Das Projekt "Sichern und Wiederherstellen von Hochwasserrueckhalteflaechen mit den Instrumenten der Stadtplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BKR Aachen Castro & Hinzen, Partnerschaft Stadtplaner, Umweltplaner durchgeführt. Die Zielvorstellung, 'fruehere Ueberschwemmungsgebiete, die als Rueckhalteflaechen geeignet sind, so weit wie moeglich wiederherzustellen', ist im Wasserhaushaltsgesetz verankert (Paragraph 32 Abs. 2 WHG). Das Raumordnungsgesetz 1998 hat einen Grundsatz neu aufgenommen: 'Fuer den vorbeugenden Hochwasserschutz ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung und Rueckgewinnung von Auen, Rueckhalteflaechen in ueberschwemmungsgefaehrdeten Bereichen' (Paragraph 2 Abs. 2 Nr.8 ROG). Das Bundesnaturschutzgesetz sagt: 'Durch Naturschutz und Landschaftspflege duerfen Flaechen, die ausschliesslich oder ueberwiegend Zwecken des Schutzes vor Ueberflutung oder Hochwasser dienen oder die in einem verbindlichen Plan fuer die genannten Zwecke ausgewiesen sind, in ihrer bestimmungsgemaessen Nutzung nicht beeintraechtigt werden' (Paragraph 38 Abs. 1 BNatSchG). In der Bauleitplanung sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhaeltnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevoelkerung zu beruecksichtigen (Paragraph 1 Abs. 5 BauGB). Im Rahmen ihres planerischen Ermessens legt die Gemeinde durch Abwaegungsentscheidung den konkreten Stellenwert des Hochwasserschutzes fest. Diese Zielvorstellungen richten sich neben den Wasserbehoerden vor allem an die Planungstraeger und Nutzer, die die Funktionen dieser Flaechen beeinflussen koennen. Durch die umfassende Nutzung staedtebaulicher Instrumente kann den Zielvorstellungen flaechendeckend entsprochen werden. Zu den Instrumenten gehoeren u.a.: Flaechennutzungs- und Bebauungsplanung, der staedtebauliche Vertrag, der Vorhaben- und Erschliessungsplan, Gemeindesatzungen zum Bauen im Aussenbereich, Umlegung von Grundstuecken, Gemeindesatzungen zur Regelung der Erschliessung, Rueckbau und Entsiegelungsgebot, Nachrichtliche Uebernahme und Vermerke. Ziel des Vorhabens ist es, anhand von typischen Planungsfaellen die o.g. staedtebaulichen Instrumente auf die Zielvorstellung, Rueckhalteflaechen wiederzugewinnen, in ihrer Anwendbarkeit darzustellen.