Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Kultusministerkonferenz Umweltbundesamt: Fensterlüftung wirksamster Weg zu virenarmer Luft Das Umweltbundesamt (UBA) hat für die Kultusministerkonferenz (KMK) eine Handreichung zum richtigen Lüften in Schulen erarbeitet. Darin geben die Expertinnen und Experten für Innenraumlufthygiene des UBA Empfehlungen, wie sich mit richtigem Lüften in Schulen das Risiko reduzieren lässt, sich mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren. „Kern unserer Empfehlung ist, Klassenräume regelmäßig alle 20 Minuten für etwa fünf Minuten bei weit geöffneten Fenstern zu lüften“, so UBA-Präsident Dirk Messner. Auch zu Luftreinigern und anderen technischen Geräten gibt das UBA Empfehlungen. Die KMK hatte das UBA im Rahmen eines Fachgesprächs am 23.09.2020 zum Thema „Lüften in Schulräumen“ gebeten, die Handreichung zu erstellen. Sie wird nun über die Länder an alle Schulen in Deutschland verteilt. Dirk Messner: „Wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, kann sich das Virus in der Luft anreichern. Lüften ist die einfachste und wirksamste Maßnahme, um Viren aus der Luft in Klassenzimmern zu entfernen. Unsere Handreichung soll den Schulen helfen, richtig und möglichst effektiv zu lüften. Einen hundertprozentigen Schutz bietet Lüften natürlich nicht. Auch die weiteren Hygienemaßnahmen gemäß den Vorgaben der Länder sind und bleiben wichtig und sollten im Schulalltag beachtet werden.“ Stefanie Hubig, KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Die Handreichung bietet Handlungssicherheit für alle an Schule Beteiligten und ich freue mich, dass wir sie nun allen Ländern, Schulträgern und Schulen zur Verfügung stellen können. Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu Luftaustausch und effizientem Lüften beinhalten kurze und präzise Hinweise, warum, wann und auf welche Weise gelüftet werden soll – und nimmt dabei auch Bezug auf häufig gestellte Fragen. Mit fachgerechtem Lüften leisten wir einen entscheidenden und wirksamen Beitrag zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen.“ Neben dem 20-minütlichen Lüften sollte auch in jeder Unterrichtspause gelüftet werden. Zum Lüften sollten alle Fenster weit geöffnet werden (Stoßlüften). Nur ein Fenster teilweise zu öffnen oder die Fenster zu kippen reicht nicht aus. Ideal ist das Querlüften, wenn Fenster auf gegenüberliegenden Seiten geöffnet werden können. Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab; wer schnell friert, kann für die Zeit kurz einen Pullover überstreifen. Nach dem Schließen der Fenster steigt die Raumtemperatur rasch wieder an. Mit einfachem Lüften werden neben den potentiell virenhaltigen Aerosolen auch CO2 , Feuchte und chemische Stoffe effektiv aus der Luft entfernt. CO2 kann bei zu hoher Konzentration im Innenraum müde machen und zu Konzentrationsschwächen führen. Zuviel Feuchte begünstigt Schimmel. Mobile Luftreiniger können weder CO2 noch Luftfeuchte abführen. Zudem sind sie in der Regel nicht in der Lage, die Innenraumluft schnell und zuverlässig von Viren zu befreien, insbesondere in dicht belegten Klassenräumen. Deswegen sind mobile Luftreinigungsgeräte nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zum aktiven Lüften geeignet. Können Räume nicht gelüftet werden, sind die Räume aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Unter diesem Link finden Sie Videomaterial von Heinz-Jörn Moriske, Experte für Innenraumlufthygiene: https://www.youtube.com/watch?v=zrOtL8-HbGE . Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Originalvideodaten gerne zur Verfügung. Bitte melden Sie sich dazu unter presse [at] uba [dot] de . Hier finden Sie eine Infografik in unterschiedlichen Grafikformaten zur freien Verwendung und Anpassung an Ihr eigenes Design: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/infografik-lueften-in-schulen Unten finden Sie auch eine Audiodatei des heutigen Pressegesprächs zum Download. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle, wenn Sie das Video zur Berichterstattung verwenden möchten. Wir stellen Ihnen auch gerne das Rohmaterial ohne Grafiken zur Verfügung. Für Blinde und sehbehinderte Menschen stellen wir hier auch eine Audiodeskription zur Verfügung:
Das Gutachten gibt einen Überblick über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Personenverkehrsmarkt und insbesondere auf den ÖPNV. Es wird anhand aktueller Studien und eigens angestellter Marktrecherchen ausgeführt, welche Veränderungen in Verkehrsnachfrage und Verkehrsmittelwahl über die ersten beiden Jahre der Pandemie beobachtet werden konnten und welche Konsequenzen für die Entwicklung des ÖPNV zu ziehen sind. Zur Rückgewinnung von Fahrgästen empfiehlt das Gutachten eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots vor allem durch Leistungsaufwuchs, Kundenorientierung und Erhöhung der Netzdichte. Außerdem gibt es Empfehlungen zu konkreten Maßnahmen, die einen erhöhten Schutz vor Viren bewirken oder tariflich auf veränderte Nachfragemuster reagieren. Letztgenannte Empfehlungen werden auf Grundlage eigens durchgeführter Marktrecherchen getroffen. Der vorliegende Bericht ist Teil des UBA -Forschungsprojekts "Luftreinhaltung und Klimaschutz durch Stärkung des ÖPNV: Finanzierungsgrundlagen erweitern und verstetigen". Veröffentlicht in Texte | 91/2022.
Das natürliche Reservoir an aviären Influenzaviren (AIV) sind Wasservögel und die Übertragung von AIV über den Wasserweg könnte vor allem für hochpathogene Populationen dieser Viren mit zoonotischem Potenzial eine wichtige Rolle spielen. Methodisch stellt dies jedoch eine große Herausforderung dar. In einem REFOPLAN-Projekt wurden daher verschiedene Methoden zur Virusanreicherung und anschließendem AIV-Nachweis mittels RT-PCR getestet und durch die Mitführung eines Referenzstandards (Detektion behüllter RNA Viren in Wasserproben basierend auf dem Bakteriophagen ϕ6) validiert. Insgesamt wurden 61 % der Wasserproben und 50 % der korrespondierenden Gewässersedimentproben, die während einer HPAIV-Epidemie aus flachen Gewässern in avifaunistisch reichen Wasservogelhabitaten entnommen wurden, AIV-positiv getestet. Die in diesen Proben gefundenen AIV-Viruslasten waren jedoch im Allgemeinen zu gering für Virusisolierungen oder weitere Sub- und Pathotypisierungen, die für Risikoabschätzungen von Bedeutung sind. Weitere Experimente zeigten den Einfluss abiotischer Effekte (Wassertemperatur und Wasserqualität) auf die Tenazität unterschiedlicher AIV-Isolate. Experimentelle Untersuchungen zur Bedeutung kleiner flacher Gewässer als mögliche Übertragungsmedien von AIV unter Stockenten zeigten, dass bereits geringste Mengen von im Wasser resuspendierten hochpathogenenen AIV (ca. 100 infektiöse Einheiten /Liter Wasser) zu einer Ausbreitung der AIV Infektionen führen können. Insgesamt machten die Untersuchungen die hohe Bedeutung von Wasser als Transmissionsmedium aviärer Influenzainfektionen bei Vögeln deutlich und zeigen die Notwendigkeit der Entwicklung effizienterer Anreicherungsmethoden als Grundlage für Risikoabschätzungen der Übertragung von Infektionen über die Umwelt. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 03/2024.
Die meisten deutschen Badegewässer erhielten 2020 wieder Bestnoten – Einschränkungen gab es beim Baden jedoch durch die Covid-19-Pandemie In der Saison 2020 wurden 90 Prozent aller deutschen Badegewässer von der EU-Kommission mit der Bestnote „ausgezeichnet“ bewertet. Die Qualitätsanforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie erfüllten 96 Prozent der Badegewässer an Seen, Flüssen und Küsten in Deutschland. Dies zeigen die am 1. Juni von der EU-Kommission veröffentlichten Daten zur Wasserqualität der Badegewässer 2020. Somit bleibt die Qualität der deutschen Badegewässer wie auch in den Vorjahren auf einem hohen Niveau. Elf der insgesamt 2.304 deutsche Badegewässer wurden nach den Kriterien der EU-Richtlinie im Jahr 2020 als mangelhaft bewertet. Zum Schutz der Badenden wurden 95 Mal Badegewässer während der Badesaison zeitweise aufgrund schlechter Wasserqualität (vorsorglich) geschlossen, darunter 66 Mal wegen Cyanobakterien (sogenannte „Blaualgen“) und 29 Mal aus anderen wasserhygienischen Gründen. In den meisten Fällen hatten dabei Starkregenereignisse Schmutzwasser in die Badegewässer gespült. Die Covid-19-Pandemie führte zu einem durchwachsenen Betrieb der Badegewässer. Aufgrund der Einschränkungen im Badebetrieb durch die Covid-19-Pandemie waren 69 Badegewässer für die Badenden zeitweise oder über die gesamte Saison nicht zugänglich. Weitere 15 Badegewässer waren geschlossenen, da u.a. BetreiberInnen fehlten oder Sanierungen durchgeführt wurden. An 27 Badegewässern konnten Pandemie-bedingt (teilweise) keine Proben genommen werden und diese Badegewässer erhielten somit keine Einstufung. Aufgrund noch nicht ausreichender Probenanzahl wurden weitere 38 Badegewässer nicht bewertet. In der Badesaison 2020 wurden 2.304 deutsche Badegewässer untersucht, insgesamt wurden 11.156 Wasserproben ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 363 an der Küste von Nord- und Ostsee und 1.941 an Binnengewässern. Die aktuellen Messdaten können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es unter Wasserqualität in Badegewässern . Auch in der Badesaison 2021 mit Einschränkungen rechnen: Informationen zu Coronaviren und Badegewässern. Das Risiko einer Infektion mit dem SARS-Coronavirus-2 steigt bei geringem Abstand zwischen Menschen und wenn sich viele Menschen gleichzeitig an einem Ort aufhalten. Daher müssen auch für den Aufenthalt am und im Badegewässer Regeln zum Abstandshalten und zur Kontaktminimierung eingehalten werden. Da das Tragen von Mund/Nasenschutz beim Baden nicht praktikabel ist, kommt der Einhaltung der Sicherheitsabstände im Wasser und an Land eine maßgebliche Bedeutung für den Schutz von Infektionen zu. Für den Strandbereich und ggf. die Nutzung von spezieller Infrastruktur am Badegewässer gelten die länderspezifischen Abstands- und Hygieneregeln. Eine Übertragung des SARS-Coronavirus-2 über das Wasser beim Baden gilt als äußerst unwahrscheinlich. Bisher gibt es nach Angaben der WHO (Weltgesundheitsorganisation) keine Hinweise darauf, dass dieses Virus über den Wasserweg übertragen wird. Grundsätzlich sollten aber Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, nicht baden gehen, um andere Badende nicht zu gefährden. Dies gilt völlig unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt.
Fast alle deutschen Badegewässer 2019 mit Bestnoten – Einschränkungen beim Baden durch Covid-19 Pandemie 93 Prozent aller deutschen Badegewässer wurden in der Saison 2019 von der EU-Kommission mit der Bestnote „ausgezeichnet“ bewertet. Insgesamt erfüllten 98 Prozent der Badegewässer an Seen, Flüssen und Küsten in Deutschland die Qualitätsanforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie. Dies zeigen die am 8. Juni von der EU-Kommission veröffentlichten Daten zur Wasserqualität der Badegewässer 2019. Demnach bleibt die Qualität der deutschen Badegewässer wie auch wie auch in den Vorjahren konstant auf einem guten Niveau. Nur acht deutsche Badegewässer wurden 2019 anhand der Kriterien der EU-Badegewässerrichtlinie als mangelhaft bewertet. 105 Badegewässer waren während der Badesaison 2019 ganz oder zeitweise geschlossen, 53 davon wegen Cyanobakterien (sogenannte „Blaualgen“). Zu einer dauerhaften Schließung über die gesamte Badesaison führten vor allem Sanierungsarbeiten oder das Fehlen eines Betreibers. Wegen schlechter hygienischer Wasserqualität wurden 27 Badegewässer zeitweise geschlossen; Hauptgründe dafür waren in den meisten Fällen Sturm- und Starkregenereignisse, die Schmutzwasser in die Badegewässer gespült haben. Die Daten der vergangenen Jahre zeigen, dass die hygienische Wasserqualität der allermeisten Badegewässer konstant bleibt. Nur wenige Badegewässer wurden in den vergangenen Saisons unterschiedlich bewertet – und wenn, dann meist zugunsten der „ausgezeichneten“ Qualität. Insgesamt bleibt die Badgewässerqualität in Deutschland seit 2001 konstant auf einem hohen Niveau. In der Badesaison 2019 wurden 2.291 deutsche Badegewässer untersucht, insgesamt wurden 13.448 Wasserproben ausgewertet. Von den Badegewässern lagen 367 an der Küste von Nord- und Ostsee, 1.924 an Binnengewässern. Die aktuellen Messdaten können für jedes Badegewässer online auf den Internetseiten der Bundesländer eingesehen werden. Eine Übersicht gibt es unter www.uba.de/wasserqualitaet-in-badegewaessern . Die Badesaison 2020 wird anders als sonst: Informationen zu Coronaviren und Badegewässern Das Baden in ausgewiesenen Badegewässern ist auch während der Corona-Pandemie unter Beachtung einiger Verhaltensmaßnahmen relativ sicher. Das Risiko einer Infektion mit dem SARS-Coronavirus-2 steigt bei geringem Abstand zwischen Menschen und wenn sich viele Menschen gleichzeitig an einem Ort aufhalten. Daher müssen auch für den Aufenthalt am und im Badegewässer Regeln zum Abstandshalten und zur Kontaktminimierung eingehalten werden. Da das Tragen von Mund/Nasenschutz beim Baden nicht praktikabel ist, kommt der Einhaltung der Sicherheitsabstände im Wasser und an Land eine maßgebliche Bedeutung für den Schutz von Infektionen zu. Für den Strandbereich und ggf. die Nutzung von spezieller Infrastruktur am Badegewässer gelten die Abstands- und Hygieneregeln wie an vergleichbaren anderen öffentlichen Orten. Eine Übertragung des SARS-Coronavirus-2 über das Wasser beim Baden gilt als äußerst unwahrscheinlich. Bisher gibt es nach Angaben der WHO (Weltgesundheitsorganisation) keine Hinweise darauf, dass dieses Virus über den Wasserweg übertragen wird. Grundsätzlich sollten aber Personen, die an einem akuten Infekt der Atemwege oder an einer Durchfallerkrankung leiden, nicht baden gehen, um andere Badende nicht zu gefährden. Dies gilt völlig unabhängig davon, um welche potenziellen Krankheitserreger es sich im Einzelnen handelt. Weitere Informationen: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Badegewässer (PDF) Coronaviren und Umwelt: https://www.umweltbundesamt.de/coronaviren-umwelt
Neue invasive Stechmückenarten können als Vektoren für unterschiedliche Viren zur Ausbreitung bisher in Deutschland nicht heimischer Infektionskrankheiten beitragen. Um mögliche Importwege neuer Stechmückenarten frühzeitig zu erfassen, wurden in 2012 und 2013 an insgesamt 29 bzw. 53 Standorten regelmäßig Stechmückenfänge durchgeführt. Diese Standorte waren gekennzeichnet durch hohes Frachtaufkommen und umfangreichen Umschlag internationaler Güter, darunter See-, Flug- und Binnenhäfen sowie Güterbahnhöfe. Darüber hinaus wurden zahlreiche Raststätten entlang bundesdeutscher Autobahnen untersucht, die einen starken Güter- oder Personenverkehr zu Ländern aufweisen, in denen bereits invasive Stechmücken nachgewiesen worden waren. Die Ergebnisse zeigten, dass ausschließlich Autobahnen mit Reiseverkehr aus Italien und Südfrankreich eine signifikante Einfallspforte für invasive Stechmücken nach Deutschland darstellen. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 09/2015.
Das UBA UFOPLAN Projekt widmete sich folgenden Themenschwerpunkten: (1) Den möglichen Auswirkungen von Temperaturveränderungen auf die Wasserqualität (inkl. pathogener Keime & Viren); (2) Den möglichen Auswirkungen auf Grundwasserlebensgemeinschaften und Ökosystemfunktionen; (3) Dem Ausbreitungsverhalten von Kälte und Wärme im gesättigten Untergrund und dem thermischen Regenerationsvermögen; (4) Der Erarbeitung spezifischer Empfehlungen für eine umweltverträgliche Nutzung geothermischer Technologien. Im Zuge des Projekts wurden Laborexperimente, Felduntersuchungen und verschiedene Modellrechnungen durchgeführt. Bereits vorliegende Erkenntnisse aus eigenen Vorversuchen, früheren Projekten, sowie aus anderen themenverwandten Projekten und der internationalen Literatur wurden zusammengetragen und zusammen mit den neu gewonnenen Daten interpretiert. Die gesammelten Erkenntnisse untermauern, dass sich Temperaturveränderungen im Grundwasser bzw. im Aquifer auf die Zusammensetzung von Lebensgemeinschaften, ihre Aktivitäten und somit auf Ökosystemprozesse auswirken. Veröffentlicht in Texte | 54/2015.
NRW hat im Januar bei der EU in Brüssel die Anerkennung als BHV1-freie Region gestellt – zusammen mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland! Wird dem Antrag stattgegeben, zieht NRW wieder mit anderen Ländern gleich, die bereits über den sog. Artikel-10-Status (Region ist BHV1-frei) verfügen und zu denen der Rinderhandel deshalb in letzter Zeit empfindlich gestört war. Während sich bis Ende des Jahres 2015 NRW noch in der Phase der BHV1-Sanierung befand, ist NRW seit dem 01.01.2016 in der Phase der BHV1-Bekämpfung. Diese Phase ist notwendig, um den bisher erreichten Sanierungsstand zu schützen und einer erneuten Ausbreitung des Virus vorzubeugen. Die Veterinärämter werden deshalb konsequent prüfen, ob bei Feststellung von BHV1-Reagenten (BHV1-positive Rinder) der Seuchenverdacht ausgesprochen und eine Bestandssperre angeordnet werden muss. Werden in einem Bestand Reagenten festgestellt, so liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, diese unverzüglich aus seinem Bestand zu entfernen. Eine Untersuchung zur Feststellung weiterer Reagenten muss nach frühestens 30 Tagen, nachdem der letzte Reagent den Bestand verlassen hat, erfolgen. Nur so kann ermittelt werden, ob sich noch weitere Rinder angesteckt haben oder ob ggf. angeordnete Sperren aufgehoben werden können. Auch nach der angestrebten Anerkennung als BHV1-freie Region müssen die jährlichen Bestandsuntersuchungen durchgeführt werden. Nur dadurch ist es möglich, Reagenten zu erkennen und zu verhindern, dass Virus unerkannt im Bestand zirkuliert, andere Rinder ansteckt und gegebenenfalls in andere Betriebe weiterverschleppt wird. Es wäre fatal, wenn das Erreichte durch Nachlässigkeit aufs Spiel gesetzt würde. Deshalb muss im Interesse aller Rinderhalter BHV1 ein „Thema“ bleiben. Hintergrund: Hat sich ein Tier angesteckt, bleibt das Virus lebenslang im Körper. Insbesondere Stresssituationen (Transport, Geburt, etc.) führen häufig zu einer massiven Virusausscheidung. Häufig haben solche Tiere keinerlei Krankheitsanzeichen, so dass sich die Infektion unerkannt im Bestand ausbreiten kann und unter Umständen in andere Bestände weiterverschleppt wird. Auch eine Impfung bietet keinen hundertprozentigen Schutz vor Ausscheiden des Virus bzw. vor Ansteckung, ist aber gleichwohl eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Erregerverbreitung. Sie bedarf allerdings wegen des bestehenden grundsätzlichen Impfverbots einer Anordnung durch das zuständige Veterinäramt! Das BHV1-Virus kann aber auch große Schäden in Rinderherden verursachen. So kann es bei Kälbern zu Durchfall, Wachstumsstörungen und Todesfällen kommen. Bei älteren Tieren kann eine BHV1-Infektion zu hohem Fieber, Entzündungen der Atemwege, Rückgang der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen, Gehirnentzündung, Aborten sowie Todesfällen führen. Das Bovine Herpesvirus 1 (BHV1) wird vor allem mit den Sekreten der oberen Atemwege ausgeschieden. Auch wenn das Virus außerhalb des Tieres nicht besonders lange überlebensfähig ist, gilt es doch zwingend, den Kontakt der eigenen Tiere mit frischen Sekreten unbekannter oder verdächtiger Tiere zu vermeiden. Solche Kontaminationen können sich auch an Kleidung und Gerätschaften finden. Daraus folgt, dass betriebsfremde Personen im Stallbereich nur betriebseigene oder saubere eigene Kleidung und Gerätschaften verwenden sollten, alternativ auch Einwegmaterial. Im Bereich des Tierhandels ist sicherzustellen, dass es weder beim Verladen noch beim eigentlichen Transport zu Kontakten mit Tieren unklaren BHV1-Status kommen kann. Hierzu sind die Tabellen 1 und 2 des für NRW modifizierten Hygieneleitfadens für die Rinderhaltung beachtenswert, den es beispielsweise auf der Homepage des Tiergesundheitsdienstes zum Download gibt. Download: Foto: <link file> ©LANUV/A.Donth Mutterkuh Pressemitteilung
Wachsamkeit und Vorbeugung sind die wichtigsten Aspekte, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland und Nordrhein-Westfalen zu verhindern. Eine zentrale Aufgabe kommt dabei den Tierärztinnen und Tierärzten in den Kreisen zu, um der konkreten Bedrohung begegnen zu können. Am gestrigen Donnerstag (12. Juli 2018), haben sich deshalb in Essen etwa 120 Veterinärinnen und Veterinäre sowie Vertreterinnen und Vertreter von kommunalen und Landesbehörden aus ganz Nordrhein-Westfalen getroffen zu einer zentralen Fortbildungsveranstaltung des Landesamtes für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Im Vordergrund standen der Erfahrungsaustausch und eine engmaschige Abstimmung über Verwaltungs- und Landesgrenzen hinweg, um effektiv eine Einschleppung des ASP-Virus nach Nordrhein-Westfalen und damit Tierleid unter Wild- und Hausschweinen zu verhindern. Über die neuesten Erkenntnisse und die Seuchenlage in den osteuropäischen Staaten informierten Tierseuchenexperten des Friedrich-Löffler-Instituts, des NRW-Umweltministeriums und des LANUV. Über Erfahrungen zu Maßnahmen zur Vorsorge berichteten Vertreter aus anderen Bundesländern. Zudem fand eine erste Reflektion zur ersten ASP-Übung in Nordrhein-Westfalen statt, die vor 14 Tagen in Recklinghausen und im Rheinisch-Bergischen-Kreis erfolgreich absolviert werden konnte. Bislang liegt ein Schwerpunkt der vorbeugenden Maßnahmen in der Reduzierung des Wildschweinbestandes. Die Zahl der Wildschweine ist in den letzten Jahren durch ein großes Nahrungsangebot und günstige klimatische Verhältnisse stark gestiegen. Im Falle eines Ausbruchs bei Wildschweinen könnte sich die Afrikanische Schweinepest schnell verbreiten und somit auch die Gefahr einer Einschleppung in unsere Hausschwein-Bestände steigen. In NRW wurde daher die Schonzeit ganzjährig aufgehoben und bereits eine deutlich größere Anzahl an Wildschweinen geschossen als im Vorjahr. Ein sehr wahrscheinlicher Übertragungsweg sind Reste aus Wurst- und Fleischprodukten, die aus den osteuropäischen Gebieten über den Reiseverkehr zum Beispiel an deutschen Raststätten auf der grünen Wiese und nicht in den vorgesehenen Müllcontainern entsorgt werden. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest kann sich in infiziertem Fleisch über Monate halten. Kommt ein Wildschwein auf deutscher Seite mit einem infizierten Wurstprodukt in Kontakt, kann dadurch eine Infektion ausgelöst werden. Hintergrundinformationen Afrikanische Schweinepest: Die ASP ist eine meist tödliche Erkrankung unter Haus- und Wildschweinen, die ihren Ursprung in Afrika hat. Sie wird von Viren verursacht, die in Afrika vor allem durch Lederzecken übertragen werden. Eine Ansteckung ist auch möglich über direkten Kontakt, Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel aus infizierten Schweinen. Lederzecken spielen hierzulande keine Rolle. Seit 2014 breitet sich die über Warenverkehr oder Reisende eingeschleppte Seuche in Osteuropa unter Wild- und Hausschweinen aus. Menschen oder andere Tiere können daran nicht erkranken. Die Symptome sind ähnlich wie bei der Klassischen Schweinepest oder anderen schweren Erkrankungen, daher kann eine Diagnose nur im Labor gestellt werden. Weitere Informationen: Antworten auf häufig gestellte Fragen und weitere Informationen über die Afrikanische Schweinepest auf den Internet-Seiten des LANUV Informationsmaterialien zur Afrikanischen Schweinepest auf den Internet-Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums Download: Pressemitteilung
Immer wieder werden bei Unfällen im Straßenverkehr, in der Industrie oder auch im Haushalt Chemikalien freigesetzt, die spezielle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erfordern. Nicht selten kam es früher zu schweren Verletzungen oder Umweltkatastrophen, weil zu wenig über die Eigenschaften der ausgetretenen Stoffe bekannt war. Sicherheitsdatenblätter gab es auch damals schon, aber die waren im Gefahrenfall oft nicht direkt greifbar. Heute gibt es dafür eine Datenbank, auch als App. Seit 30 Jahren wird eine Fülle von Informationen zu Stoffen in einer Datenbank, dem Informationssystem für gefährliche Stoffe (IGS), gesammelt. Derzeit enthält die Datenbank Informationen zu ca. 245.000 Stoffen. Das können Chemikalien, Naturstoffe, Radionuklide aber auch Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten sein. Alle dort hinterlegten Informationen stehen Behörden, Einsatzkräften wie Polizei und Feuerwehr, Unternehmen und auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Im Einsatz bedeutet das oftmals einen entscheidenden Zeitgewinn. Anfangs nur für NRW geplant, wird die Datenbank inzwischen weltweit genutzt und ist Bestandteil des Datenpools der OECD. Zum 30-jährigen Bestehen des Informationssystems Gefährliche Stoffe treffen sich am 5. November internationale Gäste, Beschäftigte von Kommunal-, Landes-, Bundesbehörden, Vertreter der Polizei und Rettungskräfte sowie gewerbliche Nutzer zu einem Erfahrungsaustausch. Wir laden Sie herzlich ein zu einem Pressegespräch am Dienstag, 5. November, 12:00 Uhr im LANUV Duisburg, Wuhanstraße 6, 47051 Duisburg, bei dem die Datenbank kurz vorgestellt wird. Sie haben die Möglichkeit, Vertreter der Polizei und der Feuerwehr zu Ihren Erfahrungen zu interviewen. Ihre Ansprechpartner beim Pressegespräch sind: Ulrich Howe, Teamleiter IGS im LANUV Polizeihauptkommissar Holger Lemmer vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Stadtbrandinspektor Christoph Müller von der Feuerwehr Werl Valerie Frison von der OECD Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Falls Sie Fragen zum Termin haben, wenden Sie sich bitte an: Birgit Kaiser de Garcia (Pressesprecherin) Tel.: 0201-7995 1860 Presseeinladung
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