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Vorbereitung eines Praxistests zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur UVP am Beispiel der geplanten Betriebserweiterung der Fa. Baerlocher Chemie in Lingen - wissenschaftliche Begleitung

Das Projekt "Vorbereitung eines Praxistests zur Umsetzung der EG-Richtlinie zur UVP am Beispiel der geplanten Betriebserweiterung der Fa. Baerlocher Chemie in Lingen - wissenschaftliche Begleitung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Böhret durchgeführt. Die Stadt Lingen moechte die geplante Betriebserweiterung der Fa. Baerlocher Chemie einer UVP nach dem Muster der EG-Richtlinie zur UVP unterziehen. Eine vertragliche Kooperation zwischen der Stadt Lingen und dem UBA sieht vor, dass unser Haus die von der Fa. INHAK durchzufuehrende UVP finanziert und fachlich begleitet. Darueber hinaus muss diese UVP daraufhin ueberprueft werden, ob und inwieweit sich der normative bzw. verfahrensmaessige Rahmen der bundesdeutschen Umweltgesetze geeignet zeigt zur Bewaeltigung der von der EG-Richtlinie formulierten Anforderungen. Die wissenschaftliche Begleitung hat daher sowohl verwaltungswissenschaftliche als auch juristische und systemanalytisch-oekologische Aspekte zu beruecksichtigen. Hier geht es um die verwaltungswissenschaftlichen Aspekte.

Workshops ueber Grundformen der Gesetzgebung, den Aufbau von Verwaltungsstrukturen fuer den Umweltschutz und die dazu noetigen Entscheidungs- und Verfahrensablaeufe in der Marktwirtschaft

Das Projekt "Workshops ueber Grundformen der Gesetzgebung, den Aufbau von Verwaltungsstrukturen fuer den Umweltschutz und die dazu noetigen Entscheidungs- und Verfahrensablaeufe in der Marktwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Carl Duisberg Centren Köln durchgeführt.

Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes - Grundlagendaten zur Erfassung und Bewertung

Das Projekt "Der Biodiversitätsschaden des Umweltschadensgesetzes - Grundlagendaten zur Erfassung und Bewertung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Cottbus, Institut für Umweltmanagement, Lehrstuhl für Allgemeine Ökologie durchgeführt. Zielsetzung und Anlaß des Vorhabens Anlass des Vorhabens sind die Ergebnisse des Dau-geförderten Projektes 'Aktuelle Haftungsfragen zu Schäden an der Biodiversität nach dem deutschen Umweltschadensgesetz' (USchadG), dass im Jahre 2008 an der BTU Cottbus durchgeführt wurde (AZ: 26178-33/2). Dort war die Vollziehbarkeit des USchadG mit Hilfe einer eigens entwickelten Methodik festgestellt worden, sofern für die Schutzgüter eine individuelle weitreichende Datenrecherche und -aufbereitung im Blick auf die in Anhang 1 der zugrunde liegenden europäischen Umwelthaftungsrichtlinie genannten Kriterien erfolgt. Ziel des Projektes ist deshalb vorrangig die Ermittlung und Aufbereitung der erforderlichen Daten zunächst für 91 Lebensraumtypen (CRT) der FFH-Richtlinie, Fazit Basierend auf den 10 Kriterien zur Feststellung der Erheblichkeit eines Biodiversitätsschadens im Anhang 1 der EU UH-RL und dem im Jahre 2008 an der DBU entwickelten Verfahren hierzu wird exemplarisch für die 91 CRT der FEH-Richtlinie, die in der Bundesrepublik bekannt sind, eine auch für Laien anwendbare Erfassung der L RT und die monografische Aufbereitung der Fachdaten vorgenommen Ein Vergleich der Vorgehensweisen zur Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in anderen EU-Staaten erfolgt im Rahmen eines Werkvertrages durch das Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften der BTU Cottbus.

Tagung: Erhaltung der Biodiversität als Querschnittsaufgabe - Integration des Naturschutzes in andere Politik- und Verwaltungsbereiche

Das Projekt "Tagung: Erhaltung der Biodiversität als Querschnittsaufgabe - Integration des Naturschutzes in andere Politik- und Verwaltungsbereiche" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Forschungsgruppe Prof.Dr. Detlef Czybulka, ehem. Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Umweltrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht durchgeführt.

Forschungslandschaft Energiewende in Deutschland

Das Projekt "Forschungslandschaft Energiewende in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Zielsetzung der Kurzstudie ist es, vor dem Hintergrund der 'Energiewende' in Deutschland einen Überblick über die derzeitige Forschungslandschaft im Bereich Energie zu geben. Hierdurch sollen mögliche Forschungslücken identifiziert werden. Die 'Energiewende' wirft zahlreiche komplexe, multidisziplinäre Forschungsfragen auf; neben den Natur-, Technik- und Ingenieurwissenschaften sind auch die Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, die Verwaltungswissenschaft sowie die Verhaltens-, Politik- und Sozialwissenschaften gefordert. Damit aus Technik Politik wird, kommt es insbesondere auf ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Disziplinen in der Forschung und der forschungsbasierten Politikberatung an. Das Ecologic Institut identifiziert in einem ersten Schritt die wichtigsten Themenfelder der Energiewende. Des Weiteren werden die wichtigsten Forschungsprogramme in diesen Themenfeldern sowie die wichtigsten deutschen Institute mit ihrer Forschungsausrichtung zusammengestellt. Darauf aufbauend wird anschließend analysiert, in welchen Themenfelder kaum oder nicht ausreichend Forschung gefördert wird und ob es ggf. Themenfelder gibt, die nicht oder nur mäßig von deutschen Instituten abgedeckt werden. Abschließend werden die Ergebnisse der Analysen durch Interviews mit ausgewählten Personen und Institutionen plausibilisiert, um zu einer validen abschließenden Einschätzung zu gelangen

Rechtsvergleichende Untersuchung zu Umweltbeauftragten

Das Projekt "Rechtsvergleichende Untersuchung zu Umweltbeauftragten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Professur für Öffentliches Recht I und Wissenschaft von der Politik durchgeführt. Das Projekt untersucht die Institution des 'Public Intervenor' im US-Bundesstaat Wisconsin. Es soll die Frage beantwortet werden, ob das Konzept des Public Intervenor ein Modell fuer das bundesdeutsche Umweltrecht sein kann.

Akteursnetzwerke als Entwicklungsbedingung einer Region

Das Projekt "Akteursnetzwerke als Entwicklungsbedingung einer Region" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hannover, Institut für Landesplanung und Raumforschung durchgeführt. Ausgangslage: Stadtregionen stehen infolge der Globalisierung der Wirtschaft in wachsender Konkurrenz zueinander. In dieser Situation koennen sich diejenigen Regionen besser behaupten, die ueber ein produktives und innovatives Milieu verfuegen. Dazu gehoert vor allem, dass unter den Akteuren aus verschiedenen Handlungsfeldern ein konstruktives Kooperationsklima herrscht. Fragestellung der Untersuchung: Eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region spielen die Intensitaet und die Qualitaet der Verflechtungen, die zwischen den Betrieben sowie zwischen gesellschaftlichen Subsystemen wie Wirtschaft, Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Kultur usw. existieren. Wichtige regionale Entscheidungen werden nicht mehr in hierarchischen Systemen getroffen, sondern von Akteuren entwickelt, die durch Netzwerkstrukturen miteinander verbunden sind. Diese Netzwerke sind durch eine Offenheit der Beziehungen charakterisiert. Im Raum Hannover wird die Funktionsweise regionaler Akteursnetzwerke untersucht. Ausgehend von der Tatsache, dass die reale wirtschaftliche Entwicklung dieser Region hinter ihren Moeglichkeiten zurueckbleibt, soll besonders auch auf die moeglichen hemmenden Effekte der Vernetzung regionaler Eliten eingegangen werden. Methode: Angewandt wird das Instrumentarium der Netzwerkanalyse. In mehreren Durchgaengen standardisierter Befragungen werden Kreise regionaler Entscheiderinnen und Entscheider (sog. regionale Eliten) angesprochen, um Informationen ueber die Beziehungsqualitaet innerhalb und zwischen diesen Kreisen zu erlangen. Ergaenzend und zur weiteren Bewertung werden auch offene Interviews gefuehrt.

Teilvorhaben 3: Konflikte und Konfliktlösungsstrategien als Herausforderung für Planungsverfahren und Verwaltungshandeln

Das Projekt "Teilvorhaben 3: Konflikte und Konfliktlösungsstrategien als Herausforderung für Planungsverfahren und Verwaltungshandeln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Potsdam, Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation durchgeführt. Das Forschungsprojekt 'Energiekonflikte' beschäftigt sich mit Konflikten im Rahmen der Energiewende - mit besonderem Fokus auf den Bau von Windkraftanlagen, den Ausbau der Stromnetze auf der Hoch- und Höchstspannungsebene, die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie die Förderung durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Dazu kooperieren ForscherInnen des PIK, der CAU Kiel, der Universität Potsdam sowie das Institut 'Raum und Energie', um die Konflikte aus unterschiedlichen Perspektiven (Kommunikationswissenschaften, Soziologie, Umweltethik, Verwaltungswissenschaften und Mediationspraxis) zu analysieren. Im Vorhaben wird eine über die Standarddeutung der Bürger als 'NIMBY-Widerständler' hinausgehende Erklärung angestrebt. Dabei geht es keineswegs um eine Weiterentwicklung der 'klassischen Akzeptanzbeschaffung'. Vielmehr werden über die Anerkenntnis der Interessen von Projektgegnern die Chancen und die Grenzen des gesamtgesellschaftlichen Vorhabens 'Energiewende' ausgelotet, um Akzeptanzkriterien zu generieren, die eine weitreichende Einbindung der Projektgegner in die konkreten Planungen ermöglichen. Durch die interdisziplinäre Analyse von konkreten Fallbeispielen und Widerstandsbewegungen in den Regionen Berlin-Brandenburg, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sowie durch Interviews mit lokalen Stakeholdern (Bürger, Behörden, Vorhabenträgern etc.), werden nicht nur die Argumentationen und Lebensstile der Projektgegner kartografiert, sondern auch die politischen, verwaltungsrechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen hinterfragt. Die Konfliktbewegungen werden also durchaus als produktive Momente des Transformationsprozesses Energiewende verstanden, die Schwachstellen und Problemlagen der aktuellen Rahmenbedingungen offenlegen und somit zu deren konstruktiver Verbesserung beitragen können. Die eruierten Akzeptanzkriterien fließen in die Konzeption von Partizipations- und Mediationsverfahren ein, die in ausgewählten Fallbeispielen angewendet werden. Die verwaltungswissenschaftliche Begleitung des Vorhabens durch die Universität Potsdam bezieht sich auf eine Betrachtung der zum Teil unterschiedlichen formalen Verfahren in den drei Untersuchungsregionen für die Genehmigung der oben genannten technischen Anlagen. Es wird betrachtet welche Stakeholder wann und vor allem wie im (Planungs- und) Genehmigungsprozess beteiligt werden. Im Besonderen wird mit Hilfe der Fallbeispiele geprüft, wie formale Vorlagen durch die Prozessbeteiligten in den verschiedenen Projektregionen interpretiert und ausgelegt werden. Anhand eines solchen Vergleichs ist es möglich eine Skizzierung der regional unterschiedlichen Planungskulturen vorzunehmen und abzuleiten ob und inwiefern formale Rahmenbedingungen der Herausforderung Energiewende standhalten und dem Anspruch einer gerechten Bürgerbeteiligung genügen. In Zusammenarbeit mit den anderen Teilprojekten werden Vorschläge für ein verbessertes, die Akzeptanz steigerndes Verwaltungshandeln gemacht.

Die Bedeutung des administrativen Binnenbereiches für die Entstehung von Normen - untersucht am Beispiel des Bundes-Bodenschutzgesetzes

Das Projekt "Die Bedeutung des administrativen Binnenbereiches für die Entstehung von Normen - untersucht am Beispiel des Bundes-Bodenschutzgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Lüneburg, Institut für Umweltstrategien, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht durchgeführt. Die Frage nach der Bedeutung der Ministerialverwaltung bei der Formulierung und Entscheidung politischer Programme ist ein 'klassisches' Thema der Politik- und Verwaltungswissenschaft. Heute lassen sich aber erhebliche Veränderungen im Verhältnis zu den politisch verantwortlichen Entscheidungsträgern in Regierung und Parlament, im Verhältnis zu organisierten Interessenverbänden und im Verhältnis zur medienvermittelten Öffentlichkeit beobachten. Angesichts dieser veränderten gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie eines sich umorientierenden Selbstverständnisses der beteiligten Akteure stellt sich die Frage nach der Rolle des administrativen Binnenbereichs im Gesetzgebungsprozess neu. Dem Wandel in der Beziehung zwischen Ministerialverwaltung und Gesetzgebung hat sich ein von der Volkswagen-Stiftung finanziertes Forschungsvorhaben anhand des Fallbeispiels der Entstehung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) gewidmet. Im Hinblick auf die Materialbasis und das methodische Instrumentarium bilden die - einer systematischen Textanalyse unterzogenen - Normtexte vom ersten Referentenentwurf bis zum verabschiedeten BBodSchG die Grundlage der Studie. Ergänzt wird diese Untersuchung durch weitere Dokumentenanalysen von internen und allgemein zugänglichen Quellen. Zur genaueren Erforschung der 'informellen' Seite des Gesetzgebungsprozesses wurden insgesamt siebzehn, z.T. mehrstündige Experteninterviews durchgeführt. Die Studie leistet erstens eine detailgenaue empirische Rekonstruktion der Entstehung des BBodSchG. Durch die Bereitschaft der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Experten zu sehr offenen Gesprächen konnte der Prozess der Normgenese von einer empirisch meist nur schwer zugänglichen Seite erhellt werden: dem Bereich der inner-administrativen Pogrammformulierung. Ausgehend von den einschlägigen politik- und verwaltungswissenschaftlichen Arbeiten verfolgt die Untersuchung zweitens in theoretischer Hinsicht die Frage, ob die Ergebnisse der Fallstudie verallgemeinerbar sind und welche Konsequenzen aus ihr für die politikwissenschaftliche Konzeptualisierung und Analyse des Verhältnisses von Ministerialverwaltung und Gesetzgebung gezogen werden können. Konzeptionell führt dies zum Vorschlag, über den Gegensatz von Fach- und Politiklogik hinaus differenzierter zwischen verschiedenen Handlungslogiken der beteiligten Akteure zu unterscheiden. Mit Blick auf die Einflussmöglichkeiten der Ministerialverwaltung bei der Programmformulierung ermöglicht die vorgenommene typologische Differenzierung zwischenpolitischer vs. administrativer Gesetzgebung, spezifischer nach den jeweiligen Handlungschancen und -restriktionen der Ministerialverwaltung in unterschiedlich strukturierten Gesetzgebungsprozessen zu fragen und damit auch die spezifischen Restriktionen des von den Ministerialbeamten meist präferierten Typs einer administrativ dominierten Gesetzgebung in den Blick zu nehmen. (Gekürzt)

Transformationen wagen - Fortentwicklung und Aufbereitung der Transformationsforschung hinsichtlich ihrer Anwendung in politisch-administrativen Organisationen

Das Projekt "Transformationen wagen - Fortentwicklung und Aufbereitung der Transformationsforschung hinsichtlich ihrer Anwendung in politisch-administrativen Organisationen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Freie Universität Berlin - Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften - Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft - Forschungszentrum für Umweltpolitik durchgeführt. a) Zielstellung, fachliche Begründung: Das IUP fordert 'grundlegende Veränderungen in Gesellschaft, Industrie und Landwirtschaft, Energie- und Ressourcennutzung'. Solche Nachhaltigkeitstransformationen erfordern eine Ergänzung bisheriger Umweltpolitik. Dafür notwendig, und somit essentiell für den Erfolg des IUP, sind Transformationswissen und -kompetenzen in politisch-administrativen Organisationen. Die Nicht-Planbarkeit von Transformationen sowie die implizite Natur dieses Wissens / dieser Kompetenzen erschweren ihren Erwerb, ihre Weitergabe, ihre Bewahrung, ihre Weiterentwicklung und ihre Anwendung. Benötigt werden daher innovative Formate des organisationalen Lernens, neue institutionelle Arrangements sowie Formen des Wissensmanagements und der Zusammenarbeit. b) Output: zentrale Outputs sind: - Aufbereitung und Auswertung des Wissens um Transformationen in Gesellschaft und Organisationen; Erstellung von Lerninhalten und -materialien für die Anwendung in politisch-administrativen Organisationen - Entwicklung und Durchführung von Lernformaten mit Verwaltungsakteuren zur Vermittlung von umweltpolitischem Transformationswissen und -kompetenzen - Entwicklung von Qualitätskriterien und Auswertungsmethoden, die den Erfolg der Lernformate überprüfen und damit Maßstäbe für die benötigten Fähigkeiten zur Förderung von Transformationen durch Organisationen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden. - Maßnahmen zur Verbreitung der Lerninhalte (Muster-Lernprogramm, zwei Veröffentlichungen, zwei Fachworkshops) - Zwei Kurzpapiere zu aktuellen Forschungsfragen zur Vermittlung und Anwendung von Wissen und Kompetenzen für Transformationsgestaltung.

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