Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. zeigt mit diesem Projekt, welche Möglichkeiten durch einen Naturschutzverband als Träger eines Kindergartens bestehen, auf Basis der Agenda 21 über die bisherigen Aufgaben eines Natur- und Umweltschutzverbandes hinaus eine neue Aufgabe in der Gesellschaft zu übernehmen. Durch dieses Modell wird gezeigt, welchen Einfluss ein ökologisch-orientierter, integrativer Ansatz auf die Organisationsstruktur, die pädagogische Arbeit und die Außenwirkung einer Einrichtung in Trägerschaft eines Naturschutzverbandes hat. In der Anfangsphase ging der LBV in Übereinstimmung mit vielen anderen Trägern, die integrative Einrichtungen führen, von der dreigruppigen Struktur seines Arche Noah Kindergartens aus. In einer integrativen und zwei 'normalen' Gruppen erlebten die Kinder ihre Einrichtung als einen Ort, in dem viel spieleri-sche Naturerfahrung, Entwicklung kindlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten am Lernort Natur und die Ausrichtung an dem Prinzip Maria Montessoris 'Hilf mir es selbst zu tun' Leitlinien der Kindergartenarbeit wa-ren. Schon früh wurde der Projektansatz als Methode fester Bestandteil des Arche Noah Kindergartens. Immer wurden die Kinder in die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Projekten mit einbezogen, und es wurden die Dimensionen angebahnt, die dem übergeordneten Ziel Gestaltungskompetenz (im Sinne von Prof. Dr. Gerd de Haan/FU Berlin) dienten. Intensive Schulung der Erzieherinnen durch das Umweltbildungsteam des LBV, gemeinsame Weiterentwicklung einer Pädagogik an der Schnittstelle zwi-schen Umweltbildung und Montessori-Pädagogik sowie starke Einbeziehung des Außengeländes bildeten die Grundlagen eines Prozesses, der hin zu einem offenen Haus mit vielfältigem Spiel- und Lernangebot führte. Intensive Elternarbeit, Kommunikation nach außen sowie in den Verband, intensive Beteiligung an der pädagogischen Diskussion auf allen Ebenen kennzeichneten den Fortgang des Projektes. Anpachtung eigener Flächen sowie intensive Nutzung der umgebenden Naturräume verstärkten das Leitbild des achtsamen Umgangs miteinander und wirkten sich positiv auf die pädagogische Arbeit im Arche Noah Kindergarten aus.
The project DIGSTER - Map and Go (Digital Based Terrain Mapping) aims at the technical aspects of digital terrrain mapping. For many questions in administration, planning and expertise terrrain mappings are indispensable. The whole process starting with the data acquisition in the field and ending with map products will be digitally performed by the system. Therefore, a platform appropriate for the use in the field (PDA) is combined with technologies from the disciplines of satellite navigation, remote sensing, communication, and mobile geoinformation systems. For DIGSTER a lot of practical applications already exist in connection with policies and directives on the national and also European level.
1.) Zielsetzung: a) Ueberwachung der Winterpopulationen (Bestand und Verbreitung); b) Ausscheidung von international und national bedeutenden Wasservogelgebieten. 2.) Projektplan und Methoden: a) Alljaehrliche Zaehlungen aller ueberwinternder Taucher, Schwaene, Enten und Blaesshuehner auf den wichtigen Gewaessern im ganzen Mittelland zur Ueberwachung der Bestaende; b) Grundlagenbeschaffung fuer die Planung allfaelliger Untersuchungen bei Arten und Gewaessern, die mittelfristig deutliche Veraenderungen zeigen; c) Periodische Neubeurteilung der international und national bedeutenden Ueberwinterungsgewaesser (Revision Inventare); d) Die Ergebnisse werden den IWRB zur Verfuegung gestellt (internationales Projekt).
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Bestandserfassung an ausgewaehlten Gewaessern seit 1966; Ermittlung von Bestandstrends und bestandssteuernder Faktoren ueber laengere Zeitraeume.
Afin de determiner quel est l'impact des mesures d'entretien des marais non boises (fauchage, debroussaillement, creation d'etangs, etc.) sur la biocenose, une serie d'etudes de surveillance scientifique a debute sur la vegetation, les invertebres et l'avifaune. De maniere generale, l'appreciation des effets se fait grace a la comparaison entre zones entretenues et zones jamais entretenues (zones-temoins). Des placettes permanentes ont ete instituees pour l'etude de la vegetation et des invertebres. La methode des plans quadrilles est utilisee pour le recensement des oiseaux et de certains groupes d'insectes. (FRA)
Ausgangslage: Wasservoegel bewohnen einen Lebensraum, der sich unter dem Einfluss des Menschen stark veraendert hat und weiter veraendert (Verbauungen, Folgen der Eutrophierung, zunehmende Praesenz des Menschen etc.). Ziel: Herausfinden, welche Anpassungen den versch. Arten erfolgreiches Brueten in ihrer angestammten Umgebung ermoeglichen, welche Faehigkeiten sie haben, sich veraenderten Bedingungen anzupassen und wie gut sie sich in der zwischenartlichen Konkurrenz durchzusetzen vermoegen. Damit sollen jene Grundlagen erarbeitet werden, welche geeignetes Handeln im Sinne des Artenschutzes ermoeglichen. Methode: Langfristig angelegte beschreibende und experimentelle Untersuchungen an Individuen von Populationen verschiedener Arten unter Einbezug des Fortpflanzungserfolges und der Entwicklung ihrer Bestaende an 4 bernischen Kleinseen. Bisher wurden Haubentaucher, Blaess- und Teichhuehner in die Untersuchung einbezogen. Bearbeitende oder in Bearbeitung stehende Themen: Verhalten und Bruterfolg der Haubentaucher bei starker Nutzung eines Gewaessers durch Wanderer, Fischer und Bootsfahrer. Anpassungen und Anpassungsfaehigkeit der Haubentaucher. Anpassungsfaehigkeit von Blaess- und Teichhuhnkueken an veraenderte Bedingungen.
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der gemeldeten EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete). Stand: Dezember 2008
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt schätzt auf Grundlage einer Hochrechnung der Vogelschutzwarten für Deutschland von ≥100 Mio. Vogelschlägen jährlich, dass in Berlin jedes Jahr mehr als vier Millionen Vögel an Glasscheiben verunglücken. Die Tiere erkennen durchsichtige und verspiegelte Scheiben nicht als Hindernis, und Zugvögel werden durch Beleuchtung der Gebäude angelockt. Das ist ein Problem, zumal es immer mehr Glasfassaden gibt. Je größer eine Scheibe ist und je mehr Vegetation sich in ihr spiegelt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Vogelschlag kommt. Zeitgemäße Stadtplanung und Architektur sollen die Artenvielfalt fördern. Dazu müssen sie die Bedürfnisse der Tiere berücksichtigen und so früh wie möglich integrieren. Wenn Neubauten auf Glasfassaden setzen, sollten diese durch Markierungen entschärft werden. Das lässt sich durch Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck bewerkstelligen. Die Markierungen müssen bestimmte Strichstärken und Abstände (max. 11 Zentimeter) einhalten, damit sie von Vögeln wahrgenommen werden können und sie nicht versuchen, zwischen ihnen durchzufliegen. Solange das beachtet wird, können Architektinnen und Architekten die Markierungen frei gestalten – und damit nicht selten ihren Gebäudeentwurf bereichern. Das Wissen um die Bedeutung vogelfreundlichen Glases wächst erst. Noch wird der Vogelschutz selten früh in die Neubauplanung integriert. Doch es gibt gute Beispiele. Beim Axel-Springer-Neubau etwa wurde die Glasfassade mit einem Muster bedruckt. Auch Sonnenschutzelemente können Vogelschlag verhindern. Ein Vorbild in dieser Hinsicht ist das Berlin Institute for Medical Systems Biology in Berlin-Mitte. Auch hier wurden die Scheiben mit einem Muster versehen. Selbst bestehende Glasflächen lassen sich vogelsicher machen – mit nachträglich angebrachten Folien. Oft braucht es nur Aufklärung über das Problem und die Lösungen, die es gibt. Die Tropenhalle in den „Gärten der Welt“ in Marzahn etwa erhielt ein hochwirksames Muster aus waagerechten Linien. Mit senkrechten Klebestreifen wurde kürzlich eine gläserne Lärmschutzwand in Berlin-Lichtenberg für Vögel sichtbar gemacht. Sind die Fenster Ihrer Wohn- oder Arbeitsstätte eine Gefahr für Vögel? Wenn ja, schaffen Sie Abhilfe und rüsten Sie das Glas mit Markierungen nach! Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht Vogelschutz und Glasarchitektur im Stadtraum Berlin (BUND) Schutz der biologischen Vielfalt am Gebäude – Chancen und Notwendigkeit einer artenschutzgerechten Bauplanung (BUND)
Der Datensatz der Landesweit bedeutsamen Gebiete für Brut- und Gastvögel aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus den avifaunistisch wertvollen Bereichen für Brut- und Gastvögel mit landesweiter, nationaler und internationaler Bedeutung sowie den landesweit bedeutsamen Großvogellebensräumen (Schwarzstorch-Lebensräumen) zusammen, die im Rahmen der Bewertung der für Brutvögel wertvollen Bereiche als landesweit bedeutsam eingestuft wurden. Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 353 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 8 |
| Land | 177 |
| Wissenschaft | 4 |
| Zivilgesellschaft | 18 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 17 |
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 34 |
| Förderprogramm | 275 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 10 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 107 |
| Umweltprüfung | 10 |
| unbekannt | 70 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 161 |
| offen | 355 |
| unbekannt | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 503 |
| Englisch | 62 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 17 |
| Bild | 17 |
| Datei | 38 |
| Dokument | 81 |
| Keine | 291 |
| Unbekannt | 14 |
| Webdienst | 38 |
| Webseite | 157 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 233 |
| Lebewesen und Lebensräume | 529 |
| Luft | 121 |
| Mensch und Umwelt | 529 |
| Wasser | 184 |
| Weitere | 444 |