Das Projekt "Umsetzung von Art. 15 Konvention zur biologischen Vielfalt - Rechtsgutachten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Professor Dr. Rüdiger Wolfrum durchgeführt. Zweck der Studien ist es, den Umsetzungsbedarf und die Umsetzungsmoeglichkeiten der Konvention zur biologischen Vielfalt und insbesondere ihres Art. 15 fuer den deutschen Rechtsraum festzustellen. Dabei ist auf folgende Fragen einzugehen: - Kann (unter Beruecksichtigung auslaendischer Erfahrungen) aus oekologischer, oekonomischer und sozialer Sicht mit der Verleihung von Eigentumsrechten nach deutschem und/oder EG-Recht ein nachhaltiger Schutz der biologischen Vielfalt erreicht werden? Falls die Frage bejaht wird, ist ein Regelungsmodell zu entwickeln, das dem genannten Zweck dient und die rechtlichen Rahmenbedingungen (u.a. Sozialpflichtigkeit des Eigentums, Principle of Common Heritage of Mankind) einhaelt. Bei dem Modell ist besonders auf die Kontrolle der Eigentumsbeschraenkungen und das Zusammenspiel mit anderen Regeln zum Artenschutz zu achten. - Muessen/sollten im deutschen/EG-Recht Regelungen getroffen werden, um die Nutzung der biologischen Vielfalt entgegen auslaendischem Recht zu verhindern? Hier ist auch auf die Frage des ungehinderten Zugangs auf deutsche Genbanken, in denen natuerlicherweise nur im Ausland vorkommende Arten lagern, einzugehen. - Gibt es noch andere Instrumente, die der Umsetzung des Art. 15 dienen? Gegebenfalls ist die Studie in eine Vorstudie und eine oder mehrere Hauptstudien(n) aufzuteilen.