Das Umweltstrafrecht ist ein verhaeltnismaessig junges und dementsprechend noch wenig bearbeitetes Gebiet. Das heutige Umweltstrafrecht stammt von 1980 und ist 1994 grundlegend reformiert worden. Das Forschungsvorhaben dient dem Ziel, durch laufende Arbeiten und Veroeffentlichungen die praktische und wissenschaftliche Durchdringung des Umweltstrafrechts zu foerdern.
Wer ist für die Finanzierung von Dokumentation und/oder Ausgrabung verantwortlich, wenn ein Boden- oder Baudenkmal zerstört wird? Herleitung der Kostentragungspflicht aus den speziellen Vorschriften der Denkmalschutzgesetze, soweit dort geregelt. Was aber darüber hinaus? Heranziehung des Verursacherprinzips, von Rechtsinstituten des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Einbettung der Finanzierungsregelung in die Umweltverträglichkeitsprüfung und in Planfeststellungsverfahren. Umfang und Reichweite der Kostentragungspflicht.
Die Untersuchung soll der rechtstatsaechlichen Umsetzung des Umweltstrafrechts, wie es durch das 18. StRAeG formuliert und in Kraft gesetzt wurde, nachgehen. Dabei soll festgestellt werden, inwieweit das neue Umweltstraftrecht Auswirkungen auf den Organisationsrahmen der Strafverfolgung hatte und letzterer wiederum einer effizienteren Umsetzung der normativen Ansprueche zugute kommt. Ferner soll ermittelt werden, inwieweit das Strafrecht tatsaechlich und nach der Vorstellung der normanwendenden Instanzen als Mittel oder auch nur im Kontext regulativer (Umwelt-)Politik tauglich ist.
Die Vernachlaessigung von Aspekten des sozialen Lernens und der sozialen und kulturellen Kohaesion im Prozess der Lokalen Agenda 21. Die Behinderung des buergergesellschaftlichen Engagements durch: a) Vergabebedingungen bei der Mittelzuweisung von oberen Behoerden, b) gesetzliche und verordnungsrechtliche Regelungen der kommunalen Selbstverwaltung, c) administrative Strategien der Entpolitisierung, d)Strategien der instrumentellen Vernunft und administrative und/oder oekonomische Interessen des Auftraggebers. Moeglichkeiten und Probleme, buergergesellschaftliches Engagement auf Dauer zu stellen und zu institutionalisieren.
Gegenstand des Gutachtens war die Analyse von Erfahrungen mit Mengensteuerungssystemen in der Energie- und Umweltpolitik. Im Einzelnen wurden das SO2-Emissionsrechtesystem in den USA analysiert, das in Großbritannien im Aufbau begriffene CO2-Emissionshandelssystem, sowie die Systeme zum Handel von Zertifikaten für Strom aus erneuerbaren Energien in den Niederlanden und Dänemark. Dazu sind auf der Grundlage eines auf die institutionell- organisatorischen Schlüsselfragen zugespitzten Fragenkatalogs die institutionell-rechtlichen Details und verwaltungstechnischen Ausgestaltungen (z.B. Ausgestaltung des Zertifikats, Vergabekriterien, Handelsinstitution, Verifikation der Datenbasis, etc.) recherchiert worden. Als Datenquellen dienten Primär- und Sekundärliteratur sowie Experteninterviews. In einer zusammenfassenden Auswertung sind abschließend die wesentlichen Erfolgsfaktoren für Zertifikatshandelssysteme herausgearbeitet worden. Das Gutachten diente als Grundlage für einen Gesetzesentwurf zur Förderung der Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) in Deutschland unter Einbezug des Handels mit Zertifikaten. Dies stellt politisches Neuland dar, da hierzulande bisher keine rechtlichinstitutionellen Erfahrungen mit derartigen Umwelthandelssystemen bestehen. Deshalb ist es sinnvoll, bereits bestehende internationale Erfahrungen im nationalen Zertifikatshandel in einen KWKGesetzesentwurf einfließen zu lassen.