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Plangenehmigungsverfahren nach §§ 28 ff Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) und Genehmigungsverfahren nach § 9 PBefG für die "Auflösung einer Gleisverschlingung auf der Krefelder Straße / Kurze Straße" in Tönisvorst durch die SWK Mobil GmbH

Gegenstand ist die Auflösung der derzeit vorhandenen Gleisverschlingung und die Verlegung neuer Gleise zur Reduzierung der Schall- und Erschütterungsimmissionen sowie die Beschleunigung des ÖPNV; darüber hinaus wird die Fahrleitung angepasst

Plangenehmigungsverfahren nach § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) iVm. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und Genehmigung nach § 9 PBefG für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Flingern-S in der Birkenstraße“ in Düsseldorf durch die Rheinbahn AG

Gegenstand der Planung ist der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Flingern-S in Düsseldorf, die von der Straßenbahnlinie 709 bedient wird. Die Haltestelle befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Flingern-Nord und liegt zwischen den Haltestellen „Hoffeldstraße“ im Osten und „Wetterstraße“ im Westen. Die bestehenden Steige der Haltestelle befinden sich heute jeweils vor dem Knotenpunkt Dorotheenplatz / Birkenstraße.

Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland, hat bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Der Antrag umfasst die Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf, von Bau-km 0+000 (Neuwarendorf, August-Wessing-Damm, etwa 40 m östlich Haus Allendorf) bis Bau-km 9+242 (Vohren, Beelener Straße, etwa 1.200 m östlich des Mielegeländes) einschließlich des Baus von Lärmschutzanlagen entlang der Neubautrasse, Landschaftspflegerischer Maßnahmen entlang der Neubautrasse und auf verschiedenen Flächen im Außenbereich sowie Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, Entwässerungstechnischer Maßnahmen, der Herstellung von Regenrückhaltebecken und eines Versickerungsbeckens, der Überplanung und des Abrisses von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie hiermit im Zusammenhang stehender weiterer Folgemaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Warendorf, Kreis Warendorf, Gemarkungen Warendorf, Vohren und Freckenhorst.

Plangenehmigungsverfahren nach § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) iVm. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und Genehmigung nach § 9 PBefG für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle "Heinrichstraße" in Düsseldorf durch die Rheinbahn AG

Die Haltestelle Heinrichstraße im Düsseldorfer Stadtteil Derendorf, die sich in der Münsterstraße und auf dem ARAG-Platz befindet, wird von den Straßenbahnlinien U71, 701 und 708 sowie von mehreren Buslinien bedient. Die Straßenbahnlinie 708 hat an der Haltestelle Heinrichstraße ihre nördliche Endhaltestelle. Die Haltestelle besteht aus insgesamt 6 Bahnsteigen. Der in der Wendeschleife an der Heinrichstraße liegende Steig 8 ist bereits barrierefrei ausgebaut. Alle fünf umzubauenden Steige liegen außerhalb der Fahrbahn auf besonderen Gleiskörpern. Die Steige 2, 3 und 4 liegen in der Münsterstraße. Die parallel verlaufenden Fahrstreifen haben jeweils 3 Fahrstreifen und jeweils einen Rad- und einen Gehweg. Die Steige 5 und 6 befinden sich auf dem ARAGPlatz. Parallel zu den beiden Steigen verläuft ein Gehweg. Die Gleisanlagen und die Steige 5 und 6 befinden sich auf dem Privatgrundstück der ARAG AG.

Plangenehmigungsverfahren nach § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) iVm. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und Genehmigung nach § 9 PBefG für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle "Suitbertusstraße" in Düsseldorf durch die Rheinbahn AG

Gegenstand der Planung ist der Umbau der Haltestelle Suitbertusstraße in Düsseldorf, die von den Stadtbahnlinien U71 und U83 bedient wird. Die Haltestelle befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Bilk in der Aachener Straße. Die Haltestelle liegt zwischen den Haltestellen „Bilk S“ im Norden und „Südring“ im Süden. Die bestehenden Steige der Haltestelle befinden sich heute vor dem Knotenpunkt Suitbertusstraße / Aachener Straße. Gegenstand des Antrags auf Plangenehmigung nach §§ 28 ff PBefG und auf Erteilung einer Genehmigung für den Bau und die Linienführung nach § 9 PBefG sind: - Der Bau zweier Seitenbahnsteige einschließlich deren Zugänge, - der Gleisneubau, - die betriebstechnische Ausrüstung, - der Betrieb, sowie - der angrenzende Straßenbereich als direkte Folgemaßnahme des Haltestellenumbaus.

Planfeststellungsverfahren 8-streifiger Ausbau A59, AD Sankt Augustin-West - AD Bonn-Nordost; Deckblattverfahren

Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, vertreten durch die Regionalniederlassung Rhein-Berg, den Ausbau der Bundesautobahn A59 zwischen dem Autobahndreieck Sankt Augustin-West und Autobahndreieck Bonn-Nordost, von Bau-km 23+440 bis Bau-km 26+650 einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Das Straßenbauvorhaben hat Auswirkungen auf Gebiete der Städte Bonn und Sankt Augustin. Zur Erlangung des Baurechts für diese Maßnahme hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW bei der Bezirksregierung Köln (Anhörungsbehörde) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das für das Bauvorhaben durchzuführende Planfeststellungsverfahren wurde am 13.01.2016 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den Anfang 2016 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW überarbeitet worden ist. Die Planänderung (Deckblatt) umfasst insbesondere: - die dem Bestand entsprechende Anpassung der Breite und Höhenlage des Wirtschaftsweges westlich der A 59 vom Norden kommen bis zur Anbindung an die L 16 eine Verbreiterung und für die Rettungsfahrzeuge geeignete Befestigung des Wirtschaftsweges im weiteren Verlauf zwischen der L 16 und der Bahnhofstraße, - die Berücksichtigung des Wohngebietes „Im Rebhuhnfeld“ (Bebauungsplan Nr. 416) in der schalltechnischen Untersuchung und die damit verbundene Erhöhung der geplanten Lärmschutzwände in Fahrtrichtung Köln, - die Berücksichtigung der Gasleitungsquerung bei km 24+726, - die Erweiterung der Ersatzmaßnahme E1CEF für die Zauneidechse (im Bereich der Grube Deutag), - die Ergänzung des Kompensationskonzeptes um eine Ökokontomaßnahme „Camp Altenrath“ infolge des Wegfalls der bisher vorgesehenen Ersatzmaßnahme in der Siegaue Mit Schreiben vom 27.04.2022 hat die Vorhabenträgerin weitere Planänderungen eingereicht (2. Deckblatt). Die Planänderung (2. Deckblatt) umfasst insbesondere: - die der Planung zugrundeliegende Verkehrsuntersuchung wurde für das Prognosejahr 2030 aktualisiert, - der Anschluss des Wirtschaftsweges westlich der A 59 erfolgt in ähnlicher Weise wie der vorhandene Anschluss, im weiteren Verlauf des Weges wird die S-Kurve aufgeweitet, der Weg teilweise bituminös befestigt und die Beleuchtung wiederhergestellt, - die auf beiden Seiten der L 16/Johann-Quadt-Straße vorhandenen Bushaltestellen und Fahrradabstellanlagen werden wiederhergestellt, - bei der vorhandenen Ferngasleitung Nr. 3/5, DN 150 wird eine neue Schiebergruppe vorgesehen, - der von der Rhein-Sieg-Netz AG geplante Ringschluss für die Gasleitung wird berücksichtigt, - die Einleitungsstelle 5208 5010 in die Sieg wird einschließlich der Leitungen und Bauten im Bereich der Einleitstelle zurückgebaut bzw. entfernt, - das Kataster für die ergänzenden Grunderwerbsunterlagen wurde aktualisiert. Mit Schreiben vom 18.12.2024 hat die Vorhabenträgerin weitere Unterlagen zum 2. Deckblatt eingebracht. - Fachbeitrag Klimaschutz Der Offenlagezeitraum ist vom 12.05.2025 bis zum 11.06.2025 einschließlich. Die Einwendungsfrist endet am 11.07.2025 einschließlich.

Bauwasserhaltung Schöpfstelle Asham

ID: 5387 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sand/Entau ist der Neubau der Schöpfstelle Asham. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 09.03.2026 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 09.03.2026 Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

Deponie Asbach, Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung der Deponie Asbach, Landkreis Rottal-Inn

Der Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn beantragt bei der Regierung von Niederbayern die abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung der Deponie Asbach um einen Bauabschnitt der Deponieklasse II auf dem Flurstück 1724/6, Gemarkung Malgersdorf, Gemeinde Malgersdorf. Enthalten sind ebenfalls Anträge auf Beseitigung von Oberflächenwasser und von Sickerwasser. Die bestehende Deponie Asbach befindet sich etwa 1,4 km westlich von Malgersdorf und 2,5 km östlich von Ruhstorf an der Kreisstraße PAN50, auf dem Flurstück 1729/3, Gemarkung Malgersdorf. Die Zufahrt zur Deponie erfolgt über das Flurstück 1724/2. Der potenzielle Erweiterungsbereich liegt im Osten des Deponiegeländes auf dem Flurstück 1726/4, 1724/6 und 1724/7. Das Grundstück wird derzeit als Ackerfläche bewirtschaftet. Südlich und nördlich grenzen weitere Wald- und Ackerflächen an das Flurstück an. Der Erweiterungsabschnitt verfügt über ein Verfüllvolumen von insgesamt etwa 260.000 m³. Bei einer prognostizierten Ablagerungsmenge von jährlich ca. 8.000 m³ ergibt sich eine Laufzeit von ca. 33 Jahren.

BAB 66 - Teilabschnitt Tunnel Riederwald - Planänderung Anschlussstelle Borsigallee

Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG); Neubau der Bundesautobahn (BAB) 66, Frankfurt am Main – Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, einschließlich des Autobahndreiecks Frankfurt – Erlenbruch (BAB 66/BAB 661) und der Anschlussstelle Frankfurt – Borsigallee (BAB 66/K 870) in Frankfurt am Main einschließlich Folgemaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Anhörungsverfahren für die Änderungen des Plans vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 17d FStrG i. V. m. §§ 76 Abs. 1, 73 HVwVfG – Planänderung Anschlussstelle Borsigallee

Antrag auf Planfeststellung gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zum Ein- bau einer technischen Sicherungsanlage am BÜ 115 „Feldweg, Scheerhorn 1“, Bahn- km 55,177 der Strecke 9203 von Ochtrup-Brechte nach Coevorden im Streckenab- schnitt Neuenhaus – Coevorden

Die Bentheimer Eisenbahn Netz GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Nieder- sächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (Planfeststellungsbehörde), beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Einbau einer technischen Sicherungsanlage am Bahn- übergang 115 „Feldweg, Scheerhorn 1“, Bahn-km 55,177 der Strecke 9203 von Ochtrup- Brechte nach Coeverden in der Gemeinde Hoogstede im Landkreis Grafschaft Bentheim.

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