do so through the elaboration of multiple scenarios based on IT-supported foresight in the form of alternative futures that are plausibility-probed and not just threat scenarios.The main contribution of the FOCUS project is the development of effective long-term prediction and assessment tool at an EU level that is populated with analyses done in the project. Moreover, it will deliver tangible products (as an IT platform) and contents (as a roadmap) for planning of research and deciding on priorities. These products are usable beyond the project. FOCUS will design and apply an 'embedded scenario' integrating method, delineating options for future tracks and broadened concepts of security research within context scenarios for EU roles to respond to transversal challenges (whose causes are exogenous, but whose consequences will be experienced within the EU). This will be performed along five big themes: 1) different tracks of a comprehensive approach as followed by European institutions, Member States and international strategic actors, particularly including linkages between the internal and external dimension of security; 2) natural disasters and environment-related hazards, focused on comprehensive risk reduction, civil protection and reconstruction; 3) critical infrastructure and supply chain protection, centred on preventing and responding to malicious attacks on EU citizens and utilities abroad as well as to meet threats before they reach the EU or affect the supply chain; 4) the EU as a global actor based on the wider Petersberg Tasks, building on EU and member states instruments and capability processes; 5) the evolution of the EUs internal framework and prerequisites for delivering a comprehensive approach, including Lisbon treaty provisions and relevant strategies (e.g. for engagement with other international actors) as well as ethical acceptability and public acceptance. The 'embedded scenario' method and IT-based tools will be adjusted and sharpened while applied to these five thematic scenarios. Interrelations among themes and scenarios will be particularly addressed: FOCUS will investigate cross-cutting issues that constitute transversal key drivers/constraints. The project will explore interfaces and translation mechanisms by which exogenous threats, such as they e.g. result from global change, directly confront EU citizens, their perception and their actual state of security. It also means to consider differential impact of exogenous threats on Member States and national as well as European programme
Das Projekt "Die territoriale Dimension in der zukünftigen EU-Kohäsionspolitik" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Spatial Foresight GmbH durchgeführt. Mit der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon wurde das Ziel des territorialen Zusammenhalts explizit neben die bereits länger bestehenden Ziele des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts gestellt. Damit wurden institutionelle Voraussetzungen für die Integration territorialer Ziele in EU-Fachpolitiken geschaffen. Dieses Ressortforschungsprojekt diente der wissenschaftlichen Unterstützung bei der Formulierung von Empfehlungen zur Integration territorialer Ziele in EU-Fachpolitiken. Hintergrund: Die territoriale Dimension und insbesondere der territoriale Zusammenhalt sind mit dem Reformvertrag von Lissabon Bestandteil der EU-Politik geworden. Der im November 2010 vorgelegte 5. Kohäsionsbericht hat die neu gewonnene Bedeutung der territorialen Dimension für die EU-Politik bestätigt. Nichtsdestotrotz ist bislang jedoch unklar, wie sich eine Politik des territorialen Zusammenhalts auf die EU-Politiken auswirken wird. Die Verhandlungen über die finanzielle Ausstattung und über die inhaltliche Ausrichtung der Strukturfonds in der nächsten Programmperiode sind daher richtungsweisend für die zukünftige Rolle des territorialen Zusammenhalts in EU-Politiken. Ziele: Dieses Projekt sollte aufzeigen, wie das Prinzip des territorialen Zusammenhalts besser in den Fachpolitiken berücksichtigt werden kann. Dazu wurden EU-Politiken mit sehr hoher Raumrelevanz wie die Regional-, Umwelt- und Verkehrspolitik sowie andere räumlich relevante EU-Politiken beleuchtet. Zunächst wurden die unterschiedlichen Interpretationen von territorialem Zusammenhalt sowohl in Europa als auch in Deutschland aufgezeigt. Ausgangspunkt hierfür waren u.a. das Grünbuch der Europäischen Kommission zur territorialen Kohäsion, der 5. Kohäsionsbericht als auch wissenschaftliche Beiträge. Dabei wurde vor allem auf Fragen der Identifikation der territorialen Vielfalt und der Entwicklungspotenziale von Regionen im Rahmen unterschiedlicher Politiken, die Berücksichtigung spezifischer territorialer Kontexte, das Streben nach einem fairen Zugang zu Infrastruktur und Dienstleistungen sowie auf Governanceprozesse eingegangen. Das Projekt sollte das BBSR und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) bei der Entwicklung und Formulierung von Empfehlungen für die Integration territorialer Ziele in EU-Fachpolitiken unterstützen. Ergänzend dazu sollten Empfehlungen für die zukünftige inhaltliche Ausrichtung der transnationalen Zusammenarbeit mit Blick auf die Zielsetzung des territorialen Zusammenhalts entwickelt werden. Somit unterstützte das Projekt die Entwicklung einer deutschen Position für die Budgetverhandlungen der nächsten EU-Förderperiode. (Text gekürzt)
Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren - Dr. Georg Herb Halle, am 27. November 2007 Die europäische Idee "... Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa errichten. ... Der erste Schritt bei der Neubildung der europäischen Familie muss ein Zusammengehen zwischen Frankreich und Deutschland sein..." W. Churchill, Züricher Rede am 19.9.1946 Folie 2 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 1 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Die Verträge 1951: Montan-Union (EGKS) 1957: Römische Verträge - Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Euratom Die Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 1957 in Rom 1965: Fusionsvertrag EGKS + EWG + Euratom werden die Europäische Gemeinschaft (EG) 1992: Maastricht-Vertrag (Europäische Union) 2001: Vertrag von Nizza Folie 3 EUEG_Halle.ppt 2007: Vertrag von Lissabon Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 Die Europäische Flagge seit 1986 Flagge der Europäischen Gemeinschaft und später der Europäischen Union Folie 4 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 2 Europa - Strukturen, Köpfe, Namen, Gesetzgebungsverfahren 26.11.2007 Die Mitgliedstaaten 1957: sechs Gründungsstaaten (D, F, I, NL, B, L) 1973: UK, DK, IRL 1981: EL 1986: E, P 1995: A, S, FIN 2004: EE (Estland), LV (Lettland), LT (Litauen), PL (Polen), CZ (Tschechien), SK (Slowakei), HU (Ungarn), SI (Slowenien), MT (Malta) und CY (Zypern) 2007: BG (Bulgarien), RO (Rumänien) links die Mitgliedstaaten (rot: Euro-Währungsgruppe blau: andere Mitgliedstaaten) Folie 5 EUEG_Halle.ppt Malta und Zypern: Euro ab 2008 Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 Die drei Säulen der Europäischen Union Europäische Union Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik Gemeinsame Außen- und Sicherheits- politik (GASP) Europäische Gemeinschaften (EWG, EGKS, EURATOM) EG und EU seit dem Vertrag von Maastricht Die Verträge (EUV, EGV) Folie 6 EUEG_Halle.ppt Dr. Georg Herb 27. Nov. 2007 3
Verordnung in Kraft getreten Nach der Zustimmung des Bundesrats am 13. Juni 2014 ist die Verordnung zur Verlängerung der Frist nach Paragraf 28 ChemG am 26. Juni 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I Seite 824) und einen Tag später in Kraft getreten. Die Verordnung dient der Verlängerung der in Paragraf 28 Absatz 12 Satz 1 ChemG geregelten Übergangsfrist für die Mitteilung von Rezepturinformationen zu gefährlichen Gemischen für das Giftinformationssystem nach Paragraf 16e Absatz 1 ChemG um zwei Jahre bis zum 1. Juli 2016. Die Übergangsregelung geht auf das "Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nummer 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon" vom 2. November 2011 (BGBl. I Seite 2162) zurück. Sie erfolgte, weil die Verordnung (EG) Nummer 1272/2008 – die europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien – in ihrem Artikel 45 Absatz 4 einen Prozess zur europäischen Harmonisierung der Details derartiger Mitteilungen vorsieht. Da eine unmittelbare Bindung der Übergangsfrist an das Inkrafttreten der vorgesehenen Kommissionsverordnung rechtlich nicht möglich war, wurde die Übergangsregelung zunächst bis zum 1. Juli 2014 befristet. Die Bundesregierung wurde jedoch zugleich ermächtigt, die Frist je nach Verlauf des Harmonisierungsprozesses im Verordnungswege zu verlängern oder zu verkürzen. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.
Nach der Zustimmung des Bundesrates zu der Verordnung in der Sitzung vom 17. Juni 2016, kann die Verordnung am 1. Juli 2016 in Kraft treten. Zuvor muss sie noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Verordnung verlängert die in Paragraf 28 Absatz 12 Satz 1 ChemG normierte Übergangsfrist für die Mitteilung von Rezepturinformationen zu gefährlichen Gemischen für das Giftinformationssystem nach Paragraf 16e Absatz 1 ChemG um drei Jahre bis zum 1. Juli 2019. Die Übergangsregelung geht auf das "Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nummer 1272/2008 und zur Anpassung des Chemikaliengesetzes und anderer Gesetze im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon" vom 2. November 2011 (BGBl. I Seite 2162) zurück. Sie erfolgte, weil die Verordnung (EG) Nummer 1272/2008 – die europäischen Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien – in ihrem Artikel 45 Absatz 4 einen Prozess zur europäischen Harmonisierung der Details derartiger Mitteilungen vorsieht. Da eine unmittelbare Bindung der Übergangsfrist an das Inkrafttreten der vorgesehenen Kommissionsverordnung rechtlich nicht möglich war, wurde die Übergangsregelung zunächst bis zum 1. Juli 2014 befristet. Die Bundesregierung wurde jedoch zugleich ermächtigt, die Frist je nach Verlauf des Harmonisierungsprozesses im Verordnungswege zu verlängern oder zu verkürzen. Im Hinblick auf das Andauern des Übergangsprozesses auf europäischer Ebene wurde die Übergangsfrist durch Verordnung vom 20. Juni 2014 (BGBl. I Seite 824) bis zum 1. Juli 2016 verlängert. Die Europäische Kommission hat nunmehr am 1. Februar 2016 einen Entwurf für eine Verordnung zur Einführung harmonisierter Giftinformationsmeldungen vorgelegt, über den demnächst im zuständigen Regelungsausschuss abgestimmt werden soll. Die Regelungen werden gemäß Artikel zwei der vorgesehenen Kommissionsverordnung ab dem 1. Juli 2019 wirksam. Mit der jetzigen Fristverlängerung wird ein unmittelbarer Übergang der derzeitigen Rechtslage auf die harmonisierten Regelungen zu gewährleistet. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Ein übergeordnetes rechtliches Rahmenwerk ist nicht vorhanden.
Origin | Count |
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Bund | 9 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 7 |
Gesetzestext | 2 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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closed | 1 |
open | 9 |
Language | Count |
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Deutsch | 10 |
Englisch | 4 |
Resource type | Count |
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Dokument | 2 |
Keine | 5 |
Webseite | 5 |
Topic | Count |
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Boden | 4 |
Lebewesen & Lebensräume | 3 |
Luft | 4 |
Mensch & Umwelt | 10 |
Wasser | 4 |
Weitere | 10 |