Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Um ihren Einsatz kommen wir nicht herum. Gleichzeitig müssen wir aber alle Möglichkeiten nutzen, um schädliche Auswirkungen zu minimieren. Glas als Problem für Vögel Licht als Problem für Tiere Wieviele Vögel fliegen gegen Glas? Glas ist der menschlich bedingte Faktor, durch den am meisten Vögel umkommen. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat hochgerechnet, dass jährlich in Deutschland vermutlich über 100 Millionen Vögel an Glas sterben. Das wären über 5 % aller im Jahresverlauf vorkommenden Vogelindividuen (LAG VSW 2017). Damit dürfte Glas inzwischen dafür mitverantwortlich sein, dass die Zahl der Vögel in Deutschland, Europa und weltweit zurückgeht und unser Planet Jahr für Jahr mehr an Biodiversität verliert. Betroffen sind auch zahlreiche Zugvögel. Warum fliegen Vögel gegen Glas? Die Ursachen, die zu Anflügen führen, sind schon lange bekannt: Transparenz oder Reflexion. Entweder sehen Vögel durch die Glasscheibe hindurch Bäume, Sträucher, den Himmel oder ein sonstiges Ziel und wollen dorthin fliegen. Oder sie sehen die Spiegelung ihres Ziels in der Scheibe. Reflexionen sind besonders in der Stadt ein relevanter Faktor. In beiden Fällen prallen fliegende Vögel mit erheblicher Geschwindigkeit gegen das Glas. Die Folge sind meist starke Kopf- oder innere Verletzungen. Beleuchtung kann als verstärkender Faktor hinzukommen: Zugvögel können nachts vom Licht angelockt oder irritiert werden und kollidieren dann an den Glasscheiben der Umgebung. Welche Vögel fliegen gegen Glas? Tatsächlich kann kein Vogel Glas erkennen, betroffen sein kann daher theoretisch jede Art. Es ist vielmehr eine Frage, ob sich Glas in ihrem Lebensraum befindet. Und hierbei muss das gesamte Jahr betrachtet werden. Manche Wasservögel und Vogelarten der offenen Landschaft treffen so gut wie nie auf gläserne Strukturen. Aber die meisten anderen Vogelarten kommen auch in Siedlungsräume, sowohl als Brutvögel als auch als Durchzügler oder im Winter. Das in Berlin dokumentierte Artenspektrum reicht von Haussperling über Nebelkrähe, Gelbspötter, Eisvogel, Sing- und Rotdrossel, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Teichrohrsänger bis Habicht und Waldohreule. Direkt an innerstädtischen Gewässern wurden auch Stockente und Höckerschwan als Anprallopfer gefunden. Gerade Zugvögel sind vielfach betroffen. So ist die Waldschnepfe ein regelmäßiges Glasopfer im März und Oktober/November, obwohl diese Art nicht hier brütet. Selbst sehr seltene Arten wie Ringdrossel und Zwergschnäpper, die nur ausnahmsweise beobachtet werden, sind in der Innenstadt als Glasopfer gefunden worden. Welche Glasscheiben sind gefährlich? Jede Glasscheibe hat ein Gefährdungspotenzial, aber die konkrete Gefahrensituation hängt von ihrer Größe, der Menge Glas an der Fassade, Durchsicht, Reflexion und dem Standort ab. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat ein Bewertungsschema entwickelt, mit dem man die Gefährlichkeit von Glas an Bauwerken abschätzen kann (LAG VSW 2021). Meist unproblematisch sind danach Lochfassaden mit „normalen“ Fenstern unter 1,5 m² Fläche. Häufig problematisch sind hingegen freistehende Glaswände (auch z.B. in Wartehäuschen von Bus und Bahn) oder -gänge mit Durchsichten, auch zusammenhängende Glasbereiche über 6 m². Je mehr Vegetation sich in der Glasscheibe spiegelt, desto größer ist die Vogelschlaggefahr. Straßenbäume reichen hier bereits aus, da sie von zahlreichen Vögeln genutzt werden, auch in der Innenstadt. Aber auch gegen Scheiben, die den freien Himmel spiegeln, können Vögel fliegen. Transparente Gebäudeecken und -kanten, bergen ein großes Anprallrisiko. Vegetation hinter Glas kann eine regelrechte Vogelfalle darstellen, z.B. Gewächshäuser oder Wintergärten. Wie sind Hochhäuser zu bewerten? Bei Hochhäusern können die unteren Bereiche genauso wie andere Bauwerke bewertet werden (siehe vorstehend). Die Häuser ragen aber meist über die umliegende Bebauung hinaus. Mit einem höheren Glasanteil, der den freien Himmel spiegelt, steigt damit die Gefahr für alle über Baumhöhe fliegenden Vögel. Auf dem Durchzug kann das jede Vogelart sein. Hier gilt ebenfalls, dass Lochfassaden in der Regel unproblematischer sind als Fassaden mit größeren zusammenhängenden Glasflächen. Ein weiterer relevanter Aspekt für Hochhäuser ist die Beleuchtung. Die Bauwerke ragen in den Raum der nächtlich ziehenden Vögel. Bei bestimmten Wetterlagen können diese von Licht angelockt und irritiert werden. Sie fliegen Kreisbahnen um die Lichtquelle und können gegen Glas und andere Hindernisse prallen. Wie kann man Vogelschlag erfassen? Selten wird man direkt Zeuge eines Anfluges. Auch die Kadaver findet man kaum, weil diese schnell von Verwertern wie Krähen und anderen Vögeln (tagsüber) oder Füchsen, Mardern, Ratten und anderen Säugetieren (vor allem nachts) abgesammelt werden. In der Stadt beseitigen auch Reinigungsdienste die toten Vögel, gerade an öffentlich genutzten Orten. Sichtbare Spuren an den Scheiben hinterlassen meist größere Vögel, während die Anprallstellen von Kleinvögeln allenfalls durch ein paar unauffällige Federchen erkannt werden können. Systematische Untersuchungen über mehrere Monate (vor allem von Juli bis November) können trotzdem gute Erkenntnisse über das Vogelschlaggeschehen erbringen, auch wenn man von einer hohen Dunkelziffer ausgehen muss. Der Aufwand hängt von den jeweiligen Fassaden ab und steigt vor allem bei Höhen über ca. 5 m an, weil die Flächen dann kaum noch optisch absuchbar sind. Die Frequenz der morgendlichen Kadaversuchen muss dann erhöht werden. Vereinzelt kann eine Kontrolle von innen hilfreich sein. Was kann man gegen Vogelschlag tun? Vogelschlag an Glas kann durch eine umsichtige Objektplanung und -gestaltung vermieden werden. Sollen trotzdem potenziell problematische Glasdimensionen zur Realisierung kommen, müssen die Glasflächen durch technische Maßnahmen sichtbar gemacht werden (z.B. Sandstrahlen, Ätzen, Digital- oder Siebdruck). Diese dauerhaft wirksamen Maßnahmen sind wirtschaftlicher als nachträgliche Lösungen wie z.B. das Aufkleben von Folien, denn diese müssen in mehrjährigen Abständen erneuert werden. Welche Markierungen sind wirkungsvoll? Als Faustregel gilt: Vögel nehmen senkrechte Linien ab 5 mm Breite wahr, und Kantenabstände von maximal 95 mm sind erforderlich, damit Vögel nicht zwischen ihnen hindurch fliegen („alle 10 cm eine Linie“). Bei horizontalen Linien sind 3 mm Breite ausreichend, bei einem maximalen Kantenabstand von 47 mm („alle 5 cm eine Linie“). Der Deckungsgrad derartiger Markierungen beträgt 5 % bzw. 6 %, so dass der Lichtverlust sehr gering ist. Ein guter Kontrast ist hierbei essenziell – Vögel müssen die Markierungen gut erkennen können. Dies gilt insbesondere auch für Punkte, die erst in den letzten Jahren intensiver untersucht werden (siehe hierfür die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Um gegen Reflexionen wirksam sein zu können, müssen Markierungen in der Regel außen auf das Glas angebracht werden (Ebene 1 der Glasscheibe). Es deutet sich an, dass glänzend-helle oder weiße Strukturen, die das Sonnenlicht spiegeln, auch auf der Innenseite (Ebene 2) angebracht werden können. Über deren Wirksamkeit liegen aber erst wenige Befunde vor (siehe hierfür ebenfalls die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft für aktuelle Ergebnisse). Einige neue Gläser und Materialien mit anderen Eigenschaften sind in der Testphase, so dass sich der Blick auf die Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft von Zeit zu Zeit lohnt. Welche Markierungen sind (weitgehend) nutzlos, entgegen der Versprechungen? Die seit langem angewandten Greifvogelsilhouetten sind leider völlig wirkungslos. Zwar fliegt kein Vogel gegen die Silhouette, aber schon wenige Zentimeter daneben gegen das Glas. Denn die Vögel sehen in dem Aufkleber keinen “Greifvogel”, sondern nur das schwarze oder farbige Hindernis, dem sie ausweichen. Den gleichen Effekt hätte man mit einem beliebigen Aufkleber. Ebenfalls völlig bis weitgehend wirkungslos sind UV-Licht reflektierende Strukturen . Diesen liegt die Idee zugrunde, dass einige Vogelarten im Unterschied zum Menschen Licht im ultravioletten Bereich wahrnehmen können. Die Entwickler entsprechender Produkte nahmen daher an, dass Vögel applizierten UV-Strukturen ausweichen, die wir Menschen nicht sehen. In der Praxis funktioniert dies vermutlich aus mehreren Gründen nicht oder nur sehr wenig (siehe hierzu die Testergebnisse auf der Webseite der Wiener Umweltanwaltschaft). Und schließlich sind Gläser mit geringer Außenreflexion (maximal 15 %) allein in der Regel keine wirksame Lösung. Es ist zwar richtig, dass stärker spiegelnde Gläser die Gefährlichkeit von Glas häufig erhöhen, jedoch spiegelt grundsätzlich jedes Glas, wenn es in dem dahinter liegenden Raum deutlich dunkler ist als draußen. Und dies ist tagsüber fast überall der Fall, insbesondere wenn die Sonne scheint. Wann gibt es Handlungsbedarf? Ist dieser rechtlich durchsetzbar? Auch an den kleineren Glasscheiben einer Lochfassade können Vögel verunglücken – völlig auszuschließen ist die Gefährdung nie. Wenn sich aber Anflüge häufen, ist Handlungsbedarf gegeben. Tatsächlich gibt es ein striktes Tötungsverbot bei allen in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz. Nach geltender Rechtsauslegung greift dieses Verbot bei nicht beabsichtigen Tötungen (wie bei Windkraft, Straßentrassen oder eben Glas) dann, wenn das Tötungsrisiko „signifikant erhöht“ wird. Dies ist fachlich zu erläutern, und die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten hat dies getan (LAG VSW 2021). Danach sind auf 100 m Fassadenlänge 2 Vogelschlagopfer je Jahr noch „normal“ und rechtlich hinzunehmen, mehr als doppelt so viele (also ab 5 Vogelschlagopfer jährlich auf 100 m Fassadenlänge) „signifikant erhöht“. Wenn diese Situation erreicht ist, kann die zuständige Naturschutzbehörde über Anordnungen tätig werden. Die Gefahrenstelle muss entschärft werden. Unter der Überschrift „Lichtverschmutzung“ ist in den letzten Jahren bekannt geworden, dass sich Licht ungünstig auf Mensch und Tier auswirken kann. Die drei wichtigsten Aspekte für Vögel, Insekten und Fledermäuse werden nachfolgend benannt. Wann ist Licht für Vögel gefährlich? Wie schon im Abschnitt über Hochhäuser angesprochen, kann Licht unter bestimmten Umständen für Zugvögel kritisch sein und insbesondere nachts bei bestimmten Wetterlagen (Wolkendecke, Regen, Nebel) eine anlockende oder irritierende Wirkung haben. In Kombination mit Hindernissen (z.B. Glasscheiben, Abspannungen) kann es hierbei zu Massenanflügen kommen. Bei Untersuchungen im Jahr 2020 hat sich gezeigt, dass Zugvögel nachts auch in Bodennähe von starken Lichtquellen angelockt werden können. Dies kann Leuchtreklame sein, aber auch helle Innenbeleuchtung, die nach außen dringt. Vögel verunglücken dann an den Glasscheiben in der Nähe der Lichtquelle. Wichtig ist daher, keine deutlich über das allgemeine Beleuchtungsniveau der Umgebung hinausragende Lichtstärke zu installieren. Darüber hinaus können sogenannte “Skybeamer”, stark gebündelte Lichtstrahlen, zu Irritationen bei Zugvögeln führen, bis hin zum Absturz der Vögel. Aus dem Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ergibt sich daraus, dass derartige Beleuchtungen zu den Vogelzugzeiten verboten sind. In Berlin betrifft dies die Zeiträume 1. März bis 31. Mai und 15. August bis 30. November. Was ist für Insekten schädlich und wie sehen Vermeidungsmaßnahmen aus? Die Anlockwirkung von Licht auf Insekten ist altbekannt. Vor allem in der Nähe von Stadtgrün und Gewässern kann hierbei die örtliche Artenvielfalt (Biodiversität) erheblich gemindert werden, wenn viele Insekten aus ihren Lebensräumen quasi herausgezogen werden. Denn sie umkreisen die Lichtquelle und verhungern dort oft. Diese Tiere gehen dann für den Populationserhalt verloren. Hieraus wird deutlich, dass man mit Licht in durchgrünten Gebieten sehr sorgsam umgehen muss. Handlungsmöglichkeiten hat fast jeder auch im privaten Bereich: Möglichst wenig Licht verwenden, mit geringstmöglicher Helligkeit. Später in der Nacht nicht benötigtes Licht abschalten. Leuchtkörper mit geringen blauen und UV-Anteilen verwenden, also eher gelbliches Licht wie LED-Amber oder Natriumdampflampen. Wenn weißes Licht unbedingt erforderlich ist, kann warmweißes LED-Licht verwendet werden. Beleuchtung niedrig anbringen und nur nach unten abstrahlen – keine Abstrahlung in die Landschaft. Was ist für Fledermäuse wichtig? Zwar gibt es einige Fledermäuse, die gezielt Lichtquellen anfliegen, um die dort angesammelten Insekten zu erbeuten, doch grundsätzlich weichen die meisten Fledermäuse hell beleuchteten Bereichen aus. Dies geht so weit, dass sie für ihre Flüge durch die Stadt nur dunkle Verbindungsstrukturen verwenden können, z.B. nicht beleuchtete Grünzüge. Fledermäuse werden also durch Licht gleich doppelt betroffen: Zum einen verringert sich ihr Nahrungsangebot, weil die Insektenpopulationen verkleinert werden. Und zum anderen wird ihre Bewegungsfähigkeit durch Beleuchtung eingeschränkt. In der Folge verringert sich auch die Zahl der Fledermäuse, die in der Stadt leben können.
Klimaschutzministerin Katrin Eder packt als Schirmherrin beim RhineCleanUp an, um Ufer von Müll zu befreien – Kosten für Müll in der Landschaft betragen Rheinland-Pfalz weit rund 3,3 Millionen Euro jährlich. „Achtlos weggeworfener Müll verursacht immense Schäden in der Natur, in unserem Wasser und auch in den Haushaltskassen. Das muss ein Ende haben. Ich setze mich dafür ein, dass wir weiterhin sauberes Wasser trinken und uns weiterhin an sauberen Gewässern erholen können, statt in Müll zu tauchen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich des heutigen RhineCleanUps, für den sie die Schirmherrrschaft in Rheinland-Pfalz übernommen hat. Anlässlich dieses Tages werden der gesamte Rhein von der Quelle bis zur Mündung sowie weitere Flüsse von zahlreichen freiwilligen Helferinnen und Helfern von Müll befreit, auch die Klimaschutzministerin packt mit an. „Die Vermüllung unserer Landschaft hat ein schreckliches Ausmaß angenommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler prognostizieren, dass bis 2050 bezogen auf das Gewicht mehr Plastik im Meer schwimmt als Fische. Deshalb appelliere ich an alle, Müll nicht achtlos in der Landschaft zu entsorgen sowie auf Mehrweg- statt auf Einwegprodukte zu setzen und Dinge zu reparieren statt neu zu kaufen. Sogenanntes Littering ist für das qualvolle Sterben tausender Vögel und Fische verantwortlich, da sie das Plastik irrtümlich für Nahrung halten, dieses dann aber nicht verdauen können oder aufgrund von Verletzungen, etwa wenn sie sich an Plastikschnüren verheddern, sterben. Das muss ein Ende haben“, so Eder. Joachim Umbach, Gründer und Organisator von RhineCleanUp sagte: „RhineCleanUp unterstützt alle Aktivitäten, die die Vermüllung unserer Städte und Flüsse stoppen. Unsere Organisation bietet aber auch allen die Gelegenheit, selbst aktiv zu werden, selbst einen Beitrag gegen Umweltverschmutzung zu leisten. Das ist unser Erfolgsrezept. So können wir einen Beitrag leisten, dass die Weltmeere nicht im Plastikmüll ersticken. Wir sind froh und dankbar, dass das Land Rheinland-Pfalz uns dabei unterstützt.“ Nicht nur ökologisch und ästhetisch wird Müll in der Landschaft immer weiter zum Problem. Littering verursacht auch hohe Ausgaben der Kommunen: In Deutschland zahlen diese jährlich rund 700 Millionen Euro, um Parks und Straßen von Zigarettenkippen, To-Go-Bechern und anderen Einwegplastik-Produkten zu reinigen sowie öffentliche Abfallbehälter zu leeren und diese Abfälle zu entsorgen. Davon entfallen allein auf die Entsorgung von Zigarettenkippen rund 225 Millionen Euro. Für die Entsorgung von To-Go-Bechern aus Plastik fallen rund 120 Millionen Euro pro Jahr an. Pro Einwohnerin und Einwohner entsorgen die kommunalen Stadtreiniger in Deutschland knapp 140 Liter Straßenmüll pro Jahr. Das ist die Menge, die in Straßenpapierkörben, auf der Straße oder im Gebüsch landet. Ein Großteil dieser Abfälle sind mit mehr als 40 Prozent Produkte aus Einwegplastik und Verpackungen. In Rheinland-Pfalz betragen die Kosten für das Entsorgen von Littering rund 3,3 Millionen Euro jährlich. Der ökologische Schaden ist dabei nicht eingerechnet. „Umweltsünderinnen und -sünder müssen spüren, dass sie einen hohen Schaden anrichten und entsprechend zur Kasse gebeten werden. Daher können rheinland-pfälzische Kommunen Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen seit 2020 mit höheren Bußgeldern verfolgen. Littern von Zigarettenkippen und -schachteln kann nun mit Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden. Denn allein eine einzige in der Natur weggeworfene Zigarettenkippe kann mehr als 40 Liter Wasser vergiften“, so Eder. Ihr ist es wichtig, alle Menschen auf umwelt- und klimaschonende Alternativen hinzuweisen, um generell weniger Müll zu produzieren. So unterstützt das Klimaschutzministerium gemeinsam mit dem Umweltministerium in Hessen das Projekt Mehrweg-Modell-Stadt, das es in Mainz und Wiesbaden erleichtert, unterschiedliche Mehrweg-To-Go Behälter bei allen teilnehmenden Ausgabestellen zurückzugeben. Auch ein Projekt an der Hochschule Trier unterstützt das MKUEM, hier konnten seit Projektbeginn in der Mensa bereits circa 10.000 Einwegplastikbehälter eingespart werden. Die Kampagne Müll-nicht-rum zeigt außerdem zahlreiche Beispiele, was Müll verursacht und wie er vermieden werden kann. Ein Positivbeispiel für den Umgang mit Abfällen sind Handy-Sammelstellen, bei denen nicht mehr gebrauchte Handys zurückgegeben werden können, um die darin enthaltenen Rohstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückführen zu können. Die Müll nicht rum-Website gibt einen Überblick über Termine zu Veranstaltungen rund um das Thema Müll: https://muellnichtrum.rlp.de/aktionen/ Über RhineCleanUp: RhineCleanUp ist seit 2018 aktiv. Seitdem registriert die Organisation einen enormen Zulauf. Mittlerweile werden von über 700 Gruppen die Ufer von 26 Flüssen sauber gemacht – sowohl an einem großen Aktionstag, der stets am zweiten Samstag im September stattfindet, als auch ganzjährig. https://www.rhinecleanup.org/de
Ziel des Projektes ist es, erstmals in größerem Umfang Grundlagendaten zu erheben und somit die Auswirkungen von Kleinwindenergieanlagen (KWEA) auf Vögel und Fledermäuse zu beurteilen. Zusätzlich soll versucht werden, erste Einschätzungen über die Wirkfaktoren zu gewinnen, die mögliche Beeinträchtigungen beeinflussen (landschaftl. Kontext, Nutzung des Standorts, Abstand von Wald und Gebäuden etc.). Sollte sich bestätigen, dass in erhebl. Umfang negative Auswirkungen von KWEA auf Fledermäuse und Vögel ausgehen, werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung dieser Auswirkungen aufgezeigt. Insgesamt soll mit dem Projekt ein erster Schritt zur Vereinheitlichung der Planungspraxis geleistet werden. Projektziele: a) Ermittlung der Kollisionsrate von Vögeln an KWEA. Die Gefährdung von Vogelarten durch Kollision mit den Rotoren der KWEA kann ein erhebl. Gefährdungspotential für Arten im Siedlungsbereich darstellen. Deshalb wird die Kollisionsrate von Vögeln an KWEA durch die Suche von Schlagopfern ermittelt. Zur Bestimmung der Kollisionsrate findet an den KWEA eine Suche nach mögl. Opfern nach den Vorgaben zur Schlagopfersuche nach KORNER-NIVERGELT et al. (2013) statt. Dabei soll das betroffene Artenspektrum ermittelt werden und versch. Wirkfaktoren wie der Typ der KWEA und die Geländestruktur Berücksichtigung finden. b) Beantwortung der Frage, ob Fledermäuse an KWEA getötet oder verletzt werden. In einem ersten Schritt werden akustische Dauererfassungen von Fledermausrufen an KWEA durchgeführt. Auf Grundlage dessen werden geeignete KWEA Standorte mit ausreichend Aktivität identifiziert. An diesen sollen intensive Beobachtungen mittels Wärmebild- bzw. Infrarotkameras und Fledermausdetektoren erfolgen, um herauszufinden, ob und in welcher Weise Tiere mit den Rotoren kollidieren. Im Rahmen der Schlagopfersuch von Vögeln werden auch Fledermausschlagopfer erfasst und falls möglich mit den akustischen Erfassungen korreliert. Um quantitative Ergebnisse bzgl. der Schlagopfer von Fledermäusen zu erhalten ist jedoch eine intensivere Nachsuche erforderlich. Dies erfolgt im Rahmen der intensiven Untersuchungen an ausgewählten KWEA. Insofern möglich, werden erste Zusammenhänge zwischen Kollision und versch. Wirkfaktoren dargestellt. c) Ermittlung möglicher Verdrängung von Vögeln durch KWEA. Ein weiterer Effekt von KWEA stellt die Verdrängung von Vogelarten dar. Mit Hilfe von vergl. Brutvogel- und Rastvogelkartierungen im Umkreis von 250 m der KWEA und auf Probeflächen wird der Verdrängungseffekt von KWEA auf Vogelarten untersucht. d) Ermittlung des Meideverhaltens von Fledermäusen an KWEA. Falls möglich sollten die KWEA parallel zu den akustischen Dauererfassungen an ausgew. Tagen abgeschaltet werden, um etwaige Veränderungen der Aktivität gegenüber dem Betrieb und somit ein Meideverhalten feststellen zu können. Kleinräumige Meideverhalten bei Fledermäusen an KWEA werden durch Beobachtung mit Wärmebild- bzw. Infrarotkameras und Fledermausdetektoren untersucht.
Die zahlreichen Winterstürme an der französischen Atlantikküste haben zu einem Massensterben unter Seevögeln geführt: Mehr als 21.000 Vögel seien seit Ende Januar aufgrund von Erschöpfung infolge der Stürme an den Atlantikstränden tot gefunden worden, teilte die Liga zum Schutz von Vögeln (LPO) am 26. Februar 2014 in Paris mit. Papageitaucher und Trottellummen waren demnach besonders betroffen. Es sei das schlimmste Vogelsterben dieser Art seit dem Jahr 1900. Bis zum 24. Februar wurden vom Baskenland im Süden bis Finistère im Nordwesten 21.341 tote Seevögel gezählt. Weitere 2784 Vögel mussten von Tierschützern gepflegt und wieder aufgepäppelt werden.
Aus einer geborstenen Pipeline des staatlichen Ölkonzerns Petrobas fließen 700 km südwestlich von Rio de Janeiro rund 4 Mio. Liter Rohöl in die Flüsse Barigui und Iguacu. Der Iguacu fließt durch den Nationalpark Iguacu Falls. Der mehrere Zentimeter dicke Ölteppich führt zu einem massiven Fisch- und Vogelsterben. Außerdem ist die Wasserversorgung einiger Städte bedroht. In Gefahr waren auch die Iguacu-Wasserfälle selbst, eine der bekanntesten Touristenattraktionen des Landes. Mit schwimmenden Barrieren soll der Ölteppich aufgehalten und dann abgesaugt werden. Dem Ölkonzern wurde eine Strafe in zweistelliger Mio. Höhe auferlegt.
Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2003 Herausgegeben durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Staatliche Vogelschutzwarte in Zusammenarbeit mit dem Ornithologenverband Sachsen-Anhalt (OSA) e.V. 1 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2003 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle Sonderheft 4/2004 Einleitung Kai Gedeon: Warum brauchen wir ein Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 1. Monitoring seltener Brutvogelarten Stefan Fischer & Gunthard Dornbusch: Bestandssituation seltener Vogelarten in Sachsen- Anhalt Jahresbericht 2001 bis 2003 Stefan Fischer & Gunthard Dornbusch: Brutvogelkartierungen in EU SPA-Gebieten in Sachsen-Anhalt Einleitung Thomas Hellwig: Brutvorkommen ausgewählter Vogelarten und deren Erhaltungszustand im EU SPA Elbaue Jerichow im Jahr 2003 Martin Schulze & Frank Meyer: Brutvorkommen ausgewählter Vogelarten und deren Erhaltungszustand im EU SPA Glücksburger Heide im Jahr 2003 3 5 32 33 40 2. Brutvogelkartierung Sachsen-Anhalt Nord Stefan Fischer & Klaus George: Stand der Brutvogelkartierung im Nordteil Sachsen-Anhalts47 3. Monitoring häufiger Brutvogelarten Stefan Fischer: Monitoring häufiger Vogelarten in Sachsen-Anhalt Stand 2003 und neue Entwicklungen ab 200449 4. Integriertes Monitoring von Singvogelarten Harald Dorsch & Stefan Fischer: Das Integrierte Monitoring von Singvogelpopulationen in Sachsen-Anhalt erste Ergebnisse und Stand 200352 5. Monitoring von Greifvogel- und Eulenarten Ubbo Mammen & Michael Stubbe: Bestandsentwicklung und Reproduktion von Greifvogel- und Eulenarten in Sachsen-Anhalt58 6. Langzeit-Vogelschutzversuch Gunthard Dornbusch, Stefan Fischer & Andreas Hochbaum: Der Langzeit-Vogelschutzver- such der Vogelschutzwarte Steckby Langfristige Trends und Brutergebnisse 200365 7. Wasservogel- und Gänsemonitoring Martin Schulze: Die Wasservogelzählung in Sachsen-Anhalt 2003/200469 8. Monitoring der Rastbestände anderer Arten Gunthard Dornbusch & Stefan Fischer: Ergebnisse von Sondererfassungen in Sachsen- Anhalt 2003 (Kormoran-Mittwinterzählung, Goldregenpfeifer-Synchronzählung) 10. Bestandszahlen und Zielwerte Gunthard Dornbusch, Kai Gedeon, Klaus George, Reinhard Gnielka, Bernd Nicolai: Bestände der Brutvögel Sachsen-Anhalts Stand 1999 Stefan Fischer, Gunthard Dornbusch, Kai Gedeon & Peter Südbeck: Zielwerte für Bestände ausgewählter Brutvogelarten in Sachsen-Anhalt 76 79 84 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Sonderheft 4/2004: 34 Warum brauchen wir ein Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt? Kai Gedeon Mit einer Fläche von etwa 4 Millionen km² und ei- ner Bevölkerung von über 450 Millionen Einwoh- nern umfassen die fünfundzwanzig Mitgliedsstaa- ten der Europäischen Union den größten Teil West- und Mitteleuropas. Die klimatischen Unter- schiede sowie die Verschiedenheit der Böden, Topographien und menschlichen Aktivitäten ha- ben eine große Vielfalt natürlicher und naturna- her Lebensräume zur Folge, in denen eine Viel- zahl von Tier- und Pflanzenarten lebt. Trotz der im Rahmen der Naturschutzpolitik der Mitgliedsstaaten erzielten Erfolge nehmen die Po- pulationen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten stän- dig ab. Von diesem schnellen und anhaltenden Rückgang sind nicht nur seltene Arten betroffen. In neueren Untersuchungen wurde beispielsweise eine starke Verringerung der Populationen gemei- ner Vogelarten wie der Feldlerche oder des Reb- huhnes festgestellt. Heute sind in Sachsen-Anhalt die Hälfte der Säugetierarten und etwa zwei Drittel der Reptilien- und Fischarten gefährdet. Bei den Vögeln sind über 70 Arten bedroht und 12 im Aus- sterben begriffen. Mit der europäischen Naturschutzkonzeption NA- TURA 2000 haben sich die Staaten der Europäi- schen Union die Erhaltung der biologischen Viel- falt in Europa zum Ziel gesetzt. 1992 beschlossen sie mit der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flo- ra = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) den Aufbau eines Netzes von natürlichen und natur- nahen Lebensräumen und von Vorkommen ge- fährdeter Tier- und Pflanzenarten, um so das eu- ropäische Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren. Hierfür sind ausgewählte Lebens- räume von europäischer Bedeutung aus verschie- denen geographischen Regionen miteinander zu verknüpfen. Sie bilden zusammen mit den Gebie- ten der bereits 1979 erlassenen EU-Vogelschutz- richtlinie das europäische Schutzgebietsverbund- system NATURA 2000. FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sind ver- bindlich umzusetzendes EU-Recht, auf das im Abschnitt 6 des Naturschutzgesetzes des Lan- des Sachsen-Anhalt unmittelbar Bezug genom- men wird. Im Artikel 11 der FFH-Richtlinie wird die Überwachung des Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen gefordert und Artikel 4 (Ab- satz 3) der Vogelschutzrichtlinie legt fest, dass der EU-Kommission alle sachdienlichen Informationen zur Koordination der Schutzerfordernisse zu über- mitteln sind. Bestandserfassung und Monitoring von Vogelar- ten in Sachsen-Anhalt dienen jedoch nicht nur der Erfüllung internationaler Berichtspflichten, sondern schaffen zugleich die fachlichen Grundlagen für die Umsetzung konkreter Schutzvorhaben und für das Management in den Schutzgebieten. Auch für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Land- schaft sind Daten zur Häufigkeit und Bestandssi- tuation der Arten unerlässlich. Zur fristgerechten Aktualisierung der sogenann- ten Standard-Datenbögen und zur Einschätzung der Wirksamkeit von Pflege- und Entwicklungs- maßnahmen sind zunächst Erfassungen in den Vogelschutzgebieten erforderlich. Um jedoch die Repräsentanz und Wirksamkeit des Schutzge- bietssystems insgesamt beurteilen zu können, sind für eine ganze Reihe von Arten auch landes- weite Erfassungen unbedingt notwendig. Auf der Basis dieser Überlegungen wurde im Lan- desamt für Umweltschutz eine Konzeption zum Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt erarbeitet und seit dem Jahr 2003 konsequent umgesetzt. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse des landesweiten Monitorings erstmals in komprimier- ter Form vorgestellt. Sie sollen den Behörden des Landes als Arbeitsgrundlage dienen. Darüber hi- naus ist die Broschüre als Informationsrücklauf für die zahlreichen ehrenamtlich tätigen Spezialisten gedacht. Nur durch deren engagierte Mitarbeit wird die Fortführung des Vogelmonitorings in Sachsen-Anhalt auch in Zukunft zu gewährleis- ten sein. Zusätzliche Anstrengungen sind in den kommen- den Monaten und Jahren bei der Abstimmung der länderübergreifenden Umweltbeobachtung erfor- derlich. Dazu sind sowohl der Bund als auch die Länder gemäß § 12 des Bundesnaturschutzge- setzes verpflichtet. Um die Umweltbeobachtung in Deutschland weiter zu fördern, fassten die zu- ständigen Minister bei ihrer Beratung in Bad Wil- dungen im Mai 2004 folgenden wichtigen Be- schluss: Bund und Länder werden im Rahmen ihrer Arbeiten zur nachhaltigen Entwicklung die gemeinsamen Indikatoren vorrangig berücksich- tigen. Es wurden sogenannte Kernindikatoren für die Beurteilung einer nachhaltigen Entwicklung fest- gelegt, wobei einer der Indikatoren die Situation des Artenschutzes widerspiegeln soll. Um jedoch diesen Indikator erstellen zu können, benötigen wir fortlaufende und zuverlässige Datenreihen zu den ausgewählten Indikatorarten das heißt, ein funk- tionierendes Monitoringsystem. Der vorliegende Bericht liefert auch dazu einen wichtigen Baustein. 3
<p><p>Die als Friedenssymbol geltende Turteltaube ist die kleinste bei uns lebende Wildtaubenart. Ihren Namen verdankt sie den Lautäußerungen der männlichen Tiere nach der Ankunft im Brutgebiet. Sogar der hebräische Name „tōr“ scheint eine Nachahmung ihres wehmütigen Rufes zu sein. Diese melden sich nach der Reihenfolge des Eintreffens aus dem Winterquartier mit einem eintönigen „turr turr turr“. Ihr Bestand hat in Folge von Bejagungen auf ihren Zugstrecken, vor allem in den Mittelmeerländern, zwischen 1970 und 1990 erheblich abgenommen. Die Bestände in Frankreich und Großbritannien sind in diesem Zeitraum um die Hälfte zurückgegangen. Auch die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgenommenen Veränderungen, die unter dem Begriff der Flurbereinigung zusammengefasst werden, trugen und tragen dazu bei, dass die Bestände rückläufig sind.</p>Aussehen:<p>Die kleinste Wildtaube Europas weist eine Länge von 26 bis 28 Zentimetern auf. Das Gewicht von ausgewachsenen Exemplaren beträgt 100 bis 170 Gramm. Auf der Oberseite trägt die ansehnliche Taubenart eine rotbraun-schwarze Musterung. Am Hals besitzt sie beidseitig eine schwarz-weiße Zeichnung. Die Brust ist leicht rötlich und die Unterseite ist hell gefärbt. Männchen und Weibchen unterscheiden sich äußerlich nicht.</p></p><p><p>Turteltauben kommen mit Ausnahme von Island, Irland und Skandinavien in ganz Europa vor. Ebenso sind sie in Westasien vertreten und im Winter in ihren Winterquartieren im Sudan und in der westlichen Sahelzone südlich der Sahara anzutreffen.<br>Die Turteltaube bevorzugt aufgelockerte, sonnige und warme Landschaften mit Feldgehölzen und Sträuchern sowie südlich exponierte Waldränder. In Parks und Obstgärten fühlt sich diese Taubenart ebenfalls zu Hause. Sie lieben extensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen mit genügend Feldgehölzen zwischen relativ klein parzellierten Äckern.</p><p>Verhalten:<p>Als ausgesprochener<a href="/start-landesforsten-rheinland-pfalz/service/glossar#c1999">Zugvogel</a>verlässt die Taube ab August unser Gebiet und zieht in großen Schwärmen gen Süden. Dabei sammeln sich die in Mitteleuropa brütenden Vögel in der westlichen Sahelzone (Senegal, Mali) und die aus Westasien und Südosteuropa kommenden Turteltauben eher im Sudan (östliche Sahelzone).<br>Von Mitte März bis Mitte April verlassen die Turteltauben ihren winterlichen Urlaubsort und kehren in ihre Brutgebiete nach Europa zurück. Hier treffen sie etwa Mitte Mai ein. Die Täuberiche, die immer etwas früher eintreffen als ihre weiblichen Artgenossinnen, besetzen gleich nach ihrer Ankunft ein Revier und geben durch wiederholtes „turr, turr, turr“ bekannt, dass sie nun wieder vor Ort sind, und das jeweilige Revier das ihre ist. Aus dichten Sträuchern rufen sie meist früh morgens, mittags und am Abend. Bemerkenswerte Balzflüge, sollen ebenfalls den Rivalen zeigen, dass hier bereits Anspruch auf ein bestimmtes Territorium erhoben wird. Außerdem wollen die Tauber mit ihren spektakulären Steilflügen selbstverständlich auch den Damen imponieren. Nicht umsonst steigen sie ganz plötzlich und flügelklatschend aus ihrem Strauchversteck 20 bis 30 Meter steil in die Lüfte empor, um dann mit weit ausgebreiteten Schwingen in einem Bogen wieder auf ihrem Ausgangspunkt zu landen. Nachdem sie diese Kunststücke einige Male vollführt haben, beginnen sie erneut mit zu rufen. Gesellt sich nun ein Weibchen zu einem balzenden Tauber, beginnt dieser gleich sein schmuckes Halsgefieder aufzuplustern. Der stolze Liebhaber baut sich vor seiner Angebeteten auf, um sich wiederholend und gurrender Weise vor ihr zu verbeugen.Nahrung:<p>Die Nahrung der Turteltauben besteht in der Regel aus Sämereien und Wildpflanzen. Seltener nehmen die Tiere Insekten, Würmer und kleinere Schnecken zu sich. Ihre Nahrung sucht die Turteltaube ausschließlich am Erdboden auf Acker- oder Grünflächen.</p>Paarungszeit und Aufzucht der Jungen:<p>Entscheidet ein Weibchen sich für einen Turteltauber und bleibt es bei ihm, lässt die Begattung nicht lange auf sich warten. Zusammen suchen sie dann einen geeigneten Nistplatz zur Aufzucht der Jungen. Dabei führt das Männchen seine weibliche Eroberung zu mehr oder weniger geeigneten Stellen, die das Weibchen vor Ort kritisch bewertet. Sie entscheidet dann vor Ort ob es dort bleiben und die Jungen aufziehen möchte oder nicht. Die beiden Turteltauben sieht man in dieser Zeit oft nebeneinander im Geäst hocken, wo sie eine gegenseitige Gefiederpflege betreiben, verliebt herumschnäbeln und dabei leise gurren – eben turteln. Ab und an fliegt das Männchen davon, um Baumaterial für das Nest zu besorgen, das vom Weibchen konstruiert wird und eine einfache Mulde in meist schützendem, dornigem Strauchwerk ist.<br>Die im Abstand von zwei Tagen gelegten Eier werden abwechselnd von Männchen und Weibchen bebrütet. Die Jungtauben schlüpfen nach etwa zwei Wochen. Sie werden in ihren ersten Lebenstagen mit der aus den Halsschleimhäuten ausgeschiedenen Kropfmilch gefüttert. Nach etwa einer Woche erhalten die Kleinen zusätzlich feste Nahrung, die von den Eltern zu einem Brei vorverarbeitet wird. Nach drei Wochen ist das Federkleid der Jungen so weit ausgebildet, dass sie bereits erste Flugversuche unternehmen können. Nach vier Wochen sind die Jungvögel vollkommen selbständig und verlassen das elterliche Nest. Die Brutzeit spielt sich bei den Turteltauben somit recht schnell und in einem kurzen Zeitraum ab. Da viele Vögel während der Aufzuchtsphase sterben, legen Turteltauben in der Regel noch ein zweites Gelege im Jahr an.</p>
<p>Was ist die Geflügelpest oder Vogelgrippe?<p>Als "Vogelgrippe" werden in der Öffentlichkeit seit dem Auftreten von hochpathogenem H5N1-Virus aus Asien Infektionen von Nutzgeflügel mit aviären Influenzaviren bezeichnet. Sie ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung des Geflügels (Geflügelpest oder Aviäre Influenza, kurz AI). Sie befällt neben Geflügel-Tierhaltungen (vor allem Hühner und Puten) auch Wild- und Ziervögel.</p><p>Die Geflügelpest oder AI ist bereits seit Jahrzehnten bekannt und wird von einem Grippevirus, dem Influenza-A-Virus, verursacht. Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (AI), die durch hochpathogene (stark krankmachende) Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Geringpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 können zu einer hochpathogenen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben auch beim Hausgeflügel meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.</p><p>Mit H und N werden die beiden wichtigsten Eiweiße auf der Hülle des Influenzavirus, Hämagglutinin und Neuraminidase, abgekürzt. Damit wird der genaue Typ des Virus klassifiziert. Beim Influenza-A-Virus sind bisher 16 H- und 9 N-Subtypen bekannt, welche Vögel infizieren können.</p>Welche Tiere sind empfänglich?<p>Hühner, Enten, Gänse, Puten (Truthühner), Wachteln, Fasane, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus und Wildvögel (vor allem Wasser- und Greifvögel) können an Geflügelpest erkranken.</p>Was sind die Symptome der Geflügelpest?<p>Das Virus kann aus einem leicht oder schwer krankmachenden (pathogenen) Typ bestehen, wobei auch beim leicht pathogenen Typ die Symptome wie Atemnot, Apathie, Ödeme (Flüssigkeitsansammlungen) an der Kopfregion, Durchfall, Abfall der Eiproduktion, Blauverfärbung der Haut, hohe Sterblichkeitsrate, unterschiedlich ausgeprägt sein können. Die AI ist hochansteckend. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch) beträgt bis zu 21 Tagen. Die Seuche verläuft danach schnell und endet für die erkrankten Tiere meist tödlich.</p>Wie kann man Hausgeflügel schützen?<p>Bei einem Kälteeinbruch ist damit zu rechnen, dass infizierte Wasservögel von den Küsten ins Binnenland wandern. Überall dort, wo Kontaktmöglichkeiten zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel bestehen, kann die Geflügelpest leicht eingetragen werden. Nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, sondern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen gelangen die Erreger in die Ställe. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Geflügelpest verhindert werden:</p><ul><li>Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.</li><li>Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.</li><li>Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.</li><li>Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.</li><li>Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.</li><li>Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.</li><li>Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.</li><li>Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.</li></ul><p>Treten in Rheinland-Pfalz Fälle von Geflügelpest auf, können die Veterinärämter in Risikogebieten, z.B. in Gewässernähe, die Aufstallung des Geflügels amtlich anordnen. Geflügel darf dann nicht mehr in den Freiauslauf, sondern nur noch in einen überdachten Auslauf. Private und gewerbliche Geflügelhalter Vorbereitungen sollten zum Schutz ihres Geflügels treffen und prüfen, wie sie eine Aufstallungspflicht am besten umsetzen. Praktische Tipps bei einer Aufstallungspflicht finden Geflügelhalter im<a href="https://llh.hessen.de/tier/gefluegel/haltung-gefluegel/vogelgrippe-auf-den-notfall-vorbereiten/">Merkblatt des Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen.</a></p>Wie erkennt man kranke Tiere?<p>Einzelne tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge. Tote Vögel findet man immer wieder einmal. Im Herbst sterben beispielsweise viele Vögel an Entkräftung - sie haben nicht genug Energie für den Vogelzug getankt. Vögel sterben auch an Altersschwäche. Von Singvögeln geht nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung der Vogelgrippe aus.</p><p>Verendete Vögel sollten in der Natur belassen werden oder können, wenn sie auf einem Privatgrundstück gefunden werden im Hausmüll (in der Restmülltonne) entsorgt werden. Einzelne tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge.</p><p>Liegen viele tote Vögel an einem Ort oder finden Sie größere Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot vor, gilt: Informieren Sie das Veterinäramt/die Kreisverwaltung oder das örtliche Ordnungsamt. Diese können dann die Untersuchung auf AI einleiten. Generell sollten tote Vögel nicht angefasst werden. Ob ein verendeter Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist, lässt sich nur durch eine Untersuchung herausfinden.</p>Sind andere Haustiere, z.B. Hunde oder Katzen, gefährdet?<p>An der Aviären Influenza erkranken in der Regel nur Vögel. Trotzdem sollte ein direkter Kontakt von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen, mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.</p><p>In sogenannten Sperrzonen (Schutzzonen und Überwachungszonen) müssen die Halter von Hunden und Katzen dafür sorgen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen. Wo in Deutschland aktuell Restriktionsgebiete bestehen, können Verbraucher im Tierseucheninformationssystem (TSIS) nachschauen unter<a href="https://tsis.fli.de/">https://tsis.fli.de</a>. Diese Information ist wichtig für Personen, die mit ihren Haustieren innerhalb Deutschlands verreisen.</p><p>Im der Menüleiste von TSIS unter "Tierseuchenlage" den Punkt "Tierseucheninformationen" anklicken und dann aus der Liste der Tierseuchen die "Aviäre Influenza" auswählen ("Seuchenfälle anzeigen"). Anschließend werden alle Nachweise der Geflügelpest in Deutschland aufgelistet. Hinter den einzelnen Nachweisen steht, ob im entsprechenden Landkreis ein Restriktionsgebiet eingerichtet wurde. Unter "weitere Abfrageoptionen" können gezielt bestimmte Bundesländer und Landkreise vorausgewählt werden. Weitere Informationen zu den Bestimmungen in den einzelnen Restriktionsgebieten gibt es auf den Internetseiten der betroffenen Landkreise.</p>Dürfen Vögel im Garten weiter gefüttert werden?<p>Vögel können weiter gefüttert werden. Allerdings sollte auf eine gründliche Reinigung der Hände nach dem Kontakt mit den Ausscheidungen der Wildvögel geachtet werden.</p>Ist der Erreger auch auf den Menschen übertragbar?<p>In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren aufgetreten. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Risiko einer Übertragung von Aviären Influenzaviren von Tieren auf Menschen als sehr gering angesehen werden kann.</p><p>Eine Übertragung des Erregers (H5N8) über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) "theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich". Gleichwohl sollten entsprechend den Empfehlungen des BfR grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten beachtet werden. So müssen Geflügelgerichte gründlich durchgegart werden, rohes Geflügelfleisch ist getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sind zu reinigen. Weitere Informationen dazu finden Sie beim<a href="http://www.bfr.bund.de/cm/343/vogelgrippe-virusuebertragung-h5n8-durch-den-verzehr-von-gefluegelfleisch-und-gefluegelfleischprodukten-unwahrscheinlich.pdf">Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)</a>.</p><p>Der Konsum von vollständig durcherhitztem Fleisch und vollständig durcherhitzten Eiern von mit AI befallenen Tieren bedeutet also keine Gefahr für die menschliche Gesundheit.</p><p>Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte beim Betreten der Ställe Mundschutz und Schutzbrille getragen werden. Wenn der menschliche Organismus gleichzeitig eine Infektion mit einer menschlichen Influenza (Grippe) und dem Virus der Geflügelpest abwehrt, besteht eine Möglichkeit, dass sich aus beiden Viren ein neues Virus bildet. So kann eine neue Virusvariante entstehen, die viel gefährlicher für den Menschen sein kann als die Ursprungsviren.</p>Kann man Geflügelfleisch oder Eier essen, wenn die Seuche ausgebrochen ist?<p>Das Virus des Subtyps H5N8 besitzt für Geflügel hochpathogene (stark krankmachende) Eigenschaften. Infektionen des Menschen mit H5N8 Viren sind bislang nicht bekannt. Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) aviärer Influenzaviren von Vögeln auf den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren gibt es bisher keine Belege.</p><p>Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden. Der Erreger wird durch gründliches Durcherhitzen des Fleisches und der Eier abgetötet.</p>Empfehlungen zur Jagd<p>Die Jagd auf Wasservögel sollte derzeit nicht stattfinden. Das Risiko, dass infizierte Tiere aufgescheucht werden und die Geflügelpest weiter verbreiten, kann so verringert werden. In Gebieten, in denen Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, kann die Jagd auf Wasservögel auch verboten sein. Drückjagden auf Schalenwild, insbesondere Wildschweine, können und sollten in dieser Saison dagegen wie geplant und unter dem Einsatz von Hunden durchgeführt werden.</p></p><p><p>Eine aktuelle Risikoeinschätzung zum Auftreten von Geflügelpest (HPAIV H5) in Deutschland und Handlungshinweise zu Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Geflügelhaltungen gibt es beim<a href="https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/">Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)</a>.</p></p>
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