Ankündigung: Im 2. Halbjahr 2024 ist in Hamburg die Einführung der GeoInfoDok 7.1 geplant. Nutzen Sie unsere GeoBasisDaten? Dann prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie von der Schemaänderung betroffen sind. Wenden Sie sich bei Fragen an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Mit diesem Web Map Service (WMS) werden ausgewählte Fachdaten (Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Denkmalschutzrecht, Brunen/Bohrungen, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Lärmschutzzonen) des Amtlichen Liegenschafts-Kataster-Informationssystems (ALKIS) tagesaktuell präsentiert. Es handelt sich um einen kostenfreien Darstellungsdienst und umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. OGC: WMS Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die "Negativkulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchG und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, nicht besteht.
Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung. Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden: - Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte), - Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona), - Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel), - Eilbek (Bezirk Wandsbek). In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord). Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten. Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume. In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig. Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung. Weitere Informationen: <a href="http://www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen" target="_blank">www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen</a>
Die "Negativkulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchG und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, nicht besteht.
Das Baugesetzbuch (BauGB) bietet der Gemeinde die Möglichkeit, durch (in Hamburg) Verordnung ein besonderes Vorkaufsrecht zu begründen. Der Erlass einer solchen Verordnung steht im Ermessen der Stadt, wenn sie erforderlich ist, um die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu sichern. Sie ist als Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs zu werten; sie dient nicht der Erleichterung des allgemeinen Grunderwerbs der Stadt. Die Vorkaufsrechtsverordnung soll die Steuerung einer gesonderten städtebaulichen Entwicklung durch Hamburg während der Laufzeit z.B. von vorbereitenden Untersuchungen einer Städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme sichern.
Ankündigung: Im Zeitraum vom 25.10. bis 06.12.2024 findet die Migration der ALKIS Daten in die neue Betriebsumgebung statt. In diesem Zeitraum werden die Daten nicht aktualisiert. Nutzen Sie unsere GeoBasisDaten? Wenden Sie sich bei Fragen an das Funktionspostfach: 3a-verfahrensbetreuung@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Festlegungen (Denkmalschutzrecht, Lämschutzbereiche, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, Besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme)
Nur drei Prozent der Bäche in „gutem“ Zustand Zum Weltwassertag am 22. März kürt das Umweltbundesamt (UBA) den sandigen Tieflandbach zum Gewässertyp des Jahres 2018. Bäche dieses Typs sind häufig begradigt, verlegt und vertieft, um ihre Auen zu entwässern und landwirtschaftlich nutzbar zu machen. So kommt es, dass nur noch 30 Prozent der sandigen Tieflandbäche als „natürlich“ gelten und sogar nur drei Prozent in einem naturnahen, guten ökologischen Zustand sind. Die sandigen Tieflandbäche sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Arten. Typische Bewohner sind der Gründling, ein kleiner, früher geschätzter Speisefisch und der Biber. Zwischen Brunnenkresse und Schwarzerlenwurzeln ist die Bachmuschel zu finden. Früher weit verbreitet, steht sie heute auf der „Roten Liste“ der bedrohten Arten. Damit ist der Gewässertyp des Jahres 2018 ein Beispiel für Gewässer, die auch weitgehend noch keinen guten ökologischen Zustand aufweisen und besser geschützt werden müssen. Dies zeigen die aktuellen Studien des Umweltbundesamtes „Gewässer in Deutschland – Zustand und Bewertung“ und „Wasserwirtschaft in Deutschland“. Da sandige Tieflandbäche in sehr intensiv genutzten Regionen vorkommen, gehören sie heute zu den naturfernsten Gewässertypen in Deutschland. Ökologisch intakte Abschnitte finden sich nur noch selten. Wo sich früher der Bach schlängelte, fährt heute der Landwirt über das bestellte Feld. Die Aue ist gewichen und der Bach kaum zu sehen. Er dient als Entwässerungsgraben und wurde zu diesem Zweck in der Landschaft versenkt und begradigt. Gründling, Biber, Bachmuschel und Co. suchen Naturfreunde hier vergebens. Zur Regulierung des Grundwasserstands dienen Wehre, die Lebensgemeinschaften voneinander trennen und das Wasser aufstauen. Wenn Felder zu dicht am Ufer bewirtschaftet werden und der Bach von Bäumen und Sträuchern ungeschützt ist, gelangt bei Regen sehr leicht Feinsand hinein. Er treibt über die Bachsohle und überdeckt Kiesbänke, so dass Lebensräume und Laichplätze verloren gehen. Auch Nährstoffe und Pestizide können in das Gewässer eingetragen werden. Regelmäßig werden Ufer und Böschungen gemäht, Wasserpflanzen und Totholz entfernt. Ursprünglich vielfältige Lebensräume sind heute meist eintönig. Das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern kann diesen Zustand verbessern. Oft reicht es, der Natur ihren Lauf zu lassen. Äste und Stämme können im Bach verbleiben. Vor allem brauchen die Bäche beidseitig genügend Platz, um sich bei Hochwasser naturnah auszudehnen. Solche Gewässerentwicklungsflächen können auch gegen Schadstoffe von Äckern, Wegen und Straßen schützen. Dem steht eine zu intensive Landnutzung entgegen. Das UBA empfiehlt deshalb, Gewässerentwicklungsflächen dort verbindlich auszuweisen, wo Nutzungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die öffentliche Hand sollte ein Vorkaufsrecht für diese Flächen haben, um dauerhafte Räume für Hochwasserschutz, Erholung, Gewässerentwicklung und Gewässerschutz zu schaffen. Hintergrund: „Natur für Wasser“ ist das Motto des Weltwassertages 2018. Er wird seit der Weltkonferenz „Umwelt und Entwicklung“ 1992 in Rio des Janeiro alljährlich begangen. 2018 wirbt der Weltwassertag dafür, die Potenziale unserer Wasserökosysteme naturnäher zu nutzen als bisher. Wasserspeicher und Wasserfilter der Natur sind Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Intakte Auen können Hochwasser zurückhalten. Sie zählen zu den artenreichsten Ökosystemen unserer Erde. Diese „Grünen Infrastrukturen“ können technische Bauwerke ersetzen oder ergänzen und die Auswirkungen auf die Umwelt abmildern.
This paper provides a concept for the design of the Aviation Carbon Offset Scheme (ACOS) and aims at overcoming the deadlock that has continued for many years between developed and developing countries, hindering an agreement on instruments addressing greenhouse gas emission of the aviation sectors. We discuss key design options of such a scheme, including which entity should be responsible for purchasing offsets, how requirements for purchasing offsets can be divided between the covered entities, how the diverging situations of countries can be taken into account without providing incentives to evade the scheme and what needs to be considered to ensure environmental integrity. As a result we sketch out a scheme covering all countries, which takes into account differences them by means of a route-based differentiation of requirements, which does not generate any revenues and which would enable the aviation sector to contribute appropriately to the global challenge of addressing climate change.
Ankaufskulisse zum Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG Die "Ankaufskulisse" stellt die Flächen dar, für die das Vorkaufsrecht gem. § 50 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 LNatSchg und weitere durch die Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht (bekannt gemacht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2016, Seite 839) benannte Flächen, besteht. Die Ankausfskulisse setzt sich aus folgenden Geofachdaten zusammen: - NATURA2000 (M 1:5.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Natura2000\FFH-Gebiete_5000\Geodaten\ ffh_gebiete_5000_utm32.shp) (_LANIS-SH\Natura2000\Vogelschutz-Gebiete_5000\Geodaten\ spa_gebiete_5000_utm32.shp) - Puffer (50m) der NATURA2000 Geodaten - bestehende NSG (M 1:5.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\NSG-5000\Geodaten\nsg-5000_utm32.shp) - einstweilig sichergestellte NSG (M 1:25.000) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nsg\Geodaten\NSG_ews_utm32.shp) - Moor- und Anmoorboeden (Dauergruenlanderhaltungsgesetz) aus LANIS (_LANIS-SH\Dauergruenlanderhaltungsgesetz\Moore_und_Anmoore\ Moorkulisse_2ha_etrs89.shp) - Grenzen des Nationalparkes (LLUR Version) aus LANIS (_LANIS-SH\Schutzgebiete\Nationalpark\Geodaten\np_llur_utm32.shp) - Vorranggewaesser (nicht Bestandteil des LANIS; Stand 2014) - Puffer (50m) der Vorranggewässer In einem weiteren Arbeitsschritt wurde die Kulisse, außerhalb der Schutzgebiete nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 LNatSchG (Natura 2000-Gebiete, Nationlapark und Naturschutzgebiete oder als solche einstweilig sichergestellte Gebiete)sowie außerhalb der Eignungsgebiete für den Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes (entsprechend Allgemeinverfügung zum Vorkaufsrecht, siehe oben) um folgende Flächen aus ALKIS reduziert: - ALKIS - Daten der tatsaechlichen Nutzung Attribut KENN: AX41001 - Wohnbauflaechen AX41002 - Industrie- und Gewerbeflaechen AX41007 - Flaechen besonderer funktionaler Praegung AX41008 - Sport-, Freizeit- und Erholungsflaechen AX41009 - Friedhof AX42001 - Strassenverkehr AX42010 - Bahnverkehr AX42015 - Flugverkehr AX42016 - Schiffsverkehr
Das Themenportal Vorkaufsrecht Kulissenfinder gibt Notaren vor der Beurkundung eines Kaufvertrages die Gewissheit, ob das zu verkaufenden Grundstück vom Vorkaufsrecht gem. § 50 LNatSchG betroffen ist. Mit Hilfe dieses Informationssystems kann über eine Suchfunktion nach Flurstücken gesucht werden. Als Ergebnis wird dem Suchenden eine ausdruckbare PDF-Datei als begründende Unterlage für die Beurkundung eines Kaufvertrages angeboten. Der Zugang zu dieser Anwendung ist passwortgeschützt. Es gibt eine Funktionskennung, die den Notaren in SH mitgeteilt wurde/wird.
Origin | Count |
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Bund | 61 |
Land | 29 |
Zivilgesellschaft | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 44 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 14 |
Umweltprüfung | 12 |
unbekannt | 15 |
License | Count |
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closed | 29 |
open | 55 |
unknown | 4 |
Language | Count |
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Deutsch | 86 |
Englisch | 40 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Bild | 1 |
Dokument | 8 |
Keine | 42 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 6 |
Webseite | 41 |
Topic | Count |
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Boden | 59 |
Lebewesen & Lebensräume | 76 |
Luft | 50 |
Mensch & Umwelt | 88 |
Wasser | 53 |
Weitere | 86 |