Das Projekt "Rechtliche und fachliche Prüfung von ausgewählten Fragen der 'Compliance Assurance' auf EU- und auf nationaler Ebene" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. Maßnahmen zur Verbesserung des Vollzugs des Umweltrechts ('Environmental Compliance Assurance') haben international und auf Unionsebene erhebliche Bedeutung. So hat die EU Kommission (KOM) 2018 einen Aktionsplan zu Compliance Assurance (APEC) vorgelegt. Auch wenn der Aktionsplan konkrete Maßnahmen nur bis zum Ende der Amtszeit der aktuellen KOM Ende 2019 vorsieht, lassen Umfang und Ansatz des Plans erwarten, dass die Erarbeitung von Umsetzungsmaßnahmen und deren Diskussion über 2019 hinaus stattfinden wird. Für diesen Fall soll das FuE klären, wie die von der KOM geplanten Leitlinien und 'best-practice-Sammlungen' ausgestaltet oder weiterentwickelt werden müssen, damit sie den Vollzug in D wirksam unterstützen. Zu ausgewählten, auf EU-Ebene noch nicht beschlossenen Vorschlägen beantwortet das FuE kurzfristig aufgeworfene Hintergrundfragen. Im APEC-Diskussionsprozess abschließend erarbeitete Maßnahmen bewertet es mit dem Ziel einer optimalen Umsetzung aus rechts- und verwaltungswissenschaftlicher Perspektive. Dabei ist u. a. zu klären, wie sich die freiwillig anzuwendenden Leitlinien, die Empfehlungen und sonstigen Instrumente optimal in die unterschiedlich ausgestalteten Umweltverwaltungssysteme der verfahrensautonomen Bundesländer einfügen lassen, so dass deren Funktionalität nicht beeinträchtigt, sondern verbessert wird. Der Prozess wirft u.a. durch - eine stärkere Verschränkung von ordnungsrechtlicher und anreizorientierter Anwendungsförderung mit der Nutzung von Informationen aus der Zivilgesellschaft,- die (ggf. allgemeine) Zugänglichkeit von ggf. katasterbezogenen weltraumgestützten Aufklärungsdaten und- erweiterte Formen der (grenzüberschreitenden) Zusammenarbeit von Überwachungsbehördenrechtliche Fragen zu Zulässigkeit und Wirkung der Maßnahmen und zum Datenschutz auf. Das Vorhaben baut auf bestehenden Erkenntnissen zu möglichen Verbesserungen im Vollzug des europäischen Umweltrechts (z. B. UBA-Bericht 21/18) auf.
Das Projekt "Teilvorhaben: Verbreitung und Etablierung rekombinanter DNA in der Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Uebertragung rekombinanter DNA durch horizontalen Gentransfer kann zur Ausbreitung und Etablierung dieser DNA in der Umwelt fuehren. Die Literaturstudie soll klaeren, ob die in der Literatur beschriebenen Untersuchungen einen Transfer rekombinanter Plasmide unter Umweltbedingungen tatsaechlich belegen.
Das Projekt "Etablierung und Verbreitung rekombinanter DNA in der Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Unternehmensgruppe Technischer Überwachungsverein Süddeutschland, TÜV Energie- und Systemtechnik durchgeführt. Die Uebertragung rekombinanter DNA durch horizontalen Gentransfer kann zur Ausbreitung und Etablierung dieser DNA in der Umwelt fuehren. Die Literaturstudie soll klaeren, ob die in der Literatur beschriebenen Untersuchungen einen Transfer rekombinanter Plasmide unter Umweltbedingungen tatsaechlich belegen.
Das Projekt "Vollzugskonzepte und Einbeziehung Dritter im Gesetzesvollzug beim Klimaschutzrecht im Gebäudebereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Der Gebäudebereich ist zentral für die Erreichung der klimaschutzpolitischen Verpflichtungen Deutschlands. Um diese Verpflichtungen einzuhalten, sind eine Erhöhung der Energieeffizienz i.V.m. der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich dringend erforderlich. Die erheblichen CO2-Minderungspotenziale im Gebäudebereich werden allerdings aufgrund verschiedener Hemmnisse und vor allem auch wegen Problemen beim Vollzug des Klimaschutzrechtes im Gebäudesektor (insbesondere EnEV, EEWärmeG) nicht ausreichend realisiert. Wenn bei Baumaßnahmen die energetischen Anforderungen mangelhaft umgesetzt werden, gehen Minderungspotentiale langfristig verloren. Dieses Projekt soll dazu beitragen, neue Ansätze für den Vollzug des Klimaschutzrechtes im Gebäudebereich zu entwickeln und den Vollzug so zu stärken. Da die Verbesserung des Vollzugs durch die Bundesländer unter anderem wegen Budgetrestriktionen und Personalknappheit in den zuständigen Landesbehörden nicht kurzfristig und umfassend zu erwarten ist, soll das Vorhaben alternative Vollzugskonzepte durch die Einbeziehung privater Dritter (Monitoring/Verifizierung) entwickeln und auf ihre Eignung zur Verbesserung des Vollzugs des Klimaschutzrechts im Gebäudebereich prüfen. Dafür sind in anderen Regelungsbereichen bewährte Konzepte wie beispielsweise im EU-Emissionshandel, aus dem Produktebereich oder bei der Überprüfung von Fahrzeugen im Straßenverkehr (TÜV) sowie weitere in Wissenschaft und Politik (national und europäisch) diskutierte Modelle auf ihre Übertragbarkeit für den Gebäudebereich rechtlich und funktional zu prüfen, zu bewerten und zu priorisieren. Daraus sind Lösungskonzepte für die Beseitigung bzw. Verringerung der Vollzugshemmnisse im Gebäudebereich zu entwickeln. Hierfür sind die bestehenden für den Gebäudebestand wie für Neubauten relevanten Rechtsvorschriften umfassend und systematisch auf ihre Durchsetzbarkeit im Vollzug zu untersuchen und weiterzuentwickeln.
Das Projekt "Rechtliche und vollzugorientierte Umsetzung des Emissionshandels als selbstständiges Teilvorhaben (FKZ 206 41 510) im Rahmen des Globalansatzes 'Vollzugsorientierte Analyse von Einzelfragen des Emissionshandelsregimes' (FKZ 206 41 500)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. A) Problemstellung: Am 1. Januar 2008 beginnt die zweite Handelsperiode/Zuteilungsperiode (2008-2012) im Rahmen des europäischen Emissionshandelsystems. Die rechtliche Vorbereitung für die zweite Handelsperiode läuft in Deutschland zurzeit auf Hochtouren. In den nächsten Monaten müssen aufbauend auf den Vorgaben des NAP II, den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die zweite Handelsperiode und den gemachten Vollzugserfahrungen in der ersten Handelsperiode, die für die Durchführung und Weiterentwicklung des Emissionshandelsystems erforderlichen rechtlichen Regelungen in Deutschland geschaffen werden. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Das BMU muss die erforderlichen gesetzlichen Regelungen schaffen. C) Ziel des Vorhabens ist: Ziel des Forschungsprojekts ist es, die für die Durchführung des Emissionshandels in Deutschland in der zweiten Handelsperiode erforderlichen rechtlichen Regelungen vorzubereiten und das BMU bei der Erarbeitung der Gesetze und Verordnungen zu unterstützen. Hierbei geht es vor allem um folgende Rechtsetzungsarbeiten: - Erarbeitung des ZuG 2012 nebst erforderlicher Rechtsverordnungen; - Novellierung des TEHG und Schaffung weiterer Rechtsverordnungen; -Novellierung des ProMechG und Schaffung weiterer Rechtsverordnungen.
Das Projekt "Analyse strafrechtlicher Sanktionen und ihrer möglichen Ergänzung zur Sicherstellung der Befolgung des Umweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic Institut gemeinnützige GmbH durchgeführt. In den Forschungsvorhaben 'Dialog mit Expertinnen und Experten zum EU-Rechtsakt für Umweltinspektionen' und 'Umweltstrafrecht - Status quo und Weiterentwicklung' wurde festgestellt, dass die strafrechtlichen Sanktionen nicht immer hinreichend abschreckend wirken und zur Befolgung des Umweltrechts beitragen. Erste Ansätze für Verbesserungen zeigen die Forschungsvorhaben gleichfalls auf. Hier besteht jedoch noch Forschungsbedarf, insbesondere in der Frage welche Maßnahmen ergriffen werden können, die über organisatorische hinausgehen. Hier soll das neue Vorhaben ansetzen. Dazu sollen die Defizite und die darunterliegenden (organisatorischen und strafrechtsdogmatischen) Gründe analysiert und anhand von Fallbeispiele in einem Bereich (z.B. Abfälle, Meeresschutz (Dumping)) unter Einbindung der Fachleute im UBA und aus der Praxis konkretisiert werden. Zur Gestaltung eines effektiven Sanktionenmixes soll zudem das Zusammenspiel strafrechtlicher Sanktionen mit anderen Maßnahmen mit abschreckender Wirkung (Ordnungswidrigkeiten, öffentlich- oder zivilrechtliche Sanktionen (Haftung), Gewinnabschöpfung, verwaltungsrechtliche Maßnahmen) untersucht werden. Zur besseren Einpassung in die Diskussionen auf europäischer Ebene erfolgt ein Vergleich mit den Sanktionssystemen in anderen ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Darüber hinaus soll die Zusammenstellung, Analyse und Veröffentlichung der Umweltkriminalitätsstatistiken (UBA-Reihe 'Umweltdelikte') inkl. Zahlen zu Ordnungswidrigkeiten fortgesetzt werden.
Das Projekt "Untersuchung zum Gentransfer nach Kompostierung gentechnisch veraenderten Materials" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode, Institut für Bodenbiologie durchgeführt. Zum Abschluss von Freisetzungsvorhaben sind erzeugte Abfallstoffe zu entsorgen. Dies kann u.a. durch die Kompostierung des gentechnisch veraenderten Materials (im allgemeinen pflanzliches Material) erreicht werden. Ob und in welchem Ausmass im Kompost eine Uebertragung des Erbmaterials, insbesondere der die gentechnische Veraenderung bestimmenden Nukleinsaeurefragmente, auf und innerhalb der Mikroflora stattfindet, ist bisher nicht geklaert. Aufgrund der relativ hohen Zelldichte an Bakterien und Pilzen und des hoeheren Temperaturlevels im Kompost kann die Uebertragung von genetischem Material beguenstigt werden. Im Projekt soll die Uebertragung geeigneter, leicht identifizierbarer Marker aus verrottendem biologischem Material in ausgesuchte, fuer Kompost typische Mikroorganismen sowie die Interspezies-Uebertragung bei Mikroorganismen im Kompost untersucht werden. Die Ergebnisse des Projekts sollen eine Abschaetzung moeglicher Gefahren dieser Art von Abfallentsorgung erlauben.
Das Projekt "Bacillus thuringiensis-Toxin produzierende Pflanzen - eine Alternative zur konventionellen Anwendung?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Tierökologie II durchgeführt. Eine einfache Uebertragung der Risikoabschaetzung zur Applikation herkoemmlicher BT.-Praeparate auf die Freisetzung gentechnisch veraenderter Pflanzen ist nicht moeglich, da 1. das in der Pflanze erzeugte Toxin in modifizierter Form vorliegt 2. eine permanente Expression in der Gesamtpflanze einer sequentiellen Applikation auf die Blaetter gegenueberzustellen ist. Die sich hieraus ergebenden Problemfelder Veraenderung/Verlust der spezifischen Wirkung und damit meoglicherweise Schaedigung von Nichtzielorganismen sowie Resistenzbildung wurden bereits im Gutachten des Oeko-Institutes 'Gentechnik und biologischer Pflanzenschutz' angesprochen, entsprechende Versuchsergebnisse fehlten jedoch weitgehend. In diesem Vorhaben soll deshalb zum einen die neuere Literatur hinsichtlich der genannten biochemischen und oekologischen Fragen ausgewertet werden sowie Forschungsdefizite aufgezeigt und Vorschlaege fuer Testsysteme gemacht werden.
Das Projekt "Harmonisierung internationaler Berichtspflichten im Gewaesserschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Umfangreiche sich teilweise ueberschneidende Berichtspflichten aus internationalen und supranationalen Rechtsetzungen verursachen erheblichen vermeidbaren administrativen Aufwand. Es besteht daher hohes Bundesinteresse, die Berichtspflichten zu vereinfachen und international zu harmonisieren. Nicht zuletzt sind und waren Berichtspflichten Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren im Rahmen supranationaler Rechtssetzungen. Der Verwaltungsaufwand kann vermindert werden, indem eine naehere Untersuchung aller aktuellen nationalen und internationalen Berichtspflichten durchgefuehrt wird, mit dem Ziel, Vorschlaege zur Harmonisierung zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist es, Vorschlaege fuer eine Berichtswesensystem, welches effektiv nur die notwendigen Daten erfragt und Ueberschneidungen vermeidet, zu erarbeiten, um diese in internationale Verhandlungen einbringen zu koennen. Ausgangspunkt des Berichtswesensystems sollen bindende Berichtspflichten im Rahmen der EU-Gesetzgebung sein, wie z.B. das Europaeische Schadstoffemissionsregister (ESER) im Bereich der industriellen Einleitungen bzw. die Kommunalabwasserrichtlinie im Bereich der kommunalen Einleitungen.
Das Projekt "Erstellung von Bewertungsgrundlagen von Umweltwirkungen gentechnisch veraenderter Organismen - Umsetzung des Biosafety-Protokolls" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Biodiversität-Netzwerk e.V. Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt. Zunehmend werden international die moeglichen Wirkungen gentechnisch veraenderter Organismen auf die Umwelt kritisch diskutiert. Dies fuehrt u.a. zu verstaerkten Forschungsanstrengungen in Bereich der Sicherheitsforschung im Labor, in freisetzungsbegleitenden Forschungen, Monitoring, Erforschung von Langzeiteffekten, von Wirkungen in der Anwendung, z.B. im landwirtschaftlichen Anbau usw. Dabei werden einzelne Forschungsergebnisse haeufig kritisch hinterfragt. Das Vorhaben soll den internationalen Stand der Forschung auf dem Gebiet der Umweltwirkungen transgener Organismen aktuell zusammentragen und auswerten. Dabei sollen einzelne, besonders wichtige Forschungsarbeiten kritisch durchleuchtet und ggf. bestehende Aussagegrenzen sowie weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt werden. Der Stand der Forschung soll fuer den Informationsaustausch angemessen aufgearbeitet, der Bewertung zugrunde liegende Massstaebe dargestellt, einzelne Forschungsarbeiten beispielhaft aufgearbeitet und kritische Erkenntnisse herausgestellt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse ueber den Stand des Wissens hinsichtlich moeglicher Umweltwirkungen sollen fuer folgende Nutzungen entsprechend aufgearbeitet werden: - Dokumentation relevanter Forschungsergebnisse fuer die Vollzugsarbeit, kritische Bewertung einzelner Arbeiten, - auf der Grundlage des UBA-Textes 1/99 soll die Basis fuer eine Aktualisierung der UBA-Position hinsichtlich der Umweltwirkungen von GVO geschaffen werden; - es sollen Beitraege fuer den Aufbau des Clearing-House Mechanismus Biosafety, d.h. zu Umweltwirkungen von lebenden modifizierten Organismen (LMO), erstellt werden, ggf. unter Aufarbeitung von Fallbeispielen fuer die Bewertung. Dabei sind andere relevante inhaltliche Bezuege im Rahmen der Biodiversitaetskonvention (Landwirtschaftliche Biodiversitaet, oekosystemarer Ansatz, gebietsfremde Organismen, Biodiversitaetsindikatoren, nationale Berichterstattung usw.) zu beruecksichtigen. Ein aufgrund der internationalen Diskussion besonders zu beruecksichtigendes Fallbeispiel sind sogenannte 'Terminatorgene' (Produktion steriler Pflanzen). Es soll eine Bestandsaufnahme (Konstrukte, bestehende Patente) sowie eine Bewertung unter Beruecksichtigung von Sicherheits- und sozio-oekonomischen Aspekten (z.B. Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Strukturen) erstellt werden.
Origin | Count |
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Bund | 21 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 20 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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open | 20 |
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Language | Count |
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Deutsch | 21 |
Englisch | 3 |
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Topic | Count |
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Boden | 12 |
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