Fuer Umweltschaeden haftet nach bestehendem Recht der Verursacher. Dieser ist insbesondere bei Luftverunreinigungen z.B. durch Verbrennung von Abfaellen bei Nacht in vielen Faellen nicht zu ermitteln, da wegen der geringen Sinkgeschwindigkeit staubfoermiger oder tropfenfoermiger Schadstoffe laengst alle Verbrennungsspuren o.ae. beseitigt sind, wenn am Erdboden die Immission erfolgt. Bei Ueberwachung der unteren 200 m der Atmosphaere koennen Emissionen aber sehr viel frueher bereits ermittelt werden. Bei radioaktiven Emissionen, z.B. bei Reaktorunfaellen, kann durch Messung in der unteren Atmosphaere die Konzentration schon so fruehzeitig erfasst werden, dass ggf. Raeumung der gefaehrdeten Gebiete noch moeglich ist.
Wer ist für die Finanzierung von Dokumentation und/oder Ausgrabung verantwortlich, wenn ein Boden- oder Baudenkmal zerstört wird? Herleitung der Kostentragungspflicht aus den speziellen Vorschriften der Denkmalschutzgesetze, soweit dort geregelt. Was aber darüber hinaus? Heranziehung des Verursacherprinzips, von Rechtsinstituten des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Einbettung der Finanzierungsregelung in die Umweltverträglichkeitsprüfung und in Planfeststellungsverfahren. Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht.
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EHV) (finanzielle Beteiligung von Arzneimittel- und Kosmetikaherstellern an den Kosten einer 4. Reinigungsstufe) ist im KOM-Vorschlag zur Novelle der KomAbwRL verankert. Für die deutsche Umsetzung der Novelle sind Umsetzungsoptionen zu entwickeln, die eine Abwägung der Vor- und Nachteile sowohl praktischer, als auch ökonomischer und rechtlicher Natur beinhalten.
In der umweltpolitischen Diskussion gewinnen oekonomisch-marktwirtschaftliche Steuerinstrumente zum Schutz der Umwelt mehr und mehr an Bedeutung. Sie sollen Beeintraechtigungen der Umwelt als Kostenelemente unmittelbar in das betriebswirtschaftliche Kalkuel der Unternehmen internalisieren. Dadurch wird dem Verursacherprinzip staerker Rechnung getragen und so ein Eigeninteresse der Unternehmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen ueber entsprechende Innovationen geweckt. Bisher ist jedoch wenig darueber bekannt, wie diese umweltoekonomischen Instrumente raumbezogen wirken und wie diese Wirkungen zu bewerten sind. Es sollen deshalb die raeumlichen Effekte umweltoekonomischer Instrumente untersucht werden, wobei es im wesentlichen um folgende Forschungsfragen geht: - Inwieweit haben bestimmte umweltoekonomische Massnahmen raumbezogen unterschiedliche Wirkungen und worin liegen die spezifisch raeumlichen Wirkungsdimensionen? - Welche Konsequenzen ergeben sich daraus fuer die Eignung oekonomischer Instrumente zur Loesung regional differenzierter Umweltprobleme? - Welchen Stellenwert haben oekonomische Massnahmen in der Umweltpolitik gegenueber dem klassischen ordnungsrechtlichen Instrumentarium und welche raumbezogenen Umweltschutzziele koennen insofern damit angestrebt werden? - Wie lassen sich die ermittelten Zusammenhaenge fuer bestimmte Problembereiche, evtl anhand unterschiedlicher umweltoekonomischer Konzepte, konkretisieren und wie sind die denkbaren bzw zu erwartenden Effekte unter regional- und umweltpolitischen Zielsetzungen zu bewerten?
a) Seit vielen Jahren wird die Internalisierung von externen Kosten als ein effektives politisches Steuerungsinstrument diskutiert. Ziel dabei ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher durch Preissignale dazu zu bewegen, Konsumentscheidungen so zu treffen, dass weniger gesellschaftliche Folgekosten verursacht werden. Bisher gibt es eine Reihe von Studien, die die externen Kosten von verschiedenen Lebensmitteln quantifizieren. In letzter Zeit kommen neben diesen wissenschaftlichen Arbeiten auch Ansätze zur Umsetzung auf. Eine Penny-Filiale in Berlin hat bspw. bei einigen Produkten ein zweites Preisschild eingeführt (weitere Ansätze s. Eosta, Hipp). Das geplante Vorhaben soll dazu dienen, die Machbarkeit der Internalisierung der externen Umweltkosten von Lebensmitteln zu eruieren. Dazu soll zunächst der aktuelle Stand des Konzeptes der 'wahren Preise' von Lebensmitteln (national und international) zusammengefasst werden. Dieser soll zum einen den Forschungsstand bezüglich der Quantifizierung der Folgekosten wiedergeben sowie eventuelle Lücken und Unsicherheiten aufzeigen. Zum anderen sollen die unterschiedlichen Umsetzungsansätze und -beispiele analysiert und miteinander verglichen werden. Darauf aufbauend soll eine Szenarienanalyse der 'wahren Preise' durchgeführt werden, in der unterschiedliche Szenarien auf folgende Fragen durchgespielt werden: Welche Produkte bzw. Produktgruppen werden einbezogen? Wer setzt sie um? (Unternehmen/ Staat; freiwillig/ verpflichtend)An welcher Wertschöpfungsstufe wird dies umgesetzt? Was passiert mit den Mehreinnahmen? Mit welchem Verwaltungsaufwand ist zu rechnen? Mit welcher Umweltentlastung ist zu rechnen? Untersucht werden sollen sowohl rechtliche als auch sozio-ökonomische Implikationen wie Veränderungen des Kauf- bzw. Konsumverhaltens aber v.a. die sozialverträgliche Ausgestaltung bzw. Kompensation. b) Im Rahmen des Projektes sollen Fachgespräche stattfinden und eine Roadmap zur Einführung der 'wahren Preise' erstellt werden.
<p>Umweltbelastungen verursachen hohe Kosten für die Gesellschaft, etwa in Form von umweltbedingten Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfällen oder Schäden an Ökosystemen. Im Jahr 2022 betrugen die Umweltkosten in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung mindestens 301 Milliarden Euro. Eine ambitionierte Umweltpolitik senkt diese Kosten und entlastet damit die Gesellschaft.</p><p>Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Umweltkosten</p><p>Umweltkosten sind ökonomisch höchst relevant. Das zeigte bereits der sogenannte „Stern Report“ im Jahr 2006, der die allein durch den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> entstehenden Kosten auf jährlich bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandprodukts bezifferte. Auch fünfzehn Jahre nach Erscheinen des „Stern Reviews“, bekräftigt der Ökonom Nicholas Stern, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen und ruft erneut zu entschiedenem Handeln im Kampf gegen den Klimawandel auf (Stern 2006 und Stern 2021). Auch auf Deutschland bezogene Schätzungen zeigen die ökonomische Bedeutung allein der durch Luftschadstoffe und Treibhausgase entstehenden Kosten. So haben die deutschen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>- und Luftschadstoff-Emissionen in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung im Jahr 2022 Kosten in Höhe von mindestens 301 Milliarden Euro verursacht (siehe Abb. "Umweltkosten durch Treibhausgase und Luftschadstoffe für Strom-, Wärmeerzeugung und Straßenverkehr").</p><p>* Basierend auf Kaufkraft 2024<br> **Klimaschadenskosten ab 2020 basieren auf dem GIVE-Modell, Werte vor 2020 auf dem Vorgänger Modell FUND</p><p>Zeitreihen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien sowie Energiedaten, TREMOD 6.53</p><p>Umweltkosten der Strom- und Wärmeerzeugung</p><p>Bei der Strom- und Wärmeerzeugung entstehen hohe Umweltkosten. Sie unterscheiden sich in Abhängigkeit von den eingesetzten Energieträgern deutlich. Stromerzeugung mit Braunkohle verursacht die höchsten Umweltkosten, gefolgt von den fossilen Energieträgern Öl und Steinkohle. Bereits deutlich niedriger liegen die Umweltkosten der Stromerzeugung aus Erdgas. Am umweltfreundlichsten ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (siehe Tab. „Umweltkosten der Stromerzeugung“).</p><p>Auch bei der Wärmeerzeugung ist der eingesetzte Energieträger ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der entstehenden Umweltkosten (siehe Tab. „Umweltkosten der Wärmeerzeugung der privaten Haushalte“). Heizen mit Kohle und Strom verursacht mit Abstand die höchsten Umweltkosten. Schon mit deutlichem Abstand folgen die Fernwärmeversorgung und das Heizen mit Heizöl und Erdgas. Die Umweltkosten der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung liegen noch deutlich darunter. Dies zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt die entstehenden Umweltkosten deutlich verringert.</p><p>Die Kostensätze der Strom- und Wärmeerzeugung berücksichtigen dabei lediglich die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> von Luftschadstoffen und Treibhausgasen, die Kosten infolge der Emission toxischer Stoffe (Quecksilber etc.) oder der Zerstörung von Ökosystemen infolge von Landnutzungsänderungen sind auf Grund fehlender Datenverfügbarkeit nicht eingeschlossen.</p><p>Umweltkosten des Verkehrs</p><p>Verkehr verursacht neben Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen auch Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft, beispielsweise durch die Zerschneidung der Landschaft. Um die Kostensätze für den Straßenverkehr in Deutschland zu bestimmen, werden zunächst die Emissionen aus dem Betrieb der verschiedenen Fahrzeugtypen ermittelt. Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung der Kraftstoffe sowie durch Reifenabrieb und Staubaufwirbelungen. Im Anschluss daran werden die indirekten Emissionen, d. h. Emissionen aus den anderen Phasen des Lebenszyklus geschätzt (zum Beispiel Herstellung, Wartung, Entsorgung sowie die Bereitstellung der Kraftstoffe). Während die meisten Emissionen der konventionellen Antriebe beim Fahren entstehen, sind bei der Elektromobilität die indirekten Emissionen bedeutender. Die Unterschiede zwischen den ermittelten Umweltkosten der einzelnen Verkehrsträger sind beträchtlich (siehe Tab. „Umweltkosten für verschiedene Fahrzeugtypen“).</p><p>Umwelt- und Gesundheitsschäden aus Luftschadstoffemissionen sind in Städten höher als in ländlichen Gebieten. Das zeigt der Vergleich der verkehrsbezogenen Kostensätze in Stadt und Land. Um diese Kostensätze – also die Kosten pro Personen- oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Tonnenkilometer#alphabar">Tonnenkilometer</a> – zu bestimmen, müssen die jeweiligen Emissionen pro Fahrzeugtyp und die Anteile von Fahrleistungen in städtischen und ländlichen Gebieten berücksichtigt werden. Die Unterschiede zwischen den Fahrzeugtypen sind zum Teil beträchtlich: So sind zum Beispiel Linienbusse zu rund 57 Prozent (%) in der Stadt unterwegs, Reisebusse hingegen nur zu 9 %.</p><p>Die Kostenschätzungen verdeutlichen beispielsweise die Vorteile eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs: PKW mit einem Benzin-Motor verursachten 2024 Umweltkosten von 7,66 Eurocent pro <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Personenkilometer#alphabar">Personenkilometer</a> (Pkm), Nahverkehrszüge 4,88 Eurocent pro Pkm und Linienbusse nur 4,60 Eurocent pro Pkm.</p><p>Umweltkosten der Landwirtschaft</p><p>Ein weiteres wirtschaftliches Feld mit hohen Umweltwirkungen ist die Landwirtschaft. Durch die Produktion von Lebensmitteln und Energieträgern aber auch mit ihrem Potenzial, Kulturlandschaften zu prägen und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a> zu erhalten, erfüllt die Landwirtschaft wichtige Funktionen für die Gesellschaft. Demgegenüber stehen aber auch zentrale negative Umweltwirkungen der Landwirtschaft. Zu diesen gehören neben Landnutzungsänderungen und der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> von Treibhausgasen auch die Emission von Stickstoff und Phosphor. Der Kostensatz für die Ausbringung eines Kilogramms (kg) Phosphor beträgt dabei 5,33 Euro2024. Bei der Ausbringung von Stickstoff fallen Umweltkosten in Höhe von durchschnittlich 11,23 Euro2024 pro kg an.</p><p>Wozu dienen Umweltkostenschätzungen?</p><p>Schätzungen von Umweltkosten sind vielseitig nutzbar. Sie zeigen, wie teuer unterlassener Umweltschutz ist und untermauern die ökonomische Notwendigkeit anspruchsvoller Umweltziele. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch die Kosten und Nutzen von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen besser ermitteln. Dies gilt beispielsweise für die Bewertung von Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbarer Energien oder zum Schutz von Ökosystemen, die einen beträchtlichen Nutzen in Form von vermiedenen Umwelt- und Gesundheitsschäden haben.</p><p>Die Schätzung von Umweltkosten ist auch bei Entscheidungen über den Ausbau der Infrastruktur wichtig, etwa bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans, in den Umweltkostenschätzungen bereits einfließen. Ohne Berücksichtigung der Umweltkosten würden Investitionen in umweltfreundliche Verkehrssysteme systematisch benachteiligt und das Verkehrsnetz stärker ausgebaut, als dies gesamtwirtschaftlich sinnvoll wäre. Darüber hinaus können Umweltkostenschätzungen auch im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung wertvolle Informationen liefern.</p><p>"Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten" des Umweltbundesamtes</p><p>Es gibt eine Fülle von Studien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Umweltkosten schätzen. Die Schätzungen unterscheiden sich dabei je nach nationalen Gegebenheiten und methodischer Herangehensweise.</p><p>Eine seriöse und verlässliche Schätzung der Umweltkosten erfordert, wissenschaftlich anerkannte Bewertungsverfahren zu nutzen. Die Bewertungsmaßstäbe sollten begründet und möglichst für alle Anwendungsfelder identisch sein. Annahmen und Rahmenbedingungen müssen transparent gemacht werden. Dadurch lassen sich auch die Bandbreiten der Schätzungen in vielen Fällen erheblich eingrenzen.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> hat daher auf Grundlage der Arbeiten von Fachleuten mehrerer Forschungsinstitute (INFRAS, Fraunhofer ISI, EIFER, UFZ, CE Delft, David Anthoff (UC Berkeley)) die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten erarbeitet. Die derzeit aktuellste Version stellt die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodological-convention-32-for-the-assessment-of">Methodological Convention 3.2 for the Assessment of Environmental Costs</a> (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar) dar, bei der es sich um eine Teilaktualisierung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodenkonvention-umweltkosten">Methodenkonvention 3.1: Kostensätze</a>. Im Zuge der Teilaktualisierung wurden insbesondere die beiden Kapitel zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> von Treibhausgasen und Luftschadstoffen überarbeitet: Die hier veröffentlichten Kostensätze basieren auf einem neuen Modell (Treibhausgase) bzw. auf aktualisierten Berechnungen und Annahmen (Luftschadstoffe). Auch in den übrigen Kapiteln wurden die neu ermittelten Kostensätze für Luftschadstoffe und Treibhause berücksichtigt. Abgesehen davon bilden die übrigen Kapitel jedoch weiterhin den Stand der Methodenkonvention 3.1 ab. Für 2025 ist die Veröffentlichung der umfassend überarbeiteten Methodenkonvention 4.0 geplant, welche dann sowohl in Deutsch wie auch in Englisch erscheinen soll.</p><p>Internalisierung von Umweltkosten</p><p>Umweltkosten sollten grundsätzlich internalisiert – also den Verursachern angelastet – werden. Da dies bisher nur unzureichend geschieht, gibt es keine hinreichenden wirtschaftlichen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten sagen nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Die Umweltkosten müssen vor allem in Bereichen die besonders hohe Umweltschäden verursachen, stärker als bisher in Rechnung gestellt werden. Dies würde beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker fördern, die Anreize zur Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Aber auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Landwirtschaft und im Baugewerbe würde die Berücksichtigung der Umweltkosten dazu führen, dass nachhaltigere Produktions- und Konsummuster auch wirtschaftlich lohnender werden.</p><p>Methodik zur Schätzung von Klimakosten </p><p>Emissionen von Kohlendioxid (CO2) sind der Hauptverursacher des Klimawandels. Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) empfiehlt auf Grundlage der Methodenkonvention für im Jahr 2024 emittierte Treibhausgase einen Kostensatz von 300 Euro2024 pro Tonne Kohlendioxid (t CO2) zu verwenden (1% Zeitpräferenzrate). Bei einer Gleichgewichtung klimawandelverursachter Wohlfahrtseinbußen heutiger und zukünftiger Generationen (0% Zeitpräferenzrate) ergibt sich ein Kostensatz von 880 Euro2024 pro Tonne Kohlendioxid. Dabei bezeichnet Euro2024 jeweils die Kaufkraft des Euro zu Beginn des Jahres 2024. Auch für die Treibhausgase Methan und Lachgas können basierend auf dem Greenhouse Gas Impact Value Estimator (GIVE) Modell Klimakostensätze ermittelt werden, welche in der Tabelle „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“ dargestellt sind. Die Kosten infolge der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Emission#alphabar">Emission</a> anderer Treibhausgase können mit Hilfe des Treibhausgaspotenzials (Global Warming Potential) ermittelt werden.</p><p>Die Schäden, die durch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen entstehen, steigen im Zeitablauf, beispielsweise da der Wert von Gebäuden und Infrastrukturen, die durch Extremwetterereignisse geschädigt werden, steigt. Daher steigen auch die anzusetzenden Kostensätze im Zeitablauf (siehe Tab. „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“). Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/methodological-convention-32-for-the-assessment-of">Methodenkonvention 3.2: Kostensätze</a> (aktuell nur in englischer Sprache verfügbar).</p>
Mengenübersicht [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] SONDERABFALLBILANZ 2023 Mengenübersicht sONDERABFALLBILANZ Rheinland-Pfalz 2023 Mengenübersicht Die vorliegende Mengenübersicht fasst die wichtigsten Ergebnisse der Sonderabfallbilanz 2023 (Teil 2 der Lan- desabfallbilanz Rheinland-Pfalz) zusammen. Den Aus- wertungen liegt ein stoffgruppenbezogener Ansatz zu Grunde. Die Sonderabfallbilanz selbst ist unter http://s.rlp.de/sonderabfallbilanzen im Internet abrufbar. Andienung Das rheinland-pfälzische Landesrecht eröffnet durch die Andienungspflicht an die SAM die Möglichkeit, im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lenkend ins Ent- sorgungsgeschehen einzugreifen: Im Regelfall benötigen Sonderabfallerzeuger vor Durchführung von Entsorgungs- maßnahmen eine Zuweisung der SAM. Im Anschluss an die Entsorgung werden nach dem Verursacherprinzip auf- wandsbezogen Begleitscheingebühren erhoben. Im Jahr 2024 wurden der SAM 1.738.800 t Sonderabfäl- le angedient. In Bezug auf die insgesamt nachgewiesene Sonderabfallmenge (2.467.000 t) ergibt sich eine Andie- nungsquote von 70,5 %. Nicht andienungspflichtig sind insbesondere Abfälle, die firmenintern entsorgt wurden, Entsorgungsvorgänge im Rahmen der „Freiwilligen Rücknahme“, von der Andie- nungspflicht freigestellte Abfälle sowie ehemalige Rest- stoffe und Verwertungsabfälle, die ehemals nicht als (ge- fährliche) Abfälle eingestuft waren (Altöle, Elektroschrott, Altfahrzeuge und Bleibatterien). Gesamtbilanzierung Die nachgewiesene Gesamtmenge lag im Jahr 2023 bei 2.467.000 t (2022: 2.584.200 t). Somit ist die nachgewie- sene Menge im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gesun- ken. Prozentual etwas deutlichere Rückgänge der Importe und Exporte halten sich in etwa die Waage, weshalb sich der Importüberschuss nur unwesentlich verändert hat. Die in Rheinland-Pfalz entsorgte Gesamtmenge ist nur gering- fügig zurückgegangen. Nachweispflichtig sind darüber hinaus überwachungsbe- dürftige, aber nicht gefährliche Abfälle nach POP-Abfall- Überwachungsverordnung (HBCD-Dämmstoffe), die in ei- nem gesonderten Kapitel der Sonderabfallbilanz behandelt werden. Diese Mengen sind nicht in der Gesamtbilanzierung enthalten. Bilanzbetrachtung Die stoffgruppenbezogene Verrechnung der Import- und Exportmengen (Bilanzbetrachtung) ermöglicht einen Gesamtüberblick. Im Jahr 2023 war ein ähnlich hoher Importüberschuss (84.600 t) wie im Vorjahr zu verzeich- nen (2022: 71.900 t). Ausschlaggebend hierfür war, dass die Importmenge weiterhin über der Exportmenge lag und sich beiden Mengen im etwa gleichen Maße verän- dert haben. Bestimmend im Bereich der mineralischen Massenabfälle ist der Importüberschuss für teerhaltigen Straßenaufbruch (240.400 t), der allerdings im Vergleich zum Vorjahr gesunken ist. Relevante Importüberschüsse ergaben sich auch für Bleibatterien (119.200 t). Die Ex- portüberschüsse wurden bestimmt durch Rückstände aus Abfallverbrennungsanlagen (76.200 t), Rückstände aus Bleihütten (Schlacken- und Filterstäube sowie Bleipas- te, 34.100 t), Abfälle aus der chemischen Industrie (Re- aktions- und Destillationsrückstände sowie Lösemittel, 29.800 t) sowie belasteten Bauschutt (24.100 t). Aufkommen Im Jahr 2023 lag das rheinland-pfälzische Primäraufkom- men an Sonderabfällen bei 1.487.200 t. In dieser Men- ge sind 483.300 t firmenintern entsorgte Sonderabfälle enthalten. Das Primäraufkommen ergibt sich, wenn man von den in Rheinland-Pfalz insgesamt angefallenen Son- derabfällen (1.831.500 t) die Sekundärabfälle (Output aus Behandlungsanlagen und Zwischenlagern) abzieht und so den Bestand um Doppelerfassungen bereinigt. 72,2 % der Primärabfälle wurden in rheinland-pfälzischen Anlagen entsorgt. Im Vergleich zum Vorjahr (1.532.700 t) ist das Primärauf- kommen gesunken. Die Entwicklung des Primäraufkom- mens war geprägt durch eine deutliche Abnahme von Abfällen aus der chemischen Industrie (Reaktions- und Destillationsrückstände und Industrieklärschlämme) bei einer nahezu unveränderten Summe der mineralischen Massenabfälle. Einen deutlichen Zuwachs gab es für Deponiesickerwasser.
Mengenübersicht [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] SONDERABFALLBILANZ 2022 Mengenübersicht SONDERABFALLBILANZ RHEINLAND-PFALZ 2022 Mengenübersicht Die vorliegende Mengenübersicht fasst die wichtigsten Ergebnisse der Sonderabfallbilanz 2022 (Teil 2 der Lan- desabfallbilanz Rheinland-Pfalz) zusammen. Den Aus- wertungen liegt ein stoffgruppenbezogener Ansatz zu Grunde. Die Sonderabfallbilanz selbst ist unter http://s.rlp.de/sonderabfallbilanzen im Internet abrufbar. Die Sonderabfallentsorgung in Rheinland-Pfalz wird von der SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH koordiniert und überwacht. Die SAM steht allen Abfallerzeugern und -entsorgern im Bun- desland als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. ANDIENUNG Das rheinland-pfälzische Landesrecht eröffnet durch die Andienungspflicht an die SAM die Möglichkeit, im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lenkend ins Ent- sorgungsgeschehen einzugreifen: Im Regelfall benötigen Sonderabfallerzeuger vor Durchführung von Entsorgungs- maßnahmen eine Zuweisung der SAM. Im Anschluss an die Entsorgung werden nach dem Verursacherprinzip auf- wandsbezogen Begleitscheingebühren erhoben. Im Jahr 2022 wurden der SAM 1.787.700 t Sonderabfäl- le angedient. In Bezug auf die insgesamt nachgewiesene Sonderabfallmenge (2.584.200 t) ergibt sich eine Andie- nungsquote von 69,1 %. Nicht andienungspflichtig sind insbesondere Abfälle, die firmenintern entsorgt wurden, Entsorgungsvorgänge im Rahmen der „Freiwilligen Rücknahme“, von der Andie- nungspflicht freigestellte Abfälle sowie ehemalige Rest- stoffe und ehemals nicht andienungspflichtige Abfälle (Altöle, Elektroschrott, Altfahrzeuge und Bleibatterien). GESAMTBILANZIERUNG Die nachgewiesene Gesamtmenge lag im Jahr 2022 bei 2.584.200 t (2021: 2.654.900 t). Somit ist die nachgewie- sene Menge im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gesun- ken, was im Wesentlichen auf den Rückgang des rheinland- pfälzischen Gesamtaufkommens zurückzuführen ist. Die Importmenge hat deutlich zugenommen, wohingegen die Exportmenge deutlich gesunken ist. Daher ist für das Jahr 2022 wieder ein Importüberschuss zu verzeichnen. Die in Rheinland-Pfalz entsorgte Gesamtmenge hat sich kaum verändert. Nachweispflichtig sind darüber hinaus überwachungsbe- dürftige, aber nicht gefährliche Abfälle nach POP-Abfall- Überwachungsverordnung (HBCD-Dämmstoffe), die in ei- nem gesonderten Kapitel der Sonderabfallbilanz behandelt werden. Diese Mengen sind nicht in der Gesamtbilanzierung enthalten. BILANZBETRACHTUNG Die stoffgruppenbezogene Verrechnung der Import- und Exportmengen (Bilanzbetrachtung) ermöglicht einen Ge- samtüberblick. Im Jahr 2022 war wieder ein Importüber- schuss von 71.900 t zu verzeichnen (2021: Exportüber- schuss von 52.200 t). Grund hierfür ist die Zunahme der Importmenge bei gleichzeitig zurückgegangener Export- menge. Bestimmend im Bereich der mineralischen Mas- senabfälle ist der Importüberschuss für teerhaltigen Stra- ßenaufbruch (286.900 t), der im Vergleich zum Vorjahr wieder signifikant angestiegen ist. Relevante Importüber- schüsse ergaben sich auch für Bleibatterien (119.700 t). Die Exportüberschüsse wurden bestimmt durch Rück- stände aus Abfallverbrennungsanlagen (93.600 t), Abfäl- le aus der chemischen Industrie (Reaktions- und Destilla- tionsrückstände sowie Lösemittel, 47.200 t), belasteten Bauschutt (38.700 t) sowie Rückstände aus Bleihütten (Schlacken- und Filterstäube sowie Bleipaste, 35.300 t). AUFKOMMEN Im Jahr 2022 lag das rheinland-pfälzische Primärauf- kommen an Sonderabfällen bei 1.532.700 t. In dieser Menge sind 509.600 t firmenintern entsorgte Sonderab- fälle enthalten. Das Primäraufkommen ergibt sich, wenn man von den in Rheinland-Pfalz insgesamt angefallenen Sonderabfällen (1.883.500 t) die Sekundärabfälle (Out- put aus Behandlungsanlagen und Zwischenlagern) abzieht und so den Bestand um Doppelerfassungen bereinigt. 68,3 % der Primärabfälle wurden in rheinland-pfälzischen Anlagen entsorgt. Im Vergleich zum Vorjahr (1.617.000 t) ist das Primär- aufkommen gesunken. Die Entwicklung des Primärauf- kommens war geprägt durch eine leichte Abnahme von Abfällen aus der chemischen Industrie (Reaktions- und Destillationsrückstände und Industrieklärschlämme) und im Bereich der mineralischen Massenabfälle. Eben- so zurückgegangen sind die Mengen an Öl- und Benzin- abscheiderinhalten (Lagerstättenwasser aus der Erdöl- förderung konnte wieder reinjiziert werden) und Altholz. Einen deutlichen Zuwachs gab es für Rückstände aus Abfallverbrennungsanlagen.
Das Projekt soll die Instrumente des Haftungsrechts in ihrer Funktion und ihren Wirkungsmechanismen aus öko-logischer Perspektive darlegen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Rechtsbestand aufzeigen und damit einen Beitrag zu der sich herausbildenden Dogmatik der internationalen Umwelthaftung leisten. Die Ergebnisse der Studie sollen zudem dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit und für Möglichkeiten zur Verbesserung der nationalen wie internationalen Rahmenbedingungen insbesondere zur haftungs-rechtlichen Inpflichtnahme privater Akteure herzustellen. Die unterschiedlichen Fragestellungen des Projekts werden in sieben Arbeitspaketen adressiert: Zunächst werden basale Begriffe, Zielsetzungen und die regulatorische Funktionalität des Umwelthaftungsrechts geklärt und die völkerrechtliche Stellung privater Akteure in Auseinandersetzung mit aktuellen Debatten und Entwicklungen erläutert. In einem weiteren Schritt werden die Haftungsregime konkreter völkerrechtlicher Vertragswerke analysiert. Sodann wendet sich das Vorhaben dem nationalen Recht in seinen Potenzialen zur Regelung grenzüberschreitender Schadensverläufe zu, in einem eigenständigen Abschnitt auch hinsichtlich von Optionen zur Verankerung grenzüberschreitender Sorgfaltspflichten in nationalen Gesetzen. Schließlich werden konkrete haftungsrechtliche Fragestellungen mit Bezug auf Klimaklagen fokussiert und die im Projekt erarbeiteten Prinzipien auf ihre Relevanz für die in ihrer Bedeutung wachsende Problematik des Geoengineering hin untersucht.
Die Bepreisung von CO2 (als Internalisierung nach dem Verursacherprinzip) wird mittlerweile von allen Seiten als erforderliches Instrument für eine konsequente Reduzierung des CO2-Ausstoßes und damit auch des individuellen CO2-Fußabdrucks betrachtet. Auch die deutsche Bundesregierung legte im Rahmen des im September 2019 beschlossenen Klimapakets einen Entwurf für ein sektorenübergreifendes CO2-Bepreisungsmodell (Zertifikathandel) sowie flankierende Maßnahmen vor. Es ist jedoch wenig bekannt, wie Individuen ihren CO2-Konsum konkret repräsentieren und mögliche Wirkungen einer CO2-Bepreisung für sich abbilden bzw. antizipieren. Dies könnte entscheidende Auswirkungen auf die Sozialverträglichkeit und Effektivität des Instruments haben. Im Forschungsprojekt wird systematisch untersucht, wie Endverbraucher*innen vor dem Hintergrund ihrer jeweiligen Repräsentation des eigenen CO2-Budgets und ihrer Handlungsspielräume in unterschiedlichen Konsumbereichen auf CO2-Steuerungssysteme und flankierende Maßnahmen reagieren.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 161 |
| Europa | 4 |
| Kommune | 2 |
| Land | 12 |
| Weitere | 5 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 22 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 9 |
| Förderprogramm | 113 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 30 |
| unbekannt | 21 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 45 |
| Offen | 129 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 164 |
| Englisch | 21 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 10 |
| Dokument | 24 |
| Keine | 110 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 54 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 123 |
| Lebewesen und Lebensräume | 144 |
| Luft | 113 |
| Mensch und Umwelt | 173 |
| Wasser | 123 |
| Weitere | 174 |