[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023
© LUA
Nicht nur Geflügelpest:
Seuchen bei Vögeln im Mittelpunkt
Die düstere Prognose hat sich leider bewahrhei-
tet: Die seit mehreren Jahren weltweit grassie-
rende Geflügelpest-Epidemie trat 2023 auch in
Rheinland-Pfalz wieder auf und wurde sowohl in
Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln fest-
gestellt. Zudem wurde das die Seuche auslösen-
de hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom
Subtyp H5N1 erstmalig bei einem Fuchs nachge-
wiesen. Besonders bemerkenswert sind auch das
vermehrte Auftreten der Atypischen Geflügelpest
bei Tauben und der erstmalige Nachweis des West
Nil-Fiebers bei einer Schnee-Eule. Ein Staupe-Mo-
nitoring bei wildlebenden Fleischfressern und in-
teressante Fälle aus der allgemeinen Diagnostik
runden die Bilanz der Tierseuchenüberwachung
für das Jahr 2023 ab.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zent-
rale Einrichtung für die Diagnostik der nach dem
Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen und/
oder der nach dem Tiergesundheitsgesetz anzei-
gepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen
Tierkrankheiten sowie von Zoonosen und sons-
tigen Erkrankungen. Hier werden die (differenzi-
al-)diagnostischen Untersuchungen an Proben er-
krankter oder verendeter Tiere zur Feststellung
oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen
durchgeführt. Sie werden ergänzt durch Untersu-
chungen im Rahmen von Sa-
nierungs- und staatlichen
Monitoring-Program-
men sowie durch so-
genannte Handelsun-
tersuchungen, durch
die sichergestellt wird,
dass der Seuchenstatus der
Bestände überwacht wird
und nur gesunde Tiere
in andere Betriebe ver-
bracht werden. Die
Untersuchungen er-
möglichen einen ste-
ten Überblick über
den Gesundheitsstatus
der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so-
mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch
und Tier zu gewährleisten.
Im LUA Ist auch die Fachaufsicht in den Berei-
chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie-
rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel-
le zwischen dem Ministerium und den Kommunen
angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass
die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt
und umgesetzt werden.
Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der
Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im
Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2023
insgesamt 215.759 Proben untersucht. Da vie-
le Proben auf verschiedene Parameter und mit
unterschiedlichen Methoden untersucht werden
müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ-
ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be-
sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der
nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier-
seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und
gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit
staatlich bekämpft oder überwacht werden.
Geflügelpest in Geflügelhaltungen
und bei Wildvögeln
Wie in den beiden Jahren zuvor wurden hochpa-
thogene Aviäre Influenzaviren vom Subtyp H5N1
in Rheinland-Pfalz auch 2023 in Geflügelhal-
tungen und darüber hinaus auch bei verschiede-
nen Wildvogelarten nachgewiesen. Von Januar bis
März wurde die Geflügelpest in drei Geflügelbe-
ständen im Westerwaldkreis sowie in den Land-
kreisen Kusel und Cochem-Zell festgestellt. In den
Beständen waren vermehrt plötzliche Todesfälle
ohne vorherige Krankheitsanzeichen aufgetreten
– der Verdacht auf das Vorliegen der Seuche be-
stätigte sich dann bei den diagnostischen Unter-
suchungen im LUA. Mehr als 350 Hühner und En-
ten mussten getötet werden, um die Ausbreitung
der Seuche zu verhindern. Als Eintragsquelle der
Erreger in die Bestände wurden Wildvögel vermu-
tet. Bei diesen wurden hochpathogene Aviäre In-
Gehört zur Routine: Geflügelpest-Diagnostik in den Laboren des LUA. © LUA
fluenzaviren vom Subtyp H5N1 in den Monaten
Februar bis Mai in den Landkreisen Mainz-Bingen,
Germersheim, Alzey-Worms und Altenkirchen
festgestellt. Betroffen waren neben neun Möwen
auch eine Wildgans und ein Wanderfalke. Die Tie-
re waren verendet aufgefunden und zur Untersu-
chung auf Aviäre Influenza im Rahmen des laufen-
den Wildvogel-Monitorings eingesandt worden.
samt 270 der im Rahmen des Tollwut-Monitorings
zur Untersuchung eingesandten Wildkarnivoren
wie beispielsweise Fuchs, Waschbär, Dachs und
Marder auch molekularbiologisch auf eine Infekti-
on mit Aviären Influenzaviren untersucht.
Hochpathogene Aviäre
Influenzaviren bei einem FuchsIm April 2023 wurde ein Fuchs aus dem Donners-
bergkreis zur Untersuchung ins LUA gebracht. Das
ausgewachsene weibliche Tier war erlegt worden,
nachdem es teilnahmslos auf der Straße sitzend
vorgefunden worden war und keine Fluchtreakti-
on zeigte. Durch die molekularbiologische Unter-
suchung wurde Aviäres Influenzavirus vom Subtyp
H5N1 nachgewiesen. Dass es sich hierbei um die
derzeit unter Wildvögeln und Nutzgeflügel gras-
sierende, hochpathogene Form des Erregers der
Geflügelpest handelte, wurde vom Nationalen
Referenzlabor für Aviäre Influenza am FLI auf der
Insel Riems bestätigt.
Zu Beginn des Jahres 2023 berichtete das Fried-
rich-Loeffler-Institut (FLI) über Nachweise von
hochpathogenen Aviären Influenzaviren bei wild-
lebenden Fleischfressern (Wildkarnivoren). Seit
Februar dieses Jahres wurden im LUA daher insge-Bei weiterführenden Untersuchungen des Tieres
wurden eine hochgradige Abmagerung sowie eine
eitrige Gebärmutterentzündung und ein Spul-
wurmbefall festgestellt. Darüber hinaus wies der
Fuchs eine auf eine Virusinfektion hindeutende
Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Meldungen
über Nachweise der Geflügelpest bei Hausgeflü-
gel und Wildvögeln weltweit zurückgegangen. Ob
sich dieser erfreuliche Trend im Verlauf des Jahres
fortsetzt und die Epidemie zum Erliegen kommt,
bleibt abzuwarten.
© M tylor / Fotolia
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Hirnhaut- und Gehirnentzündung auf, die in Ver-
bindung mit den übrigen Veränderungen als Ur-
sache für die Krankheitserscheinungen angesehen
werden kann. Die virologische Untersuchung auf
Tollwut hatte ein negatives Ergebnis.
Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den
ersten Nachweis von hochpathogenen Aviären In-
fluenzaviren vom Subtyp H5N1 bei einem Fuchs
in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung des FLI
kommen die Nachweise bei Wildkarnivoren nicht
unerwartet: Da die Erreger derzeit in der Wildvo-
gelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von
Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit
weiteren Übertragungen zu rechnen.
Verendet gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwä-
ne, Enten und Möwen aber auch Greifvögel gel-
ten als Indikatortiere für Aviäre Influenzaviren.
Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauf-
fällige Wildtiere nicht angefasst werden sollten,
da sie mit verschiedenen Erregern wie Viren, Bak-
terien oder Parasiten infiziert sein können. Auch
der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden
und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren
sollte möglichst verhindert werden. Die Tiere soll-
ten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Ve-
terinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann
informiert werden und dann eine Laboruntersu-
chung auf Geflügelpest veranlassen.
Trotz des Erregernachweises bei Wildkarnivoren
stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügel-
haltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter
müssen durch konsequente Biosicherheitsmaß-
nahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Be-
stände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur
durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, son-
dern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Ma-
terialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk,
Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen.
Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Ri-
siko einer Übertragung der Aviären Influenzaviren
von Tieren auf Menschen als sehr gering angese-
hen werden kann. In Deutschland sind bislang kei-
ne diesbezüglichen Erkrankungen aufgetreten.
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Atypische Geflügelpest
bei Tauben
Die Newcastle Disease (ND, Newcastle Krank-
heit)) ist eine virusbedingte, weltweit verbreite-
te Seuche, die in erster Linie Hühner und Trut-
hühner befällt, aber auch bei zahlreichen weiteren
Vogelarten vorkommt. Das Krankheitsbild ähnelt
grundsätzlich dem der klassischen Geflügelpest
(Aviäre Influenza), weshalb die Erkrankung auch
als Atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Die
Erkrankung geht mit hohen wirtschaftlichen Ver-
lusten einher und unterliegt der staatlichen Tier-
seuchenbekämpfung.
Charakteristisch für die ND ist eine mit Störungen
des Allgemeinbefindens einhergehende erhöh-
te Sterberate, die in manchen Herden bis zu 100
Prozent betragen kann. Weitere Symptome sind
hohes Fieber verbunden mit einem plötzlichen,
starken Rückgang der Legeleistung, dünnschali-
ge Eier, schleimiger Augenausfluss, Atemnot mit
Blauverfärbung des Kamms, Durchfall und nervö-
se Störungen. Allerdings ist auch ein klinisch nicht
in Erscheinung tretender Verlauf möglich. Bei
Menschen, die mit an ND erkranktem Geflügel ar-
beiten, kann in seltenen Fällen eine Lidbindehaut-
entzündung auftreten.
Die Besitzer von Hühnern und Truthühnern, auch
von Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind gesetzlich
verpflichtet, alle ihre Tiere vorsorglich gegen die
ND impfen zu lassen. Da die Impfstoffe nur eine
begrenzte Wirksamkeitsdauer haben, sind sie ent-
sprechend der Herstellerangaben wiederholt zu
verabreichen. Die Impfung bietet Schutz gegen
die klinische Erkrankung, verhindert die Virusaus-
scheidung bei einer Infektion aber nicht vollstän-
dig. Daher werden in Beständen, die vom ND-Vi-
rus betroffen sind, alle Tiere gekeult.
Eine besondere Form der ND tritt bei Tauben auf.
Die Infektion mit einer an diese Tierart angepass-
ten Variante des ND-Virus nimmt häufig einen
schweren Verlauf mit einer hohen Todesrate, wo-
bei die Tiere vermehrt flüssige Ausscheidungen
und zentralnervöse Störungen zeigen. Der Erre-
Ist da etwas im Anflug? Das LUA stellte 2023 eine ungewöhnliche Häufung von Todesfällen bei Tauben fest, ausge-
löst durch eine Infektion mit dem Virus der Newcastle Disease. © Maciej Olszewski / AdobeStock
ger ist auch auf Hühner übertragbar, jedoch zei-
gen diese meist nur einen vorübergehenden Abfall
der Legeleistung.
Im LUA wurde im Jahr 2023 eine ungewöhnli-
che Häufung von Todesfällen bei Tauben festge-
stellt, die auf eine Infektion mit dem ND-Virus
zurückzuführen war. Bei 19 von insgesamt 27 un-
tersuchten Wildtauben und einer Haustaube wur-
de das Aviäre Orthoavulavirus Typ 1 vom Tauben-
typ durch molekularbiologische Untersuchungen
nachgewiesen. Weiterführende genetische Unter-
suchungen am FLI haben gezeigt, dass im Norden
des Landes ein anderer Virusstamm zirkuliert als
im Süden. Die genaue Herkunft der beiden Virus-
stämme und welche Konsequenzen sich hieraus
für die Diagnostik und gegebenenfalls zu ergrei-
fende Maßnahmen ergeben, ist noch unklar.
Der Ausbruch der atypischen ND bei wildleben-
den Tauben führt derzeit grundsätzlich zu keinen
tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Gehalte-
ne Tauben können von der Tötung ausgenommen
werden. Das vermehrte Auftreten von Todesfäl-
len bei Tauben sollte dennoch diagnostisch abge-
klärt werden, um weitere Informationen über die
Verbreitung der Erkrankung und das Erregerspekt-
rum zu erhalten. Ein Übergreifen der Infektion auf
Nutzgeflügelbestände muss durch Hygienemaß-
nahmen verhindert werden.
West Nil-Fieber
bei einer Schnee-Eule
Bei einer verendeten Schnee-Eule aus einem Vo-
gelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West
Nil-Virus nachgewiesen worden. Der tropische
Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt
und wurde 2018 erstmals bei Tieren in Deutsch-
land festgestellt, im darauffolgenden Jahr auch
bei Menschen. Bei dem vorliegenden Fall handelt
es sich um den ersten Nachweis des West Nil-Fie-
bers bei einem Tier in Rheinland-Pfalz.
Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken
übertragen und zirkuliert in der Natur in einem
Vogel-Stechmücken-Vogel-Kreislauf. Während die
Infektion bei den meisten Vogelarten symptomlos
verläuft, kann es besonders bei Eulen-, Greif- und
Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurolo-
gischen Erscheinungen, Blutungen und gehäuften
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Todesfällen kommen. Da das Virus in Deutsch-
land mittlerweile überwintert und die Mückensai-
son durch den Klimawandel immer länger dauert,
breitet sich der bislang vorwiegend in Ostdeutsch-
land nachgewiesene Erreger weiter aus. Die Infek-
tion unterliegt der staatlichen Tierseuchenüber-
wachung, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind
bislang aber nicht vorgeschrieben.
Pferde und Menschen gelten als sogenannte Fehl-
wirte, die zwar mit dem Virus infiziert werden
können, von denen es aber nicht weiter übertra-
gen werden kann. Bei infizierten Pferden erkran-
ken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheits-
verlauf geht mit einer Sterblichkeit von bis zu
50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- und
Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralner-
vösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allge-
meine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen
bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde
zeigen häufig bleibende Schäden.
Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel
existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor
schweren klinischen Symptomen kann mit ei-
ner Impfung erreicht werden. Daher gilt die Emp-
fehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die
Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der
rheinland-pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer
Beihilfe finanziell unterstützt.
Die Infektionen verlaufen beim Menschen über-
wiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der
Infizierten entwickeln aber eine grippeähnliche Er-
krankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt, mit
Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmer-
zen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwel-
lungen. In sehr seltenen Fällen entwickelt sich
eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf
nehmen kann.
Personen, die aufgrund ihres hohen Alters oder
einer Immunschwäche ein erhöhtes Risiko ha-
ben, durch eine Infektion mit dem West Nil-Vi-
rus schwer zu erkranken, können das Risiko durch
Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu ge-
hört an Orten mit bekannter Mückenbelastung
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das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen
und langen Hosen, der Aufenthalt in geschlosse-
nen Räumen am Abend, die Anwendung von Re-
pellentien und Insektiziden sowie der Gebrauch
von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohn-
umfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst be-
seitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bis-
lang nicht verfügbar.
Schlauer Fuchs?
Diagnostik leichtgemacht
Einen Service der besonderen Art bot ein im Au-
gust zur Untersuchung auf Tollwut eingesandter
Fuchs, der in einem Wohngebiet verendet aufge-
funden worden war. Im Magen des Tieres fanden
sich neben Resten von Mäusen ein pinkfarbenes
pastöses Material. Dieses allein hätte bereits den
Verdacht auf die Aufnahme eines Giftköders auf-
kommen lassen. Zusätzlich erleichtert wurde die
Aufklärung des Falles dadurch, dass sich im Magen
Papierfetzen mit der Aufschrift „Pastenköder“ und
„Alpha-Chloralose“ fanden.
Bei der Alpha-Chloralose handelt es sich um ein
Kondensationsprodukt aus dem Narkosemit-
tel Chloralhydrat und Glukose, das in Form pas-
tenförmiger Köder als Bekämpfungsmittel ge-
gen Nager und Vögel eingesetzt wird. Derzeit sind
in Deutschland verschiedene Präparate mit dem
Wirkstoff frei erhältlich. Wie der Fuchs an den Kö-
der gelangt ist, konnte nicht geklärt werden.
Katzen, Hunde, aber auch wildlebende Fleisch-
fresser wie Füchse und Greifvögel können durch
verendete Beutetiere, die den Giftstoff aufgenom-
men haben und somit eine leichte Beute darstel-
len, aber auch durch direkte Aufnahme der Köder
vergiftet werden. Symptome einer Vergiftung sind
Teilnahmslosigkeit bis hin zu komatösen Zustän-
den, aber auch Übererregbarkeit und Krämpfe,
Speichelfluss und Atemnot. Im weiteren Verlauf
kommt es zu einer Beeinträchtigung der Regulie-
rung der Körpertemperatur und infolgedessen zu
einem starken Abfall der Körpertemperatur, der
letztendlich zum Tod führt.
Nach Herstellerangaben sollen die Köder zur Be-
kämpfung von Schadnagern nur während der kal-
ten Jahreszeit ausgelegt und in geschlossenen
Räumen verwendet werden. Entweichen die ver-
gifteten, aber noch lebenden Nagetiere jedoch
oder werden die Köder in der Außenwelt ausge-
legt, stellen sie eine Gefahrenquelle für andere
Tiere dar. Die Nutzer sind aufgerufen, verantwor-
tungsbewusst mit den Ködern umzugehen, um
Hunde und Katzen sowie wildbebende Karnivoren
nicht zu gefährden.
(K)ein Tierschutzfall:
Brunftkampf endete tödlich
Ende September ging bei der Polizei im Hunsrück
die Meldung über einen mit blutig verschmier-
ten Fell verendet aufgefundenen Hirsch ein. Da-
bei wurde der Verdacht auf Wilderei oder Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz durch unsachgemä-
ßes jagdliches Erlegen und nicht erfolgte Nachsu-
che geäußert.
Bei der Sektion des circa sechs Jahre alten und 143
Kilogramm schweren Tieres fand sich eingetrock-
netes Blut an der linken Brustwand und Vorder-
gliedmaße sowie großflächige Blutungen in Un-
terhaut und Muskulatur beidseits seitlich an Hals,
Brust, Bauch und Gliedmaßen. Weiterhin fanden
sich frische Frakturen an mehreren Rippen und
mehrere schlitzförmige perforierende Verletzun-
gen der Brust- und Bauchwand. Neben einer Er-
öffnung des Pansens mit Austritt von Futter in die
Bauchhöhle lag eine Zerreißung des Zwerchfells
sowie des Herzbeutels und der linken Herzkam-
merwand vor, in deren Folge das Tier in die Brust-
höhle verblutet war. Hinweise auf ein Projektil
oder Geschossteile fanden sich nicht.
Derartige Veränderungen sind auf sogenann-
te Forkelverletzungen zurückzuführen. Das Wort
„forkeln“ leitet sich von Forkel oder Gabel ab und
bezieht sich auf die gabelförmigen Verästelungen
des Geweihs eines Hirsches. Mit diesem werden,
abgesehen von den spielerischen Kämpfen meist
jüngerer Rothirsche, auch handfeste Auseinander-
Entwarnung: Der Verdacht auf Wilderei bei einem
Hirsch bestätigte sich nach der Untersuchung im LUA
nicht. © Friedrich Hartl / AdobeStock
setzungen von älteren Tiere um die soziale Rang-
ordnung ausgetragen. Dies gilt insbesondere bei
der im September beginnenden Brunft. Dabei ha-
ben die Brunftkämpfe ganz charakteristische Ab-
läufe und Regularien und dienen nicht dazu, den
Gegner zu verletzen oder gar zu töten. Dennoch
kann es bei sehr heftigen Kämpfen zu massiven
Verletzungen kommen. Die im vorliegenden Fall
festgestellten Veränderungen waren demnach auf
das natürliche Verhalten der Hirsche zurückzu-
führen. Wilderei oder ein Verstoß gegen das Tier-
schutzgesetz lagen nicht vor.
Pseudotuberkulose: Beratungs-
angebot für Schaf- und Ziegenhalter
Der Untersuchungs- und Beratungsbedarf ist wei-
terhin da: Das seit 2017 im LUA bestehende Bera-
tungsangebot „Tiergesundheitsdienst kleine Wie-
derkäuer“ für Schaf- und Ziegenhalter konnte im
Jahr 2023 um weitere zwei Jahre bis Juni 2025
verlängert werden. Neben der allgemeinen Ge-
sundheits- und Hygieneberatung ist es das vor-
nehmliche Ziel, die Betriebe in Zusammenarbeit
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verursacht dadurch erheblichen wirtschaftlichen
Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerli-
chen Abszesse keine Symptome und stellen insbe-
sondere dann eine Gefahr für die Herdengesund-
heit dar, wenn die Abszesse aufgehen. Mit dem
Abszessmaterial werden massenhaft anstecken-
de Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde
über kleine Wunden, wie sie beispielsweise bei der
Schur entstehen, infizieren können. Pseudotuber-
kulose ist außerdem eine Zoonose. Das bedeutet,
dass Bakterium ist für den Menschen ansteckend,
und es kann zu Infektionen mit Lymphknoten-
entzündungen kommen, die dann einer antibioti-
schen und oft chirurgischen Behandlung bedürfen.
Unterstützung im Kampf gegen eine nicht heilbare Tierkrankheit: Ein Projekt hilft Schaf- und Ziegenhaltern im
Land, den Status als „Pseudotuberkulose-unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. © Bernd Kröger / Fotolia
mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegen-
halter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. dabei zu
unterstützen, den Status als „Pseudotuberkulose-
unverdächtiger Bestand“ zu erreichen.
Beim Beratungsangebot handelt es sich um ein
Projekt des rheinland-pfälzischen Entwicklungs-
programms namens „Umweltmaßnahmen, länd-
liche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“
(EULLE). Es dient der Weiterentwicklung des länd-
lichen Raumes im Rahmen des „Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raumes“ (ELER).
Im Verlauf des Jahres 2023 wurden insgesamt 82
Betriebsbesuche in 67 Betrieben durchgeführt
(2022 waren es 70 Betriebsbesuche in 61 Betrie-
ben), von denen 45 am Pseudotuberkulose-Sa-
nierungsprogramm teilnehmen. Im Rahmen des
Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramms wur-
den insgesamt 1.290 Tiere (861 Ziegen und 429
Schafe) durch den Tiergesundheitsdienst abgetas-
tet und auf spürbare Abszesse untersucht. Im letz-
ten Jahr starteten sechs Betriebe neu mit dem Sa-
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nierungsprogramm, und vier Betriebe haben den
Status „Pseudotuberkulose-unverdächtig“ erlangt.
Durch Artikel in der landwirtschaftlichen Presse
zu den Themen Pseudotuberkulose sowie „Zukauf
– Quarantäne - Biosicherheit“ machten die Fach-
leute des LUA auf das Problem aufmerksam. Auf
dem erstmalig durchgeführten Schaf- und Ziegen-
tag auf der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhal-
tung Hofgut Neumühle hielt eine Tierärztin des
LUA außerdem einen Vortrag zum Thema.
Nicht heilbare Infektionskrankheit
Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreite-
te, chronisch verlaufende und nicht heilbare In-
fektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei
Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das
Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis
verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach-
senen Tieren auf mit der Bildung von schweren
eitrigen Abszessen an typischen Stellen wie den
äußerlich abtastbaren Lymphknoten. Die Erkran-
kung führt unter anderem zu Milchrückgang, Leis-
tungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod, und sie
Bei den Besuchen im Rahmen des Projektes wer-
den Tiere regelmäßig kontrolliert und die Lymph-
knoten abgetastet, um frühzeitig diese Verände-
rungen zu erkennen. Es gibt jedoch auch nicht
abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inne-
ren Organe. Deswegen wird zusätzlich bei einer
per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Be-
standstierarzt eine Blutprobe entnommen und im
LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht.
Infizierte Tiere werden damit erkannt und müs-
sen aus der Herde entfernt werden, um die Krank-
heit im Bestand zu tilgen. Hat ein Betrieb in vier
aufeinanderfolgenden Untersuchungen (drei-
mal im Abstand von sechs Monaten und einmal
nach zwölf Monaten) ausschließlich negative Er-
gebnisse, erhält er den Status „Pseudotuberkulo-
se-unverdächtig“. Die Teilnahme an dem Sanie-
rungsprogramm ist freiwillig und kann von jedem
Mitglied des Landesverbandes durch Unterzeich-
nung einer Verpflichtungserklärung erfolgen.
Dem Vorteil einer Bestandssanierung, wie z.B. ge-
sunde und leistungsfähige Tiere, bessere Vermark-
tungsmöglichkeiten, Erzeugung nachhaltiger Le-
bensmittel, stehen anfallende Kosten entgegen,
wie z. B. Laborkosten, Verlust wertvoller Zuchttie-
re durch Ausmerzung, sowie die Kosten der Blut-
entnahme durch den Tierarzt. Die Sanierung er-
folgt, wenn sie für die Tierhalter wirtschaftlich
tragbar ist. Die Abtastuntersuchungen auf Pseu-
dotuberkulose werden durch den Tiergesund-
heitsdienst im Rahmen des ELER-EULLE Projektes
durchgeführt und verursachen derzeit keine Kos-
ten für die Tierhalter. Die Laborkosten durch die
serologischen Untersuchungen im LUA wird zu 50
Prozent von der Tierseuchenkasse bezuschusst.
Bei den Beratungsterminen ist neben Biosicher-
heit auch das Parasitenmanagement ein wichtiges
Thema: Die Problematik eines passenden Parasi-
tenmanagements wurde bei 71 der 82 Betriebsbe-
suche im Jahr 2023 angesprochen. Die vermehrt
auftretenden Resistenzen gegen die Entwur-
mungsmittel machen es zunehmend schwieriger,
eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das
noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekä-
re Situationen, denn die Magen-Darm-Rundwür-
mer sind unvermeidbare Begleiter von Schafen
und Ziegen und stellen ein wirtschaftliches- so-
wie auch tierschutzrelevantes Problem in den Be-
trieben dar.
Auch Blauzungenkrankheit bedroht Herden
Aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit
vom Serotyp 3 in den Niederlanden im Herbst
2023 bestand bei den Tierhaltern ein erhöhter In-
formationsbedarf zum Krankheitsgeschehen. Da-
her wurde bei der Jahresversammlung des Schaf-
und Ziegenzuchtverbandes Rheinland-Pfalz zu
aktuellen Erkenntnissen über die Seuche infor-
miert und in einem vom Tiergesundheitsdienst or-
ganisierten Online-Webinar für die Schaf- und
Ziegenhalter referiert. Weitere Themen waren bei
diesem Webinar noch die unterschiedlichen Mine-
ralstoffversorgungsbedarfe als Vorbedingung für
eine stabile Immunität von Schafen und Ziegen.
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[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2022
© Dennis Donohue / Adobe Stock
Tierseuchenüberwachung: Geflügelpest
weiterhin das beherrschende Thema
Für die Tierseuchenüberwachung war auch 2022
die Geflügelpest das beherrschende Thema. Die
Seuche tritt mittlerweile ganzjährig in Deutsch-
land auf und wurde im Herbst des vergangenen
Jahres auch in sechs Beständen in Rheinland-Pfalz
nachgewiesen. Darüber hinaus standen das Bovi-
ne Herpesvirus Typ 1, die Blauzungenkrankheit, die
Bovine Virusdiarrhoe, die Afrikanische Schweine-
pest und die Aujeszkysche Krankheit im Fokus.
Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der
Nutz- und Wildtierpopulation wurden im Landes-
untersuchungsamt (LUA) im Rahmen der Tierseu-
chendiagnostik im Jahr 2022 insgesamt 239.876
Proben untersucht. Da viele Proben auf verschie-
dene Parameter und mit unterschiedlichen Me-
thoden untersucht werden müssen, ist die Zahl
der tatsächlichen Untersuchungen wesentlich hö-
her. Von besonderem Interesse sind dabei die
Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht
gelisteten Tierseuchen, die aufgrund ihrer gesund-
heitlichen und wirtschaftlichen Bedeutung für die
Allgemeinheit staatlich bekämpft und/oder über-
wacht werden.
Nachdem sich in den beiden vergangenen Jah-
ren keine Hinweise auf das Vorliegen einer Infek-
tion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV-1)
in Rheinland-Pfalz mehr fanden, wurden im Jahr
2022 bei einem aus Irland importierten Rind Anti-
körper gegen das BHV-1-Feldvirus nachgewiesen.
Das betroffene Tier wurde unverzüglich aus dem
Bestand entfernt. Bei der Untersuchung der üb-
rigen Tiere fanden sich keine Hinweise auf ein In-
fektionsgeschehen, so dass die zur Verhinderung
einer möglichen Ausbreitung der Seuche ausge-
sprochene Sperre des Bestandes wieder aufgeho-
ben werden konnte.
Da bei den im Rahmen des laufenden Überwa-
chungsprogramms durchgeführten Untersuchun-
gen an 61.829 Blutproben aus 3.093 Beständen
und 7.112 Tank- und Einzelmilchproben aus 1.079
Beständen keine weiteren Antikörper geben das
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BHV-1-Feldvirus nachgewiesen wurden, hatte der
Fall keinen Einfluss auf den seit 2017 bestehen-
den Status der BHV-1-Freiheit in Rheinland-Pfalz.
Der Fall zeigt aber eindringlich, dass die Betriebe
sich weiterhin konsequent durch Biosicherheits-
maßnahmen vor einer Wiedereinschleppung der
BHV-1-Infektion schützen und insbesondere dar-
auf achten müssen, Tiere ausschließlich aus seu-
chenfreien Beständen einzustellen.
Das seit dem Wiederauftreten der Blauzungen-
krankheit (Blue Tongue Disease, BTD) im Jahr
2019 in ganz Rheinland-Pfalz eingerichtete Res-
triktionsgebiet musste auch im Jahr 2022 wei-
ter aufrechterhalten werden. Zur Überwachung
der Seuche wurden 2022 insgesamt 22.500 Pro-
ben von Rindern, Schafen und Ziegen aus 384 Be-
ständen molekularbiologisch auf das Vorhan-
densein von BTD-Virus untersucht. Die weitaus
meisten Proben wurden im Zusammenhang mit
sogenannten Handelsuntersuchungen bei Rindern
entnommen, die erforderlich sind, wenn klinisch
unauffällige Tiere aus dem BTD-Restriktionsgebiet
verbracht werden sollen. Nachgewiesen wurde
das BT-Virus bei diesen Untersuchungen nicht.
Auch wenn die BTD im Jahr 2022 nicht aufgetre-
ten ist, ist eine Impfung empfänglicher Tiere ge-
gen die Seuche weiterhin zu empfehlen, da sie ei-
nen Schutz vor der Erkrankung bietet und den
Transport von Tieren aus dem Restriktionsgebiet
ohne weitere Auflagen ermöglicht. Derzeit sind
mehrere in Deutschland zugelassene Impfstof-
fe gegen das BTD-Virus vom Serotyp 8 für Rinder
und Schafe verfügbar; für Ziegen kann der Impf-
stoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Imp-
fung gegen Blauzungenkrankheit wird vom Land
Rheinland-Pfalz finanziell unterstützt. Erfreulich
ist, dass ganz Rheinland-Pfalz und Deutschland
seit dem 5. Juni 2023 wieder offiziell frei von der
Blauzungenkrankheit sind und damit keine Maß-
nahmen beim Verbringen mehr erforderlich sind.
Ziel der staatlichen Bekämpfung der Bovinen Vi-
rusdiarrhoe (BVD) ist es, erregerfreie Bestände zu
schaffen, indem dauerhaft (persistent) infizier-
te Kälber, die den Erreger ausscheiden ohne selbst
Überträger: Die Afrikanische Schweinepest ist bei rheinland-pfälzischen Wildschweinen nicht aufgetreten. Aller-
dings können sie den Erreger der Aujeszkyschen Krankheit in sich tragen. © Mikewildadventure / Pixabay
zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen
entfernt und vom Handel ausgeschlossen wer-
den. Daher werden den Kälbern bei der innerhalb
der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kenn-
zeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben ent-
nommen und auf das BVD-Virus untersucht. 2022
hat das LUA insgesamt 121.434 dieser Ohrstanzen
von Kälbern aus 3.476 Betrieben auf BVD-Virus
untersucht - mit negativem Ergebnis.
Die Untersuchungen dienen dazu, den Status als
BVD seuchenfrei in der Rinderpopulation auf-
rechtzuerhalten, der für Rheinland-Pfalz am
17.02.2022 von der EU anerkannt wurde. Dieser
Status ermöglicht es, sogenannte Zusatzgarantien
beim Verbringen von Rindern in die Betriebe zu
verlangen. Dadurch können diese besser vor Neu-
infektionen geschützt werden.
Um den Status aufrechtzuerhalten wurde durch
eine tierseuchenrechtliche Verfügung des LUA zu-
dem die Impfung gegen das BVD-Virus im gesam-
ten Landesgebiet verboten und bestimmt, dass
nur noch Rinder eingestallt werden dürfen, die
nicht gegen eine BVD-Infektion geimpft sind. Zu-
dem muss streng darauf geachtet werden, dass
Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten und aus-
schließlich Tiere aus seuchenfreien Beständen ein-
gestallt werden.
Auch wenn die Afrikanische Schweinepest (ASP)
bisher in Rheinland-Pfalz noch nicht aufgetre-
ten ist, wurde das intensive Monitoring zur Über-
wachung der Wild- und Hausschweinepopulation
im Jahr 2022 fortgesetzt. Die Jäger sind aufgefor-
dert, alle sogenannten Indikatortiere, also ver-
endete und bei Unfällen getötete Wildschweine
sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Ver-
änderungen und klinisch auffällige Tiere zur Un-
tersuchung einzusenden. Die vom Land bereitge-
stellte Prämie für die Einsendung von Proben von
Fallwild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wur-
de auch 2022 gewährt.
Im LUA wurden im vergangenen Jahr 537 Wild-
schweine mit negativem Ergebnis molekularbiolo-
gisch auf den Erreger der ASP untersucht. Zudem
hat das LUA im Rahmen des differenzialdiagnosti-
schen Ausschlusses der ASP insgesamt 55 veren-
dete Hausschweine aus 24 Beständen virologisch
untersucht – ebenfalls mit negativem Ergebnis.
Rheinland-Pfalz gilt offiziell als frei von Aujeszky-
scher Krankheit (AK). Dennoch muss jährlich eine
repräsentative Stichprobe von Hausschweinen
auf die Seuchen untersucht werden. Im Jahr 2022
wurden insgesamt 449 Blutproben von Tieren aus
50 Beständen mit negativem Ergebnis serologisch
auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen das
3
denen 40 Tiere getötet – insgesamt 36 Hühner, 2
Enten und 2 Gänse. Die Recherchen der betroffe-
nen Kreisverwaltungen hatten ergeben, dass die
Bestände infizierte Tiere aus einem Geflügelbe-
stand im nordrhein-westfälischen Oberbergischen
Kreis zugekauft hatten. Der Geflügelhändler hatte
seine Tiere auf dem Hof und auf Märkten verkauft.
In seinem Bestand war die Geflügelpest Ende Ok-
tober 2022 nachgewiesen worden.
Überschatten seit einigen Jahren das Tierseuchengeschehen: Die Viren der Geflügelpest kursieren inzwischen das
ganze Jahr über. In Rheinland-Pfalz waren 2022 auch Geflügelhaltungen betroffen. © monticellllo / AdobeStock
Virus der AK untersucht. Auch die differenzialdiag-
nostischen Untersuchungen an acht Hausschwei-
nen aus sechs Beständen, die zur Feststellung der
Todesursache eingesandt wurden, ergaben keine
Hinweise auf das Vorliegen der AK.
Sowohl für die ASP als auch für die AK gilt, dass
sich die Betriebe weiterhin konsequent durch die
Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen vor ei-
ner Einschleppung der jeweiligen Erreger schüt-
zen müssen. Hierzu gehören unter anderem, dass
keine fremden Personen den Stall betreten, vor
einem Betreten der Ställe die Kleidung gewech-
selt wird, keine Speiseabfälle verfüttert werden
und Haustiere nicht in den Stall gelangen. Vor al-
lem bei Auslauf- und Freilandhaltungen muss si-
chergestellt sein, dass kein direkter oder indirek-
ter Kontakt zu Wildschweinen möglich ist. Dazu
gehört auch, dass Futter und Einstreu vor Wild-
schweinen geschützt gelagert wird.
Seit Jahren treten in Rheinland-Pfalz sporadisch
Infektionen mit dem bei Wildschweinen vorkom-
menden Erregertyp der AK bei jagdlich geführ-
ten Hunden auf. Die betroffenen Tiere zeigen we-
nige Tage nach dem Kontakt mit einem infizierten
Wildschwein zentralnervöse, mit massivem Juck-
reiz einhergehende Erscheinungen und verenden
kurze Zeit später. Dieses Schicksal ereilte im Ja-
4
nuar 2022 auch einen Deutschen Jagdterrier, der
sich im Verlauf einer Jagd im Kreis Birkenfeld in-
fiziert hatte. Zwar ist der Kontakt zwischen Wild-
schweinen und Hunden bei der Jagd nicht immer
zu verhindern, Jäger sollten ihre Tiere jedoch von
erlegten Schwarzwild so weit wie möglich fernhal-
ten und insbesondere keine entnommenen Inne-
reien der erlegten Tiere roh verfüttern.
Auch Rheinland-Pfalz von
Geflügelpest-Epidemie betroffen
Deutschland und Europa erleben zurzeit die
stärkste Geflügelpest-Epidemie überhaupt. Im
Jahr 2022 hat das Landesuntersuchungsamt das
hochansteckende Aviäre Influenzavirus vom Sub-
typ H5N1 (den Erreger der derzeitigen Geflügel-
pest-Epidemie) in sechs rheinland-pfälzischen
Geflügelhaltungen nachgewiesen – mit Konse-
quenzen für Geflügel und Halter.
Im November 2022 wies das LUA die Geflügel-
pest bei insgesamt 49 Tieren (47 Hühner, 2 Enten)
in drei kleineren Geflügelbeständen im Kreis Ahr-
weiler, im Kreis Altenkirchen und im Westerwald-
kreis nach. Um die weitere Verbreitung des hoch-
ansteckenden Erregers zu verhindern, wurden in
den drei betroffenen Beständen alle noch vorhan-
Im Dezember 2022 wies das LUA die Geflügel-
pest in einem weiteren Geflügelbestand im Wes-
terwaldkreis und in zwei Beständen im Kreis Ger-
mersheim bei insgesamt 26 Tieren (24 Enten 2
Gänse) nach. Während die noch verbliebenen 398
Tiere in den beiden Beständen im Kreis Germers-
heim getötet werden mussten, konnte hiervon bei
den 31 verbliebenen Tieren aus dem Bestand im
Kreis Westerwald aufgrund einer Ausnahmereg-
lung nach Durchführung einer Risikobewertung
abgesehen werden. Es handelte sich um soge-
nannte genetisch wertvolle Tiere seltener amt-
lich registrierter Rassen. Die Tiere wurden zudem
mehrfach mit negativem Ergebnis auf den Erreger
der Geflügelpest nachuntersucht, bevor die amt-
liche Sperre des Bestandes aufgehoben werden
konnte.
Auch im Jahr 2023 ist in Europa und in Deutsch-
land ein Ende der Geflügelpest-Epidemie bisher
nicht in Sicht; die Seuche hat sich auch in Rhein-
land-Pfalz weiterverbreitet – sowohl bei Wildvö-
geln als auch in Geflügelbeständen.
ger sind aufgefordert, tot aufgefundene Greifvö-
gel, Wassergeflügel, Reiher oder Möwenartige der
Veterinärverwaltung zu melden. Tot oder krank
aufgefundeneTiere sollten nicht berührt oder vom
Fundort weggebracht werden.
Die Geflügelhalter müssen sämtliche Geflügelhal-
tungen beim zuständigen Veterinäramt anmelden
und zum Schutz ihrer Tiere strikt auf die Einhal-
tung der Biosicherheit in ihren Beständen achten:
• Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater
Schutzkleidung betreten.
• Futter, Einstreu und Geräte vor einem direk-
ten oder indirekten Kontakt durch Wildvögel
schützen.
• erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent
innerhalb von 24 Stunden bei der Veterinärver-
waltung anzeigen.
Gut gerüstet: LUA schult regelmäßig
die Amtstierärzte der Kommunen
Um für den Ernstfall im Stall gut gerüstet zu sein,
hat das LUA 2022 bei zwei Schafhaltern in den
Landkreisen Kaiserslautern und Westerwald 25
rheinland-pfälzische Amtstierärztinnen und -tier-
ärzte für ihre Einsätze bei Tierseuchenausbrüchen
aufwändig geschult. Geübt wurde das korrekte
Betreten und Verlassen eines seuchenverdächti-
gen Betriebes und die Entnahme von Blutproben
bei Schafen.
Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influen-
za der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest
genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen
Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren
Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden
führen kann.Die Fortbildung bestand aus einem theoreti-
schen und einem praktischen Teil. Unter anderem
wurde über die aktuelle Situation bei der beina-
he weltweit verbreiteten und für Schweine häu-
fig tödlichen Afrikanischen Schweinepest referiert
und über die ebenso hochansteckende Maul- und
Klauenseuche, die schwere Krankheitsverläufe bei
Wiederkäuern und Schweinen verursacht.
Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Men-
schen ist in Deutschland bislang nicht bekannt, ist
aber theoretisch möglich und wurde in anderen
Ländern bereits festgestellt. Bürgerinnen und Bür-Um die Verbreitung und den Austausch dieser Er-
reger zwischen Tierbeständen zu verhindern, ist
das A und O für Tierhalter und Tierärzte die richti-
ge Schutzkleidung. Die dafür notwendige Ausrüs-
Hintergrund
5
tung wurde den Teilnehmern vorgestellt, danach
übten sie bei sehr heißem Maiwetter das Anlegen
der verschiedenen Schichten von Anzügen, Stie-
feln und Handschuhen.
Bei einem Tierseuchenausbruch gehört zur Arbeit
der Amtstierärztinnen und -tierärzte neben der
Untersuchung von Tieren auch die Entnahme von
Blutproben. Und weil nur die Übung den Meis-
ter macht, wurde bei der Fortbildung des LUA das
Handling von Schafen und die Technik der Entnah-
me von Blutproben aufgefrischt. Für diesen prakti-
schen Teil hatten zwei Landwirte im Kreis Kaisers-
lautern und im Westerwaldkreis ihre Schafherden
zur Verfügung gestellt. In den Betrieben wur-
den an beiden Übungstagen bei über 300 Scha-
fen Blutproben entnommen und anschließend im
LUA auf ansteckende Seuchen untersucht.
Die besondere Herausforderung: Bei hochsom-
merlichen Temperaturen mussten die in Schutzan-
zügen verpackten Teilnehmer und die drei Trainer
des LUA unter freiem Himmel die teilweise über
150 Kilogramm schweren Schafe einfangen und
festhalten, damit der Trainingspartner eine Blut-
probe entnehmen konnte. Schöner Erfolg für das
LUA: Am Ende waren die Amtstierärztinnen und
-ärzte zwar schweißgebadet und erschöpft, ihr Fa-
zit der Fortbildung war aber trotzdem sehr positiv.
Weitere Schulungen
Die Amtstierärzte der Kreisverwaltungen wurden
zudem in der Anwendung von verschiedenen EDV-
Programmen geschult. In Onlineschulungen wur-
den den Tierärzten die Grundlagen im Umgang
mit der HI-Tier - Datenbank (HIT) und dem Pro-
gramm TierSeuchenNachrichten (TSN) vermittelt.
Beide Programme finden täglich Anwendung in
der Praxis und dienen der Rückverfolgbarkeit von
Tieren bzw. der Meldung von Tierseuchen.
Aber auch andere an den unteren Veterinärbe-
hörden tätige Berufsgruppen wurden vom LUA
geschult. Unter anderem wurden Lebensmittel-
kontrolleure und amtliche Fachassistenten fort-
gebildet. An der Fortbildung für amtliche Fachas-
sistenten nahmen auch 30 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aus Baden-Württemberg teil.
Kostenloses Beratungsangebot
für Schaf- und Ziegenhaltungen
Guter Rat für Halter von Schafen und Ziegen: Seit
Juli 2017 gibt es in Rheinland-Pfalz das Beratungs-
angebot „Gesundheitsdienst für Kleine Wieder-
käuer“. Eine Tierärztin des LUA unterstützt Tier-
halter unter anderem dabei, Erkrankungen wie die
Pseudotuberkulose oder Parasitenbefall im Be-
stand zu bekämpfen.
Bei dem Beratungsangebot handelt es sich um ein
rheinland-pfälzisches Entwicklungsprogramm na-
mens „Umweltmaßnahmen, ländliche Entwick-
lung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Es dient
der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den
„Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ent-
wicklung des ländlichen Raumes“ (ELER). Die gute
Nachricht: Für den Tierhalter entstehen keine Kos-
ten, und die Teilnahme ist freiwillig. Im Jahr 2022
nahmen 61 Betriebe das Angebot in Anspruch.
Insgesamt machte die zuständige Tierärztin des
LUA 70 Betriebsbesuche.
Handarbeit: Tierärztinnen und Tierärzte der rheinland-
pfälzischen Veterinärverwaltung übten 2022 die Ent-
nahme von Blutproben bei Schafen. © LUA
6
Einer der wichtigsten Schwerpunkte war und ist
das Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramm in
Zusammenarbeit mit dem Landesverband der
Schafhalter/Ziegenhalter und Züchter Rheinland-
Pfalz e. V. Das Bekämpfungsprogramm ist ein
Meilenstein für eine gesunde Herde. Bei 59 der 70
Betriebsbesuche ging es um dieses Thema. Dabei
werden jeweils die oberflächlichen Körperlymph-
knoten abgetastet und auf Veränderungen oder
Narben hin untersucht. Diese sind vor allem an
Kopf, Hals, Schulter, Kniefalte und an der Euterba-
sis fühlbar.
Hintergrund: Die Pseudotuberkulose ist eine weit
verbreitete, chronisch verlaufende, nicht heilba-
re Infektionskrankheit, die weltweit überwiegend
bei Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das
Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis
verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach-
senen Tieren mit Bildung von Abszessen an den
typischen Stellen auf.
Es gibt jedoch auch nicht abtastbare Abszesse an
Lymphknoten der inneren Organe. Deswegen wird
immer noch bei einer per Reglement definierten
Anzahl Tiere vom Bestandstierarzt eine Blutprobe
entnommen, die im LUA auf Antikörper gegen den
Erreger untersucht wird. Diese Antikörper weisen
darauf hin, dass das Tier mit dem Bakterium Kon-
takt hatte oder auch innere Veränderungen an
den Lymphknoten hat. Die Erkrankung führt un-
ter anderem zu Milchrückgang, Leistungsabfall,
Abmagerung bis hin zum Tod und verursacht da-
durch erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Oft
zeigen die Tiere bis auf die äußerlichen Abszesse
keine Symptome. Aber: Wenn Abszesse aufgehen,
werden mit dem Abszessmaterial massenhaft an-
steckende Erreger ausgeschieden, die die restliche
Herde infizieren können. Pseudotuberkulose ist
außerdem eine Zoonose. Das heißt: Das Bakteri-
um ist für den Menschen ansteckend und es kann
zu Infektionen mit Lymphknotenentzündungen
kommen. Diese sind jedoch behandelbar.
Ein weiteres Thema, das bei über 50 der 70 Be-
triebsbesuche im Jahr 2022 angesprochen wurde,
ist die Parasitenbekämpfung bei den kleinen Wie-
derkäuern. Vermehrt auftretende Resistenzen ge-
gen die Entwurmungsmittel machen es zuneh-
Gut für Schafhalter und ihre Tiere: In Rheinland-Pfalz
gibt es schon seit 2017 den „Gesundheitsdienst für Klei-
ne Wiederkäuer“. © LUA
mend schwieriger, eine Herde mit einem Mittel zu
entwurmen, das noch vollständig wirkt. Dadurch
entstehen prekäre Situationen, denn die Magen-
Darm-Rundwürmer sind unvermeidbare Beglei-
ter von Schafen und Ziegen und stellen ein wirt-
schaftliches- sowie auch tierschutzrelevantes
Problem in den Betrieben dar.
Das Problem: Es gibt kein allgemeingültiges Para-
sitenmanagement, das Erfolg verspricht, sondern
es muss von Betrieb zu Betrieb erarbeitet werden.
Tierärztliche Expertise ist also gefragt. Bei den
Endoparasiten sind vor allem die Magen-Darm-
Rundwürmer gefürchtet, insbesondere der rote
gedrehte Magenwurm. Er saugt Blut und kann zu
einer lebensbedrohlichen Blutarmut führen. Be-
sonders Jungtiere müssen gut beobachtet wer-
den, da sie aufgrund noch unzureichender Immu-
nität gegen die Parasiten anfälliger sind. Um einen
Überblick der Parasiten-Belastung zu erhalten
und diese gezielt zu behandeln, raten die Fachleu-
te des LUA den Haltern von kleinen Wiederkäu-
ern, regelmäßig Kotproben der Herde aufgeteilt
in Gruppen (z. B. Jung- und Alttiere, Bockgruppe,
Aufzuchttiere, etc.) zu nehmen und im Labor un-
tersuchen zu lassen.
7
Gesunde Euter bei Milchkühen:
Infektionen gezielt vermeiden
Wichtig für leistungsfähige Herden: Der Rinderge-
sundheitsdienst des LUA bietet Beratung zur Eu-
tergesundheit und zur Milchhygiene an. Dieses
Beratungsangebot wird vom Land Rheinland-Pfalz
unterstützt, sodass die Betriebsbesuche mit Pro-
bennahme und Beratung allen rheinland-pfälzi-
schen Landwirten kostenlos zur Verfügung stehen.
Untersucht werden Milchproben, Einstreuproben
und Tupferproben des Melkequipments. Die Un-
tersuchungskosten trägt der Landwirt.
Auf Basis der erhobenen Daten und der Untersu-
chungsergebnisse empfiehlt der Rindergesund-
heitsident in Zusammenarbeit mit den landwirt-
schaftlichen Beratern, den Technikern und dem
Hoftierarzt betriebsindividuelle Maßnahmen. Sie
helfen, die Eutergesundheit nachhaltig zu verbes-
sern und damit die Produktivität und Leistungsfä-
higkeit der Herde für die Zukunft zu sichern.
Von großem Nutzen für die Beurteilung der Euter-
gesundheit sind die bei der Milchleistungsprüfung
erhobenen Daten und Kennzahlen des Landeskon-
trollverbandes. Kennzahlen wie die Neuinfektions-
rate in der Trockenstehzeit, während der Laktati-
on oder von Erstkalbinnen geben frühzeitig erste
Hinweise auf den Ursprung von Problemen im Be-
trieb. Um die Eutergesundheit auf Herdenebene
zu verbessern und zu erhalten, steht vor allem die
Verhinderung von neuen Infektionen im Mittel-
punkt. Die Therapie klinisch erkrankter Einzeltie-
re ist unvermeidbar und richtet sich nach den vom
Hoftierarzt erhobenen Befunden und - wo immer
möglich - nach einem Resistenztest des Erregers.
Die regelmäßige Untersuchung von steril entnom-
menen Viertelgemelksproben erbringen sowohl auf
Einzeltierebene als auch auf Bestandsebene wich-
tige Daten, sodass Therapie und Prophylaxe früh-
zeitig entsprechend angepasst werden können.
Werden Erreger wie Streptococcus (Strep.) agalac-
8
2022 im LUA diagnostizierte gelistete Tierseuchen gemäß Tiergesundheitsrecht, die (ggf. darüber hinaus)
der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen unterliegen, in Rheinland-Pfalz
gelistete bzw. anzeigepflichtige
Tierseuche (Tierart)
Bovines Herpesvirus Typ 1-Infektion
Geflügelpest1
(Hausgeflügel)
Beratung vor Ort: Eine Tierärztin des Rindergesundheits-
dienstes besucht einen Milchviehbetrieb. © LUA
Koi Herpesvirus-Infektion
(Karpfen)
Untersuchungen
Nachweise
Matrix
Blut
Tierkörper
ProbenBestände
Proben
Bestände
61.8293.0931
2068248
4903727
Die Strategie zur Verhinderung von neuen Infekti-
onen richtet sich nach dem Verursacher. Euteras-
soziierte Erreger werden vorranging beim Melken
übertragen, wohingegen umweltassoziierte Erre-
ger vorrangig zwischen den Melkzeiten ins Euter
gelangen. Die Bestimmung des Erregerspektrums
hilft zu entscheiden, welche Maßnahmen im Be-
trieb etabliert werden müssen.
Oft schleichen sich ungünstige Angewohnheiten
in die Arbeitsroutine ein, die sich mittel- bis lang-
fristig nachteilig auf die Eutergesundheit auswir-
ken. Es gilt, diese Risikofaktoren im Betrieb aufzu-
spüren und wenn möglich zu beseitigen. An dieser
Stelle bedarf es häufig eines unvoreingenomme-
nen Blicks von außen. Die Fachleute des Rinder-
gesundheitsdienstes können ihn bei ihren Be-
ratungen anbieten. Im Jahr 2022 gab es sechs
Betriebsbesuche dieser Fachleute, und es wurden
111 im Rahmen dieser Besuche gezogene Milch-
proben untersucht und beurteilt.
Virale Hämorrhagische Septikämie
(Salmoniden)
1
Bovines Herpesvirus Typ 1
gE-Antikörper (ELISA)
6hochpathogenes Influenza
A-Virus Subtyp H5N1-Ge-
nom (PCR)
3Koi Herpesvirus-Genom
(PCR)
2Salmonella spezies
(Bakterienkultur)
1Virale Hämorrhagische
Septikämievirus-Genom
(PCR)
4
Tierkörper746Tierkörper605011
Kot/Tupfer1206731
Tierkörper421
Salmonellose1 (Rind)
tiae (Galt), Strep. canis oder ein gehäuftes Auftre-
ten von Staph. aureus nachgewiesen, ist eine Be-
standssanierung notwendig. Die Untersuchung
von Viertelgemelksproben ist eines der wichtigs-
ten Instrumente, um den Einsatz von Antibiotika im
Milchviehbereich zu minimieren.
1
3
Kot/Tupfer
Nachweis
(Methode)
hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen
2022 im LUA diagnostizierte gelistete Tierseuchen gemäß Tiergesundheitsrecht, die nicht den Verordnungen
über anzeigepflichtige Tierseuchen bzw. meldepflichtige Tierkrankheiten unterliegen, in Rheinland-Pfalz
gelistete, nicht anzeigepflichtige
Tierseuche bzw. meldepflichtige
Tierkrankheit (Tierart)
Porcines Reprokuktives und Respira-
torisches Syndrom (Schwein)
Untersuchungen
Nachweise
Matrix
Tierkörper
ProbenBestände
108
Proben
Bestände
1
1
2
Blut
10
1
3
1
Nachweis
(Methode)
Porcines Reproduktives und
Respiratorisches Syndrom-
virus-Genom (PCR)
Aufgrund der Untersuchung verschiedener Matrizes sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich.
9
Menschliche Grippeviren sind für Menschen sehr ansteckend, werden in der Regel aber nicht über den Darm ausgeschieden und treten daher nicht in der Umwelt auf. Vogelgrippeviren dagegen können über die Umwelt übertragen werden, sind aber für die Menschen gar nicht oder nur bei engem Kontakt infektiös. Durch Austausch von Erbmaterial besteht die Gefahr des Auftretens von Vogelgrippeviren, die über die Umwelt übertragen werden können und infektiös für den Menschen sind. Dies würde ein großes Infektionsrisiko darstellen. Daher ist es wichtig, bereits im Vorfeld Nachweisverfahren für Grippeviren in der Umwelt (insbesondere im Wasser) zu entwickeln, damit im Ernstfall schnell überprüft werden kann, ob eine Wasserressource kontaminiert ist. In dem Forschungsvorhaben soll ein solches Nachweisverfahren für Umweltproben entwickelt und validiert werden.
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020
© LUA
Tierseuchen-Bilanz 2020:
Blauzungenkrankheit weiter im Fokus
Die Tierseuchensituation in Rheinland-Pfalz war
2020 geprägt vom Fortbestehen der Blauzungen-
krankheit bei Rindern. Eine Besonderheit stellte
das sogenannte Blaumeisensterben dar; derarti-
ge, neu auftretende Erkrankungen möglichst früh
nachzuweisen – das ist eine der wichtigen Aufga-
ben des Landesuntersuchungsamtes (LUA).
Das LUA ist die zentrale Einrichtung für die Diag-
nostik von Tierseuchen und Zoonosen, also wech-
selseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren
Erkrankungen. Die Untersuchungen im Rahmen
von Sanierungs- und staatlichen Monitoring-Pro-
grammen werden ergänzt durch differenzialdia-
gnostische Untersuchungen an Proben erkrank-
ter oder verendeter Tiere. Handelsuntersuchungen
wiederum garantieren, dass nur gesunde Tiere in
andere Betriebe verbracht werden. Dieses Sys-
tem ermöglicht es, den Gesundheitsstatus der
Nutz- und Wildtierpopulation ständig zu überwa-
chen und einen Beitrag zum Gesundheitsschutz
für Mensch und Tier zu leisten. Nicht zuletzt wird
dadurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von
gesunden Tieren in den Handel gelangen.
Insgesamt wurden im Rahmen der Tierseuchendi-
agnostik im vergangenen Jahr 280.131 Proben un-
tersucht. Die Probenzahl ist im Vergleich zu 2019
um mehr als 40.000 zurückgegangen. Grund da-
für war neben dem Rückgang der Handelsuntersu-
chungen auf die Blauzungenkrankheit insgesamt
vor allem die vorübergehende Einstellung dieser
Untersuchungen im Institut für Tierseuchendia-
gnostik des LUA zugunsten der Untersuchungen
auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2. Ange-
sichts der Coronavirus-Pandemie hatte die rhein-
land-pfälzische Landesregierung im April 2020
beschlossen, die Kapazität für Untersuchungen
auf den neuartigen Erreger in den staatlichen Un-
tersuchungslaboratorien zu erhöhen.
Die molekularbiologischen Untersuchungen auf
das SARS-CoV-2 wurden deshalb auch im Institut
für Tierseuchendiagnostik etabliert und in inter-
2
disziplinärer Zusammenarbeit mit den humanme-
dizinischen Instituten für Hygiene und Infektions-
schutz durchgeführt. Im Zeitraum von April bis
Dezember 2020 wurden auf diese Weise im Ins-
titut für Tierseuchendiagnostik insgesamt 23.376
Proben auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 beim
Menschen untersucht. Mit Ablauf des Jahres 2020
wurden die Corona-Untersuchungen im Institut
für Tierseuchendiagnostik wieder eingestellt und
die Untersuchungen auf das Virus der Blauzun-
genkrankheit, die zwischenzeitlich für private La-
boratorien freigegeben worden waren, wieder auf-
genommen.
Auf das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV)
wurden im Jahr 2020 insgesamt 14.174 Proben
von Tieren aus 1.092 Beständen molekularbio-
logisch untersucht. Die weitaus meisten Proben
wurden im Rahmen von Handelsuntersuchungen
durchgeführt, die erforderlich sind, wenn klinisch
unauffällige Tiere aus dem BTV-Restriktionsgebiet
verbracht werden sollen. Auch wenn die Blauzun-
genkrankheit dabei nur bei einem Tier aus einem
Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen
wurde, musste das im Vorjahr eingerichtete Rest-
riktionsgebiet in ganz Rheinland-Pfalz aufrechter-
halten werden.
Im Restriktionsgebiet muss jeder, der für das Vi-
rus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere
hält – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder,
Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwieder-
käuer in Gehegen – dies unverzüglich dem Vete-
rinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen. Für
den Handel gelten Einschränkungen: Empfängli-
che Tiere dürfen grundsätzlich nicht in restrikti-
onsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch
für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen
sind unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere
nachweislich geimpft sind oder die Erregerfreiheit
durch eine Untersuchung festgestellt wurde.
Als Hauptüberträger des Virus der Blauzungen-
krankheit gelten kleine blutsaugende Mücken
(Gnitzen). Für den Menschen ist der Erreger un-
gefährlich. Fleisch und Milch infizierter Tiere kön-
nen ohne Bedenken verzehrt werden. Während
Prägte das Jahr 2020: Die Blauzungenkrankheit wurde bei einem Rind nachgewiesen. Die damit verbundenen Ein-
schränkungen für den Handel mit empfänglichen Tieren betreffen ganz Rheinland-Pfalz. © Mogzy / Adobe Stock
Schafe gering bis stark ausgeprägte Symptome
zeigen können, verläuft die Erkrankung bei Rin-
dern und Ziegen meist ohne eindeutig erkennba-
re Krankheitsanzeichen. Mögliche Symptome kön-
nen sein: Fieber, Apathie, Zyanosen (Blaufärbung),
Geschwüre und Nekrosen in der Haut und der
Maulschleimhaut, an Lippen, Flotzmaul, Zitzen
und Euter sowie an den Gliedmaßen mit eventuell
einhergehender Lahmheit. Auffällig ist allerdings,
dass der in 2020 grassierende Virusstamm (BTV-
8) wie bereits 2018/2019 nur mit wenig ausge-
prägten Krankheitsanzeichen einhergeht.
Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blau-
zungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen
Schutz vor der Erkrankung bietet und den Trans-
port von Tieren aus dem Restriktionsgebiet ohne
weitere Auflagen ermöglicht. Ferner trägt sie dazu
bei, die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit in
BT-freie Gebiete zu verhindern. Derzeit sind meh-
rere in Deutschland zugelassene BTV-8-Impf-
stoffe für Rinder und Schafe verfügbar; für Zie-
gen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet
werden. Die Impfung gegen Blauzungenkrankheit
wird vom Land Rheinland-Pfalz finanziell unter-
stützt, für Rinder beträgt die Beihilfe 1,50 Euro pro
Impfung (das Land trägt davon 0,80 EUR, die Tier-
seuchenkasse 0,70 EUR), für Schafe und Ziegen
beträgt die Beihilfe 1,00 EUR pro Impfung (0,60
EUR Land/ 0,40 EUR TSK).
Weitere Tierseuchen:
Erfolge bei BHV-1-Bekämpfung
Zu den weiteren im Jahr 2020 nachgewiesenen
Tierseuchen gehört in erster Linie die Bovine Vi-
rusdiarrhoe (BVD), eine der wirtschaftlich be-
deutsamsten Infektionserkrankungen beim Rind
weltweit. Die Erkrankung geht mit Durchfall, grip-
peartigen Erscheinungen und Fruchtbarkeitsstö-
rungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist
es, dauerhaft (persistent) infizierte Tiere, die den
Erreger lebenslang ausscheiden ohne selbst zu er-
kranken, möglichst rasch aus den Beständen zu
entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher
werden den Kälbern bei der innerhalb der ersten
sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung
mit Ohrmarken bereits Hautstanzproben entnom-
men und auf das BVD-Virus untersucht. 2020 hat
das LUA insgesamt 130.843 dieser Ohrstanzen
von Kälbern untersucht. Nachweise des Virusan-
tigens wurden nur bei zwei Tieren in zwei Bestän-
den geführt.
3
Die zu den Transmissiblen Spongiformen Enze-
phalopathien (TSE) gehörende atypische Form
der Scrapie (Traberkankheit) ist weder auf den
Menschen noch auf andere Tiere übertragbar. Die
meist bei älteren, möglicherweise erblich hierzu
besonders veranlagten Schafen spontan auftre-
tende zentralnervöse Erkrankung wird durch fehl-
gefaltete Eiweiße an der Oberfläche von Gehirn-
zellen ausgelöst, die nur mikroskopisch sichtbar
schwammartige Veränderungen im Gehirn her-
vorrufen. Die Erkrankung äußert sich in Verhal-
tens- und Bewegungsstörungen, später bekom-
men die betroffenen Tiere starken Juckreiz und
scheuern sich wund.
Einem Ausbruch der atypischen Scrapie in ihrer
Herde sicher vorbeugen können Tierhalter nicht.
Wird die Krankheit nachgewiesen, werden die be-
troffenen Betriebe durch das lokale Veterinäramt
zwei Jahre lang überwacht und alle verendeten
und geschlachteten Tiere, die älter als 18 Mona-
te sind, müssen untersucht werden. Im Jahr 2020
wurde die Erkrankung im Rahmen eines laufen-
den Monitorings bei der stichprobenartigen Un-
tersuchung von 532 verendeten Schafen aus 388
Betrieben bei drei Tieren aus drei Beständen (zwei
Tiere aus Rheinland-Pfalz, ein Tier aus dem Saar-
land) nachgewiesen.
Nicht mehr nachgewiesen wurden dagegen An-
tikörper gegen das Bovine Herpesvirus Typ 1
(BHV-1). Das Virus führt bei Rindern zu einer Er-
krankung mit unterschiedlichen Verlaufsformen.
Die Tiere sind lebenslang infiziert, wobei sie nicht
immer mit Symptomen erkranken. Diese Sympto-
me können von grippeartigen Erscheinungen (Fie-
ber, Nasenausfluss) bis hin zu Milchrückgang und
Erkrankungen der Fortpflanzungsorgane reichen.
Der Erreger ist für Rinder hochansteckend, für den
Menschen aber ungefährlich.
Auch nachdem sich Rheinland-Pfalz im Juni 2017
als offiziell frei von der Seuche erklärt hatte, wa-
ren Antikörper gegen das Virus in den letzten Jah-
ren noch auf sehr niedrigem Niveau in der Rin-
derpopulation vorhanden. Bei den im Rahmen der
Überwachung der Seuchenfreiheit durchgeführten
4
Untersuchungen von 72.016 Blutproben aus 3.143
Beständen und 6.398 Tank- und Einzelmilchpro-
ben aus 1.151 Beständen wurden erstmals keine
Antikörper geben das BHV-1-Feldvirus mehr nach-
gewiesen. Die Betriebe müssen sich aber weiter-
hin konsequent durch Biosicherheitsmaßnahmen
vor einer Wiedereinschleppung der Seuche schüt-
zen und insbesondere darauf achten, Tiere aus-
schließlich aus BHV1-freien Beständen zu kaufen.
Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine
durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, ihr
natürliches Reservoir sind wilde Wasservögel. Im
vergangenen Jahr hat das Landesuntersuchungs-
amt insgesamt 36 Wildvögel molekularbiolo-
gisch auf den Erreger untersucht - alle mit ne-
gativem Ergebnis. Außerdem hat das LUA 70
Blutproben von Hühnern, Puten und Gänsen aus
insgesamt sechs Beständen ebenfalls mit negati-
vem Ergebnis auf Antikörper gegen Aviäre Influ-
enzaviren untersucht.
Monitoring-Programme:
Schweinepest im Blick
Nach dem erstmaligen Nachweis der Afrikani-
schen Schweinepest (ASP) in Deutschland im
September 2020 in Brandenburg wurden auch in
Rheinland-Pfalz die seit dem Jahr 2014 laufen-
den Monitoring-Untersuchungen nochmals in-
tensiviert. Die Jäger wurden aufgefordert, alle so-
genannten Indikatortiere, also verendete und bei
Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit
pathologisch-anatomischen Veränderungen und
klinisch auffällige Tiere zur Untersuchung einzu-
senden. Zudem wurde die vom Land bereitgestell-
te Prämie für die Einsendung von Fallwild auf Un-
fallwild ausgeweitet und auf nunmehr 70 Euro
aufgestockt.
Im Jahr 2020 wurden im LUA insgesamt 724
Wildschweine molekularbiologisch auf den Erre-
ger der ASP untersucht. Alle Proben waren nega-
tiv, es gab keine Hinweise auf ein Seuchengesche-
hen im Land. Zudem hat das LUA im Rahmen des
differenzialdiagnostischen Ausschlusses der ASP
93 Hausschweine aus 41 Beständen untersucht –
ebenfalls alle mit negativem Ergebnis.
Eine Bedrohung der Wild- und Hausschweine-
population stellt nach wie vor die Klassische
Schweinepest (KSP) dar, obwohl Deutschland
seit 2016 offiziell frei von dieser anzeigepflichti-
gen Tierseuche ist. Während die Untersuchung der
sogenannten Indikatortiere uneingeschränkt fort-
gesetzt wurde, konnte die Beprobung der gesund
erlegten Tiere aufgrund der günstigen Seuchenla-
ge im Verlauf des Jahres auf eine landesweit be-
Sie ist 2020 zwar nicht im Land aufgetreten, dennoch
bleibt die Vogelgrippe eine Bedrohung für Wildvögel und
Hausgeflügel. © Urmelbeauftragter/ Wikimedia
rechnete Stichprobe umgestellt werden. Auch
2020 gab es in Rheinland-Pfalz keine Nachwei-
se des Erregers: Die virologische und/oder serolo-
gische Untersuchung von 4.830 Wildschweinen
brachte keine Hinweise auf ein Seuchengesche-
hen. Und auch die differenzialdiagnostischen Un-
tersuchungen von 82 Hausschweinen aus 39 Be-
ständen auf das Virus der KSP sowie von 128
Schweinen aus 7 Beständen auf Antikörper gegen
den Erreger hatten ein negatives Ergebnis.
Deutschland bleibt weiterhin auch frei von Toll-
wut. Um diesen Status aufrechtzuerhalten und In-
fektionen in der Wildtierpopulation frühzeitig zu
erkennen, werden sogenannte Indikatortiere auf
das Virus untersucht: verendet aufgefundene, ver-
unfallte, krank erlegte, oder sonst auffällige Füch-
se, Waschbären und Marderhunde, die das natür-
liche Reservoir für die Tollwut darstellen. Jägern,
die solche Indikatortiere einsenden, wird in Rhein-
land-Pfalz eine Prämie von 50 Euro gewährt.
2020 hat das LUA insgesamt 357 Tiere (davon
338 Füchse und fünf Waschbären) mit negativem
Ergebnis untersucht.
Auch wenn es 2020 keine Nachweise gab, blei-
ben Monitoring-Untersuchungen notwendig, um
Kenntnis über die mögliche Verbreitung der Vi-
ren zu erlangen. Eine Übertragung des Erregers
auf Hausgeflügel-Bestände muss durch Biosicher-
heitsmaßnahmen in den Geflügelbetrieben unbe-
dingt verhindert werden, da sie aufgrund der dann
zu treffenden Maßnahmen mit hohen wirtschaft-
lichen Verlusten einhergeht.
Wie wichtig das Monitoring ist, hat ein Ausbruch
der Vogelgrippe Anfang 2021 in einem Vogelpark
im Rhein-Pfalz-Kreis gezeigt. Ende Januar waren
dort Aviäre Influenzaviren bei einer verendeten
Hawaiigans nachgewiesen worden. In der Folge
wurden alle Vögel in dem Park regelmäßig unter-
sucht, um kranke Tiere schnell erkennen und von
den restlichen Tieren getrennt versorgen zu kön-
nen. So konnte der Ausbruch in rund zwei Mona-
ten erfolgreich eingedämmt werden.
Sämtliche Proben landeten im LUA, darunter Tier-
körper, Sammelkotproben und vor allem Rachen-
oder Kloakentupferproben. Insgesamt wurden
410 Proben aus dem Vogelpark molekularbiolo-
gisch auf Aviäre Influenzaviren (AIV) untersucht.
Bei 13 Tieren hatte die Untersuchung auf AIV-Ge-
nom ein positives bzw. fragliches Ergebnis. Durch
weiterführende Untersuchungen im ITSD wur-
de bei einigen Tieren AIV-Genom vom Subtyp
H5N8 nachgewiesen. In solchen Fällen übernahm
das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundes-
forschungsinstitut für Tiergesundheit die Bestim-
mung, ob es sich um eine hochansteckende Vari-
ante der Viren handelte.
5
Blaumeisensterben:
Neue Seuche im Land
Das im Frühjahr 2020 in weiten Teilen Deutsch-
lands beobachtete Vogelsterben machte auch vor
Rheinland-Pfalz nicht halt. Betroffen waren in ers-
ter Linie Blaumeisen, aber auch bei anderen Mei-
senarten trat die Erkrankung auf. Die Tiere wa-
ren aufgeplustert und wirkten teilnahmslos, auch
Schwierigkeiten beim Atmen sowie bei der Fut-
ter-und Getränkeaufnahme wurden beobachtet.
In erster Linie fanden sich aber gehäuft tote Tiere,
bei denen eine mit Gewebsuntergang einherge-
hende Entzündung der Lunge vorlag. Aus den Ver-
änderungen wurde das Bakterium Suttonella or-
nithocola isoliert, welches allgemein als Auslöser
der Erkrankung angesehen wird.
Suttonella ornithocola trat erstmals 1996 in Groß-
britannien und dann 2018 auch in Deutschland in
Verbindung mit lokal gehäuften Todesfällen bei
Meisen in Erscheinung. Warum der Erreger im Jahr
2020 eine plötzliche und überregionale Ausbrei-
tung erfahren hat und ob er allein für das Massen-
sterben der Vögel verantwortlich ist, ist derzeit
noch unklar.
Die Übertragungswege von Suttonella ornithoco-
la sind nicht bekannt; eine Infektion über Aeroso-
le oder bei engem Kontakt der Vögel untereinan-
der ist zu vermuten. Berichte über Nachweise des
Erregers bei anderen Vögeln, Säugern und insbe-
sondere beim Menschen gibt es bisher nicht. Den-
noch sollten tote Tiere nicht mit bloßen Händen
angefasst werden. Nach Kontakt mit Vögeln oder
Futterstellen sollten die Hände gründlich mit Sei-
fe gewaschen werden.
An Futterstellen wird der Erreger scheinbar be-
sonders leicht auf andere Vögel übertragen, denn
viele tote Meisen wurden in der Nähe von Fut-
terplätzen gefunden. Werden mehrere kranke
Vögel in der Nähe einer Futterstelle beobachtet,
sollte die Fütterung dort bis auf Weiteres einge-
stellt werden. Gleiches gilt für Wassertränken,
denn auch hier kann der Erreger leichter übertra-
gen werden. Grundsätzlich gilt, dass Sauberkeit
und Hygiene am Futterplatz sehr wichtig sind.
Futterreste und Kot müssen regelmäßig entfernt
und Verschmutzungen beseitigt werden. Ins-
besondere kleine Wasserstellen sollten täglich
gründlich gereinigt und neu mit sauberem Trink-
wasser befüllt werden.
Im Verlauf des Jahres 2020 wurden im LUA insge-
samt zwölf Blaumeisen – darunter sechs Küken –
untersucht. Dabei wiesen drei Tiere die typischen
Veränderungen auf, bei einem weiteren Tier wur-
de Suttonella ornithocola nachgewiesen.
Kein leichtes Jahr für die Blaumeise: Ein neuer Erreger
machte der Population zu schaffen. © Maximilian Dorsch
/ Wikimedia
6
Über ein gehäuftes Vorkommen der Erkrankung
liegen für das Jahr 2021 bisher keine Berichte vor.
Die Meisenbestände haben sich zwischenzeitlich
wieder weitgehend erholt. Da auch andere Erkran-
kungen zu ähnlichen Symptomen führen können,
ist eine sichere Diagnose nur anhand von labordi-
agnostischen Untersuchungen möglich. Das Auf-
treten der Seuche unterstreicht die Notwendig-
keit differenzialdiagnostischer Untersuchungen
zur Feststellung der Erkrankungs- und Todesursa-
chen bei Nutz- und Wildtieren – nicht zuletzt im
Hinblick auf den Ausschluss des Auftretens von
bekämpfungspflichtigen Seuchen oder zoonoti-
scher Erreger.
Pseudotuberkulose:
LUA hilft bei Früherkennung
Schaf- und Ziegenhalter in Rheinland-Pfalz haben
die Möglichkeit, an Monitoring- und Sanierungs-
programmen zur Bekämpfung und Überwachung
der Pseudotuberkulose in ihren Beständen teilzu-
nehmen. Das Angebot wird gerne angenommen,
weil die einzig effektive Bekämpfungsmethode da-
rin besteht, infizierte Tiere frühzeitig zu identifizie-
ren und aus den betroffenen Herden zu entfernen.
Die Pseudotuberkulose (Pseudo-Tb) ist eine weit
verbreitete, chronisch verlaufende, unheilbare In-
fektionskrankheit, die weltweit durch das Bakte-
rium Corynebakterium pseudotuberculosis her-
vorgerufen wird. Die Krankheit tritt überwiegend
bei Schafen und Ziegen auf, kann aber auch in sel-
tenen Fällen beim Menschen vorkommen. Die
Pseudo-Tb führt bei Schafen und Ziegen unter
anderem zu Milchrückgang, Leistungsabfall, Ab-
magerung bis hin zum Tod und damit zu erheb-
lichen wirtschaftlichen Schäden. Kennzeichnend
für die Erkrankung ist eine Abszessbildung in ober-
flächlichen und inneren Lymphknoten sowie in
Organen. Ein Großteil der infizierten Tiere zeigt
keine Symptome, wodurch die Pseudotuberkulose
häufig unerkannt bleibt. Hierin besteht ein hohes
Infektionsrisiko für die restliche Herde.
Beim Menschen kann es durch massiven Erre-
gerkontakt, z.B. beim Eröffnen von Abszessen bei
Tieren, zu Infektionen mit Lymphknotenentzün-
dungen kommen, wobei eine Behandlung mit An-
tibiotika möglich ist.
Zur Erkennung der Pseudo-Tb werden bei allen
Schafen und Ziegen eines teilnehmenden Bestan-
des ab einem Alter von einem Jahr die betreffen-
den oberflächlichen Lymphknoten abgetastet und
parallel dazu in vorgegebenen Zeitabständen das
Blut untersucht. Tiere, die infiziert sind, werden
aus der Herde entfernt. Zugekauft werden dürfen
nur Tiere aus Pseudotuberkulose-unverdächtigen
Beständen. Durch diese Vorgehensweise wird die
Krankheit sukzessive aus dem Bestand getilgt.
Im Jahr 2020 haben 45 Schaf- und Ziegenbe-
triebe am Pseudotuberkulose-Monitoring-Pro-
gramm teilgenommen. Davon haben 36 Betriebe
mit ausschließlich negativen Ergebnissen den Sta-
tus „Pseudotuberkulose unverdächtig“ erreicht.
Neun Betriebe befinden sich weiterhin im Aner-
kennungsverfahren.
Schweinehaltungen: Beratung
soll Erkrankungen vorbeugen
Der Schweinegesundheitsdienst des LUA begleitet
ein Projekt zur frühzeitigen Erkennung und Gegen-
regulation bei Gesundheitsstörungen in Schwei-
nehaltungen. Dabei wird die Stoffwechselsituati-
on von Sauen in Hochleistungsphasen untersucht.
Die Beurteilung der Tiergesundheit in Mastbetrie-
ben mit Blick auf Atemwegserregern ist ein weite-
rer Schwerpunkt.
Die heutigen Hochleistungstiere mit über 30 auf-
gezogenen Ferkeln pro Jahr bedürfen einer be-
sonderen Beobachtung und Fütterung durch
erfahrene Tierhalter. Unzureichende Stoffwechsel-
leistungen können frühzeitig Hinweise geben, das
etwas nicht stimmt. Deshalb wird der Stoffwech-
sel der Tiere im Projekt einer näheren Betrachtung
unterzogen. Neben einer Auswertung der allge-
meinen Blutparameter werden ausgewählte Para-
meter zur Erkennung von Störungen im Mineral-
stoffwechsel, der Leber, der Muskeln, der Nieren
oder des Kohlehydrat- und Proteinstoffwech-
sels als Indikatoren genutzt. Insgesamt werden
durchschnittlich 8 - 10 Proben aus 10 Betrieben
gezogen. Beim Vergleich der Werte verschiede-
ner Herden und Leistungen ergibt sich ein durch-
schnittliches Niveau, anhand dessen Abweichun-
gen erkennbar werden.
Atemwegserkrankungen in der Mast
Atemwegserkrankungen sind das vordringlichs-
te Problem der Schweinehaltung insbesondere in
der Mast. Im Projekt wurden insgesamt 336 Tiere
aus 23 Betrieben auf Antikörper gegen die Krank-
heiterreger PRRSV (Porzines reproduktives und re-
spiratorisches Syndrom Virus) (320 Proben), Influ-
enza A (104 Proben), Haemophilus parasuis (HPS,
7
Glässer) (84 Proben) und Actinobacillus pleuro-
pneumoniae (APP) (130 Proben) untersucht.
Speziell in den Mastbetrieben treten die Proble-
me mit Atemwegserkrankungen oft explosions-
artig auf; Antibiotika sollen aber möglichst wenig
eingesetzt werden. Daher gewinnt die konkre-
te Kenntnis über unterschwellig in der Herde vor-
handene Atemwegsinfekte an Bedeutung. Mit
dem Projekt wird ein niedrigschwelliges Angebot
gemacht: Mit Zustimmung der Landwirte wird am
Schlachthof eine Stichprobe von sechs Schlacht-
schweinen je Betrieb genommen und untersucht.
Je nach Ergebnis werden dann eine Rücksprache
mit dem betreuenden Tierarzt und vorsorgende
Impfungen empfohlen.
Ferkelkastration:
LUA schult Landwirte
Eine Änderung des Tierschutzgesetzes verbietet ab
dem 1. Januar 2021 die betäubungslose Kastration
von männlichen Ferkeln in Deutschland. Eine al-
ternative Methode, um das von vielen Menschen
auch in geringen Spuren als ekelerregend wahrge-
nommenen Testosteron-Abbauprodukt alpha-An-
drostenon (Ebergeruch) zu verhindern, ist die Im-
munkastration (Verhinderung der Bildung von
Geschlechtshormonen). Die Ferkelabnehmer, die
Mäster und die Schlachthöfe befürchteten bei der
Immunkastration jedoch Qualitätseinbußen des
Fleisches und letztlich Vorbehalte der Verbrau-
8
cher. Trotz vielfältiger Initiativen zur Informati-
on über diese Methode wird daher weiterhin eine
Entfernung der Hoden gewünscht.
Da die Ferkelbetäubungssachkunde-Verordnung
die Narkose durch sachkundige Landwirte zu-
lässt, gab es 2020 in Rheinland-Pfalz einen gro-
ßen Schulungsbedarf. Der Pflichtenkatalog sieht
einen aufwändigen Schulungsprozess in Theorie
und Praxis mit entsprechend zugelassenen Gerä-
ten vor. Dazu wurde nach Vorarbeiten der bundes-
deutschen Schweinegesundheitsdienste und der
Lehr-und Versuchsanstalten ein Schulungskon-
zept unter Vorsitz des Schweinegesundheitsdiens-
tes des LUA an der Lehr-und Versuchsanstalt Neu-
mühle etabliert.
Im LUA diagnostizierte anzeigepflichtige Tierseuchen in Rheinland-Pfalz 2020
Untersuchungen
Tierseuche
(Tierart)
Blauzungenkrankheit (Rind)Blut
Bovine Virusdiarrhoe (Rind)Ohrstanze
Salmonellose1 (Rind)Kot
Transmissible Spongiforme
Enzephalopathie,
atypische Scrapie (Schaf)Monitoring-
tierkörper
1
Nachweise
Nachweis
(Methode)
Matrix
ProbenBestände
Proben
Bestände
14.1491.70811
130.8433.68122
2.2598981
53238822
BT-Genom (PCR)
BVD-Virus-Antigen
(ELISA)
Salmonella species
(Bakterienkultur)
pathologisches
Prionprotein (ELISA)
hat als Zoonose Bedeutung für den Menschen
Auf Grund der Untersuchung verschiedener Matrizes und der Anwendung verschiedener Untersuchungsmethoden
sowie gegebenenfalls erfolgter Mehrfachuntersuchungen sind Doppelnennungen von Proben und Beständen möglich.
Besondere Schwerpunkte sind neben der Technik,
der Organisation und dem Arbeitsschutz die Tier-
beobachtung und das Tierverhalten. Auf die Beob-
achtung von Schmerzsymptomen und die korrek-
ten Maßnahmen zur Schmerzbehandlung wurde
besonderer Wert gelegt. Pandemiebedingt wurde
der Großteil der Schulungen online angeboten. Die
Teilnahme wurde im Webinar und durch fortlaufen-
de Fragen bzw. Präsenz bestätigt. Zudem konnte
auch noch eine Präsenzveranstaltung unter stren-
gen Hygienebedingungen abgehalten werden.
Bilanz: Der Schweinegesundheitsdienst des LUA
und die Tierärztinnen der Lehr-und Versuchsan-
stalt Neumühle haben 43 Teilnehmende erfolg-
reich geschult und geprüft.
9
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2016
© LUA
Tierseuchenbilanz 2016:
Gute und schlechte Nachrichten
Zur Überwachung der Tiergesundheit im Land
hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) im Jahr
2016 insgesamt 292.381 Proben von landwirt-
schaftlichen Nutztieren, Wild- und Zootieren
sowie Heimtieren aus Rheinland-Pfalz untersucht.
Diese Untersuchungen dienen als Grundlage für
die Risikobewertungen und die tierseuchenrecht-
lichen Maßnahmen der Veterinärverwaltung im
Land sowie für die Therapie und die Management-
Maßnahmen in den Betrieben.
Im Verlauf des Jahres wurden vom LUA sechs der
54 derzeit staatlich bekämpften so genannten an-
zeigepflichtigen Tierseuchen nachgewiesen - drei
bei Rindern und jeweils eine bei Wildvögeln und
Fischen. Von besonderer Bedeutung war die Ge-
flügelpest, die die gesamte Veterinärverwaltung
bis ins folgende Jahr hinein in Atem gehalten hat.
Anders als die staatlich bekämpften Tierseuchen
werden die so genannten meldepflichtigen Tier-
krankheiten nur statistisch erfasst, um über deren
Vorkommen einen ständigen Überblick zu behal-
ten. Von den derzeit 23 meldepflichtigen Tier-
krankheiten wurden 2016 vom LUA zwölf nachge-
wiesen, darunter auch die Infektion von Füchsen
mit dem Kleinen Fuchsbandwurm – einem auch
für den Menschen sehr gefährlichem Parasiten.
Geflügelpest hält gesamte
Veterinärverwaltung in Atem
Es begann Anfang November 2016 mit ein paar
Reiherenten auf einem See in Schleswig-Holstein,
am Ende grassierte die hochansteckende Variante
des Vogelgrippevirus H5N8 in ganz Europa – mit
zahlreichen toten Wildvögeln, Ausbrüchen in
Haus-/ Nutzgeflügelbeständen mit der Folge von
Tötungsmaßnahmen und massiven Auswirkungen
auf die Geflügelwirtschaft.
Auch Rheinland-Pfalz blieb von dem Seuchenzug
nicht verschont. Erstmals nachgewiesen wurde
2
H5N8 in Rheinland-Pfalz im Dezember 2016 bei
zwei Wildenten aus dem Kreis Ahrweiler und aus
dem Stadtgebiet von Koblenz. Bis zum Anfang
März 2017 sollten noch 20 weitere Nachweise bei
Wildvögeln folgen. Betroffen waren 15 Schwäne,
zwei Möwen und drei Reiherenten aus den Kreisen
Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Trier-
Saarburg und aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis.
Von November 2016 bis Mai 2017 hat das Lan-
desuntersuchungsamt fast 2.200 Proben auf
Vogelgrippe untersucht – etwa 400 Proben von
Wildvögeln und 1.800 von Haus-, Zoo- und Zier-
geflügel.
Um die Geflügelbestände im Land vor einer
Ansteckung zu schützen, wurde in Risikogebieten
und bei einem Nachweis des Geflügelpestvirus
in den betroffenen Landkreisen die Aufstallung
(Stallpflicht) angeordnet. Im letzteren Fall wurden
zudem Restriktionsgebiete ausgewiesen mit
Untersuchungspflichten und Handelseinschrän-
kungen. Für alle Geflügelhalter galten außerdem
Hygienemaßnahmen zur Biosicherheit.
Glück im Unglück: Da mit Ausnahme zweier
Hausgänse aus dem Kreis Bad Dürkheim kein
Hausgeflügel von H5N8 betroffen war, mussten
in Rheinland-Pfalz nur zwei Kleinstbestände mit
zusammen acht Tieren gekeult werden.
Der Nachweis der niedrigpathogenen Variante
des Subtyps H5N3 bei Enten eines Rassegeflügel-
zuchtvereins im Kreis Germersheim führte nicht
zur Tötung des Bestandes, sondern zur Stallpflicht
und zur regelmäßigen Untersuchung der dort
lebenden Tiere.
Die Geduld der Nutzgeflügelhalter wurde durch
die tierseuchenrechtlichen Anordnungen zur Ein-
dämmung der Geflügelpest auf eine harte Probe
gestellt. Gegen Ende des Seuchenzuges wurde die
Stallpflicht für einige zu einer wirtschaftlichen
Bedrohung. Der Grund: Werden Eier als „Eier aus
Freilandhaltung“ verkauft, müssen die Hennen
tagsüber uneingeschränkten Zugang zu einem
Auslauf im Freien haben. Bei einer angeordneten
Die Sicherheit der Mitarbeiter steht bei der Untersuchung auf gefährliche Tierseuchen an erster Stelle.
Stallpflicht dürfen die Eier für maximal zwölf Wo-
chen trotzdem noch als „Eier aus Freilandhaltung“
(Kennnummer „1“) vermarktet werden. Nach
Ablauf dieser Frist ist jedoch nur noch die Angabe
„Bodenhaltung“ (Kennnummer „2“) erlaubt. Für
die Geflügelhalter bedeutet dies eine Gewinnein-
buße von etwa fünf Cent pro Ei.
Hintergrund
Das Vogelgrippevirus wird von Vogel zu Vogel
bzw. über die Ausscheidungen von Vögeln über-
tragen. Zugvögel, die in Gewässernähe rasten,
können das Virus in die einheimische Wildvogel-
population oder auch in Nutzgeflügelbestände
einschleppen. Indirekt kann der Erreger auch über
Fahrzeuge oder Futter übertragen werden.
Auch der Mensch ist ein potenzieller Überträger
der Seuche: Über nicht gereinigte und desinfizier-
te Kleider, Schuhe oder Hände kann das Virus der
Aviären Influenza weiter verbreitet werden. Die
Erkrankung verläuft schnell und endet für er-
© LUA
krankte Tiere meist tödlich. Bislang ist keine Über-
tragung von H5N8 auf den Menschen bekannt.
Das LUA ist bei Ausbrüchen wie diesem stark
gefordert, unter anderem als Dienstleister in der
Seuchendiagnostik. Bei der Vogelgrippe wird im
Labor nicht der Erreger selbst, sondern seine Erb-
substanz nachgewiesen. Dazu wird die Probe (z.B.
Organteile oder Kot) erst zerkleinert, dann wird
die Erbsubstanz des Erregers daraus extrahiert und
so lange vervielfältigt bis sie computergestützt
sichtbar gemacht werden kann. Ist der Nachweis
von H5N8 oder anderen Aviären Influenzaviren im
LUA erfolgt, untersucht das Friedrich-Loeffler-In-
stitut auf der Insel Riems, ob es sich um die hoch-
ansteckende Variante dieses Virustyps handelt.
Als Bindeglied zwischen den für die Tierseuchen-
bekämpfung zuständigen Kommunen und dem
Umweltministerium war es auch Aufgabe des
LUA, für die Landesregierung, den Bund und die EU
alle Informationen zur Lage und zu den Bekämp-
fungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz zu bündeln.
3
Aujeszkysche Krankheit:
Jagdhund stirbt an Infektion
Für Menschen ungefährlich, für Hunde aber töd-
lich: Das LUA hat 2016 bei einem Jagdhund die
Aujeszkysche Krankheit nachgewiesen. Das Tier
war zuvor bei zwei Jagden im Kreis Bernkastel-
Wittlich im Hunsrück eingesetzt worden und hat-
te dabei Kontakt zu Wildschweinen.
Schweine sind das Hauptreservoir des Erregers
der Aujeszkyschen Krankheit. Dank intensiver Be-
mühungen ist es bereits vor Jahren gelungen, die
Krankheit in den Hausschweinebeständen zu til-
gen - seit 2003 gilt Deutschland offiziell als frei
von der Krankheit. Damit dieser Status aufrecht-
erhalten werden kann, müssen Hausschweine-
bestände jährlich auf Antikörper gegen das Virus
untersucht werden.
Wildschweine können das Virus in sich tragen,
ohne zu erkranken. Eine Übertragung auf den
Menschen ist nicht bekannt, es kommt aber ge-
legentlich vor, dass sich Jagdhunde bei infizierten
Wildschweinen oder durch die Verfütterung von
rohem (Wild-)Schweinefleisch anstecken.
Für Hunde verläuft eine Infektion mit dem Virus
der Aujeszkyschen Krankheit immer tödlich. Nach
einer Inkubationszeit von zwei bis neun Tagen
kann bei infizierten Tieren ein intensiver Juckreiz
an Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren auf-
treten. Mit fortschreitender Erkrankung können
Apathie, Fieber Schluckbeschwerden, Speichel-
fluss, Erbrechen, Durst, Atemnot, Bewegungsstö-
rungen und Lähmungserscheinungen hinzukom-
men. Die Symptome ähneln denen der Tollwut,
im Gegensatz zur Tollwut zeigen von der Au-
jeszkyschen Krankheit betroffene Tiere aber
keine Aggressionen. Eine Impfung gibt es
für Hunde nicht. Bisskontakt bei der Jagd
ist zwar nicht immer zu vermeiden, doch
sollten Jäger ihre Hunde von erleg-
tem Schwarzwild möglichst
fernhalten und keine ent-
nommenen Innereien
roh verfüttern.
Bei Hausschweinen in Freilandhaltung muss un-
ter anderem sichergestellt sein, dass kein direkter
oder indirekter Kontakt zu Wildschweinen mög-
lich ist. Wird das Virus in einen Bestand einge-
schleppt, drohen massive wirtschaftliche Schäden.
Kleiner Fuchsbandwurm: Jeder
fünfte Fuchs im Land befallen
Die Füchse in Rheinland-Pfalz sind nach wie vor
vom Kleinen Fuchsbandwurm (Echinococcus
multilocularis) befallen. Das zeigen die Monito-
ring-Untersuchungen des LUA im Jahr 2016. Von
289 untersuchten Füchsen waren 66 befallen. Das
entspricht einer Quote von 22,8 Prozent.
Die Nachweiszahlen liegen damit im langjährigen
Mittel: Die Untersuchung von über 10.000 rhein-
land-pfälzischen Füchsen in den letzten 25 Jahren
hat gezeigt, dass die Befallsrate im Land konstant
bleibt. Etwa jedes fünfte Tier ist mit Echinococcus
multilocularis infiziert.
Der Kleine Fuchsbandwurm gilt in Mitteleuropa
als der für den Menschen gefährlichste Parasit
überhaupt: Unbehandelt endet eine Infektion fast
immer tödlich. Hauptüberträger des Bandwurms
sind Füchse. Das Problem für den Menschen sind
allerdings weniger die befallenen Füchse selbst,
sondern vielmehr ihre Hinterlassenschaften: Mit
dem Kot scheiden die Tiere die Eier des Fuchs-
bandwurms aus und können dabei Pilze, Beeren
oder Fallobst in Bodennähe verunreinigen.
Über diese mit den Eiern des Fuchsbandwurms
verunreinigten Lebensmittel können sich dann
auch Menschen infizieren. Bei einer Infektion
kann es zur lebensbedrohlichen und unheilbaren
alveolären Echinokokkose kommen. Die Sympto-
me – meist Schmerzen im Oberbauch und Funkti-
onsstörungen der Leber – treten unter Umständen
erst Jahre nach der Ansteckung auf. Erkrankte
müssen lebenslang Medikamente einnehmen.
Gefährdet sind besonders Förster, Jäger, Waldar-
beiter oder Landwirte. Bei der Arbeit im Garten
© grafikplusfoto - Fotolia.com
4
Kleiner Fuchsbandwurm: Das Problem sind die Hinterlassenschaften der infizierten Tiere.
sollten Handschuhe getragen und anschließend
die Hände gründlich gewaschen werden. Nah-
rungsmittel aus Wald, Feld und Garten sollten
vor dem Verzehr gründlich unter fließendem
Wasser abgewaschen werden. Die Eier des Kleinen
Fuchsbandwurms werden sicher abgetötet, wenn
kontaminierte Lebensmittel für wenige Minuten
auf mindestens 60 Grad erhitzt werden. Das Ein-
frieren dagegen überstehen die Eier über Monate
hinweg unbeschadet.
Mit dem Bandwurm infizieren können sich nicht
nur Füchse, sondern auch Hunde und Katzen,
wenn sie Mäuse fangen. Daher sollten sie regel-
mäßig, nach den Empfehlungen eines Tierarztes,
entwurmt werden.
Neuer „alter Bekannter“ bei
Wildschweinen nachgewiesen
Nach seiner wissenschaftlichen Erstbeschreibung
im 19. Jahrhundert geriet er zunächst wieder in
© Soru Epotok / Fotolia
Vergessenheit. Weil sich die Zufallsfunde häuften
und er möglicherweise auf den Menschen über-
tragen werden kann, rückte der Duncker´sche
Muskelegel (DME) in den vergangenen Jahren
allerdings wieder mehr und mehr in den Fokus der
Übewachungsbehörden.
Der DME ist ein Parasit, der zu seiner Entwicklung
mehrere Wirtswechsel benötigt und nacheinander
Fleischfresser, Wasserschnecken und Frösche be-
fällt. Werden infizierte Frösche von Fleischfressern
wie Fuchs oder Marderhund gefressen, beginnt
der Kreislauf von vorn. Auch andere Tiere wie
Wildschweine können sich durch Aufnahme des
Erregers beim Fressen infizieren.
Auf den Menschen wird der Duncker´sche Muskel-
egel über so genannte Schmierinfektionen bei der
Zubereitung oder beim Verzehr von infiziertem
Fleisch übertragen, wenn dieses nur unzureichend
erhitzt wurde. Es kann dabei zu milden lokalen,
aber auch zu sehr schweren tödlichen Krank-
heitsverläufen kommen. Derartige Krankheitsver-
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