Kostenfestsetzungsbescheide für: 1. Abwasserabgabe 2. Abwassereinleiterüberwachung 3. Wasserentnahmeentgeld
Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben. Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt. Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr. Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich. Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann. Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.
Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 09. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833) und in Verbindung mit § 1 Ziff. 1 Buchstabe b) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBL. I S. 1420), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 09.12.2006 (BGBl. I S. 2819) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBL. I S. 102), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 05. Mai 2004 (BGBL. I S. 718, 833) wird der Rahmenbetriebsplan mit seinen Ergänzungen der Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG, im Folgenden Unternehmer, zugelassen. Mit diesem Beschluss wird das Vorhaben mit einer Gesamtfläche von 109 ha, davon 85 ha Abbaufläche zugelassen. Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Pomßen der Gemeinde Parthenstein, Landkreis Muldentalkreis.
Grundsatzfragen Steine/Erdenbergbau Aufsicht über die Betriebe unter Bergaufsicht Bearbeitung bergrechtlicher PFV mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Verträglichkeitsprüfung (FFH-Gebiete) einschl. aller in Frage kommenden eingeschlossenen Entscheidungen sowie Planänderungsverfahren Bearbeitung Betriebsplanverfahren, Zulassung nach anderen Gesetzeswerken (BImSchG, SächsNatSchG, Sprengstoffgesetz u. a.) Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz,Untersuchungsberichte von Havarien und Unfällen
Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2c i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Ziff. 1 Buchstabe b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan der F. v. Müller Dachziegelwerke GmbH & Co. KG, jetzt Koramic Dachprodukte GmbH & Co. KG, im Folgenden Unternehmer genannt, mit seinen Ergänzungen zugelassen. Die Zulassung umfasst die Weiterführung des Tontagebaus Rudakmühle im Bewilligungsfeld "Rudakmühle" sowie in Abbauflächen gemäß § 3 Abs. 4 BBergG und die Wiedernutzbarmachung von durch den Tontagebau in Anspruch genommenen Flächen, auf einer Fläche von insgesamt 25,561 ha. (Anlage 2). Die Zulassung beinhaltet die Umverlegung des Grabens im Nordostbereich der Abbaufläche (Anlage 2) unter dem Vorbehalt, dass rechtzeitig vor Beginn der Flächeninanspruchnahme dem OBA eine Planergänzung zur Umverlegung des Grabens vorgelegt wird. Die vom Vorhaben in Anspruch genommene Fläche liegt auf der Gemarkung Baruth der Gemeinde Malschwitz im Landkreis Bautzen und auf der Gemarkung Gebelzig der Gemeinde Hohendubrau im Niederschlesischen Oberlausitzkreis. Sie ist in Anlage 2 (Flurstückskarte mit den Grenzen des PFB) und in Anlage 3 (Liste der beanspruchten Flurstücke) dargestellt.
Braunkohlebergbau: - Grundsatzfragen des aktiven Braunkohlenbergbaues und des Sanierungsbergbaues - Zulassung von Betriebsplänen "Folgen des Grundwasserwiederanstiegs" (ZVB GWW) - Zulassung von Betriebsplänen im aktiven Braunkohlenbergbau und in der Braunkohlensanierung - Abfallrechtliche Genehmigungen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG Untertagebergbau: - Sanierung im Uranerzbergbau - Untertägiger Bergbau - Besucherbergwerke - Zulassung geothermischer Anlagen - Zulassung von Bohrungen
Profil C/S ist ein komplex aufgebautes Softwareinformationssystem für die Verwaltung von Fördermitteln in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutz mit den Schwerpunkten Dokumenten-, Vorgangs-, Daten- und Antragsverwaltung, Kontrollsystem, Zahlbarmachung, Auswertungssystem und Schnittstellenbedienung. Es unterstützt die Bewilligungsbehörden bei der Bearbeitung der Anträge auf Agrarförderung landwirtschaftlicher Unternehmen und bietet den übergeordneten Behörden die Möglichkeit alle Daten zusammenzuführen/ zu aggregieren, auszuwerten und die bewilligten Fördermittel zahlbar zu machen.