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Effizienzbestimmung und Evaluierung der Rücknahme- sowie der Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten der Vertreiber nach dem ElektroG

Das Projekt "Effizienzbestimmung und Evaluierung der Rücknahme- sowie der Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten der Vertreiber nach dem ElektroG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von cyclos GmbH durchgeführt. Am 24. Oktober 2015 ist das novellierte ElektroG in Kraft getreten. Vertreiber sind seit dem 25. Juli 2016 gemäß § 17 ElektroG erstmalig verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzunehmen. Es bestehen Informations-, Anzeige- und Mitteilungspflichten. Neben verpflichtender Rücknahme besteht auch die Möglichkeit zur freiwilligen Rücknahme. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat die Bundesregierung zugesagt, die Wirkungen und die Zielerreichung insbesondere der §§ 17 und 29 des ElektroG zu evaluieren. Ziel: zunächst quantitative Erkenntnisse zu Anzahl der betroffenen Vertreiber, eingerichtete Rücknahmestellen, Rücknahmemengen sowie für den Handel mit den Pflichten verbundene Kosten gewinnen; Darstellung, wie die Vorgaben des § 17 ElektroG zur Rücknahme im stationären und im Fernabsatzhandel praktisch umgesetzt wurden, ggf. welche Schwierigkeiten hierbei sowie bei der Umsetzung der weiteren Pflichten nach den §§ 18, 25 sowie 29 ElektroG bestehen; qualitative Bewertungen der eingerichteten Rücknahmestellen (u.a. Sammelbehältnisse, Qualität der EAG, Möglichkeit der Vorbereitung zur Wiederverwendung, Fehlwürfe); Bewertung der Ergebnisse und Beurteilung der weiteren nach ElektroG möglichen Rücknahmepfade; Ableitung von konkreten Handlungsempfehlungen. Methodik: 1. Auswertung vorhandener Daten zur Vertreiberrücknahmepflicht bei der stiftung ear der Jahre 2016, 2017 und 2018, ggfs. unter Einbindung von vorhandenen Daten bei Destatis. 2. Auswertung vorliegender Daten und Erhebung von Daten mittels Fragebogen zur Vertreiberrücknahme bei einschlägigen Handelsverbänden und anderen Akteuren. 3. beschränkte stichprobenartige Vor-Ort-Recherche zur Rücknahmesituation bei Vertreibern (u.a. Sammelbehältnisse , Qualität der EAG, Fehlwürfe). 4. beschränkte stichprobenartige Vort-Ort und Onlinerecherche der Informationspflichten nach § 18 Abs. 2 ElektroG. 5. Berücksichtigung der Vollzugserfahrungen der Länder.

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