Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
Themen zur Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin: Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Trichinenüberwachung, Schweinepest, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest
Staatssekretär Bottermann: „Höchste Achtsamkeit und Sorgfalt für Geflügelhalterinnen und -halter in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin geboten.“ Die Gefahr des Auftretens von Geflügelpestfällen ist nach wie vor nicht gebannt. Geflügelhalter müssen weiterhin außerordentlich wachsam sein. Auch in diesem Jahr waren zahlreiche erwerbsmäßige Nutztierhaltungen sowie auch Hobbyhaltungen betroffen. Bereits seit Mitte Januar verpflichtete sich die nordrhein-westfälische Geflügelbranche in einer Branchen-Selbstverpflichtung in allen geflügelhaltenden Betrieben des Landes weitergehende Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Wichtige Informationen zur Geflügelpest und den erforderlichen Vorsorgemaßnahmen hat das nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium in einem aktuellen Flyer gebündelt. Er richtet sich speziell an private Tierhalter, die nicht in einem Verband organisiert sind. Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann sieht in dem Flyer eine weiteres Kommunikationsinstrument, um alle Halter zu erreichen: „Der Flyer informiert Hobbyhalterinnen und -halter über die zu treffenden Präventiv- und Biosicherheitsmaßnahmen. Ziel ist es, unmittelbar und bestmöglich vorbeugende Maßnahmen in Geflügelbeständen umzusetzen, um weitere Einträge des Virus zu verhindern und einer Weiterverbreitung der Tierseuche von Bestand zu Bestand aktiv entgegenzuwirken. Dies gelingt uns nur, wenn alle Geflügelhalter - Hobbyhaltungen und erwerbsmäßige Nutztierhaltungen - weiterhin höchste Achtsamkeit und Sorgfalt walten lassen.“ Der Flyer ist in gedruckter Form bei den Veterinärämtern in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen erhältlich und wird von den Mitarbeitenden der Ämter an private Geflügelhalterinnen und –Halter ausgegeben. Digital ist der Flyer auf der Webseite des Ministeriums als Download erhältlich. Im Faltblatt werden unter anderem folgende Hygiene-Regeln aufgeführt, die derzeit überall in Nordrhein-Westfalen für landwirtschaftliche Geflügelhaltungen und Hobby-Haltungen gleichermaßen gelten: Direkten Kontakt von Haus- und Wildvögeln unbedingt verhindern. Auch indirekten Kontakt, z. B. durch Kot oder Federn unterbinden. Füttern und Tränken nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren. Besucherkontakte in Ställen und Volieren auf das notwendige Minimum beschränken. Einwegschutzkleidung und Schuhüberzieher tragen, wenn Sie als fremde Person eine Geflügelhaltung betreten. Auch Tierhalterinnen und Tierhalter selbst tragen bei der Versorgung ihrer Tiere stets Schutzkleidung sowie spezielle Schuhe oder Überschuhe. Volieren, Wintergärten und Kalt-Scharräume müssen so eingerichtet werden, dass keine Wildvögel eindringen können und dass auch kein Kot von oben hineinfallen kann. Bei Haltungssystemen, die unter Tierschutzgesichtspunkten zwingend einen Auslauf der Tiere vorsehen (z. B. Hühnermobilställe), können angebaute mobile Volieren diesen Zweck erfüllen Hintergrund Das Tierseuchengeschehen in Nordrhein-Westfalen hält weiterhin an. Laut aktueller Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 10. Januar 2022 erlebte Deutschland zwischen Oktober 2020 und April 2021 die bisher schwerste Geflügelpestkrise überhaupt. Seit Mitte Oktober 2021 wurden deutschlandweit erneut über tausend von HPAIV-infizierten Wildvögeln sowie mehr als 70 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet. Nordrhein-Westfalen verzeichnete im Winter 2021/2022 bereits elf Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen und über sechzig Nachweise bei Wildvögeln. Weitere Informationen Flyer "Der Geflügelpest erfolgreich vorbeugen" Informationen zur Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen beim LANUV Gemeinsame NRW-Erklärung zu erweiterten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Weiterverbreitung der Geflügelpest (PDF) "Geflügelpest: Freiwillige Selbstverpflichtung der Branche bietet Schutz vor weiteren Ausbrüchen in Nordrhein-Westfalen"(Pressemitteilung vom 15.01.2022) Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz
Drei Möwen, die Mitte letzter Woche am Tegeler See im Bereich der Greenwich-Promenade tot aufgefunden wurden, sind vom Vogelgrippevirus betroffen. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf hat umgehend die Untersuchung der Tierkörper im Landeslabor Berlin-Brandenburg veranlasst. Der Bestätigungsbefund des Virussubtyps H5N1 erfolgte nun vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der erste Fall von hochpathogener Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in diesem Jahr wurde in Berlin am 21.02.2023 bei einem Höckerschwan in Friedrichshain-Kreuzberg amtlich festgestellt. Das Risiko eines Viruseintrags in Geflügel- oder andere Vogelhaltungen wird durch das FLI aktuell weiterhin als hoch eingestuft. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf ordnet deshalb im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort der Möwen vorsorglich die Haltung von Geflügel in Ställen und überdachten Volieren an. Grundsätzlich werden alle Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand müssen der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden. Das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, wie Nerzen, Robben, Füchsen, Waschbären und Bären wird das Virus sporadisch gefunden. In Niedersachsen konnte H5N1 zuletzt bei vier Füchsen in unterschiedlichen Landkreisen nachgewiesen werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger der Vogelgrippe.
Drei Wochen nach dem ersten Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln in diesem Jahr wurden inzwischen weitere Fälle in Berlin bestätigt. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist bei 14 Schwänen aus dem Landwehrkanal im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie bei einem Schwan im Bezirk Treptow-Köpenick bestätigt worden. Damit sind in Berlin insgesamt 28 Fälle der Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln offiziell bekannt. Eine Abklärung des Verdachts auf Geflügelpest bei weiteren acht Schwänen erfolgt derzeit durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut. Das Risiko einer Virusübertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird aktuell als hoch eingestuft. Um diese Bestände vor dem Erreger zu schützen, haben mehrere Bezirke bereits befristete Anordnungen zum Sichern von Vögeln in Ställen (Aufstallungsanordnungen) erlassen. Auch im vergangenen Jahr waren die Berliner Geflügelhalter*innen von März bis Mitte Mai 2021 aufgrund des H5N1-Virus verpflichtet, ihre Tiere ausschließlich in Ställen und überdachten Volieren zu halten. In der aktuellen Situation werden Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tierbestände bei der Veterinäraufsicht ihres Bezirks anzumelden und weiterhin vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand sollten dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich mitgeteilt werden. Bereits jetzt sollten Tierhalter und Tierhalterinnen Vorkehrungen für eine tierschutzgerechte Aufstallung treffen. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden. Er kann zu teils schweren Erkrankungen führen. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher aber nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund daher dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpesterreger.
Seitdem die Vogelgrippe seit einigen Jahren auch in Mitteleuropa immer häufiger auftritt, werden im Zoo und Tierpark Berlin verstorbene Vögel stichprobenartig auf die Aviäre Influenza – auch bekannt als Vogelgrippe oder Geflügelpest – getestet: Für einen am 13. November 2022 verstorbenen Hammerkopf aus dem Zoo Berlin, ein bis zu 56 Zentimerter großer Stelzvogel, wurde nun ein positives Ergebnis vom Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) gemeldet und vom Nationalen Referenzlabor bestätigt. Der Expert*innenstab aus Tierärzt*innen, Kurator*innen und Tierpfleger*innen sowie dem Zoologischen Leiter des Zoos Berlin hat unverzüglich Schutzmaßnahmen in die Wege geleitet. In Rücksprache mit dem zuständigen Bezirk Mitte ist der Zoo Berlin vorsorglich ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Damit soll der möglichen Weiterverbreitung des Virus etwa durch Vogelkot an Kleidung oder Schuhen von Zoobesuchenden vorgebeugt werden. Wie lange der Zoo geschlossen bleiben muss, ist noch nicht absehbar. „Wir haben unmittelbar mit weitreichenden Quarantänemaßnahmen reagiert. Sämtliche Vögel – inklusive unserer Pinguine und Greifvögel – wurden inzwischen in rückwärtige Volieren beziehungsweise Stallungen gebracht“, erklärt der Zoologische Leiter von Zoo und Tierpark Berlin, Christian Kern. „Glücklicherweise zeigt kein weiteres Tier entsprechende Krankheitssymptome. Dennoch werden alle Vögel auf die Aviäre Influenza getestet.“ Die mit der Versorgung von Vögeln betrauten Mitarbeitenden tragen Schutzkleidung, um eine Verschleppung des Virus auszuschließen. Parallel dazu wird unter Hinzuziehung von weiteren externen Expert*innen eine Risikoanalyse für die Gesamtsituation im Zoo Berlin in die Wege geleitet. Mit dem H5N1-Virus sind beim Menschen bislang nur in seltenen Einzelfällen Infektionen in Verbindung gebracht worden. Wohl aber besteht das Risiko, nach Kontakt mit einem infizierten Tier das Virus in andere Vogelbestände einzuschleppen. Eine vorsorgliche Schließung des gesamten Zoo-Geländes ist in dieser Situation ein wichtiger Schritt, bis es einen besseren Überblick über die Situation gibt. Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung der Aviären Influenza zu vermeiden. Auch Zoos und Tierparks in Greifswald, Karlsruhe, Rostock, Heidelberg und im Maintal waren schon von der Vogelgrippe betroffen. Vorsorglich beginnt auch der Tierpark Berlin damit, sämtliche Vögel in die Stallungen zu bringen und Proben im Labor zu untersuchen. Geflügelhalter in Berlin müssen derzeit keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Seit Oktober 2021 steigt die Zahl von Geflügelpestfällen bei Wildvögeln in Deutschland und Europa. In Deutschland sind nahezu alle Bundesländer betroffen, insbesondere die norddeutschen Küstenregionen. In Berlin ist in der aktuellen Saison noch kein Fall von Geflügelpest aufgetreten. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz empfiehlt den Berlinerinnen und Berlinern: In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2020/2021 bei 20 Wildvögeln und einem Hausgeflügelbestand auf. Von März bis Mitte Mai 2021 mussten daraufhin alle Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere in festen Ställen halten. Das Virus stellt eine große Bedrohung für Hausgeflügelbestände und die Haltung von Vögeln in Zoologischen Einrichtungen dar. Erst vor wenigen Tagen ist der Erreger in zwei brandenburgischen Putenbeständen im Landkreis Märkisch Oderland festgestellt worden. Mehr als 36.000 Tiere mussten daraufhin getötet werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit auch auf den Menschen übertragen worden, während für den zweiten, ebenfalls grassierenden Subtyp H5N8 nur sehr vereinzelt Übertragungen beschrieben sind. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bei beiden Subtypen jedoch noch nie festgestellt.
In Berlin ist erstmals in dieser Saison ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um eine Möwe, die vorige Woche tot auf einem Steg in der Rummelsburger Bucht aufgefunden und durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamts Lichtenberg zur Tierseuchendiagnostik ins Landeslabor Berlin-Brandenburg verbracht wurde. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte gestern vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Die Berliner Veterinärbehörden prüfen derzeit, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Öffentlichkeit wird hierüber unverzüglich unterrichtet. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2020/2021 bei 20 Wildvögeln und in einem Hausgeflügel-Bestand auf. Von März bis Mitte Mai 2021 hatten daraufhin alle Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen zu halten. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu schweren Erkrankungen geführt – die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wichtig: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Auch für Hobbyhaltungen gilt, dass die Ställe und Standorte gesichert sein sollten.
In Berlin ist erstmals in diesem Winter ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Höckerschwan, der in Friedrichshain-Kreuzberg gefunden und in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin eingeschläfert werden musste. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte am Dienstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin zuletzt im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel). Von Februar bis Mitte März 2022 mussten daher Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen halten. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wichtiger Hinweis für alle Bürger*innen: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter*innen werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden.
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