BPlan 124-Im Vieh (Urschrift) im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1
BPlan 124-Im Vieh (Urschrift) im Datenformat XPlanGML Version 5.1.2
WFS zum BPlan 124-Im Vieh (Urschrift) der Gemeinde Edewecht im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1
WMS zum BPlan 124-Im Vieh (Urschrift) der Gemeinde Edewecht im Datenformat INSPIRE PLU Version 4.0.1
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Jedes Jahr treten in Deutschland eine Vielzahl anzeigepflichtiger Tierseuchen und meldepflichtiger Tierkrankheiten auf. Um diese wissenschaftlich auswerten und effektiv bekämpfen zu können sowie den nationalen und internationalen Berichtspflichten nachzukommen, wurde am Institut für Epidemiologie (IfE) in Wusterhausen das Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) entwickelt. Nutzer des TSN sind die für das Veterinärwesen zuständigen Behörden in den Kreisen, den Ländern und beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).Seit 1995 wird das TSN als bundesweit einheitliches elektronisches System zur Erfassung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen und seit 1997 auch für meldepflichtige Tierkrankheiten verwendet. Seitdem unterliegt das TSN einem dynamischen Entwicklungsprozess, wobei nicht zuletzt der kontinuierliche Dialog mit den Anwendern in den Veterinärämtern zu einer schrittweisen Optimierung der Datenqualität, des Funktionsumfangs und der Anwenderfreundlichkeit beigetragen hat. So geht das TSN bereits in seine dritte Generation.Während TSN 1.0 noch als reines Meldesystem konzipiert war, wurden bereits in seiner zweiten Generation moderne Internettechnologien, ein geographisches Informationssystem (GIS) sowie die ersten Werkzeuge für ein effektives Krisenmanagement integriert. Die aktuelle Version TSN 3.0 wurde nunmehr unter anderen in den folgenden Bereichen wesentlich erweitert: 1.In der Benutzerverwaltung: Für beide Komponenten von TSN (TSN-Online und TSNVeterinäramt) ist jetzt die Vergabe abgestufter Benutzerrechte durch die TSN-Beauftragtender Kreise bzw. Länder selbst möglich.2.In der Meldung von Tierseuchen: Die Meldung erfolgt jetzt ausschließlich Internet-basiert unter Verwendung eines sicheren Übertragungsprotokolls, wie es z.B. auch beim Internet-Banking verwendet wird.3.Im neu entwickelten Krisenmodul: Damit steht nun den Veterinärämtern eine Applikation zur Verfügung, die es im Seuchenfall ermöglicht, sämtliche seuchenrechtliche Maßnahmen zu planen und zu dokumentieren, die Gesamtzusammenhänge im Blick zu behalten und so eine effiziente Tierseuchenbekämpfung durchzuführen.4.Im Bereich der geografischen Informationssysteme: die diversen Funktionen des Karten-Explorers wurden erweitert und optimiert. Neu ist beispielsweise die Möglichkeit, das Seuchengeschehen auch über Google Maps und Google Earth darzustellen.
Anträge können ab sofort wieder gestellt werden. Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre, die an einer/einem Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Förderschule Gymnasium berufsbildenden Schule in den Schulformen Berufsvorbereitungsjahr, einjährige Berufsfachschule ohne beruflichen Abschluss einschließlich der Berufsfachschule dual oder beruflichen Gymnasium lernen. Die Praktikumszeit muss sich über mindestens eine Woche erstrecken. Jede Schülerin und jeder Schüler kann pro Kalenderjahr die Praktikumsprämie für maximal vier Wochen erhalten – entweder für Praktika bei einem oder verschiedenen Betrieben. Die Praktikumsprämie in Sachsen-Anhalt beträgt 120 Euro pro Praktikumswoche. Ausbildungsbetriebe in den Grünen Berufen, in forstlichen Landesbetrieben (Dienststellen des Landeszentrums Wald und des Landesforstbetriebes) und Tierarztpraxen, die überwiegend landwirtschaftliche Nutztiere betreuen, stehen als Praktikumsbetriebe zur Verfügung. Diese müssen ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ausbildungsberechtigt sein. Die Liste mit den Praktikumsbetrieben finden Sie am Ende der Seite. Die Schülerin / der Schüler nimmt den Kontakt mit dem Ausbildungsbetrieb selbstständig auf (telefonisch, per E-Mail, persönlich). Die Schülerin bzw. der Schüler beantragt die Prämie. Es ist zu beachten, dass bei unter 18-jährigen Schülerinnen und Schülern auch eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen muss. Wer einen Praktikumsplatz gefunden hat, kann einen Antrag stellen. Der Antrag ist vor Beginn des Praktikums zu stellen. Bewilligungsbehörde ist das jeweilige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF), in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich der Betriebssitz des Praktikumsbetriebes liegt. Spätestens 14 Tage nach Beendigung des Praktikums müssen noch folgende Dokumente beim zuständigen ALFF eingereicht werden: Anwesenheitsnachweis. Wichtig ist, dass das Dokument vom Praktikumsbetrieb vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt ist. Schulbescheinigung oder Kopie des Schülerausweises (kann auch schon mit dem Antrag, spätestens jedoch mit dem Anwesenheitsnachweis eingereicht werden) Nach Eingang aller Unterlagen beim zuständigen ALFF gibt es einen Zuwendungsbescheid. Dies ist die schriftliche Bewilligung der Förderung. Einen Monat später erfolgt die Auszahlung. Hier finden Sie die Antragsunterlagen für die Praktikumsprämie im Bereich der Landwirtschaft und für Tierarztpraxen mit dem Schwerpunkt „Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere“: Antrag (pdf, barrierearm) Anwesenheitsnachweis (pdf, barrierearm) Liste der Ausbildungsstätten Liste der Praktikumsstätten für den Forstbereich Liste der Tierarztpraxen mit dem Schwerpunkt „Betreuung landwirtschaftlicher Nutztiere“ (pdf, barrierearm) Flyer Praktikumsprämie Grüne Berufe (pdf, nicht barrierefrei) Broschüre Ausbildung in den Grünen Berufen im Land Sachsen-Anhalt (pdf, nicht barrierefrei) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen (pdf) Wir empfehlen für das Ausfüllen der PDF den Adobe Reader in der aktuellsten Version zu verwenden. Generell empfiehlt es sich bei browserbedingten Problemen mit PDF-Formularen, diese auf die Festplatte zu speichern und dort, d.h. außerhalb eines Browsers, zu öffnen. Hier erfahren Sie alles zur Praktikumsprämie "Handwerk".
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Anträge können bald wieder gestellt werden. Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre, die an einer Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Förderschule oder einem Gymnasium lernen und ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Die Praktikumszeit muss sich über mindestens eine Woche erstrecken. Jede Schülerin und jeder Schüler kann pro Kalenderjahr die Praktikumsprämie für maximal vier Wochen erhalten – entweder für Praktika bei einem oder verschiedenen Betrieben. Die Praktikumsprämie in Sachsen-Anhalt beträgt 120 Euro pro Praktikumswoche. Ausbildungsbetriebe in den Grünen Berufen und Tierarztpraxen, die überwiegend landwirtschaftliche Nutztiere betreuen, stehen als Praktikumsbetriebe zur Verfügung. Diese müssen ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ausbildungsberechtigt sein. Die Liste mit den Praktikumsbetrieben finden Sie am Ende der Seite. Die Schülerin / der Schüler nimmt den Kontakt mit dem Ausbildungsbetrieb selbstständig auf (telefonisch, per E-Mail, persönlich). Die Schülerin bzw. der Schüler beantragt die Prämie. Es ist zu beachten, dass bei unter 18-jährigen Schülerinnen und Schülern auch die Erziehungsberechtigten unterzeichnen müssen. Wer einen Praktikumsplatz gefunden hat, kann einen Antrag stellen. Der Antrag ist in Papierform bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Praktikums beim dem für den jeweiligen Wohnort zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen. Spätestens einen Monat nach dem Praktikum müssen noch folgende Dokumente beim zuständigen ALFF eingereicht werden: Anwesenheitsnachweis. Wichtig ist, dass das Dokument vom Praktikumsbetrieb vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt ist. Schulbescheinigung oder Kopie des Schülerausweises (kann auch schon mit dem Antrag, spätestens jedoch mit dem Anwesenheitsnachweis eingereicht werden) Nach Eingang aller Unterlagen beim zuständigen ALFF gibt es einen Zuwendungsbescheid. Dies ist die schriftliche Bewilligung der Förderung. Einen Monat später erfolgt die Auszahlung. Hier erfahren Sie alles zur Praktikumsprämie "Handwerk".
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