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Found 44 results.

Nationale und internationale Hochwasserschutzpolitik am Rhein. Eine Mehrebenen-Politikfeldanalyse

Die Hochwasserereignisse im Dezember 1993 und Januar 1995 am Rhein, Juli/August 1997 an der Oder sowie im August 2002 an der Elbe und die hervorgerufenen Schäden haben in Deutschland zu der Erkenntnis geführt, dass baulich-technische Hochwasserschutzmaßnahmen nicht ausreichen, sondern dass ein vorsorgeorientiertes, die Ziele einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verfolgendes Hochwassermanagement erforderlich ist. Dazu zählen der technische Hochwasserschutz, die weitergehende Hochwasservorsorge und die Flächenvorsorge zum natürlichen Rückhalt als vorbeugender Hochwasserschutz. Allerdings treten Defizite bei der Operationalisierung dieser politischen Ziele und Strategien auf der Umsetzungsebene auf. Es bleibt bisher die Frage unbeantwortet, ob es sich dabei um Regelungs- oder Vollzugsdefizite handelt. Das Forschungsvorhaben am Institut für Forst- und Umweltpolitik verfolgt das Ziel, die Bedingungen für die Implementation von existierenden politischen Initiativen zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu untersuchen. Bedeutsam für die Untersuchung ist dabei die Betrachtung von Akteuren der verschiedenen politischen Ebenen und Sektoren im Durchführungsprozess, deren Kommunikations- und Machtstrukturen sowie der eingesetzten Instrumente, um hieraus Erkenntnisse über die politische Steuerung und deren Wirkung gewinnen zu können. Die Politikfeldanalyse sieht den Vergleich der Hochwasserschutzpolitik der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor und wird unter Verwendung von Methoden der qualitativen Sozialforschung durchgeführt. Im Ergebnis sollen Effizienzfaktoren ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen für die Implementation von ressort- und grenzübergreifenden Planungsprozessen in komplexen politischen Systemen abgeleitet werden.

Allgemeine Verhaltenspflicht ('Jedermann-Verpflichtung') im Naturschutzrecht - ein brauchbarer Weg zur Reduzierung des Vollzugsdefizits?

Untersuchung der allgemeinen Verhaltenspflichten in den Landesnaturschutzgesetzen; Vergleich mit Jedermann-Pflichten in anderen Gesetzen; Untersuchung von Vollzugsdefiziten im Naturschutzrecht; Pruefung der Frage, ob Jedermann-Verpflichtungen zum Abbau des Vollzugsdefizits beitragen koennen.

Internationale Umwelthaftung für durch Unternehmen verursachte Umweltschäden

Das Projekt soll die Instrumente des Haftungsrechts in ihrer Funktion und ihren Wirkungsmechanismen aus öko-logischer Perspektive darlegen, Zusammenhänge und Wechselwirkungen im Rechtsbestand aufzeigen und damit einen Beitrag zu der sich herausbildenden Dogmatik der internationalen Umwelthaftung leisten. Die Ergebnisse der Studie sollen zudem dazu beitragen, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit und für Möglichkeiten zur Verbesserung der nationalen wie internationalen Rahmenbedingungen insbesondere zur haftungs-rechtlichen Inpflichtnahme privater Akteure herzustellen. Die unterschiedlichen Fragestellungen des Projekts werden in sieben Arbeitspaketen adressiert: Zunächst werden basale Begriffe, Zielsetzungen und die regulatorische Funktionalität des Umwelthaftungsrechts geklärt und die völkerrechtliche Stellung privater Akteure in Auseinandersetzung mit aktuellen Debatten und Entwicklungen erläutert. In einem weiteren Schritt werden die Haftungsregime konkreter völkerrechtlicher Vertragswerke analysiert. Sodann wendet sich das Vorhaben dem nationalen Recht in seinen Potenzialen zur Regelung grenzüberschreitender Schadensverläufe zu, in einem eigenständigen Abschnitt auch hinsichtlich von Optionen zur Verankerung grenzüberschreitender Sorgfaltspflichten in nationalen Gesetzen. Schließlich werden konkrete haftungsrechtliche Fragestellungen mit Bezug auf Klimaklagen fokussiert und die im Projekt erarbeiteten Prinzipien auf ihre Relevanz für die in ihrer Bedeutung wachsende Problematik des Geoengineering hin untersucht.

Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsprogramms als Roadmap zur Umsetzung der integrierten Stickstoffstrategie

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat 2015 strategische Aktivitäten aufgenommen, um eine ressortübergreifende Strategie zur Lösung der Stickstoffproblematik zu erarbeiten. Mit dem vorliegenden Vorhaben sollen diese politischen Aktivitäten wissenschaftlich begleitet werden. Das Projekt soll BMUB und UBA bei der Entwicklung eines Aktionsprogramms zur nationalen Stickstoffstrategie unterstützen. Das Aktionsprogramm soll u.a. sektorenübergreifende Maßnahmen und Instrumente enthalten, die in dem Vorhaben hinsichtlich Kohärenz, Wirksamkeit zur Verminderung von Stickstoffemissionen, Akzeptanz, Durchsetzbarkeit und ökonomischen Kriterien integriert bewertet werden. Querbezüge und Kohärenz rechtlicher Regelungen im Umweltrecht, Fachrecht und in Regierungsstrategien mit Stickstoffbezug sollen analysiert, Vollzugsdefizite und -hindernisse herausgearbeitet und Optimierungspotential vorgeschlagen werden. Darüber hinaus sollen die Kosten durch stickstoffverursachte Umweltlasten besser quantifiziert werden, um ökologisch wie ökonomisch ausbalancierte Lösungen zu identifizieren. Nicht zuletzt sollen die Erkenntnisse aus der Maßnahmenbewertung, der volkswirtschaftlichen Betrachtungen und der rechtlichen Analyse zusammengenommen in Vorschläge zur Entwicklung eines Umsetzungsfahrplans einfließen.

Wissenschaftliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts

In diesem Projekt unterstützt das Ecologic Institut das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) bei der Analyse von Umsetzungs- und Vollzugsdefiziten sowie der Identifikation von Regelungslücken in umweltvölkerrechtlichen Verträgen. Ein Schwerpunkt des Projekts liegt auf der völkerrechtlichen Begleitung von Verhandlungen mit dem langfristigen Ziel, die Durchsetzung von deutschen Positionen auf internationaler und bilateraler Ebene zu verbessern. Das Ecologic Institut erarbeitet für das BMU rechtliche Analysen, Handlungsempfehlungen und Vorschläge und bewertet Vorschläge anderer Vertragsparteien. Dazu gehört auch die Teilnahme an den Vertragsstaatenkonferenzen und anderer Sitzungen der Organe der betreffenden völkerrechtlichen Verträge, z.B. des Stockholmer Übereinkommens über Persistente Organische Schadstoffe oder des Rotterdamer Übereinkommens zu Chemikaliensicherheit. Das Projekt baut auf dem Vorgängerprojekt 'Wissenschaftliche Unterstützung bei der Durchsetzung und Fortentwicklung des Umweltvölkerrechts' auf.

Implementierung der Agenda 21 durch die Europäische Union

Auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 in Johannesburg legte die Europäische Union einen ausführlichen Bewertungsbericht über den Stand der Umsetzung der Agenda 21 und die Fortschritte auf dem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung innerhalb der EU vor. In Vorbereitung auf diesen Bericht wurde Ecologic beauftragt, eine Vorstudie über die Implementierung der Agenda 21 in der EU zu erarbeiten. Neben der Analyse und Bewertung wurden zu jedem der 40 Kapitel der Agenda 21 die bisherigen Defizite und Herausforderungen der einzelnen Politikfelder aufgezeigt sowie Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung auf europäischer und internationaler Ebene gegeben. Die Studie diente als Diskussionsgrundlage für Entscheidungen auf europäischer Ebene, beispielsweise für das Stakeholder Forum, welches im Frühjahr 2002 stattfand. Das Projekt wurde in Kooperation mit dem Institute for European Environmental Policy (IEEP) durchgeführt.

Stand der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) im internationalen Vergleich

Nach der Verabschiedung der EG-Richtlinie zur UVP im Juni 1985 sind alle Mitgliedslaender der EG gehalten, diese Richtlinie innerhalb von drei Jahren in das nationale Recht umzusetzen. Das F+E-Vorhaben soll - ausgehend von einer Bestandsaufnahme der gegenwaertigen Umsetzungsbemuehungen - die rechtlichen und administrativen Schwierigkeiten bei der Einbindung der Richtlinie in die verschiedenen nationalen Rechtskodices sowie die unterschiedlichen Verfahren der Fachplanung usw. untersuchen und fuer die Bundesrepublik Deutschland Abhilfemassnahmen vorschlagen. Das Forschungsvorhaben steht im Zusammenhang mit dem fuer 1987 geplanten internationalen Symposium zur UVP.

Artenschutzprojekte

Die im Rahmen des Mehrjahresprogrammes 1996 - 1999 fuer den Artenschutz verfuegbaren, begrenzten Mittel wurden eingesetzt, um nicht nur das Grundlagenwissen ueber verschiedene gefaehrdete Tierarten entscheidend zu vergroessern und die Vollzugssicherheit zu verbessern, sondern es wurde auch ein Beitrag geleistet, um dem Prinzip der nachhaltigen Nutzung natuerlicher Ressourcen international Nachachtung zu verleihen. Erkennungshilfen Das Uebereinkommen ueber den internationalen Handel mit gefaehrdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES ) kann nur vollzogen werden, wenn die Kontrollorgane in der Lage sind, geschuetzte Tiere und Pflanzen als solche zu erkennen. Zu diesem Zweck gibt das Bundesamt fuer Veterinaerwesen seit 1975 eine Instruktion fuer den Grenztieraerztlichen Dienst heraus, die einen umfangreichen diagnostischen Teil enthaelt. Auch fuer den Pflanzenschutzdienst des Bundesamtes fuer Landwirtschaft, der im Bereich der Flora die Einfuhrkontrollen wahrnimmt, wurden Erkennungshilfen verfasst. Ferner hat die schweizerische Delegation bei der CITES- Vertragsstaatenkonferenz bereits 1981 auf internationaler Ebene die Erstellung eines CITES Identification Manuals initiiert. Dieses Manual ist eine, mittlerweile neun Ordner umfassende, Dokumentation im Loseblattformat, die als Informationsquelle fuer die nationalen Vollzugsbehoerden und als Grundlage fuer die Erarbeitung nationaler Vollzugshilfen von grossem Nutzen ist. Die Ergebnisse der vom Bundesamt fuer Veterinaerwesen in Auftrag gegebenen Erkennungshilfen dienen somit nicht nur dem Grenztieraerztlichen Dienst und dem Pflanzenschutzdienst, sondern sind von weltweiter Bedeutung. Nachdem sich neben der Schweiz nur wenige andere Vertragsstaaten aktiv darum bemuehen, den Vollzugsorganen geeignete Arbeitsinstrumente zur Verfuegung zu stellen, ist ein Engagement der Schweiz in diesem Teilbereich auch in Zukunft von grossem Nutzen. Im Berichtszeitraum hat das Bundesamt fuer Veterinaerwesen Datenblaetter fuer die folgenden Tier- und Pflanzenarten in Auftrag gegeben: A 03.02.1999: 50 Kakteenarten A 27.04.1999: die verbleibenden 49 Habicht-Arten Verbesserung des Vollzugs im Inland 1998 wurde dem Bundesamt fuer Veterinaerwesen neu die Zustaendigkeit fuer den Vollzug von CITES im Bereich der Flora uebertragen. Hier bestanden erhebliche Vollzugsdefizite, die mit unterschiedlichen Mitteln angegangen wurden. Eine der getroffenen Massnahmen war ein von Juli bis Dezember 1999 durchgefuehrtes Forschungsprojekt, mit dem die Beteiligung der Schweiz am internationalen Handel mit Medizinalpflanzen abgeklaert werden sollte. Entscheidungshilfen fuer die CITES-Vertragsstaatenkonferenz Im Hinblick auf die 10. und 11. Tagung der CITES-Vertragsstaatenkonferenz (Harare 1997, Nairobi 2000) hat das Amt durch die Welt-Naturschutzorganisation IUCN geleistete Recherchen finanziell unterstuetzt Diese resultierten in den 'IUCN Analyses of Proposals to amend the CITES Appendices', sowie in einer revidierten Fassung der...

Wissenschaftliche Abklärungen Vollzug und Aufsicht

Für die Stärkung des Vollzugs im Umweltbereich müssen die Ursachen von Vollzugsdefiziten, geeignete Massnahmen zu deren Behebung sowie innovativen Methoden im Vollzug bereichsübergreifend erforscht bzw. entwickelt werden. Nur so ist gewährleistet, dass heutige und neue Methoden den Ansprüchen eines modernen Vollzugs genügen. Beispielsweise sollen Erfolgsfaktoren in Umweltbereichen mit gutem Vollzug identifiziert und in Umweltbereichen mit Verbesserungsbedarf adaptiert werden sowie unnötige administrative Kosten der Umweltregulierung identifiziert und anschliessend vermindert werden. Projektziele: Die Ursachen von Vollzugsdefiziten sind bekannt, geeignete Massnahmen zu deren Behebung sowie innovativen Methoden im Vollzug bereichsübergreifend sind erforscht bzw. entwickelt. Das Projekt zielf auf folgende Forschungsfelder: 11. Erfolgsfaktoren im Vollzug - Best-Practice 22. Spannungsfeld globale Strategie vs. lokaler Vollzug 33. Risikobasierter Ansatz zur Optimierung der Vollzugskontrolle 44. Politische Akzeptanz im Umweltrecht: technischer Umweltschutz vs. Natur.

Rechtliche und andere Instrumente für vermehrten Umweltschutz in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaft kann einen erheblichen Beitrag zum Erhalt und Schutz natürlicher Ressourcen, des Wassers, Bodens und der Luft, der Artenvielfalt und des Klimas leisten und so auch die Anpassungsfähigkeit der Umwelt an den Klimawandel verbessern. Derzeit verursacht die Landwirtschaft noch zu häufig negative Umweltwirkungen. Im Forschungsvorhaben soll daher untersucht werden, wie die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Landwirtschaft stärker als bisher auch durch das Umweltrecht begleitet und gefördert werden kann. Das Recht mit Bezug zur Landwirtschaft soll dazu wirksamer, vollzugs- und anwendungsfreundlicher gestaltet werden. Dazu sollen zum Beispiel - aufbauend auf vorhandenen Forschungsergebnissen - auch neue rechtliche Instrumente, mit deren Hilfe der Beitrag der Landwirtschaft als Treibhausgasproduzent begrenzt werden kann, entwickelt und in den bestehenden Instrumentenmix eingefügt werden. Auch Möglichkeiten, die Planung für die Landwirtschaft sowie die Wirkungen der guten fachlichen Praxis - unter Beachtung der Anpassung an den Klimawandel - weiterzuentwickeln und verbindlich festzusetzen, sollen dargestellt werden. Die Steuerungsfähigkeit weiterer umweltrechtlicher Instrumente hinsichtlich der Landwirtschaft, beispielsweise des Haftungsrechts oder des EEG, soll untersucht und ggf. verbessert werden. Da das Verhalten der Landwirtschaft in besonderem Maße von der finanziellen Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU abhängt, ist dabei auch ein Augenmerk auf das Zusammenspiel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) mit bestehenden und möglichen neuen umweltrechtlichen Regelungen zu richten, sind hier Synergien zu verstärken und Inkohärenzen abzubauen. Eine mögliche Übertragbarkeit der für die Landwirtschaft gefundenen Ergebnisse auf die Forstwirtschaft sollen zumindest in Form eines Ausblicks dargestellt werden. Die Ergebnisse sollen in Workshops und Fachgesprächen mit Rechtsexperten und Fachleuten anderer Disziplinen

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