Flächennutzungsplan der Stadtgemeinde Bremen: Gemäß Baugesetzbuch (BauGB) ist der Flächennutzungsplan der vorbereitende und damit der übergeordnete Bauleitplan einer Gemeinde. Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan stellt die gegenwärtige und die geplante Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans bilden die Grundlage für die detaillierten Festsetzungen der Nutzung der Grundstücke, da die für Teilgebiete der Gemeinde aufzustellenden Bebauungspläne (verbindlichen Bauleitplanung) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan ist nur für die Gemeinde und die öffentliche Planungsträger verbindlich. Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren können hier abgerufen werden: https://www.bauleitplan.bremen.de
Planerische Darstellung (Planzeichnung und Begründung) der für das gesamte Stadtgebiet beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung. Dabei regelt der FNP die Art der Bodennutzung unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung, der Belange von Natur und Landschaft, von Fachplanungen und Prognosen wie z.B. dem demografischen Wandel.
Der Flächennutzungsplan als "Vorbereitender Bauleitplan" der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument wird mit ihm die städtebauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde gesteuert. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereichen der Stadt Bebauungspläne, die sogenannten "verbindlichen Bauleitpläne" abgeleitet, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, im Hinblick auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bauflächen, Freiflächen u.a. gesamtstädtisch wichtigen Nutzungen darzustellen. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft und weiterer Fachplanungen Rechnung tragen.
Der Flächennutzungsplan als "Vorbereitender Bauleitplan" der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument wird mit ihm die städtebauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde gesteuert. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereichen der Stadt Bebauungspläne, die sogenannten "verbindlichen Bauleitpläne" abgeleitet, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, im Hinblick auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bauflächen, Freiflächen u.a. gesamtstädtisch wichtigen Nutzungen darzustellen. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft und weiterer Fachplanungen Rechnung tragen.
Der Flächennutzungsplan als "Vorbereitender Bauleitplan" der Stadt Göttingen stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet in Grundzügen dar. Als förmliches Planungsinstrument wird mit ihm die städtebauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde gesteuert. Aus dem Flächennutzungsplan werden für Teilbereichen der Stadt Bebauungspläne, die sogenannten "verbindlichen Bauleitpläne" abgeleitet, welche detailliertere Festsetzungen für die jeweiligen Teilbereiche enthalten. Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, im Hinblick auf die angestrebte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Stadtgebiet die Art der Bauflächen, Freiflächen u.a. gesamtstädtisch wichtigen Nutzungen darzustellen. Er muss dabei die übergeordneten Ziele der Raumordnung und Regionalplanung berücksichtigen, aber auch den Belangen von Natur und Landschaft und weiterer Fachplanungen Rechnung tragen.