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Planfeststellungsverfahren für die Herstellung der Deichsicherheit im Bereich Kloster Blankenburg in der Stadt Oldenburg (Oldb)

Der I. Oldenburgische Deichband hat mit Schreiben vom 05.05.2021 für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, beantragt. Nach Vollständigkeitsprüfung und Überarbeitung der Planunterlagen hat der Antragsteller mit Schreiben vom 23.11.2021 entsprechend geänderte Unterlagen vorgelegt. Die vorliegende Planung umfasst den Neu- und Ausbau des rechten Schutzdeiches der Hunte im Bereich des Klosters Blankenburg in der Stadt Oldenburg (Oldb). Der ca. 1,6 km lange Bauabschnitt erstreckt sich von der Autobahn A 29 in Richtung Osten bis zum Polder „Würdemanns Groden“. Für das Bauvorhaben einschließlich der zur Eingriffskompensation vorgesehenen Maßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Oldenburg (Oldb) und der Gemeinde Hude (Oldb) beansprucht.

Bekanntgabe zum 2. Teilplanfeststellungsbeschluss vom 16.04.2026 nach § 76 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung, die vor dem 16. Mai 2017 galt, in Verbindung mit § 43d Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), § 1 Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG) sowie §§ 5 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für den Neubau und Betrieb der 110-/380-kV-Höchstspannungsleitungsverbindung Niederrhein – Utfort – Osterath (EnLAG, Vorhaben Nr. 14) Genehmigungsabschnitt: Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung), Freileitungsprovisorium und Erdkabelpilot, hier: Erdkabelpilot zum Einreichzeitpunkt 2

Das Gesamtvorhaben umfasst den Neubau einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungsverbindung zwischen Voerde und Rheinberg (Pkt. Budberg inkl. Rheinquerung) im Kreis Wesel einschließlich eines Freileitungsprovisoriums und Erdkabelpiloten und ist Teil des im Bedarfsplan Nr. 14 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) festgestellten „Neubaus Höchstspannungsleitung Niederrhein – Utfort – Osterath, Nennspannung 380 kV“. Hierfür soll in dem Abschnitt zwischen UA Niederrhein und Pkt. St. Tönis eine entsprechende 110-/380-kV-Verbindung aus mehreren Leitungsabschnitten errichtet bzw. bestehende Leitungen geändert werden. Gegenstand des insgesamt beantragten Planfeststellungsverfahrens ist der Planungsbereich Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg inkl. Rheinquerung), Provisorium und Erdkabelpilot. Der 1. Teil-Planfeststellungsbeschluss für das Freileitungsprovisorium erging am 11.12.2024 durch die Planfeststellungsbehörde unter dem Aktenzeichen 25.05.01.01-05/22. Das hier beantragte Erdkabel (Einreichzeitpunkt 2 und Gegenstand des 2. Teil-Planfeststellungsbeschlusses) wird letztendlich den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ darstellen. Neben dem Erdkabelpiloten sind alle hiermit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen, die zur Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der Leitungen dienen (z.B. Sicherung von Zuwegungen, Bauflächen sowie Änderung angrenzender Leitungen), Gegenstand des hier beantragten Planfeststellungsverfahrens. In diesem Gesamtvorhaben soll die seit 1926 betriebene 110-/220-kV-Freileitung Osterath – Wesel/Niederrhein, Bl. 2339 Wesel – Utfort im Abschnitt Voerde – Rheinberg (Pkt. Voerde – Pkt. Budberg, inkl. Rheinquerung) dauerhaft als 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung (größtenteils als Erdkabelpilot) ausgebaut sowie je eine Kabelübergabestation in Voerde und Budberg errichtet werden. Im circa 11,5 km langen Abschnitt im Bereich der Rheinquerung, der im Norden und Süden an die geplante Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214 anschließt, soll eine 380-kV-Höchstspannungsverbindung der Vorhabenträgerin als auch eine 110-kV-Höchstspannungsverbindung der Westnetz GmbH errichtet werden. Zum Teil soll diese als Freileitung (Bl. 4214) und zum Großteil als Erdkabel (10,3 km) (Bl. 4237 bzw. Bl. 1521) inklusive der Kabelübergabestationen (KÜS) (nur für 380-kV-Anlage erforderlich) sowie Tunnelbauwerke errichtet werden. Die 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel –Utfort, Bl. 4214 führt zwei 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH und zwei 380-kV-Stromkreise der Vorhabenträgerin. Die 380-kV-Stromkreise werden vom Punkt Voerde bis zur KÜS Friedrichsfeld als Freileitung (Bl. 4214), von der KÜS Friedrichsfeld bis zur KÜS Budberg als Erdverkabelung (Bl. 4237) sowie von der KÜS Budberg bis zum Punkt Budberg als Freileitung (Bl. 4214) ausgeführt. Die beiden 110-kV-Stromkreise verlaufen vom Punkt Voerde nördlich der Bundesstraße B 8 (Hindenburgstraße) bis zum Punkt Friedrichsfeld als Freileitung (Bl. 4214), vom Punkt Friedrichsfeld bis zum Punkt Eversael-West als Erdverkabelung (Bl. 1521). Dort werden die beiden 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH an die Bl. 2435 mittels eines Kabelaufführungsmastes angebunden. Die östlich des Anbindepunktes befindlichen Masten der Bl. 2435 bis zum Punkt Eversael werden nach Inbetriebnahme des Erdkabels zurückgebaut. Der dort in Betrieb befindliche 220-kV-Höchstspannungsfreileitungsstromkreis Wesel-Ost wird auf 110 kV umgestellt. Im Rahmen hat 5. Planänderung hat die Vorhabenträgerin hierzu noch Änderungen in das Verfahren eingebracht. So wurde die Vorhabenträgerschaft angepasst, da alle Vorhabenbestandteile inkl. der 110-kV-Kabel im Eigentum der Vorhabenträgerin werden und die Nutzung (Netzführung) der 110-kV-Stromkreise der Westnetz GmbH nur als Pächterin obliegt. Weiter werden aufgrund einer höheren Kapazitätsanfrage an das 110-kV-Netz der Westnetz GmbH die von der Westnetz GmbH betriebenen 110-kV-Stromkreise zwischen der UA Niederrhein und der UA Ossenberg nicht, wie bisher geplant, als Einfachseil pro Phase, sondern als Zweierbündel pro Phase aufgelegt. Die beiden 110-kV-Stromkreise zwischen Pkt. Eversael-West (Mast 1012/Bl. 2435) und dem Pkt. Budberg entfallen ersatzlos. Schließlich wird im Leitungsbereich bis zur KÜS Friedrichsfeld eine zusätzliche Lichtwellenleiterverbindung ergänzt. Der Standort der KÜS Friedrichsfeld befindet sich unmittelbar südlich des Bestandsmastes 214 der Bl. 2339 zwischen der Ortslage Voerde-Holthausen im Norden und der Landesstraße L 463 (Hammweg) im Süden. Diese KÜS bildet den Übergang von der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214, die vom Pkt. Voerde im Norden zur KÜS Friedrichsfeld führt, zum 380-kV-Erdkabel Bl. 4237, welches ab der KÜS Friedrichsfeld in südlicher Richtung in die KÜS Budberg verläuft. Der Standort der KÜS Budberg liegt nordöstlich der Ortslage Rheinberg-Budberg, unmittelbar nördlich des Benderweges zwischen den Bestandsmasten 176 und 177 der Bl. 2339. In der KÜS Budberg erfolgt der Übergang vom 380-kV-Erdkabel Bl. 4237, das aus nordöstlicher Richtung von der KÜS Friedrichsfeld in die KÜS Budberg einbindet, zur 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bl. 4214, die in südlicher Richtung bis zum Pkt. Budberg weiterführt. Im Zuge der Trassenführung und der Erdverkabelung werden u.a. geschlossene Querungen an der Mommbach-Niederung und am Rhein mittels Rohrvortrieb erforderlich, dessen Übergangs- und Tunnelbauwerke mit Gegenstand des Antrags sind. Die Bauwerke werden sowohl für die Westnetz- als auch die Amprion-Stromkreise verwendet. Die Errichtung und der Betrieb der Bauwerke sind Bestandteil des Antrags auf Planfeststellung. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rheinquerung als Teilerdverkabelung (Erdkabelpilot), inklusive Planung, Genehmigung und Bau ist bis 2030 geplant. Netztechnische Berechnungen ergaben jedoch, dass für die kommenden Jahre auf den bestehenden Stromkreisen zwischen Niederrhein und Utfort im (n-1)-Fall Engpässe bestehen, durch die ein erhöhtes Risiko nicht hinnehmbarer Überlastungen entsteht und so die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Kabelpiloten aus netztechnischer Sicht nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird für die Übergangszeit bis zur endgültigen Inbetriebnahme des Erdkabels ein Freileitungsprovisorium benötigt, das im Wege eines 1. Teil-Planfeststellungsbeschlusses am 11.12.2024 genehmigt wurde. Kurze dauerhafte Freileitungsanteile werden benötigt, um die Kabelübergabestationen (Übergang von der Freileitung zur Teilerdverkabelung) mit dem Genehmigungsabschnittsanfang und -ende (GA Binnenland) zu verbinden. Um die Strukturen optimal zu nutzen, den Eingriff zu minimieren und eine zeitnahe Inbetriebnahme des Kabelpiloten nach dessen baulicher Fertigstellung gewährleisten zu können, wurden die Masten am Genehmigungsabschnittsanfang und -ende (Masten Nr. 12 und 38, Bl. 4214) bereits im Rahmen des 1. Teilfeststellungsbeschlusses nicht als Mastprovisorien, sondern als dauerhafte Stahlgittermasten genehmigt, welche in der Lage sind, die für den Endzustand benötigten Stromkreise aufzunehmen. Die Genehmigung der weiteren Nutzung der Masten nach Fertigstellung des Kabelpiloten mit 2 x 380-kV sowie 2 x 110-kV soll in der finalen Ausbaustufe durch diesen 2. Teil-Planfeststellungsbeschluss (EZ 2) erfolgen.

Neubau der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO); hier Abschnitt Hessen-Süd PLC von Modautal/Herchenrode-Lampertheim

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den geplanten Neubau des Abschnittes Hessen-Nord (PLA) der Spessart-Odenwald-Leitung (SPO). Bei der SPO handelt es sich um den Neubau einer ca. 117 km langen Ferngasleitung einschließlich Betriebsanlagen und Nebeneinrichtungen von Wirtheim/Biebergemünd im Main-Kinzig-Kreis bis nach Lampertheim im Kreis Bergstraße mit einer Nennweite von DN 1.000 und einer Druckstufe von PN 90, die wasserstoffready errichtet wird. Das Gesamtvorhaben umfasst vier Planungsabschnitte, wovon drei Abschnitte in Hessen liegen und verläuft in überwiegender Parallellage zur bereits vorhandenen MIDAL-Ferngasleitung (Mitte-Deutschland-Anbindungsleitung): • Hessen-Nord von Wirtheim/Biebergemünd bis Klein-Auheim/Hanau (PLA), • Hessen-Mitte von Klein-Auheim/Hanau bis Herchenrode/Modautal (PL-B), • Hessen-Süd von Herchenrode/Modautal bis Lampertheim (PL-C) und • der Abschnitt Bayern, bei dem es sich um diverse Trassenabschnitte handelt, die sich innerhalb des Abschnitts Hessen-Nord befinden (PL-D). Der hier zur Planfeststellung beantragte Abschnitt Hessen-Süd (PLC) verläuft über ca. 34,4 km von der Ortslage Herchenrode/Modautal bis zur Ortslage Lampertheim/Lampertheim. Durch das geplante Vorhaben sind in Hessen die Gemeinde Modautal im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die Gemeinde Lautertal (Odenwald) sowie die Städte Bensheim, Lorsch, Heppenheim und Lampertheim im Landkreis Bergstraße sowie in Baden-Württemberg die Gemeinde Laudenbach und die Stadt Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis temporär und/oder dauerhaft betroffen. Für das Gemeindegebiet Laudenbach und das Stadtgebiet Hemsbach sind keine unmittelbaren Grundstücksinanspruchnahmen vorgesehen; hier handelt es sich ausschließlich um mittelbare temporäre Betroffenheiten durch Baulärm und Absenktrichter aufgrund der während der Bauphase erforderlichen Grundwasserhaltung. Zum Vorhaben SPO, PLC Abschnitt Hessen-Süd, gehören folgende wesentlichen Bestandteile: • Erdgastransportleitung SPO, DN 1000, • Verlegung von Kabelschutzrohren und LWL-Begleitkabeln im Trassenverlauf, • Bau einer Gasdruckregelmessanlage (GDRMA) sowie einer Molchstation mit Betriebsanlagen und Zufahrten am Standort Lampertheim/Lampertheim, • Bau von 3 Armaturengruppen (AG) mit Betriebsanlagen und Zufahrten unter den Stationsnamen Gadernheim (Gemeindegebiet Lautertal) sowie Bensheim und Heppenheim Süd (Stadtgebiet Heppenheim), • Errichtung von 3 Anschlussleitungen, die von den Armaturengruppen Gadernheim, Bensheim und Heppenheim Süd zu den Anschlusspunkten der nachgelagerten Netzbetreiber führen, • Rohrlagerplätze zur temporären Lagerung von Rohr- und Baustellenmaterial, • Schutzeinrichtungen gegen die Hochspannungsbeeinflussung, • temporäre Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen, Zuwegungen, • Maßnahmen für die Bauwasserhaltung und Druckprüfung.

B107 Südverbund Chemnitz - A4, VKE 323.1

Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der B 107 vom derzeitigen Ende des Südringes an der S 236 (Augustusburger Straße) bis zum Anschluss an die bestehende B 169 südlich von Ebersdorf. Die Weiterführung an die BAB A 4 ist Gegenstand eines seperaten Verfahrens. Die Streckenlänge des hier beantragten Bauabschnittes beträgt 6075m. Bis zur Kreisstraße 6111 (Eubaer Straße) ist der Streckenverlauf vierstreifig und im weiteren Verlauf bis zur B169 dreistreifig. Die Baumaßnahmen umfassen auch die Errichtung von Regenrückhaltebecken sowie die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen sind an einigen Streckenabschnitten aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Das Gesamtbauvorhaben „Südverbund“ ist eine Baumaßnahme der Verkehrseinheit und ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (vordringlicher Bedarf). Nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme werden die Bundesstraßen B 107, B 95, B 169, B 173 und B 174 radial an den Südverbund anbinden und den Verkehr in das Stadtzentrum weiterführen. So entsteht ein geschlossener Ring vom Südverbund, der ergänzt wird durch die Anbindung des Südverbundes im Norden an die BAB A 4 und im Westen an die BAB A 72. Hierdurch wird der Innerstädtische Verkehr in Chemnitz maßgeblich entlastet.

Umbau und Kapazitätserweiterung Käfertal Bahnhof und Betriebshof

Die MV Mannheimer Verkehr GmbH hat die Planfeststelllung nach den §§ 18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i.V.m. den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Vorhabenträgerin plant, die Leistungsfähigkeit des („OEG“-) Bahnhofs Käfertal zu sichern und zu verbessern sowie das dort bestehende Gelände neu zu strukturieren. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Maßnahmen: Rückbau und Neubau der Gleisanlagen, Bahnsteige und Bussteige; Erweiterung um einen vierten Bahnsteig; Zweigleisiger Ausbau der bislang eingleisigen Strecke Bahnhof Käfertal in Richtung Heddesheim bis zur B38-Brücke; Rückbau der Bahnsteigüberdachung Umbau des Bahnübergangs Rebenstraße Anpassung des Straßenknotenpunktes Rebenstraße / Lindenstraße / Birkenauer Straße / Am Rebstock und der angrenzenden Birkenauer Straße Rückbau und Neubau der technischen Infrastruktur – Oberleitungsanlage, Leit- und Signaltechnik, Energieversorgung, Entwässerungsanlagen etc. Rückbau der Hallenerweiterung an der historischen Fahrzeughalle Neubau einer Abstellhalle für Schienenfahrzeuge Umbau der bestehenden historischen Fahrzeughalle zur Integration in die Abstellung Neubau einer Betriebswerkstatt für Schienenfahrzeuge Rückbau der Gleisanlagen und Beläge im bestehenden Betriebshof und Umgestaltung der Außenanlagen für die schienengebundene Erschließung, betriebliche Belange, Parkplätze und Begrünungsmaßnahmen Neubau von technischen Funktionsgebäuden (Schalthäuser, Trafos, Unterwerke) Rückbau von zwei Gebäuden und Anbauten an die historische Fahrzeughalle Neuerrichtung der Einfriedung mit entsprechenden Toranlagen Errichtung einer begrünten Schallschutzwand

Plangenehmigungsverfahren nach § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für den "Einbau einer festen Fahrbahn in einem Teilbereich des Gleises 101 im Bahnhof Duisburg Hafen" der Duisburger Hafen AG (duisport)

Zwischen der Weiche 380 und der Eisenbahnüberführung Max-Peters-Straße soll im Gleis 101 der Schotteraufbau mit Bahnschwellen durch eine feste Fahrbahn ersetzt werden. Dadurch soll dauerhaft eine bessere Gleislagestabilität erreicht werden und der Fahrweg dauerhaft in Lage und Höhe fixiert werden.

Bauwasserhaltung Schöpfstelle Asham

ID: 5387 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sand/Entau ist der Neubau der Schöpfstelle Asham. Ort des Vorhabens: Gemeinde Aiterhofen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 09.03.2026 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 09.03.2026 Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

Planfeststellungsverfahren für die Bestickherstellung des rechten Deiches am Nordloher-Barßeler Tief bei Bucksande

Der Leda-Jümme-Verband, Reimersstraße 19, 26789 Leer, hat mit Datum vom 24.01.2022 die Planfeststellung für die Bestickherstellung des rechten Deiches am Nordloher - Barßeler Tief von Stat. 4+280 bis Stat. 5+500 bei Bucksande in der Gemeinde Apen (Landkreis Ammerland) gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst die Verstärkung und Erhöhung des rechten Deiches am Nordloher - Barßeler Tief entlang des ungeregelten Polders Bucksande in der Gemeinde Apen im Landkreis Ammerland. Für das Bauvorhaben einschließlich der zur Eingriffskompensation vorgesehenen Maßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Apen, der Gemeinde Dunum, Samtgemeinde Esens und der Stadt Varel beansprucht.

Hauptdeicherhöhung Jade-Wapeler Groden

Der II. Oldenburgische Deichband hat die Planfeststellung zur Erhöhung und Verstärkung des Hauptdeiches zwischen dem Jade-Wapeler Siel und Schweiburgermühle (GPK07-km von 297,975 bis 301,830) gemäß § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Oldenburg, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg. Zur Herstellung der Deichsicherheit plant der II. Oldenburgische Deichband die Erhöhung und Verstärkung des Hauptdeiches am südöstlichen Jadebusen in der Gemeinde Jade, Landkreis Wesermarsch. Der ca. 3,9 km lange Bauabschnitt liegt zwischen dem Jade-Wapeler Siel im Westen bei Deich-km 297,975 und Schweiburgermühle im Osten bei Deich-km 301,830. Der betroffene Deichabschnitt verläuft überwiegend parallel zu einem Teil der B 437 und der Bäderstraße. Es ist vorgesehen, den Deich mit einer Bestickhöhe von NHN +9,80 m im westlichen und NHN +9,70 m im östlichen Vorhabenbereich herzustellen. Aufgrund prognostizierter Setzungen und Sackungen soll die Ausbauhöhe bis zu NHN +10,80 m betragen. An die 3,0 m breite Deichkrone wird seeseitig eine 1:6 geneigte Außenböschung und weiter eine 1:10 geneigte Außenberme anschließen. Binnendeichs soll die Böschung aus Standsicherheitsgründen mit einer Neigung von 1:4 hergestellt werden, die Binnenberme ist mit einer Neigung von 1:15 geplant. Für die Deichunterhaltung und Deichverteidigung sind 3,50 m breite Wege auf der Außen- und der Binnenberme vorgesehen. Die Deichentwässerung soll seeseitig an das vorhandene Gräben- und Grüppensystem angeschlossen werden, landseitig ist die Herstellung eines Entwässerungsgrabens vorgesehen. Die vorgelegte Planung lässt eine zukünftige Deicherhöhung um einen weiteren Meter innerhalb der Deichaufstandsfläche zu.

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals in der Jade vor Wilhelmshaven (Voslapper Groden Nord 2)

Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.

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