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V.P. 4.1: Bedeutung von Landschaftsstrukturen und Landnutzung fuer das Ueberleben von Tier- und Pflanzenarten (UFZ-internes Verbundprojekt) - Vorrangflaechen fuer Naturschutz in der Bergbaufolgelandschaft Westsachsens und Nordthueringens

Das Projekt "V.P. 4.1: Bedeutung von Landschaftsstrukturen und Landnutzung fuer das Ueberleben von Tier- und Pflanzenarten (UFZ-internes Verbundprojekt) - Vorrangflaechen fuer Naturschutz in der Bergbaufolgelandschaft Westsachsens und Nordthueringens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, Projektbereich Naturnahe Landschaften,Ländliche Räume durchgeführt. Netzwerke von Vorranggebieten fuer den Naturschutz werden seit mehreren Jahren gefordert und sind bislang leider nur in wenigen Faellen konkret umgesetzt worden. Vielmehr ist fuer viele landesweite 'Schutzgebietssysteme' zu konstatieren, dass gerade der eingeforderte Systemcharakter fehlt, Schutzziele nicht eindeutig definiert sind und ebenso wenig ein bestimmtes Schutzziel durch Einbeziehung der Gesamtheit aller Einzelgebiete verfolgt wird. Mit der Etablierung von Vorrangflaechennetzwerken steht dem Naturschutz eine Strategie zur Verfuegung, mit der es moeglich ist, innerhalb einer definierten raeumlichen Bezugsregion Flaechen zu identifizieren und auszuweisen, die in ihrer Summe die gesamte biotische und abiotische Ausstattung einer definierten Region repraesentieren sollen und vorrangig gemaess den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften und zu entwickeln sind. Da vermittels derartiger Netzwerke sowohl Ziele des Arten- und Biotopschutzes als auch des Prozessschutzes realisiert werden koennen, bilden sie das Grundgeruest fuer alle weiteren Naturschutzplaene. Die Forderung nach einer Entwicklung von Vorrangflaechennetzwerken gewann insbesondere in Zusammenhang mit der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU an Bedeutung. In diesem Zusammenhang sind u.a. die folgenden Ziele und Aufgaben mit einem Vorrangflaechennetzwerk verbunden: - Systematischer und repraesentativer Aufbau von nationalen Schutzgebietssystemen; - Integration und Umsetzung internationaler Uebereinkommen des Natur- und Umweltschutzes; - Raeumliche Abstimmung von Schutzprogrammen; - Beitrag zur Biotopverbundplanung mit abgestuften nationalen und landesweiten Konzeptionen; - Bezugssystem fuer ein naturschutzfachliches bundesweites Monitoring.

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