Im Falle eines Ausbruchs von Seuchenzügen, z.B. der Vogelgrippe in Niedersachsen wird die Bereitstellung von Flächen zur massenhaften Beseitigung von Tierkörpern unabdingbar. Dabei sind folgende Forderungen zu erfüllen: möglichst geringe Belastung von Grund- und Oberflächenwasser, möglichst vollständige und schnelle Verwesung und möglichst geringe Geruchsbelästigung. Die genannten Ziele sind nicht alle gleichzeitig und in gleichem Umfang zu erreichen. Grundsätzlich kommen zwei Optionen in Frage: Variante 1 Verwesungsoption" und Variante 2 "Barriereoption". Verwesungsoption: Die Standorte gewährleisten eine möglichst schnelle und vollständige Mineralisierung und haben eine lange Verweilzeit des Sickerwassers im Bodenkörper. Risiken für das Grundwasser können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Barriereoption: Die Standorte gewährleisten den Schutz des Grundwassers durch eine Barrierewirkung der Standorte. Aufgrund der schlechteren Durchlüftung muss eine längere und unvollständigere Zersetzung in Kauf genommen werden. Außerdem kann es zu temporärem Sickerwasserstau kommen.
In dem Projekt sollen Hilfs- und Schutzmaßnahmen für die Helgoländer Brutkolonie des Basstölpels und anderer Helgoländer Klippenbrüter vor dem Hintergrund des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) erprobt werden. Durch die Entwicklung eines Managementplans sollen die Helgoländer Klippenbrüter so langfristig gestärkt und erhalten werden.
Hannover/Norden. Egal ob Silbermöwe , Eiderente oder Sandregenpfeifer – an der niedersächsischen Küste sind viele Brutvogelarten heimisch. Um die Vögel bestmöglich schützen zu können, betreibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein umfassendes Brutvogel-Monitoring im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der gleichzeitig ein Europäisches Vogelschutzgebiet darstellt. In diese Daten fließen auch die Erfassungen vieler freiwilliger und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ein. Eine neue Veröffentlichung des NLWKN gibt nun auf anschauliche Weise einen Überblick über die Bestandsentwicklung von 28 heimischen Küstenvögeln. Dabei werden einige positive, aber auch besorgniserregende Trends deutlich. Egal ob Silbermöwe , Eiderente oder Sandregenpfeifer – an der niedersächsischen Küste sind viele Brutvogelarten heimisch. Um die Vögel bestmöglich schützen zu können, betreibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein umfassendes Brutvogel-Monitoring im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der gleichzeitig ein Europäisches Vogelschutzgebiet darstellt. In diese Daten fließen auch die Erfassungen vieler freiwilliger und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ein. Eine neue Veröffentlichung des NLWKN gibt nun auf anschauliche Weise einen Überblick über die Bestandsentwicklung von 28 heimischen Küstenvögeln. Dabei werden einige positive, aber auch besorgniserregende Trends deutlich. „Vor allem bei der Brandgans und bei der Eiderente sind die Brutbestände in den vergangenen Jahrzehnten erfreulicherweise gestiegen. Bei anderen Arten wie dem Kiebitz oder dem Brachvogel haben sich die Bestände auf den Inseln und in den außendeichs liegenden Bereichen auf dem Festland immerhin stabilisieren können. Bei einigen typischen Küstenvögeln sind die Zahlen dagegen leider rückläufig, wie beim Säbelschnäbler und dem Sandregenpfeifer“, erklärt Thorsten Krüger von der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN. Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen befasst er sich intensiv mit dem Schutz einheimischer Brutvögel. Dazu gehört auch, die Entwicklung der Bestände kontinuierlich im Blick zu behalten. „Um Schutzgebiete für Vögel effektiv zu betreuen und die Wirkung von Naturschutzmaßnahmen überprüfen zu können, braucht es ein langfristiges Brutvogel-Monitoring. Das ist die Basis, anhand der sich nachvollziehen lässt, wie sich die Vogelbestände in Niedersachsen entwickeln“, erklärt Krüger. Die Vogelschützer des NLWKN können heute auf eine riesige Datenbasis zurückgreifen. Diese ermöglicht langfristige und umfassende Entwicklungsanalysen – für viele Vogelarten bereits seit 1946 und bei der Brandseeschwalbe sogar seit 1905. Im aktuellen Heft 52 der Schriftenreihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen“ hat der NLWKN viele Informationen zur Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste gebündelt. Darin zu finden sind, neben den älteren Daten, Zahlen aus den Jahren von 1993 bis 2018 sowie eine Analyse zur langfristigen Bestandsentwicklung von 28 heimischen Brutvogelarten der Küste. Die neue Veröffentlichung ermöglicht auch Aussagen zu den Bestandsentwicklungen in unterschiedlichen Regionen. Ergebnisse aus 214 Teilgebieten in Niedersachsen sind darin gelistet. „Vor allem auf den Ostfriesischen Inseln zeigen die getroffenen Schutzmaßnahmen eindeutig Wirkung, da sich viele Bestände seit 1993 insgesamt erholt haben. Die Größe des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und seine Schutzzonen sind Erfolgsgaranten, die es vielen Vogelarten ermöglichen, ungestörte Brutplätze zu finden“, gibt Krüger einen Einblick. Großer Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Großer Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Unterstützung erhält der NLWKN durch das Engagement geschulter Ehrenamtlicher, die in ihrer Freizeit an Kartierungen teilnehmen. Einen wichtigen Beitrag liefern, nach intensiver Schulung, auch die zahlreichen Freiwilligen aus dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), die bei den Naturschutzverbänden und dem NLWKN ihren Dienst ableisten. Sie liefern mit ihren Erfassungen einen wichtigen Beitrag, um die Häufigkeit des Vorkommens einer Vogelart bestimmen zu können. „Wir sind den vielen Ehrenamtlichen mit ihrem ornithologischen Fachwissen sehr dankbar. Ohne ihren Einsatz wäre eine so breite Datenerfassung schlicht nicht möglich“, betont Thorsten Krüger. Auch künftig hofft der NLWKN auf ehrenamtliche Zuarbeit. Denn das Brutvogelmonitoring läuft kontinuierlich weiter und es wird auch weiterhin umfassende Bestandsanalysen geben. So wie die jetzige Veröffentlichung an die Datengrundlage der Jahrzehnte zuvor anknüpft und sich auf den Zeitraum bis 2018 fokussiert, werden sich die künftigen Auswertungen intensiv mit der Bestandsanalyse seit 2018 befassen und dabei zum Beispiel die Auswirkungen der insbesondere in Seevogelkolonien grassierenden Vogelgrippe aufzeigen. Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Die Publikation „Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste“, Heft 52 der Reihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen“, ist im Webshop des NLWKN erhältlich unter: Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste (Heft 52) - NLWKN-WebShop Ein PDF steht auf der NLWKN-Website zum Download zur Verfügung unter folgendem Link: Schriftenreihe Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen zum Download
Das Projekt zielt auf die Auswirkungen der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) bei den Populationen der Brandseeschwalbe im Bereich der deutschen Nordseeküste.
Die Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die durch Influenzaviren ausgelöst wird. Die aviären Influenzaviren werden in zwei Gruppen unterschieden. Niedrigpathogene Influenzaviren (LPAI) verursachen oft kaum Symptome. Hochpathogene Influenzaviren (HPAI) sind Auslöser der klinischen Geflügelpest, die besonders für Hühner und Puten meist tödlich verläuft. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken. Bei den bisher in Deutschland verzeichneten Ausbrüchen geht das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in den meisten Fällen von einem direkten oder indirekten Eintrag über kontaminiertes Material (Schuhwerk, Fahrzeuge, Gegenstände) als wahrscheinlichste Infektionsquelle aus. Die Geflügelpest richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst großen Schaden an. Verheerend sind auch die großen wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Handelssperren, Sperren um den Seuchenherd und schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt. Die Geflügelpest ist eine hochakut verlaufende Erkrankung, die gerade bei Hühnern und Puten nach kurzer Inkubationszeit (wenige Stunden bis 21 Tage) meist zum Tod führt. Die klinischen Symptome der Geflügelpest sind sehr vielfältig. Neben allgemeinen Krankheitssymptomen wie Teilnahmslosigkeit oder Verweigerung von Futter und Wasser können Atemnot, Niesen, schleimig-grünlicher Durchfall, zentralnervöse Störungen, Ödeme oder Unterhautblutungen mit Verfärbungen an Kopfanhängen und Füßen auftreten. Die Influenzaviren verbreiten sich über Tröpfcheninfektion und über die Ausscheidung im Kot infizierter Vögel. Andere Vögel stecken sich über die Aufnahme von Wasser oder virenbelastetem Staub an. Auch die indirekte Übertragung durch Menschen ist möglich, weshalb im Umgang mit Geflügel auf eine ausreichende Reinigung und Desinfektion von Kleidung und Gebrauchsgegenständen geachtet werden sollte. Alle Geflügelarten sind betroffen, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten können erkranken. Während Hühner oder Puten meist innerhalb kurzer Zeit verenden, erkrankt Wassergeflügel seltener und im Verlauf milder. Wildlebende Wasservögel dienen daher als Virusreservoir und können die Erreger über große Distanzen verbreiten. Im Fall erhöhter Eintragsgefahr werden nach Risikoanalyse besonders gefährdete Gebiete definiert. Als besonders gefährdet gelten Sammel-, Rast- und Ruheplätze von Wildvögeln, welche häufig in der Nähe von Seen, Flüssen und Feuchtbiotopen zu finden sind. In Risikogebieten kann eine Aufstallung angeordnet werden. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung und Verhinderung ihrer Ausbreitung werden behördlich koordiniert und unterliegen gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Verdacht muss sofort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Es werden Proben entnommen und in einem staatlichen Referenzlabor untersucht. Der Seuchenbestand selbst wird sofort getötet und unschädlich beseitigt. Bei einem Geflügelpestfall bei einem gehaltenen Vogel legt die zuständige Behörde Restriktionszonen fest. In diesen Gebieten gelten besondere Bedingungen zur Bekämpfung der Seuche, wie beispielsweise kein Verbringen von Tieren und Produkten aus den Zonen/Beständen, keine Geflügelausstellungen, Desinfektionen und mehr. Die Restriktionszonen werden durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Die Tierseuchensituation in Europa wird vom Friedrich-Löffler-Institut und den zuständigen Behörden beobachtet und Alarm- und Krisenpläne stets an neue Geschehnisse angepasst. Eine Übertragung von aviären Influenzaviren auf den Menschen ist bei einigen Subtypen möglich, tritt aber nur sehr selten und bei engem Kontakt mit Geflügel auf. Das Virus wird bereits bei Temperaturen von + 70 Grad Celsius abgetötet. Der Verzehr von Fleisch ist daher bei küchenüblicher Zubereitung selbst bei infiziertem Hausgeflügel unbedenklich. Eine Impfung gegen die Geflügelpest ist nur geeignet, um klinische Symptome zu unterdrücken. Sie verhindert aber weder die Infektion des Vogels noch die Ausscheidung der Viren. Sie birgt die Gefahr einer unbemerkten Ausbreitung der Seuche und ist daher in der EU verboten. Eine Ausnahmegenehmigung wird in Einzelfällen für Zootiere oder seltene Nutzgeflügelrassen erteilt. Diese Ausnahmegenehmigung der Europäischen Kommission ist an strenge Auflagen gebunden und geht mit einer kontinuierlichen Überwachung des Bestandes einher. Ansprechpartner sind die örtlichen Veterinärbehörden. Einen Überblick zu aktuellen Geflügelpestfällen in Deutschland geben die Internetseiten des Tierseucheninformationssystems . Dort ist auch eine kartographische Darstellung abrufbar.
Land unter an Elbe und Mulde. Seit Wochen gab es Niederschläge in Rekordhöhen und weite Landstriche, Stadtteile und Dörfer im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Landeshauptstadt Magdeburg stehen unter Wasser. Straßen sind nicht passierbar, Deiche drohen zu brechen bzw. sind bereits gebrochen, ganze Wohngebiete müssen evakuiert werden. Dieses Szenario, welches bei vielen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt Erinnerungen an die Hochwasser 2002, 2006 und 2013 weckt, war Grundlage für die Katastrophenschutzübung „Hochwasser 2023“, die seit heute früh um 8 Uhr lief und bis zum Schluss die fiktiven Einsatzkräfte und real übenden Mitarbeiter in den Stäben in Atem gehalten hat. Dabei waren weder Feuerwehr noch Technisches Hilfswerk unterwegs, es mussten keine Deiche verstärkt oder Sammelunterkünfte eingerichtet werden, denn geübt wurde nur in der Theorie. Das Landesverwaltungsamt, die Landeshauptstadt Magdeburg sowie der Landkreis Anhalt-Bitterfeld übten in 2 Schichten mit jeweils ca. 90 Stabsmitgliedern die Zusammenarbeit der Katastrophenschutzstäbe. Eine solche Übung findet – mit unterschiedlichen Szenarien und Aufgabenstellungen – regelmäßig statt. „Die Erfahrungen aus den realen verschiedenen Bedrohungslagen haben gezeigt, dass solche Abstimmungen im Ernstfall entscheidend für ein effizientes und angemessenes Handeln der beteiligten Kräfte sind.“, erklärte Michael Wersdörfer, Leiter des Stabes im Landesverwaltungsamt in der Spätschicht und im zivilen Leben Abteilungsleiter für Landwirtschaft und Umwelt. Aufgabe des Landesverwaltungsamtes im Laufe der Übung war es, unter den vorgegebenen Bedingungen überörtliche Hilfe durch u.a. die Bereitstellung von Einsatzkräften zu organisieren, Hilfskräfte zu den einzelnen Einsatzorten zu bringen und die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Lebensmitteln sicher zu stellen. „Uns wurde für diese Übung ein realistisches Szenario vorgegeben, das bei vielen Beteiligten einige Erinnerungen an die letzten Hochwasser hervorruft und das allen Übenden ein Höchstmaß an Einsatz und Konzentration abverlangte. Dabei haben wir die Erfahrungen aus den letzten Übungen, den zahlreichen Fortbildungen und realen Katastrophenereignissen genutzt, um verschiedene Handlungsabläufe zu überprüfen und neu zu ordnen, denn auch das wurde deutlich, es ergeben sich immer wieder neue Situationen, die ein differenziertes Handeln und manchmal auch eine gehörige Portion Improvisationstalent verlangen.“, so Wersdörfer weiter. Zur Lagebewältigung wurden Einsatzkräfte und Technik der Katastrophenschutzeinheiten, der Bundeswehr und des THW angefordert und eingesetzt. Am Ende der Übung war ein Deich gebrochen, ein Pflegeheim musste evakuiert und ein Gefahrstoffaustritt verhindert werden. Zudem wurden die Pressestäbe mit dem Thema Fakenews konfrontiert. Um 18 Uhr - dann der „erlösende Abpfiff“ und damit das Ende der Übung. „Ziel war es zu erproben, wie das Zusammenwirken zwischen den einzelnen Stäben funktioniert, aber auch, wie die Zusammenarbeit mit Polizei, Bundeswehr, dem THW, der Feuerwehr, den Hilfsorganisationen und den für die territoriale Infrastruktur wichtigen Unternehmen wie Energieversorger, Bahn usw. klappt.“ Die Vertreter der Katastrophenschutzstäbe des Landkreises Mansfeld-Südharz sowie der Stadt Dessau-Roßlau waren als Leitungs- und Schiedsrichterdienst im Einsatz. Sie werden nach Abschluss der Übung mit allen Beteiligten eine umfassende Auswertung vornehmen und die Erfahrungen für das gesamte Land nutzbar machen. Großschadensereignisse/Katastrophen Land Sachsen-Anhalt seit 2004 02/2006 Tierseuche/ bundesweites Auftreten der Vogelgrippe 03/2006 Elbehochwasser mit Nebenflüssen - Feststellung Katastrophenfall 18.01.2007 Orkan Kyrill/ Sturmschäden; Ausfall Infrastruktur 18.06.2007 Busunglück A 14 (SLK)/ 13 Tote, 31 Verletzte 01.03.2008 Sturmtief Emma/ Sturmschäden 19.07.2009 Erdrutsch Nachterstedt (SLK)/ 3 Verschüttete/Verschollene - Feststellung Katastrophenfall 02/2010 Schneeverwehungen (MSH) - Feststellung Katastrophenfall 09/2010 Hochwasser (WB)/ Hochwasserlage Schwarze Elster - Feststellung Katastrophenfall 01/2011 Hochwasser (LSA)/ Flächendeckende Hochwasserlage Sachsen-Anhalt 29.01.2011 Zugunglück Hoidorf (BK)/ 10 Tote, 23 Verletzte 09/2011 Erdrutsch Riestedt (MSH)/ Schlammlawine; Errichtung Schutzwall - Feststellung Katastrophenfall 11.09.2011 Unwetter südl. Sachsen-Anhalt Sturmschäden 03.06. - 4.07.2013 Hochwasser (LSA)/ Flächendeckende Hochwasserlage Sachsen-Anhalt - Feststellung Katastrophenfall in BLK, MSH, HAL, ABI, SLK, WB, DE, MD, BK, JL, SDL 08.07. – 23.07.2013 Pflanzenkrankheit Feuerbrand, Rasante Ausbreitung (MSH) - Feststellung Katastrophenfall 09/2015 stabsmäßige Unterstützung der Flüchtlingsbewältigung 04/2017 Tierseuche (Vogelgrippe) 07/2017 Hochwasserlage Harzregion (Starkregen) 2018 Wald-, Acker- und Wiesenbrände aufgrund großer Trockenheit 2020 Viruspandemie SARS-CoV 2 (Katastrophenfall Stadt Halle (Saale)) 07/2021 Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur (Katastrophenfall Landkreis Anhalt-Bitterfeld) 08/2022 Waldbrand im Oberharz (Katastrophenfall Landkreis Harz) Hochwasser 2013 – Tätigkeit des Katastrophenschutzstabes im Landesverwaltungsamt Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Drei Möwen, die Mitte letzter Woche am Tegeler See im Bereich der Greenwich-Promenade tot aufgefunden wurden, sind vom Vogelgrippevirus betroffen. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf hat umgehend die Untersuchung der Tierkörper im Landeslabor Berlin-Brandenburg veranlasst. Der Bestätigungsbefund des Virussubtyps H5N1 erfolgte nun vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Der erste Fall von hochpathogener Aviärer Influenza H5N1 bei Wildvögeln in diesem Jahr wurde in Berlin am 21.02.2023 bei einem Höckerschwan in Friedrichshain-Kreuzberg amtlich festgestellt. Das Risiko eines Viruseintrags in Geflügel- oder andere Vogelhaltungen wird durch das FLI aktuell weiterhin als hoch eingestuft. Das zuständige Bezirksamt Reinickendorf ordnet deshalb im Umkreis von bis zu einem Kilometer um den Fundort der Möwen vorsorglich die Haltung von Geflügel in Ställen und überdachten Volieren an. Grundsätzlich werden alle Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand müssen der zuständigen Veterinäraufsicht unverzüglich mitgeteilt werden. Das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. Auch bei manchen Säugetierarten, wie Nerzen, Robben, Füchsen, Waschbären und Bären wird das Virus sporadisch gefunden. In Niedersachsen konnte H5N1 zuletzt bei vier Füchsen in unterschiedlichen Landkreisen nachgewiesen werden. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Erreger der Vogelgrippe.
In Berlin ist erstmals in diesem Winter ein Fall von Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Höckerschwan, der in Friedrichshain-Kreuzberg gefunden und in der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin eingeschläfert werden musste. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte am Dienstag vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest bereits im November 2022 bei einem im Berliner Zoo gehaltenen Vogel auf. Der Zoologische Garten war daraufhin zeitweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt. Wildvögel waren in Berlin zuletzt im Winter 2021/2022 betroffen (26 Wildvögel). Von Februar bis Mitte März 2022 mussten daher Berliner Geflügelhalter*innen ihre Tiere ausschließlich in Ställen halten. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu Erkrankungen geführt – die Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wichtiger Hinweis für alle Bürger*innen: Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger. Geflügelhalter*innen werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Alle Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der bezirklichen Veterinäraufsicht registriert sind, müssen umgehend nachgemeldet werden.
Surveillance of avian influenza viruses (AIV) in wild water bird populations is important for early warning to protect poultry from incursions of high-pathogenicity (HP) AIV. Access to individual water birds is difficult and restricted and limits sampling depth. Here, we focused on environmental samples such as surface water, sediments, and environmentally deposited fresh avian feces as matrices for AIV detection. Enrichment of viral particles by ultrafiltration of 10-L surface water samples using Rexeed-25-A devices was validated using a bacteriophage Phi 6 internal control system, and AIV detection was attempted using real-time RT-PCR and virus isolation. While validation runs suggested an average enrichment of about 60-fold, lower values of 10 to 15 were observed for field water samples. In total 25/36 (60%) of water samples and 18/36 (50%) of corresponding sediment samples tested AIV positive. Samples were obtained from shallow water bodies in habitats with large numbers of waterfowl during an HPAIV epizootic. Although AIV RNA was detected in a substantial percentage of samples virus isolation failed. Virus loads in samples often were too low to allow further sub- and pathotyping. Similar results were obtained with environmentally deposited avian feces. Moreover, the spectrum of viruses detected by these active surveillance methods did not fully mirror an ongoing HPAIV epizootic among waterfowl as detected by passive surveillance, which, in terms of sensitivity, remains unsurpassed. © 2023 Ahrens et al.
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