Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der gemeldeten EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete). Stand: Dezember 2008
WMS Kartendienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.
WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer Vogelschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 4 (1) VS-Richtlinie). Darüber hinaus sind auch für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung entsprechende Schutzgebiete auszuweisen.
Vogelschutzgebiete Deutschlands (Gebietsmeldungen der Bundesländer und des Bundes gemäß der Vogelschutzrichtlinie).
Das Shape beinhaltet die Abgrenzungen der gemeldeten EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete). Stand: Dezember 2008
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale in flächiger Ausprägung und als Objekte, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturpark Barnim (Berliner Teil), FFH - Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA - Flächen) des Netzes Natura 2000, einstweilig sichergestellte Flächen in einer aktuellen, grundstücksgenauen Karte im Maßstab 1:1.000). Die amtlichen Karten zur jeweiligen Schutzverordnung können bei der jeweils örtlich zuständigen unteren Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Bezirksamt oder bei der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltAbt. III) eingesehen werden. Nur diese amtlichen analogen Karten sind rechtsverbindlich, sofern die Karten nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin mitveröffentlicht wurden.
Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile, FFH - und Natura 2000 - Gebiete, Landschaftspläne (historische Überblicksdarstellung ohne Grundstücksbezug mit Umland für das Jahr 2003 im Maßstab 1:50.000)
Die "Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wildlebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet.
Das Projekt "Naturschutz und Wasserrahmenrichtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Im Rahmen dieses Projektes entwickelt Ecologic ein Arbeitsprogramm zum Thema 'Konsequenzen aus der Vogelschutz-, der Flora-Fauna-Habitat- und der Wasserrahmenrichtlinie für die Landwirtschaft - Strategien zur Lösung von Konflikten und Nutzung von Synergien bei der Umsetzung'. Ziel des Projektes war eine Zusammenarbeit zwischen Natur- und Artenschutz, Gewässerschutz und Landwirtschaft zu initiieren und allgemeine Handlungsstrategien zu entwickeln.