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Evaluierung des EG-Umweltaudits in Deutschland von 1999 bis 2009 und Entwicklungspotenziale unter besonderer Berücksichtigung von Ressourcenmanagement

Das Projekt "Evaluierung des EG-Umweltaudits in Deutschland von 1999 bis 2009 und Entwicklungspotenziale unter besonderer Berücksichtigung von Ressourcenmanagement" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Arqum Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement mbH durchgeführt. A) Eine erste umfassende Bestandserhebung bei deutschen EMAS-Teilnehmern ist für die Jahre 1995 bis 1998 vom UBA durchgeführt worden. Notwendig ist eine neue empirische Untersuchung, die Entwicklungstendenzen aufzeigt, damit hieraus Rückschlüsse auf evtl. Handlungsbedarf gezogen werden können. Schwerpunkte sollen dabei auf den neuen Branchen und auf dem Aspekt Ressourcenmanagement liegen. B) Handlungsbedarf: Seit 1998/2001 hat sich der Anwendungsbereich von EMAS erweitert, seit 1998/2001 sind z B auch Dienstleister und die öffentliche Verwaltungen teilnahmeberechtigt. Notwendig ist eine neue umfassende Bestandserhebung unter allen EMAS-Teilnehmern, die im Hinblick auf die wesentlichen Umweltaspekte (insbes. Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, biologische Vielfalt und Emissionen) Teilnahmemotive, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Erfahrungen mit den Umweltgutachtern, mit den Vollzugsbehörden und Registrierungsstellen sowie mit der Erstellung der Umwelterklärung analysiert. Gleichzeitig soll untersucht werden, ob EMAS gleichzeitig als Instrument eines Ressourcenmanagements und als Baustein für ein Nachhaltigkeitsmanagement genutzt wird bzw. aus Sicht der Unternehmen genutzt werden kann. Die wesentlichen Ergebnisse sollen auch in einer engl. Zusammenfassung veröffentlicht und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden.

REACH in der Praxis: Aufbau von Expertise zur kurzfristigen Unterstützung von Akteuren beim Reach-Vollzug; Aufbau eines Informationsangebotes für die Vollzugsbehörden der Länder

Das Projekt "REACH in der Praxis: Aufbau von Expertise zur kurzfristigen Unterstützung von Akteuren beim Reach-Vollzug; Aufbau eines Informationsangebotes für die Vollzugsbehörden der Länder" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Adelphi Research gemeinnützige GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Unter REACH kommt eine Reihe neuer Pflichten und Aufgaben auf die Vollzugsbehörden in Bund und Ländern zu. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, Helpdesks einzurichten und umfassende Beratung für Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und andere betroffene Kreise zu geben. Zu den genannten Akteuren gehören auch die Vollzugsbehörden der Länder, die Hilfestellung benötigen, um die Überwachungspflichten unter REACH zu ordnen und zu koordinieren. Wegen der umfassenden Eigenverantwortung der Industrie gibt REACH keine einfachen Verhaltensregeln vor, sondern formuliert v.a. Ziele und Pflichten. Eine systematische Kontrolle des Umsetzung und der Ergebnisse erfordert ein koordiniertes Vorgehen und Kooperation im Vollzug. Beide Prozesse sind auf Bundesebene zu initiieren. B) Handlungsbedarf (BMU, ggf. auch BfS, BfN oder UBA): REACH ist ein europäisches Gesetzgebungsvorhaben von höchster politischer Priorität. Wegen der Komplexität des Problems verpflichtet REACH u.a. das UBA den Bundesländern Hilfestellung anzubieten, um ihre Vollzugspflichten unter REACH zu koordinieren. Hierfür ist ein Konzept zu erstellen, wie Informationen, die unter REACH generiert werden, für die Länder so aufbereitet werden können, dass sie möglichst effizient verwendbar sind. Weiterhin sind Vorschläge zu entwickeln, wie der Vollzug umweltrechtlicher Bestimmungen, die mit REACH korrespondieren, sinnvoll koordiniert und Doppelarbeit vermieden werden kann. Rechtliche Schnittstellen, Indikatoren für den Erfolg und abgestimmte Schwerpunkte sind zu bestimmen. Auch wirtschaftliche Akteure mit REACH-Pflichten - insbesondere nachgeschaltete Anwender - müssen unterstützt werden. Die auf europäischer Ebene entwickelten Leitfäden sind so aufzubereiten, dass sie für KMU anwendbar und für Vollzugsbehörden nachvollziehbar sind. C) Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer 'intelligenten Vollzugsstrategie' durch die Unterstützung der verschiedenen Akteure in ihren Pflichten unter REACH. Hierzu zählen u.a. Informationsveranstaltungen, die Aufbereitung von Informationen in Form einfacher Leitfäden, Vorschläge zur Einordnung von REACH in bestehende Pflichten und Aufbau eines Netzes kompetenter Ansprechpartner in Bund und Ländern.

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