Der Metadatensatz beschreibt alle einheitlich zu entwickelnden und zu pflegenden Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung vorgesehen sind, der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern (§ 27 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Z. Zt. ist im Vogtlandkreis 1 Gebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 474 Quadratkilometer ausgewiesen. Zuständig für die Ausweisung ist das Landratsamt Vogtlandkreis als Untere Naturschutzbehörde.
Der Metadatensatz beschreibt alle rechtsverbindlich festgesetzten Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit (§ 23 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Z. Zt. sind im Vogtlandkreis 38 Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 23,1 Quadratkilometer ausgewiesen. Zuständig für die Ausweisung ist das Landratsamt Vogtlandkreis als Untere Naturschutzbehörde.
Der Metadatensatz beschreibt alle rechtsverbindlich festgesetzten Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensträumen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung (§ 26 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). Z. Zt. sind im Vogtlandkreis 17 Gebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 487 Quadratkilometer ausgewiesen. Zuständig für die Ausweisung ist das Landratsamt Vogtlandkreis als Untere Naturschutzbehörde.
Übersicht der Reitwege im Vogtlandkreis. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten und Fahren mit Kutschen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich und es gelten die einheitlich bestehenden Verkehrsregeln. Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO), so ist dieser zu benutzen. Das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen erfolgt auf eigene Gefahr. Außerhalb öffentlicher Straßen und Wege gelten neben der StVO spezielle Regelungen. Wald: Das Reiten im Wald ist nur auf von der Forstbehörde ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG). Das Fahren mit Fuhrwerken und Kutschen bedarf auf allen Waldwegen der besonderen Genehmigung des Waldbesitzers (§ 11 Abs. 4 SächsWaldG). Freie Landschaft: Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet (§ 28 Abs. 2 SächsNatSchG). Vor der Reitwegebenutzung ist bei der unteren Forstbehörde eine Reitplakette entgeltlich zu erwerben.
Naturdenkmäler sind nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Naturdenkmäler können beispielsweise einzelne Bäume, Baumgruppen und Alleen, geologische Bildungen oder naturgeschichtliche Zeugnisse sein. Der Schutzzweck kann hier auch naturgeschichtliche oder landeskulturelle Werte umfassen. Flächennaturdenkmäler (FND) können insbesondere Biotope sein, die nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 SächsNatSchG besonders geschützt oder Lebensraum besonders gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten sind. In der engen Verzahnung solcher Biotope kann ein besonderer Grund zur Unterschutzstellung bestehen.
Übersicht über vorhandene Anlagen zum Thema "Erneuerbare Energien" im Vogtlandkreis. Erneuerbare Energie spielt im öffentlichen Leben eine immer größere Rolle, insbesondere beim Klimaschutz und bei Fragen der Energieeffizienz. Der Vogtlandkreis hat sich diesem Thema gestellt und möchte zukünftig immer mehr Regional vorhandene Energiequellen zur Versorgung nutzen.
Das Projekt "Effizienzanalyse zu Landschaftsschutzgebieten (LSG) im Freistaat Sachsen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planungsgruppe Ökologie + Umwelt GmbH durchgeführt. Auf der Grundlage einer naturschutzfachlichen und einer naturschutzrechtlichen Analyse der nach dem SaechsNatSchG erlassenen LSG-Verordnungen sowie einer Befragung von drei ausgewaehlten Landkreisen zur Ausweisungs- und Vollzugspraxis werden einerseits die bisher erreichten Ziele; andererseits die Defizite im Landschaftsschutz des Freistaates Sachsen aufgezeigt. Die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege kurz-, mittel- und langfristig zu erreichenden Ziele bzw. Aufgaben und Handlungsprioritaeten werden formuliert. Hierzu gehoeren die Entwicklung des Schutzgebietssystems, die Ueberarbeitung bzw. Neufassung von (uebergeleiteten) LSG-Verordnungen, Unterstuetzungen der Naturschutzverwaltung fuer die Ausweisungs- und Vollzugspraxis (Vollzugshilfen), die Foerderung der Zusammenarbeit mit den Landnutzern vor Ort sowie der Oeffentlichkeitsarbeit und nicht zuletzt die Optimierung der personellen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
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