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Geflügelzucht (Pute, Ente, Gans) in Deutschland 2013

Diese Ressource beinhaltet bundesweite Informationen zu gezüchteten einheimischen Geflügelrassen der Pute, Ente und Gans und zu Ortsvereinen für Geflügelzucht. Grundlage des Datenbestands bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Die privatwirtschaftlich organisierte Geflügelzucht ist in Deutschland vorwiegend im Bundesverband Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. (BDRG) sowie außerhalb des BDRG in Vereinen wie z.B. der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH) organisiert. Mit der Datenerhebung wurde der BDRG von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen eines Vertrages im Jahre 2013 beauftragt. Die Erhebung diente der Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Koordination von Erhaltungsaktivitäten der tiergenetischen Ressourcen in Deutschland. Stand der verwendeten Daten: 31.12.2013.

Einheimische Geflügelrassen (Pute, Ente, Gans) in Deutschland INSPIRE

Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet Informationen zur Haltung einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans zum Zweck der Zucht als Vektordaten mit Bezug auf die Verwaltungsflächen der Kreise (1:25.000) im INSPIRE Datenmodell "Verteilung der Arten". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

Ortsvereine für Geflügelzucht in Deutschland INSPIRE

Dieser bundesweite Datensatz beinhaltet die Ortsvereine für Geflügelzucht einheimischer Geflügelrassen von Pute, Ente und Gans als Punktdaten im INSPIRE-Datenmodell "Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen". Die Datengrundlage bildet die Fachdatenbank für tiergenetische Ressourcen in Deutschland (TGRDEU) im Kleintierbereich Geflügel. Bereitgestellt wird sie vom Informationszentrum für Biologische Vielfalt (IBV) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Stand der verwendeten Daten: 31.12.2016.

Agrarstrukturerhebung

Kern der Agrarstrukturerhebung bildet das Grundprogramm mit den Angaben der Bodennutzungshaupterhebung, der Erhebung über die Viehbestände und der Arbeitskräfteerhebung in der Landwirtschaft. Das Ergänzungsprogramm umfasst einige, vor allem für die betriebsstatistischen Erhebungen wichtige Merkmale (Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung, sozialökonomische Verhältnisse, Anfall und Aufbringung tierischer Exkremente, Lagerkapazität bei Gülle, Eigentums- und Pachtverhältnisse an der LF, außerbetriebliche Erwerbs- und Unterhaltsquellen, Einkommenskombinationen, Umweltleistungen).

Konditionalität Einzuhaltende Verpflichtungen der Konditionalität Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) Sanktionierung bei Verstoß gegen die Verpflichtungen der GAB und GLÖZ Weitere Rechtsgrundlagen und Informationsangebote zu den GAB

Landwirtinnen und Landwirte, landwirtschaftliche Unternehmen und weitere Betriebsinhaber, die folgende Zahlungen erhalten (nachfolgend Begünstigte genannt): Direktzahlungen gemäß Titel III Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2115, jährliche Zahlungen gemäß Artikel 70, 71 und 72 der Verordnung (EU) 2021/2115, Unterstützung gemäß Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 228/2013 oder Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 229/2013 sind gemäß § 3 GAP-Konditionalitäten-Gesetz dazu verpflichtet ihren Betrieb nach den in der Unionsregelung bezeichneten Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) zu führen und die in der Unionsregelung bezeichneten Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand (GLÖZ) einzuhalten. Halten die Begünstigten die Verpflichtungen nicht ein, ist grundsätzlich eine Verwaltungssanktion zu verhängen. Die Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei der Konditionalität im Jahr 2024 erläutert den Landwirtinnen und Landwirten, welche Anforderungen zu beachten sind. Die Informationsbroschüre ist hier einsehbar. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie der Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) ergeben sich aus dem Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 sowie deren Umsetzung in nationales Recht. Nach den folgenden GAB haben Begünstigte ihren Betrieb zu führen: Bereich Klima und Umwelt GAB 1 - Wasserrahmenrichtlinie Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik : Artikel 11 Abs. 3 Buchst. e und h (Verschmutzung durch Phosphat) GAB 2 - Nitrat-Richtlinie Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen : Artikel 4 und 5 GAB 3 - Vogelschutzrichtlinie Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten : Artikel 3 Abs.1, Artikel 3 Abs. 2 Buchst. b; Artikel 4 Abs. 1, 2 und 4 GAB 4 – Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen : Artikel 6 Abs. 1 und 2 Bereich Öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit GAB 5 - Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit : Artikel 14 und 15, Artikel 17 Abs. 1, Artikel 18, 19 und 20 GAB 6 - Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG : Artikel 3 Buchst. a, b, d und e, Artikel 4, 5 und 7 GAB 7 - Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG : Art. 55 Sätze 1 und 2 GAB 8 - Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden : Artikel 5 Abs. 2, Artikel 8 Abs. 1 bis 5, Artikel 12 (Beschränkungen in NATURA-2000-Schutzgebieten); Artikel 13 Abs. 1 und 3 Bereich Tierwohl GAB 9 - Richtlinie 2008/119/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern : Artikel 3 und 4 GAB 10 - Richtlinie 2008/120/EG des Rates vom 18. Dezember 2008 über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen : Artikel 3 und 4 GAB 11 - Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere : Artikel 4 Die folgenden neun GLÖZ-Standards sind einzuhalten: Erhaltung von Dauergrünland (GLÖZ 1) Schutz von Feuchtgebieten und Mooren (GLÖZ 2) Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern (GLÖZ 3) Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen (GLÖZ 4) Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion (GLÖZ 5) Mindestbodenbedeckung um vegetationslose Böden in den sensibelsten Zeiten zu vermeiden (GLÖZ 6) Fruchtwechsel auf Ackerland (GLÖZ 7) Mindestanteil nichtproduktiver Flächen, Beseitigungsverbot von Landschaftselementen, Verbot des Schnitts von Hecken und Bäumen während der Brut- und Nistzeit von Vögeln (GLÖZ 8) Verbot der Umwandlung oder des Umpflügens von Dauergrünland, das als umweltsensibles Dauergrünland in Natura2000-Gebieten ausgewiesen ist (GLÖZ 9) Die nationale Umsetzung der GLÖZ-Standards in Deutschland erfolgt durch das GAP-Konditionalitäten-Gesetz vom 16. Juli 2021 und die GAP-Konditionalitäten-Verordnung . Die Broschüre des BMEL zu den ab 2023 geltenden Direktzahlungen, zur Konditionalität und zum InVeKoS bietet ebenfalls nähere Informationen. Die entsprechenden Gebietskulissen zu den GLÖZ 2, 5 und 6 sind im Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst  > Gebietskulissen GLÖZ einsehbar. Unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Natur und Umwelt > Schutzgebiete Naturschutz finden Sie die Kulissen zu den Schutzgebieten, die für GLÖZ 9 relevant sind. Die Regelungen der Konditionalität gehen gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 von einem gesamtbetrieblichen Ansatz aus. Dies bedeutet, dass ein Begünstigter, der für die Konditionalität relevante Zahlungen erhält, in allen Produktionsbereichen (zum Beispiel Ackerbau, Viehhaltung, Gewächshäuser, Sonderkulturen) und allen seinen Betriebsstätten die Verpflichtungen der Konditionalität einhalten muss. Dabei ist es unerheblich, in welchem Umfang Flächen oder Betriebszweige bei der Berechnung der Zahlungen berücksichtigt wurden. Die im Rahmen der Konditionalität einzuhaltenden Verpflichtungen beziehen sich auf Maßnahmen, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit oder auf den Flächen des Betriebes (ohne nicht beantragte forstwirtschaftliche Flächen) zu erfüllen sind. Verstöße (das Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung) gegen diese Verpflichtungen führen zu einer Kürzung folgender Zahlungen: Direktzahlungen: Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte Regelungen für Klima, Umwelt und Tierwohl (Öko-Regelungen) Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe, Mutterschafe und Mutterziegen Rückerstattung Haushaltsdisziplin Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes: Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen inkl. Zahlungen für den ökologischen/biologischen Landbau Zahlungen für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen (Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete) Zahlungen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben (im Rahmen von Natura 2000 und im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) ) Die Höhe der Sanktionierung richtet sich nach Ausmaß, Dauer und Schwere des Verstoßes. Vorsätzliche oder wiederholt festgestellte Verstöße sind in der Regel mit einer höheren Sanktionierung belegt, als fahrlässige Verstöße. GAB 1: Verwendung von Wasser zur Bewässerung, Phosphat Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 2: Nitrat Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG) Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngRZusVO) vom 21. März 2023 für Sachsen-Anhalt Die Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete ist im Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) einsehbar. Eine Orientierungshilfe zu kritischen Hangneigungen an Gewässern bietet der Sachsen-Anhalt-Viewer unter dem Menü Kartenauswahl > Themenkarten > Landwirtschaft und Forst > Düngeverordnung (DüV) > Hangneigung nach DüV und WHG. Letztlich entscheidet aber die konkrete Situation vor Ort über die einzuhaltenden Abstände und Auflagen. Weitere Auskünfte erteilen: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) Untere Wasserbehörden GAB 3 und GAB 4: Vogelschutz- und FFH -Richtlinie Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA vom 10.12.2010) Weitere Informationen und Rechtstexte finden Sie unter der Webseite „ Natura 2000 Sachsen-Anhalt “ und auf der Webseite des Landesverwaltungsamts . Weitere Auskünfte erteilen: Untere Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte (PDF) Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) GAB 5: Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelmittelhygiene Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 470/2009 Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Informationen zur Registrierung und Zulassung von Futtermittelunternehmen finden Sie auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes . GAB 6: Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (PharmStV) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind (Tierhalter-Arzneimittelanwendungs- und Nachweisverordnung) Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten GAB 7 und GAB 8: Pflanzenschutz und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz (Wichtiger Hinweis: Die Grundsätze werden derzeit vom BMEL überarbeitet. Die Verweise im Dokument auf das PflSchG beziehen sich auf das nicht mehr gültige PflSchG vom 21.05.2010) Weitere Auskünfte erteilen: Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) zur Pflanzenschutz-Sachkunde auf der Webseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) GAB 9 bis GAB 11: Tierschutz Kälber, Schweine, landwirtschaftliche Nutztiere Tierschutzgesetz (TierSchG) Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung) Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz) Weitere Auskünfte erteilen: Landesverwaltungsamt - Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten Zusätzliche Informationen zu Direktzahlungen und bietet auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft .

Fragen und Antworten zu Tierhaltung und Ernährung

Fragen und Antworten zu Tierhaltung und Ernährung Die intensive Nutztierhaltung und der hohe Konsum tierischer Lebensmittel sind mit negativen Auswirkungen auf Umwelt und Klima verbunden. Änderungen in der Produktion und beim Konsum können die Umwelt und das Klima entlasten. 1 Umwelt- und Klimawirkungen der Nutztierhaltung 1.1 Welche Auswirkungen hat die Tierhaltung auf die Umwelt und das Klima? Durch die Nutztierhaltung entstehen Treibhausgasemissionen , die zur Klimaerwärmung beitragen. Zusätzlich hat der Verlust von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor in die Umwelt negative Folgen, vor allem für die ⁠ Biodiversität ⁠, die Luftqualität und die Qualität von Grund- und Oberflächengewässern. Wenn die in der Tierhaltung eingesetzten Tierarzneimittel und Biozide in die Umwelt gelangen, können sie Wildtiere, Pflanzen und Mikroorganismen im Boden und im Wasser gefährden. Indirekte Umweltwirkungen der Tierhaltung entstehen nicht unmittelbar in der Tierhaltung, stehen aber in einem kausalen Zusammenhang: So benötigen die Tiere große Mengen an Futtermitteln, um tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier zu erzeugen. Die intensive Nutztierhaltung ist dadurch global Mitverursacherin für den intensiven Ackerbau mit engen Fruchtfolgen, hohem Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatz und einem hohen Flächenbedarf – die Folgen: zusätzliche Treibhausgasemissionen, belastete Böden und Gewässer und negative Folgen für die Biodiversität. Der hohe Bedarf an Landwirtschaftsflächen für den Futteranbau trägt im internationalen Kontext auch dazu bei, dass ökologisch wertvolle Flächen wie Wälder oder Moore einer landwirtschaftlichen Nutzung geopfert werden. Die landwirtschaftliche Nutzierhaltung kann – sofern sie im ökologisch verträglichen Maß betrieben wird – auch positive Umweltwirkungen etwa für den Bodenschutz und den Erhalt wertvoller Lebensräume haben. Dies gilt insbesondere für die grünlandbasierte Wiederkäuerhaltung. 1.2 Wieso ist es von Nachteil, wenn landwirtschaftliche Flächen für die Tierernährung belegt werden? Es macht einen Unterschied, ob Menschen sich in Form von pflanzlichen Nahrungsmitteln direkt von den landwirtschaftlichen Flächen ernähren oder ob diese Flächen genutzt werden um zuerst Futtermittel zu erzeugen, die dann für die Produktion von Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Das liegt daran, dass 75 Prozent und mehr der an die Tiere verfütterten Nährstoffe von den Tieren selbst verbraucht und wieder ausgeschieden werden. Nur etwa ein Viertel der verfütterten Nährstoffe werden tatsächlich von den Tieren in Nahrungsmittel (Milch, Eier, Fleisch) umgewandelt. Damit geht ein Großteil der an die Tiere verfütterten Energie und Eiweiße für die menschliche Ernährung verloren. Der Flächenbedarf für die Produktion von tierischen Nahrungsmitteln ist entsprechend höher, als wenn wir uns direkt auf Basis pflanzlicher Nahrungsmittel ernähren würden. Nachteilig ist der Futtermittelanbau, wenn die Tiere von Ackerflächen gefüttert werden, auf denen ebenso gut direkt Nahrungsmittel angebaut werden könnten. In Deutschland werden knapp 40 Prozent, weltweit rund ein Drittel des Ackerlandes für die Futtermittelproduktion verwendet. Häufig werden Ackerfrüchte ausschließlich für Futterzwecke angebaut, zum Beispiel bei Silomais und Futtergetreide. So wird in Deutschland knapp 60 Prozent des verfügbaren Getreides als Futtermittel genutzt. Nur bei einigen Ackerfrüchten gibt es die Möglichkeit, Koppelprodukte zu erzielen. Das bedeutet, dass eine Ackerfrucht gleichzeitig Futtermittel und Nahrungsmittel oder nachwachsende Rohstoffe produziert. Dies gilt beispielsweise für Raps und Soja, bei deren Verarbeitung sowohl Pflanzenöle als auch Futtermittel (als Raps- und Sojaschrot) produziert werden. Weitere Informationen: UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ | UBA-Daten zur Umwelt „Umwelt und Landwirtschaft“ | UBA-Seite „Landwirtschaft heute“ | UBA-Seite „Umweltbelastungen der Landwirtschaft” 1.3 Wie entstehen die Treibhausgase in der Tierhaltung? Die Tierhaltung trägt maßgeblich zu den direkten Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft bei. Rund 35,5 Millionen Tonnen CO ₂ -Äquivalente, das sind gut 68 Prozent der Emissionen der Landwirtschaft und knapp 5,3 Prozent der Treibhausgasemission Deutschlands, sind direkt auf die Tierhaltung zurückzuführen. Bei der Verdauung und in der Gülle von Wiederkäuern wie Rindern, Schafen und Ziegen wird das ⁠ Treibhausgas ⁠ Methan (CH ₄ ) gebildet. Zwar wird Methan nach etwa zwölf Jahren in der ⁠ Atmosphäre ⁠ abgebaut, doch während dieser Zeit wirkt es um ein Vielfaches stärker klimaerwärmend als Kohlendioxid (CO ₂ ). Bei der Lagerung von und der Düngung mit Wirtschaftsdüngern wie Gülle, Mist und Gärresten entsteht zudem Lachgas (N ₂ O). Dieses Treibhausgas ist sogar rund 265-mal so klimawirksam wie CO ₂ . Zu den direkten Klimawirkungen der Nutztierhaltung kommen indirekte Treibhausgasemissionen hinzu: Beim Anbau von Futtermitteln entstehen durch die Düngung Lachgasemissionen. Die Herstellung von Mineraldüngern ist sehr energieintensiv und auch die Landwirtschaftsbetriebe benötigen Energie, beispielsweise in Form von Treibstoff. Eine wichtige Rolle spielen auch Emissionen durch landwirtschaftliche Landnutzungsänderungen, zum Beispiel durch die Rodung von Wäldern oder die Entwässerung von Mooren. So gerechnet ist die Nutztierhaltung insgesamt weltweit für knapp 15 Prozent der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Weitere Informationen: UBA-Seite „Klimagase aus der Viehhaltung“ 1.4 Von Rindern produziertes Methan wird doch schnell wieder abgebaut. Wieso ist es dennoch wichtig diese Emissionen zu senken? Bei gleichbleibenden Rinderbeständen mit gleichbleibenden Methanemissionen ist die Bilanz der Emissionen langfristig ausgeglichen. Die über Fotosynthese aus der ⁠ Atmosphäre ⁠ entnommene und in den Futterpflanzen gespeicherte Menge an CO ₂ entspricht der CO ₂ -Menge, die entsteht, nachdem die Methanemissionen der Rinder abgebaut wurden. Der Abbau des Methans verläuft im Vergleich zu anderen Klimagasen rasch – die Verweilzeit von Methan in der Atmosphäre beläuft sich nur auf etwa 12 Jahre. Doch innerhalb dieser Zeit ist das von den Rindern gebildete Methan ausgesprochen klimawirksam. So ist die Klimawirksamkeit von Methan auf einen Zeitraum von 100 Jahren gesehen 28-mal größer als die von Kohlendioxid. Über einen Zeitraum von 20 Jahren gesehen ist Methan sogar 84-mal klimawirksamer als Kohlendioxid. Methan ist also ein kurzlebiges, aber in dieser Zeit sehr klimawirksames ⁠ Treibhausgas ⁠. Bleiben Rinderbestände und deren Methanemissionen konstant, kommt es langfristig zu keinem zusätzlichen Erwärmungseffekt, weil sich Aufbau und Abbau von Methan die Waage halten. Werden jedoch die Rinderbestände reduziert, wird dem Kreislauf mehr Methan entzogen als neu gebildet wird. Dies wiederum bedeutet eine geringere Erderwärmung. Daher ist eine Reduktion der Rinderbestände eine schnell wirksame Maßnahme, um die weitere Erderwärmung einzugrenzen. Das Gegenteil ist der Fall, wenn Rinderbestände und Methanemissionen steigen. In Deutschland machen die Methanemissionen mit gut 33 Mio. Tonnen CO ₂ -Äquivalente knapp 65 Prozent der direkten landwirtschaftlichen Treibhausgas-Emissionen aus. 76 Prozent davon stammen aus der Verdauung und sind nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung zurückzuführen. Weitere Informationen: Stellungnahme des Thünen-Instituts „Landwirtschaft und Klimawandel“ 1.5 Welche Umweltprobleme entstehen durch Nährstoffverluste in der Tierhaltung? Nährstoffverluste entstehen, wenn auf landwirtschaftlichen Betrieben Nährstoffe – meist unbeabsichtigt – in die Umwelt entweichen. Sie entstehen beispielsweise im Stall, bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern und bei der Düngung selbst. Von dort gelangen sie auf unterschiedlichen Wegen in die Umwelt und wirken negativ auf das ⁠ Klima ⁠ und die Ökosysteme. Diese Nährstoffverluste in die Umwelt sind in Regionen mit intensiver Tierhaltung besonders hoch, da hier besonders große Mengen an Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Gärreste anfallen. Ein wichtiger Nährstoff ist Stickstoff (N). Er kann als Gas in Form von Ammoniak oder Lachgas und in gelöster Form als Nitrat in die Umwelt gelangen. Ammoniak (NH ₃ ) breitet sich mit vielfältigen Umweltwirkungen in der ⁠ Atmosphäre ⁠ aus. Es kann sich in empfindlichen Ökosystemen ablagern und diese unbeabsichtigt düngen. Ammoniak kann dadurch die Zusammensetzung von Tier- und Pflanzenarten in Ökosystemen verändern und zum Absterben einzelner Arten führen. Über 70 Prozent der Ammoniakemissionen in Deutschland sind auf die Tierhaltung zurückzuführen. Lachgas (N ₂ O) ist ein sehr starkes, langlebiges ⁠ Treibhausgas ⁠ und hat einen bedeutenden Anteil an der Klimaerwärmung. Die Tierhaltung trägt mit rund 14 Prozent zu den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Wenn Pflanzen gedüngt werden und sie nicht alle Nährstoffe aus dem Dünger aufnehmen können, gelangt der überschüssige Stickstoff in Form von Nitrat mit dem Sickerwasser in Grundwasser und Oberflächengewässer. Eine zu hohe Nitratkonzentration im Trinkwasser kann sich negativ auf die Gesundheit von Säuglingen auswirken. Daher gibt es einen Grenzwert für Nitrat im Trinkwasser, der auch für das Grundwasser gilt. In den Oberflächengewässern wirken die ungewollten Nitratverluste wie eine Düngung und sind nachteilig für die ⁠ Biodiversität ⁠, da sie beispielsweise das Algenwachstum fördern. Ähnliches gilt für den Nährstoff Phosphor (P), der sich bei übermäßiger Düngung im Boden anreichert. Durch ⁠ Erosion ⁠ gelangt der Phosphor zusammen mit Bodenpartikeln in die Gewässer und düngt diese ebenfalls unbeabsichtigt. Weitere Informationen: UBA-Seite „Stickstoff“ | Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu „Nitrat im Grund- und Trinkwasser“ | Interview zu Stickstoff in der Landwirtschaft | UBA-Seite „Lachgas und Methan“ und „Ammoniak“ 1.6 Welchen Einfluss haben Einträge von Tierarzneimitteln, Bioziden und Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt? Tierarzneimittel und Biozide gelangen über Gülle, Reinigungswasser, Weidetiere, Fahrzeuge oder Ausrüstung in die Umwelt. Dort sind sie giftig für Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze und können deren Wachstum hemmen. Auch Resistenzen von Mikroorganismen, besonders gegen Antibiotika, werden gefördert. Über den Anbau von Futtermitteln auf dem Acker trägt auch die Tierhaltung zu den Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt bei. ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ verringern die Zahl und Artenvielfalt von Pflanzen und Insekten, die die Nahrungsgrundlage von wildlebenden Vögeln, Säugern und anderen Tieren darstellen, und hemmen wichtige Mikroorgansimen im Boden. Darüber hinaus können sie in Form von ⁠ Abdrift ⁠ oder Abschwemmung nicht nur die Ackerflächen selbst, sondern auch benachbarte Flächen und Gewässer belasten. Weitere Informationen: UBA-Seite „Tierarzneimittel in der Umwelt“ | UBA-Biozid-Portal | UBA-Seite „Biozide in der Umwelt“ | UBA-Seite „Pflanzenschutzmittel in der Umwelt“ 1.7 Ist die Haltung von Schweinen und Geflügel umweltfreundlicher als die von Rindern? Grundsätzlich hat die Produktion von allen tierischen Lebensmitteln negative Auswirkungen auf die Umwelt und das ⁠ Klima ⁠, auch wenn diese sich je nach Tierart und Haltungsform unterscheiden. Daher ist eine Ernährung, die stärker auf pflanzlichen Lebensmitteln basiert, aus Umweltsicht am besten. Die Treibhausgasemissionen von Schweine- und Geflügelfleisch sind pro Kilogramm Produkt deutlich geringer als die von Rindfleisch. Die Rinderhaltung dient aber meist nicht nur der Fleischproduktion, sondern gleichzeitig der Milchproduktion. Darüber hinaus können Rinder im Gegensatz zu Schweinen oder Geflügel vom Grünland ernährt werden, was zum einen eine direkte Nahrungskonkurrenz zum Menschen verhindert und zum anderen durchaus Vorteile für die Umwelt haben kann. Weitere Informationen: ifeu-Studie „Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland“ 1.8 Ist Weidehaltung von Rindern besser für die Umwelt und das Klima als eine reine Haltung im Stall? Dass Rinder sich von Grünland ernähren können, ist ihre große Stärke. Während für Geflügel- und Schweinefutter Ackerflächen benötigt werden, können Rinder auch auf Grünlandstandorten ernährt werden, die sich nicht für den Ackerbau eignen. Dies ermöglicht eine Rinderhaltung, die nicht in Nahrungs- und Futtermittelkonkurrenz zu Menschen, Geflügel und Schweinen steht. Darüber hinaus haben Wiesen und Weiden als Futtergrundlage zahlreiche ökologische Vorteile: Sie können die biologische Vielfalt fördern – besonders bei extensiver Nutzung, binden mehr Kohlenstoff im Boden als Ackerland und schützen den Boden vor ⁠ Erosion ⁠. Rinder können ähnlich wie Ziegen, Schafe und Pferde zum Erhalt einer attraktiven und vielfältigen Kulturlandschaft beitragen. Auch wenn die Tiere selbst nicht auf der Weide stehen, sondern Heu und Gras im Stall fressen, kommen viele dieser ökologischen Vorteile zum Tragen. Für das Tierwohl und die Tiergesundheit dagegen ist der Auslauf auf der Weide positiv. Die ⁠ UBA ⁠-Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ zeigt, dass Milch von Weidebetrieben im Vergleich zur Stallhaltung geringere negative Umweltwirkungen haben kann. So sinnvoll eine Grünlandnutzung durch Nutztiere ist: Eine Einschränkung besteht bei ehemaligen Moorflächen, die für die Landwirtschaft trockengelegt wurden. Die Nutzung dieser Flächen als Acker oder Grünland verursacht hohe Kohlendioxidemissionen. Solche Flächen sollten daher wiedervernässt werden und vor allem dem ⁠ Klimaschutz ⁠ dienen. Dies schließt eine intensive landwirtschaftliche Nutzung – auch als Grünland – aus. Weitere Informationen: UBA-Studie „Sichtbarmachung versteckter Umweltkosten der Landwirtschaft am Beispiel von Milchproduktionssystemen“ | UBA-Seite „Umweltbilanz von Milch - Weidehaltung schlägt Stallhaltung“ 1.9 Brauchen wir die Rinder, um das Grünland zu erhalten? Rinder spielen bei der Erhaltung und produktiven Nutzung des Grünlandes eine wichtige Rolle. Damit die hohen Tierleistungen beispielsweise bei der Milchmenge möglich sind, werden Rinder jedoch in bedeutendem Maße vom Acker (Futtermais, Getreide) statt vom Grünland (Gras, Heu) ernährt. Nur knapp ein Drittel der Rinder hat überhaupt Zugang zu Weiden. Das vorhandene Grünland würde nicht ausreichen, um die aktuell knapp vier Millionen Milchkühe und acht Millionen weiteren Rinder hauptsächlich mit Gras zu ernähren. Dies wäre nur mit einer deutlich reduzierten Tierleistung und reduzierten Rinderbeständen möglich. Darüber hinaus tragen auch andere Tierarten wie Schafe, Ziegen oder Pferde zum Grünlanderhalt bei. Weitere Informationen: UBA-Seite „Indikator: Grünlandfläche“ | UBA-Seite „Grünlandumbruch“ 1.10 Gibt es einen Konflikt zwischen Tierwohl und Umweltschutz? Nicht generell, denn Tierwohl und Umweltschutz gehen oftmals Hand in Hand. Tiergerechtere Haltungsbedingungen können die Gesundheit der Tiere verbessern, so dass weniger Tierarzneimittel und Biozide benötigt werden. Darüber hinaus leben gesündere Tiere länger und sind produktiver. Dies verbessert die Ökobilanz pro Kilogramm Milch oder Fleisch. Es gibt jedoch auch Zielkonflikte. So sind Filteranlagen zur Reduktion der Ammoniakemissionen bei geschlossenen Ställen besonders praktikabel, während große Offenställe mit ⁠ Außenbereich ⁠ dem Tierwohl dienlicher sind. Durch die größere verschmutzte Fläche können sie jedoch zu höheren Ammoniakemissionen führen. Dieser Zielkonflikt könnte zumindest teilweise durch verfahrenstechnische Maßnahmen aufgelöst werden. Berücksichtigt man hier zum Beispiel das natürliche Verhalten von Schweinen und bietet ihnen genügend Platz und einen gut strukturierten Stall an, nutzen sie unterschiedliche Bereiche zum Koten, Liegen und Fressen. So wird nur ein kleiner Teil der Stallfläche mit Kot und Harn verschmutzt und die Emissionen sinken. Weitere Informationen: UBA-Seite „Gesunde Tiere“ | UBA-Studie: „Tierwohl und Umweltschutz – Zielkonflikt oder Win-Win-Situation“ | UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ 1.11 Müssen wir aus Umweltsicht vollständig auf Nutztiere verzichten? Nein, denn neben der Nahrungsmittelproduktion hat die Nutztierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorteile für die Umwelt. Dafür muss sie in einem verträglichen Maße erfolgen und umweltverträglich gestaltet sein. Wichtig ist hierfür, dass in einer Region nur so viele Nutztiere gehalten werden, wie die Region auch ernähren kann. Eine solche flächengebundene Tierhaltung ermöglicht es, landwirtschaftliche Kreisläufe weitgehend zu schließen und negative Umweltwirkungen wie Nährstoffverluste zu reduzieren. Sinnvoll ist außerdem eine grünlandbasierte Rinderhaltung . Um die gesamte Tierhaltung in Deutschland hin zu einer solchen multifunktionalen Tierhaltung mit höheren Standards bezüglich Tierwohl, Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ zu entwickeln, wäre eine Reduktion der Tierbestände und ein Umbau der Tierhaltung notwendig. Dieser Umbau muss jedoch auf längere Zeit geplant und mit ausreichend Geldern finanziert werden. Bislang scheitert der Prozess an der Frage, wer welche Kosten trägt. 1.12 Lassen sich die Umweltprobleme der Tierhaltung durch eine Umstellung auf Ökolandbau vermeiden? Konventionelle tierische Lebensmittel durch dieselbe Menge ökologischer Produkte zu ersetzen, bringt nicht die notwendige Entlastung für die Umwelt und das ⁠ Klima ⁠. Auch die ökologische Nutztierhaltung trägt zu den negativen Umwelteffekten der Tierhaltung bei. Nachteil des Ökolandbaus ist insbesondere der in der Regel deutlich höhere Flächenbedarf. Im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft benötigt der Ökolandbau für die gleiche Menge eines Produktes mehr Fläche. Daher sollten auch Bio-Milch, Bio-Fleisch und Bio-Eier nur in Maßen konsumiert werden. Im Zusammenspiel mit einem insgesamt reduzierten Konsum tierischer Produkte kann der Ökolandbau jedoch wesentlich zur Lösung vieler Probleme beitragen, denn er ist gegenüber der konventionellen Landwirtschaft ökologisch vorteilhaft – etwa indem er weniger Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und Biozide verwendet und auf geschlossene Nährstoffkreisläufe und eine flächengebundene Tierhaltung setzt. Darüber hinaus wird im Ökolandbau landwirtschaftliches Wissen geschaffen und erhalten. Dieses Wissen kann auch dazu beitragen, die konventionelle Landwirtschaft umweltverträglicher zu gestalten. Weitere Informationen: UBA-Studie „Entwicklungsperspektiven der ökologischen Landwirtschaft in Deutschland“ | UBA-Seite „Ökologischer Landbau“ | UBA-Seite „Umweltleistungen des Ökolandbaus“ 1.13 Wie kann die Tierhaltung umwelt- und klimaverträglich werden? Verfahrenstechnische Maßnahmen und Managementmaßnahmen können die Ökoeffizienz der Tierhaltung verbessern, also die Umwelt- und ⁠ Klimawirkung ⁠ pro Produkteinheit (Liter Milch oder Kilogramm Fleisch) verringern. Hierzu gehören: Tierwohl und Tiergesundheit verbessern Emissionsärmere Stallsysteme nutzen Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern (inklusive Biogaserzeugung) optimieren, z.B. durch besonders emissionsarme Ausbringungstechnik Nährstoffverluste in die Umwelt verringern und Nährstoffeffizienz erhöhen, z.B. durch eine flächengebundene Tierhaltung Treibhausgasemissionen durch Zucht und ggf. Futterzusätze senken Doch eine Steigerung der Ökoeffizienz allein wird vermutlich nicht ausreichen, um Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, zumal dadurch das Problem der Nutzung von Ackerflächen für den Futtermittelanbau und den damit einhergehenden Umweltwirkungen nicht gelöst wird. Daher sollte die Nutztierhaltung nicht nur hinsichtlich des „Wie“ sondern auch des „Wieviel“ umgebaut werden. Hierfür sollte der maximal mögliche Tierbestand aus Umwelt- und Klimazielen abgeleitet werden und an die Tragfähigkeit der Ökosysteme angepasst werden. Die Verkleinerung der Tierbestände funktioniert aber nur, wenn auf der anderen Seite der Konsum angepasst wird und mehr pflanzliche und weniger tierische Lebensmittel verzehrt werden. Bleiben aktuelle Konsumgewohnheiten bestehen, werden tierische Produkte vermehrt importiert und Umweltprobleme lediglich verlagert. Weitere Informationen: UBA-Hintergrundpapier „Perspektiven für eine umweltverträgliche Nutztierhaltung in Deutschland“ 2 Umwelt- und Klimawirkung der Ernährung 2.1 Wie groß ist der Anteil der Ernährung an den konsumbedingten Umweltbelastungen? Jede Person in Deutschland emittiert durch ihren Lebensstil im Durchschnitt 10,78 Tonnen CO ₂ -Äquivalente im Jahr. Davon gehen 1,7 Tonnen CO ₂ -Äquivalente beziehungsweise 15 Prozent auf die Ernährung zurück – und damit fast gleich viel wie für die Mobilität ohne Flugreisen. Den Großteil der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen, knapp 70 Prozent, machen die tierischen Lebensmittel aus. Mehr als die Hälfte der Emissionen entstehen dabei außerhalb Deutschlands. Auch bei anderen problematischen Umweltwirkungen wie zum Beispiel ⁠ Versauerung ⁠, ⁠ Eutrophierung ⁠ oder Feinstaub-Belastung hat die Ernährung einen großen Anteil an der Entstehung. Darüber hinaus werden enorme Mengen an Ressourcen wie Wasser oder Fläche für die Ernährung verwendet. So werden rund 83 Prozent des Pro-Kopf-Wasserverbrauchs für die Herstellung der Lebensmittel benötigt. Zudem werden für den Lebensmittelkonsum hierzulande zusätzlich zu den 6,6 Millionen Hektar Anbaufläche in Deutschland weitere 11,7 Millionen Hektar im Ausland belegt. Ein Großteil, 61 Prozent, der gesamten Anbauflächen werden dabei zur Produktion tierischer Lebensmittel – größtenteils zum Zwecke des Futtermittelanbaus – genutzt. Weitere Informationen: UBA-CO ₂ -Rechner | UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“ | UBA-Studie „KonsUmwelt“ | EU-Kommission „Consumption Footprint Platform“ 2.2 Wie viel tierische Lebensmittel können aus Nachhaltigkeitsperspektive konsumiert werden? Als nachhaltig kann die Menge tierischer Lebensmittel gelten, die für alle Menschen produziert werden kann, ohne die planetaren Belastbarkeitsgrenzen zu überschreiten. Eine Ernährung, die gesund ist und diese Nachhaltigkeitsanforderung erfüllt, ist die von der EAT-Lancet-Kommission erarbeitete Planetary Health Diet. Die Wissenschaftler*innen der Kommission errechneten, dass eine Ernährung mit etwa 43 Gramm Fleisch pro Tag gesund und nachhaltig ist. Das liegt weit unter dem gegenwärtigen Verzehr in Deutschland von rund 142 Gramm Fleisch pro Tag (Stand: 2022). Auch bei Milchprodukten und Eiern liegt der aktuelle Verzehr deutlich über den Werten der nachhaltigen Planetary Health Diet. Inwiefern die im März dieses Jahres aktualisierten Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) diese Nachhaltigkeitsbedingung ebenfalls erfüllen, wird derzeit in einem Forschungsvorhaben des ⁠ UBA ⁠ ermittelt. Weitere Informationen: Bericht der EAT-Lancet Kommission | BZfE-Seite „Planetary Health Diet“ | DGE-Seite: „DGE-Empfehlungen“ 2.3 Wieviel klima- und umweltfreundlicher sind pflanzliche Lebensmittel gegenüber den tierischen? Bei der Erzeugung eines Kilogramms tierischer Lebensmittel werden deutlich mehr Treibhausgase freigesetzt und mehr Fläche belegt, als für dieselbe Menge pflanzlicher Lebensmittel. Auch das Potenzial zur ⁠ Versauerung ⁠ und ⁠ Eutrophierung ⁠ (Anreicherung von Nährstoffen) von Ökosystemen ist bei Fleisch, Milchprodukten und Eiern in den meisten Fällen höher als bei pflanzlichen Lebensmitteln. Weitere Informationen: UBA-Studie „Von der Welt auf den Teller“ | Studie „Multiple health and environmental impacts of foods“ | Studie „ Ökologische Fußabdrücke von Lebensmitteln und Gerichten in Deutschland “ 2.4 Wie viele Treibhausgase und wie viele Flächen lassen sich durch eine vegetarische oder vegane Ernährung einsparen? Mit einer Umstellung von der durchschnittlichen Ernährungsweise in Deutschland auf eine vegetarische Ernährung ließen sich zwischen 20 und 47 Prozent der ernährungsbedingten Treibhausgasemissionen einsparen. Bei einer veganen Ernährung sind es zwischen 38 und 52 Prozent. Auch der Flächenfußabdruck lässt sich deutlich verringern: um 46 Prozent mit vegetarischer Ernährung und um 49 Prozent mit veganer Ernährung. Aber auch eine Ernährung mit geringeren Mengen tierischer Lebensmittel trägt zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei. Beispielsweise kann eine Ernährung nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) mit rund 31 Kilogramm Fleisch pro Jahr, also rund 40 Prozent weniger als die derzeitige Durchschnittsmenge, zur Reduktion der Treibhausgasemissionen durch Ernährung um 9 bis 19 Prozent führen. Weitere Informationen: DGE-Seite „DGE-Empfehlungen“ 2.5 Was kann ich konkret tun, um mich umwelt- und klimafreundlicher zu ernähren? Pflanzliche Lebensmittel haben deutlich weniger negative ⁠ Klima ⁠- und Umweltwirkungen als tierische und die Ökolandwirtschaft ist unterm Strich umweltfreundlicher als die konventionelle. Insofern kann man sich nach der einfachen Faustregel richten: Pflanzliche Lebensmittel in den Vordergrund stellen und tierische Lebensmittel verringern, öfter Bio-Lebensmittel kaufen, Lebensmittelabfälle reduzieren. Dies ist auch aus gesundheitlicher Sicht vorteilhaft. Weitere Informationen: UBA-Denkwerkstatt Konsum | UBA-Seite „Bio-Lebensmittel“

Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen

Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen Die Landwirtschaft in Deutschland trägt maßgeblich zur Emission klimaschädlicher Gase bei. Dafür verantwortlich sind vor allem Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Fermentation und Wirtschaftsdüngermanagement von Gülle und Festmist) sowie Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch). Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft Das Umweltbundesamt legt im Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) eine Schätzung für das Vorjahr 2023 vor. Für die Luftschadstoff-Emissionen wird keine Schätzung erstellt, dort enden die Zeitreihen beim letzten Inventarjahr 2022. Die Daten basieren auf aktuellen Zahlen zur Tierproduktion, zur Mineraldüngeranwendung sowie der Erntestatistik. Bestimmte Emissionsquellen werden zudem laut KSG der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Bereichs zugeordnet (betrifft z.B. Gewächshäuser). Dieser Bereich hat einen Anteil von rund 14 % an den Gesamt-Emissionen des Landwirtschaftssektors. Demnach stammen (unter Berücksichtigung der energiebedingten Emissionen) 75,7 % der gesamten Methan (CH 4 )-Emissionen und 74,5 % der Lachgas (N 2 O)-Emissionen in Deutschland aus der Landwirtschaft. Im Jahr 2023 war die deutsche Landwirtschaft entsprechend einer ersten Schätzung somit insgesamt für 52,2 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO 2 )-Äquivalente verantwortlich (siehe Abb. „Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien“). Das entspricht 7,7 % der gesamten ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen (THG-Emissionen) des Jahres. Diese Werte erhöhen sich auf 60,3 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlendioxid (CO 2 )-Äquivalente bzw. 8,9 % Anteil an den Gesamt-Emissionen, wenn die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung mit berücksichtigt werden. In den folgenden Absätzen werden die Emissionsquellen der mobilen und stationären Verbrennung des landwirtschaftlichen Sektors nicht berücksichtigt. Den Hauptanteil an THG-Emissionen innerhalb des Landwirtschaftssektors machen die Methan-Emissionen mit 64,7 % im Schätzjahr 2023 aus. Sie entstehen bei Verdauungsprozessen, aus der Behandlung von Wirtschaftsdünger sowie durch Lagerungsprozesse von Gärresten aus nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) der Biogasanlagen. Lachgas-Emissionen kommen anteilig zu 30,1 % vor und entstehen hauptsächlich bei der Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern auf landwirtschaftlichen Böden, beim Wirtschaftsdüngermanagement sowie aus Lagerungsprozessen von Gärresten. Durch eine flächendeckende Zunahme der Biogas-Anlagen seit 1994 haben die Emissionen in diesem Bereich ebenfalls kontinuierlich zugenommen. Nur einen kleinen Anteil (4,4 %) machen die Kohlendioxid-Emissionen aus der Kalkung, der Anwendung als Mineraldünger in Form von Harnstoff sowie CO 2 aus anderen kohlenstoffhaltigen Düngern aus. Die CO 2 -Emissionen entsprechen hier einem Anteil von weniger als einem halben Prozent an den Gesamt-THG-Emissionen (ohne ⁠ LULUCF ⁠) und sind daher als vernachlässigbar anzusehen (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2023“). Treibhausgas-Emissionen der Landwirtschaft nach Kategorien Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Anteile der Treibhausgase an den Emissionen der Landwirtschaft 2023 Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Klimagase aus der Viehhaltung Das klimawirksame Spurengas Methan entsteht während des Verdauungsvorgangs (Fermentation) bei Wiederkäuern (wie z.B. Rindern und Schafen) sowie bei der Lagerung von Wirtschaftsdüngern (Festmist, Gülle). Im Jahr 2022 machten die Methan-Emissionen aus der Fermentation anteilig 75,9 % der Methan-Emissionen des Landwirtschaftsbereichs aus und waren nahezu vollständig auf die Rinder- und Milchkuhhaltung (95 %) zurückzuführen. Aus dem Wirtschaftsdüngermanagement stammten hingegen nur 19,2 % der Methan-Emissionen. Der größte Anteil des Methans aus Wirtschaftsdünger geht auf die Exkremente von Rindern und Schweinen zurück. Emissionen von anderen Tiergruppen (wie z.B. Geflügel, Esel und Pferde) sind dagegen vernachlässigbar. Ein geringer Anteil (4,3 %) der Methan-Emissionen entstammte aus der Lagerung von Gärresten nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) der Biogasanlagen. Insgesamt sind die aus der Tierhaltung resultierenden Methan-Emissionen im Sektor Landwirtschaft zwischen 1990 (46,0 Mio. t CO 2 -Äquivalente) und 2023 (32,3 Mio. t CO 2 -Äquivalente) um etwa 29,8 % zurückgegangen. Wirtschaftsdünger aus der Einstreuhaltung (Festmist) ist gleichzeitig auch Quelle des klimawirksamen Lachgases (Distickstoffoxid, N 2 O) und seiner Vorläufersubstanzen (Stickoxide, NO x und Stickstoff, N 2 ). Dieser Bereich trägt zu 14,1 % an den Lachgas-Emissionen der Landwirtschaft bei. Die Lachgas-Emissionen aus dem Bereich Wirtschaftsdünger (inklusive Wirtschaftsdünger-Gärreste) nahmen zwischen 1990 und 2023 um rund 29 % ab (siehe Tab. „Emissionen von Treibhausgasen aus der Tierhaltung“). Zu den tierbedingten Emissionen gehören ebenfalls die Lachgas-Emissionen der Ausscheidung beim Weidegang sowie aus der Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf die Felder. Diese werden aber in der Emissionsberichterstattung in der Kategorie „landwirtschaftliche Böden“ bilanziert. Somit lassen sich in 2023 rund 35,5 Mio. t CO 2 -Äquivalente direkte THG-Emissionen (das sind 68,1 % der Emissionen der Landwirtschaft und 5,3 % an den Gesamt-Emissionen Deutschlands) allein auf die Tierhaltung zurückführen. Hierbei bleiben die indirekten Emissionen aus der ⁠ Deposition ⁠ unberücksichtigt. Klimagase aus landwirtschaftlich genutzten Böden Auch Böden sind Emissionsquellen von klimarelevanten Gasen. Neben der erhöhten Kohlendioxid (CO 2 )-Freisetzung infolge von Landnutzung und Landnutzungsänderungen (Umbruch von Grünland- und Niedermoorstandorten) sowie der CO 2 -Freisetzung durch die Anwendung von Harnstoffdünger und der Kalkung von Böden handelt es sich hauptsächlich um Lachgas-Emissionen. Mikrobielle Umsetzungen (sog. Nitrifikation und Denitrifikation) von Stickstoffverbindungen führen zu Lachgas-Emissionen aus Böden. Sie entstehen durch Bodenbearbeitung sowie vornehmlich aus der Umsetzung von mineralischen Düngern und organischen Materialien (d.h. Ausbringung von Wirtschaftsdünger und beim Weidegang, Klärschlamm, Gärresten aus NaWaRo sowie der Umsetzung von Ernterückständen). Insgesamt werden 13,7 Mio. t CO 2 -Äquivalente Lachgas durch die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Böden emittiert. Es werden direkte und indirekte Emissionen unterschieden: Die direkten Emissionen stickstoffhaltiger klimarelevanter Gase (Lachgas und Stickoxide, siehe Tab. „Emissionen stickstoffhaltiger Treibhausgase und Ammoniak aus landwirtschaftlich genutzten Böden“) stammen überwiegend aus der Düngung mit mineralischen Stickstoffdüngern und den zuvor genannten organischen Materialien sowie aus der Bewirtschaftung organischer Böden. Diese Emissionen machen den Hauptanteil (das entspricht 72,2 % oder 43,9 kt Lachgas-Emissionen bzw. 11,6 Mio. t CO 2 -Äquivalente) aus. Seit der Berichterstattung 2023 werden auch zusätzlich Komposte aus Bio- und Grünabfall berücksichtigt. Quellen für indirekte Lachgas-Emissione n sind die atmosphärische ⁠ Deposition ⁠ von reaktiven Stickstoffverbindungen aus landwirtschaftlichen Quellen sowie die Lachgas-Emissionen aus Oberflächenabfluss und Auswaschung von gedüngten Flächen. Indirekte Lachgas-Emissionen belasten vor allem natürliche oder naturnahe Ökosysteme, die nicht unter landwirtschaftlicher Nutzung stehen. Im Zeitraum 1990 bis 2023 nahmen die Lachgas-Emissionen aus landwirtschaftlichen Böden um 29 % ab. Gründe für die Emissionsentwicklung Neben den deutlichen Emissionsrückgängen in den ersten Jahren nach der deutschen Wiedervereinigung vor allem durch die Verringerung der Tierbestände und den strukturellen Umbau in den neuen Bundesländern, gingen die THG-Emissionen erst wieder ab 2017 deutlich zurück. Die Folgen der extremen ⁠ Dürre ⁠ im Jahr 2018 waren neben hohen Ernteertragseinbußen und geringerem Mineraldüngereinsatz auch die erschwerte Futterversorgung der Tiere, die zu einer Reduzierung der Tierbestände (insbesondere bei der Rinderhaltung aber seit 2021 auch bei den Schweinebeständen) beigetragen haben dürfte. Wie erwartet setzt sich der abnehmende Trend fort bedingt durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler landwirtschaftlicher Betriebe vor dem Hintergrund stark gestiegener Energie-, Düngemittel- und Futterkosten und damit höherer Produktionskosten. Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen Das von der Bundesregierung in 2019 verabschiedete und 2021 novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz legt fest, dass die Emissionen der Landwirtschaft (inklusive der Emissionen aus den landwirtschaftlichen mobilen und stationären Verbrennungen) bis 2030 auf 56 Mio. t CO 2 -Äquivalente reduziert werden müssen. Auf Basis der vorgelegten Daten werden die Unterschreitungen der Emissionsmengen in 2022 anteilmäßig auf alle folgenden Jahre umgelegt: für 2030 erhöht sich damit die zulässige Emissionsmenge so auf 57,4 Mio. t CO 2 -Äquivalente. Weiterführende Informationen zur Senkung der ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen finden Sie auf den Themenseiten „Ammoniak, Geruch und Staub“ , „Lachgas und Methan“ und „Stickstoff“ .

Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt Broschüre „Brandschutz – Handreichung für die Landwirtschaft“ Bodennutzung Mehr als Schrot und Korn Ökolandbau in Sachsen-Anhalt Starke Betriebe Junglandwirteförderung Tierhaltung Förderung der Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen Leckeres aus Sachsen-Anhalt Wissen, woher es kommt Bericht zur Lage der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt 2022 Dokumente

Die Gefahr von Feld- und Waldbränden ist in den vergangenen sehr trockenen Jahren während der Getreideernte im ganzen Land stark gestiegen. Die Feuerwehren sind dadurch in erhöhter Alarmbereitschaft. Brände auf Feld und im Stall sind oftmals mit hohen Schadenssummen verbunden. Die Ursachen für einen Feldbrand sind vielgestaltig. Landwirtschaftliche Betriebe sind daher in dieser Situation besonders gefordert, Vorsorge zu treffen, um die Brandgefahr so gering wie möglich zu halten. Die beste Vorsorge ist, Feld- und Waldbrände von vornherein zu verhindern. Daher wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Inneres und Sport sowie durch das Institut für Brand- und Katastrophenschutz eine Broschüre zum vorbeugenden Brandschutz in der Landwirtschaft erarbeitet. Mit dieser Broschüre wird den Landwirtinnen und Landwirten in Sachen Brandschutz ein Leitfaden und eine Orientierung an die Hand gegeben. Die Broschüre finden Sie hier . Deutlich mehr als die Hälfte der Fläche Sachsen-Anhalts wird landwirtschaftlich genutzt. Die Landwirte produzieren auf sehr heterogenen Flächen - von den wertvollsten Böden Deutschlands in der Magdeburger Börde bis zu den sandigen Böden der Altmark und des Flämings. Die ca. 1,2 Mio. Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche umfassen insbesondere knapp eine Million Hektar Ackerland, ca. 173.000 Hektar Wiesen und Weiden als Dauergrünland, etwa 1.500 Hektar Baum- und Beerenobst (einschließlich Nüssen), 680 Hektar Rebflächen. Interessierte können sich hier über den Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt und aktuelle Pachtpreise informieren. Sachsen-Anhalts Acker- und Pflanzenbau gehört bei den Erträgen und den Qualitäten zu den Spitzenreitern in Deutschland: Typisch für Sachsen-Anhalt sind Getreide-, Raps- und Zuckerrübenfelder. Daneben gibt es bedeutende Betriebe der Saat- und Pflanzgutvermehrung und Spezialkulturen wie Hopfen, Arznei- und Gewürzpflanzen. Nicht zu vergessen sind Spargel und Zwiebeln. Im Süden des Landes haben der Obst- und der Weinbau eine lange Tradition. Gute Weine aus Deutschlands nördlichstem Weinbaugebiet mit den Steillagen an Saale und Unstrut sind unter Kennern beliebt. Sachsen-Anhalt unterstützt den Weinbau mit dem Nationalen Stützungsprogramm Wein und einem Förderprogramm zur Erhaltung des Steillagenweinbaus . Aktuelle Zahlen zu Bodennutzung, Anbauflächen, Wachstumsstand und Ernte werden durch das Statistische Landesamt erhoben und veröffentlicht. Zeitreihen zu Anbau und Erträgen enthält der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt . Der Ökolandbau in Sachsen-Anhalt ist weiter gewachsen. In den letzten zwei Jahren ist die ökologisch bewirtschaftete Fläche noch einmal um rund 12.300 Hektar gestiegen. 670 landwirtschaftliche Betriebe wirtschafteten 2022 nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus auf ca. 121.000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Weitere Zahlen und Informationen sind auf der Internetseite zum Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu finden. Bei einer Durchschnittsgröße von 268 Hektar sind die landwirtschaftlichen Betriebe etwa 4,5 mal so groß wie im Bundesdurchschnitt (circa 63 Hektar). Die ca. 4.400 landwirtschaftlichen Betriebe im Land sind sehr unterschiedlich aufgestellt: vom Nebenerwerbsbetrieb über Einzelunternehmen im Haupterwerb, Personengesellschaften bis hin zu juristischen Personen, von der konventionellen Landbewirtschaftung über den leistungsstarken Ökobetrieb bis zu Gemischt- und Spezialbetrieben kann man hier alles finden. Die Landwirtschaft bietet rund 25.000 Menschen einen Arbeitsplatz. Ausführliche Informationen zum Beispiel über Unternehmensstrukturen, Flächenausstattungen der Betriebe, Arbeitskräfte und Betriebsergebnisse bietet der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2020 . In der Landwirtschaft steht ein Generationenwechsel an. Es werden engagierte junge Menschen benötigt, die in den Dörfern Sachsen-Anhalts etwas bewegen wollen und Verantwortung übernehmen. Deshalb unterstützt das Land junge Menschen beim Aufbau eines eigenen Betriebes mit bis zu 70.000 EURO über 5 Jahre über die "Existenzgründungsbeihilfe Junglandwirte". Damit werden die ländlichen Räume gestärkt, Wertschöpfung ermöglicht und Arbeitsplätze direkt vor Ort geschaffen. Insgesamt wurden 53 Junglandwirtinnen und Junglandwirte seit 2017 mit 3,59 Mio. EURO gefördert. weiterlesen Im Vergleich zu anderen Bundesländern hat Sachsen-Anhalt wenig Nutztiere, aber sehr leistungsstarke Tierhaltungsbetriebe. Bei Qualität und Quantität zählen die Tierleistungen sowie die Züchtungsergebnisse zu den Besten in Deutschland. Der Tierschutz in Nutztierhaltungen ist ein Schwerpunkt in Sachsen-Anhalt. Umfangreiches Zahlenmaterial zu Viehwirtschaft und tierischen Erzeugnissen ist auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes eingestellt. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Alle Informationen dazu gibt es im Flyer "Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen" . Die Verarbeitung von Nahrungsmitteln gehört zu den stärksten Wirtschaftszweigen des Landes . Viele Marken haben ihren Weg in die Regale der Lebensmittelhändler in ganz Deutschland gefunden. Beispielhaft ist hier die Sektmarke „Rotkäppchen“. Sie hat sich über die Jahre zum Marktführer in Deutschland entwickelt. Der Kauf von Nahrungsmitteln direkt vom Erzeuger liegt im Trend. Über 300 landwirtschaftliche Betriebe verkaufen ihre Produkte in hoher Qualität und mit zunehmendem Erfolg direkt an den Endverbraucher. Informationen rund um das Thema Direktvermarktung hält die Agrarmarketinggesellschaft mbH (AMG) bereit. Interessierte können sich hier unter anderem zu Weiterbildungsveranstaltungen , zu einem Förderprogramm für Marketingmaßnahmen bzw. zu bestehenden Direktvermarktervereinen erkundigen. Der Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt wird laut Landwirtschaftsgesetz alle zwei Jahre dem Landtag vorgelegt. Er fasst Zahlen und Fakten zur Entwicklung der Branche zusammen. Beispielsweise werden Informationen zu den Rahmenbedingungen der Landwirtschaft, zur Struktur landwirtschaftlicher Unternehmen, zur Arbeitskräfteentwicklung, zur Entwicklung der pflanzlichen und tierischen Erzeugung sowie zum Ökologischen Landbau dargestellt. Zum Nachlesen: Bericht zur Lage der Landwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt 2022 (pdf, 6 MB, barrierearm).

LSG Zichtauer Berge und Klötzer Forst

Gebietsbeschreibung Das LSG liegt im Bereich der Landschaftseinheit Altmarkheiden. Es erstreckt sich über etwa 12 km in Ost-West- und etwa 10 km in Nord-Süd-Richtung zwischen den Orten Klötze, Kakerbeck, Engersen, Berge und Quarnebeck. Im Südwesten grenzt es an die Landschaftseinheit Drömling und das gleichnamige LSG unmittelbar an. Das Landschaftsschutzgebiet wird durch eine hügelige, überwiegend bewaldete Endmoränenlandschaft geprägt. Das Relief ist mit Höhenunterschieden zwischen 35 m über NN bei Wiepke und 160 m über NN am Langenberg für die Verhältnisse der Altmark beträchtlich. Die Hellberge bei Zichtau weisen mit dem Langenberg die höchste Erhebung der Altmark auf und gaben der Gegend den Namen ”Altmärkische Schweiz”. Bei klarer Wetterlage bietet sich von hier ein prächtiger Rundblick über die Altmark bis hin nach Salzwedel, Stendal und über die im Südwesten liegende Niederung des Drömlings. Neben den Hellbergen sind der Dachsberg (140 m über NN), der Stakenberg (148 m über NN) und die Bauerberge charakteristische Anhöhen. Im nordöstlichen Teil des LSG fällt das Gelände von den Bauerbergen mit 109 m über NN auf 50 m über NN am Auslauf des Langen Grundes bei Kakerbeck ab. Der Begriff ”Grund” ist typisch für die relativ engen und steilen Trockentäler im Zichtauer Gebiet. Die Täler Bauergrund, Klötzer Grund, Güntersgrund, Langer Grund, Biergrund und andere machen das Landschaftserleben besonders abwechslungsreich und schaffen sehr unterschiedliche Lebensräume. Die Flächennutzung wird zu rund 60 % durch Forste und rund 40 % durch Landwirtschaft geprägt. Die Waldflächen werden von großflächigen, kraut- und straucharmen Kiefernforsten dominiert. Größere Laubwälder sind im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz, bei Zichtau, Wiepke und Jemmeritz vorhanden. Seinen besonderen Reiz erhält das Waldgebiet durch einen häufigen Wechsel der Baumarten und den zum Teil mehrstufigen Waldaufbau. Lichte Kiefernforste wechseln mit Eichen-, Lärchen- bis hin zu dunklen Fichten-, Douglasien- und Buchenforsten ab. Im Bereich der ehemaligen Förstereien Döllnitz und Zartau öffnen sich die Wälder zu kleinen, ackerbaulich genutzten Freiflächen. Zwischen den Klötzer Bergen im Westen und den Hellbergen im Osten erstreckt sich bei den Ortschaften Schwiesau und Breitenfeld eine durch intensiven Ackerbau geprägte Senke. Daneben befinden sich östlich von Zichtau und am Ostrand von Klötze landwirtschaftliche Flächen innerhalb des LSG. Vor allem bei Zichtau erhält die Landschaft durch einen kleinräumigen Wald-, Feld- und Grünlandwechsel sowie straßenbegleitende Obstbaumreihen und zahlreiche alte Eichen und Linden einen besonderen Reiz. Die Ackerflächen bei Klötze werden durch einzelne Hecken gegliedert. Stehende Gewässer größeren Umfangs sind im LSG nicht vorhanden. In Zichtau und nördlich von Schwiesau sind Stauteiche und in den Wäldern vereinzelt kleine Waldtümpel vorhanden Bei Klötze entspringt der Rehwiesenbach. Die Ortschaften des LSG weisen gewachsene, kaum gestörte Dorfbilder und landschaftsästhetisch wertvolle Ortsrandbereiche auf. Nur vereinzelt, so in Schwiesau, stören größere Stallanlagen am Ortsrand das Landschaftsbild. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Steingeräte bei Groß Engersen belegen die Anwesenheit des Menschen der Altsteinzeit auf dem Gebiet des heutigen LSG. Die Fundstellen der Jungsteinzeit liegen in Randlage um den Klötzer und Zichtauer Forst bei Zichtau und Wiepke, Quarnebeck und südlich von Kakerbeck in lockerer Streuung an kleinen Bächen. Beigaben eines Grabfundes der Kugelamphorenkultur bei Estedt deutet auf die Nutzung des Gebietes für die Viehhaltung hin. Die einzige im LSG gelegene Siedlung der Bronzezeit befand sich bei Schwiesau am Lauf des südlich von Kakerbeck aus dem Schwiesauer Forst austretenden Baches. Diese war bis in die Eisenzeit hinein bewohnt, wobei in nächster Nähe eine zweite Siedlung entstand. Weitere Fundstellen sind von Zichtau, Wiepke und Quarnebeck bekannt, wo drei Gräberfelder gefunden wurden. Die römische Kaiserzeit ist nur durch drei Fundstellen belegt, von denen eine am östlichen Stadtrand von Klötze liegt, eine andere südwestlich von Kakerbeck und die dritte bei Groß Engersen nahe der B71 zum Vorschein kam. Im Bereich der Altmarkheiden kam es im Zuge der deutschen Ostkolonisation des Mittelalters zu einer intensiven Rodungsphase. In den großflächigen Wäldern entstanden Ansiedlungen und Ackerflächen wachsender Ausdehnung. Im 14. Jahrhundert und später während des Dreißigjährigen Krieges wurden viele Ansiedlungen wieder wüst und ehemals ackerbaulich genutzte Flächen wurden aufgegeben. Heute zeugen die charakteristischen Wölbäcker in den Wäldern, vor allem bei Quarnebeck, von der früheren Ackernutzung der jetzigen Forstflächen. Die Wälder wurden bis hinein in das 18. Jahrhundert zur Waldweide genutzt, wie zahlreiche alte Hudeeichen im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz bezeugen. Die Weidewirtschaft ließ auch offene, baumfreie Heideflächen entstehen. Mit der Eingliederung des Gebietes nach Preußen im Jahre 1815 begann die geregelte Forstwirtschaft. Ein Großteil der waldfreien Flächen wurde mit schnellwüchsigen Nadelhölzern, vor allem Kiefer, aufgeforstet. Zur Markierung der Wege wurden Eichen gepflanzt, von denen heute noch einige als alte Überhälter vorhanden sind. Die dominierende Flächennutzung ist noch heute die Forstwirtschaft. Auf reicheren Böden haben sich besonders um Schwiesau und Breitenfeld landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten, die überwiegend durch intensiven Ackerbau geprägt werden. Vor allem im Bereich der Ortsränder wird Grünlandnutzung betrieben. Der Abbau des Moränenmaterials der Hellberge ließ bei Wiepke einige Mergelgruben entstehen, die heute als Flächenhaftes Naturdenkmal unter Schutz stehen. Heute hat das LSG auch als Naherholungsgebiet eine Bedeutung. Vor allem die Hellberge bei Zichtau sind ein beliebtes Ausflugsziel für Wanderer. In Zichtau befinden sich ein weitbekanntes Jugendcampingzentrum mit einem Hüttenlager und das idyllisch gelegene modernisierte Waldbad. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Das LSG liegt im Bereich mehrerer Endmoränenstaffeln (Rückzugsstaffeln) des Warthestadiums der Saalekaltzeit. Die Endmoränenzüge gehören zur Letzlinger (Haupt-) Randlage. Den Endmoränen sind ausgedehnte Sanderflächen vorgelagert. Die quartären Sedimente sind über 100 m mächtig. Die Schichtenfolge beginnt mit elster-kaltzeitlichen Schmelzwassersanden und Geschiebemergeln, die im Durchschnitt 10 bis 40 m mächtig sind. In einer Ziegeleigrube bei Altjemmeritz wurden elsterzeitliche Geschiebemergel abgebaut. Südlich der Linie Schwiesau-Wiepke und nordöstlich Breitenfelde fehlen Sedimente der Elsterkaltzeit. Auf diese Schichten folgen zirka 20 m glazilimnische bis limnisch-fluviatile Sande mit Einschaltungen von Schluff, Mudden sowie Torf der Holsteinwarmzeit. Lokal beinhalten sie fossile Böden. Die Sande und Schluffe sind bis auf wenige Erosionsfenster flächendeckend vorhanden. Während der Saalekaltzeit wurden Endmoränen mit eingeschuppten Tertiärschollen, das heißt glaukonithaltige Sande und bei Wiepke Mergel, abgesetzt, die später während des Warthestadials der Saalekaltzeit noch einmal vom Eis überfahren wurden. Ihr heutiger Aufbau ist durch Stauchung, Verschuppung und Faltung gestört. Die tertiären Sande wurden durch spätere Schmelzwässer nach Norden umgelagert. Saalezeitlicher Geschiebelehm bildet zwei breite Zungen von Wernstedt über Wiebke nach Engersen und im westlichen Teil von Kakerbeck bis südlich Klötze. Oberflächennah kommt er jedoch nur inselhaft vor. Zwischen Zichtau und Jemmeritz sind beide Zungen durch Schmelzwassersand unterbrochern, in den die Bäke ihr Tal gegraben hat. Die Mächtigkeit des Geschiebelehms ist gering und beträgt selten über drei Meter. Während der Eemwarmzeit wurden östlich Engersen und im Wiebker Bachtal der unteren Milde-Niederung Mudden und Torfe abgesetzt, während sich auf den umliegenden Hochflächen tiefentwickelte Lessiveé-Böden zu bilden begannen, deren Reste als Bändersande das Profil der heutigen Böden im LSG prägen. Während der Weichselkaltzeit wurden sandig-schluffige, durch Windablagerung und Frostwechselprozesse geprägte ”periglaziale Deckschichten” gebildet. Sie bestehen aus Flottsand, Lößsand, Sandlöß und Geschiebedecksand sowie aus lehmig-sandigen Fließerden. In diesen Zeitraum fällt auch die Entwicklung der heutigen Trockentäler. Während des Holozäns kam es erneut zur Moorbildung, die auch in den kleineren Tälern wirkte. In den Tälern und Niederungen wurden kolluviale und fluviatile Lehme und lehmige Sande abgesetzt. Auf brachliegenden Äckern kam es wahrscheinlich im Mittelalter zur Ausblasung von Sand und zur Bildung von lokalen Flugsandfeldern und Dünen. Im LSG dominieren Sandböden, deren Ertragsfähigkeit mit der Bindigkeit und Mächtigkeit der äolischen Deckschicht und dem Anteil der lehmigen Bänder im Untergrund wächst. Verbreitet sind podsolige Braunerden bis Braunerde-Podsole aus Geschiebedecksand bis Flottsand über Schmelzwassersand. Ökologisch günstiger sind Braunerde-Fahlerden und Braunerde-Bänderfahlerden aus Lößsand bis Sandlöß über Schmelzwassersand oder über Geschiebelehm zu bewerten. Podsole sind selten und an das Vorkommen von Flugsanddecken und Dünen gebunden. Staunasse Böden kommen sehr untergeordnet in Muldenlagen der Hochflächen vor. In den wasserführenden Tälern der Bäke, der Purnitz und ihren Seitentälern am Wiebker Bach sind Gleye in sandigen und lehmigen Substraten und Niedermoore, selten Hang- bis Quellmoore, entwickelt. In Quellgebieten am Ostrand der Zichtauer Berge und am Westrand der Hellberge entspringen zahlreiche kleine Wasserläufe. Am Osthang des Staken- und Dachsberges entspringt der Wiepker Bach, der in seinem Oberlauf weitgehend naturnah erhalten ist. Hauptquellgebiet des Wiepker Baches ist das bekannte urwüchsige kleine Quellmoor ”Elf Quellen”. Am Westhang der Hellberge liegen in der Mulde um Schwiesau die Quellgebiete von Bäke und Tarnefitzer Elbe. Die Zichtauer Bäke entspringt nördlich von Zichtau in einem mit Erlen und Eschen bestockten Quellmoor. Die Tarnefitzer Elbe entwässert nach Süden zur Ohre, die Bäke nach Norden zur Unteren Milde. Beide Bäche sind im Oberlauf naturfern ausgebaut. Erst unterhalb des sogenannten Schwiesauer Flachteiches ist die Bäke naturnah erhalten. Sie wird hier von einem etwa 200 m breiten Grünlandstreifen begleitet und weist längere natürliche Abschnitte mit Mäanderbildung auf. Bis Altjemmeritz verläuft die Bäke in einem reizvollen, waldgesäumten, durch Grünland und das Jemmeritzer Moor geprägten Tal. Die Klötzer Berge und der Zichtauer Forst liegen im Übergangsbereich zwischen subatlantischem und subkontinentalem Klima. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 8,8°C, der mittlere Niederschlag liegt mit 620 bis 640 mm deutlich über dem der Umgebung. Pflanzen- und Tierwelt Die potentiell natürliche Vegetation wird im LSG auf den grundwasserfernen Standorten durch Buchenwälder mäßig bodensaurer Standorte geprägt. Dies sind vor allem der Flattergras-Buchenwald und auf besonders flachgründigen Rankern der Dünenstandorte auch Drahtschmielen-Buchenwald. Die heute dominierende Wald-Kiefer dürfte in dem noch subozeanisch geprägten Klima der Altmark keine natürlichen Standorte haben. Auf den grundwassernahen Standorten würden auf Gleyböden Pfeifengras-Eichenwälder im Wechsel mit Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwäldern stocken. Bei ganzjährig hoch anstehendem Grundwasser in Bachnähe sind auch Erlen-Eschenwälder sowie kleinflächig Erlen- und Birkenbruchwälder zu erwarten. Vereinzelt sind an den Waldrändern kleinflächige Magerrasen als Reste der einstmals ausgedehnten Heidelandschaften erhalten. Charakteristische und teilweise gefährdete Pflanzenarten sind hier Dorniger Hauhechel und Gemeine Kuhschelle. Im Klötzer Forst dominiert heute die Kiefer mit 62 % der Bestockung. Eichen nehmen 16 %, Lärchen 8 %, Fichten und Buchen jeweils 6 %, Douglasien 2 % und sonstige Laubhölzer 1 % der Forstfläche ein. Die Kiefernforste sind überwiegend kraut- und straucharm. Altbestände weisen eine reichere Krautschicht mit Adlerfarn und Heidelbeere auf. Von Bedeutung sind die Vorkommen des Keulen-Bärlapps. Vor allem im Bereich der ehemaligen Försterei Döllnitz bestehen wertvolle Laubwälder mit zahlreichen alten Trauben-Eichen und Rot-Buchen. Es handelt sich um den größten naturnahen Laubwaldbestand in weitem Umkreis. Die Altholzbestände, vor allem die alten Buchen, stellen für die Altmark seltene Strukturen mit einer hohen Bedeutung für Höhlenbrüter dar. Eine der wertvollsten Flächen innerhalb des LSG ist das Naturschutzgebiet „Jemmeritzer Moor“. Es liegt 1,5 km südlich von Altjemmeritz im Tal der Bäke und hat eine Fläche von 20,56 ha. Es wird durch einen Preiselbeer-Kiefern-Fichtenwald mit Pfeifengras und Tiefland-Fichte charakterisiert. Das Vorkommen der Fichte wird als autochthon angesehen. Durch einen Windbruch im Jahre 1972 entstanden baumfreie Flächen, auf denen heute an vernäßten Standorten Braunseggensümpfe mit Igel-Segge und Grau-Segge ausgebildet sind. Erwähnenswert ist auch das Vorkommen von Rippenfarn. Durch seine Lage am Fuß einer Endmoräne bestehen im Gebiet quellige Bereiche, die von Rispenseggen-Ried und Quellfluren bestanden sind. Die Bachufer sind von Großseggenrieden mit der Sumpf-Segge und Uferstaudenfluren mit Echtem Springkraut, Bitterem Schaumkraut und Sumpf-Haarstrang bestanden. In der Bäke ist initial die Berlen-Gesellschaft entwickelt. Gefährdete Pflanzenarten des LSG sind im Bereich Schwiesau Sumpf-Schafgarbe, Wassernabel, Breitblättriger Merk, Stumpfblütige Binse und Teich-Wasserstern. Im Bäketal wurden daneben Mittleres Hexenkraut, Acker-Filzkraut, Schwarz-Pappel, Einfacher Igelkolben, Sumpf-Sternmiere, Bauernsenf und Gelbe Wiesenraute sowie Rankender Lerchensporn nachgewiesen. Die Wälder sind Einstandsgebiet von Schwarz-, Reh-, Rot- und Damwild. Auch Muffelwild sowie Dachs kommen vor. Bisher wurden neun verschiedene Fledermausarten nachgewiesen, wovon der mehrjährige Nachweis eines Paarungsreviers des Kleinen Abendseglers auf der Höhe des Langen Berges von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist. Als Brutvögel kommen in den Wäldern unter anderem Mäusebussard, Grün- und Schwarzspecht, Rotmilan, Sperber sowie Kolkrabe vor. Der Neuntöter tritt an den Waldrändern auf. An der Wiepker Mühle brütet der Weißstorch. Nachgewiesene Reptilien sind Zauneidechse, die auf den Magerrasen und an sonnigen Waldrändern auftritt, Waldeidechse und Kreuzotter, die im Jemmeritzer Moor vorkommen, sowie Blindschleiche. An Amphibien wurden Kamm- und Teichmolch, Grasfrosch und Erdkröte, im Bereich Breitenfelde-Schwiesau Knoblauchkröte und Laubfrosch und an der Bäke Kreuzkröte und Feuersalamander festgestellt. Das Jemmeritzer Moor birgt eines der wenigen Flachlandvorkommen des Feuersalamanders. Für die Fischfauna der Bäke sind Bachneunauge und Bachforelle nachgewiesen worden. Lebensraum des Hirschkäfers sind die alten Hudeeichen. Im Bäketal wurden die gefährdeten Heuschreckenarten Sumpfschrecke, Gefleckte Keulenschrecke, Kurzflügelige Schwertschrecke, Große Goldschrecke und Feld-Grashüpfer nachgewiesen. Entwicklungsziele Das LSG soll in erster Linie der Erhaltung der großflächigen Wälder im Bereich des landschaftlich reizvollen Endmoränenzuges zwischen Klötze und Gardelegen dienen. Mit den Wäldern ist ein beliebtes Naherholungsgebiet, ein charakteristischer Ausschnitt der Altmark und ein wertvoller Lebensraum wildlebender Pflanzen- und Tierarten zu sichern. Die Weiterentwicklung eines naturverträglichen Tourismus geschieht unter Schonung ökologisch sensibler Bereiche wie des NSG „Jemmeritzer Moor“, der Quellbereiche und der naturnahen Bachläufe. Das Wanderwegenetz ist bereits ausreichend entwickelt. Die Forste sind langfristig in naturnahe Wälder, die vor allem durch die Rot-Buche dominiert werden, umzubauen. Die Nutzung sollte möglichst durch Einzelstammentnahme erfolgen. Im Bereich der Waldränder sind Waldmäntel aus standortgerechten Straucharten zu entwickeln. Lichtungen innerhalb der Wälder, die als Grünland oder kleinflächige Äcker genutzt werden, und die historischen Wölbäcker unter Wald wären zu erhalten. Alteichen sind als wertvolle Lebensräume einer artenreichen Insektenfauna zu schützen und nicht zu nutzen. Im Bereich der Quellen, Bachtälchen und des NSG „Jemmeritzer Moor“ sollte auf eine Bewirtschaftung verzichtet werden. Die landwirtschaftlichen Flächen können durch Anlage von Hecken, Baumreihen und Flurgehölzen gegliedert und damit landschaftsästhetisch und ökologisch aufgewertet werden. Die noch naturnah erhaltenen Fließstrecken der Bäke und Wiepker Bach sind zu erhalten. An den ausgebauten Abschnitten der Tarnefitzer Elbe und der Bäke könnte die Nutzung im Schonstreifen extensiviert werden. Zumindest einseitige Gehölzstreifen aus Schwarz-Erle sind im Randstreifen anzulegen. Langfristig sollten die ausgebauten Fließgewässer unter Entwicklung eines geschwungenen Verlaufs und natürlichen Profils wieder renaturiert werden. Die gewachsenen und charakteristischen Dorfbilder und Siedlungsränder sind zu erhalten. Störende Objekte, zum Beispiel die Stallanlagen bei Schwiesau, könnten eingegrünt werden. Exkursionsvorschläge Klötzer Forst Von Klötze aus geht es in südöstliche Richtung in den Klötzer Forst bis zum ehemaligen Forsthaus Döllnitz. Durch die Laubwälder im Bereich Döllnitz gelangt man nach Süden zum Schwarzen Berg. Von hier aus kann man nach Nordwesten über den bis zu 120 m hohen Endmoränenzug nach Klötze zurückkehren. Von Klötze aus geht es in nordöstliche Richtung in den nördlichen Teil des Klötzer Forstes. Bei Pansau biegt man nach Osten von der Kreisstraße in den Forst ab. Der Weg führt durch das Quellgebiet des Rehwiesenbaches nach Nordosten durch Laubwälder und über Anhöhen. Zurück in südliche Richtung gelangt man zum 125 m hohen Krügerberg und von dort in westlicher Richtung zurück nach Klötze. Zichtauer Berge Von Zichtau aus wandert man nach Süden durch die Hellberge auf den Gr. Stakenberg und weiter auf den Langenberg. Von hier steigt man nach Osten ab und geht am Fuß der Hellberge nach Norden bis Wiepke. Von Wiepke kehrt man in westliche Richtung nach Zichtau zurück. Von Zichtau aus gelangt man in nordwestliche Richtung auf die bis 118 m hohen Anhöhen des Spitzberges. Weiter führt der Weg nach Nordwesten zum Bachtälchen der Bäke und zum Jemmeritzer Moor. Von hier kann man in einer erst nach Osten und weiter nach Süden geführten Schleife zurück nach Zichtau wandern. Von Zichtau aus nach Norden führt der Weg in die Bauerberge zu ”Himmel und Hölle”. Ziemlich steil steigen die Pfade hier vom Fuß der Endmoräne aus dem engen Grund der ”Hölle” auf die Kuppe der Endmoräne in den ”Himmel”. Hier liegt ein großer Findling der Saaleeiszeit (Naturdenkmal). Der Sage nach befand sich hier eine germanische Thingstätte. Verschiedene Wege führen weiter zum Gedenkstein ”Friedrichsruh” mit plattdeutscher Inschrift. Weiter geht es zur ”Lindenbreite” oder zurück nach Zichtau. Von Wiepke aus geht man an der Wassermühle und später am Naturdenkmal ”Rieseneiche von Verchel” vorbei zum Quellmoor des Wiepker Baches, den ”Elf Quellen”, einem alten Buchenhallenwald. Auf Umwegen zurück nach Wiepke oder Zichtau. Unmittelbar um Zichtau zeugt ein artenreicher Mischwald mit verschiedenen exotischen Holzarten, Zypressen, Eiben und Wacholder von dem Versuch, hier einen Landschaftspark oder ein Arboretum zu gestalten. Die sachsen-anhaltische Straße der Romanik quert das LSG zwischen Wiepke und Klötze. Die nächstgelegenen bedeutenden Baudenkmäler befinden sich im unweit der Südgrenze des Schutzgebietes gelegenen Gardelegen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019

LSG Elster-Luppe-Aue

Gebietsbeschreibung Das LSG erstreckt sich über den westlichen Teil der Elster-Luppe-Aue. Beginnend an der Landesgrenze zu Sachsen umfaßt es den gesamten Auenbereich der Weißen Elster bis zum LSG „Saale“. Unmittelbar südlich schließt sich das LSG „Kiesgruben Wallendorf/Schladebach“ an. Das Schutzgebiet repräsentiert den nördlichen Teil der Landschaftseinheit Weiße-Elster-Tal sowie die Landschaftseinheit Tagebauregion Merseburg-Ost. Die Elster-Luppe-Aue weist die Form einer weitgespannten, durch Salzauslaugung entstandenen Niederung auf. Die Landschaft wird durch einen hohen Ausstattungsgrad an Gehölzen gekennzeichnet. Auenwaldreste als Ausläufer der großen Auenwaldkomplexe des sächsischen Abschnittes der Elster-Luppe-Aue reichen bis in das LSG. Große Bereiche der zentralen Elster-Luppe-Aue werden ackerbaulich genutzt. Grünlandflächen sind weitgehend auf die Randbereiche von Luppe und Weißer Elster beschränkt und bilden hier mit Gehölzen ein abwechslungsreiches Mosaik. Die Luppe weist abschnittsweise noch einen mäandrierenden Lauf auf. Im Bereich des Altlaufes der Weißen Elster sind zahlreiche Gewässerreste vorhanden, die den Charakter von Altwassern besitzen. Die Elster-Flutrinne besitzt einen funktionell determinierten, naturfernen Charakter mit Einheitsböschungen und einem Regelprofil. Die Siedlungen liegen am Rand der Aue außerhalb des ehemaligen Überflutungsbereiches. Der gesamte Raum zwischen Weißer Elster und Luppe ist siedlungsfrei, lediglich Burgliebenau liegt inselhaft auf einem Niederterrassenrest. Die Siedlungsrandbereiche weisen noch traditionelle Nutzungsformen wie Streuobstwiesen auf. Im nördlichen Hangbereich sind in steileren, südexponierten Abschnitten Halbtrockenrasen vorhanden. Auf den Hängen und im Bereich der Siedlungsränder ergeben sich reizvolle Blickbeziehungen über die Aue. Während der östliche Abschnitt ein noch weitgehend natürliches Landschaftsbild aufweist, wird der Westen durch die ehemaligen Abbaufelder des Tagebaus Merseburg-Ost geprägt. Innerhalb des Tagebaubereiches sind zwei Abbaufelder entstanden, die als Restlöcher, getrennt durch eine Innenkippe, so bestehen bleiben. Hier werden in den nächsten Jahren zwei Seen entstehen. Im Rahmen der Vorfeldberäumung des Tagebaues wurden Wald- und Gehölzbestände beseitigt. Nach Einstellung des Tagebaubetriebes erfolgte eine Wiederaufforstung dieser Flächen und von Teilbereichen der Innenkippe. (1) weitergehende Beschreibungen Durch Flutung mit Elster-Wasser und natürlichen Wasseranstieg entstanden im ehemaligen Tagebau Merseburg-Ost der Raßnitzer und der Wallendorfer See. Während ersterer dem Landschaftsschutz und der späteren Ausweisung als NSG vorbehalten bleiben soll, wird an letzterem neben dem Naturschutz (südliche Inselbereiche, westliches Kiesabbaugebiet) die Erholungsnutzung eine größere Rolle spielen. Ökologisch wertvolle Bereiche stellen derzeit die Flachwasserbereiche mit entsprechender Röhricht- und Gebüschentwicklung und Inseln dar, die bereits heute wichtige Brut- und Rastgebiete von Vogelarten sind. Interessante Feuchtlebensräume werden sich vor allem auch am Ostufer des Raßnitzer Sees herausbilden, da hier das von Osten zuströmende Grundwasser in den See fließt. Die auf der Innenkippevorhandenen Aufforstungen aus überwiegendstandortgerechten Arten werden zur Integration des ehemaligen Tagebaugeländes beitragen. Zwischen den zwei Tagebaurestlöchern, deren Flutung fast abgeschlossen ist, existiert aufgrund des Gefälles ein Überlauf, welcher über die ehemalige Absetzerkippe führt. Ob das zufließende Grundwasser später in die Luppe, Elster oder Saale abgeführt wird, ist aufgrund der erwarteten Salzbelastung des Wassers und der damit verbundenen Probleme noch nicht entschieden und wird derzeit untersucht. Der alte Luppelauf weist aktuell nur noch eine Mindestwasserführung auf, welche in Trockenzeiten zur völligen Austrocknung einiger Abschnitte führt. Im westlichen Teil bei Wallendorf, Luppenau und Burgliebenau finden sich nur noch Reste naturnaher Flussabschnitte mit angrenzenden Auengehölzen. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Zeugnisse des Aufenthalts von Menschen in diesem Gebiet stammen aus der Altsteinzeit. Dabei hat die nördliche Terrasse die meisten Funde erbracht. Die vorgeschichtlichen Siedlungen lagen an den nördlich und südlich die Aue flankierenden Terrassenrändern und reihten sich dort perlschnurartig aneinander, daneben sind aber auch im Niederungsbereich Siedlungen belegt wie bei Burgliebenau oder bei Kötschlitz-Maßlau. Als älteste Ackerbauernkultur ist im Bereich der Elster-Luppe-Aue die Linienbandkeramik nachgewiesen, deren Siedlungen um das LSG von Lochau über Raßnitz, Weßmar, Ermlitz, Horburg, Günthersdorf, Dölkau, Göhren, Wallendorf bis nach Friedensdorf lagen. In Dölkau wohnten die Bauern in den für diese Kultur typischen Großhäusern. Zur Zeit der Stichbandkeramik wurden neben den bestehenden Wohnplätzen weitere bei Oberthau, Rübsen, Möritzsch und Kreypau angelegt. In der älteren Trichterbecherkultur rückten die Siedlungen durch Neugründungen bei Zöschen, Wesenitz, Pritschöna und in der Aue bei Burgliebenau näher zusammen. Die Besiedlung blieb auch während der Schnurkeramikkultur dicht. Die Kugelamphorenkultur ist durch einen Wohnplatz bei Günthersdorf und einen Grabfund bei Dölkau nachgewiesen, in dem vier Tote zusammen mit drei Rindern lagen. Die Bestattung deutet darauf hin, daß es sich hier um Gräber von Rinderhirten handelt, die die Niederung für die Viehweide beanspruchten. Eine der Jungsteinzeit entsprechend dichte Besiedlung fand im LSG auch in der jüngeren Bronzezeit sowie während der jüngeren Eisenzeit statt. Zu Beginn der jüngeren Bronzezeit drangen Siedler der Lausitzer Kultur von Osten her in die Elster-Luppe-Aue vor und ließen sich zwischen der heimischen Bevölkerung nieder. Die wirtschaftliche Bedeutung markieren drei Bronzehortfunde aus Löpitz, Oberthau und Pritschöna. Während der jüngeren Eisenzeit war das Gebiet von einer keltisch geprägten Bevölkerung bewohnt, unter die sich Siedler der Jastorf-Kultur mischten, wie Grabfunde aus Günthersdorf, Möritzsch und Wallendorf belegen. Bei Oberthau bestand zeitweise eine Töpferei. Der Jastorf-Kultur folgten die Hermunduren, Thüringer und später die Slawen. Die Elster-Luppe-Aue bildete bis zum 6. Jahrhundert einen Raum, der durch ausgedehnte Wälder und Sumpfgebiete geprägt war. Mit der slawischen Besiedlung des Raumes entstanden besonders im Randbereich Rodungen. Die alten Ortskerne der slawischen Siedlungen lagen traditionell im mittleren Bereich der Talhänge oder auf Niederterrassenresten innerhalb der Aue. Zeugen der Siedlungsgeschichte sind der slawische Burgwall Burgliebenau und die Attnitzburg Raßnitz. Die typische Nutzflächenverteilung der Siedlungen umfaßte Wiesen- und Weidewirtschaft in der Aue und Ackerbau auf den Lößböden der flachen Talhänge und der Hochflächen. Während letztere weitgehend waldfrei waren, sind in der Aue zusammenhängende Waldbestände erhalten geblieben. Eine Auflichtung erfolgte während der mittelalterlichen Rodungsperiode. Noch im Spätmittelalter wurde der Bereich als Holzkreis bezeichnet. Bis in das 19. Jahrhundert waren Ackerbau, Viehwirtschaft, Bienenhaltung, Fischerei und Obstbau die Haupterwerbsquellen. Daneben spielten Mühlenbetriebe und die Ziegelherstellung eine Rolle. Zeugnisse der Ziegelei sind in Form alter Lehm- und Tonstiche zu finden. Gravierende Landschaftsveränderungen haben sich im 19. Jahrhundert vollzogen. Neben kleineren und lokalen Abbaufeldern wurde, teilweise auch im Tiefbau, Braunkohle gewonnen. Der großtechnische Abbau setzte im Raum Lochau nördlich der Aue ein. Die Abraumgewinnung wurde 1967 eingestellt, die Kohleförderung im Revier Lochau 1973. Seit 1972 wurde im Ostschlauch Lochau Aufschlußabraum aus dem Tagebaurevier Merseburg-Ost verkippt. Das Tagebaufeld Merseburg-Ost liegt innerhalb der Elster-Luppe-Aue und wurde 1971 aufgeschlossen. Mit der Einstellung dieses Abbaus 1991 sind weitere Abschnitte der Auenlandschaft, deren Abbau ebenfalls geplant war, zwischen Burgliebenau und Hornburg-Raßnitz der Vernichtung entgangen. Im Bereich Burgliebenau wird noch heute großflächig Kies gewonnen. Der Wasserhaushalt der Aue erfuhr gravierende, teilweise irreversible Veränderungen, die vor allem in diesem Jahrhundert stattfanden. Durch die umfangreichen Kanalisierungen und den Bau des Elster-Hochflutbettes 1934-1938 im Zusammenhang mit dem Bau des Elster-Saale-Kanales wurde das Oberflächenwasserregime verändert. Der überwiegende Teil der Aue ist seit zirka 60 Jahren völlig überflutungsfrei. Nur im Mündungsbereich der Weißen Elster in das Saaletal sorgt der Rückstau bei Hochwasserereignissen der Saale für großflächige Überflutungen. In Verbindung mit der Sicherung des Braunkohlenabbaus stehen Gewässerumverlegungen und die Abdichtung der künstlichen Gewässerbetten, so daß die Uferinfiltration reduziert wird. Die Luppe wird bei Kleinliebenau abgeriegelt und entwässert weitgehend in die Weiße Elster. Der alte Luppelauf weist nur noch eine Mindestwasserführung auf. Durch die Errichtung des Hochwasserschutzdeiches entlang der Straße zwischen Lössen und Burgliebenau wird die Aue vom Einfluß der Saale-Hochwasser im Westen abgeriegelt. Die Grundwasserabsenkung infolge der Wasserhaltung des ehemaligen Braunkohlentagebaus reichte bis in den Raum Ermlitz-Zweimen. Mit Einstellung der Wasserhaltung vollzieht sich nunmehr eine Regeneration des Grundwasserhaushaltes. Die Absenkung des oberflächennahen Grundwasserspiegels hatte Veränderungen der Vegetationszusammensetzung und Schäden an Auenwaldbeständen zur Folge. Es war jedoch dadurch die Voraussetzung für eine intensive ackerbauliche Nutzung gegeben, so daß das aktuelle Landschaftsbild in weiten Bereichen nicht durch auentypisches Grünland, sondern durch Ackerflächen geprägt wird. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Die Elster-Luppe-Aue liegt innerhalb des Beckens der Weißen Elster, eines ausgedehnten Senkungsbereiches, der überwiegend durch die Subrosion von Salzen und Karbonaten des Zechsteins im Untergrund gebildet wurde. Die Aue wird durch die sogenannte Hallesche Störung bei Röglitz gequert. Mit dieser Störung verbunden ist der Ragwitzer Graben, eine Zone, in der es zur verstärkten Senkungserscheinungen und zum Aufstieg salzhaltigen Grundwassers kommt. Tertiärablagerungen mit bis zu 100 m Mächtigkeit bestimmen das Becken der Weißen Elster. Mehrere wirtschaftlich bedeutsame Braunkohlenflöze,von 5 bis 20 m Mächtigkeit sind durch kiesig-sandige bis tonige Zwischenschichten voneinander getrennt. Über den tertiären Schichten sind vereinzelt noch Reste elsterkaltzeitlicher Grundmoränenablagerungen und präglazialer Sedimente vorhanden. Die Elster-Luppe-Aue quert das Becken der Weißen Elster in Ost-West-Richtung und folgt dabei einem durch Subrosion hervorgerufenen Senkungsbereich, der den durch die pleistozäne Eintiefung der Weißen Elster modellierten Talzug vorzeichnet. Die frühpleistozänen Inlandeisvorstöße hatten mehrfach die Verlegung des Gewässernetzes zur Folge, die mit der Ablagerung von Schotter- und Kiesterrassen verbunden war. Frühsaalekaltzeitliche Sedimente werden von der drenthestadialen Grundmoräne bedeckt. Darüber lagert eine geschlossene, 1 bis 2 m mächtige Sandlößdecke. In der gesamten Niederung herrschen pleistozäne Schotter und Kiese sowie holozäne Auenlehme vor. Es kam zur Herausbildung markanter Talhänge mit einem Niveauunterschied von bis zu 20 m. Die Talaue erreicht im LSG eine Breite von 3 bis 4 km. An den Talrändern treten Niederterrassenbildungen des älteren Holozäns in Erscheinung, die sich um 1,5 bis 2 m über das untere Auenniveau erheben. Besonders am nördlichen Talhang kommt es zu Quellwasseraustritten. Die Böden aus Auenschluff, zum Teil Auenton, lagern über den Kiessanden der Niederterrasse. Je nach dem Grundwasserstand haben sich Vegas (Wassermerkmale tiefer als 80 cm), Gley-Vegas (Wassermerkmale zwischen 40-80 cm) und Gleye (Wassermerkmale bereits oberhalb 40 cm) entwickelt. Dort, wo Auenton unter Auenschluff vorkommt, sind Pseudogleye ausgebildet. In relativ kleinen Altwasserrinnen finden sich Anmoorgleye. Eine besondere Bedeutung erhält dieses LSG durch den ehemaligen Braunkohlentagebau Merseburg-Ost, der seit seiner Stillegung 1991 rekultiviert wird. Neben zwei Tagebaurestlöchern, die zur Zeit geflutet werden, ist die ehemalige Absetzerkippe hervorzuheben, die land- und forstwirtschaftlich genutzt wird. Die landwirtschaftliche Nutzung findet auf lehmigen Substraten mit einem Kiesanteil von maximal 15% Mittelkies statt, während die forstliche Nutzung auf den stärker kiesigen Substraten erfolgt. Der Bodentyp ist für beide Substrate ein Regosol, die Bodenform ein Kipp-Kieslehm-Regosol. Die vorerst letzte bergbauliche Tätigkeit ist die Kiessandgewinnung westlich des Restloches. Nach ihrer Beendigung wird es in diesem Schutzgebiet drei große Wasserflächen geben. Weiße Elster und Luppe verlaufen nahezu parallel und nehmen aus den angrenzenden Hangbereichen kleinere Zuflüsse auf. Das Abflußgeschehen innerhalb der Elster-Luppe-Aue wird durch Deiche und Wehre gesteuert. Während die Luppe noch weitgehend ihrem natürlichen Lauf folgt, erfuhr die Weiße Elster einen Ausbau und eine Umverlegung. Zufließendes Wasser muß durch Schöpfwerke über den nördlichen Elsterdeich gehoben werden. Die Elster-Luppe-Aue liegt im Übergangsbereich vom niederschlagsarmen Klima im Lee der Mittelgebirge zum kontinental geprägten Binnenlandklima. Die Niederschläge betragen im Mittel 510 mm pro Jahr, wobei ein Anstieg von West nach Ost zu verzeichenn ist. Die Jahresmitteltemperatur der Luft liegt bei 9°C. Die ausgedehnte Aue weist lokalklimatische Besonderheiten auf. Bei starker nächtlicher Ausstrahlung bildet sich hier ein Kaltluftsee, der auch eine erhöhte Nebelhäufigkeit hervorruft. Pflanzen- und Tierwelt Die nordwestsächsische Auenlandschaft entlang von Weißer Elster, Luppe und Pleiße ist eine der biologisch reichhaltigsten Auen Mitteleuropas. An diesen Auenwaldkomplexen hat das LSG nur in seinem östlichen Abschnitt einen Anteil. Im westlichen Bereich bei Burgliebenau finden sich nur noch kleine Auenwaldreste mit Abschnitten des alten Elsterlaufes. Das komplexe Gefüge intakter Auenökosysteme ist abhängig vom periodischen Wechsel von Überflutung und Austrocknung. Diese entscheidenden ökologischen Faktoren sind innerhalb des LSG nicht mehr vorhanden. Allerdings ist gerade für Waldökosysteme vom Typ des Eichen-Ulmen-Hartholz-Auenwaldes der Zeitraum von zirka 60 Jahren noch zu kurz, um zu einem völligen Strukturwandel zu führen. Die ehemalige floristische Zusammensetzung ist noch weitgehend erhalten. Aber es deuten sich letztendlich langfristige Veränderungen hin zu einem feuchten Eichen-Hainbuchenwald an. Diese Entwicklung zeichnet die Laufkäferfauna bereits deutlich vor. Die Veränderung des Wasserhaushaltes hat innerhalb anderer Vegetationskomplexe deutlichere Spuren hinterlassen. Die auentypischen Feuchtwiesen, die in der Elster-Luppe-Aue vorwiegend als Kohldistel- und Silgen-Rasenschmielen-Feuchtwiesen ausgebildet waren, sind bis auf wenige Reste nicht mehr vorhanden. Diese beschränken sich auf die gewässernahen Bereiche oder quellnasse Standorte am Hangbereich. Feuchtgrünland ist noch östlich Dölkau, am Schloßteich Dölkau, nordöstlich Möhritzsch sowie östlich und westlich Zöschen vorhanden. Hier sind unter anderem auch gefährdete Arten, wie Sumpf-Schafgarbe, Wiesen-Schaumkraut, Wiesen-Silau, Herbstzeitlose, Färberscharte, Gelbe Wiesenraute oder Großes Flohkraut, anzutreffen. Innerhalb der nunmehr vernässungsfreien Flächen dominieren bei extensiver Nutzung Glatthaferwiesen unterschiedlicher Ausprägung. Im Hangbereich sind auch vereinzelt Halbtrockenrasen mit Furchen-Schwingel, Grauer und Gelber Skabiose, Fieder-Zwenke, Karthäuser-Nelke und Großer Braunelle vorhanden. Naturnahe, strukturreiche Landschaftsteile sind noch im Raum Ermlitz-Maßlau-Zweimen anzutreffen. Südlich Ermlitz sind Reste des alten Elsterlaufes vorhanden. Die Luppe besitzt hier einen mäandrierenden Lauf. In der Luppe konnten sich die in Sachsen-Anhalt stark gefährdeten Bitterlinge halten. Durch Staustufen bei Zöschen und Dölkau wird der Wasserhaushalt lokal verbessert, was positive Wirkungen auf die angrenzenden Auenwaldbestände hat. Diese Maßnahmen sind in Verbindung mit den Wiedervernässungmaßnahmen im sächsischen Teil der Aue zu sehen. Auch im Siedlungsrandbereich sind wertvolle Biotope vorhanden. Hierzu zählen unter anderem die Streuobstwiesen in Luppenau. Ehemalige Tagebaubereiche schließen zur Zeit noch ausgedehnte Flächen mit einer spontanen Vegetationsentwicklung ein. Besonders im nördlichen Böschungsbereich sind ausgedehnte Quellhorizonte vorhanden. Aufgrund der raschen Flutung werden diese ökologisch wertvollen Bereiche jedoch bald überstaut werden. Die Böschungen wurden saniert. Die Innenkippe wird teilweise landwirtschaftlich genutzt. Aufforstungen sowie Trockenrasen und Sukzessionsflächen werden zur Eingliederung dieses Bereiches in die Auenlandschaft beitragen. Die beträchtliche anthropogene Einflußnahme hat zu einer Verarmung der typischen Fauna geführt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Amphibien. Die Rotbauchunke, eine Charakterart der Aue, war ab 1992 nicht mehr nachweisbar. Das LSG weist eine reiche Avifauna auf. Besonders die Auenwaldbereiche im Osten haben als Horststandorte von Rot- und Schwarzmilan, Waldkauz und Waldohreule Bedeutung. Anspruchsvollere Arten wie der Mittelspecht als Charakterart alter Eichenbestände oder die Hohltaube sind nur noch im südlichen Teil anzutreffen. An Altwassern der Weißen Elster hat der Eisvogel seine Brutröhren. Aber auch kleinere Gehölzbestände besitzen eine große Bedeutung. Hier sind hohe Dichten von Nachtigall, Pirol und Gelbspötter sowie anderer Kleinvogelarten festgestellt worden. Die Streuobstwiesen der Ortsränder sind Lebensraum des Wendehalses. In den Steinlachen bei Zöschen brüten unter anderem Bleß- und Teichralle, Wasserralle, Rohrammer, Zwergtaucher sowie Drossel- und Teichrohrsänger. Durch die ausgedehnten Restseen sind neue Landschaftsteile entstanden. Auf einzelnen Böschungsabsätzen siedelt der Flußregenpfeifer. An den Steilhängen entstehen sporadisch Uferschwalbenkolonien. Die weiten Offenlandstandorte bieten Feldlerche, Steinschmätzer, Baum- und Brachpieper, Dorngrasmücke und Schafstelze Lebensräume. Die Seen besitzen eine besondere Bedeutung für den Vogelzug im Winter, aber auch im Sommer nutzen tausende Silber-, Weißkopf-, Sturm- und Lachmöwen sowie einzelne Herings- und Mantelmöwen die Inseln als Ruhe- und die Wasserfläche als Schlafplatz. Daneben sind auch Kormorane und Graureiher anzutreffen. (1) weitergehende Beschreibungen Nur noch lokal sind bei Dölkau, Möhritzsch und Zöschen die einst landschaftstypischen salzbeeinflussten Grünländer vorhanden. Hier sind gefährdete Arten wie Knollen-Kratzdistel, Sumpf-Brenndolde, Rasen- und Filz-Segge anzutreffen. Diese Wiesen beherbergen auch eine artenreiche Heuschreckenfauna; hervorzuheben sind die Große Goldschrecke, die Sumpfschrecke, der Sumpfgrashüpfer und die Plumpschrecke. Eine Charakterart der Elster-Luppe-Aue bis Mitte des 20. Jh. war die Rotbauchunke. Sie kommt aktuell nur noch am Südwestrand des LSG vor und wird wohl langfristig ohne stützende Maßnahmen ganz aus der Region verschwinden. Dafür weisen Moor- und Grasfrosch, Knoblauchkröte, Erdkröte und vor allem der sich in Richtung Saaleaue ausbreitende Laubfrosch noch regional bedeutsame Bestände auf. Auch vom Kammmolch existieren einige Vorkommen in den Auengewässern, so der Alten Elster oder der Mägdeschwemme bei Oberthau. Einige Gewässer füllten sich erst seitdem Grundwasseranstieg wieder oder wurden durch Anbindung an vorhandene Fließgewässer renaturiert, wie die als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesenen „Steinlachen“ bei Zöschen. Still- und Fließgewässer des Landschaftsschutzgebietes beherbergen auch eine reiche Libellenfauna. Bemerkenswert sind unter anderem die Vorkommen der Keilflecklibelle, der Gebänderten Prachtlibelle sowie der Großen Heidelibelle. Die großflächigeren Auwaldreste bei Horburg-Zweimen und südlich Ermlitz weisen noch eine typische floristische Ausstattung auf. Im Frühjahrbestimmen Gelbes und Busch-Windröschen sowie Scharbockskraut, Lungenkraut und Hohler Lerchensporn das Bild. Zerstreut tritt der Märzen-becher auf. Später bestimmt der Bärlauch die Krautschicht. Im Gebiet existieren noch kleinere vitale Vorkommen der Feld-Ulme, welche andernorts bereits Opfer des „Ulmensterbens“ geworden sind. Die Waldbereiche, deren Ausweisung als Naturschutzgebiet geplant ist, bieten zahlreichen Greifvogelarten, wie Rot- und Schwarzmilan sowie Habicht, entsprechende Nistmöglichkeiten. Seit langem existiert eine kleine Population des auf Alteichen angewiesenen Mittelspechtes. Eine wichtige Funktion als Höhlenbereiter spielt hier auch der Schwarzspecht. Nachgenutzt werden die Baumhöhlen u.a. von Fledermäusen, so z.B. von Kleiner und Großer Bartfledermaus sowie Wasserfledermaus und Großem Abendsegler. An den Waldsäumen kann die Waldeidechse beobachtet werden. An der Luppe wie auch den Altwassern der Elster brütet der Eisvogel. Singvogelarten weisen hohe Brutdichten auf. An zahlreichen Stellen brütet die gefährdete Sperbergrasmücke, welche hier auch Auengehölze besiedelt. Ein stabiles Brutvorkommen besitzt auch der Raubwürger, welcher halboffene Habitate bevorzugt. Die Streuobstwiesen in Ortsnähe werden vom Wendehals und dem Gartenrotschwanz besiedelt. Die Auenwälder bieten zahlreichen Insektenarten die Lebensgrundlage. Herauszuheben sind der Eschen-Scheckenfalter, welcher hier eines seiner wenigen Vorkommen in Sachsen-Anhalt aufweist, und die an Eichen bzw. Ulmen gebundenen Bockkäfer Exocentrus adspersus und Exo-centrus punctipennis. Durch die ausgedehnten Restseen sind neue Landschaftsteile entstanden, welche insbesondere für die Vogelwelt eine hohe Attraktivität besitzen. Vogelarten der wenigen noch vorhandenen vegetationsarmen Flächen oder des Kiesabbaugeländes stellen Brachpieper, Steinschmätzer und Flussregenpfeifer dar. An Steilabbrüchen brütet die Uferschwalbe. Entstandene Schilfflächenbieten Drosselrohrsänger, Hauben- und Zwergtaucher und sogar der Rohrdommel geeignete Brutmöglichkeiten. Ruderalflächen werden von Grauammer und Schwarzkehlchen besiedelt. Eine besondere Bedeutung besitzen die Seen bereits heute für rastende Durchzügler bzw. überwinternde Wasservögel. Ab dem Spätsommernutzen Tausende Sturm-, Lach-, Silber-, Steppen- und Mittelmeermöwen die Seen als Schlafplatz. Sporadisch suchen auch Saat- und Blässgänse die Seen zum Schlafen auf. Kormorane und Graureiher sind ganzjährig als Nahrungsgäste anwesend. Aufgrund der Größe der Seen und der Salzkonzentration frieren die Gewässer in strengen Wintern erst spät zu und garantieren daher zahlreichen Wasservögeln weiterhin die Nahrungserreichbarkeit. Zu nennen sind beispielsweise Gänse- und Zwergsäger, Schellente, Rothalstaucher und Blässhuhn. Neuerdings kann auch der Seeadler regelmäßig beobachtet werden. Entwicklungsziele Neben dem Erhalt des Landschaftsbildes und der faunistisch und floristisch wertvollen Bereiche der Elster-Luppe-Aue ist eine Renaturierung und Sanierung weiter Teile des LSG ein vorrangiges Ziel. Nach der Sanierung des Tagebaubereiches Merseburg-Ost wird die Flutung der verbleibenden zwei Restlöcher mit Elster-Wasser bis 2001 Seen entstehen lassen. Durch eine unterschiedliche Entwicklung beider Bereiche sollen Nutzungskonflikte möglichst ausgeschlossen werden. So wird der westliche See als Bereich für naturnahe Erholung mit begrenzten Bade- und Wassersportmöglichkeiten, besonders im siedlungsnahen Bereich bei Burgliebenau und Luppenau, entwickelt. Der östliche See, sein Umfeld und Teile der Innenkippe bleiben ausschließlich dem Natur- und Landschaftsschutz vorbehalten. Mit der Regeneration der Grundwasserverhältnisse, die bis 2003 erfolgen soll, ist auch von einer Erhöhung des Anteils vernäßter Flächen in der Aue auszugehen, so daß die Grünlandnutzung wieder in größerem Umfang das Landschaftsbild bestimmen wird. Extensive Nutzungsformen könnten durch das differnzierte Erscheinungsbild der Wiesen und Weiden zur Belebung des Landschaftsbildes beitragen. Aufforstungen mit naturnaher Artenzusammensetzung erhöhen den Waldanteil und bereichern das Landschaftsbild in den strukturarmen Abschnitten der Aue. Durch Bündelung von Versorgungs-Trassen am Auenrand soll eine weitere Zerschneidung vermieden werden. Der Auenabschnitt stellt einen wichtigen Verbundkorridor zwischen dem Leipziger Auenwaldkomplex, der Elster-Luppe-Aue bei Döllnitz und dem Saaletal mit seinen Naturschutzgebieten dar. Diese Funktion soll durch Renaturierungsmaßnahmen unterstützt und gesichert werden. Es bestehen Projekte zur Wiedervernässung der nördlichen Aue durch Deichschlitzung und zur Anbindung der alten Elsterarme. Die Entwicklung der Siedlungen am Rand des LSG konzentriert sich auf die Innenbereiche, die Ortsrandlagen sollen durch auentypische Strukturen harmonisch in die Auenlandschaft eingebunden werden. In Verbindung mit der Renaturierung der Aue findet auch eine sanfte Erschließung ausgewählter Bereiche für die Naherholung statt. (1) weitergehende Beschreibungen Infolge der Sanierung des Tagebaubereiches Merseburg-Ost entstanden der Wallendorfer und Raßnitzer See. Nutzungskonflikte sollen durch die naturnahe touristische Erschließung mit begrenzten Bade- und Wassersportmöglichkeiten ohne Motorbootverkehr, welche auf den westlichen See beschränkt wird, ausgeschlossen werden. Am Raßnitzer See und seinem Umfeld, wozu die Elsteraltarme südlich Raßnitz zählen, sowie auf Teilflächen der Innenkippe wird der ungestörten natürlichen Entwicklung der Vorrang eingeräumt. Zerschneidungseffekte des bislang unzersiedelten Landschaftsschutzgebietes durch Straßen- und Wegeausbau bzw. -neubau sollen vermieden werden. Das auentypische Bild der Ortschaften soll durch Eigenheimbau außerhalb der Ortskerne nicht noch weiter zerstört werden. Im Fließgewässerprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sind Vorhaben zur Wiedervernässung der nördlichen Auenlandschaft durch Deichschlitzung und -rückverlegung sowie Wiederanbindung der alten Elsterarme benannt, die einer zügigen Umsetzung bedürfen. Exkursionsvorschläge Park Zöschen Der Park (0,9 ha groß) beherbergt den Rest eines Arboretums, das von Georg Dieck (1847-1926) geschaffen wurde. Der heutige Park besteht aus einem kleinen Teich mit Randbepflanzung. Neben heimischen Arten, die den Baumbestand bestimmen, sind unter anderem Flügelnuß, Geschlitztblättrige Hasel und Sumpfzypresse anzutreffen. Park Ermlitz Der Landschaftspark (1,96 ha groß) um 1800 angelegt, verfügt über einen dendrologisch wertvollen Baumbestand. Anzutreffen sind unter anderem Tulpenbaum, Ginkgo und Sumpfzypresse. Auenwanderweg zwischen Elster und Luppe Die Wanderung beginnt im LSG „Saale“ am Kollenbeyer Weg, an der Straßenbahnhaltestelle zwischen Halle und Schkopau. Der Weg verläuft zunächst ein kurzes Stück entlang der Bundesstraße B 91 in Richtung Schkopau. Unmittelbar vor der Saalebrücke führt eine schmale Straße in südöstlicher Richtung nach Kollenbey. Unweit liegt das NSG „Kollenbeyer Holz“ mit einer großen Graureiherkolonie. Ein Feldweg führt in nordöstlicher Richtung nach Burgliebenau und weiter zur Weißen Elster. Der Weg bis zur Autobahnbrücke verläuft am südlichen Elsterufer. Auf der linken Seite ergeben sich während des gesamten Weges Ausblicke über die Dörfer Lochau, Raßnitz, Ermlitz/Obertau, rechts sind Zeugen des früheren Elsterlaufes, wie alte Steinbrücken und Altwasser, zu sehen. Hinter der Elsterbrücke ist ein Abstecher in die Restwälder der Elsteraue empfehlenswert. Eine Wanderung ist ebenfalls durch die südliche Luppeaue über die Ortschaften Wallendorf - Zöschen - Zweimen - Horburg bis in den sächsischen Teil der Elster-Luppe-Aue möglich. Rundwanderwege sind um die entstehenden Seen angelegt worden. Vom Aussichturm Raßnitz und vom Hirschügel, einem Erdhügel, der aus den letzten Abraummassen auf der Innenkippe entstand, bietet sich ein Blick über die ehemalige Tagebauregion Merseburg-Ost. (1) weitergehende Beschreibungen Südlich der Elsterbrücke bei Oberthau ist ein Abstecher in die Restwälder der Elsteraue empfehlenswert. Rad- und Wanderwege sind auch um die entstandenen Seen angelegt worden. Parkplätze als Ausgangspunkt für Wanderungen befinden sich bei Raßnitz und Burgliebenau. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung:30.07.2019

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