API src

Found 18 results.

Related terms

Klimabewertungskarten 2022 (Umweltatlas)

Die Klimabewertungskarten bzw. auch Planungshinweise Stadtklima (PHK) bilden die Grundlage, um klimatische Belange in der Stadtplanung berücksichtigen zu können. Neben der Darstellung von belasteten Gebieten werden auch Entlastungsräume sowie Leitbahnen dargestellt. Die Planungshinweise bestehen insgesamt aus einer Gesamtbewertung sowie einer jeweils getrennten Bewertung der Tag- sowie Nachtsituation. Ergänzend werden in zwei weiteren Kartendarstellungen stadtklimatisch besonders belastete und vulnerable Gebiete sowie Maßnahmenempfehlungen, die u. a. zur Minderung der thermischen Belastung beitragen, angeboten. Die Maßnahmenempfehlungen sind jene des Stadtentwicklungsplans (StEP) Klima 2.0, die überschlägig auf Grundlage der Stadtstrukturtypen im Land Berlin bestimmt worden sind.

Starkregen_Oberthal - Starkregengefahrenkarte der Gemeinde Oberthal

Der Kartendienst (WMS) stellt Daten des Starkregen- und Hochwasserkonzeptes der Gemeinde Oberthal dar.:Der Kartendienst (WMS) stellt Daten des Starkregen- und Hochwasserkonzeptes der Gemeinde Oberthal dar.

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

Klimarisikoversicherung

Der Klimawandel schreitet fort und seine Auswirkungen stellen sich als große und weiter wachsende gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Damit steigt der Handlungsdruck, Risikovorsorge und Risikotransferlösungen auszubauen. Versicherungsinstrumente sind eine Möglichkeit, Schutz gegen eintretende Extremwetterereignisse und Naturrisiken zu gewährleisten. Der gezielte Aufbau von Versicherungsinstrumenten kann daher ein wichtiger Beitrag für eine Strategie zu einer besseren Anpassung an den Klimawandel in Deutschland sein. Ohne die Berücksichtigung des nationalen Kontextes mit seinen Akteuren und deren Intentionen, bestehenden sektoralen Gesetzesgrundlagen und Regularien und dem administrativen System in einer föderalen Struktur kann aber Resilienzbildung - und die Einführung von Klimarisikoversicherung als Teil davon - langfristig nicht erfolgreich sein. Basierend auf Literaturrecherchen, Expertenbefragungen und einem Expertenworkshop mit Akteuren aus Land- und Forstwirtschaft, Gebäudewirtschaft, Infrastruktur und Versicherungswirtschaft, gibt die vorliegende Publikation Handlungsempfehlungen zum Thema Anpassung und Versicherung. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass Klimarisikoversicherungen als Teil einer ganzheitlichen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel verstanden werden und in ein Maßnahmenpaket eingebettet werden müssen, das auch zielgruppenspezifische Bewusstseinsbildung und die Erweiterung von Informationsmöglichkeiten beinhaltet. Gleichzeitig müssen Maßnahmen evidenzbasiert und auf breiter Datengrundlage geplant, implementiert und evaluiert werden. Dafür müssen Informationen und Daten - auch aus der Versicherungsindustrie - zu Naturgefahren und Klimafolgen sowie finanzielle Bewertungen von Schadenspotenzialen zentral zugänglich sein. Der Erfolg jeglicher Klimarisikoversicherungsstrategie misst sich an der Reduktion des Gesamtschadens. Die proaktive Verknüpfung von Risikovorsorge und Risikotransfer bietet daher ein großes Potenzial für Schadensvorsorge und -minderung. Versicherungsprodukte sollten mit solchen Maßnahmen verbunden werden. Daneben muss auch das Absicherungsniveau gegenüber Klimarisiken und Naturgefahren erhöht werden, unter Einbeziehung aller potenziellen Bedarfsträger aus Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei gilt es, das Risikomanagement ex- ante aufzubauen, d.h. Klimaschäden aktiv durch vorbeugende Risikofinanzierungsstrategien aufzufangen. Die Versicherungsdichte gegenüber Elementarschäden und Klimarisiken muss erhöht werden, dafür sollte unter anderem der Ansatz der "Opt-Out" Antragsverfahren geprüft werden. Versicherung ist aber nur ein Teil des finanziellen Risikomanagements, daher ist die Entwicklung alternativer Risikofinanzierungsstrategien wichtig. Basis dafür ist ein regelmäßiger Austausch aller Akteure, um verschiedene Sichtweisen und Expertisen zusammen zu bringen. Für den deutschen Kontext werden dazu der Aufbau von gezielten Kooperations- und Dialogformaten und die Etablierung einer Klima-Risiko-Kommission unter Mitwirkung relevanter politischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure empfohlen. Das Thema der Klimarisikoversicherung und ein insgesamt besserer Umgang mit Klimarisiken und Naturgefahren kann nur über eine Konsenslösung aller Akteure erreicht werden. Dafür ist eine stabile Erwartung und Rollenteilung von öffentlicher Hand, privaten Haushalten, betroffenen Sektoren und der Versicherungsindustrie anzustreben. Auf Grund der Vielzahl an Akteuren sowie verschiedener politischer Zuständigkeiten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland benötigt dies eine aktive Politikgestaltung im Mehrebenensystem - von europäischen Rahmenwerken über die Bundespolitik bis hin zur Länder- und Kommunalebene. Quelle: Forschungsbericht

Hauptbodenarten (ST-BIS-35)

Die digitale Karte ''Hauptbodenarten auf Basis der Bodenschätzung'' kann für Maßstäbe bis 1:10000 verwendet werden. Sie dient der Anwendung der Vorsorgewerte (für Schwermetalle) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei empfindlichen Nutzungen (Für die landwirtschaftliche Bodennutzung gilt die gute fachliche Praxis). Es wurden die im ALKIS-Bodenschätzung vorliegenden Bodenarten in die Bodenarten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (KA4) überführt. Unter Vorsorgegesichtspunkten kann diese vorgenommene Zuordnung der Bodenarten für das Land Sachsen-Anhalt verwendet werden. Die Karte der Rasterdaten von 2000 wird damit ersetzt.

Analyse der rechtlichen Gestaltungsspielräume bei der Konkretisierung der Betreiberpflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zugunsten einer verbesserten Energieeffizienz von Industrieanlagen

In der rechtswissenschaftlichen Literatur und Praxis besteht weitgehend Einigkeit, dass zum Zwecke der Luftreinhaltung auf Basis der immissionsschutzrechtlichen Grundpflichten Energieeffizienzanforderungen an die Anlagenbetreiber gestellt werden können. Unklar sind allerdings die näheren rechtlichen Gestaltungsspielräume, die das geltende Bundes-Immissionsschutzrecht insoweit vorgibt. Die rechtlichen Unsicherheiten betreffen sowohl die Art der zulässigen Maßnahmen (etwa den Inhalt von Vorsorgemaßnahmen jenseits des Standes der Technik), ihren räumlich-funktionalen Bezugsrahmen (etwa die Zulässigkeit von Verbundlösungen im Hinblick auf den klassisch engen Anlagenbegriff des BImSchG) als auch ihr Verhältnis zu Steuerungsinstrumenten anderer Rechtsgebiete (etwa die Anreizregulierung im Steuerrecht zugunsten verbesserter Energieeffizienz oder die treibhausgasbezogene Mengensteuerung des Emissionshandels). Das Vorhaben hat angesichts dieser rechtlichen Unklarheiten das Ziel, die näheren Konturen der Betreiberpflichten des BImSchG im Hinblick auf eine Verbesserung der Energieeffizienz von Anlagen darzulegen und den rechtlichen Handlungsrahmen für die Formulierung entsprechender Anforderungen auf Basis dieser Grundpflichten zu verdeutlichen. Auf Grundlage einer Analyse der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Literatur und Praxis sind eventuelle Entwicklungslinien bei der Auslegung und Anwendung der Betreiberpflichten darzustellen und ggf. Vorschläge für eine Weiterentwicklung von immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu formulieren. Dabei ist auch darzulegen, wie sich neue immissionsschutzrechtliche Anforderungen mit Instrumenten anderer Rechtsgebiete sachgerecht verknüpfen ließen.

ABAGflux

Abschätzung der aktuellen öim Rahmen Vorsorge und Gefahrenabwehr Wassererosion Inhalt: DGM5, DGM10, R-Faktoren, K-Faktoren, Luftbilder, InVeKoS verwendete Standards: pdf, jpg, shp Formen: GIS, Programm

Vorsorgeanforderungen hinsichtlich von Schadstoffen in Boeden

Die BodSchV sieht Vorsorgewerte fuer Schwermetalle und einige schwerfluechtige organische Stoffe vor. Fuer weitere Stoffe soll im Einzelfall entschieden werden. Diese Stoffe sind solche, die aufgrund ihrer krebserzeugenden, erbgutveraendernden, fortpflanzungsgefaehrdenden oder toxischen Eigenschaften geeignet sind, schaedliche Bodenveraenderungen herbeizufuehren. Fuer eine erste Auswahl dieser Stoffe sollen im Vorhaben geeignete Untersuchungsverfahren und orientierende Hinweise zur Bewertung von Stoffkonzentrationen im Boden unter Vorsorgeaspekten ermittelt werden.

Ueberpruefung und Fortschreibung der Vorsorgewerte fuer Boeden nach BBodSchV

Praemisse fuer die Ableitung der Vorsorgewerte war, dass die abgeleiteten Werte mit Schadstoffwirkungen begruendet und mit repraesentativen Hintergrundgehalten abgeglichen worden sind. Dies erfolgte auf der Grundlage der von der Bund/Laender-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz abgeleiteten Hintergrundwerte fuer den mineralischen Oberboden. Die Ueberpruefung, Fortschreibung und ggf. auch Ergaenzung der Vorsorgewerte der BBodSchV erfordert folgende Arbeiten: 1. Zu pruefen ist, ob den allgemein verbreiteten Hintergrundgehalten in Unterboeden/Untergrund durch die Vorsorgewerte ausreichend Rechnung getragen wird. Ziel ist es, Hintergrundwerte fuer Unterboden/Untergrund abzuleiten. Hierzu sind die in der Bundesanstalt fuer Geowissenschaften und Rohstoffe/dem Niedersaechsischen Landesamt fuer Bodenforschung/den Geologischen Diensten vorliegenden Daten zusammenzutragen, die fachlichen Anforderungen an die Datenauswertung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage Hintergrundwerte fuer Unterboeden/Untergrund abzuleiten. 2. Fuer die Bundesratentschliessung zur BBodSchV ist es unerlaesslich, Kenntnisse ueber Hintergrundkonzentrationen von Bodensickerwasser (ungesaettigter Bereich), insbesondere die Schwermetallkonzentrationen unter Feldbedingungen zu erhalten. Hierfuer sind relevante Boden/Grundwassersituationen darzustellen, die flaechenmaessig dominieren. Neben der Auswertung geeigneter (z.B. Untersuchung des oberen Grundwassers des 1. GW-Stockwerkes) sind Messungen im Felde durchzufuehren und verfuegbare Daten aus Lysimeteruntersuchungen und Analysen aus Wasserversorgungseinrichtungen miteinander zu vergleichen. Ziel ist die Erarbeitung einer Methode zur Ableitung von Hintergrundkonzentrationen fuer anorganische Stoffe und B(a)p im Bodensickerwasser und oberflaechennahen Grundwasser. 3. Paragraph 9 Abs. 2 und 3 BBodSchV regelt, dass bei erhoehten Hintergrundgehalten eine Ueberschreitung der Vorsorgewerte unbedenklich ist, soweit eine Freisetzung der Schadstoffe oder zusaetzliche Eintraege keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenfunktionen erwarten lassen. Inhaltlich betrifft dies auch Paragraph 4 Abs. 8 und Paragraph 5 Abs. 3 BBodSchV. Zur Bestimmung der mobilisierbaren Anteile kommen unterschiedliche Methoden in Betracht. Um den Vollzug der BBodSchV zu vereinfachen und den Kostenaufwand zu senken, ist eine Harmonisierung dieser Methoden erforderlich. Ziel ist die Charakterisierung von Boeden mit erhoehten Hintergrundgehalten und die Erarbeitung einer Verfahrensweise zur Abschaetzung der Erheblichkeit einer Freisetzung nach BbodSchV.

Ultraschallanalyseprüfung im Bereich von Mischschweißnähten und Plattierungen bei komplexen Bauteilgeometrien unter spezieller Berücksichtigung der Anisotropien

1 2