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GcBÜK400 - Blei im Oberboden

Blei ist ein toxisches Schwermetall und infolge seiner vielfältigen industriellen Verwendung allgegenwärtig in der Umwelt verbreitet. Die Eintragsquellen sind nicht nur auf den Bereich von Erzvorkommen beschränkt (vor allem Bleisulfid sowie dessen Oxidationsminerale). Blei wird ebenfalls anthropogen über die Verhüttung von Blei-, Kupfer- und Zinkerzen, die weiträumige Abgasbelastung des Kraftfahrzeugverkehrs (bis zur Einführung von bleifreiem Benzin bis zu 60 % der atmosphärischen Belastung), Recyclinganlagen von Bleischrott, die Verwendung schwermetallhaltiger Klärschlämme und Komposte sowie durch Kohleverbrennungsanlagen in den Boden eingetragen . Für unbelastete Böden wird in Abhängigkeit vom Ausgangsgestein ein Pb-Gehalt von 2 bis 60 mg/kg angegeben. Die durchschnittliche Pb-Konzentration der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 17 mg/kg, der flächenbezogene mittlere Pb-Gehalt für die sächsischen Hauptgesteinstypen liegt bei 20 mg/kg. Die Gesteine Sachsens weisen keine bzw. nur eine geringe geochemische Spezialisierung hinsichtlich des Bleis auf. Im nördlichen bzw. nordöstlichen Teil Sachsens treten in den Oberböden über den Lockersedimenten des Känozoikums (periglaziäre Sande, Kiese, Lehme, Löss) und den Granodioriten der Lausitz relativ niedrige Pb-Gehalte auf. Bei den Lockersedimenten steigt der Pb-Gehalt mit zunehmendem Tongehalt leicht an. Die Verwitterungsböden über den Festgesteinen des Erzgebirges, Vogtlandes und z. T. der Elbezone haben meist deutlich höhere Bleigehalte, die durch eine relative Anreicherung in den Bodenausgangsgesteinen verursacht werden. Das am höchsten mit Blei belastete Gebiet in Sachsen ist der Freiberger Raum. Durch die ökonomisch bedeutenden polymetallischen Vererzungen (Pb-Zn-Ag), die auch flächenhaft relativ weit verbreitet sind, kam es zu einer besonders starken Pb-Anreicherung in den Nebengesteinen und folglich auch bei der Bildung der Böden über den Gneisen. Zusätzlich entstanden enorme anthropoge Belastungen durch die Jahrhunderte währende Verhüttung der Primärerze und in jüngerer Zeit beim Recycling von Bleibatterien. Besonders hohe Pb-Gehalte treten dabei in unmittelbarer Nähe der Hüttenstandorte einschließlich der Hauptwindrichtungen, im Zentralteil der Quarz-Sulfid-Mineralisationen und in den Flussauen auf. Weitere Gebiete mit großflächig erhöhten Pb-Gehalten liegen vor allem im Osterzgebirge, in einem Bereich, der sich von Freiberg in südöstliche Richtung bis an die Landesgrenze im Raum Altenberg erstreckt und in den Erzrevieren des Mittel- und Westerzgebirges, so um Seiffen, Marienberg - Pobershau, Annaberg, Schneeberg, Schwarzenberg und Pöhla. Der Anteil von Pb-Mineralen in den Erzen dieser Regionen ist jedoch deutlich geringer. Durch häufige Vergesellschaftung von Pb und As in den Mineralisationen ist das Verbreitungsgebiet der erhöhten Pb-Gehalte im Osterzgebirge und untergeordnet im Westerzgebirge sowie in den Auen der Freiberger und Vereinigten Mulde der des Arsens ähnlich. Die Auenböden der Freiberger Mulde führen ab dem Freiberger Lagerstättenrevier extrem hohe Bleigehalte, die sich bis in die Auenböden der Vereinigten Mulde in Nordwestsachen fortsetzen. Die Auen der Elbe und der Zwickauer Mulde weisen durch geogene bzw. anthropogene Quellen (Lagerstätten, Industrie) im Einzugsgebiet ebenfalls Bereiche mit höheren Bleigehalten auf. Die Bleigehalte der Böden im Raum Freiberg und in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde überschreiten z. T. flächenhaft die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

GcBÜK400 - Zink im Oberboden

Zink ist ein für Pflanze, Tier und Mensch essentielles Spurenelement, welches jedoch bei extrem hohen Gehalten auf Pflanzen und Mikroorganismen toxisch wirken kann. Die Zn-Konzentration in der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 52 mg/kg, sie kann aber in Abhängigkeit vom Gesteinstyp stark schwanken. Die mittleren Zn-Gehalte (Median) der sächsischen Hauptgesteinstypen liegen zwischen 11 bis 140 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges beträgt ca. 79 mg/kg. Sphalerit (Zinkblende) führende polymetallische La-gerstätten können lokal zu zusätzlichen geogenen Zn-Anreicherungen in den Böden führen. Anthropogene Zn-Einträge erfolgen vor allem durch die Eisen- und Buntmetallurgie bzw. durch die Zn-verarbeitenden Industrien (Farben, Legierungen, Galvanik) und durch Großfeuerungsanlagen. Im Bereich von Ballungsgebieten sind Zn-Anreicherungen relativ häufig zu beobachten. Anthropogene Zn-Einträge sind in der Landwirtschaft durch die Verwendung von organischen und mineralischen Düngemitteln möglich. Für unbelastete Böden gelten Zn-Gehalte von 10 bis 80 mg/kg als normal. Die regionale Verbreitung der Zn-Gehalte in den sächsischen Böden wird vor allem durch die geogene Prägung der Substrate bestimmt; niedrige bis mittlere Gehalte sind über den periglaziären Sanden und Lehmen im Norden und den Lössböden in Mittelsachsen (10 bis 50 mg/kg) sowie den Verwitterungsböden über den Festgesteinen des Erzgebirges/Vogtlandes (50 bis 150 mg/kg) zu erwarten. Innerhalb der Grundgebirgseinheiten treten über den polymetallischen Lagerstätten des Erzgebirges, in Abhängigkeit von der Intensität der Vererzung, deutliche positive Zn-Anomalien auf (Freiberg, Annaberg-Buchholz - Marienberg, Aue - Schwarzenberg). Böden über Substraten mit extrem niedrigen Zn-Gehalten (Granit von Eibenstock, Orthogneise der Erzgebirgs-Zentralzone, Osterzgebirgischer Eruptivkomplex, kretazische Sandsteine) treten als negative Zn-Anomalien im Kartenbild in Erscheinung. Verstärkte Zn-Akkumulationen sind in den Auenböden des Muldensystems festzustellen. Auf Grund der höheren geogenen Grundgehalte im Wassereinzugsgebiet, dem Auftreten Zn-führender polymetallischer Vererzungen und insbesondere der Bergbau- und Hüttentätigkeit im Freiberger Raum, kommt es vor allem in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu hohen Zn-Konzentrationen (Mediangehalte 370 bzw. 240 mg/kg). Für die Wirkungspfade Boden-Mensch sowie Boden-Pflanze wurden keine Prüf- und Maßnahmenwerte für Gesamtgehalte in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) festgeschrieben, da Zn bei der Gefahrenbeurteilung nur von geringer Bedeutung ist.

GcBÜK400 - Kupfer im Oberboden

Kupfer ist ein für die Ernährung aller Lebewesen essentielles Element, das jedoch bei einem extremen Überangebot zu toxischen Wirkungen führen kann. Der mittlere Cu-Gehalt der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 14 mg/kg. Analog zu Chrom und Nickel ist es vor allem in basischen Gesteinen angereichert (Diabase, Basalte, Metabasite). Die mittleren Cu-Gehalte (Mediane) der sächsischen Haupt-gesteinstypen reichen von 2 bis 67 mg/kg, der regionale Clarke des Erzgebirges/Vogtlandes beträgt 23 mg/kg. Geogene Cu-Anreicherungen sind vor allem im Erzgebirge über den hier weit verbreiteten Mineralisationen zu finden. Chalkopyrit (Kupferkies) ist nahezu in allen Mineralassoziationen als sog. Durchläufermineral verbreitet. Starke anthropogene Cu-Einträge werden vor allem durch die Buntmetallurgie verursacht. Durch die vielfältige Verwendung von Cu, u. a. in der Elektrotechnik, als Legierungsmetall, Rohrleitungsmaterial und Regenrinnen, wird das Element auch verstärkt in das Abwasser eingetragen. Für unbelastete Böden gelten Cu-Gehalte von 2 bis 40 mg/kg als normal. Die regionale Verteilung der Cu-Gehalte im Oberboden wird vor allem durch den geogenen Anteil der Substrate bestimmt. Auf Grund der erhöhten Cu-Gehalte der im Vogtland weit verbreiteten Diabase (58 mg/kg), der punktförmig auftretenden tertiären Basaltoide (60 mg/kg) und der lokal eingelagerten Amphibolite (46 mg/kg) des metamorphen Grundgebirges, kommt es zu anomal hohen Cu-Gehalten in den Verwitterungsböden über den genannten Festgesteinen. Durch eine verstärkte Lössbeeinflussung (mit relativ niedrigen Cu-Gehalten von ca. 12 mg/kg), kann es über Cu-reichen Substraten, je nach Lössanteil, zu einem "Verdünnungseffekt" kommen (z. B. über den Monzonitoiden bei Meißen). Extrem niedrige Cu-Konzentrationen sind in den Verwitterungsböden über sauren Magmatiten (Granit von Ei-benstock, Teplice-Rhyolith), Metagranitoiden (Erzgebirgs-Zentralzone), Sandsteinen (Elbsandstein- und Zittauer Gebirge) und bei Bodengesellschaften aus periglaziären sandigen Decksedimenten in Nordsachsen zu beobachten. Bedeutende regionale Anomalien befinden sich vor allem im Freiberger Raum, dem wichtigsten früheren Standort des Bergbaus und der Verhüttung polymetallischer Erze. Die anthropogenen Einträge sind aber i. W. auf die unmittelbare Umgebung der Hüttenstandorte beschränkt. Dabei kommt es zu Überlagerung mit geogenen Anteilen im Boden, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Verbreitung von Kupferkies führenden Mineralassoziationen stehen. Analoge Verhältnisse finden sich, wenn auch in abgeschwächter Form, im Raum Schneeberg - Schwarzenberg - Annaberg-Buchholz - Marienberg. Besonders hohe Cu-Gehalte weisen die Auenböden der Freiberger Mulde auf. Nach Eintritt der Freiberger Mulde in das Freiberger Bergbau- und Hüttenrevier kommt es zu einer nachhaltigen stofflichen Belastung der Auenböden, die über die Aue der Vereinigten Mulde bis an die nördliche Landesgrenze reicht. Erhöhte Cu-Gehalte, jedoch auf deutlich niedrigerem Niveau, treten auch in den Auenböden der Zwickauer Mulde auf, wo sich im Einzugsgebiet die polymetallischen Vererzungen des Westerzgebirges befinden. Infolge der beschriebenen geogenen und anthropogenen Prozesse werden in den Auenböden der Freiberger und der Vereinigten Mulde die Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Grünlandnutzung (Schafhaltung) teilweise überschritten.

GcBÜK400 - Arsen im Oberboden

Arsen ist ein zu den Halbmetallen zählendes, ubiquitäres und toxisch wirkendes Element. Es kommt in der Natur weit verbreitet in verschiedenen Mineralisationen als Arsensulfid bzw. -oxid und als Kupfer-, Nickel- und Eisenarsenat vor. Der durchschnittliche As-Gehalt der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 2 mg/kg. In der Fachliteratur werden As-Gehalte 20 mg/kg als Normalgehalte beschrieben, wobei die mittleren Gehalte etwa 5 mg/kg betragen. Unter den toxisch wirkenden Elementen kommt dem Arsen auf Grund seiner großflächigen Verbreitung erhöhter Gehalte in sächsischen Böden eine besondere Bedeutung zu. Die Ursachen sind zweifellos in der geochemisch-metallogenetischen Spezialisierung der Fichtelgebirgisch Erzgebirgischen Antiklinalzone zu suchen. Der flächenbezogene mittlere As-Gehalt der Hauptgesteinstypen (petrogeochemische Komponente) beträgt ca. 13 mg/kg. Eine besondere Bedeutung erlangt im Erzgebirge die chalkogene Komponente. Neben der Elementanreicherung in der Vererzung selbst, die Gegenstand des Bergbaus war, kam es darüber hinaus zu einer großflächigen Beeinflussung der Nebengesteine bzw. deren Verwitterungsprodukte (primäre und sekundäre geochemische Aureole). Bei der anthropogenen Beeinflussung der natürlichen Böden sind vor allem die Erzaufbereitungsanlagen und die Emissionen der Buntmetallhütten zu nennen. Während in den Oberböden Nord- und in Teilen Mittelsachsens niedrige Gehalte dominieren (As-arme periglaziäre sandige bis lehmige Substrate; Löss), kommt es in den Verwitterungsböden über Festgesteinen infolge der höheren petrogenen As-Komponente zu einer relativen Anreicherung. Bedeutende regionale Anomalien befinden sich vor allem im Freiberger Raum (Osterzgebirge), dem bedeutendsten Standort des Bergbaus und der Verhüttung polymetallischer Erze, sowie im Westerzgebirge (Raum Aue - Ehrenfriedersdorf). Die große Extensität und Intensität der Verbreitung von As-Mineralen in den polymetallischen-, Zinn-Wolfram- und Bi-Co-Ni-Ag-U-Erzformationen sowie ihre Verhüttung führten zu großflächigen geogenen und anthropogenen Anreicherungen. Getrennt werden beide Bereiche durch die Nordwest-Südost streichende Flöha-Zone, einem Bereich, in dem kaum Erzmineralisationen auftreten und somit die chalkogene Komponente nur selten entwickelt ist. Großflächig erhöhte As-Gehalte in Böden der Vorerzgebirgssenke (Zwickau - Chemnitz) sind auf die geochemisch spezialisierten Rotliegendsedimente (u. a. Abtragungsprodukte des Erzgebirges) zurückzuführen. Besonders hohe As-Gehalte sind in den Auenböden der Freiberger Mulde, Zschopau, Zwickauer Mulde und der Vereinigten Mulde verbreitet. Durch den geologischen Prozess der Abtragung von Böden aus den erzgebirgischen Lagerstättengebieten sowie anthropogenen Einträgen durch die Erzaufbereitung und Hüttenindustrie, kommt es bei Ablagerung der Flusssedimente und Schwebanteile in den Überflutungsbereichen zu einer ständigen As-Anreicherung in den Auenböden. Infolge der beschrieben geogenen und anthropogenen Prozesse werden im Erzgebirge und in den Auenböden des Muldensystems die Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Arsen z. T. flächenhaft überschritten.

GcBÜK400 - Cadmium im Oberboden

Cadmium verdient unter den Schwermetallen besondere Beachtung, da seine Toxizität für Tiere und Menschen erheblich größer als die anderer Schwermetalle ist. Als Akkumulationsgift wird es im Körper angereichert und kann dort über Jahrzehnte verbleiben. Auf Grund seiner chemischen Verwandtschaft zum Zink kommt es fast ausschließlich mit diesem vor, insbesondere in allen zinkführenden Mineralen (u. a. Zinkblende, Galmei) und Gesteinen. Die durchschnittliche Cd-Konzentration der Gesteine der oberen kontinentalen Erdkruste (Clarkewert) beträgt 0,1 mg/kg, in Böden finden sich Gehalte in der Regel 0,50 mg/kg. Im Gegensatz zu As und anderen Schwermetallen (z. B. Cr, Ni) ist in den oberflächennah anstehenden sächsischen Hauptgesteinstypen keine geochemische Spezialisierung auf Cd nachweisbar. Die petrogeochemische Komponente liegt im Bereich des Clarkwertes um 0,1 mg/kg. In den Erzlagerstätten ist Cd vor allem an die Zinkerze der polymetallischen hydrothermalen Gänge und teilweise an die Skarnlagerstätten und stratigen-stratiformen Ausbildungen gebunden (chalkogene Komponente). Seit Beginn der Industrialisierung gelangt Cadmium über die Emissionen der Buntmetallhütten, die Verbrennung von Kohlen und Erdöl und in jüngerer Zeit über Galvanotechnik, Müllverbrennung, Düngemittel, Klärschlämme und Komposte anthropogen in die Umwelt. Während in den Oberböden Nord- und Mittelsachsens niedrige Gehalte dominieren (Cd-arme periglaziäre sandige bis lehmige Substrate; Löss), kommt es in den Verwitterungsböden über Festgesteinen zu einer relativen Anreicherung. Eine Abhängigkeit vom Tongehalt ist insofern festzustellen, dass die sandigen Substrate gegenüber lehmigen Substraten etwas niedrigere Cd-Gehalte aufweisen. Auf Acker- und Grünlandstandorten sind im Vergleich zu den Waldstandorten im Oberboden höhere Cd-Gehalte anzutreffen, da infolge der sehr niedrigen pH-Werte unter Forst eine Cd-Mobilisierung und Verlagerung in größere Bodentiefen stattfindet. Besonders hohe Cd-Belastungen befinden sich im Freiberger Raum, die durch die geogene Cd-Anreicherung bei der Bildung buntmetallführender Erzgänge aber vor allem anthropogen durch die Verhüttung von Zinkerzen verursacht werden. Die höchsten Gehalte sind in den Oberböden in unmittelbarer Nähe der Hüttenstandorte sowie in geringeren Konzentrationen östlich davon (in Hauptwindrichtung) festzustellen. Andere Lagerstättengebiete mit Zinkverzungen im Westerzgebirge und in der Erzgebirgsnordrandzone weisen nur schwach erhöhte Gehalte auf. Eine besondere Stellung bei der Belastung mit Cadmium nehmen die Auenböden der Freiberger und der Vereinigten Mulde ein. Durch die Abtragung von Böden mit geogen verursachten Anreicherungen im Einzugsgebiet und den enormen anthropogenen Zusatzbelastungen durch die Erzaufbereitung und die Hüttenindustrie, kommt es bei Ablagerung der Flusssedimente und Schwebanteile in den Überflutungsbereichen zu hohen Cd-Anreicherungen. In den Auenböden der Elbe und Zwickauer Mulde treten dagegen deutlich niedrigere Gehalte auf. Die geogenen und anthropogenen Prozesse führen im Freiberger Raum und in den Auenböden der Freiberger und Vereinigten Mulde zu flächenhaften Überschreitungen der Prüf- und Maßnahmenwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für Cadmium.

Trinkwasser: Auf die letzten Meter kommt es an!

Trinkwasserverordnung geändert -  Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der ⁠ UBA ⁠-Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012

Mehr Sicherheit für die Trinkwasserqualität in Gebäuden

Änderungen der Trinkwasserverordnung schützen besser vor Legionellen und Stoffen aus Installationsmaterialien Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November die Trinkwasser-Installationssysteme auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. „Diese wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes wird dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.“, sagte Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann. Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Ab dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant. Stellungnahme der Trinkwasserkommission beim ⁠ UBA ⁠ (TWK) vom 03.11.2008 zu sechs häufig gestellten Fragen zu Uran im Trinkwasser: Uran im Trinkwasser - Stellungnahme der TWK zu sechs häufig gestellten Fragen PDF / 128 KB Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität in den Bundesländern Ansprechpartner Trinkwasserwerte PDF / 128 KB

Umgang mit der Messunsicherheit bei der Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Ziel des FuE-Vorhabens war die Erarbeitung eines Konzeptes zur Berücksichtigung der Messunsicherheit im Rahmen des Vollzugs der BBodSchV und darauf basierend die Erarbeitung einer Handlungsanleitung für den Vollzug, die das Vorgehen bei der Bewertung von Messergebnissen im Hinblick auf eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten erklärt und formuliert. Die Bewertung erfolgt entweder auf Basis des jeweiligen Messunsicherheitsbereiches eines Analysenergebnisses oder auf Basis seiner Indizienkraft. Beide Vorgehensweisen sind gleichwertig. Allerdings ermöglicht die Bestimmung der Indizienkraft durch die Angabe eines quantitativen Wertes eine einfachere Einbeziehung anderer Informationen. Veröffentlicht in Texte | 84/2020.

Handlungsanleitung zum Umgang mit der Ergebnisunsicherheit bei der Über- und Unterschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Gemäß Anhang 1 der BBodSchV (1999) wird die Angabe der Ergebnisunsicherheit für Prüfergebnisse gefordert. Jedoch existiert zurzeit kein einheitlicher Umgang mit der Ergebnisunsicherheit im Vollzug der BBodSchV. Im Forschungsvorhaben wurde deswegen - in Abstimmung mit dem Fachbeirat Bodenuntersuchungen - eine Handlungsanleitung für die Vollzugsbehörden der BBodSchV erarbeitet, welche das Vorgehen bei der Bewertung von Bodenanalysen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Pflanze darlegt. Die Handlungsanleitung richtet sich an Behörden, die im Vollzug des Bodenschutzes arbeiten, sowie an Laboratorien, Sachverständige und Ingenieurbüros, die in diesem Zusammenhang Leistungen erbringen. Veröffentlicht in Texte | 85/2020.

Gesundheitsgefahr durch Legionellen – neue Pflichten für Anlagenbetreiber

42. BImSchV: Bis zum 20. August 2018 müssen Betreiber Informationen über bestehende Anlagen liefern Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für gesundheitsschädliche Legionellen sein. Um dem vorzubeugen, wurde 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV) verabschiedet. Diese Verordnung enthält unter anderem eine Anzeigepflicht von Anlagen an die zuständige Behörde. Bis zum 20. August müssen Betreiberinnen und Betreiber von Bestandsanlagen den zuständigen Behörden Informationen über ihre Anlagen liefern. Dies kann bundeseinheitlich im Portal https://kavka.bund.de/ erfolgen. Außerdem enthält die 42. BImSchV Anforderungen an die Anlagen, sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser. Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige ⁠ Aerosole ⁠ in die Außenluft freisetzen, die beim Einatmen zu schweren Lungenentzündungen und infolgedessen sogar zum Tod führen können. In den letzten Jahren ist es in Deutschland immer wieder zu solchen Legionellenausbrüchen mit Todesfällen gekommen, zum Beispiel 2013 in Warstein und 2010 in Ulm/Neu-Ulm. Am 19. August 2017 trat deshalb die 42. ⁠ BImSchV ⁠ in Kraft. Ziel ist es, solchen Ausbrüchen vorzubeugen. Sollte es dennoch zu einem Ausbruchsfall kommen, müssen die zuständigen Behörden über die notwendigen Informationen bezüglich der Anlagen verfügen, die möglicherweise den Ausbruch verursacht haben, um schnellst möglichst Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen zu können. In dieser Verordnung sind daher u.a. Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen enthalten, aus denen legionellenhaltige Aerosole emittiert werden können. Ergänzend definiert die 42. BImSchV Prüf- und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser und legt Anforderungen für den Fall der Überschreitung der Maßnahmenwerte und Anforderungen an die Überwachung der Anlagen fest. Weiterhin enthält sie eine Anzeigepflicht für Anlagen. Für bestehende Anlagen muss dieser Anzeigepflicht bis zum 20. August 2018 nachgekommen werden. Die Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Behörde und deren Umfang ergibt sich aus § 13 der 42. BImSchV. Für den Vollzug der 42. BImSchV und damit auch für die Umsetzung der Anzeigepflicht sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Über das Portal KaVKA-42.BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV), erreichbar unter https://kavka.bund.de/ , kann diese Anzeige an die zuständige Behörde in einem bundeseinheitlichen Format erfolgen. Dort sind auch weitere Informationen zu Ansprechpartnern in den zuständigen Behörden in den  Bundesländern zu finden. Legionellen sind Bakterien, sie kommen in natürlichen Gewässern und Böden vor. Normalerweise stellen sie dort keine Gesundheitsgefahr dar. Werden Verdunstungsanlagen, Kühltürme oder Nassabscheider nicht ordnungsgemäß betrieben, können sich Legionellen in den Anlagen übermäßig vermehren und über die Abluft freigesetzt werden. Werden die Bakterien über kleinste Wassertropfen (Aerosole) inhaliert und gelangen so in die Lunge, kann dies zu schweren Lungeninfektionen bis hin zum Tod führen.

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