Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Vogelschutzbericht 2025: Bestandssituation der Vogelwelt Deutschlands" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V..
Halle (Saale), 22.02.2022 Vogelschutzwarte Steckby: 90 Jahre staatliche Die Präsidentin Anerkennung Die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby bei Zerbst gehört zu den ältesten Naturschutzeinrichtungen Deutschlands. Sie wurde 1920 gegründet und im Februar 1932 zur „Staatlich anerkannten Muster- und Versuchsstation für Vogelschutz" ernannt. Vorrangiges Ziel war damals, forstschädigende Insekten mit ihren natürlichen Feinden, vor allem durch die Anbringung von Nistkästen, zu bekämpfen, und dies wissenschaftlich zu begleiten. Heute ist die Einrichtung Teil des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und ihre Aufgaben sind erheblich umfangreicher. Neben der Bestandserfassung der Vogelarten in Sachsen-Anhalt und der Einschätzung ihrer Bestandstrends, gehören dazu die Entwicklung von Schutzstrategien für gefährdete Vogelarten, die Beurteilung des Einflusses von Eingriffen und Infrastrukturmaßnahmen auf die Vogelwelt, die Erfüllung internationaler Berichtspflichten, die Koordination der wissenschaftlichen Vogelberingung sowie die Information von Behörden und Bürgern zu allen Belangen des Vogelschutzes. Außerdem unterstützt die Vogelschutzwarte mit naturschutzfachlichem Sachverstand Schutz- und Wiederansiedlungsprojekte für gefährdete Vogelarten. Bei der regelmäßigen landesweiten Erfassung der Vogelbestände und der wissenschaftlichen Vogelberingung werden die vier Mitarbeiter der Pressemitteilung Nr.: 04/2022 Staatlichen Vogelschutzwarte von etwa 400 ehrenamtlichen praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Vogelbeobachtern unterstützt. Für sie und andere Interessierte ist anlässlich des Jubiläums für September 2022 ein Tag der offenen Tür Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) in der Vogelschutzwarte geplant. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1 Ihren Sitz hat die Staatliche Vogelschutzwarte im ehemaligen Pfarrhaus in Steckby im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Foto: Stefan Fischer Stefan Fischer, Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte, bei der Beringung einer jungen Wiesenweihe. Foto: René Fonger 2
Die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby bei Zerbst gehört zu den ältesten Naturschutzeinrichtungen Deutschlands. Sie wurde 1920 gegründet und im Februar 1932 zur „Staatlich anerkannten Muster- und Versuchsstation für Vogelschutz" ernannt. Vorrangiges Ziel war damals, forstschädigende Insekten mit ihren natürlichen Feinden, vor allem durch die Anbringung von Nistkästen, zu bekämpfen, und dies wissenschaftlich zu begleiten. Heute ist die Einrichtung Teil des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und ihre Aufgaben sind erheblich umfangreicher. Neben der Bestandserfassung der Vogelarten in Sachsen-Anhalt und der Einschätzung ihrer Bestandstrends, gehören dazu die Entwicklung von Schutzstrategien für gefährdete Vogelarten, die Beurteilung des Einflusses von Eingriffen und Infrastrukturmaßnahmen auf die Vogelwelt, die Erfüllung internationaler Berichtspflichten, die Koordination der wissenschaftlichen Vogelberingung sowie die Information von Behörden und Bürgern zu allen Belangen des Vogelschutzes. Außerdem unterstützt die Vogelschutzwarte mit naturschutzfachlichem Sachverstand Schutz- und Wiederansiedlungsprojekte für gefährdete Vogelarten. Bei der regelmäßigen landesweiten Erfassung der Vogelbestände und der wissenschaftlichen Vogelberingung werden die vier Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte von etwa 400 ehrenamtlichen Vogelbeobachtern unterstützt. (Quelle: Pressemitteilung LAU Nr.: 04/2022) Reihe: "Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt" Heft bzw. Sondeheft (SH) Berichte Heft 1/2023 Vogelmonitoring 2021 Heft 1/2022 Vogelmonitoring 2020 Heft 1/2021 Vogelmonitoring 2019 Heft 3/2020 Vogelmonitoring 2018 Heft 1/2019 Vogelmonitoring 2015 bis 2017 Heft 5/2015 Vogelmonitoring 2014 Heft 6/2014 Vogelmonitoring 2013 Heft 1/2014 Vogelmonitoring 2012 Heft 1/2012 Vogelmonitoring 2011 SH 1/2011 Vogelmonitoring 2010 SH 1/2010 Vogelmonitoring 2009 SH 2/2009 Vogelmonitoring 2008 SH 4/2008 Vogelmonitoring 2007 SH 2/2007 Vogelmonitoring 2006 SH 1/2006 Vogelmonitoring 2005 SH 1/2005 Vogelmonitoring 2004 SH 4/2004 Vogelmonitoring 2003 SH 1/2003 Vogelmonitoring in Deutschland - Tagungsband Die Europäischen Vogelschutzgebiete des Landes Sachsen-Anhalt Handbuch (pdf-Datei 17 MB, nicht barrierefrei) Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Heft 10/2013 "80 Jahre Vogelschutzwarte Steckby" , Quelle: Der Falke 59, 2012 Hinweis Unter dem Link Publikationen finden Sie alle Veröffentlichungen des Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Letze Aktualisierung: 20.12.2023
Hannover/Norden. Egal ob Silbermöwe , Eiderente oder Sandregenpfeifer – an der niedersächsischen Küste sind viele Brutvogelarten heimisch. Um die Vögel bestmöglich schützen zu können, betreibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein umfassendes Brutvogel-Monitoring im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der gleichzeitig ein Europäisches Vogelschutzgebiet darstellt. In diese Daten fließen auch die Erfassungen vieler freiwilliger und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ein. Eine neue Veröffentlichung des NLWKN gibt nun auf anschauliche Weise einen Überblick über die Bestandsentwicklung von 28 heimischen Küstenvögeln. Dabei werden einige positive, aber auch besorgniserregende Trends deutlich. Egal ob Silbermöwe , Eiderente oder Sandregenpfeifer – an der niedersächsischen Küste sind viele Brutvogelarten heimisch. Um die Vögel bestmöglich schützen zu können, betreibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein umfassendes Brutvogel-Monitoring im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der gleichzeitig ein Europäisches Vogelschutzgebiet darstellt. In diese Daten fließen auch die Erfassungen vieler freiwilliger und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ein. Eine neue Veröffentlichung des NLWKN gibt nun auf anschauliche Weise einen Überblick über die Bestandsentwicklung von 28 heimischen Küstenvögeln. Dabei werden einige positive, aber auch besorgniserregende Trends deutlich. „Vor allem bei der Brandgans und bei der Eiderente sind die Brutbestände in den vergangenen Jahrzehnten erfreulicherweise gestiegen. Bei anderen Arten wie dem Kiebitz oder dem Brachvogel haben sich die Bestände auf den Inseln und in den außendeichs liegenden Bereichen auf dem Festland immerhin stabilisieren können. Bei einigen typischen Küstenvögeln sind die Zahlen dagegen leider rückläufig, wie beim Säbelschnäbler und dem Sandregenpfeifer“, erklärt Thorsten Krüger von der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN. Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen befasst er sich intensiv mit dem Schutz einheimischer Brutvögel. Dazu gehört auch, die Entwicklung der Bestände kontinuierlich im Blick zu behalten. „Um Schutzgebiete für Vögel effektiv zu betreuen und die Wirkung von Naturschutzmaßnahmen überprüfen zu können, braucht es ein langfristiges Brutvogel-Monitoring. Das ist die Basis, anhand der sich nachvollziehen lässt, wie sich die Vogelbestände in Niedersachsen entwickeln“, erklärt Krüger. Die Vogelschützer des NLWKN können heute auf eine riesige Datenbasis zurückgreifen. Diese ermöglicht langfristige und umfassende Entwicklungsanalysen – für viele Vogelarten bereits seit 1946 und bei der Brandseeschwalbe sogar seit 1905. Im aktuellen Heft 52 der Schriftenreihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen“ hat der NLWKN viele Informationen zur Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste gebündelt. Darin zu finden sind, neben den älteren Daten, Zahlen aus den Jahren von 1993 bis 2018 sowie eine Analyse zur langfristigen Bestandsentwicklung von 28 heimischen Brutvogelarten der Küste. Die neue Veröffentlichung ermöglicht auch Aussagen zu den Bestandsentwicklungen in unterschiedlichen Regionen. Ergebnisse aus 214 Teilgebieten in Niedersachsen sind darin gelistet. „Vor allem auf den Ostfriesischen Inseln zeigen die getroffenen Schutzmaßnahmen eindeutig Wirkung, da sich viele Bestände seit 1993 insgesamt erholt haben. Die Größe des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und seine Schutzzonen sind Erfolgsgaranten, die es vielen Vogelarten ermöglichen, ungestörte Brutplätze zu finden“, gibt Krüger einen Einblick. Großer Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Großer Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Unterstützung erhält der NLWKN durch das Engagement geschulter Ehrenamtlicher, die in ihrer Freizeit an Kartierungen teilnehmen. Einen wichtigen Beitrag liefern, nach intensiver Schulung, auch die zahlreichen Freiwilligen aus dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), die bei den Naturschutzverbänden und dem NLWKN ihren Dienst ableisten. Sie liefern mit ihren Erfassungen einen wichtigen Beitrag, um die Häufigkeit des Vorkommens einer Vogelart bestimmen zu können. „Wir sind den vielen Ehrenamtlichen mit ihrem ornithologischen Fachwissen sehr dankbar. Ohne ihren Einsatz wäre eine so breite Datenerfassung schlicht nicht möglich“, betont Thorsten Krüger. Auch künftig hofft der NLWKN auf ehrenamtliche Zuarbeit. Denn das Brutvogelmonitoring läuft kontinuierlich weiter und es wird auch weiterhin umfassende Bestandsanalysen geben. So wie die jetzige Veröffentlichung an die Datengrundlage der Jahrzehnte zuvor anknüpft und sich auf den Zeitraum bis 2018 fokussiert, werden sich die künftigen Auswertungen intensiv mit der Bestandsanalyse seit 2018 befassen und dabei zum Beispiel die Auswirkungen der insbesondere in Seevogelkolonien grassierenden Vogelgrippe aufzeigen. Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Die Publikation „Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste“, Heft 52 der Reihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen“, ist im Webshop des NLWKN erhältlich unter: Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste (Heft 52) - NLWKN-WebShop Ein PDF steht auf der NLWKN-Website zum Download zur Verfügung unter folgendem Link: Schriftenreihe Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen zum Download
Geflügelpest: Umweltministerium appelliert an Geflügelhaltende, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und wachsam zu sein Seit mehreren Wochen nehmen die Geflügelpest-Fallzahlen in Europa und Deutschland wieder zu. Auch im südlichen Rheinland-Pfalz trat aktuell ein Fall in einer Kleinsthaltung auf, der bereits getilgt werden konnte und daher kein Infektionsrisiko mehr darstellt. Knapp 30 Tiere wurden getötet. „Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, appellierte jetzt Umweltministerin Katrin Eder. Das Risiko von Aviären Influenzaviren-Einträgen, also Ansteckungen in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, also beispielsweise die Hühner nicht im Freien zu Füttern und zu Tränken, um keine Wildvögel anzulocken. Weiterhin können zur Kontaktvermeidung auch Netze über die Freigehege des Hausgeflügels gespannt werden, was sich gerade bei Kleinsthaltungen gut umsetzen lässt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen (zum Beispiel starker Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen, Schwäche, Atemnot), ist der Tierhalter oder die Tierhalterin verpflichtet, das jeweils zuständige Veterinäramt zu informieren und eine veterinärmedizinische Untersuchung der Tiere im Landesuntersuchungsamt durchführen zu lassen, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut warnt in seinen Risikoeinschätzungen vor dem Eintrag der Viren in Geflügelhaltungen und Vogelbestände. Es besteht ein ganzjähriges Infektionsrisiko durch Wildvögel, das allerdings in den Wintermonaten nochmals ansteigt. Es gibt keine Medikamente gegen die Viren und bisher auch keine schützenden Impfstoffe. „Die Tierhalterinnen und Tierhalter tragen eine hohe Verantwortung bei der Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest“, sagte Ministerin Eder eindringlich, „die Viren können jederzeit überall vorhanden sein, weshalb die Bestände bestmöglich geschützt werden müssen, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu verhindern.“ Hintergrund Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Wildvögel, vor allem Wasservögel stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt. Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21. April 2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden. Bei Fragen können sich Geflügelhalterinnen und -halter an das jeweils zuständige Veterinäramt wenden. Weitere Informationen zur Geflügelpest, wie beispielsweise Checklisten zur Vermeidung der Einschleppung oder Risikobewertungen, finden sich auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts hier .
Seit mehreren Wochen nehmen die Geflügelpest-Fallzahlen in Europa und Deutschland wieder zu. Auch im südlichen Rheinland-Pfalz trat aktuell ein Fall in einer Kleinsthaltung auf, der bereits getilgt werden konnte und daher kein Infektionsrisiko mehr darstellt. Knapp 30 Tiere wurden getötet. „Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, appellierte jetzt Umweltministerin Katrin Eder. Das Risiko von Aviären Influenzaviren-Einträgen, also Ansteckungen in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, also beispielsweise die Hühner nicht im Freien zu füttern und zu tränken, um keine Wildvögel anzulocken. Weiterhin können zur Kontaktvermeidung auch Netze über die Freigehege des Hausgeflügels gespannt werden, was sich gerade bei Kleinsthaltungen gut umsetzen lässt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen (zum Beispiel starker Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen, Schwäche, Atemnot), ist der Tierhalter oder die Tierhalterin verpflichtet, das jeweils zuständige Veterinäramt zu informieren und eine veterinärmedizinische Untersuchung der Tiere im Landesuntersuchungsamt durchführen zu lassen, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut warnt in seinen Risikoeinschätzungen vor dem Eintrag der Viren in Geflügelhaltungen und Vogelbestände. Es besteht ein ganzjähriges Infektionsrisiko durch Wildvögel, das allerdings in den Wintermonaten nochmals ansteigt. Es gibt keine Medikamente gegen die Viren und bisher auch keine schützenden Impfstoffe. „Die Tierhalterinnen und Tierhalter tragen eine hohe Verantwortung bei der Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest“, sagte Ministerin Eder eindringlich, „die Viren können jederzeit überall vorhanden sein, weshalb die Bestände bestmöglich geschützt werden müssen, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu verhindern.“ Hintergrund Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Wildvögel, vor allem Wasservögel stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt. Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21. April 2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden. Bei Fragen können sich Geflügelhalterinnen und -halter an das jeweils zuständige Veterinäramt wenden. Weitere Informationen zur Geflügelpest, wie beispielsweise Checklisten zur Vermeidung der Einschleppung oder Risikobewertungen, finden sich auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Die Europäische Vogelschutzrichtlinie stellt in vielen Bereichen die Grundlage für die Arbeit der Staatlichen Vogelschutzwarte Steckby in Sachsen-Anhalt dar. Obwohl sich die Lage vor allem für einige Großvogelarten gebessert hat, sieht das Landesamt für Umweltschutz keinen Grund, in den Bemühungen um den Schutz der einheimischen Vogelarten nachzulassen. Im Gegenteil. Die „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ wurde vor 40 Jahren, am 2. April 1979, vom Rat der damaligen Europäischen Gemeinschaft beschlossen. Damit wurde erstmals für alle Mitgliedsstaaten ein europaweit einheitliches, umfassendes Schutzkonzept verbindlich. Der Zustand der europäischen Vogelwelt hatte sich massiv verschlechtert – Grund waren vor allem der Verlust und die Entwertung von wichtigen Rast- und Brutgebieten, insbesondere von Feuchtgebieten, sowie die damals uneingeschränkte Bejagung vieler Vogelarten. Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt 32 EU-Vogelschutzgebiete mit einem Anteil an der Gesamtfläche des Landes von 8,3 Prozent. Deutschlandweit sind 11,3 Prozent der Fläche als Vogelschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Gebieten darf sich der Zustand für die entsprechenden Vogelarten nicht verschlechtern, d.h. dass darin beispielsweise keine Infrastrukturmaßnahmen oder Nutzungsänderungen durchgeführt werden, die Vogelarten schaden. In den Jahren 2003 bis 2009 erfasste die Staatliche Vogelschutzwarte die Brutbestände in allen 32 Gebieten und ermittelte zum Teil überraschende Ergebnisse: so brüten in den Vogelschutzgebieten etwa 900 Paare des Ziegenmelkers und 1.300 Mittelspechtpaare. Deren landesweite Bestände wurden vor den Erfassungen deutlich niedriger eingeschätzt. Das Monitoring – also die Überwachung der Vogelbestände über lange Zeiträume – zeigt für Sachsen-Anhalt, dass es etlichen geschützten Arten gut geht: die Bestände von See-, Fischadler, Wanderfalke, Kranich und Schwarzstorch haben stark zugenommen. Anderen geht es dagegen schlechter: die Anzahl der Rotmilane nimmt weiter ab und der Brachpieper weist nur noch einen sehr geringen Bestand auf. Die Daten zum Vorkommen der Vogelarten in den Vogelschutzgebieten wurden von der Vogelschutzwarte in einer umfangreichen Broschüre zusammengefasst. Besonders schlecht ist die Situation vieler Vogelarten außerhalb von Schutzgebieten. Insbesondere Arten der Ackergebiete und Grünländer sind stark von der intensiven Landnutzung betroffen. Die Uferschnepfe ist bereits als Brutvogel in Sachsen-Anhalt verschwunden, bei Rotschenkel und Brachvogel ist das Verschwinden zu befürchten. Die Bestände von Rebhuhn, Braunkehlchen und der ehemaligen Allerweltsart Feldlerche – Vogel des Jahres 2019 - gehen ebenfalls dramatisch zurück. Der Schutzgedanke, der vor 40 Jahren der Vogelschutzrichtlinie zugrunde lag, muss sowohl in den Schutzgebieten als auch in der Gesamtlandschaft dringend weiterentwickelt und höchst konsequent umgesetzt werden. Dazu beitragen sollen für Sachsen-Anhalt auch die Managementpläne für Vogelschutzgebiete, die das Landesamt für Umweltschutz erarbeitet. Die Vogelschutzwarte Steckby wurde 1920 von Max Behr gegründet und 1932 als staatliche Naturschutzeinrichtung anerkannt. Die Aufgaben der Steckbyer Station haben sich seitdem erheblich verändert, sind aber unverzichtbarerer denn je.
Seitdem die Vogelgrippe seit einigen Jahren auch in Mitteleuropa immer häufiger auftritt, werden im Zoo und Tierpark Berlin verstorbene Vögel stichprobenartig auf die Aviäre Influenza – auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest – getestet: Für einen am 13. November 2022 verstorbenen Hammerkopf aus dem Zoo Berlin, ein bis zu 56 Zentimerter großer Stelzvogel, wurde nun ein positives Ergebnis vom Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) gemeldet und vom Nationalen Referenzlabor bestätigt. Der Expert*innenstab aus Tierärzt*innen, Kurator*innen und Tierpfleger*innen sowie dem Zoologischen Leiter des Zoos Berlin hat unverzüglich Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet. In Rücksprache mit dem zuständigen Bezirk Mitte ist der Zoo Berlin vorsorglich ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Damit soll der möglichen Weiterverbreitung des Virus etwa durch Vogelkot an Kleidung oder Schuhen von Zoobesuchenden vorgebeugt werden. Wie lange der Zoo geschlossen bleiben muss, ist noch nicht absehbar. „Wir haben unmittelbar mit weitreichenden Quarantänemaßnahmen reagiert. Sämtliche Vögel – inklusive unserer Pinguine und Greifvögel – wurden inzwischen in rückwärtige Volieren beziehungsweise Stallungen gebracht“, erklärt der Zoologische Leiter von Zoo und Tierpark Berlin, Christian Kern. „Glücklicherweise zeigt kein weiteres Tier entsprechende Krankheitssymptome. Dennoch werden alle Vögel auf die Aviäre Influenza getestet.“ Die mit der Versorgung von Vögeln betrauten Mitarbeitenden tragen Schutzkleidung, um eine Verschleppung des Virus auszuschließen. Parallel dazu wird unter Hinzuziehung von weiteren externen Expert*innen eine Risikoanalyse für die Gesamtsituation im Zoo Berlin in die Wege geleitet. Mit dem H5N1-Virus sind beim Menschen bislang nur in seltenen Einzelfällen Infektionen in Verbindung gebracht worden. Wohl aber besteht das Risiko, nach Kontakt mit einem infizierten Tier das Virus in andere Vogelbestände einzuschleppen. Eine vorsorgliche Schließung des gesamten Zoo-Geländes ist in dieser Situation ein wichtiger Schritt, bis es einen besseren Überblick über die Situation gibt. Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung der Aviären Influenza zu vermeiden. Auch Zoos und Tierparks in Greifswald, Karlsruhe, Rostock, Heidelberg und im Maintal waren schon von der Vogelgrippe betroffen. Vorsorglich beginnt auch der Tierpark Berlin damit, sämtliche Vögel in die Stallungen zu bringen und Proben im Labor zu untersuchen. Geflügelhalter in Berlin müssen derzeit keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Geflügelpest: Umweltministerium appelliert an Geflügelhaltende, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und wachsam zu sein Seit einigen Wochen nehmen die Geflügelpest-Fallzahlen in Europa und Deutschland wieder zu. Auch im nördlichen Rheinland-Pfalz traten aktuell zwei Fälle in Kleinsthaltungen auf, die alle getilgt werden konnten und daher kein Infektionsrisiko mehr darstellen. „Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“ appelliert Umweltministerin Eder. Der Vogelzug hat begonnen und das Risiko des Eintrags von Aviären Influenzaviren in Hausgeflügelbestände steigt im Herbst und den kommenden Wintermonaten deutlich an. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, also beispielsweise die Hühner nicht im Freien zu Füttern und zu Tränken, um keine Wildvögel anzulocken. Weiterhin können zur Kontaktvermeidung auch Netze über die Freigehege des Hausgeflügels gespannt werden, was sich gerade bei Kleinsthaltungen gut umsetzen lässt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen (z.B. starker Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen), ist der Tierhalter verpflichtet das jeweils zuständige Veterinäramt zu informieren und eine veterinärmedizinische Untersuchung seiner Tiere im Landesuntersuchungsamt durchführen zu lassen, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut spricht von einem dynamischen Geschehen und warnt in seinen Risikoeinschätzungen vor dem Eintrag der Viren in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen. Es besteht ein ganzjähriges Infektionsrisiko durch Wildvögel, welches allerdings in den Wintermonaten nochmals ansteigt. Es gibt keine Medikamente gegen die Viren und bisher auch keine schützenden Impfstoffe. „Die Tierhalter tragen eine hohe Verantwortung bei der Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest“, sagt Ministerin Eder eindringlich, „die Viren können jederzeit überall vorhanden sein, weshalb die Bestände bestmöglich geschützt werden müssen, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu verhindern“. Hintergrund Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Wildvögel, vor allem Wasservögel stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt. Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung, geregelt. Seit dem 21.04.2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden. Bei Fragen können sich Geflügelhalterinnen und -halter an das jeweils zuständige Veterinäramt wenden. Weitere Informationen zur Geflügelpest wie beispielsweise Checklisten zur Vermeidung der Einschleppung oder Risikobewertungen finden sich auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts ( https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest /).
Die LUBW koordiniert das Monitoring vieler in Baden-Württemberg vorkommender Vogelarten. Damit werden die aktuellen Vogelbestände dokumentiert und deren Entwicklung beobachtet. Das Monitoring ist somit bedeutsam als Frühwarnsystem für Veränderungen und Gefährdungen der Bestände, beispielsweise von Grauammer und Rebhuhn. Die Grauammer und das Rebhuhn haben einige Gemeinsamkeiten: Sie bewohnen die offene Agrarlandschaft, sind vor allem für die Aufzucht ihrer Jungen auf Insekten angewiesen und ihr Brutbestand ist vom Erlöschen bedroht. So gab es in Baden-Württemberg im Zeitraum von 2012 bis 2016 nur noch 100 bis 125 Reviere der Grauammer und 500 bis 800 Rebhuhnpaare. Um Bestandtrends der Vogelarten in Baden-Württemberg feststellen zu können, werden in jedem Monitoring ausgewählte Arten nach festgelegten Verfahren erfasst: Das Vogelmonitoring stellt einen wichtigen Bestandteil der Beobachtung von Natur und Landschaft dar. Die erhobenen Daten liefern Grundlagen für Aussagen zur Entwicklung und Nachhaltigkeit der Landnutzung, für nationale und internationale Berichtspflichten, sowie die Berechnung verschiedener Indikatoren. Auch zur Bewertung von Naturschutzinstrumenten und für die Erstellung von Roten Listen, auf denen auch Grauammer und Rebhuhn stehen, werden die Daten herangezogen. In geeigneten Zeitabständen gibt die LUBW den wissenschaftlichen Stand der Erkenntnisse über ausgestorbene und bedrohte heimische Tier- und Pflanzenarten sowie über die Gefährdung von Biotopen (Rote Liste) bekannt. Rote Listen bewerten den Gefährdungsgrad von Arten. Sie sind somit ein Warninstrument und sollen Schutzmaßnahmen für die gefährdeten Arten anregen. Bilder zeigen: Grauammer (links) und Rebhuhn (rechts), die Bestände beider Vögel sind vom Erlöschen bedroht. Bildnachweis: Emilio100/shutterstock.com (links), Red Squirrel/shutterstock.com (rechts) Mehr zum Thema:
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