Das Projekt "Fachgespräch Vogelgrippe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Naturschutz.
Das Projekt "Machbarkeitsstudie zur Erprobung von Hilfs- und Schutzmaßnahmen und Erarbeitung eines Managementplans für die Helgoländer Brutkolonie des Basstölpels und anderer Helgoländer Klippenbrüter vor dem Hintergrund des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI)" wird/wurde ausgeführt durch: Verein Jordsand zum Schutz der Seevögel und der Natur e.V..
In dem Projekt sollen Hilfs- und Schutzmaßnahmen für die Helgoländer Brutkolonie des Basstölpels und anderer Helgoländer Klippenbrüter vor dem Hintergrund des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) erprobt werden. Durch die Entwicklung eines Managementplans sollen die Helgoländer Klippenbrüter so langfristig gestärkt und erhalten werden.
Das Projekt zielt auf die Auswirkungen der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) bei den Populationen der Brandseeschwalbe im Bereich der deutschen Nordseeküste.
Hannover/Norden. Egal ob Silbermöwe , Eiderente oder Sandregenpfeifer – an der niedersächsischen Küste sind viele Brutvogelarten heimisch. Um die Vögel bestmöglich schützen zu können, betreibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein umfassendes Brutvogel-Monitoring im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der gleichzeitig ein Europäisches Vogelschutzgebiet darstellt. In diese Daten fließen auch die Erfassungen vieler freiwilliger und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ein. Eine neue Veröffentlichung des NLWKN gibt nun auf anschauliche Weise einen Überblick über die Bestandsentwicklung von 28 heimischen Küstenvögeln. Dabei werden einige positive, aber auch besorgniserregende Trends deutlich. Egal ob Silbermöwe , Eiderente oder Sandregenpfeifer – an der niedersächsischen Küste sind viele Brutvogelarten heimisch. Um die Vögel bestmöglich schützen zu können, betreibt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ein umfassendes Brutvogel-Monitoring im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der gleichzeitig ein Europäisches Vogelschutzgebiet darstellt. In diese Daten fließen auch die Erfassungen vieler freiwilliger und ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer ein. Eine neue Veröffentlichung des NLWKN gibt nun auf anschauliche Weise einen Überblick über die Bestandsentwicklung von 28 heimischen Küstenvögeln. Dabei werden einige positive, aber auch besorgniserregende Trends deutlich. „Vor allem bei der Brandgans und bei der Eiderente sind die Brutbestände in den vergangenen Jahrzehnten erfreulicherweise gestiegen. Bei anderen Arten wie dem Kiebitz oder dem Brachvogel haben sich die Bestände auf den Inseln und in den außendeichs liegenden Bereichen auf dem Festland immerhin stabilisieren können. Bei einigen typischen Küstenvögeln sind die Zahlen dagegen leider rückläufig, wie beim Säbelschnäbler und dem Sandregenpfeifer“, erklärt Thorsten Krüger von der Staatlichen Vogelschutzwarte im NLWKN. Gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen befasst er sich intensiv mit dem Schutz einheimischer Brutvögel. Dazu gehört auch, die Entwicklung der Bestände kontinuierlich im Blick zu behalten. „Um Schutzgebiete für Vögel effektiv zu betreuen und die Wirkung von Naturschutzmaßnahmen überprüfen zu können, braucht es ein langfristiges Brutvogel-Monitoring. Das ist die Basis, anhand der sich nachvollziehen lässt, wie sich die Vogelbestände in Niedersachsen entwickeln“, erklärt Krüger. Die Vogelschützer des NLWKN können heute auf eine riesige Datenbasis zurückgreifen. Diese ermöglicht langfristige und umfassende Entwicklungsanalysen – für viele Vogelarten bereits seit 1946 und bei der Brandseeschwalbe sogar seit 1905. Im aktuellen Heft 52 der Schriftenreihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen“ hat der NLWKN viele Informationen zur Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste gebündelt. Darin zu finden sind, neben den älteren Daten, Zahlen aus den Jahren von 1993 bis 2018 sowie eine Analyse zur langfristigen Bestandsentwicklung von 28 heimischen Brutvogelarten der Küste. Die neue Veröffentlichung ermöglicht auch Aussagen zu den Bestandsentwicklungen in unterschiedlichen Regionen. Ergebnisse aus 214 Teilgebieten in Niedersachsen sind darin gelistet. „Vor allem auf den Ostfriesischen Inseln zeigen die getroffenen Schutzmaßnahmen eindeutig Wirkung, da sich viele Bestände seit 1993 insgesamt erholt haben. Die Größe des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und seine Schutzzonen sind Erfolgsgaranten, die es vielen Vogelarten ermöglichen, ungestörte Brutplätze zu finden“, gibt Krüger einen Einblick. Großer Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Großer Dank an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Unterstützung erhält der NLWKN durch das Engagement geschulter Ehrenamtlicher, die in ihrer Freizeit an Kartierungen teilnehmen. Einen wichtigen Beitrag liefern, nach intensiver Schulung, auch die zahlreichen Freiwilligen aus dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) und dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), die bei den Naturschutzverbänden und dem NLWKN ihren Dienst ableisten. Sie liefern mit ihren Erfassungen einen wichtigen Beitrag, um die Häufigkeit des Vorkommens einer Vogelart bestimmen zu können. „Wir sind den vielen Ehrenamtlichen mit ihrem ornithologischen Fachwissen sehr dankbar. Ohne ihren Einsatz wäre eine so breite Datenerfassung schlicht nicht möglich“, betont Thorsten Krüger. Auch künftig hofft der NLWKN auf ehrenamtliche Zuarbeit. Denn das Brutvogelmonitoring läuft kontinuierlich weiter und es wird auch weiterhin umfassende Bestandsanalysen geben. So wie die jetzige Veröffentlichung an die Datengrundlage der Jahrzehnte zuvor anknüpft und sich auf den Zeitraum bis 2018 fokussiert, werden sich die künftigen Auswertungen intensiv mit der Bestandsanalyse seit 2018 befassen und dabei zum Beispiel die Auswirkungen der insbesondere in Seevogelkolonien grassierenden Vogelgrippe aufzeigen. Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Die Publikation „Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste“, Heft 52 der Reihe „Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen“, ist im Webshop des NLWKN erhältlich unter: Verbreitung und Bestandsentwicklung von Brutvogelarten der niedersächsischen Nordseeküste (Heft 52) - NLWKN-WebShop Ein PDF steht auf der NLWKN-Website zum Download zur Verfügung unter folgendem Link: Schriftenreihe Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen zum Download
Geflügelpest: Umweltministerium appelliert an Geflügelhaltende, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und wachsam zu sein Seit mehreren Wochen nehmen die Geflügelpest-Fallzahlen in Europa und Deutschland wieder zu. Auch im südlichen Rheinland-Pfalz trat aktuell ein Fall in einer Kleinsthaltung auf, der bereits getilgt werden konnte und daher kein Infektionsrisiko mehr darstellt. Knapp 30 Tiere wurden getötet. „Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, appellierte jetzt Umweltministerin Katrin Eder. Das Risiko von Aviären Influenzaviren-Einträgen, also Ansteckungen in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, also beispielsweise die Hühner nicht im Freien zu Füttern und zu Tränken, um keine Wildvögel anzulocken. Weiterhin können zur Kontaktvermeidung auch Netze über die Freigehege des Hausgeflügels gespannt werden, was sich gerade bei Kleinsthaltungen gut umsetzen lässt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen (zum Beispiel starker Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen, Schwäche, Atemnot), ist der Tierhalter oder die Tierhalterin verpflichtet, das jeweils zuständige Veterinäramt zu informieren und eine veterinärmedizinische Untersuchung der Tiere im Landesuntersuchungsamt durchführen zu lassen, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut warnt in seinen Risikoeinschätzungen vor dem Eintrag der Viren in Geflügelhaltungen und Vogelbestände. Es besteht ein ganzjähriges Infektionsrisiko durch Wildvögel, das allerdings in den Wintermonaten nochmals ansteigt. Es gibt keine Medikamente gegen die Viren und bisher auch keine schützenden Impfstoffe. „Die Tierhalterinnen und Tierhalter tragen eine hohe Verantwortung bei der Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest“, sagte Ministerin Eder eindringlich, „die Viren können jederzeit überall vorhanden sein, weshalb die Bestände bestmöglich geschützt werden müssen, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu verhindern.“ Hintergrund Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Wildvögel, vor allem Wasservögel stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt. Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21. April 2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden. Bei Fragen können sich Geflügelhalterinnen und -halter an das jeweils zuständige Veterinäramt wenden. Weitere Informationen zur Geflügelpest, wie beispielsweise Checklisten zur Vermeidung der Einschleppung oder Risikobewertungen, finden sich auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts hier .
Seit mehreren Wochen nehmen die Geflügelpest-Fallzahlen in Europa und Deutschland wieder zu. Auch im südlichen Rheinland-Pfalz trat aktuell ein Fall in einer Kleinsthaltung auf, der bereits getilgt werden konnte und daher kein Infektionsrisiko mehr darstellt. Knapp 30 Tiere wurden getötet. „Alle Geflügelhalterinnen und -halter sind zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, die Vorgaben der Veterinärämter einzuhalten und ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen“, appellierte jetzt Umweltministerin Katrin Eder. Das Risiko von Aviären Influenzaviren-Einträgen, also Ansteckungen in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden, also beispielsweise die Hühner nicht im Freien zu füttern und zu tränken, um keine Wildvögel anzulocken. Weiterhin können zur Kontaktvermeidung auch Netze über die Freigehege des Hausgeflügels gespannt werden, was sich gerade bei Kleinsthaltungen gut umsetzen lässt. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen (zum Beispiel starker Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme, Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen, Schwäche, Atemnot), ist der Tierhalter oder die Tierhalterin verpflichtet, das jeweils zuständige Veterinäramt zu informieren und eine veterinärmedizinische Untersuchung der Tiere im Landesuntersuchungsamt durchführen zu lassen, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden. Das Friedrich-Loeffler-Institut warnt in seinen Risikoeinschätzungen vor dem Eintrag der Viren in Geflügelhaltungen und Vogelbestände. Es besteht ein ganzjähriges Infektionsrisiko durch Wildvögel, das allerdings in den Wintermonaten nochmals ansteigt. Es gibt keine Medikamente gegen die Viren und bisher auch keine schützenden Impfstoffe. „Die Tierhalterinnen und Tierhalter tragen eine hohe Verantwortung bei der Prävention und Bekämpfung der Geflügelpest“, sagte Ministerin Eder eindringlich, „die Viren können jederzeit überall vorhanden sein, weshalb die Bestände bestmöglich geschützt werden müssen, um Tierleid und wirtschaftliche Verluste zu verhindern.“ Hintergrund Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza (AI) ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können. Wildvögel, vor allem Wasservögel stellen ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form dar. Sie können sich zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt. Die Biosicherheits- bzw. Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und -halter sind insbesondere in der Geflügelpest-Verordnung und in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Seit dem 21. April 2021 ist außerdem die Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen anzuwenden. Bei Fragen können sich Geflügelhalterinnen und -halter an das jeweils zuständige Veterinäramt wenden. Weitere Informationen zur Geflügelpest, wie beispielsweise Checklisten zur Vermeidung der Einschleppung oder Risikobewertungen, finden sich auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Das Projekt "REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Machbarkeitsstudie zur Sicherung der Brutkolonien der Brandseeschwalbe im deutschen Wattenmeer: Erprobung von Pilot-Maßnahmen und Erarbeitung eines Managementplans für die Brutkolonien der Brandseeschwalbe in Deutschland vor dem Hintergrund des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © LUA Nicht nur Geflügelpest: Seuchen bei Vögeln im Mittelpunkt Die düstere Prognose hat sich leider bewahrhei- tet: Die seit mehreren Jahren weltweit grassie- rende Geflügelpest-Epidemie trat 2023 auch in Rheinland-Pfalz wieder auf und wurde sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln fest- gestellt. Zudem wurde das die Seuche auslösen- de hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 erstmalig bei einem Fuchs nachge- wiesen. Besonders bemerkenswert sind auch das vermehrte Auftreten der Atypischen Geflügelpest bei Tauben und der erstmalige Nachweis des West Nil-Fiebers bei einer Schnee-Eule. Ein Staupe-Mo- nitoring bei wildlebenden Fleischfressern und in- teressante Fälle aus der allgemeinen Diagnostik runden die Bilanz der Tierseuchenüberwachung für das Jahr 2023 ab. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zent- rale Einrichtung für die Diagnostik der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen und/ oder der nach dem Tiergesundheitsgesetz anzei- gepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen Tierkrankheiten sowie von Zoonosen und sons- tigen Erkrankungen. Hier werden die (differenzi- al-)diagnostischen Untersuchungen an Proben er- krankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Sie werden ergänzt durch Untersu- chungen im Rahmen von Sa- nierungs- und staatlichen Monitoring-Program- men sowie durch so- genannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe ver- bracht werden. Die Untersuchungen er- möglichen einen ste- ten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Im LUA Ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2023 insgesamt 215.759 Proben untersucht. Da vie- le Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Geflügelpest in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln Wie in den beiden Jahren zuvor wurden hochpa- thogene Aviäre Influenzaviren vom Subtyp H5N1 in Rheinland-Pfalz auch 2023 in Geflügelhal- tungen und darüber hinaus auch bei verschiede- nen Wildvogelarten nachgewiesen. Von Januar bis März wurde die Geflügelpest in drei Geflügelbe- ständen im Westerwaldkreis sowie in den Land- kreisen Kusel und Cochem-Zell festgestellt. In den Beständen waren vermehrt plötzliche Todesfälle ohne vorherige Krankheitsanzeichen aufgetreten – der Verdacht auf das Vorliegen der Seuche be- stätigte sich dann bei den diagnostischen Unter- suchungen im LUA. Mehr als 350 Hühner und En- ten mussten getötet werden, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Als Eintragsquelle der Erreger in die Bestände wurden Wildvögel vermu- tet. Bei diesen wurden hochpathogene Aviäre In- Gehört zur Routine: Geflügelpest-Diagnostik in den Laboren des LUA. © LUA fluenzaviren vom Subtyp H5N1 in den Monaten Februar bis Mai in den Landkreisen Mainz-Bingen, Germersheim, Alzey-Worms und Altenkirchen festgestellt. Betroffen waren neben neun Möwen auch eine Wildgans und ein Wanderfalke. Die Tie- re waren verendet aufgefunden und zur Untersu- chung auf Aviäre Influenza im Rahmen des laufen- den Wildvogel-Monitorings eingesandt worden. samt 270 der im Rahmen des Tollwut-Monitorings zur Untersuchung eingesandten Wildkarnivoren wie beispielsweise Fuchs, Waschbär, Dachs und Marder auch molekularbiologisch auf eine Infekti- on mit Aviären Influenzaviren untersucht. Hochpathogene Aviäre Influenzaviren bei einem FuchsIm April 2023 wurde ein Fuchs aus dem Donners- bergkreis zur Untersuchung ins LUA gebracht. Das ausgewachsene weibliche Tier war erlegt worden, nachdem es teilnahmslos auf der Straße sitzend vorgefunden worden war und keine Fluchtreakti- on zeigte. Durch die molekularbiologische Unter- suchung wurde Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Dass es sich hierbei um die derzeit unter Wildvögeln und Nutzgeflügel gras- sierende, hochpathogene Form des Erregers der Geflügelpest handelte, wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am FLI auf der Insel Riems bestätigt. Zu Beginn des Jahres 2023 berichtete das Fried- rich-Loeffler-Institut (FLI) über Nachweise von hochpathogenen Aviären Influenzaviren bei wild- lebenden Fleischfressern (Wildkarnivoren). Seit Februar dieses Jahres wurden im LUA daher insge-Bei weiterführenden Untersuchungen des Tieres wurden eine hochgradige Abmagerung sowie eine eitrige Gebärmutterentzündung und ein Spul- wurmbefall festgestellt. Darüber hinaus wies der Fuchs eine auf eine Virusinfektion hindeutende Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Meldungen über Nachweise der Geflügelpest bei Hausgeflü- gel und Wildvögeln weltweit zurückgegangen. Ob sich dieser erfreuliche Trend im Verlauf des Jahres fortsetzt und die Epidemie zum Erliegen kommt, bleibt abzuwarten. © M tylor / Fotolia 2 3 Hirnhaut- und Gehirnentzündung auf, die in Ver- bindung mit den übrigen Veränderungen als Ur- sache für die Krankheitserscheinungen angesehen werden kann. Die virologische Untersuchung auf Tollwut hatte ein negatives Ergebnis. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis von hochpathogenen Aviären In- fluenzaviren vom Subtyp H5N1 bei einem Fuchs in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung des FLI kommen die Nachweise bei Wildkarnivoren nicht unerwartet: Da die Erreger derzeit in der Wildvo- gelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen. Verendet gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwä- ne, Enten und Möwen aber auch Greifvögel gel- ten als Indikatortiere für Aviäre Influenzaviren. Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauf- fällige Wildtiere nicht angefasst werden sollten, da sie mit verschiedenen Erregern wie Viren, Bak- terien oder Parasiten infiziert sein können. Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden. Die Tiere soll- ten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Ve- terinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und dann eine Laboruntersu- chung auf Geflügelpest veranlassen. Trotz des Erregernachweises bei Wildkarnivoren stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügel- haltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter müssen durch konsequente Biosicherheitsmaß- nahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Be- stände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, son- dern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Ma- terialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Ri- siko einer Übertragung der Aviären Influenzaviren von Tieren auf Menschen als sehr gering angese- hen werden kann. In Deutschland sind bislang kei- ne diesbezüglichen Erkrankungen aufgetreten. 4 Atypische Geflügelpest bei Tauben Die Newcastle Disease (ND, Newcastle Krank- heit)) ist eine virusbedingte, weltweit verbreite- te Seuche, die in erster Linie Hühner und Trut- hühner befällt, aber auch bei zahlreichen weiteren Vogelarten vorkommt. Das Krankheitsbild ähnelt grundsätzlich dem der klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza), weshalb die Erkrankung auch als Atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Die Erkrankung geht mit hohen wirtschaftlichen Ver- lusten einher und unterliegt der staatlichen Tier- seuchenbekämpfung. Charakteristisch für die ND ist eine mit Störungen des Allgemeinbefindens einhergehende erhöh- te Sterberate, die in manchen Herden bis zu 100 Prozent betragen kann. Weitere Symptome sind hohes Fieber verbunden mit einem plötzlichen, starken Rückgang der Legeleistung, dünnschali- ge Eier, schleimiger Augenausfluss, Atemnot mit Blauverfärbung des Kamms, Durchfall und nervö- se Störungen. Allerdings ist auch ein klinisch nicht in Erscheinung tretender Verlauf möglich. Bei Menschen, die mit an ND erkranktem Geflügel ar- beiten, kann in seltenen Fällen eine Lidbindehaut- entzündung auftreten. Die Besitzer von Hühnern und Truthühnern, auch von Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere vorsorglich gegen die ND impfen zu lassen. Da die Impfstoffe nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer haben, sind sie ent- sprechend der Herstellerangaben wiederholt zu verabreichen. Die Impfung bietet Schutz gegen die klinische Erkrankung, verhindert die Virusaus- scheidung bei einer Infektion aber nicht vollstän- dig. Daher werden in Beständen, die vom ND-Vi- rus betroffen sind, alle Tiere gekeult. Eine besondere Form der ND tritt bei Tauben auf. Die Infektion mit einer an diese Tierart angepass- ten Variante des ND-Virus nimmt häufig einen schweren Verlauf mit einer hohen Todesrate, wo- bei die Tiere vermehrt flüssige Ausscheidungen und zentralnervöse Störungen zeigen. Der Erre- Ist da etwas im Anflug? Das LUA stellte 2023 eine ungewöhnliche Häufung von Todesfällen bei Tauben fest, ausge- löst durch eine Infektion mit dem Virus der Newcastle Disease. © Maciej Olszewski / AdobeStock ger ist auch auf Hühner übertragbar, jedoch zei- gen diese meist nur einen vorübergehenden Abfall der Legeleistung. Im LUA wurde im Jahr 2023 eine ungewöhnli- che Häufung von Todesfällen bei Tauben festge- stellt, die auf eine Infektion mit dem ND-Virus zurückzuführen war. Bei 19 von insgesamt 27 un- tersuchten Wildtauben und einer Haustaube wur- de das Aviäre Orthoavulavirus Typ 1 vom Tauben- typ durch molekularbiologische Untersuchungen nachgewiesen. Weiterführende genetische Unter- suchungen am FLI haben gezeigt, dass im Norden des Landes ein anderer Virusstamm zirkuliert als im Süden. Die genaue Herkunft der beiden Virus- stämme und welche Konsequenzen sich hieraus für die Diagnostik und gegebenenfalls zu ergrei- fende Maßnahmen ergeben, ist noch unklar. Der Ausbruch der atypischen ND bei wildleben- den Tauben führt derzeit grundsätzlich zu keinen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Gehalte- ne Tauben können von der Tötung ausgenommen werden. Das vermehrte Auftreten von Todesfäl- len bei Tauben sollte dennoch diagnostisch abge- klärt werden, um weitere Informationen über die Verbreitung der Erkrankung und das Erregerspekt- rum zu erhalten. Ein Übergreifen der Infektion auf Nutzgeflügelbestände muss durch Hygienemaß- nahmen verhindert werden. West Nil-Fieber bei einer Schnee-Eule Bei einer verendeten Schnee-Eule aus einem Vo- gelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West Nil-Virus nachgewiesen worden. Der tropische Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt und wurde 2018 erstmals bei Tieren in Deutsch- land festgestellt, im darauffolgenden Jahr auch bei Menschen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis des West Nil-Fie- bers bei einem Tier in Rheinland-Pfalz. Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken übertragen und zirkuliert in der Natur in einem Vogel-Stechmücken-Vogel-Kreislauf. Während die Infektion bei den meisten Vogelarten symptomlos verläuft, kann es besonders bei Eulen-, Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurolo- gischen Erscheinungen, Blutungen und gehäuften 5 Todesfällen kommen. Da das Virus in Deutsch- land mittlerweile überwintert und die Mückensai- son durch den Klimawandel immer länger dauert, breitet sich der bislang vorwiegend in Ostdeutsch- land nachgewiesene Erreger weiter aus. Die Infek- tion unterliegt der staatlichen Tierseuchenüber- wachung, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang aber nicht vorgeschrieben. Pferde und Menschen gelten als sogenannte Fehl- wirte, die zwar mit dem Virus infiziert werden können, von denen es aber nicht weiter übertra- gen werden kann. Bei infizierten Pferden erkran- ken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheits- verlauf geht mit einer Sterblichkeit von bis zu 50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- und Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralner- vösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allge- meine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Symptomen kann mit ei- ner Impfung erreicht werden. Daher gilt die Emp- fehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Die Infektionen verlaufen beim Menschen über- wiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der Infizierten entwickeln aber eine grippeähnliche Er- krankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt, mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmer- zen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwel- lungen. In sehr seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Personen, die aufgrund ihres hohen Alters oder einer Immunschwäche ein erhöhtes Risiko ha- ben, durch eine Infektion mit dem West Nil-Vi- rus schwer zu erkranken, können das Risiko durch Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu ge- hört an Orten mit bekannter Mückenbelastung 6 das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen und langen Hosen, der Aufenthalt in geschlosse- nen Räumen am Abend, die Anwendung von Re- pellentien und Insektiziden sowie der Gebrauch von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohn- umfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst be- seitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bis- lang nicht verfügbar. Schlauer Fuchs? Diagnostik leichtgemacht Einen Service der besonderen Art bot ein im Au- gust zur Untersuchung auf Tollwut eingesandter Fuchs, der in einem Wohngebiet verendet aufge- funden worden war. Im Magen des Tieres fanden sich neben Resten von Mäusen ein pinkfarbenes pastöses Material. Dieses allein hätte bereits den Verdacht auf die Aufnahme eines Giftköders auf- kommen lassen. Zusätzlich erleichtert wurde die Aufklärung des Falles dadurch, dass sich im Magen Papierfetzen mit der Aufschrift „Pastenköder“ und „Alpha-Chloralose“ fanden. Bei der Alpha-Chloralose handelt es sich um ein Kondensationsprodukt aus dem Narkosemit- tel Chloralhydrat und Glukose, das in Form pas- tenförmiger Köder als Bekämpfungsmittel ge- gen Nager und Vögel eingesetzt wird. Derzeit sind in Deutschland verschiedene Präparate mit dem Wirkstoff frei erhältlich. Wie der Fuchs an den Kö- der gelangt ist, konnte nicht geklärt werden. Katzen, Hunde, aber auch wildlebende Fleisch- fresser wie Füchse und Greifvögel können durch verendete Beutetiere, die den Giftstoff aufgenom- men haben und somit eine leichte Beute darstel- len, aber auch durch direkte Aufnahme der Köder vergiftet werden. Symptome einer Vergiftung sind Teilnahmslosigkeit bis hin zu komatösen Zustän- den, aber auch Übererregbarkeit und Krämpfe, Speichelfluss und Atemnot. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Beeinträchtigung der Regulie- rung der Körpertemperatur und infolgedessen zu einem starken Abfall der Körpertemperatur, der letztendlich zum Tod führt. Nach Herstellerangaben sollen die Köder zur Be- kämpfung von Schadnagern nur während der kal- ten Jahreszeit ausgelegt und in geschlossenen Räumen verwendet werden. Entweichen die ver- gifteten, aber noch lebenden Nagetiere jedoch oder werden die Köder in der Außenwelt ausge- legt, stellen sie eine Gefahrenquelle für andere Tiere dar. Die Nutzer sind aufgerufen, verantwor- tungsbewusst mit den Ködern umzugehen, um Hunde und Katzen sowie wildbebende Karnivoren nicht zu gefährden. (K)ein Tierschutzfall: Brunftkampf endete tödlich Ende September ging bei der Polizei im Hunsrück die Meldung über einen mit blutig verschmier- ten Fell verendet aufgefundenen Hirsch ein. Da- bei wurde der Verdacht auf Wilderei oder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch unsachgemä- ßes jagdliches Erlegen und nicht erfolgte Nachsu- che geäußert. Bei der Sektion des circa sechs Jahre alten und 143 Kilogramm schweren Tieres fand sich eingetrock- netes Blut an der linken Brustwand und Vorder- gliedmaße sowie großflächige Blutungen in Un- terhaut und Muskulatur beidseits seitlich an Hals, Brust, Bauch und Gliedmaßen. Weiterhin fanden sich frische Frakturen an mehreren Rippen und mehrere schlitzförmige perforierende Verletzun- gen der Brust- und Bauchwand. Neben einer Er- öffnung des Pansens mit Austritt von Futter in die Bauchhöhle lag eine Zerreißung des Zwerchfells sowie des Herzbeutels und der linken Herzkam- merwand vor, in deren Folge das Tier in die Brust- höhle verblutet war. Hinweise auf ein Projektil oder Geschossteile fanden sich nicht. Derartige Veränderungen sind auf sogenann- te Forkelverletzungen zurückzuführen. Das Wort „forkeln“ leitet sich von Forkel oder Gabel ab und bezieht sich auf die gabelförmigen Verästelungen des Geweihs eines Hirsches. Mit diesem werden, abgesehen von den spielerischen Kämpfen meist jüngerer Rothirsche, auch handfeste Auseinander- Entwarnung: Der Verdacht auf Wilderei bei einem Hirsch bestätigte sich nach der Untersuchung im LUA nicht. © Friedrich Hartl / AdobeStock setzungen von älteren Tiere um die soziale Rang- ordnung ausgetragen. Dies gilt insbesondere bei der im September beginnenden Brunft. Dabei ha- ben die Brunftkämpfe ganz charakteristische Ab- läufe und Regularien und dienen nicht dazu, den Gegner zu verletzen oder gar zu töten. Dennoch kann es bei sehr heftigen Kämpfen zu massiven Verletzungen kommen. Die im vorliegenden Fall festgestellten Veränderungen waren demnach auf das natürliche Verhalten der Hirsche zurückzu- führen. Wilderei oder ein Verstoß gegen das Tier- schutzgesetz lagen nicht vor. Pseudotuberkulose: Beratungs- angebot für Schaf- und Ziegenhalter Der Untersuchungs- und Beratungsbedarf ist wei- terhin da: Das seit 2017 im LUA bestehende Bera- tungsangebot „Tiergesundheitsdienst kleine Wie- derkäuer“ für Schaf- und Ziegenhalter konnte im Jahr 2023 um weitere zwei Jahre bis Juni 2025 verlängert werden. Neben der allgemeinen Ge- sundheits- und Hygieneberatung ist es das vor- nehmliche Ziel, die Betriebe in Zusammenarbeit 7 verursacht dadurch erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerli- chen Abszesse keine Symptome und stellen insbe- sondere dann eine Gefahr für die Herdengesund- heit dar, wenn die Abszesse aufgehen. Mit dem Abszessmaterial werden massenhaft anstecken- de Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde über kleine Wunden, wie sie beispielsweise bei der Schur entstehen, infizieren können. Pseudotuber- kulose ist außerdem eine Zoonose. Das bedeutet, dass Bakterium ist für den Menschen ansteckend, und es kann zu Infektionen mit Lymphknoten- entzündungen kommen, die dann einer antibioti- schen und oft chirurgischen Behandlung bedürfen. Unterstützung im Kampf gegen eine nicht heilbare Tierkrankheit: Ein Projekt hilft Schaf- und Ziegenhaltern im Land, den Status als „Pseudotuberkulose-unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. © Bernd Kröger / Fotolia mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegen- halter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. dabei zu unterstützen, den Status als „Pseudotuberkulose- unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. Beim Beratungsangebot handelt es sich um ein Projekt des rheinland-pfälzischen Entwicklungs- programms namens „Umweltmaßnahmen, länd- liche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Es dient der Weiterentwicklung des länd- lichen Raumes im Rahmen des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER). Im Verlauf des Jahres 2023 wurden insgesamt 82 Betriebsbesuche in 67 Betrieben durchgeführt (2022 waren es 70 Betriebsbesuche in 61 Betrie- ben), von denen 45 am Pseudotuberkulose-Sa- nierungsprogramm teilnehmen. Im Rahmen des Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramms wur- den insgesamt 1.290 Tiere (861 Ziegen und 429 Schafe) durch den Tiergesundheitsdienst abgetas- tet und auf spürbare Abszesse untersucht. Im letz- ten Jahr starteten sechs Betriebe neu mit dem Sa- 8 nierungsprogramm, und vier Betriebe haben den Status „Pseudotuberkulose-unverdächtig“ erlangt. Durch Artikel in der landwirtschaftlichen Presse zu den Themen Pseudotuberkulose sowie „Zukauf – Quarantäne - Biosicherheit“ machten die Fach- leute des LUA auf das Problem aufmerksam. Auf dem erstmalig durchgeführten Schaf- und Ziegen- tag auf der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhal- tung Hofgut Neumühle hielt eine Tierärztin des LUA außerdem einen Vortrag zum Thema. Nicht heilbare Infektionskrankheit Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreite- te, chronisch verlaufende und nicht heilbare In- fektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach- senen Tieren auf mit der Bildung von schweren eitrigen Abszessen an typischen Stellen wie den äußerlich abtastbaren Lymphknoten. Die Erkran- kung führt unter anderem zu Milchrückgang, Leis- tungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod, und sie Bei den Besuchen im Rahmen des Projektes wer- den Tiere regelmäßig kontrolliert und die Lymph- knoten abgetastet, um frühzeitig diese Verände- rungen zu erkennen. Es gibt jedoch auch nicht abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inne- ren Organe. Deswegen wird zusätzlich bei einer per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Be- standstierarzt eine Blutprobe entnommen und im LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht. Infizierte Tiere werden damit erkannt und müs- sen aus der Herde entfernt werden, um die Krank- heit im Bestand zu tilgen. Hat ein Betrieb in vier aufeinanderfolgenden Untersuchungen (drei- mal im Abstand von sechs Monaten und einmal nach zwölf Monaten) ausschließlich negative Er- gebnisse, erhält er den Status „Pseudotuberkulo- se-unverdächtig“. Die Teilnahme an dem Sanie- rungsprogramm ist freiwillig und kann von jedem Mitglied des Landesverbandes durch Unterzeich- nung einer Verpflichtungserklärung erfolgen. Dem Vorteil einer Bestandssanierung, wie z.B. ge- sunde und leistungsfähige Tiere, bessere Vermark- tungsmöglichkeiten, Erzeugung nachhaltiger Le- bensmittel, stehen anfallende Kosten entgegen, wie z. B. Laborkosten, Verlust wertvoller Zuchttie- re durch Ausmerzung, sowie die Kosten der Blut- entnahme durch den Tierarzt. Die Sanierung er- folgt, wenn sie für die Tierhalter wirtschaftlich tragbar ist. Die Abtastuntersuchungen auf Pseu- dotuberkulose werden durch den Tiergesund- heitsdienst im Rahmen des ELER-EULLE Projektes durchgeführt und verursachen derzeit keine Kos- ten für die Tierhalter. Die Laborkosten durch die serologischen Untersuchungen im LUA wird zu 50 Prozent von der Tierseuchenkasse bezuschusst. Bei den Beratungsterminen ist neben Biosicher- heit auch das Parasitenmanagement ein wichtiges Thema: Die Problematik eines passenden Parasi- tenmanagements wurde bei 71 der 82 Betriebsbe- suche im Jahr 2023 angesprochen. Die vermehrt auftretenden Resistenzen gegen die Entwur- mungsmittel machen es zunehmend schwieriger, eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekä- re Situationen, denn die Magen-Darm-Rundwür- mer sind unvermeidbare Begleiter von Schafen und Ziegen und stellen ein wirtschaftliches- so- wie auch tierschutzrelevantes Problem in den Be- trieben dar. Auch Blauzungenkrankheit bedroht Herden Aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in den Niederlanden im Herbst 2023 bestand bei den Tierhaltern ein erhöhter In- formationsbedarf zum Krankheitsgeschehen. Da- her wurde bei der Jahresversammlung des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes Rheinland-Pfalz zu aktuellen Erkenntnissen über die Seuche infor- miert und in einem vom Tiergesundheitsdienst or- ganisierten Online-Webinar für die Schaf- und Ziegenhalter referiert. Weitere Themen waren bei diesem Webinar noch die unterschiedlichen Mine- ralstoffversorgungsbedarfe als Vorbedingung für eine stabile Immunität von Schafen und Ziegen. 9
Geflügelhalterinnen und -halter unterliegen dann gesetzlicher Melde- und Beitragspflicht – Rücklagen für Entschädigungen und Beihilfen im Seuchenfall werden gebildet Die Landesregierung hat – aufgrund gesetzlicher Regelungen – die Tierseuchenkasse beauftragt, ab dem 1. Januar 2025 eine Geflügelkasse einzurichten. Von da an unterliegen alle Geflügelhalterinnen und -halter einer gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht und werden durch das Tiergesundheitsgesetz automatisch zu Nutzerinnen und Nutzern der Tierseuchenkasse. Dadurch können sie zum Beispiel im Seuchenfall für Entschädigungen und Beihilfen auf die in der Geflügelkasse gebildeten Rücklagen zurückgreifen. „Veränderte Umweltbedingungen durch den Klimawandel, aber auch beispielsweise durch die Globalisierung erhöhen die Gefahr für eine schnellere Verbreitung von Tierseuchen wie der Geflügelpest. Der Infektionsdruck ist auch in Rheinland-Pfalz hoch. Mit den Beitragszahlungen leisten die Geflügelhalterinnen und -halter einen wichtigen Anteil an der Absicherung ihrer Tiere und zur Eindämmung von Tierseuchen“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz. Die Beitrags- und Meldepflicht gilt für die Haltung folgender Geflügelarten: Hühner (Legehennen, Junghennen, Hähne, Mast- und Schlachttiere sowie sonstige Hühner, einschließlich Küken), Puten, Enten, Gänse und Laufvögel. Mithilfe der Beiträge wird die finanzielle Unterstützung im Seuchenfall abgesichert. Bei angeordneten Maßnahmen wie der Tötung von Tieren zahlt die Tierseuchenkasse auf Antrag eine Entschädigung nach dem Marktwert. Nach dem Aufbau ausreichender Rücklagen können auch Beihilfen für Maßnahmen zur Seuchenprävention oder -bekämpfung bereitgestellt werden. Hierzu müssen die Tierhaltenden zum 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl ihrer Tiere an die Tierseuchenkasse melden und zum 15. Mai ihren Jahresbeitrag zahlen, für den sie einen Bescheid erhalten. Für Kleinsthaltung mit ein bis 25 Tieren beläuft sich der Beitrag auf 30 Euro, für Kleinhaltungen zwischen 26 und 50 Tieren auf 50 Euro pro Jahr. Geflügelhaltungen über 50 Tieren zahlen zusätzlich zu den 50 Euro Grundkosten für jedes weitere Huhn (alle Arten, inklusive Küken) sechs Cent je Tier und für Puten, Enten, Gänse oder Laufvögel 30 Cent je Tier. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen die Haltung von Geflügel auch bei dem für sie zuständigen Veterinäramt anmelden. Zu den zu meldenden Vogelarten gehören Tauben, Wachteln, Perlhühner, Fasane und andere Vögel, die zum Zweck der Ei- oder Fleischproduktion sowie zur Aufstockung von Wildtierbeständen gehalten werden. Nähere Informationen zur Tierseuchenkasse finden Sie unter https://tsk-rlp.de
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