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Rechtliche Maßnahmen zur Förderung der EE durch Kommunen

Das Projekt "Rechtliche Maßnahmen zur Förderung der EE durch Kommunen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht durchgeführt. 1. Vorhabensziel Ziel des Forschungsvorhabens ist die Aufarbeitung des rechtlichen Rahmens der Förderung Erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor durch die kommunalen Selbstverwaltungsträger zum Zweck des globalen Klimaschutzes. Die Schwerpunkte der Untersuchung bilden die Bauleitplanung und der Betrieb kommunaler Wärmenetze. Zahlreiche in der Praxis umstrittene Fragen des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen sollen einer überzeugenden Lösung zugeführt werden. 2. Arbeitsplanung In einem ersten Schritt soll der Bestand sämtlicher Rechtsvorschriften mit Bezügen zu den Möglichkeiten des globalen Klimaschutzes durch die Kommunen erfasst werden. In einem zweiten Schritt sind etwaige Regelungsdefizite, Überregulierungen oder Dysfunktionalitäten der bestehenden Rechtsordnung mit Blick auf den kommunalen Klimaschutz zu ermitteln. Schließlich sollen die gewonnenen Ergebnisse in einer Abschlussmonographie zusammengefasst und im Wege von Tagungvorträgen vorbereitet werden.

Rechtliche und andere Instrumente für vermehrten Umweltschutz in der Landwirtschaft

Das Projekt "Rechtliche und andere Instrumente für vermehrten Umweltschutz in der Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umwelt- und Planungsrecht durchgeführt. Die Landwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Schutz natürlicher Ressourcen, des Wassers, Bodens und der Luft, der Artenvielfalt und des Klimas leisten und so auch die Anpassungsfähigkeit der Umwelt an den Klimawandel verbessern. Derzeit verursacht die Landwirtschaft noch zu häufig negative Umweltwirkungen. Im Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft stärker als bisher auch durch das Umweltrecht begleitet und gefördert werden kann. Das Recht mit Bezug zur Landwirtschaft soll dazu wirksamer, vollzugs- und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Dazu sollen zum Beispiel - aufbauend auf vorhandenen Forschungsergebnissen - auch neue rechtliche Instrumente, mit deren Hilfe der Beitrag der Landwirtschaft als Treibhausgasproduzent begrenzt werden kann, entwickelt und in den bestehenden Instrumentenmix eingefügt werden. Auch Möglichkeiten, die Planung für die Landwirtschaft sowie die Wirkungen der guten fachlichen Praxis - unter Beachtung der Anpassung an den Klimawandel - weiterzuentwickeln und verbindlich festzusetzen, sollen dargestellt werden. Die Steuerungsfähigkeit weiterer umweltrechtlicher Instrumente hinsichtlich der Landwirtschaft, beispielsweise des Haftungsrechts oder des EEG, soll untersucht und ggf. verbessert werden. Da das Verhalten der Landwirtschaft in besonderem Maße von der finanziellen Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU abhängt, ist dabei auch ein Augenmerk auf das Zusammenspiel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) mit bestehenden und möglichen neuen umweltrechtlichen Regelungen zu richten, sind hier Synergien zu verstärken und Inkohärenzen abzubauen. Eine mögliche Übertragbarkeit der für die Landwirtschaft gefundenen Ergebnisse auf die Forstwirtschaft sollen zumindest in Form eines Ausblicks dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen in Workshops und Fachgesprächen mit Rechtsexperten und Fachleuten anderer Disziplinen

Implementierung der Agenda 21 durch die Europäische Union

Das Projekt "Implementierung der Agenda 21 durch die Europäische Union" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 in Johannesburg legte die Europäische Union einen ausführlichen Bewertungsbericht über den Stand der Umsetzung der Agenda 21 und die Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung innerhalb der EU vor. In Vorbereitung auf diesen Bericht wurde Ecologic beauftragt, eine Vorstudie über die Implementierung der Agenda 21 in der EU zu erarbeiten. Neben der Analyse und Bewertung wurden zu jedem der 40 Kapitel der Agenda 21 die bisherigen Defizite und Herausforderungen der einzelnen Politikfelder aufgezeigt sowie Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung auf europäischer und internationaler Ebene gegeben. Die Studie diente als Diskussionsgrundlage für Entscheidungen auf europäischer Ebene, beispielsweise für das Stakeholder Forum, welches im Frühjahr 2002 stattfand. Das Projekt wurde in Kooperation mit dem Institute for European Environmental Policy (IEEP) durchgeführt.

Beschwerde der Gemeinde Heinersbrueck bei der EU-Kommission wegen Nichteinhaltung der EG-UVP-Richtlinie bei der Zulassung des Tagebaus Jaenschwalde

Das Projekt "Beschwerde der Gemeinde Heinersbrueck bei der EU-Kommission wegen Nichteinhaltung der EG-UVP-Richtlinie bei der Zulassung des Tagebaus Jaenschwalde" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt und Regionalplanung Dr. Paul G. Jansen GmbH durchgeführt. Die Gemeinden des Amtes Peitz (Brandenburg), die durch die Braunkohlentagebaue Jaenschwalde und Cottbus betroffen sind, wurden bei ihren Stellungnahmen zu den Braunkohlenplaenen und Rahmenbetriebsplaenen gutachterlich unterstuetzt. Umweltauswirkungen durch die Tagebaue spielten eine entscheidende Rolle, wegen fehlender Umweltvertraeglichkeitspruefung erhob die betroffene Gemeinde Heinersbrueck Beschwerde bei der EU-Kommission, das Verfahren laeuft.

Altlasten in der kommunalen Praxis

Das Projekt "Altlasten in der kommunalen Praxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens 'Altlasten in der kommunalen Praxis' ist es, die im Zusammenhang mit der Erfassung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung sowie bei der Folgenutzung auftretenden rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Hemmnissen auf kommunaler und staatlicher Ebene zu untersuchen. Dabei sollen mit Hilfe von Intensivinterviews und Falluntersuchungen in allen Bundeslaendern sowie in ausgewaehlten Kommunen die praktizierten und geplanten Strategien zur Bewaeltigung der Altlastenproblematik aufgezeigt und vergleichend dargestellt werden. Auf diese Weise sollen insbesondere die auf kommunaler Ebene bestehenden Vollzugshemmnisse nach Art und Umfang ermittelt und dargestellt werden. Anhand der aufgezeigten Defizite sollen Vorschlaege zur Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums und organisatorischen Moeglichkeiten gemacht werden, die den Umgang mit schadstoffbelasteten Boeden erleichtern und dem Entstehen kuenftiger 'Altlasten' vorbeugen.

Evaluierung von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)

Das Projekt "Evaluierung von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Mit dem Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) am 15. Dezember 2006 setzte Deutschland europäisches Recht in deutsches Recht um und kam zudem seiner internationalen Verpflichtung aus der Aarhus-Konvention nach. Nach dem UmwRG erhalten Umweltvereinigungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, einen (begrenzten) Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten. Ziel der umweltrechtlichen Verbandsklage ist es u.a., mögliche Vollzugsdefizite in der Umweltverwaltung abzubauen oder zu minimieren. Der Auftragnehmer soll untersuchen, ob Verbandsklagen oder die Möglichkeit solcher Klagen Einfluss auf die behördliche Entscheidungspraxis haben und zu einer besseren Einbeziehung von Umweltbelangen führen. Ferner soll geprüft werden, welche Optionen zur Fortentwicklung des Instruments der umweltrechtlichen Verbandsklage in Betracht kommen. Insoweit können die Ergebnisse des Forschungsvorhabens im Falle einer Verurteilung Deutschlands durch den EuGH in dem Verfahren C-15/09 (erwartet für Anfang 2011) auch einen wesentlichen Beitrag zu einer ggf. notwendigen Novellierung des UmwRG leisten. Ausgehend von der Aarhus-Konvention und der Richtlinie 2003/35/EG sollen die Auftragnehmer konkrete Diskussionsvorschläge zur Optimierung der Verbandsklage im Rahmen des UmwRG erarbeiten. Hierfür sind die Häufigkeit der Nutzung und die Erfolgsquoten der Verbandsklagen nach dem UmwRG zu ermitteln. Bei anerkannten Umweltvereinigungen, Behörden und Vorhabenträgern sind Informationen über die Entwicklung der Beteiligung, der Vollzugsqualität sowie über den Einfluss der Klagemöglichkeit und der tatsächlichen Klagetätigkeit auf die Vollzugsqualität einzuholen und auszuwerten. Dabei sind auch Studien und Forschungsergebnisse zu Verbandsrechten im Naturschutzrecht zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine rechtsvergleichende Betrachtung durchzuführen, wie das Instrument in anderen Vertragsstaaten der Aarhus-Konvention ausgestaltet ist und wirkt.

Stand der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) im internationalen Vergleich

Das Projekt "Stand der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) im internationalen Vergleich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum Karlsruhe GmbH Technik und Umwelt, Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) durchgeführt. Nach der Verabschiedung der EG-Richtlinie zur UVP im Juni 1985 sind alle Mitgliedslaender der EG gehalten, diese Richtlinie innerhalb von drei Jahren in das nationale Recht umzusetzen. Das F+E-Vorhaben soll - ausgehend von einer Bestandsaufnahme der gegenwaertigen Umsetzungsbemuehungen - die rechtlichen und administrativen Schwierigkeiten bei der Einbindung der Richtlinie in die verschiedenen nationalen Rechtskodices sowie die unterschiedlichen Verfahren der Fachplanung usw. untersuchen und fuer die Bundesrepublik Deutschland Abhilfemassnahmen vorschlagen. Das Forschungsvorhaben steht im Zusammenhang mit dem fuer 1987 geplanten internationalen Symposium zur UVP.

Die behoerdliche Praxis bei der Entdeckung und Definition von Umweltstrafsachen

Das Projekt "Die behoerdliche Praxis bei der Entdeckung und Definition von Umweltstrafsachen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Kriminologisches Seminar durchgeführt. Die Bekaempfung der Umweltkriminalitaet wird in unserer Gesellschaft einerseits als eine sehr wichtige Aufgabe gesehen; andererseits werden bei der praktischen Umsetzung dieser Aufgabe, speziell bei der Entdeckung und Definition von Umweltstrafsachen, behoerdliche Konflikte, Probleme und Defizite sichtbar, denen wir in einer breit angelegten empirischen Untersuchung bei ueber 1.000 Bediensteten der der Umweltbehoerden und der Strafverfolgungsbehoerden in NRW naeher nachgegangen sind.

Umsetzung und Vollzug europäischen Umweltrechts

Das Projekt "Umsetzung und Vollzug europäischen Umweltrechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ziel dieses Workshops war es, die Anforderungen des Europäischen Umweltrechts im Hinblick auf Umsetzung und Vollzug anhand von konkreten Beispielen in Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten zu diskutieren. Ecologic unterstützte die fachliche Konzeptionierung des Workshops.

Rechtliche Spielraeume von Kommunen im Umweltbereich

Das Projekt "Rechtliche Spielraeume von Kommunen im Umweltbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Augsburg, Juristische Fakultät durchgeführt. Die Dissertation behandelt die rechtlichen Instrumente der Kommunen zur Verbesserung der oertlichen Umweltsituation. Schwerpunkte liegen bei der kommunalen Wirtschaftsfoerderung sowie der Frage der Zulaessigkeit von Verpackungsabgaben.

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