Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1.zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2.wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1.aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 2.wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Ein Bodendenkmal zählt neben den Bau- und Kunstdenkmalen sowie den beweglichen Denkmalen zu den Kulturdenkmalen unseres Landes. Bodendenkmale sind im Boden liegende Zeitzeugen, die vom Leben in der Vergangenheit künden. Dazu gehören u. a. Überreste von früheren Befestigungsanlagen, Siedlungen, Grenzziehungen, Kult- und Bestattungsplätzen sowie Produktionsstätten. Der Umgang mit diesen Denkmalen obliegt dem Denkmalschutzgesetz M-V . Die Erfassung und die Angaben bzw, Daten dieser Bodendenkmale beziehen sich auf das Gebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen und werden von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises gepflegt.
Zusammenfassung all jener Objekte im Landkreis Vorpommern-Rügen, die aufgrund ihrer bauhistorischen Bedeutung als besonders schützenswert eingestuft wurden.
Der Datensatz beinhaltet die von der UNB geführten Alleen und Baumreihen des Landkreises Vorpommern-Rügen mit Angaben zur Länge, zur Lage, zum Jaht der Anpflanzung zur Straßenkategorie und zur Hauptbaumart.
Die Datensammlung dient der inspirekonformen Darstellung von Schutzgebieten für das Gebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Unter der Datensammlung "Großschutzgebiete" werden die Nationalparks und Biosphärenreservate des Landkreises Vorpommern-Rügen zusammengefasst. Diese Gebiete erfüllen Aufgaben, die zum einen dem Schutz von Natur und Landschaft, zum anderen aber auch der Erholung, dem Fremdenverkehr und der Bildung von Nutzen sind.
Geschützte Landschaftsbestandteile sind ein Instrument des Objektschutzes. Als Besonderheit weist die Kategorie jedoch Elemente des Flächenschutzes auf. Demnach können sowohl Einzelobjekte als auch Objektgruppen (z. B. Allee) oder Objekte mit einer flächenhaften Ausdehnung (z. B. Dorfweiher, Streuobstbestände) Schutzgegenstand sein. Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) sind gemäß § 29 Abs. 1 BNatSchG "rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist.
Die Datensammlung stellt die Naturschutzgebiete (NSG) im Landkreis Vorpommern-Rügen dar. Naturschutzgebiete sind eine Schutzkategorie des gebietsbezogenen Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).