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Hauptbodenarten (ST-BIS-35)

Die digitale Karte ''Hauptbodenarten auf Basis der Bodenschätzung'' kann für Maßstäbe bis 1:10000 verwendet werden. Sie dient der Anwendung der Vorsorgewerte (für Schwermetalle) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei empfindlichen Nutzungen (Für die landwirtschaftliche Bodennutzung gilt die gute fachliche Praxis). Es wurden die im ALKIS-Bodenschätzung vorliegenden Bodenarten in die Bodenarten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (KA4) überführt. Unter Vorsorgegesichtspunkten kann diese vorgenommene Zuordnung der Bodenarten für das Land Sachsen-Anhalt verwendet werden. Die Karte der Rasterdaten von 2000 wird damit ersetzt.

Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem

Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.

Klimarisikoversicherung

Der Klimawandel schreitet fort und seine Auswirkungen stellen sich als große und weiter wachsende gesamtgesellschaftliche Herausforderung dar. Damit steigt der Handlungsdruck, Risikovorsorge und Risikotransferlösungen auszubauen. Versicherungsinstrumente sind eine Möglichkeit, Schutz gegen eintretende Extremwetterereignisse und Naturrisiken zu gewährleisten. Der gezielte Aufbau von Versicherungsinstrumenten kann daher ein wichtiger Beitrag für eine Strategie zu einer besseren Anpassung an den Klimawandel in Deutschland sein. Ohne die Berücksichtigung des nationalen Kontextes mit seinen Akteuren und deren Intentionen, bestehenden sektoralen Gesetzesgrundlagen und Regularien und dem administrativen System in einer föderalen Struktur kann aber Resilienzbildung - und die Einführung von Klimarisikoversicherung als Teil davon - langfristig nicht erfolgreich sein. Basierend auf Literaturrecherchen, Expertenbefragungen und einem Expertenworkshop mit Akteuren aus Land- und Forstwirtschaft, Gebäudewirtschaft, Infrastruktur und Versicherungswirtschaft, gibt die vorliegende Publikation Handlungsempfehlungen zum Thema Anpassung und Versicherung. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass Klimarisikoversicherungen als Teil einer ganzheitlichen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel verstanden werden und in ein Maßnahmenpaket eingebettet werden müssen, das auch zielgruppenspezifische Bewusstseinsbildung und die Erweiterung von Informationsmöglichkeiten beinhaltet. Gleichzeitig müssen Maßnahmen evidenzbasiert und auf breiter Datengrundlage geplant, implementiert und evaluiert werden. Dafür müssen Informationen und Daten - auch aus der Versicherungsindustrie - zu Naturgefahren und Klimafolgen sowie finanzielle Bewertungen von Schadenspotenzialen zentral zugänglich sein. Der Erfolg jeglicher Klimarisikoversicherungsstrategie misst sich an der Reduktion des Gesamtschadens. Die proaktive Verknüpfung von Risikovorsorge und Risikotransfer bietet daher ein großes Potenzial für Schadensvorsorge und -minderung. Versicherungsprodukte sollten mit solchen Maßnahmen verbunden werden. Daneben muss auch das Absicherungsniveau gegenüber Klimarisiken und Naturgefahren erhöht werden, unter Einbeziehung aller potenziellen Bedarfsträger aus Gesellschaft und Wirtschaft. Dabei gilt es, das Risikomanagement ex- ante aufzubauen, d.h. Klimaschäden aktiv durch vorbeugende Risikofinanzierungsstrategien aufzufangen. Die Versicherungsdichte gegenüber Elementarschäden und Klimarisiken muss erhöht werden, dafür sollte unter anderem der Ansatz der "Opt-Out" Antragsverfahren geprüft werden. Versicherung ist aber nur ein Teil des finanziellen Risikomanagements, daher ist die Entwicklung alternativer Risikofinanzierungsstrategien wichtig. Basis dafür ist ein regelmäßiger Austausch aller Akteure, um verschiedene Sichtweisen und Expertisen zusammen zu bringen. Für den deutschen Kontext werden dazu der Aufbau von gezielten Kooperations- und Dialogformaten und die Etablierung einer Klima-Risiko-Kommission unter Mitwirkung relevanter politischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Akteure empfohlen. Das Thema der Klimarisikoversicherung und ein insgesamt besserer Umgang mit Klimarisiken und Naturgefahren kann nur über eine Konsenslösung aller Akteure erreicht werden. Dafür ist eine stabile Erwartung und Rollenteilung von öffentlicher Hand, privaten Haushalten, betroffenen Sektoren und der Versicherungsindustrie anzustreben. Auf Grund der Vielzahl an Akteuren sowie verschiedener politischer Zuständigkeiten im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland benötigt dies eine aktive Politikgestaltung im Mehrebenensystem - von europäischen Rahmenwerken über die Bundespolitik bis hin zur Länder- und Kommunalebene. Quelle: Forschungsbericht

Ermittlung von Optimalgehalten an organischer Substanz landwirtschaftlicher Böden nach Paragraph 17 (2) Nr. 7 BBodSchG

Das Projekt "Ermittlung von Optimalgehalten an organischer Substanz landwirtschaftlicher Böden nach Paragraph 17 (2) Nr. 7 BBodSchG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Fachbereich 07 Umwelt und Gesellschaft, Institut für Ökologie und Biologie, Fachgebiet Standortkunde und Bodenschutz durchgeführt. A) Problemstellung: Die Organische Bodensubstanz (OBS, Humus) ist wesentlich an der Aufrechterhaltung der natürlichen Bodenfunktionen (Produktions-, Lebensraum- und Transformationsfranktion) beteiligt. Die Erhaltung oder Wiederherstellung eines 'optimalen' Gehaltes an OBS ist im Hinblick auf eine langfristige Sicherung dieser Funktionen auf landwirtschaftlich genutzten Böden im Sinne eines vorsorgenden Bodenschutzes / Gewässerschutzes anzustreben. Er sollte ebenso als Grundlage einer bedarfsgerechten Anwendung von Sekundärdüngern dienen. Die Frage, ob ein 'optimaler' Gehalt an OBS in o.g. Sinne auch einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt (Boden als Senke für CO2) ist noch zu beantworten. Hier könnten evtl. konkurrierende Umweltziele vorliegen. Trotz der recht genauen Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften und den daraus ableitbaren natürlichen Bodenfunktionen ist die Definition von 'standorttypischen' oder 'optimalen' Humusgehalten für unterschiedliche Standorte und Nutzungsarten, bisher nur im Einzelfall erfolgt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Besteht also, in Absprache mit der landwirtschaftlichen Seite, Richtwerte für den Gehalt an OBS zu definieren und für den Praxiseinsatz aufzubereiten, die für alle Schutzgüter (Boden, Wasser und Luft/Klima) gelten können. C) Ziel des Vorhabens ist es, im Rahmen einer Literaturrecherche und unter Verwendung eigener Forschungsergebnisse, solche Richtwerte für 'optimale' Gehalte an OBS zu ermitteln/definieren. Im Vordergrund der Arbeiten sollte die umsetzbare Fraktion stehen. Alle wesentlichen Einflussfaktoren wie z.B. Tongehalt, Klima, Bodennutzung/Bodenbearbeitung (incl. standorttypische Humusbilanzen) sind zu berücksichtigen. Das Ergebnis sollte eine Darstellung der Werte in Klassen sein, in die der Großteil der landwirtschaftlich genutzten Böden Deutschlands eingeordnet werden können. Die Klassifizierung soll einfach und praktikabel sein. Ein Fachgespräch mit ausgewählten Wissenschaftlern (einzurichtender projektbegleitender Beirat) wird zur Zielbestimmung vorgeschaltet. Am Ende des Vorhabens wird ein Workshop durchgerührt, auf dem Herangehensweise und Ergebnisse diskutiert werden und ggf. ein weiteres Vorgehen beraten wird. Der Anteil der Feldarbeit wird auf ca. 10 Prozent geschätzt, kann aber erst nach dem vorgeschalteten Workshop genau definiert werden.

Ueberpruefung und Fortschreibung der Vorsorgewerte fuer Boeden nach BBodSchV

Das Projekt "Ueberpruefung und Fortschreibung der Vorsorgewerte fuer Boeden nach BBodSchV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe durchgeführt. Praemisse fuer die Ableitung der Vorsorgewerte war, dass die abgeleiteten Werte mit Schadstoffwirkungen begruendet und mit repraesentativen Hintergrundgehalten abgeglichen worden sind. Dies erfolgte auf der Grundlage der von der Bund/Laender-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz abgeleiteten Hintergrundwerte fuer den mineralischen Oberboden. Die Ueberpruefung, Fortschreibung und ggf. auch Ergaenzung der Vorsorgewerte der BBodSchV erfordert folgende Arbeiten: 1. Zu pruefen ist, ob den allgemein verbreiteten Hintergrundgehalten in Unterboeden/Untergrund durch die Vorsorgewerte ausreichend Rechnung getragen wird. Ziel ist es, Hintergrundwerte fuer Unterboden/Untergrund abzuleiten. Hierzu sind die in der Bundesanstalt fuer Geowissenschaften und Rohstoffe/dem Niedersaechsischen Landesamt fuer Bodenforschung/den Geologischen Diensten vorliegenden Daten zusammenzutragen, die fachlichen Anforderungen an die Datenauswertung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage Hintergrundwerte fuer Unterboeden/Untergrund abzuleiten. 2. Fuer die Bundesratentschliessung zur BBodSchV ist es unerlaesslich, Kenntnisse ueber Hintergrundkonzentrationen von Bodensickerwasser (ungesaettigter Bereich), insbesondere die Schwermetallkonzentrationen unter Feldbedingungen zu erhalten. Hierfuer sind relevante Boden/Grundwassersituationen darzustellen, die flaechenmaessig dominieren. Neben der Auswertung geeigneter (z.B. Untersuchung des oberen Grundwassers des 1. GW-Stockwerkes) sind Messungen im Felde durchzufuehren und verfuegbare Daten aus Lysimeteruntersuchungen und Analysen aus Wasserversorgungseinrichtungen miteinander zu vergleichen. Ziel ist die Erarbeitung einer Methode zur Ableitung von Hintergrundkonzentrationen fuer anorganische Stoffe und B(a)p im Bodensickerwasser und oberflaechennahen Grundwasser. 3. Paragraph 9 Abs. 2 und 3 BBodSchV regelt, dass bei erhoehten Hintergrundgehalten eine Ueberschreitung der Vorsorgewerte unbedenklich ist, soweit eine Freisetzung der Schadstoffe oder zusaetzliche Eintraege keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenfunktionen erwarten lassen. Inhaltlich betrifft dies auch Paragraph 4 Abs. 8 und Paragraph 5 Abs. 3 BBodSchV. Zur Bestimmung der mobilisierbaren Anteile kommen unterschiedliche Methoden in Betracht. Um den Vollzug der BBodSchV zu vereinfachen und den Kostenaufwand zu senken, ist eine Harmonisierung dieser Methoden erforderlich. Ziel ist die Charakterisierung von Boeden mit erhoehten Hintergrundgehalten und die Erarbeitung einer Verfahrensweise zur Abschaetzung der Erheblichkeit einer Freisetzung nach BbodSchV.

Erarbeitung von Kriterien zur Kennzeichnung grossflaechig siedlungsbedingt erhoehter Hintergrundgehalte in Boeden

Das Projekt "Erarbeitung von Kriterien zur Kennzeichnung grossflaechig siedlungsbedingt erhoehter Hintergrundgehalte in Boeden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von UMEG Gesellschaft für Umweltmessungen und Umwelterhebungen durchgeführt. Hintergrundgehalte sind typisch bzw. repraesentativ fuer bestimmte Boeden, Gebiete und Nutzungen und werden bestimmt von den geogenen Grundgehalten eines Bodens (bei anorganischen Stoffen) und der ubiquitaeren Stoffverteilung als Folge diffuser Eintraege in den Boden. Bei Boeden mit grossflaechig siedlungsbedingt erhoehten Hintergrundgehalten ist eine Ueberschreitung der Vorsorgewerte nach Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV unbedenklich, soweit eine Freisetzung der Schadstoffe oder zusaetzliche Eintraege keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenfunktionen haben. Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung von Kriterien zur Ausweisung grossflaechig siedlungsbedingt erhoehter Hintergrundgehalte. Die in den Laendern vorliegenden Daten zu Hintergrundgehalten in verdichteten und hochverdichteten Regionen und andere siedlungsbedingt erhoehte Hintergrundgehalte sind auszuwerten. Wesentlich ist hierbei die Bearbeitung der Fragestellung, nach welchen Merkmalen sich erhoehte ubiquitaer, diffuse Stoffgehalte in Boeden differenzieren, u.U. auch regionalisieren lassen. Dabei ist auch zu untersuchen, welche Extraktionsverfahren zur Ermittlung der siedlungsbedingt erhoehten Gehalte geeignet sind; ggf. ist auch zu differenzieren im Hinblick auf die Sonderstellung fuer siedlungsbedingt erhoehte Gehalte, die die Regelungen der BBodSchV vorsehen.

Ultraschallanalyseprüfung im Bereich von Mischschweißnähten und Plattierungen bei komplexen Bauteilgeometrien unter spezieller Berücksichtigung der Anisotropien

Das Projekt "Ultraschallanalyseprüfung im Bereich von Mischschweißnähten und Plattierungen bei komplexen Bauteilgeometrien unter spezieller Berücksichtigung der Anisotropien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Zerstörungsfreie Prüfverfahren durchgeführt. Ziel ist es, durch eine Ultraschallprüfung auf Fehler, ein Versagen sicherheitstechnisch relevanter Komponenten wie z.B. Stutzen bzw. plattierte Druckbehälter mit ihren Mischschweißnähten auszuschließen. Mithilfe neuer Abbildungsverfahren wird ermöglicht, Risse von Geometrieanzeigen, innenliegende Fehler von oberflächenverbundenen Fehlern zu unterscheiden. Durch die Berücksichtigung der Anisotropieanteile und vor allem der Bauteilgeometrien wird die Sicherheit und die Aussageschärfe der Prüfaussage verbessert. Nach Erfassung der my-Strukturen der beteiligten Werkstoffkomponenten werden diese in einem Rechnermodell pixelorientiert erfasst, in effektive Materialkonstanten umgerechnet, um hierauf aufbauend ein Rekonstruktionsalgorithmus zu entwickeln, der eine unverzerrte Fehlerbildrekonstruktion gewährleistet. Der neu entwickelte Algorithmus wird in plattierten Laborproben und am Einschub 92 DWR-Stutzen des Großbehälters in Stuttgart validiert. Es entsteht ein ambulantes Analysesystem, dessen Nutzen in der Erhöhung der Sicherheit von Kernkraftwerken in Deutschland und für die umliegenden Länder liegt und durch das Firmen, die im Service tätig sind, wirtschaftliche Vorteile erlangen.

ABAGflux

Abschätzung der aktuellen Wassererosionsgefährdung im Rahmen Vorsorge und Gefahrenabwehr Wassererosion Inhalt: DGM5, R-Faktoren, K-Faktoren, Luftbilder, InVeKoS verwendete Standards: pdf, jpg, shp Formen: GIS, Programm

Vorsorgeanforderungen hinsichtlich von Schadstoffen in Boeden

Das Projekt "Vorsorgeanforderungen hinsichtlich von Schadstoffen in Boeden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Die BodSchV sieht Vorsorgewerte fuer Schwermetalle und einige schwerfluechtige organische Stoffe vor. Fuer weitere Stoffe soll im Einzelfall entschieden werden. Diese Stoffe sind solche, die aufgrund ihrer krebserzeugenden, erbgutveraendernden, fortpflanzungsgefaehrdenden oder toxischen Eigenschaften geeignet sind, schaedliche Bodenveraenderungen herbeizufuehren. Fuer eine erste Auswahl dieser Stoffe sollen im Vorhaben geeignete Untersuchungsverfahren und orientierende Hinweise zur Bewertung von Stoffkonzentrationen im Boden unter Vorsorgeaspekten ermittelt werden.

Laermminderungsplan Niedersachsen - Beispielsammlung und Handbuch 'Modellhafte Laermvorsorge und -sanierung in Staedten und Gemeinden'

Das Projekt "Laermminderungsplan Niedersachsen - Beispielsammlung und Handbuch 'Modellhafte Laermvorsorge und -sanierung in Staedten und Gemeinden'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Planungsgemeinschaft Dr.-Ing. Walter Theine durchgeführt. In diesem Teilvorhaben sollen die praktischen Erfahrungen mit flaechendeckenden Laermminderungsplaenen in den Modellstaedten Lingen und Nienburg bzw. mit laermmindernden Einzelmassnahmen in der Modellstadt Celle sowie in anderen Kommunen, die ueber einen Schallimmissionsplan verfuegen, zusammengetragen und im Hinblick auf die Ressortaufgaben uebergreifend bewertet werden. Neben technischen und planerischen Aspekten sind hierbei auch finanzielle und rechtliche Fragen zu beruecksichtigen. Des weiteren ist ein Handbuch zu erstellen, das neben einer Beispielsammlung modellhafter Laermminderungsfaelle bundesweit gueltige Empfehlungen an die Kommunen fuer die systematische Laermminderungsplanung unter Beruecksichtigung staedtebaulicher, verkehrlicher, finanzieller und rechtlicher Aspekte enthaelt.

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