Das Projekt "Unterstuetzung des Umweltforums 'Mit der Natur rechnen - Vom Brutto- zum Oekosozialprodukt'" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Haus Rissen Internationales Institut für Politik und Wirtschaft.
Das Projekt "Economic Growth and Climate Change in Africa" wird/wurde gefördert durch: African Development Bank Group / United Nations Environment Programme - UNEP. Es wird/wurde ausgeführt durch: Climate Analytics gGmbH.Supported by UNEP, UNECA and the African Development Bank (AfDB), the Economic Growth and Climate Change in Africa research evaluates how GDP forecasts would be affected under future climate change scenarios, using statistically established climate analogues. The research analyses how climate impacts are transmitted from the microeconomic to the macroeconomic levels. In addition, the research also focuses on the relation between future climate change and poverty risks in Africa. To better inform the policy debate on adaptation to limit the adverse impacts of climate change on development, the research also estimates future adaptation costs in 10 different regions in Africa in two different warming scenarios. Finally, it assesses the development and economic opportunities arising from implementing adaptation and mitigation options in African countries.
Das Projekt "Erstellung und Weiterentwicklung eines Umwelt-Satellitensystems zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen" wird/wurde ausgeführt durch: Statistisches Bundesamt.
Die wichtigsten Fakten Die Gesamtrohstoffproduktivität stieg von 2010 bis 2021 um 15 %. Die Gesamtrohstoffproduktivität soll nach dem Ziel in der Nachhaltigkeitsstrategie von 2010 bis 2030 pro Jahr um durchschnittlich 1,6 % wachsen. Mit einem jährlichen Wachstum von im Schnitt rund 1,3 % liegt die aktuelle Entwicklung unter diesem Ziel. Die Gesamtrohstoffproduktivität ist ein Maß für die Effizienz der Rohstoffnutzung und bezieht auch Rohstoffe ein, die für die Herstellung der importierten Güter benötigt wurden. Welche Bedeutung hat der Indikator? Primärrohstoffe werden vor allem im Bergbau, aber auch in der Forst- und Landwirtschaft gewonnen. Diese wirtschaftlichen Aktivitäten haben teilweise massive Umweltwirkungen. Ein Ziel der Umweltpolitik ist deshalb, dass die Volkswirtschaft Rohstoffe möglichst effizient einsetzt. Um diese Entwicklung zu messen, setzt der Indikator „Gesamtrohstoffproduktivität“ die Leistung der Volkswirtschaft mit der Rohstoffinanspruchnahme in Bezug. Deutschland im- und exportiert jedoch zu einem großen Teil verarbeitete Güter und fertige Produkte. Der „Primärrohstoffeinsatz“ gibt das Ausmaß der tatsächlich eingesetzten Primärrohstoffe wieder. Er basiert auf den Rohstoff-Äquivalenten. Damit umfasst er das Gesamtgewicht der Primärrohstoffe, die benötigt werden, um die Güter herzustellen, die in der deutschen Volkswirtschaft produziert oder in diese importiert werden. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Die Gesamtrohstoffproduktivität erhöhte sich in Deutschland zwischen 2010 und 2021 um 15 %. Grund war vor allem die Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und der Importwerte. Diese stiegen im betrachteten Zeitraum nahezu kontinuierlich an. Der Einsatz von Primärrohstoffen wies in der gleichen Zeit einen deutlich geringeren Anstieg auf und fiel mehrmals, zuletzt von 2018 bis 2020, sogar leicht ab. Zu beachten ist, dass 2020 ein Ausnahmejahr war, da u.a. aufgrund der COVID-19-Pandemie die Nachfrage und damit verbundene Lieferketten weltweit beeinflusst waren. In der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von 2016 hat sich die Bundesregierung für das weitere Wachstum der Gesamtrohstoffproduktivität ein neues Ziel gesetzt: Das durchschnittliche jährliche Wachstum der Jahre 2000 bis 2010 von rund 1,6 % soll bis ins Jahr 2030 fortgesetzt werden (BReg 2016). Das Wachstum von 2010 bis 2021 lag jedoch nur bei etwa 1,3 % pro Jahr und damit derzeit unter dem Zielpfad der Nachhaltigkeitsstrategie. Das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm III (ProgRess III) zeichnet für die Jahre ab 2020 eine Vielzahl von Maßnahmen auf, mit denen die Rohstoffproduktivität weiter gesteigert werden soll ( BMU 2020). Im aktuellen Programm werden nun unter anderem auch die Themen ressourceneffiziente Mobilität und Potenziale und Risiken der Digitalisierung für die Ressourceneffizienz betrachtet. Die Bundesregierung hat zudem in 2024 die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) veröffentlich, welche Ziele und Maßnahmen zum zirkulären Wirtschaften und zur Ressourcenschonung aus allen relevanten Strategien zusammenführt. Die Gesamtrohstoffproduktivität ist darin auch als Indikator verankert. Wie wird der Indikator berechnet? Die Gesamtrohstoffproduktivität ergibt sich aus dem Verhältnis zweier Größen: Den Zähler bildet die Summe aus Bruttoinlandsprodukt und dem monetären Wert der deutschen Importe. Diese Größe wird durch die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes bereitgestellt. Der Nenner enthält die Angaben zum „Primärrohstoffeinsatz“ in Deutschland durch Produktion und Importe. Beide Größen werden jeweils als Index (2010=100) dargestellt. Das Verfahren zur Bestimmung der indirekten Importe ( Rohstoffäquivalente ) ist in einem Forschungsbericht beschrieben. Aufgrund methodischer Anpassungen weichen die Zeitreihen ab 2010 von bisher veröffentlichten Zahlen ab. Merkliche Veränderungen treten insbesondere bei den Erzen auf, siehe den Statistischen Bericht "Rohstoffäquivalente - Berichtszeitraum 2000-2021" . Für die Berechnung der diesem Indikator zu Grunde liegenden Indexwerte nutzt das Statistische Bundesamt exaktere als die dort veröffentlichten Daten. Die Ergebnisse daraus sind in der Tabelle „ Gesamtrohstoffproduktivität und ihre Komponenten, Index 2010 = 100 “ veröffentlicht. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „ Rohstoffproduktivität ".
Die wichtigsten Fakten Wie effizient eine Volkswirtschaft Energie einsetzt, kann durch den Indikator „Endenergieproduktivität“ gemessen werden. Zwischen 2008 und 2023 ist die Endenergieproduktivität um 32 % gestiegen. Wichtiger als die Erhöhung der Endenergieproduktivität ist die Senkung des Energieverbrauchs. Die europäische „Energieeffizienzrichtlinie“ sowie das deutsche „Energieeffizienzgesetz“ geben anspruchsvolle Ziele für die Senkung des Endenergieverbrauchs vor. Welche Bedeutung hat der Indikator? Energieproduktivität ist ein Maß, das angibt, wie effizient eine Wirtschaft, Industrie oder Gesellschaft Energie einsetzt, um wirtschaftlichen Wert zu erzeugen. Sie wird berechnet, indem man das Bruttoinlandsprodukt (BIP) durch den Energieverbrauch teilt. Eine höhere Energieproduktivität bedeutet, dass für die Produktion einer Einheit wirtschaftlichen Wertes weniger Energie benötigt wird. Dies ist ein Indikator für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Energie. Ein geringerer Energieeinsatz ist auch gut für die Umwelt, da das Energiesystem eine Reihe negativer Umweltauswirkungen mit sich bringt. Hier wird der End energieverbrauch als Bezugsgröße verwendet, somit wird der Indikator als „ End energieproduktivität“ bezeichnet. Im „Energiekonzept“ des Jahres 2010 setzte sich die Bundesregierung langfristige jährliche Wachstums-Ziele für die Endenergieproduktivität. Inzwischen steht die absolute Senkung des Energieverbrauchs im Fokus der Politik. Eine zentrale Rolle spielen die europäische Energieeffizienz-Richtlinie sowie das deutschen Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das 2023 verabschiedet wurde. In diesem Gesetz ist festgeschrieben, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 auf 1.867 TWh zu senken ist. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Zwischen 2008 und 2023 ist die Endenergieproduktivität um 32 % gestiegen. Treiber des Produktivitätsanstiegs war vor allem die Zunahme des Bruttoinlandsproduktes. Dieses ist seit 2008 um 15 % gewachsen, der Endenergieverbrauch im gleichen Zeitraum um 12 % gesunken. Diese sogenannte Entkopplung zwischen Verbrauch und Wirtschaftsleistung kann einerseits durch eine höhere Energieeffizienz, andererseits auch durch einen Strukturwandel hin zu weniger energieintensiven Wirtschaftsaktivitäten erklärt werden. Im „ Projektionsbericht 2023 für Deutschland “ wurde auf der Basis von Szenarioanalysen untersucht, ob Deutschland seine Energie- und Klimaziele im Jahr 2030 erreichen kann: Wenn alle von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, ist im Jahr 2030 mit einem Rückgang des EEV von etwa 16 % gegenüber dem Jahr 2008 zu rechnen (Mit-Maßnahmen- Szenario ). Damit wäre das Ziel des Energieeffizienzgesetzes eines Rückgangs des Endenergieverbrauchs über 25 % bis 2030 deutlich verfehlt. Weitere Maßnahmen zur Senkung des EEV sind also erforderlich, um die Ziele des Energieeffizienzgesetzes zu erreichen. Wie wird der Indikator berechnet? Der Indikator „Endenergieproduktivität “ wird als Verhältnis des realen Bruttoinlandsproduktes und des Endenergieverbrauchs Deutschlands berechnet. Das Bruttoinlandsprodukt wird vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berechnet und veröffentlicht. Der Endenergieverbrauch wird regelmäßig von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) ermittelt. Methodische Hinweise zur Berechnung veröffentlicht die AGEB in den Erläuterungen zu den Energiebilanzen (pdf). Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Energieproduktivität" .
Die Gesamtrohstoffproduktivität ergibt sich aus dem Verhältnis zweier Größen: Den Zähler bildet die Summe aus Bruttoinlandsprodukt und dem monetären Wert der deutschen Importe. Diese Größe wird durch die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes bereitgestellt. Der Nenner enthält die Angaben zum „Primärrohstoffeinsatz“ in Deutschland durch Produktion und Importe in Tonnen. Beide Größen werden jeweils als Index (2010=100) dargestellt. Autor: Statistisches Bundesamt Quelle des Datensatzes: DNS Indikatoren Portal, Tabelle - Gesamtrohstoffproduktivität und ihre Komponenten - Index 2010=100, Statistisches Bundesamt (2022)
Beim UBA-CO₂-Rechner wurden in diesem Jahr nicht nur die Rechenfaktoren aktualisiert, sondern auch Verbesserungen in der Nutzerführung umgesetzt. Neben einer neuen Landingpage finden sich jetzt u. a. direkte Ausfüllhilfen bei den Abfragen. Zudem wurde auch das Tool „Meine Klimapolitik“, das die Bedeutung von politischen Maßnahmen auf den persönlichen CO₂-Fußabdruck veranschaulicht, neu umgesetzt. Seit 2019 haben über 2 Million Menschen den UBA -CO 2 -Rechner genutzt. Im Zuge der jährlichen Aktualisierungsroutine wurden jetzt einige grundlegende Verbesserungen umgesetzt. Dies fällt schon auf der Startseite direkt ins Auge: Neben dem CO 2 -Schnellcheck mit nur 12 Fragen und dem detaillierten Berechnungstool „Meine CO 2 -Bilanz“ mit integriertem Flugrechner finden Sie nun weitere Rechnerangebote wie den Veranstaltungsrechner oder verschiedene CO 2 -Rechner für Kulturbetriebe. Auch weiterführende Angebote des Umweltbundesamtes (UBA) zum nachhaltigen Konsum, wie die UBA-Umwelttipps und die Denkwerkstatt Konsum , werden vorgestellt und verlinkt. Die Ausfüllhinweise und Hintergrundinformationen wurden auf der Basis der vielfältigen Rückmeldungen von Nutzer*innen neu konzipiert und formuliert. Sie finden sich nutzerfreundlich bei den entsprechenden Eingabefeldern und erleichtern das Ausfüllen. Der Rechner berechnet jetzt auch direkt bei der Eingabe Zwischenergebnisse und weist diese sofort aus. Dies ist nicht nur praktisch, sondern fördert auch die Transparenz und das Verständnis für die Wirkung von einzelnen Maßnahmen auf den persönlichen CO 2 -Fußabdruck. Ergänzungstool „Meine Klimapolitik“ Unsere persönliche CO 2 -Bilanz ist abhängig von unserem Verhalten und von persönlichen Rahmenbedingungen (z. B. ob zur Miete oder im Eigentum, in der Stadt oder auf dem Land wohnend). Sie wird aber auch in hohem Maße durch politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen beeinflusst (z. B. durch Förderprogramme für energetische Sanierungen oder für erneuerbare Energien, Vorgaben für die Effizienz von Haushaltsgroßgeräten und die Emissionen von Pkw). Mit dem Tool „Meine Klimapolitik“ können Nutzende deshalb in den fünf Konsumfeldern des CO 2 -Rechners ihre eigene Klimapolitik mit entsprechenden politischen Maßnahmen zusammenstellen. Das Tool berechnet auf der Basis aktueller Politikszenarien des Umweltbundesamts den Effekt, den die gewählten Maßnahmen voraussichtlich auf den durchschnittlichen CO 2 -Fußabdruck der Gesamtbevölkerung hätten. Gleichzeitig kann geprüft werden, ob mit der gewählten Klimapolitik die deutschen Klimaschutzziele bis 2030 und 2045 erreicht werden könnten. Der persönliche Handabdruck: CO 2 -Vermeidung bei anderen Viele individuelle Handlungsmöglichkeiten für wirksamen Klimaschutz können mit dem Konzept des persönlichen CO 2 -Fußabdrucks nicht oder nur teilweise erfasst werden. Wer z.B. die energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses initiiert, reduziert tonnenweise Treibhausgasemissionen bei den Bewohner*innen, ohne dass sich dies im eigenen CO 2 -Fußabdruck abbildet. Gleiches gilt für Personen, die z. B. ihren Arbeitgeber motivieren, eine große Solaranlage auf das Dach des Betriebsgebäudes zu installieren, den Fuhrpark an eine Carsharingorganisation anzubinden oder ein Energiemanagementsystem einzuführen. Für die Bewertung von individuellen Klimaschutzmaßnahmen ist es daher wichtig, nicht nur die „CO 2 -Einsparung bei sich selbst“ (Fußabdruck), sondern auch die „CO 2 -Einsparung bei anderen“ (Handabdruck) zu berücksichtigen. Im UBA-CO 2 -Rechner werden deshalb in drei Fällen „CO 2 -Einsparungen bei anderen“ quantifiziert und ausgewiesen, um auf die hohe Bedeutung des persönlichen Handabdrucks zumindest in den Fällen hinzuweisen, wo eine Quantifizierung möglich ist. Konkret betrifft dies die Einspeisung des Stroms aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage, klimafreundliche Geldanlagen und freiwillige Zahlungen zur Kompensation von Treibhausgasen. Über den UBA-CO 2 -Rechner Mit dem UBA-CO 2 -Rechner kann jede und jeder den persönlichen CO 2 -Fußabdruck mit unterschiedlicher Detailtiefe und transparenten Ergebnisdarstellungen bestimmen. Das Onlinetool wird von Bürgerinnen und Bürgern, von Medien, im Rahmen von wissenschaftlichen Studien und Bildungsveranstaltungen, aber auch zur Bestimmung von Zahlungen zur freiwilligen Kompensation intensiv genutzt. Im Factsheet „ Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO 2 -Rechners in Kommunen “ finden sich hierzu nützliche Hinweise und Praxisbeispiele. Den Rechner gibt es seit 2008. Mit dem Aufkommen der Fridays-for-Future-Bewegung haben sich die Zugriffszahlen etwa versechsfacht. Der CO 2 -Rechner wird jährlich aktualisiert. Datengrundlage für den UBA-CO 2 -Rechner sind u. a. die jeweils aktuellen Daten der AG Energiebilanzen zum Energieverbrauch in Deutschland, Daten aus dem Emissionsberechnungsmodell TREMOD für Verkehrsemissionen sowie Daten der umweltökonomischen und volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Ein direkter Vergleich mit den Werten aus der nationalen Treibhausgasberichterstattung ist nicht möglich, da der UBA- CO2 -Rechner auch den Import von Waren sowie den internationalen Flugverkehr berücksichtigt. Eine Ausführliche Darstellung der Berechnungs- und Datengrundlagen findet sich in den „ Hintergrundinformationen zur Version 5.0 “.
Die wichtigsten Fakten Der Ausstoß von Treibhausgasen des verarbeitenden Gewerbes in Deutschland sank zwischen 1995 und 2023 um etwa 35 %. Gleichzeitig stieg die Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes um knapp 46 % (preisbereinigt). Bis 2045 wird in Deutschland die Treibhausgasneutralität angestrebt. Welche Bedeutung hat der Indikator? Insbesondere seit Beginn der Industrialisierung hat die Menschheit den Ausstoß großer Mengen Treibhausgase in die Atmosphäre verursacht. In der Folge steigen die Temperaturen in der Atmosphäre. Dies führt zu einer Vielzahl weiterer Konsequenzen wie der Zunahme von extremen Wetterereignissen (zum Beispiel Stürmen, Dürren, Überflutungen), Destabilisierung von Infrastrukturen, Verbreitung von Tropenkrankheiten etc. Die wichtigste Treibhausgasquelle war und ist die Verbrennung von fossilen Energieträgern. Energie wird zu einem großen Teil zur Herstellung von Gütern eingesetzt. Das verdeutlicht die Rolle der Industrie – des sogenannten „verarbeitenden Gewerbes“ – bei der Klimaproblematik. Die Industrie verursacht auch indirekt den Ausstoß von Treibhausgasen, wenn sie Elektrizität und Wärme bei externen Kraftwerksbetreibern bezieht. Dieser Ausstoß müsste der Industrie zugeordnet werden. Dies ist bei dem hier verwendeten Indikator allerdings nicht berücksichtigt, da derzeit keine aktuellen Daten zur Verfügung stehen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Seit 1995 ist der Ausstoß von Treibhausgasen durch die Industrie um 35 % zurückgegangen. Zum Vergleich: Der Ausstoß an Treibhausgasen sank in diesem Zeitraum in Deutschland in allen Sektoren (inklusive Energieerzeugung, Verkehr, Haushalte etc.) um etwa 33 % (siehe Indikator „Emission von Treibhausgasen“ ). Damit haben sich die Emissionen der Industrie parallel zu denen der gesamten Volkswirtschaft entwickelt. Hinzu kommt: Gleichzeitig ist die Bruttowertschöpfung der Industrie zwischen 1995 und 2023 um knapp 32 % (preisbereinigt, d.h. unter Berücksichtigung der Preisentwicklung) angestiegen. Die Gründe für diese Entwicklungen sind unter anderem, dass die Effizienz der Produktionsprozesse gesteigert wurde und hochwertigere, ressourceneffizientere Produkte hergestellt werden. Zudem wurde verstärkt auf strombasierte Produktionsprozesse umgestellt. Ein wichtiger Effekt ist, dass die Anlageneffizienz sinkt, wenn Produktionsanlagen nicht richtig ausgelastet sind. Das erklärt auch die Entwicklung des Indikators im Krisenjahr 2009: Während die Bruttowertschöpfung der Industrie um fast 20 % zurückging, sank der Ausstoß von Treibhausgasen nur um rund 11 %. Die Bundesregierung hat sich im novellierten Klimaschutzgesetz anspruchsvolle Ziele zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen gesetzt: Bis 2040 soll der Ausstoß 88 % unter der Menge von 1990 liegen, in 2045 soll die Treibhausgasneutralität erreicht werden (Bundesregierung, 2021). Damit diese Ziele erreicht werden können, muss auch die Industrie als einer der Hauptverursacher ihren Ausstoß weiter senken. Wie wird der Indikator berechnet? Der Indikator verwendet die offiziellen Emissionen aus der Berichterstattung zum Bundesklimaschutzgesetzes, die vom Umweltbundesamt jeweils zum 15.03. bis zum Vorjahr veröffentlicht werden. Die Bruttowertschöpfung als preisbereinigter Index stammt aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „ Treibhausgas-Emissionen in Deutschland “
Teil der Statistik "Umweltbezogene Steuern und Gebühren" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Umweltbezogene Steuern und Gebühren (EVAS-Nr. 85421). 1.2 Inhalt und Struktur Das konzeptionelle Rahmenwerk für die Berechnung der umweltbezogenen Steuern basiert auf international einheitlichen Empfehlungen. Dies sind das System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA–CF) als internationaler statistischer Standard der Vereinten Nationen sowie das vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) herausgegebene Handbuch "Environmental taxes - A statistical guide", Ausgabe 2013. Dabei ist die europäische Methodik in das SEEA eingebettet und mit diesem konsistent. Die vorliegende Methodenbeschreibung für Deutschland entspricht bis auf wenige Ausnahmen den europäischen Empfehlungen. Die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen stellt die rechtliche Grundlage für die Erstellung der umweltbezogenen Steuern dar. Als Gesamtrechensystem basieren die Angaben der umweltbezogenen Steuern nicht auf primärstatistischen Erhebungen, sondern ausschließlich auf Sekundärdaten. Teilweise können die Angaben in den Datenquellen direkt übernommen werden, teilweise müssen Komponenten geschätzt werden. 2 Konzeptionelle Grundlagen ============================ 2.1 Klassifikation Das konzeptionelle Rahmenwerk der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern (kurz: Umweltsteuern) basiert auf dem System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA – CF), dem internationalen statistischen Standard der Vereinten Nationen. Die umweltbezogenen Steuern werden in vier Kategorien ausgewiesen: - Energie - Verkehr - Umweltverschmutzung - Ressourcen Die Einnahmen aus Umweltsteuern werden darüber hinaus entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) nach Wirtschaftszweigen aufgeschlüsselt dargestellt. Ergänzt werden sie durch Informationen über private Haushalte und Gebietsfremde. Da es in Deutschland entsprechend der nationalen Steuerliste (National Tax List, NTL) keine Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcen gibt, werden diese Kategorien im Folgenden nicht weiter behandelt. 2.2 Definitionen Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an der Besteuerungsgrundlage – unabhängig von den Beweggründen zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist, dass die Steuer sich auf eine physische Einheit – oder eine Ersatzgröße dafür – bezieht, die nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Konkret fallen darunter Emissionen im weitesten Sinne wie beispielsweise Luftemissionen, Abwasser, Abfall oder Lärm sowie Energieerzeugnisse und emittierende Sektoren wie der Verkehr. Es wurde ein pragmatischer Ansatz gewählt, der ausschließlich an der Besteuerungsgrundlage ansetzt. Folglich kann beispielsweise die Verringerung der Umweltverschmutzung infolge der Erhöhung der Steuersätze analysiert werden. Zugleich wurde seitens des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) festgelegt, dass die Mehrwertsteuer, die auf Energieerzeugnisse, Kraftfahrzeuge o. Ä. erhoben wird, nicht zu den umweltbezogenen Steuern zählt. Für Deutschland werden zusammengefasst folgende Umweltsteuern berücksichtigt: - Energiesteuern: Energiesteuer, Stromsteuer, Zahlungen für Emissionsberechtigungen, Beitrag zum Erdölbevorratungsverband, Kernbrennstoffsteuer. - Verkehrssteuern: Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer. Derzeit ist noch das Aufkommen der Kernbrennstoffsteuer in den Tabellen aufgeführt. Diese wurde im Juni 2017 für verfassungswidrig erklärt und ist einschließlich Zinsen an die Unternehmen zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungen werden im Berichtjahr 2017 ersichtlich sein. 2.3 Datenquellen Die nationale Steuerliste (National Tax List, NTL) teilt jeder Steuer eine ökonomische Funktion (u. a. Verbrauchssteuern, Kapitalsteuern) sowie Kategorie (u. a. Energie, Tabak, Vermögen) zu. Auch die umweltbezogenen Steuern sind entsprechend gekennzeichnet, sodass die NTL eine wichtige Datenquelle darstellt. Um Konsistenz zu den Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zu erzielen, empfiehlt Eurostat eine vollständige Übereinstimmung mit dieser Liste zu gewährleisten. Die NTL wird im Rahmen der VGR erstellt. Weitere Datenquellen, die insbesondere für die Gliederung nach den verschiedenen Wirtschaftsbereichen notwendig sind, stellen die Inlandsproduktberechnungen der VGR, Daten des Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu Steuereinnahmen, Daten aus der Transport Emission Model (TREMOD)-Datenbank des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) sowie Energieberechnungen aus den physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen und die geltenden Energiesteuersätze dar. 3 Berechnung ============= 3.1 Berechnung der Energiesteuern Zu der Kategorie "Energiesteuern" zählen die Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer, die Zahlungen für Emissionsberechtigungen sowie der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband. Die NTL stellt den Ausgangspunkt dar. Hier wird das Gesamtaufkommen der Energiesteuer, Stromsteuer, der Zahlungen für Emissionsberechtigungen sowie der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband nachgewiesen. Für die Gliederung nach Wirtschaftsbereichen sind weitere Berechnungen notwendig. Bezüglich der Energie- und Stromsteuer werden Primärenergiedaten aus den physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) herangezogen und mit monetären Angaben zur Verteilung dieser Steuern auf die Wirtschaftsbereiche aus den VGR verschnitten. Den europäischen Vorgaben entsprechend sind zudem die von Gebietsfremden erbrachten Umweltsteuern auszuweisen. Deshalb werden in einem weiteren Schritt die Kraftstoffbunkerungen der Gebietsfremden im Inland ermittelt. Basis hierfür sind die im Rahmen der physischen UGR ermittelten Mengen. Für diese Mengen werden die entsprechend geltenden Energiesteuersätze herangezogen, um die Werte in monetären Einheiten umzurechnen. Die Zahlungen für Emissionsberechtigungen werden seitens den VGR entsprechend den Vorgaben des "Manual on Government Deficit and Debt (MGDD)" der Europäischen Kommission berechnet. Dort ist festgelegt, dass sich die Höhe der in einem bestimmten Jahr zu erfassenden Steuereinnahmen aus Emissionsberechtigungen durch das folgende Modell bestimmt: Steuereinnahme = Anzahl der für das Vorjahr zurückgegebenen Emissionsberechtigungen * durchschnittlicher Versteigerungspreis Dabei berechnet sich der durchschnittliche Versteigerungspreis wie folgt: Durchschnittlicher Versteigerungspreis = Versteigerungserlös des Vorjahres / Anzahl der im Inland ausgegebenen und noch nicht zurückgegebenen Emissionsrechte Der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband ist von Unternehmen zu entrichten, die Erdöl und Erdölerzeugnisse im Inland herstellen oder nach Deutschland importieren. Dieser Beitrag wird aufgrund der Ausgestaltung der Steuer gänzlich dem Wirtschaftszweig WZ 19 "Kokerei und Mineralölverarbeitung" zugeordnet. 3.2 Berechnung der Verkehrssteuern Zu den Verkehrssteuern zählen die Kraftfahrzeugsteuern sowie die Luftverkehrsteuer. Auch hier stellt die NTL die Ausgangsdaten dar. Dort wird das Gesamtaufkommen der Kraftfahrzeugsteuern sowie der Luftverkehrsteuer nachgewiesen. Für die Gliederung nach Wirtschaftszweigen sind wiederum weitere Berechnungen notwendig. Mithilfe der Verwendungsstruktur der Dienstleistungen im Linienluftverkehr aus den VGR kann das Gesamtsteueraufkommen aus der Luftverkehrsteuer auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche aufgeteilt werden. Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer werden die Steuern für Lastkraftwagen, Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Personenkraftwagen (PKW) und sonstige Fahrzeuge ermittelt. Ausgangspunkt stellen die monetären Angaben der Aufkommensstatistik des BMF über die Kraftfahrzeugsteuer bei PKW und Nutzfahrzeugen dar. Um die Steuerlast den entsprechenden Wirtschaftszweigen zuzuordnen, werden Daten aus der TREMOD-Datenbank zur Anzahl der Nutzfahrzeuge nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und Gewichtsklassen sowie Anzahl der PKW nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und Hubraumklassen unter Anwendung der 23 Haltergruppen entsprechend der Definition des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) genutzt. Um die einzelnen Ergebnisse für Lastkraftwagen, Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen von Haltergruppen des KBA auf Wirtschaftszweige umzurechnen, werden die Produktionswerte aus der Inlandsproduktberechnung der VGR entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) hinzugezogen. Bei allen Berechnungen ist zu beachten, dass die Haltergruppe "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" von der Besteuerung ausgenommen ist. 4 Periodizität, Aktualität, Vergleichbarkeit, Revisionen ========================================================= Die Angaben zu den umweltbezogenen Steuern werden jährlich erstellt und als Publikation der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Ende des III. Quartals werden die Daten entsprechend der Verpflichtung durch die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Anhang II, an Eurostat übermittelt. Dabei wird zu einem gegebenen Berichtsjahr spätestens am Ende des übernächsten Jahres Bericht erstattet. Aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit der Datenquellen ist eine frühere Zusammenstellung in der Regel nicht möglich. Um die Vergleichbarkeit zu den VGR zu gewährleisten, die Steuern nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung verbuchen, werden auch die umweltbezogenen Steuern innerhalb der UGR entsprechend dargestellt. Gemäß der periodengerechten Buchung werden Steuern zu dem Zeitpunkt gebucht, zu dem die steuerbegründenden Ereignisse stattfinden und nicht, wenn die Zahlungen fällig sind oder tatsächlich geleistet werden. Dem gegenüber stehen die kassenmäßigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, die zum Zeitpunkt der Ausgabe gebucht werden. Somit ist ein Vergleich mit diesen Daten nur eingeschränkt möglich. Das Gesamtrechensystem der umweltbezogenen Steuern unterliegt laufenden und anlassbedingten Revisionen. Diese können auch längere Zeiträume betreffen. Laufende Revisionen ergeben sich dadurch, dass die Angaben in den verwendeten Datenquellen ihrerseits für zurückliegende Zeiträume geändert wurden und diese geänderten Angaben in die Rechnungen zu den umweltbezogenen Steuern übernommen werden. Daneben ist es möglich, dass eine Datenquelle ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung steht und durch eine Alternative ersetzt werden muss. Ebenso können methodische Verbesserungen einen Wechsel der Datenquelle erfordern. Im Sinne einer möglichst konsistenten Zeitreihe kann es auch aus diesen Anlässen zu einer Revision der bereits veröffentlichten Daten für frühere Berichtsjahre kommen. Größere Revisionen im Vergleich zur Vorjahres-Veröffentlichung werden in den Tabellen jeweils gekennzeichnet. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2019
Teil der Statistik "Umweltbezogene Steuern und Gebühren" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Umweltbezogene Steuern und Gebühren (EVAS-Nr. 85421). 1.2 Inhalt und Struktur Das konzeptionelle Rahmenwerk für die Berechnung der umweltbezogenen Steuern basiert auf international einheitlichen Empfehlungen. Dies sind das System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA–CF) als internationaler statistischer Standard der Vereinten Nationen sowie das vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) herausgegebene Handbuch "Environmental taxes - A statistical guide", Ausgabe 2013. Dabei ist die europäische Methodik in das SEEA eingebettet und mit diesem konsistent. Die vorliegende Methodenbeschreibung für Deutschland entspricht bis auf wenige Ausnahmen den europäischen Empfehlungen. Die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen stellt die rechtliche Grundlage für die Erstellung der umweltbezogenen Steuern dar. Als Gesamtrechensystem basieren die Angaben der umweltbezogenen Steuern nicht auf primärstatistischen Erhebungen, sondern ausschließlich auf Sekundärdaten. Teilweise können die Angaben in den Datenquellen direkt übernommen werden, teilweise müssen Komponenten geschätzt werden. 2 Konzeptionelle Grundlagen ============================ 2.1 Klassifikation Das konzeptionelle Rahmenwerk der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern (kurz: Umweltsteuern) basiert auf dem System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA – CF), dem internationalen statistischen Standard der Vereinten Nationen. Die umweltbezogenen Steuern werden in vier Kategorien ausgewiesen: - Energie - Verkehr - Umweltverschmutzung - Ressourcen Die Einnahmen aus Umweltsteuern werden darüber hinaus entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) nach Wirtschaftszweigen aufgeschlüsselt dargestellt. Ergänzt werden sie durch Informationen über private Haushalte und Gebietsfremde. Da es in Deutschland entsprechend der nationalen Steuerliste (National Tax List, NTL) keine Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcen gibt, werden diese Kategorien im Folgenden nicht weiter behandelt. 2.2 Definitionen Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an der Besteuerungsgrundlage – unabhängig von den Beweggründen zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist, dass die Steuer sich auf eine physische Einheit – oder eine Ersatzgröße dafür – bezieht, die nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Konkret fallen darunter Emissionen im weitesten Sinne wie beispielsweise Luftemissionen, Abwasser, Abfall oder Lärm sowie Energieerzeugnisse und emittierende Sektoren wie der Verkehr. Es wurde ein pragmatischer Ansatz gewählt, der ausschließlich an der Besteuerungsgrundlage ansetzt. Folglich kann beispielsweise die Verringerung der Umweltverschmutzung infolge der Erhöhung der Steuersätze analysiert werden. Zugleich wurde seitens des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) festgelegt, dass die Mehrwertsteuer, die auf Energieerzeugnisse, Kraftfahrzeuge o. Ä. erhoben wird, nicht zu den umweltbezogenen Steuern zählt. Für Deutschland werden zusammengefasst folgende Umweltsteuern berücksichtigt: - Energiesteuern: Energiesteuer, Stromsteuer, Zahlungen für Emissionsberechtigungen, Beitrag zum Erdölbevorratungsverband, Kernbrennstoffsteuer. - Verkehrssteuern: Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer. Derzeit ist noch das Aufkommen der Kernbrennstoffsteuer in den Tabellen aufgeführt. Diese wurde im Juni 2017 für verfassungswidrig erklärt und ist einschließlich Zinsen an die Unternehmen zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungen werden im Berichtjahr 2017 ersichtlich sein. 2.3 Datenquellen Die nationale Steuerliste (National Tax List, NTL) teilt jeder Steuer eine ökonomische Funktion (u. a. Verbrauchssteuern, Kapitalsteuern) sowie Kategorie (u. a. Energie, Tabak, Vermögen) zu. Auch die umweltbezogenen Steuern sind entsprechend gekennzeichnet, sodass die NTL eine wichtige Datenquelle darstellt. Um Konsistenz zu den Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) zu erzielen, empfiehlt Eurostat eine vollständige Übereinstimmung mit dieser Liste zu gewährleisten. Die NTL wird im Rahmen der VGR erstellt. Weitere Datenquellen, die insbesondere für die Gliederung nach den verschiedenen Wirtschaftsbereichen notwendig sind, stellen die Inlandsproduktberechnungen der VGR, Daten des Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu Steuereinnahmen, Daten aus der Transport Emission Model (TREMOD)-Datenbank des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) sowie Energieberechnungen aus den physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen und die geltenden Energiesteuersätze dar. 3 Berechnung ============= 3.1 Berechnung der Energiesteuern Zu der Kategorie "Energiesteuern" zählen die Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer, die Zahlungen für Emissionsberechtigungen sowie der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband. Die NTL stellt den Ausgangspunkt dar. Hier wird das Gesamtaufkommen der Energiesteuer, Stromsteuer, der Zahlungen für Emissionsberechtigungen sowie der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband nachgewiesen. Für die Gliederung nach Wirtschaftsbereichen sind weitere Berechnungen notwendig. Bezüglich der Energie- und Stromsteuer werden Primärenergiedaten aus den physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) herangezogen und mit monetären Angaben zur Verteilung dieser Steuern auf die Wirtschaftsbereiche aus den VGR verschnitten. Den europäischen Vorgaben entsprechend sind zudem die von Gebietsfremden erbrachten Umweltsteuern auszuweisen. Deshalb werden in einem weiteren Schritt die Kraftstoffbunkerungen der Gebietsfremden im Inland ermittelt. Basis hierfür sind die im Rahmen der physischen UGR ermittelten Mengen. Für diese Mengen werden die entsprechend geltenden Energiesteuersätze herangezogen, um die Werte in monetären Einheiten umzurechnen. Die Zahlungen für Emissionsberechtigungen werden seitens den VGR entsprechend den Vorgaben des "Manual on Government Deficit and Debt (MGDD)" der Europäischen Kommission berechnet. Dort ist festgelegt, dass sich die Höhe der in einem bestimmten Jahr zu erfassenden Steuereinnahmen aus Emissionsberechtigungen durch das folgende Modell bestimmt: Steuereinnahme = Anzahl der für das Vorjahr zurückgegebenen Emissionsberechtigungen * durchschnittlicher Versteigerungspreis Dabei berechnet sich der durchschnittliche Versteigerungspreis wie folgt: Durchschnittlicher Versteigerungspreis = Versteigerungserlös des Vorjahres / Anzahl der im Inland ausgegebenen und noch nicht zurückgegebenen Emissionsrechte Der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband ist von Unternehmen zu entrichten, die Erdöl und Erdölerzeugnisse im Inland herstellen oder nach Deutschland importieren. Dieser Beitrag wird aufgrund der Ausgestaltung der Steuer gänzlich dem Wirtschaftszweig WZ 19 "Kokerei und Mineralölverarbeitung" zugeordnet. 3.2 Berechnung der Verkehrssteuern Zu den Verkehrssteuern zählen die Kraftfahrzeugsteuern sowie die Luftverkehrsteuer. Auch hier stellt die NTL die Ausgangsdaten dar. Dort wird das Gesamtaufkommen der Kraftfahrzeugsteuern sowie der Luftverkehrsteuer nachgewiesen. Für die Gliederung nach Wirtschaftszweigen sind wiederum weitere Berechnungen notwendig. Mithilfe der Verwendungsstruktur der Dienstleistungen im Linienluftverkehr aus den VGR kann das Gesamtsteueraufkommen aus der Luftverkehrsteuer auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche aufgeteilt werden. Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer werden die Steuern für Lastkraftwagen, Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Personenkraftwagen (PKW) und sonstige Fahrzeuge ermittelt. Ausgangspunkt stellen die monetären Angaben der Aufkommensstatistik des BMF über die Kraftfahrzeugsteuer bei PKW und Nutzfahrzeugen dar. Um die Steuerlast den entsprechenden Wirtschaftszweigen zuzuordnen, werden Daten aus der TREMOD-Datenbank zur Anzahl der Nutzfahrzeuge nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und Gewichtsklassen sowie Anzahl der PKW nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und Hubraumklassen unter Anwendung der 23 Haltergruppen entsprechend der Definition des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) genutzt. Um die einzelnen Ergebnisse für Lastkraftwagen, Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen von Haltergruppen des KBA auf Wirtschaftszweige umzurechnen, werden die Produktionswerte aus der Inlandsproduktberechnung der VGR entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) hinzugezogen. Bei allen Berechnungen ist zu beachten, dass die Haltergruppe "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" von der Besteuerung ausgenommen ist. 4 Periodizität, Aktualität, Vergleichbarkeit, Revisionen ========================================================= Die Angaben zu den umweltbezogenen Steuern werden jährlich erstellt und als Publikation der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Ende des III. Quartals werden die Daten entsprechend der Verpflichtung durch die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen, Anhang II, an Eurostat übermittelt. Dabei wird zu einem gegebenen Berichtsjahr spätestens am Ende des übernächsten Jahres Bericht erstattet. Aufgrund der unterschiedlichen Verfügbarkeit der Datenquellen ist eine frühere Zusammenstellung in der Regel nicht möglich. Um die Vergleichbarkeit zu den VGR zu gewährleisten, die Steuern nach dem Grundsatz der periodengerechten Zurechnung verbuchen, werden auch die umweltbezogenen Steuern innerhalb der UGR entsprechend dargestellt. Gemäß der periodengerechten Buchung werden Steuern zu dem Zeitpunkt gebucht, zu dem die steuerbegründenden Ereignisse stattfinden und nicht, wenn die Zahlungen fällig sind oder tatsächlich geleistet werden. Dem gegenüber stehen die kassenmäßigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, die zum Zeitpunkt der Ausgabe gebucht werden. Somit ist ein Vergleich mit diesen Daten nur eingeschränkt möglich. Das Gesamtrechensystem der umweltbezogenen Steuern unterliegt laufenden und anlassbedingten Revisionen. Diese können auch längere Zeiträume betreffen. Laufende Revisionen ergeben sich dadurch, dass die Angaben in den verwendeten Datenquellen ihrerseits für zurückliegende Zeiträume geändert wurden und diese geänderten Angaben in die Rechnungen zu den umweltbezogenen Steuern übernommen werden. Daneben ist es möglich, dass eine Datenquelle ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung steht und durch eine Alternative ersetzt werden muss. Ebenso können methodische Verbesserungen einen Wechsel der Datenquelle erfordern. Im Sinne einer möglichst konsistenten Zeitreihe kann es auch aus diesen Anlässen zu einer Revision der bereits veröffentlichten Daten für frühere Berichtsjahre kommen. Größere Revisionen im Vergleich zur Vorjahres-Veröffentlichung werden in den Tabellen jeweils gekennzeichnet. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2019
Origin | Count |
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Bund | 68 |
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Förderprogramm | 59 |
Strukturierter Datensatz | 3 |
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