Das Projekt "Kommunale Steuerung der Bebaubarkeit durch Verträge und dingliche Rechte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung e.V. durchgeführt. Der Bebauungsplan stellt noch immer das klassische Instrument zur Steuerung der Bebaubarkeit der Grundstücke im Gemeindegebiet dar. Zwar werden privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und den Grundstückseigentümern als Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanung in der Rechtsprechung durchaus akzeptiert (Vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56 (64)), doch wird gleichzeitig solchen Vereinbarungen eine nur beschränkte Eignung zur planerischen Konfliktbewältigung zugesprochen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 8.11.2001 - 5 S 1218/99 -, NuR 2002, 496 (498)). Angesichts dieses unklaren Befundes erscheint eine grund-legende Untersuchung angezeigt, die der Frage nachgeht, ob und inwieweit die Bebaubarkeit von Grundstücken alternativ oder in Ergänzung zu einem Bebauungsplan durch schuldrechtliche Verträge und die Bestellung von dinglichen Rechten gesteuert werden kann. Die Untersuchung soll Ende 2004 abgeschlossen werden.
Das Projekt "Weiterentwicklung des Ausschreibungskonzeptes von BMU/UBA zur Beschaffung von Ökostrom und Begleitung einer europaweiten Ausschreibung für den Geschäftsbereich des BMU nach dem überarbeiteten Verfahren (Pilotausschreibung)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwaltskanzlei Schnutenhaus & Kollegen durchgeführt. A) Problemstellung: Mit dem Bezug von Ökostrom (seit 2004) vermindert BMU seine CO2-Emissionen erheblich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Selbstverpflichtung der Bundesregierung. Zur europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren wurde von BMU/UBA ein eigenes Konzept entwickelt, das mit dem Vergaberecht im Einklang steht und einen tatsächlichen Nutzen für die Umwelt sicherstellt (keine reine Umbuchung). Dieses Konzept diente auch als Vorbild für Ausschreibungen anderer Institutionen wie der KfW und dem Deutschen Bundestag. Für die Jahre 2010 bis 2012 soll im Jahre 2009 erneut Ökostrom ausgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang muss das Ausschreibungskonzept überarbeitet und dem aktuellen Stand der rechtlichen und energiewirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Dabei sollen auch Möglichkeiten zur Vereinfachung geprüft werden, um einen noch weiteren Anwenderkreis zu erschließen. B) Ziele des Vorhabens: - Erstellung einer Musterausschreibung für Rahmenvereinbarungen mit geeigneten Ökostromlieferanten auf der Grundlage des Ausschreibungskonzeptes, die europaweit im Offenen Verfahren ausgeschrieben werden. Auf dieser Grundlage können Einzel-Stromlieferverträge in einem vereinfachten und verkürzten Verfahren vergeben werden. - Prüfung einer strukturierten Beschaffung im Rahmen des Ausschreibungskonzeptes (d.h. über mehrere Teilmengenkäufe entsprechend der benötigten Lieferstruktur). - Möglichkeiten zur Berücksichtigung von Siegeln (z.B. Blauer Engel), Zertifikaten etc. - Vereinfachungen nach den Erkenntnissen bisher durchgeführte Ausschreibungen (BMU, KfW, Deutscher Bundestag). - Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und vergaberechtliche Begleitung der BMU/UBA-Pilotausschreibung (ggf. als Rahmenvereinbarung) in 2009. - Überarbeitung und Druck der BMU/UBA Broschüre 'Beschaffung von Ökostrom' (2006).
Das Projekt "Einfuehrung von Energiespar-Contracting in Bulgarien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Berliner Energieagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt.
Das Projekt "Europaweite Ausschreibungspflichtigkeit städtebaulicher Verträge - Zur Anwendbarkeit von Paragraph 99 GWB im Städtebaurecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem privaten und öffentlichen Sektor birgt auch im Städtebaurecht Risiken in sich. Eine Vertragsfreiheit besteht in diesem Bereich jedenfalls nicht uneingeschränkt. Zuletzt hat der Europäische Gerichtshof in diesem Zusammenhang sein Augenmerk auf einen Aspekt gelenkt, der bis dahin zumindest in Deutschland fast unbeachtet geblieben war: Die europaweite Ausschreibungspflichtigkeit der städtebaulichen Verträge aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften. In seiner Entscheidung hat der Europäischen Gerichtshof die Ausschreibungspflicht der Gemeinde bezüglich eines nach italienischem Städtebaurecht abgeschlossenen Erschließungsvertrags untersucht und festgestellt, dass diese Vertragsform die Voraussetzungen zur Anwendung der Baukoordinierungsrichtlinie (93/37/EWG v. 14. Juni 1993, ABl 199, S.54 ff) erfüllt. Italien wäre somit angehalten gewesen, die Richtlinie so umzusetzen, dass diese Vertragsform von einer Ausschreibungspflicht nach nationalem Recht erfasst wird (Urt. vom 12. Juli 2001 - C-399/98 -). Die Untersuchung soll aufzeigen, in welchem Umfang städtebauliche Verträge nach dem Baugesetzbuch in Deutschland vom Vergaberecht erfasst sein könnten. Dabei wird man vom nationalen Vergaberecht ausgehen müssen, ohne die Vorgaben der europäischen Vergaberichtlinien aus den Augen zu verlieren. Die Untersuchung soll Anfang 2004 abgeschlossen werden.
Das Projekt "Kooperativer Umweltschutz im ländlichen Raum" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Es wird untersucht, inwieweit kooperative Handlungsmöglichkeiten zur Förderung von Zielen des Umweltschutzes im ländlichen Raum fruchtbar gemacht werden können. Die Arbeit (Dissertation) befasst sich hierbei hauptsächlich mit den rechtlich ausdrücklich vorgesehenen Kooperationsmöglichkeiten wie dem Vertrag, ergänzend behandelt sie auch die Stärkung von Beteiligungsrechten, die Kooperation durch besondere Verfahren sowie die informelle Kooperation. Es sollen, auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ebenen, rechtliche Grenzen der Kooperation erarbeitet und grundsätzliche Problempunkte aus der Praxis aufgegriffen werden.
Das Projekt "Teilprojekt: Rechtliche Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kassel, Institut für Volkswirtschaftslehre, Fachgebiet Umwelt- und Verhaltensökonomik durchgeführt. Insbesondere aufgrund des demographischen Wandels und der sinkenden finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand ist ein wirtschaftlicher Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs gerade im ländlichen Raum vielmals kaum noch möglich. Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Projekt untersucht werden, wie in ländlich geprägten Regionen das Potential für die gemeinsame Nutzung privater Mobilitätsressourcen und die Vernetzung dieser mit den öffentlichen Mobilitätsressourcen verbessert werden kann. Durch das Vorläuferprojekt Mobilfalt hat der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) seit April 2013 in drei nordhessischen Pilotregionen ein Angebot etabliert, in dem private Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV verknüpft werden. Hierbei wird der klassische Linienbusverkehr in der Region durch private Mitfahrangebote, sogenannte Mobilfalt-Fahrten ergänzt. Das Projekt Geteilte und vernetzte Mobilitätsdienstleistungen (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums untersucht nun, welche Hemmnisse und Anforderungen aus Nutzersicht an dieses Mobilitätskonzept gestellt werden. Hieraus sollen dann konkrete Maßnahmen abgeleitet und durch den NVV für Mobilfalt umgesetzt werden. Teilweise wird eine Erprobung der entwickelten Maßnahmen in sogenannten Realexperimenten schon während des Projektes erfolgen, um das tatsächliche Potential zur Verbesserung des Mobilfaltangebots abzuschätzen. Das Fachgebiet für Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht untersucht im Rahmen von GetMobil die rechtlichen Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Verknüpfung von privatem und öffentlichem Angebot. Hierbei werden insbesondere planungsrechtliche, straßen- und verkehrsrechtliche, gesellschafts- und gewerberechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche sowie telemedien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen untersucht.
Das Projekt "Oekonomische Theorie der Umweltnutzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Lehrstuhl für Volkswirtschaftstheorie durchgeführt. Die Forschung entwickelt die Grundlagen fuer die oekonomische Theorie der Umweltnutzung und der erforderlichen institutionellen Rahmenbedingungen (Umweltpolitik). Vor allem die Aspekte Klimaschutz, klassische Schadstoffe aus Energienutzungen und Abfallwirtschaft sowie besondere politische Steuerungsmechanismen stehen im Vordergrund. Mathematische Modellierungen und Grundlagenarbeiten zum Monitoring- und Vertragsgestaltungsproblem gehoeren dazu.
Das Projekt "Internationales Luftreinhalterecht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät durchgeführt. Die Dissertation beschaeftigt sich mit der historischen Entwicklung des Internationalen Luftreinhalterechts, beginnend mit dem beruehmten 'Trail Smelter Fall' bis zur Klimakonvention von 1992. Das fuer die Luftreinhaltung massgebliche Voelkervertragsrecht und EG-Recht wird umfassend dargestellt und bewertet.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 8 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 8 |
License | Count |
---|---|
open | 8 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 8 |
Resource type | Count |
---|---|
Keine | 6 |
Webseite | 2 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 3 |
Lebewesen & Lebensräume | 4 |
Luft | 3 |
Mensch & Umwelt | 8 |
Wasser | 2 |
Weitere | 8 |