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Bauwasserhaltung – Siel Spitzraingraben

ID: 4976 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach ist die Errichtung des Siels Spitzraingraben. Ort des Vorhabens: Gemeinde Mariaposching Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 28.04.2025 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 28.04.2025.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

Planfeststellungsbeschluss - Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Blasbach im Zuge der Bundesautobahn A 45 zwischen der Landesgrenze Hessen/Nordrhein-Westfalen und dem „Gambacher Kreuz“ von Bau-km 162,633 bis Bau-km 164,388 in den Gemarkungen Hermannstein, Niedergirmes und Naunheim der Stadt Wetzlar (1. Planänderung)

Planfeststellungsbeschluss: Nach §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit §§ 73 ff. des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) ist auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes – Außenstelle Dillenburg -, vom 28. Oktober 2021 der Plan für das oben genannte Vorhaben mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen und Ergänzungen, vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum durch Planfeststellungsbeschluss vom 17. März 2025 – Az.: VI 6-061-k-04#2.211 - festgestellt worden. Es wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. 1. Planänderung: Die Autobahn GmbH des Bundes hat beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum als Planfeststellungsbehörde die Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 17a FStrG in Verbindung mit § 73 HVwVfG für die 1. Änderung des Plans für den Ersatzneubau der Talbrücke Blasbach im Zuge der A 45 beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 UVPG. Am 28. Oktober 2021 wurde von der Vorhabenträgerin erstmalig die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im Dezember 2023 hat das Regierungspräsidium Gießen seine abschließende Stellungnahme zum Anhörungsverfahren an die Planfeststellungsbehörde, dem damaligen Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, zur Entscheidung weitergeleitet. Im Zuge der Sachverhaltsaufklärung durch die Planfeststellungsbehörde hat die Vorhabenträgerin eine Unterlage ergänzt bzw. neu erarbeitet, die als 1. Planänderung in das Verfahren eingeführt wird. Die Planänderung umfasst eine Abhandlung zum globalen Klima.

Baumaßnahme in der Major-Karl-Plagge-Kaserne, Pfungstadt

ID: 4415 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Bekanntmachung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk) mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, beabsichtigt den Umbau der MKPK durch verschiedene (Bau-)Maßnahmen zur Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk). Mit Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Referat K 1 (BAIUDBw KompZ BauMgmt WI K 1) Moltkering 9 65189 Wiesbaden vom 21.08.2024 ist ein Antrag auf Zulassungsentscheidung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Referat K 6 (BAIUDBw KompZ BauMgmt WI K 6) Moltkering 9 65189 Wiesbaden eingegangen. Mit dem Vorhaben ist eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart im Umfang von mehr als 10 ha verbunden. Demnach besteht für die Waldumwandlung eine unbedingte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Übersicht zum Vorhaben: Die MKPK am Standort Pfungstadt (Hessen) wurde Ende der 30er Jahre als Munitionsanstalt (Muna) errichtet. Seit Nutzung durch die Bundeswehr im Jahr 1955 wurde die Infrastruktur sukzessiv bis Ende der 90er Jahre an den Bedarfen der untergebrachten Dienststellen ausgerichtet. Das Gelände der MKPK ist im Regionalplan Südhessen als „Siedlung Bestand“ festgeschrieben. Die südlich angrenzenden Frei- und Waldflächen sind als Vorranggebiete „Bund“, „Forst“ und „Regionaler Grünzug“ und teilweise als „Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft“ ausgewiesen (Regionalplan Südhessen, RPDA 2011). Die Hauptfunktion der Kaserne ist die Lagerung und Instandsetzung von Bundes-wehrmaterialien als Bundeswehrdepot Süd und Materiallager Pfungstadt sowie von Sanitätsmaterial als Versorgungsinstandsetzungszentrum (VIZ) und Sanitätsstaffel Sanitätsmaterialversorgung Einsatz Pfungstadt. Aufgrund ihrer Funktion wurde die MKPK für den DEU Beitrag im Rahmen des Projekts „Network of LogHubs in Europe and Support to Operations (PESCO)“ ausgewählt. Der Zustand der Gebäude ist größtenteils unsanierter Altbestand, der über die Jahrzehnte nur teilweise saniert bzw. grundsaniert wurde. Die derzeit genutzten Büro- und Unterkunftsgebäude sowie Lagergebäude sind größtenteils in einem mittleren Bauzustand die Werkstätten in einem schlechten Bauzustand. Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist für die Planungen zum Umbau der MKPK zuständig. Diese soll grundlegend neugestaltet und alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrsanlagen sowie die logistische Infrastruktur bis voraussichtlich 2032 erneuert werden. Zu diesem Zweck und für die Unterbringung der stationierten Dienststellen wird in der MKPK eine funktionale, moderne, zukunftsorientierte und nachhaltige „ortsfeste logistische Lagereinrichtung (oLE)“ u.a. in der Funktion als deutscher logistischer Knotenpunkt (DEU LogHub) entstehen. Für die erforderliche umfassende infrastrukturelle Liegenschaftsentwicklung wurde ein Liegenschaftsbezogenes Ausbaukonzept (LbAK) erstellt. Auf dieser Grundlage soll ab Winter 2024/2025 die Kaserne ganzheitlich umstrukturiert und zu einem wichtigen Logistikstandort für die Bundeswehr neu ausgebaut werden. Hierfür werden im laufenden Betrieb einzelne Gebäude und Baufelder der Liegenschaft in mehreren Bauphasen sukzessive zurückgebaut und entsprechend des aktuellen Bedarfs ersetzt. Die Unterlagen für das o. g. (Bau-)Vorhaben stehen über den Downloadlink https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/HcWif200S448OL3cCEbNEsfLt5oaSsQs zur Verfügung. Die Unterlagen können bis zum 04.11.2024 über den o. g. Link  eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr - Standort Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden E-Mail: BAIUDBwKompZBauMgmtWIK6@bundeswehr.org Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 21.08.2024 Datum der Entscheidung: 27.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren in Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensgesetz UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Deutschland https://www.bundeswehr.de E-Mailadresse der Kontaktperson: BAIUDBwKompZBauMgmtWIK6@bundeswehr.org Zuständige Organisationseinheit: Referat K 6 Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.11.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.08.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://hessendrive.hessen.de/public/download-shares/HcWif200S448OL3cCEbNEsfLt5… Erörterungstermin Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde BickenbachBetr.: Baumaßnahme „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ in Pfungstadt mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hier: Öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins Es wird bekanntgegeben, dass der Erörterungstermin gem. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 VwVfG für die betroffene Öffentlichkeit wie folgt fortgesetzt wird: Ort: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) Niederlassung Süd, Kasinostraße 9, Besprechungsraum 3. OG, 64283 Darmstadt Datum: Dienstag, 10.12.2024 Zeit: Beginn 16:00 Uhr Der zweite Teil des Erörterungstermins dient der Fortsetzung der Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen mit der betroffenen Öffentlichkeit. Entscheidung über Zulassung Bekanntmachung der Gemeinden Bickenbach, Pfungstadt, Seeheim-Jugenheim und Wissenschaftsstadt Darmstadt Betr.: Baumaßnahme in der Major-Karl-Plagge-Kaserne, Pfungstadt hier: Bekanntmachung der Verwaltungsentscheidung über die Umbaumaßnahme „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie Bekanntmachung der Auslegung der Entscheidung I. Mit Bescheid vom 27.12.2024 hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K6, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, das mit Schreiben vom 21.08.2024 durch das BAIUDBw, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K1, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, beantragte Gesamtvorhaben „Umbau zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) der Major-Karl-Plagge-Kaserne“ zugelassen. II. 1. Da für das Vorhaben wegen der mit ihm verbundenen Rodung von Wald im Umfang von mehr als 10 ha eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen war, ist die Entscheidung über das Vorhaben gem. § 27 Abs. 1 S. 1 UVPG i.V.m. § 74 Abs. 5 S. 2 VwVfG öffentlich bekanntzumachen. 2. Eine Ausfertigung der Entscheidung liegt in der Zeit vom 25. Januar 2025 bis 08. Februar 2025 • im Rathaus der Gemeinde Bickenbach (Bauamt, Erdgeschoss, Zimmer 105), Darmstädter Straße 7, 64404 Bickenbach, während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr, von 08:30 bis 12:00 Uhr Mi von 13:30 bis 18:00 Uhr • in der Stadtverwaltung Pfungstadt (2. Stock, Raum 207 und 209), Kirchstraße 12-14 (Stadthaus 1), 64319 Pfungstadt während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, DI, von 07:30 bis 12:30 Uhr Do von 07:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Fr von 07:30 bis 12:30 Uhr • im Bürgerbüro der Gemeinde Seeheim-Jugenheim , (Servicetheke Erdgeschoss), Georg-Kaiser-Platz 3, 64342 Seeheim-Jugenheim während der folgenden Öffnungszeiten: Mo, DI, Do, Fr, von 08:00 bis 12:00 Uhr Do von 14:00 bis 18:00 Uhr • beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt , Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02. während der allgemeinen Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr und freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. 3. Zusätzlich kann die Verwaltungsentscheidung während des unter 2. genannten Zeitraums auf dem UVP-Portal des Bundes (https://www.uvp-verbund.de/), dem UVP-Portal des Landes-Hessen (https://uvp.hessen.de/) sowie der Internetseite der Gemeinde Bickenbach (https://www.bickenbach-bergstrasse.de/de/amtliche-bekanntmachungen) abgerufen werden. 4. Die Verwaltungsentscheidung gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt. III. 1. Gegenstand des mit Verwaltungsentscheidung vom 27.12.2024 zugelassenen Vorhabens ist der Umbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne zur ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) u.a. in der Funktion als deutscher logistischer Knotenpunkt (DEU LogHub). Die Kaserne wird ab Winter 2024/2025 auf Grundlage des hierfür erarbeiteten liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzepts (LbAk) ganzheitlich umstrukturiert und zu einem wichtigen Logistikstandort für die Bundeswehr neu ausgebaut werden. Hierfür werden im laufenden Betrieb einzelne Gebäude und Baufelder der Liegenschaft in mehreren Bauphasen sukzessive zurückgebaut und entsprechend dem aktuellen Bedarf ersetzt. 2. Der verfügende Teil der Verwaltungsentscheidung lautet wie folgt: 1. Nach § 45 Abs. 2 BWaldG, §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 UVPG wird die folgende mit Schreiben vom 21.08.2024 beantragte Gesamtmaßnahme im Bereich der Major-Karl-Plagge-Kaserne in Pfungstadt zugelassen: Umsetzung des Liegenschaftsbezogenen Ausbaukonzeptes (LbAk) zur Errichtung einer ortsfesten logistischen Lagereinrichtung (oLE) und Ausbau der Major-Karl-Plagge-Kaserne zum deutschen logistischen Knotenpunkt (DEU LogHub) mit den unter B.V. aufgeführten Einzelmaßnahmen gemäß Technischem Erläuterungsbericht vom 19.07.2024 (Anlage 1 der Antragsunterlagen). 2. Die durch das Vorhaben zu bewirkenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden zugelassen. 3. Die mit dem Vorhaben verbundene Rodung von Wald im Umfang von insgesamt 21,58 ha wird zugelassen. 3. Dem Vorhabenträger wurden Auflagen erteilt, insbesondere in Bezug auf Natur- und Artenschutz sowie waldrechtliche Belange. IV. Die Rechtsbehelfsbelehrung der Verwaltungsentscheidung lautet: Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden, Widerspruch erhoben werden. 2025_01_24_Verwaltungsentscheidung_MKPK.pdf

Bauwasserhaltung Siel Sulzbach

ID: 4139 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen. Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach ist der Neubau des Siels Sulzbach. Weitere Informationen: Über den folgenden Link gelangen Sie zum Vorhaben auf der Internetseite der GDWS: https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau_Straubing_Deggendorf.html Ort des Vorhabens: Gemeinde Mariaposching Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 19 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 Abs. 1, 2. Alt. BayWG Abschlussdatum: 17.05.2024 UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Würzburg Wörthstraße 19 97082 Würzburg Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabenträger Vorhabenträger Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH Blutenburgstraße 20 80636 München Deutschland Dokument Dokument Bekanntmachung vom 17.05.2024.pdf Verfahrensinformationen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau…

Neubau der A 39 Lüneburg-Wolfsburg; 1. Bauabschnitt von Lüneburg Nord bis östl. Lüneburg, 1. und 2. Planänderung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Planung umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 39 im 1. Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der 1. Planungsabschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,70 km stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Beginn der Baustrecke Bau-km 1 + 000 Ende der Baustrecke Bau-km 8 + 700 Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die ursprünglichen Planunterlagen haben in der Zeit vom 14.05.2012 bis 13.06.2012 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27.11.2013 sowie fortgesetzt am 10., 11., 12. und 13.02.2014 stattgefunden. Im Juli 2017 hat die Vorhabenträgerin die Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Teilabschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie neu in die Planunterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurden ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz. Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und trassennah angepasst. Der trassennahe Maßnahmenkomplex 5 „Gewerbegebiet Hafen“ entfällt zu Gunsten des trassenfernen Maßnahmenkomplexes „Radbruch“ zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes trassennah verdrängter Vogelarten. Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt. Zusätzlich sind den einzelnen Planunterlagen Beiblätter vorgeheftet, auf denen die Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Planunterlage bezeichnet sind. Die ursprünglichen Planunterlagen werden als nachrichtliche Unterlage mitgeführt. Nachfolgend werden alle Planunterunterlagen in der Rubrik "UVP-Bericht/Antragsunterlagen" dargestellt. Die Pläne zur ersten Planänderung haben in der Zeit vom 28.08.2017 bis zum 27.09.2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Im laufenden Verfahren hat die Vorhabenträgerin noch weitere Unterlagen überarbeitet bzw. aktualisiert. Diese weiteren Informationen können für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein und werden daher hier unter der Rubrik „Weitere Unterlagen“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG); sie werden auch Gegenstand der Erörterung sein. Die geänderte Planung wird zusammen mit den weiteren vorgelegten Unterlagen und der Gesamterwiderung der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen in einem Erörterungstermin verhandelt werden. Der ursprünglich für die Zeit vom 23.03.2020 bis zum 27.03.2020 in Lüneburg anberaumte Erörterungstermin wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 07.09.2020 durchgeführt. Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt 49 Äußerungen eingegangen. Darunter waren elf Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange, eine Äußerung einer anerkannten Naturschutzvereinigung sowie 37 Äußerungen von Beteiligten und Betroffenen. Eine Auswertung und Zusammenfassung der Online-Konsultation, die die verfahrensrechtlichen Fragen (Teil I) und die planungsinhaltlichen Fragen (Teil II) beantwortet, steht unten unter „Verfahrensschritte > Erörterungstermin 17.08.2020 – 07.09.2020“ zur Verfügung. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord - Außenstelle Lüneburg, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die Vorhabenträgerin hat nunmehr die zweite Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Im Zuge der Änderungsplanung ist in dem Stadtteil Lüne-Moorfeld eine etwa 400 m lange, zweiröhrige Lärmschutz-abdeckelung geplant. Dazu wurde erstmalig ein Lüftungsgutachten und Brandfallkonzept neu in die Unterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurde eine Baugrunduntersuchung sowie ein Umleitungskonzept. Zur Verringerung des Eingriffs in die Baumreihe entlang der sog. „Apfelallee“ erfolgte eine Verschiebung der Trasse der B 216 nach Norden sowie eine Anpassung der Anschlussstelle B 216 und des Brückenbauwerks BW 1-16. Ebenfalls wurde der Eingriff im Bereich der Anschlussstelle L 216 (Lüneburg-Nord) durch Anpassungen der Linienführung der Rampen reduziert. Für die immissionstechnischen Untersuchungen wurden aktualisierte Berechnungen ergänzt. Die wassertechnischen Unterlagen wurden geändert, u.a. aufgrund der Umplanung einiger Regenrückhaltebecken zu Retentionsfilterbecken. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurde überarbeitet und eine immissionsbezogene Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen wurde ergänzt. Ferner wurde die Verkehrsuntersuchung auf den Ergebnissen der Straßenverkehrsuntersuchung 2015 mit Prognosehorizont für das Jahr 2030 fortgeschrieben. Ebenfalls wurde das Luftschadstoffgutachten aktualisiert. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten (selektive Nachkartierungen im Jahr 2020) fortgeschrieben und angepasst. Die Auslegung der geänderten Pläne zur 2. Planänderung erfolgt in der Zeit vom 18.05.2022 bis zum 17.06.2022. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Eingegangen sind nach der 2. Änderungsplanauslegung 18 Einwendungen sowie eine Stellungnahme einer Umweltvereinigung. Von den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurden 31 Stellungnahmen abgegeben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden am 22. und 23.06.2023 in der Gemeinde Adendorf erörtert. Im Zuge der Auswertung der Erörterung hat die Vorhabenträgerin verschiedene Unterlagen überarbeitet. Diese Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung waren, sind Bestandteile des festgestellten Plans und werden der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wurde der Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2024 festgestellt. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgten dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 22.01.2025 bis zum 04.02.2025 auf der Internetseite der NLStBV (Planfeststellungsbehörde) veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (hier: Landeszeitung für die Lüneburger Heide und Winsener Anzeiger), am 18.01.2025 bekanntgemacht. Der Planfeststellungsbeschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.

B 209 Ersatzbauwerke Wasserlauf Aller und Seebrücken bei Rethem

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Verden, Bgm.-Münchmeyer-Straße 10, 27283 Verden, hat für die Zulassung des Vorhabens B 209 Ersatzbauwerke Wasserlauf Aller und Seebrücken bei Rethem die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Landkreis Heidekreis, Planfeststellungsbehörde, Harburger Straße 2, 29614 Soltau, beantragt. Das geplante Vorhaben umfasst die Erneuerung der drei Brückenbauwerke Allerbrücke, Kleine Seebrücke sowie Große Seebrücke im Zuge der B 209 in der Samtgemeinde Rethem im Landkreis Heidekreis. Die Aller wird künftig mit einem neuen Brückenbauwerk gequert. Der Baubeginn befindet sich in der Ortschaft Rethem westlich der Einmündung Junkernstraße. Die B 209 wird von dort nach Norden in Dammlage verschwenkt, mit dem neuen Brückenbauwerk über die Aller geführt und bis zum Kleinen See parallel zur vorhandenen B 209 geführt. Die Brücke über den Kleinen See wird ebenfalls nördlich der B 209 neu hergestellt. Im Anschluss wird die neue B 209 auf den Bestand verschwenkt. Die Länge dieses Ausbaubereichs beträgt 1.018 m. Der Große See wird künftig ebenfalls mit einem neuen Brückenbauwerk gequert. Die B 209 wird dafür in Dammlage nach Norden verschwenkt und mit dem Ersatzbauwerk über den Großen See geführt. Die Länge dieses Ausbaubereichs beträgt 524 m. Bezüglich weiterer Details wird auf die ab dem 15.12.2025 ausliegenden Unterlagen verwiesen.

Ersatzneubau 110-kV-Hochspannungsfreileitung Punkt Heithöfen – Punkt Lemförde

Die Westnetz GmbH, Florianstr. 15-21, 44139 Dortmund, hat für das o. a. Vorhaben bei der Bezirksregierung Detmold die Planfeststellung gem. §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Das Vorhaben betrifft die 110-kV-Hochspannungsfreileitung Punkt (Pkt.) Heithöfen – St. Hülfe, Bauleitnummer (Bl. 0205), deren Errichtung bundesländerübergreifend in Nordrhein-Westfalen (NRW) und in Niedersachsen (Nds.) im Jahr 1955 erfolgte. Diese Bestandsleitung (Bl. 0205) soll im Abschnitt zwischen dem Pkt. Heithöfen und dem Pkt. Lemförde überwiegend trassengleich als 110-kV-Hochspannungsfreileitung erneuert werden und die Bezeichnung 110-kV-Hochspannungsfreileitung Pkt. Heithöfen – Pkt. Lemförde (Bl. 1474) erhalten. Die bestehende Freileitung sei altersbedingt und auch im Hinblick auf die zukünftig benötigten Übertragungserfordernisse für einen langfristigen Betrieb nicht mehr geeignet. Die Maßnahme sei erforderlich, um langfristig die Versorgungssicherheit sowie die Übertragungserfordernisse im 110-kV-Verteilnetz ausreichend gewährleisten zu können und eine Stromversorgung sicherzustellen, die gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) möglichst sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich ist. Für das Vorhaben besteht gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da die Vorhabenträgerin diese beantragt und das Entfallen der Vorprüfung durch die zuständige Behörde als zweckmäßig erachtet wurde. Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Von der Realisierung der Maßnahme sind folgende Gemeinden (Gemarkungen) in NRW betroffen: • Preußisch Oldendorf (Schröttinghausen) • Stemwede (Levern, Sundern, Arrenkamp, Haldem)

Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung „Coastlink 1 HEL H₂-Transportleitung Emden-Leer“ (HEL)

Die EWE Netz GmbH plant im Auftrag der Gastransport Nord GmbH (GTG Nord) die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung „Coastlink 1 HEL H₂-Transportleitung Emden-Leer“ (HEL) von Emden nach Leer. Gemäß § 43l Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 5 EnWG ist für die Errichtung und den Betrieb von Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter ein Planfeststellungsverfahren zu führen. Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer Leitung von ca. 23,5 km mit einem Durchmesser von DN 400 (ca. 0,4 m) vor. Der Verlauf der Leitung erstreckt sich über Gebiete im Bereich der Stadt Emden sowie im Landkreis Aurich in Bereichen der Gemeinde Ihlow, im Landkreis Leer über Gebiete in Bereichen der Gemeinde Moormerland sowie im Bereich der Stadt Leer. Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Erläuterungsbericht, die Planunterlagen samt Übersichtsplan, Lageplänen und Trassierungsplänen, Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen sowie Fachbeiträge zum Denkmalschutz, zum Klima, zur Wasserrahmenrichtlinie und zum Boden. Die Auslegung der Antragsunterlagen wird hiermit gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bekannt gemacht. Die Auslegung erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VwVfG für die Dauer eines Monats. Die Auslegung erfolgt gemäß § 43a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können in der Zeit vom 22.01.2026 bis 23.02.2026 jeweils einschließlich hier im Internet (Download-Dokumente) sowie auf der Internetseite des LBEG unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ eingesehen werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bekanntmachungstext.

Stadtbahnausbau Braunschweig - Neubau einer Stadtbahnstrecke nach Volkmarode Nord

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Mit Einreichung der Planunterlagen hat die Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Eine Verpflichtung zur Durchführung der UVP ergibt sich aus § 7 Abs. 1, 3 UVPG i.V.m. Ziff. 14.11 der Anlage 1 UVPG. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Volkmarode, Riddagshausen, Watenbüttel, Dibbesdorf, Bevenrode und Querum (Stadt Braunschweig) beansprucht. Die Planung umfasst die Verlängerung der Stadtbahntrasse von der Haltestelle Moorhüttenweg bis zum Wohngebiet Volkmarode Nord. Die Länge der Neubaustrecke beträgt etwa 1,3 km. Die geplante Stadtbahntrasse beginnt in der Berliner Straße in Höhe des Knotens Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg vor der Abzweigung in die bestehende Wendeschleife „Grenzweg“, die zurückgebaut werden soll. Die Stadtbahntrasse wird im weiteren Verlauf südlich, parallel der Berliner Heerstraße, zum Teil auf einem besonderen Bahnkörper geführt. Östlich des Remenhofes zwischen den Straßen „Unterdorf“ und „Am Sportplatz“ verschwenkt die Trasse nach Nordosten in die auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Vorhaltetrasse, sogenannte „Freihaltetrasse“ (entsprechend B-Plan VO 40), auf einem besonderen Bahnkörper Richtung Wohngebiet Volkmarode Nord und endet nördlich von der Straße „Ziegelkamp“ in einer Wendeschleife mit Überholgleis für die Stadtbahn. Ferner wird für Busse ein Aufstellbereich sowie ein Überholstreifen in der Wendeschleife eingerichtet. Für die Verlängerung der gesamten Stadtbahntrasse ist neben der Anpassung von Querungsmöglichkeiten der Gleise und Wegebeziehungen zu den Haltestellen, auch die Neuordnung des Straßenraums mit der Anpassung von Geh- und Radwegen sowie von Einmündungsbereichen erforderlich. Für die geplante Stadtbahntrasse sind drei Haltestellen vorgesehen, die östlich des Knotenpunktes Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg, im Knotenpunkt Berliner Heerstraße/ Unterdorf sowie im Bereich der „Ziegelwiese“ geplant sind und zum Teil als kombinierte Stadtbahn- und Bushaltestellen errichtet werden.

Firma vossko GmbH & Co. KG, Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Entnehmen und Zutagefördern von Grundwasser aus den derzeit 16 Brunnen (Brunnenanlagen 1, 2 und 3), Gemarkung Ostbevern, Flur 35, Flurstücke 105, 106, 107 und 108

Die Firma Vossko GmbH & Co. KG betreibt auf den o. g. Grundstücken die 16 Brunnen für verschiedene Verwendungszwecke (Lebensmittelproduktion, Reinigung, Kühlung). Für den Weiterbetrieb der Brunnenanlagen 1 bis 3 wird eine Zulassung in Form einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG mit einer Gesamtentnahme von 320.000 cbm/a beantragt. Die überschlägige Vorprüfung des Einzelfalls (§§ 5 und 7 UVP-Gesetz (UVPG)) der geplanten Grundwasserentnahme hatte zum Ergebnis, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zumindest hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen, Boden und Landschaft haben kann. Es wird somit festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend durchzuführen ist. Daher ist von der Antragstellerin am 10.10.2024 ein UVP-Bericht vorgelegt worden. Dieser wurde zuletzt am 05.12.2025 ergänzt. Zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens nach §§ 17 und 18 UVPG liegen folgende Antragsunterlagen, Gutachten, Pläne und Berichte vor: 1. Erlaubnisantrag gemäß § 8 WHG 2. Gutachten „Aquanta Hydrogeologie“ – Berechnung der Grundwasser-Neubildung 3. UVP-Bericht 4. Landwirtschaftliches Gutachten 5. Forstliche Beweissicherung 6. Landschaftspflegerischer Begleitplan 7. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 8. Befreiung nach § 67 BNatSchG Der Antrag mit allen Gutachten, Plänen und weiteren Nachweisen bzw. Unterlagen (s. o.), aus dem sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Vorhabens werden auf den Homepages der Gemeinde Ostbevern und der Stadt Warendorf zugänglich gemacht. Die Unterlagen können auf folgenden Internetseiten eingesehen werden: https://www.ostbevern.de/rathaus/aktuelles/bekanntmachungen.html https://www.warendorf.de/de/stadt/klima-energie-umwelt/gewaesser/bekanntmachung/ Weiterhin können die Unterlagen eingesehen werden auf der Internetseite Portal Beteiligung.NRW unter https://beteiligung.nrw.de/k/1020438 Die o. g. Unterlagen liegen im Rathaus der Gemeinde Ostbevern, Fachbereich III 2. OG Raum 219, Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern während der Dienststunden montags – freitags 08:00 – 12:00 Uhr montags und dienstags 14:00 – 16:00 Uhr donnerstags 14:00 – 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt für einen Monat und zwar in der Zeit vom 07.01.2026 bis 09.02.2026 Die o. g. Unterlagen liegen für den Zeitraum, der oben genannt ist, ebenfalls beim Landrat des Kreises Warendorf - Amt für Umweltschutz und Straßenbau - Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, Raum E2.110 oder E2.118 während der Dienststunden aus. dienstags – freitags 08:00 – 12:00 Uhr dienstags– donnerstags 14:00 – 16:00 Uhr terminliche Absprache möglich unter der Telefonnummer 02581/53 6610 Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift (zu den genannten Zeiten) beim Landrat des Kreises Warendorf - Amt für Umweltschutz und Straßenbau - Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf, Raum E2.110 oder E2.118 äußern. Für die Bearbeitung der Einwendungen sind Vor- und Nachname, Anschrift und soweit möglich eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen also am 09.03.2026 Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Erörterungstermin behandelt (§ 73 Absatz 6 VwVfG) Etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG (anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen) sind bei der o. g. Stelle innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind Rechtsgrundlagen: WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG NRW Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Nordrhein-Westfalen - Landesumweltverträglichkeitsgesetz BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz

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