Die Wahrnehmung von Natur und Landschaft ist nicht nur auf einzelne Strukturen wie Berge und Täler zurückzuführen, sondern spiegelt sich in einem ganzeinheitlichen Landschaftsbild wieder. Je nach der ästhetischen Ausprägung können so die menschlichen Bedürfnisse nach Schönheit, Heimat und Erholung erfüllt werden. Landschaftsbildprägende Elemente wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell oftmals überprägt, vereinheitlicht oder sogar beseitigt. Die Landschaftsbildbewertung in Nordrhein-Westfalen zielt u.a. darauf ab wertvol-le und auch weniger wertvolle Bereiche zu identifizieren und die langfristig zu schützen, zu erhalten sowie leitbildgerecht zu verbessern. Die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt an anhand seiner charakteristischen Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“, deren Schutz, Entwicklung und Wiederherstellung in § 1 Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Gleichzeitig ist die Bewertung des Landschaftsbildes fester Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 8 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage bildet das Maß der Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, das heißt der reale Zustand verglichen mit dem Leitbild. Im Ergebnis entsteht durch die standardisierte Methode eine landesweite Bewertung, welche sich in die vier Wertstufen sehr hoch (herausragen-de Bedeutung), hoch (besondere Bedeutung) mittel und sehr gering/gering untergliedert.
Das Projekt "Vermarktung von Vielfaltssorten - Sortenvielfalt im Bioladen - eine neue Zukunft für die Kulturpflanzen der Roten Liste (Kurztitel: Vielfalt schmeckt)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ProSpecieRara Deutschland gemeinnützige GmbH durchgeführt. Das Projekt 'Vielfalt schmeckt', das gemeinsam von ProSpecieRara und Rinklin Naturkost ins Leben gerufen wurde, möchte Gemüsesorten von der Roten Liste und andere bedrohte traditionelle Gemüsesorten retten. Mehr als 7.000 traditionelle Gemüsesorten stehen auf der Roten Liste, weil sie vom Aussterben bedroht sind. Eine Auswahl davon und weitere bedrohte traditionelle Gemüsesorten werden im Rahmen des Projekts 'Vielfalt schmeckt' wieder nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus angebaut und im Bioladen angeboten.
Hintergrund: Mit Ausnahme weniger Obst- und Gemüsearten wie Kartoffeln und Äpfel gibt es in der Bevölkerung ein nur ein geringes Sortenbewusstsein. Seit einigen Jahrzehnten nimmt die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft ab, es wurden immer weniger Sorten angebaut und viele andere gerieten in Vergessenheit. Als Grundlage unserer heutigen und zukünftigen Ernährungssicherheit ist es aber wichtig, dass eine möglichst große genetische Vielfalt der Kulturpflanzen erhalten bleibt. Der Wert der im Rahmen des Projekts 'Vielfalt schmeckt' angebauten Gemüsesorten besteht daher nicht nur in deren direkten Eigenschaften wie besonderem Aussehen oder gutem Geschmack, sondern sie sind auch Botschafter der zu rettenden Vielfalt.
Warum erhalten?: Neben ihrem aussergewöhnlichen Geschmack und ihren vielfältigen Formen und Farben haben viele bedrohte Sorten besondere Eigenschaften, die unwiederbringlich verloren gehen können. Es reicht dabei nicht, die Vielfalt nur in Genbanken zu erhalten; der stetige Anbau ist wichtig, damit gefährdete Pflanzen sich kontinuierlich an veränderte Umweltbedingungen anpassen können. Eine größere Sortenvielfalt hält mehr Lösungen für die Probleme von morgen bereit.
Aktiv werden: Im Rahmen des Projekts gibt es vielfältige Aktionen, beispielsweise Verkostungen, Feldbegehungen, Kochevents und vieles mehr. Mitmachen kann jeder, indem er zum Beispiel eine Sorte der Roten Liste in seinem Garten anbaut oder einfach die Sorten kauft und genießt.
Das Projekt "Grundlagen und Methoden zur Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes / Vielfalt, Eigenart und Schoenheit von Natur und Landschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Abteilung 2 Naturschutz durchgeführt. Ziel ist es, methodische Hilfen fuer Erfassung und Bewertung der Vielfalt, Eigenart und Schoenheit von Natur und Landschaft/des Landschaftsbildes im Rahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zu entwickeln. Auf der Basis einer Begriffsklaerung werden die Ziele fuer das Landschaftsbild im besiedelten und unbesiedelten Bereich formuliert. Das zentrale Ziel der Eigenart wird durch die Indikatoren Vielfalt, Naturwirkung/Natuerlichkeit und historische Kontinuitaet beschrieben und operationalisiert. Ein weiteres Ziel ist die Freiheit von stoerenden Geraeuschen, Geruechen und visuellen Beeintraechtigungen. Es werden Vorschlaege fuer die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes in der Landschaftsplanung und im Rahmen der Eingriffsregelung und der Umweltvertraeglichkeitspruefung gemacht.
Das Projekt "Grundzuege eines Umweltvorsorgekonzeptes - Gestaltungsprinzipien der Vorsorgeplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Linz, Institut für Gesellschaftspolitik, Interdisziplinärer Forschungs- und Studienschwerpunkt Umweltmanagement durchgeführt. Umweltvorsorge ist in kuerzester Zeit zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Daseinsvorsorge modernern Industriegesellschaften geworden. Die geistige und politische Auseinandersetzung um den Stellenwert des oekologischen Denkens und Handelns gegenueber oekonomischen und sozialen Anspruechen haelt unvermindert an. In dieser Situation war es die Aufgabenstellung der vorliegenden Studie, aus einer verwirrenden Fuelle vereinzelter Loesungsansaetze zunaechst diejenigen zu ermitteln, die sich zunehmend als Kernbereich der Umweltvorsorge herauskristallisieren. Es sind dies hinsichtlich der Strukturgestaltung insbesondere die Prinzipien, Vielfalt und Dezentralisierung und hinsichtlich der Prozessgestaltung die funktionellen Vernetzungen wie Kreislaufbeziehungen, Symbiosen und Rueckkoppelungen. In der Folge galt es, diese Ansaetze zu einem grundlegenden Konzept der Umweltvorsorge zu verbinden und ihre Bedeutung fuer die Planung in Politik und Wirtschaft naeher darzustellen.