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Planerhaltung im Recht der Raumordnung - Zur Auslegung und Umsetzung von Paragraph 10 ROG

Das Projekt "Planerhaltung im Recht der Raumordnung - Zur Auslegung und Umsetzung von Paragraph 10 ROG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Mit Paragraph 10 ROG hat die 'Planerhaltung' Eingang in das Raumordnungsrecht des Bundes gefunden. Der Begriff der Planerhaltung wurde ursprünglich von der Literatur entwickelt. Bei der Novellierung des ROG im Jahre 1998 hat ihn der Gesetzgeber dann aufgegriffen und als Überschrift über verschiedene Un-beachtlichkeits- und Heilungsregelungen für fehlerhaft zustande gekommene Raumordnungspläne gesetzt. Hinter dem Begriff der Planerhaltung verbergen sich damit Rechtsfolgenregelungen. Da Raumordnungspläne als Rechtsnormen anzusehen sind, gilt im Falle ihrer Fehlerhaftigkeit grundsätzlich das so genannte 'Nichtigkeitsdogma'. Diese Rechtsfolge wird mit den Planerhaltungsregelungen nunmehr kraft Gesetzes durchbrochen. Auch rechtswidrige Pläne sind danach nicht mehr ohne weiteres unwirksam. Hierdurch sollen Verwaltungsressourcen geschont und die aufwendige Raumordnungsplanung vor der unnötigen Neuerarbeitung im Grunde erhaltenswerter Plänen bewahrt werden. Gleichzeitig dient die Planerhaltung aber auch der Rechtssicherheit und dem Vertrauensschutz hinsichtlich einmal ergangener hoheitlicher Pläne. Entsprechende Regelungen sind im Prinzip nicht neu. Das Verwaltungsrecht verfügt über eine Reihe von Vorschriften, nach denen die Fehlerhaftigkeit eines Rechtsakts ohne Auswirkungen bleibt. Insbesondere im Bau- und Fachplanungsrecht waren die Instrumente der Planerhaltung bereits vor ihrer Aufnahme in das Raumordnungsgesetz etabliert. Jedoch lassen sich die dort gewonnenen Erkenntnisse über die Planerhaltung nur eingeschränkt auf das Raum-ordnungsrecht übertragen. Die übergeordnete Landesplanung weist signifikante Unterschiede zur Bau- und Fachplanung auf, die u.a. in den verschiedenen Rechtsformen der Raumordnungspläne und in der andersartigen Rechtswirkung ihrer Planaussagen begründet sind. Diese Unterschiede führen zu einer vielfach abweichenden Ausgangslage für den Einsatz der Planerhaltungsregelungen im Raumordnungsrecht. Das ist bei der Umsetzung der rahmenrechtlichen Vorschrift des Paragraph 10 ROG in das Landesrecht und bei der nachfolgenden Anwendung der landesrechtlichen Planerhaltungsregelungen zu beachten. Hier zeigt sich der Bedarf, die in Paragraph 10 ROG zusammengefassten Fehlerfolgenregelungen auf die Eigenheiten der Raumordnungsplanung abzustimmen und ent-sprechend zu konkretisieren. Diesem Anliegen widmet sich die vorliegende Arbeit. Der Verfasser stellt zu-nächst die allgemeinen Grundlagen des Fehlerfolgenrechts in der hoheitlichen Planung vor und erläutert die entsprechenden Regelungen im Bau- und Fach-planungsrecht. Daran anknüpfend wendet er sich einer intensiven Befassung mit der raumordnungsrechtlichen Planerhaltungsvorschrift zu. Neben einer detaillierten Erörterung der einzelnen Tatbestände des Paragraph 10 Abs.1 bis 3 ROG werden dabei auch die Fragen der verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit der Planerhaltung im Raumordnungsrecht beleuchtet. ...

Inhaltliche Vorbereitung und Durchführung des Workshops 'Das Klimaschutzpotenzial der Abfallwirtschaft' am 06. und 07. November 2006 im Umweltbundesamt, Berlin

Das Projekt "Inhaltliche Vorbereitung und Durchführung des Workshops 'Das Klimaschutzpotenzial der Abfallwirtschaft' am 06. und 07. November 2006 im Umweltbundesamt, Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen heutiger Umweltpolitik. Verschiedene wirtschaftlich und sozial relevante Bereiche haben Anteil am globalen Klimawandel, hierzu zählt auch die Abfallwirtschaft. Vor diesem Hintergrund veranstaltete das Umweltbundesamt am 6.-7. November 2006 einen eineinhalbtägigen Workshop zum Thema Das Klimaschutzpotenzial der Abfallwirtschaft . Ein besonderer Schwerpunkt lag hierbei auf der Energiegewinnung und -nutzung im Rahmen der Abfallbehandlung. Der Workshop entwickelte praktisch verwertbare Handlungsempfehlungen für die Abfallpolitik. Ecologic erstellte das Hintergrundpapier der Veranstaltung und dokumentierte die Ergebnisse.

Genehmigungen unter Aenderungsvorbehalt zwischen Stabilitaet und Flexibilitaet: Die Entwicklung revisionsoffener Genehmigungsentscheidungen im Umweltrecht - verwaltungsrechtliche, verfassungsrechtliche und verwaltungswissenschtliche Aspekte

Das Projekt "Genehmigungen unter Aenderungsvorbehalt zwischen Stabilitaet und Flexibilitaet: Die Entwicklung revisionsoffener Genehmigungsentscheidungen im Umweltrecht - verwaltungsrechtliche, verfassungsrechtliche und verwaltungswissenschtliche Aspekte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre durchgeführt. Die veraenderten Ziele und Rahmenbedingungen der Verwaltung verlangen nach einem flexiblen und zukunftsoffenen Recht. Wie aber laesst sich diese in der reformorientierten Verwaltungsrechtsdiskussion erhobene Forderung mit der rechtsstaatlich und grundrechtlich gebotenen Stabilitaet des Rechts vereinbaren? Die Frage stellt sich besonders deutlich bei der umweltrechtlichen Genehmigung, die herkoemmlich eine relativ stabile Position einraeumt. Durch Gesetzgebung und Verwaltungspraxis wird sie zunehmend mit Einschraenkungen versehen, die der Behoerde von vornherein das Recht zur spaeteren Modifikation des Genehmigungsinhalts vorbehalten. Die dabei entstehenden 'Genehmigungen unter Aenderungsvorbehalt' sind das Thema dieser rechtswissenschaftlichen Dissertation. Die Untersuchung beschreibt die verwaltungsrechtliche Struktur der Genehmigung unter Aenderungsvorbehalt, systematisiert deren vielfaeltige Erscheinungsformen - von den Aufhebungsvorbehalten bis zum vorlaeufigen Verwaltungsakt -, arbeitet die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen heraus und trifft eine rechtspolitische und verwaltungswissenschaftliche Einschaetzung dieser aktuellen Entwicklung.

Joint implementation: accounting and accreditation of joint implementation projects under the framework convention on climate change and the Oslo protocol

Das Projekt "Joint implementation: accounting and accreditation of joint implementation projects under the framework convention on climate change and the Oslo protocol" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Energieverwertungsagentur durchgeführt. Objective: To examine the 'joint implementation' of technical measures undertaken by European countries to abate the emissions of greenhouse gases and sulphur dioxide; to analyse issues related to accounting for emission reductions and costs and to assigning credit for emission reductions between countries. General Information/Objectives: To examine the 'joint implementation' of technical measures undertaken by European countries to abate the emission of greenhouse gases and sulphur dioxide; to analyse issues related to accounting for emission reductions and costs and to assigning credit for emission reductions between countries. DESCRIPTION: The concept of 'joint implementation' -or 'actions implemented jointly'- has now entered the language of several key international environmental conventions, including the Framework Convention on Climate Change (FCCC) and the Oslo Protocol on sulphur emissions. In brief, the language of these conventions allows that two or more parties may meet jointly their individual commitments to emission reductions under the Convention. Beyond this statement of intent, there is as yet no clear indication of how joint implementation is to operate. Critical questions remain about the appropriate means of accounting for emission reductions, and assigning credit for the emissions reductions to collaborating parties. This project gathers information relating to 'pilot phase' joint implementation projects under the FCCC and the Oslo Protocol, with particular focus on collaborations between Northern and Eastern European partners. It carries out broad-based economic and technical analyses of these projects, examining questions of economic efficiency, environmental effectiveness, distributional impacts and institutional feasibility. It examines, in particular, the methodological difficulties of accounting for emission reductions against a counterfactual baseline, and the complexities associated with assigning credit to the 'donor' for emission reductions implemented by the 'host' nation. The use and relevance of integrated assessment models in addressing these questions is examined. The project reports on the findings of these analyses within the time-frame of joint implementation 'pilot phases' in the FCCC, thereby informing national and European Union policy at a critical stage of international negotiations. Prime Contractor: University of Surrey, School for Engineering in the Environment; Guildford; UK.

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