Inhaltsverzeichnis: Vorwort..........5 --- Spannungsfeld Naturschutz, Nutzung und nachhaltige Armutsbekämpfung..........6 --- Naturschutz und Armutsbekämpfung: Altes Leid und neue Strategien / Manfred Niekisch ..........6 --- Der politische Rahmen und die Instrumente ..........26 --- Armutsbekämpfung, Naturschutz und Entwicklungszusammenarbeit / Christof Kersting ..........26 --- Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) - ein Implementationsinstrument zur Armutsbekämpfung? / Dietrich Jelden ..........32 --- Voraussetzungen und Erfahrungen bei der Projektförderung im Bereich der Forschung zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung biologischer Ressourcen / Arndt Wüstemeyer ..........35 --- Erfolgsinstrument "Community Conservation Bank" / Christof Schenck..........39 --- Naturschutz- und EZ-Paradigmen in Theorie und Praxis..........42 --- Für Mensch und Natur: "use without a fence" - Ressourcenschonung durch Mobilität in Trockengebieten / Fouad Ibrahim..........42 --- Grenzen von "use it or lose it" / Ludwig Ellenberg ..........51 --- Die Armutsrelevanz von FZ-Naturschutzvorhaben - Erfahrungen und Herausforderungen / Matthias von Bechtolsheim..........61 --- Nutzen für wenige, Schaden für viele: Wie Armutsbekämpfung in den Tropengebieten räumlich und zeitlich in die Sackgasse führen kann / Christof Schenck..........66 --- Naturschutz und nachhaltige Armutsbekämpfung durch Frauenförderung - ein verbesserungsfähiges Instrument / Fouad Ibrahim..........70 --- Stellungnahmen zu Naturschutz, Nutzung und Armutsbekämpfung..........75 --- Aktuelle NGO-Empfehlungen zu Naturschutz und Armutsbekämpfung / Bettina Hedden-Dunkhorst ..........75 --- Konvention über die biologische Vielfalt: 9. Vertragsstaatenkonferenz (CBD-COP 9) ..........82 --- Stand der Vorbereitungen zur 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt / Nicola Breier ..........82 --- Deutsche Forschungsgemeinschaft: COP 9, "Access & Benefit-Sharingt" / Sonja Ihle..........89 --- Arbeitsgespräche zu naturschutz- und armutsrelevanten Themen ..........95 --- Arbeitsgruppe 1: Innovative Ansätze zur Verknüpfung von Naturschutz und Armutsbekämpfungszielen auf lokaler Ebene / Konrad Uebelhör, Thomas R. Engel, Christof Schenck, Manfred Niekisch, Christof Kersting, Bettina Hedden-Dunkhorst..........95 --- Arbeitsgruppe 2: Politik und Wissenschaft besser vernetzen und internationale Prozesse stärker nutzen / Mark Schauer, Sonja Ihle, Meike Kretschmar, Barbara Weber, Arndt Wüstemeier, Dietrich Jelden ..........98 --- Arbeitsgruppe 3: Wie kann der Naturschutz und die Armutsminderung die Interessen der Privatwirtschaft nutzen? / Dorothea Otremba, Frauke Fischer, Fouad Ibrahim, Matthias von Bechtolsheim, Frank Begemann, Elisabeth Munzert ..........100 --- Pinnwand-Auswertungen: Fragen, Thesen, Instrumente und Empfehlungen / Barbara Engels,Thomas R. Engel, Lena Bloemertz..........102 --- Zusammenfassung und Empfehlungen / Thomas R. Engel, Bettina Hedden-Dunkhorst ..........104 --- Workshop-Programm..........108 --- Teilnehmer des Workshops ..........111 ---
Foods carry a significant ecological backpack. Their production requires land area, consumes water and generates greenhouse gas emissions. Sadly, private households in Germany alone incur some 6.7 million tonnes of food waste every year. About one third of all the food eaten away from home ends up being discarded. This guide gives practical, easy-to-follow advice on how to avoid food waste in the catering industry – whether at conferences and trade fairs, private parties or company anniversaries. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
Gemeinsame Pressemitteilung von WBGU, UBA und SRU Klimaberater der Bundesregierung: EU soll ihre Emissionen um 30 Prozent mindern Die weltweiten Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen erreichen einen neuen Höchststand. Vor 2020 wird es aber kein neues, weltweit bindendes Klimaschutzabkommen für alle Staaten geben. Daher geht es jetzt darum, durch andere Initiativen schon vor 2020 weitere Treibhausgasminderungen zu erreichen, jedoch wesentlich ambitionierter als bisher. Dafür sollten zügig Pionierallianzen zwischen Vorreiterstaaten gebildet werden. Hierbei ist insbesondere die EU gefragt. Würde sie ihr Ziel der Emissionsreduktion bis 2020 von bislang 20 Prozent auf 30 Prozent steigern, wäre dies ein wichtiges Signal an die Staaten der Welt. Technisch und wirtschaftlich lässt sich dies einfach realisieren, weil die bis 2020 angestrebten 20 Prozent schon so gut wie erreicht worden sind. Das Anheben des Minderungsziels sei deshalb überfällig, sagten hochrangige Vertreter von WBGU, UBA und SRU auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vor dem Start der 18. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmen-Konvention in Doha/Katar. Deutschland müsse sich für die 30 Prozent stark machen, damit Europa beim Klimaschutz weiter Vorreiter bleibt. Wird der gegenwärtige Trend steigender Treibhausgasemissionen - insbesondere von Kohlendioxid - nicht gebrochen, könnte die Welt noch in diesem Jahrhundert auf eine globale Erwärmung von vier Grad zusteuern. Dies zeigt der jüngst veröffentlichte Weltbank-Bericht. Hitzewellen, Missernten und ein Anstieg des Meeresspiegels wären die Folgen. Umso notwendiger ist ein klarer Fahrplan für den internationalen Klimaschutz . Dieser kann jetzt bei der UN -Weltklimakonferenz in Doha beschlossen werden. Die Weltöffentlichkeit sollte die Staatenführer beim Wort nehmen, die sich in Durban im letzten Jahr auf ein neues Klimaschutzabkommen ab 2020 geeinigt haben. Damit dieses beschlossen und auch erfolgreich umgesetzt werden kann, ist ein detaillierter Plan für die Verhandlungen eines weltumspannenden neuen Abkommens bis 2015 notwendig. Bis 2020 bleibt als einziges verpflichtendes Abkommen das Kyoto-Protokoll. Dessen zweite Verpflichtungsperiode muss mit hohem Anspruch ausgestaltet werden. Dafür sind klare Minderungsziele wichtig. Nur so könnte ein Regelungsvakuum verhindert werden. Dieses könnte drohen, weil die weltweite Treibhausgasminderung in allen Staaten auf völkerrechtlich vertraglicher Grundlage frühestens ab 2020 fortgesetzt werden wird. Weiterhin muss es in Doha darum gehen, die Finanzzusagen der Industrieländer für die Zeit bis 2020 zu konkretisieren, um Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungsländern zu unterstützen. Dirk Messner, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) betont: „Es wird jedoch auch darauf ankommen, dass sich die Staaten in Doha auf einen Masterplan für die kommenden Verhandlungen des neuen Klimaschutzvertrages einigen, der dann ab 2020 alle Staaten - nicht nur die Industriestaaten - zur Treibhausgasminderung verpflichtet. Dieser Arbeitsschritt klingt unspektakulär, ist jedoch die Grundlage für die zielführende Arbeit, die wir jetzt brauchen. Die Zeit drängt, denn wir müssen die Weichen zu wesentlich mehr Treibhausgasminderungen jetzt stellen, sonst wird uns das später umso mehr kosten. Es geht dabei nicht nur um neue Technologien und erneuerbare Energiequellen, sondern um die Umgestaltung ganzer Gesellschaften mit ihren Infrastrukturen. Je gravierender die künftigen Klimaveränderungen ausfallen, umso teurer werden Anpassungsmaßnahmen sein. Es reicht nicht, dass die Politik sich Ziele setzt. Jetzt muss die Politik auch die Umsetzung angehen.“ Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ), erklärt : „Für die weiteren Verhandlungen ist die Rolle der EU von großer Bedeutung. Die bisherige Zielsetzung, 20 Prozent der Treibhausgase bis 2020 zu mindern ist nicht ambitioniert genug - und das wird auch weltweit so erkannt. Deshalb braucht die EU ein neues angemessenes Ziel: eine 30-prozentige Treibhausgasminderung. Damit würde auch vom Emissionshandel wieder das dringend benötigte Knappheitssignal ausgehen. Deutschland hat sich mit der Energiewende auf den Weg in eine kohlenstoffarme Volkswirtschaft begeben. Wir können unsere praktischen Erfahrungen mit der Energiewende in die Klimaverhandlungen einbringen und so zeigen, dass ein Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaftweise möglich und erfolgversprechend ist.“ Martin Faulstich, Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU): „In einer begrenzten Welt muss die klimaschädigende Industriegesellschaft ohnehin zu einer nachhaltigen Industriegesellschaft umgebaut werden. Wenn Deutschland jetzt beherzt und ambitioniert innovative Lösungen für den Klimaschutz entwickelt und umsetzt, bieten sich damit auch erhebliche industriepolitische Chancen für unsere exportorientierte Wirtschaft. Technologien und Dienstleistungen für Ressourcen- und Energieeffizienz und die regenerative Energieversorgung werden weltweit benötigt. Deutschland als Vorreiter kann damit seine Spitzenstellung auf den Weltmärkten ausbauen und zugleich zahlreiche zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.
33. Jahrestag des Seveso-Chemieunglücks: Internationales Chemikalienmanagement macht Fortschritte Am 10. Juli 1976 wurde bei einem Unfall in der chemischen Fabrik ICMESA nahe der italienischen Ortschaft Seveso eine Schadstoffwolke freigesetzt, die vor allem aus Dioxinen bestand. Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde damals vergiftet. Diese Umweltkatastrophe löste endlich ernsthafte Bemühungen aus, die Herstellung und Anwendung von Chemikalien sicher zu machen. Das seinerzeit freigesetzte hochgiftige 2,3,7,8 Tetrachlor-Dibenzo-p-Dioxin (2,3,7,8 TCDD) wurde weltweit als „Seveso-Gift” bekannt. Dioxine bilden sich bei chemischen Prozessen als Nebenprodukte und sind die stärksten Umweltgifte, die der Mensch je hergestellt hat, obwohl sie nie gezielt produziert wurden. Für ihre Entstehung sind thermische Prozesse etwa in der Metallindustrie oder diverse Verbrennungsvorgänge verantwortlich. Dioxine können dann mit Abgasen und Produktionsrückständen in die Umwelt gelangen. Grenzübergreifend wurde auf die Problematik reagiert: 1980 machte Deutschland Industrieanlagen mit der Störfall-Verordnung sicherer, 1982 folgte in Europa die so genannten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten). Seither müssen Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder wo solche - wie bei ICMESA - bei chemischen Verfahren entstehen können, Sicherheitsuntersuchungen durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Seveso-Richtlinie wurde 1996 und die Störfall-Verordnung 2000 neu gefasst. Seither wird von den Industrieanlagen auch die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gefährlichen Substanzen und den dazugehörigen Anlagen war aufgrund der hohen Gefahren von Dioxinen auch deshalb erforderlich, weil schon geringste Mengen die menschliche Gesundheit langfristig schädigen. Wegen ihrer Toxizität, Langlebigkeit, der Tendenz sich in der Nahrungskette anzureichern, und weil Dioxine über weite Distanzen rund um den Globus transportiert werden können, gehören Dioxine zu den hochgefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POPs). Die Herstellung und Anwendung von POPs ist seit 2004 mit dem Inkrafttreten des Stockholmer Übereinkommen weltweit verboten. Dies erfasst auch Dioxine, die auf das technisch mögliche Mindestmaß reduziert werden müssen. Neben Dioxinen gibt es noch viele weitere POPs: Anfang Mai 2009 entschied die 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Abkommen, dass neben den bereits erfassten zwölf Stoffen neun weitere POPs in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dazu gehören unter anderem bromierte Flammschutzmittel und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ), die auch in Industriestaaten im Gebrauch waren und teilweise sind. Wo solche Anwendungen noch unverzichtbar sind oder keine Ersatzstoffe verfügbar sind, sieht das Stockholmer Übereinkommen Aktionspläne vor, die einen zügigen Ausstieg ermöglichen sollen. Dass noch immer Handlungsbedarf besteht, beweisen die jüngsten Funde von mit Dioxinen und PCB hoch belasteter Schafsleber; ein Indiz für die Langlebigkeit von POPs in der Umwelt. Eine verbesserte Datenlage zur Belastung der Umwelt ist wichtig, um noch vorhandene Dioxinquellen zu identifizieren sowie den weiteren Eintrag und die Verbreitung in der Umwelt, vor allem in die Nahrungskette, zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist für die Industrie nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern Garant für die wirtschaftliche Innovationskraft und Sicherheit der Unternehmen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Anspruchsvolle Standards und Grenzwerte haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen innovative Techniken entwickelten, von denen die Umwelt profitiert, und die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Das Umweltbundesamt begleitet diese Entwicklung mit der Bewertung von Chemikalien und Techniken für deren sichere Produktion und Anwendung”.
The Baltic Sea is under considerable ecological pressure from nutrient input originating from land-based diffuse sources and nutrient losses caused by agricultural land use. Significance of the latter source is increasing especially as within the framework of HELCOM, all Contracting Parties have made considerable efforts to build and extend municipal wastewater treatment plants and have declared in a binding manner to introduce phosphate free laundry detergents during upcoming years. Nutrient inputs are responsible for causing eutrophication, toxic algae blooms, hypoxic and anoxic zones at the sea bottom and thus jeopardize the economic basis of both fishery and tourism. The environmental burden from nutrient loads is reduced if nutrients in agriculture are applied in a more efficient manner. Fertilizers are meant to optimize crop yields and not to end up in ground and surface waters. Comprehensive nutrient bookkeeping provides a basic prerequisite (tool) for efficient nutrient use in agricultural holdings; this applies as well for fertilizer planning ex ante as for nutrient balancing ex post. Therefore in October 2013 the environment ministers of the HELCOM countries decided during their conference in Copenhagen to introduce nutrient bookkeeping on farm level in all Contracting Parties by the end of 2018. A platform for these activities should be provided by the HELCOM Group on Sustainable Agricultural Practices, a subsidiary body of HELCOM. Germany is currently holding the chairmanship of this group. This report is a record of the event, produced by the Chamber. It contains all presentations and identifies relevant steps for upcoming years to be taken by and in the HELCOM countries. Veröffentlicht in Texte | 95/2015.
Expectations set upon the 15th Conference of the Parties (COP 15) of the United Nations Framework Convention on Climate Change ( UNFCCC ) in Copenhagen were extremely high. This was because the COP 13 in Bali had set the COP 15 as the deadline for achieving a legally binding agreement to replace or extend the Kyoto Protocol. Additionally, the heads of states’ attendance as well as attention from the media contributed to such high expectations. Therefore, the outcome of Copenhagen ‐ a basic political consensus ‐ was disappointing to many. Now that a few months have passed, much of the fog over the process has lifted, although it is still uncertain how to achieve a legally binding agreement that ensures the limitation of climate change to a level that can be adapted to. Veröffentlicht in Climate Change | 06/2010.
2015 erstmals mehr als 400 ppm CO2 in der Atmosphäre Es ist ein trauriger Rekord: Im Jahr 2015 lagen die Konzentrationen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) an den beiden Messstationen des Umweltbundesamtes (UBA) auf der Zugspitze und auf dem Schauinsland im Jahresdurchschnitt zum ersten Mal über 400 ppm (parts per million = Teile pro Million). Zum Vergleich: Die CO2-Konzentration aus vorindustrieller Zeit lag bei etwa 280 ppm. Derzeit steigt die Konzentration von CO2 jedes Jahr um weitere zwei ppm an. Dass dieser Anstieg abflachen wird, ist nicht erkennbar. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Die Daten zeigen erneut, wie dringend wir das Klimaschutzübereinkommen von Paris umsetzen müssen. Wenn wir nicht schnell damit anfangen, Emissionen zu reduzieren und mittelfristig auf null zu setzen, werden wir wohl schon in zehn Jahren 420 ppm CO2 messen können, in 50 Jahren landen wir gar bei 500 ppm.“ Weltweit steigt die Konzentration von CO 2 in der Atmosphäre kontinuierlich an. Die wesentliche Ursache ist die Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas weltweit auf nach wie vor sehr hohem Niveau. In der Erdatmosphäre ist CO 2 sehr langlebig – die mittlere atmosphärische Verweilzeit liegt bei etwa 120 Jahren – verteilt sich deshalb global recht gleichförmig und reichert sich stetig an. Das Umweltmonitoring von CO 2 durch das Luftmessnetz des Umweltbundesamtes ist Teil des internationalen Atmosphärenbeobachtungsprogramms Global Atmosphere Watch (GAW) der UN -Weltmeteorologieorganisation WMO . Von der UBA -Station Schauinsland (Südschwarzwald) stammen die frühesten Messungen von CO 2 in Europa. Zu Beginn des kontinuierlichen Monitorings im Jahr 1972 lagen hier die Messwerte bei 330 ppm . Gegenüber der CO 2 -Konzentration aus vorindustrieller Zeit (circa 280 ppm) bedeutete dies bereits einen Anstieg von 50 ppm. Die 300 ppm-Marke muss um 1950 erreicht gewesen sein, damals gab es allerdings noch kein regelmäßiges CO 2 - Monitoring . Jetzt liegen die Auswertungen für das Jahr 2015 vor. Der Jahresmittelwert beträgt auf dem Schauinsland 402,5 ppm und auf der Zugspitze 400,4 ppm. Auf Deutschlands höchstem Gipfel sind die Messwerte besonders repräsentativ, weil er dauerhaft in der freien Troposphäre liegt. Diese Messdaten unterstreichen die Bedeutung des Klimaschutzübereinkommens von Paris, das im Dezember 2015 auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz unter der Klimarahmenkonvention (COP21) beschlossen wurde und am 22. April 2016 unterzeichnet werden soll. Darin ist zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Abkommen verankert, dass die durchschnittliche globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad begrenzt werden soll. Darüber hinaus ist die Anstrengung festgeschrieben, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 Grad zu begrenzen. Um diese Temperaturbegrenzung zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen sobald wie möglich abgesenkt werden. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll eine globale Balance der Quellen und Senken von Treibhausgasemissionen (Netto-Null-Emissionen) erreicht werden. Das bedeutet de facto die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft und damit einen Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger. Enorme Anstrengungen sind notwendig, um diese Ziele zu erreichen, und zwar nicht nur in Deutschland sondern in allen Staaten, insbesondere den Industrienationen. Laut Statistik der amerikanischen NOAA (National Oceanic and Atmospheric Administration) war 2015 global das wärmste Jahr seit 1880, mit einer Abweichung von +0,90 Grad vom langjährigen Mittel. Die zehn wärmsten Jahre seit 1880 liegen bis auf eine Ausnahme (1998) alle im 21. Jahrhundert. Der Spielraum für eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter zwei Grad ist mit 0,9 Grad im Jahr 2015 bereits jetzt deutlich eingeschränkt.
Wie das Planungsrecht Klima, biologische Vielfalt und Freiflächen besser schützen kann Dürfen Investoren neue Einkaufzentren auf die grüne Wiese setzen? Wo dürfen sie Windenergieanlagen für den Klimaschutz errichten? Und wann hat der Naturschutz Vorrang? Die Behörden in Ländern, Städten und Gemeinden entscheiden dies auch mit Hilfe des Planungsrechts. Planungsinstrumente - wie das Baugesetzbuch - zielen auf den Schutz des Klimas, die biologische Vielfalt und freie Flächen - Behörden müssen die Planungsinstrumente in diese Richtung konsequent nutzen. „Umweltschutz beginnt vor Ort - schon bei der Bauleitplanung tragen die Gemeinden Verantwortung, das globale Klima zu schützen”, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dr. Andreas Troge, in Berlin auf einem Symposium, veranstaltet von der Akademie für Natur- und Umweltschutz Baden-Württemberg und dem UBA. „Gemeinden sollten die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen und so helfen, globale Probleme lokal anzugehen. Alle Planer sind angesprochen, mehr für den Umweltschutz zu tun”, appellierte Troge. Gemeinden könnten beispielsweise bei der Strom- und Wärmeerzeugung auf effiziente Kraft-Wärme-Kopplung setzen und ihre Wohngebiete an Nah- und Fernwärmenetze anschließen und so aktiven Klimaschutz betreiben. Intelligent angewandtes und geschärftes Planungsrecht kann auch den Flächenverbrauch für Siedlungen und Verkehr eindämmen. Die Fachleute diskutieren vor allem die Stärkung der Innenstädte mit Hilfe der Entwicklung im Bestand als Alternative zur Ausweisung immer neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen im Grünen. Vermehrte interkommunale Zusammenarbeit steht ebenfalls weit oben auf der Wunschliste vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nur so lasse sich das ambitionierte Ziel der Bundesregierung aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie erreichen, die derzeitige zusätzliche Flächennutzung für Siedlung und Verkehr im Umfang von derzeit 113 auf 30 Hektar pro Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Kurz vor der 9. Vertragsstaatenkonferenz der UN -Konvention über die biologische Vielfalt im Mai 2008 in Bonn setzte das Symposium Akzente, um den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen. Auch hier kann Planungsrecht wesentlich helfen: beispielsweise über einen stärkeren Schutz wandernder großer und mittelgroßer Tiere bei der Planung der Bundesfernstraßen im Rahmen eines „Bundeswildwegeplans”. Zudem kann eine verbesserte Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung helfen: Eine effektive Anwendung der Eingriffsregelung trägt wesentlich zu einer Erhaltung oder Verbesserung der Artenvielfalt vor Ort bei. Die über hundert versammelten Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden tauschten sich sowohl über die verbesserte Anwendung der geltenden Planungsregeln als auch über erforderliche Änderungen im Planungsrecht aus. Vorschläge und Forderungen richteten sich dabei vor allem an Planer vor Ort - sie sollten etwa Brachflächenkataster erstellen, um Innenentwicklungspotenziale zu erkennen. Gefragt ist auch der Gesetzgeber: Er sollte die Vorschriften in Bund und Ländern noch mehr als heute auf Umweltaspekte ausrichten. Eine Pflicht zur Erhebung der Brachflächenpotentiale könnte ebenso zielführend sein wie auch eine an der Bodenschutzklausel orientierte „Klimaschutzklausel”. Die Vorträge des Symposiums „Was kann das Planungsrecht für die Umwelt tun?” erscheinen demnächst als Buch. 14.04.2008
Gemeinsame Presseerklärung von WBGU, UBA und SRU anlässlich der UN-Klimakonferenz in Durban Klimaberater der Bundesregierung setzen weiter auf UN-Klimaprozess - Fortschrittsallianzen sollen Klimaschutz stärken Keine Entwarnung beim Klimawandel: Die weltweiten Treibhausgasemissionen haben einen neuen Höchststand erreicht - nie wurde in der Menschheitsgeschichte so viel Kohlendioxid (CO2) aus fossilen Brennstoffen in die Atmosphäre entlassen, wie im Jahr 2010. Ein politischer Kraftakt ist notwendig, um bei der UN-Klimakonferenz in Durban wirksame Regeln zur Emissionsminderung zu vereinbaren. Das Kyoto-Protokoll, der bislang einzige internationale Vertrag mit verbindlichen Minderungszielen, läuft Ende 2012 aus. Wichtige Emittenten wie die Vereinigten Staaten haben das Kyoto-Protokoll nie unterzeichnet. Führende Klimaberater der Bundesregierung setzen dennoch weiter auf den UN-Klimaprozess: Nur mit einem rechtsverbindlichen Abkommen unter dem Regime der Vereinten Nationen lasse sich der Klimawandel in den Griff bekommen, sagten hochrangige Vertreter von UBA, WBGU, SRU und PIK auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vor dem Start der 17. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmen-Konvention im südafrikanischen Durban. Zugleich sollte die EU unverzüglich ihre Zusammenarbeit mit anderen Staaten, die zu einem raschen Übergang in Richtung einer klimaverträglichen Wirtschaft bereit sind, forcieren. Nur durch erfolgreiche Fortschrittsallianzen können die Verweigerer des Klimaschutzes unter Zugzwang gesetzt werden. Zudem sollte die EU mit gutem Beispiel vorangehen und mit der Zusage nach Durban fahren, bis 2020 die Treibhausgase um 30 Prozent zu reduzieren. Dazu sind verbindliche Energieeffizienzziele und verbindliche Ausbauziele für die erneuerbaren Energien erforderlich. „In Durban müssen die Weichen für eine schnelle Trendumkehr bei den globalen Klimagas-Emissionen gestellt werden. Dazu muss der Abschluss eines neuen umfassenden und rechtsverbindlichen Klimaschutzabkommens auf den Weg gebracht werden, damit es auch nach 2012 weltweit verbindliche Ziele im Klimaschutz gibt“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). „Der Prozess dahin ist langwierig und schwierig. Wir müssen die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre aber langfristig auf einem Niveau stabilisieren, das die Erwärmung auf maximal 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau begrenzt. Das kann nur mit beherzten Schritten erreicht werden“, so Flasbarth. „Wir müssen die Vereinbarungen der Klimakonferenz von Cancún zügig umsetzen. Schon heute gibt es konkrete Ansatzpunkte: Etwa beim Waldschutz in Entwicklungsländern, beim klimaverträglichen Umbau unserer Energieversorgung und bei der Umlenkung von Investitionen in klimaverträgliche Infrastrukturen. Wichtig ist es, einen bruchlosen Übergang vom geltenden Kyoto-Protokoll zu einem neuen umfassenden Klimavertrag zu gewährleisten “, sagte Flasbarth. Dirk Messner, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) betont: „Der Klimaverhandlungsprozess droht in eine ziellose Routine abzugleiten. Deshalb ist es wichtig, dass in Durban ambitionierte Beschlüsse angesteuert werden. Ein Signal wäre es, festzulegen, bis wann die Trendumkehr bei den Emissionen erreicht werden soll.“ Messner unterstreicht die Bedeutung, die Transformation zur Klimaverträglichkeit zu beschleunigen: „Das globale Energiesystem kann so transformiert werden, dass eine Begrenzung auf zwei Grad Celsius möglich ist. Investitionen in den Klimaschutz zahlen sich langfristig in den Industrie- und Entwicklungsländern aus. Es wird immer deutlicher, dass die Finanzmarkt- und die Klimakrise nur gemeinsam gelöst werden können. Nachhaltiges Wachstum, nachhaltige Finanzsysteme und der Übergang zu einer klimaverträglichen Weltwirtschaft gehören zusammen“. „Wer das Zwei-Grad-Ziel für richtig hält, und hierzu hat die internationale Staatengemeinschaft sich bekannt, der muss anerkennen, dass dieses Ziel auch eine feste Obergrenze für den Ausstoß von Treibhausgasen bedeutet“, sagte Wolfgang Lucht vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung. „Hieran gemessen genügen die bislang vorliegenden Zusagen für eine Verringerung der Emissionen keineswegs. Bliebe es dabei, wäre weltweit mit zunehmend einschneidenden Folgen des Klimawandels zu rechnen. Ein Anstieg des Meeresspiegels, tiefgreifende Veränderungen bei Ökosystemen und eine Abnahme der landwirtschaftlichen Produktivität in wichtigen Regionen können durch effektive Klimaschutzmaßnahmen vermieden werden.“ Sinnvoll wäre, wenn die Staatengemeinschaft für jedes Jahrzehnt bis 2050 Emissionsmengen festlegen und verteilen würde. Martin Faulstich, Vorsitzender des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU), betont: „Für Europa ist eine sichere Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, technisch möglich und langfristig die kostengünstigste Option. Die EU sollte daher mit gutem Beispiel vorangehen. Wichtig ist daher: Ein 30 Prozent-Klimaschutzziel für 2020, verbindliche Vorgaben zur Energieeffizienz und einen weiteren Fahrplan zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bis 2030. Wer im Klimaschutz voranschreitet, wird auch industriepolitisch gewinnen“. Die zunächst hohen Investitionen für die erneuerbaren Energien lösen Innovationen aus, sind eine wirksame Gegenmaßnahme gegen die sich abzeichnende Rezession in Europa und vermeiden zudem Energie- und Umweltfolgekosten. In Durban wird auch über die Weiterführung des Kyoto-Protokolls mit neuen Zielen für die Zeit nach 2012 verhandelt. Zwar hat nur ein Teil der Industrieländer signalisiert, sich bereits in Durban für die Zeit nach 2012 weiter zu verpflichten. Dennoch darf die politische Bedeutung des Protokolls nicht unterschätzt werden. Viele Staaten haben sich bereits freiwillig eigene Ziele zur Emissionsbegrenzung gesetzt und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung eingeleitet. Diese reichen in der Summe allerdings nicht aus, um mehr als zwei Grad Celsius Erwärmung zu vermeiden. Der WBGU hat dargelegt, dass hierfür bis Mitte des Jahrhunderts nicht mehr als 750 Milliarden Tonnen CO2 aus fossilen Quellen emittiert werden sollten. Für die Erreichung der zwei Grad Celsius-Grenze ist deshalb entscheidend, dass auch die freiwillig angebotenen Emissionsminderungen aller Staaten erhöht werden. Letztlich geht jedoch kein Weg an einem rechtsverbindlichen, ausreichend ambitionierten Abkommen vorbei, das alle Staaten einschließt. Weitere Verzögerungen beim Klimaschutz bergen die Gefahr, dass langfristig notwendige Emissionsminderungen nur mit hohem finanziellem und technischem Aufwand erreichbar sein werden. Ein fortschrittlicher Klimaschutz muss sich auch auf neue Allianzen und Klimaschutzinstrumente wie die Einführung regionaler Emissionshandelssysteme stützen. Diese zeigen, dass Staaten ambitionierte Klimaschutzstrategien umsetzen können und eine klimaverträgliche Entwicklung ohne erhebliche Wohlstandseinbußen möglich ist. Berlin/Dessau-Roßlau, 24.11.2011
Verbot wirkt nach einem Jahr Übergangsfrist Für das Flammschutzmittel HBCD wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Der Stoff wird in der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, aufgenommen. HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Bislang wurde der Stoff hauptsächlich in Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Einsatzbereich gelten vorübergehende Ausnahmeregeln. Ersatzstoffe sind aber bereits vorhanden. Außerdem lässt sich HBCD durch den Einsatz alternativer Dämmmaterialien wie Mineralwolle vermeiden. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung. Jochen Flasbarth, Präsident des UBA: „Es ist ein großer Erfolg, dass das für die Umwelt schädliche Flammschutzmittel HBCD nun weltweit nicht mehr produziert und verwendet werden darf. Das ist nur konsequent. Die EU hat den Stoff bereits unter REACH als besonders besorgniserregend eingestuft.“ HBCD ist ein Umweltgift, das sich stark in Organismen anreichert, im Verdacht steht, fortpflanzungsschädlich zu sein und außerdem sehr langlebig ist. Der Stoff verteilt sich über weite Entfernungen und reichert sich sogar weitab industrieller Aktivitäten an, zum Beispiel in arktischen Regionen. Damit erfüllt er alle Kriterien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe, der sogenannten Stockholmer- POP -Konvention. Eingesetzt wird er hauptsächlich als Flammschutzmittel in Dämmplatten, aber auch als Zusatzstoff in Beton, in elektrischen und elektronischen Produkten sowie in Textilien und Polstermöbeln. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser Konvention stimmt nun der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz HBCDD oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Das Expertengremium der Stockholmer Konvention hat die POP-Eigenschaften der Chemikalie bestätigt und damit den Grundstein für das weltweite Verbot unter der Konvention gelegt. Der Beschluss wird formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und damit noch in diesem Monat mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten. Demnach darf die Chemikalie nicht mehr produziert und verwendet werden. Darüber hinaus können Vertragsstaaten eine Ausnahme für Produktion und Verwendung von HBCD in Dämmplatten erklären. Dies soll sicherstellen, dass bis zum Verwendungsstopp ausreichende Mengen geeigneter Ersatzstoffe und anderer Alternativen bereit stehen. Diese Ausnahme ist zeitlich begrenzt und gilt nur für Dämmplatten in Gebäuden. Jochen Flasbarth: „Das UBA empfiehlt bei der Wärmedämmung auf Materialien zu setzen, bei denen entweder weniger umwelt- und gesundheitsschädliche oder gar keine Flammschutzmittel nötig sind, wie zum Beispiel Mineralwolle. Damit lässt sich HBCD noch schneller aus dem Verkehr ziehen.“ Die Vertreter der Mitgliedsstaaten der EU sowie der Europäischen Kommission haben bei den Verhandlungen auf eine Abstimmung zwischen den Regelungen unter REACH und dem weltweiten Verbot unter der Stockholm Konvention geachtet. Für die Entwicklungsländer ist dagegen besonders wichtig, dass mit der Aufnahme von HBCD in die Konvention keine HBCD-haltigen Abfälle in ihre Regionen gelangen. Außerdem drängen sie auf technische und finanzielle Hilfen bei den notwendigen Überwachungs- und Umstellungsmaßnahmen. Bereits 2008 hat die Europäische Union HBCD aufgrund seiner PBT -Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und 2011 in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Somit sind Herstellung und Verwendung von HBCD in der EU zukünftig nur dann möglich, wenn bis August 2014 Zulassungen bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki beantragt und befristet gewährt werden.
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