Diese digitale Karte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Brutvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren. Es erfolgte die Bewertung von Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2009 an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Brutvogellebensräume (Informationsdienst 6/97) auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel 7. Fassung, Stand 2007 (Infodienst 3/2007;). Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten -Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für nicht abgegrenzte Bereiche liegen keine oder nicht ausreichende Brutvogel-Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Bereiche ohne Bedeutung für die Brutvogelfauna sind! Für Gebiete mit dem Attribut „Status offen“ liegen ebenso keine oder nicht ausreichende Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies besagt aber auch in diesem Fall nicht, dass die Bereiche keine avifaunistische Bedeutung haben. Die Europäischen Vogelschutzgebiete erhalten bei der Bewertung der Brutvögel einen gesonderten Wert (EU-VSG). Für ausgewählte Arten erfolgte eine Sonderbewertung entsprechend des aktualisierten Bewertungsverfahrens. Gebiete mit dem Hinweis „siehe Bewertung 2006“ wurden in der Bewertung 2010 mit „Status offen“ klassifiziert, da i. d. R. seit 2005 keine Daten vorlagen. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sollte dann auf die Bewertung 2006 zurückgegriffen werden.
Schutz der Meere: Wie kann er gelingen? Meeresumweltsymposium Das Meeresumweltsymposium (MUS) wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unter Mitwirkung vom Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz organisiert. Die hybride Veranstaltung informiert Wissenschaftler*innen und Behördenvertreter*innen über ak… weiterlesen Meeresumweltsymposium Das Meeresumweltsymposium (MUS) wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) unter Mitwirkung vom Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz organisiert. Die hybride Veranstaltung informiert Wissenschaftler*innen und Behördenvertreter*innen über ak… weiterlesen Das UBA setzt sich für intakte Meere ein; sie sind heute wichtiger denn je. Sie wirken global als "Puffer" für Klimaveränderungen, beherbergen eine faszinierende Artenvielfalt, sind Nahrungs- und Rohstoffquellen, Siedlungs- und Erholungsräume sowie Transportwege. Gleichzeitig ist die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee zu vielen menschlichen Aktivitäten ausgesetzt und daher in keinem guten Zustand. Die Meere und Ozeane sind für alles Leben auf der Erde entscheidend. Sie produzieren die Hälfte des globalen Sauerstoffs, beheimaten etwa 80 Prozent aller Tierarten und bedecken fast Dreiviertel der Erdoberfläche. Die Meere spielen eine Schlüsselrolle im Klimasystem , da sie über den natürlichen Gasaustausch etwa ein Drittel des vom Menschen verursachten Kohlendioxids ( CO2 ) aus der Atmosphäre aufnehmen. Gleichzeitig sind sie wichtige Komponenten des weltweiten Wasserkreislaufs und verteilen Wärme über ihre Strömungen. Aus der Ferne erscheinen die Meere endlos und unberührt. Doch bei näherer Betrachtung wird klar, dass gerade in Küstennähe Pflanzen und Tiere und ihre Lebensräume durch menschliche Nutzungen erheblich beeinträchtigt sind. Viele Schadstoffe und zu viele Nährstoffe aus Kommunen, Industrie und der Landwirtschaft gelangen über die Flüsse, direkte Einleitungen und den Luftweg in die Meere und haben schädliche Auswirkungen auf das Meeresökosystem. Aber auch auf der hohen See wirken sich menschliche Aktivitäten, wie der globale Schiffsverkehr , die industrielle Aquakultur, der Tiefseebergbau oder der Ausbau der Offshore-Energiegewinnung negativ auf die Meeresumwelt aus. Abfälle, vor allem aus Kunststoffen einschließlich Mikroplastik, sind allgegenwärtig. Unterwasserlärm stört und schädigt insbesondere Wale, Delfine und Fische. In der Vergangenheit wurden unsere heimischen Meere auch als Halde für Altmunition genutzt, deren giftige Sprengstoffe und chemischen Kampfstoffe inzwischen im Meerwasser, Sediment und in den Lebewesen nachweisbar sind. Hinzu kommt der fortschreitende Klimawandel und die damit einhergehende zunehmende Erwärmung und Versauerung , die als zusätzliche globale Effekte auf die Meeresökosysteme wirken, genauso wie technologische Eingriffe durch marines Geo-Engineering mit ungewissen Folgen für die Meeresumwelt. Seit Jahrzehnten werden Veränderungen regelmäßig dokumentiert , was zu einem umfassenden Wissen über menschliche Aktivitäten und deren Auswirkungen auf die Meere geführt hat. Auf Basis der erhobenen Daten wird der biologische , chemische und physikalische Zustand der Meeresumwelt auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene bewertet. Es hat sich dabei gezeigt, dass ein schlechter Zustand der Meere und Küsten auch negative Auswirkungen auf deren Produktivität und andere, für die Menschheit wichtige, Funktionen hat. Dabei können intakte Meeres- und Küstenökosysteme eine wichtige Rolle sowohl beim Klimaschutz als auch für die Klimaanpassung spielen und wichtige Beiträge zum Wohlergehen der Menschen leisten, unter anderem im Sinne der Nahrungsversorgung, des Transports und der Erholung. Das trifft auch auf die Polarmeere zu, denen eine besondere Rolle im Klimasystem zukommt und die für die globale Meeresströmungen ein wichtiger „Motor“ sind. Das Umweltbundesamt arbeitet seit Jahrzehnten daran mit, den Zustand der Meere zu bestimmen und die Belastungen der Meere zu reduzieren und ist unter anderem auch Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für wissenschaftliche Projekte des marinen Geo-Engineerings. Besonders relevant sind Konzepte und Maßnahmen für den Schutz der Meere im Rahmen der regionalen Meeresschutzübereinkommen für die Ostsee ( HELCOM ) und den Nordostatlantik einschließlich der Nordsee ( OSPAR ). Auf europäischer Ebene zielt zudem die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) auf die Erreichung eines guten Umweltzustands ab. Dafür stellen sich die Behörden des Bundes und der Küstenbundesländer gemeinsam den unterschiedlichen Herausforderungen und Regelungen („ Meeresgovernance “), um den Schutz der Meere zu verbessern und Nutzungen nachhaltiger zu gestalten. Eine besondere Herausforderung wird es zukünftig sein, die stetig wachsende "blaue Wirtschaft" mit dem Schutz der Meere in Einklang zu bringen, um das Gleichgewicht zwischen Nutzung und Schutz unter dem Einfluss des fortschreitenden Klimawandels zu wahren oder wiederherzustellen. Nachhaltigkeit , Vorsorgeprinzip und ein ganzheitlicher, ökosystemarer Ansatz müssen die Grundlage unseres Handelns sein, und die verschiedenen Nutzungen müssen kumulativ, also gesamtheitlich, bewertet und reguliert werden. Der Schutz der Meeresumwelt ist nicht zuletzt auch für die Menschheit lebensnotwendig und jede Anstrengung wert.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist ein Instrument zum Schutz des europäischen Naturerbes. Wie bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden mit ihm Umweltauswirkungen von Projekten ermittelt. Während sich die Umweltverträglichkeitsprüfung auf vorhabenbezogene Auflagen bezieht, beurteilt die FFH-Verträglichkeitsprüfung alle Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu maßgeblichen Veränderungen des Erhaltungszustands von NATURA 2000-Gebiete führen können. Das heißt, die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt anhand der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Damit soll den einzelnen Lebensraumtypen und Arten aus den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie und dem Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) hinsichtlich ihrer Erhaltungsziele ein wirksamerer Schutz zuteil werden. Flächennutzung Wie wird die FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wer ist in Berlin für die Umsetzung der FFH-RL und der VSchRL zuständig? Rechtmäßig bestehende Nutzungen und abgeschlossene Planungen genießen in der Regel Bestandsschutz. Sie können fortgesetzt werden, wenn sie dem Erhaltungsziel des betreffenden Gebiets nicht entgegenstehen und es in seiner Qualität nicht verschlechtert wird. Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bleiben weitestgehend in ihrem bisherigen Umfang möglich. Oft ist der ökologische Wert eines FFH-Gebietes oder eines europäischen Vogelschutzgebiets eng mit traditionellen Wirtschaftsweisen verbunden. Die Mahd und die Beweidung sind für das Freihalten vieler wertvoller Biotope eine wichtige Maßnahme. Sie dienen der Erhaltung konkurrenzschwacher und sonnenliebender Tier- und Pflanzenarten. Für diese Gebiete kann es erforderlich sein, eine bestehende Bewirtschaftung beizubehalten oder gar zu fördern, um den schützenswerten Zustand zu sichern. Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten treffen. Neue Planungen, Vorhaben und Projekte, die möglicherweise zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes eines NATURA 2000-Gebietes und der dort geschützten Lebensraumtypen und Arten führen, müssen hinsichtlich ihrer Auswirkungen geprüft werden (§ 34 Abs. 1, § 36 BNatSchG) . Geht von ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung aus, unterliegen sie der Pflicht zur Verträglichkeitsprüfung (FFH-Verträglichkeitsprüfung). Der strenge Vorsorgegrundsatz bewirkt, dass bereits eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung das Prüfverfahren auslöst. Dabei ist es unerheblich, ob der Eingriff innerhalb des Schutzgebietes stattfindet oder ob er von außen schädigend einwirkt (z.B. Schadstoffeinträge, Lärm, Grundwasserabsenkung, Zerschneidung von Flug- und Wandertrassen). Auch die kumulierende Wirkung von Plänen und Projekten muss dabei beachtet werden. Geregelt wird die FFH-Verträglichkeitsprüfung im § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes . Sie soll sicherstellen, dass die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele berücksichtigt werden. Zunächst wird auf Grundlage vorhandener Unterlagen in einer Prüfung nach § 35 Absatz 1 Satz 2 NatSchG Bln geklärt, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter in einem Natura 2000-Gebiet zu erwarten sind. Kann dies ausgeschlossen werden, ist eine weiterführende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Entscheidung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Erforderlich wird die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, wenn ein NATURA 2000-Gebiet durch ein Projekt einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten erheblich beeinträchtigt werden kann. Wenn das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen eines europäischen Schutzgebietes führen kann, ist es unzulässig. Die Beurteilung der Erheblichkeit erfolgt immer einzelfallbezogen, unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, u.a. Dauer, Intensität, Umfang der Beeinträchtigung. Ausnahmen sind nur möglich, wenn es zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses, einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art, erfordern und wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt, die den verfolgten Zweck des Projektes an anderer Stelle oder mit einer anderen Ausführungsart – ohne oder mit geringerem Schaden – erfüllen. Werden prioritäre Lebensräume oder Arten maßgeblich beeinträchtigt, kann ein Projekt nur bei zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses zugelassen werden. Dabei sind nur solche Gründe gemeint, die sich positiv auf die Gesundheit des Menschen, auf die öffentliche Sicherheit bzw. auf die Umwelt auswirken. Andere zwingende Gründe des Gemeinwohls bedürfen einer Stellungnahme der Kommission der Europäischen Union, die über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingeholt wird. Wenn ein Vorhaben trotz Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes zugelassen wird, ist der Projektträger zur Durchführung geeigneter Maßnahmen, sog. Kohärenzmaßnahmen, verpflichtet. Ziel ist, die ökologische Funktionsfähigkeit des Europäischen Netzes NATURA 2000 aufrechtzuerhalten. Die Maßnahmen sind vor der Zulassung des Vorhabens verbindlich festzusetzen und noch vor Eintritt der Schädigung umzusetzen. Der Obersten Naturschutzbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt obliegt die Verantwortung zur Gebietsauswahl, Unterschutzstellung, Erstellung von Managementplänen und Monitoring des Zustandes der NATURA 2000-Gebiete. Sie führt unter Einbeziehung geeigneter, auf die jeweilige Situation eingehender Unterlagen, die Vorprüfung durch. Weiterhin prüft sie die Erfüllung der Kriterien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen von den europarechtlichen Vorschriften. Bezüglich der Berichtspflichten bedarf es der Mitarbeit weiterer Fachbehörden (z.B. Forsten, Fischerei, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft), Institute und ehrenamtlicher Naturschützer. Wird ein Natura 2000-Gebiet durch einen Plan beeinflusst, der einer Planfeststellung oder Plangenehmigung bedarf (Großprojekte, Verkehrswegebau, Bahntrassen) führt die Planfeststellungsbehörde die FFH-Verträglichkeitsprüfung durch. Aufgrund der konzentrierenden Wirkung bei Planfeststellungsverfahren entscheidet sie über alle Belange abschließend. Zu beachten ist, dass die Abwägung aller Belange untereinander nicht für die Ergebnisse der FFH-Verträglichkeitsprüfung gilt. Mit der EG-Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie besteht die Chance, im zusammenwachsenden Europa gemeinsam das Naturerbe für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu sichern. Die EG-Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie sind im Rahmen der politischen und ökonomischen Einigung Europas das wesentliche Element einer europäischen Natur- und Umweltschutzpolitik. FFH-Richtlinie Bundesamt für Naturschutz (BfN): FFH-Richtlinie
Böden benötigen Jahrtausende für ihre Entwicklung. Die Verfügbarkeit intakter Böden ist begrenzt und sie sind nur bedingt regenerierbar. Ungestörte Böden werden immer seltener und die Nutzungsansprüche und Belastungen nehmen zu. Aufgabe und Ziel des vorsorgenden Bodenschutzes ist die nachhaltige Sicherung und Vermeidung von Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen und der Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie die Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen (u.a. Bodenschadverdichtungen und Bodenerosion). Dem Vorsorgegrundsatz folgend, ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen und die Wiedernutzbarmachung bereits veränderter und beeinträchtigter Flächen anzustreben. Das erfordert insbesondere die angemessene Berücksichtigung des Schutzgutes Boden im Planungs- und Abwägungsprozess und schließt ein vorsorgeorientiertes Flächenmanagement ein. Bei Einwirkungen auf den Boden sind in Abhängigkeit der Erheblichkeit der eingriffsbedingten Beeinträchtigungen entsprechende bodenfunktionsbezogene Kompensationsmaßnahmen zu bilanzieren und umzusetzen. Dazu ist es erforderlich, über Kenntnisse zum jeweiligen Zustand des Bodens und dessen Funktionserfüllung zu verfügen und diese zu werten. Im Land Sachsen-Anhalt steht als fachliche Grundlage zur Bewertung und Darstellung der Funktionserfüllung des Bodens ein Bodenfunktionsbewertungsverfahren (BFBV-LAU) zu Verfügung. letzte Aktualisierung: 28.02.2020
Grundwasser Die größten Süßwasservorkommen weltweit liegen im Untergrund. Diese Grundwasservorkommen sind in vielen Regionen die wichtigste Quelle für die Wasserversorgung. Der Zustand des Grundwassers ist deshalb systematisch zu überwachen und der Eintrag von Schadstoffen so weit wie möglich zu verhindern. Bedeutung und Gefährdung des Grundwassers Grundwasser ist Teil des Wasserkreislaufs. Es stammt ganz überwiegend aus Regenwasser, das durch den Boden und den Untergrund bis in die Grundwasserleiter sickert. Oberflächennahe Grundwasservorkommen versorgen Pflanzen mit Wasser und bilden wertvolle Feuchtbiotope. Das Grundwasser tritt in Quellen zu Tage und speist Bäche und Flüsse. Gerade in den regenarmen Zeiten des Jahres stammt ein großer Teil des Wassers in unseren Flüssen aus dem Grundwasser. Qualität und Menge des Grundwassers beeinflussen damit auch die Oberflächengewässer. Rund 70 Prozent des Trinkwassers stammen aus Grundwasser, das damit die wichtigste Trinkwasserressource Deutschlands ist. Der Klimawandel ist die zentrale Herausforderung für die Wasserwirtschaft heute und in Zukunft. Wasserverfügbarkeit für alle und jeden Zweck ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Auch der Grundwasserstand unterliegt Schwankungen - je nach geologischen Verhältnissen, Nutzungsintensität und klimatischer Situation. Während der Trockenjahre 2018-2020 und 2022 ist der Grundwasserstand in vielen Regionen Deutschlands deutlich gesunken. Der Druck auf die Ressource Grundwasser wird in Zukunft weiter steigen, insbesondere wenn die landwirtschaftliche Bewässerung zunimmt und wasserintensive industrielle Nutzungen hinzukommen. Grundwasser galt in der Vergangenheit im Vergleich zu oberirdischen Gewässern als gut geschützt gegenüber anthropogenen Verunreinigungen. Doch Reinigungs- und Rückhaltevermögen der überlagernden Bodenschichten wurden überschätzt. Die systematische Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit durch die Bundesländer hat gezeigt, dass der gute Zustand unseres Grundwassers vielerorts gefährdet ist. Es sind vor allem die diffusen Einträge von Stickstoff und Pestiziden aus der Landwirtschaft, die das Grundwasser belasten. Weitere Ursache für Verunreinigungen sind diffuse Einträge aus Industrie und Verkehr sowie aus punktuellen Quellen oder linienförmigen Belastungen wie zum Beispiel Altstandorte, Altablagerungen, Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen oder undichten Abwasserkanälen. Eine Sanierung des Grundwassers ist, wenn überhaupt, nur mit großem finanziellen und technischen Aufwand und in langen Zeiträumen möglich. Die konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips ist deshalb von ganz besonderer Bedeutung. Dazu gehört auch eine systematische, regelmäßige Überwachung des Grundwassers, für die in Deutschland die Länder zuständig sind. Dadurch lassen sich Gefährdungen des Grundwassers frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen können rechtzeitig ergriffen werden. Aufgrund seiner herausragenden Bedeutung für die Trinkwasserversorgung und wichtigen ökologischen Funktionen ist ein flächendeckender Grundwasserschutz, wie im Wasserhaushaltsgesetz verankert, erforderlich. Eine Gesamtübersicht über den Zustand des Grundwassers in Deutschland und seine Belastungen infolge menschlicher Nutzungen sowie Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers finden Sie in der Broschüre „ Grundwasser in Deutschland ”. Eine Übersicht über die weltweite Grundwassersituation finden Sie (auf Englisch, Französisch und Italienisch) im Bericht der Vereinten Nationen: „ The United Nations World Water Development Report 2022: Groundwater: Making the invisible visible “.
Internationales Chemikalienmanagement Im Umgang mit Chemikalien geht es vor allem darum, negative Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit zu minimieren, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den Nutzen von Chemikalienanwendungen für eine nachhaltige Entwicklung zu maximieren. Für dieses Ziel muss eine Vielzahl von Akteuren international zusammenarbeiten und konzertiert wirksame Instrumente zum globalen Chemikalienmanagement einsetzen. Beyond 2020 - eine entscheidende Phase für das Chemikalienmanagement weltweit Globale Trends zeigen ungebremst steigende Herstellungs- und Verwendungsmengen von immer zahlreicheren Chemikalien in zunehmend vielfältigeren Anwendungen und Erzeugnissen. Dadurch wachsen weltweit die Anforderungen an ein verantwortungsvolles Chemikalienmanagement. Gleichzeitig entwickeln sich jenseits bisheriger Industrie-Regionen neue Schwerpunkte der Chemieindustrie und rasch wachsende Konsummärkte. 2002 wurde auf dem Weltgipfel in Johannesburg das sogenannte 2020-Ziel für Chemikalienmanagement vereinbart. Es besagt im Kern, dass beim Umgang mit Chemikalien in allen Phasen ihres Lebenszyklus signifikante negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt bis zum Jahr 2020 weltweit minimiert werden sollen. Bis zum Zieljahr 2020 wurde dies nicht erreicht. Das hat der Global Chemicals Outlook II (GCO II) des UN -Umweltprogramms ( UNEP ) im April 2019 ausdrücklich bestätigt. Über das künftige internationale Chemikalien- und Abfallmanagement haben die Staaten und Stakeholder auf der Fünften Weltchemikalienkonferenz (International Conference on Chemicals Management - ICCM5 ) entschieden. Ende September 2023 wurden unter deutschem Vorsitz in Bonn zukunftsweisende Beschlüsse gefasst und lassen dem Strategischen Ansatz zu Internationalem Chemikalienmanagement (SAICM) das Global Framework on Chemicals – For a Planet Free of Harm from Chemicals and Waste (GFC) folgen. Bewährte Instrumente nutzen, verbreiten und weiterentwickeln Trotz der Fortschritte in vielen Bereichen sind aus Sicht des Umweltbundesamtes erheblich stärkere Entschlossenheit und konsequentere Orientierung aller Akteure auf dieses übergreifende gemeinsame Ziel dringend notwendig. Politisch und fachlich kann das neue Zielsystem des GFC die konkrete Abstimmung und Umsetzung der zahlreichen dafür erforderlichen Maßnahmen und Beiträge deutlich erleichtern. Gleichzeitig ist die zweite große Herausforderung eines erheblichen Kapazitätsaufbaus zu bewältigen, denn vielerorts müssen geeignete Instrumente des Chemikalienmanagements erst noch eingerichtet werden. Weltweit müssen die besten Praktiken kontinuierlich verbreitet und weiterentwickelt werden, um den Zielen des GFC auch global näher zu kommen und gleichzeitig die anderen Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Wichtige bereits existierende Bausteine und Grundlagen dafür sind: Mit dem GFC folgt dem Strategischen Ansatz für Internationales Chemikalienmanagement SAICM ein übergreifendes Rahmenwerk mit der einzigartigen multi-Sektor- und multi- Stakeholder -Ausrichtung, die sich im SAICM bereits bewährt hat. Zusätzliche Robustheit erhält das GFC u.a. durch sein konkretisiertes Zielsystem und zahlreiche Umsetzungsmechanismen; Völkerrechtlich verbindliche Regelwerke wie die Übereinkommen von Basel (zu gefährlichen Abfällen), Rotterdam (zur Information über exportierte gefährliche Stoffe), Stockholm (zu langlebigen organischen Schadstoffen POP) und Minamata (zu Quecksilber); International akzeptierte Werkzeuge zu Prüfung, Bewertung und Management von Chemikalien, die maßgeblich die OECD mit ihren Mitgliedern entwickelt und bereitstellt. Über den OECD-Raum hinaus bietet besonders das IOMC umfassende Unterstützungsangebote für Schwellen- und Entwicklungsländer. Eine ganz wesentliche Grundlage für jedes Chemikalienmanagement ist das auf UN-Ebene entwickelte Globally Harmonised System GHS ; Bedeutende regionale Regelwerke wie z.B. die europäischen Verordnungen zu Chemikalien ( REACH und CLP ), Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden . Nachhaltige Entwicklung im und mit Chemikalienmanagement konsequenter vorantreiben Das 2020-Ziel wenigstens "beyond 2020" zu erreichen erfordert aus Sicht des Umweltbundesamts aber deutlich mehr. Zur konsequenten Ausrichtung aller Maßnahmen im Chemikalienmanagement - genannten wie ungenannten, verbindlichen wie zahlreichen freiwilligen - muss ein umfassendes, für viele auch transformatives Konzept für Nachhaltige Chemie eine zukunftssichere fachliche Orientierung für unternehmerisches, zivilgesellschaftliches und behördliches Handeln im Chemiesektor liefern. Für diese übergreifende Orientierung ist eine breite Verständigung aller Akteure und Interessenträger über zahlreiche spezifische Aspekte und geeignete Indikatoren erforderlich. Dies gilt zum Beispiel auch im Zusammenhang mit der Entwicklung einer funktionierenden und „ungiftigen“ Kreislaufwirtschaft, für die unsere Produktions- und Konsummuster und unser Umgang mit Ressourcen neu organisiert werden müssen. Noch deutlicher wird dies mit Blick auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, die sogenannten SDG (Sustainable Development Goals), die die Weltgemeinschaft im Folgeprozess zum Rio-Gipfel erarbeitet und im September 2015 als Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung verabschiedet hat. SDG-Unterziel 12.4 sieht vor, einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus zu erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich zu verringern. Dass dieses Ziel weltweit auch nach Ablauf der ersten Halbzeit der Agenda 2030 bei weitem noch nicht erreicht ist, verdeutlicht den enormen Handlungsdruck. Darüber hinaus ergibt sich aus der Agenda 2030, dass die Bedeutung von versiertem Chemikalienmanagement für die nachhaltige Entwicklung insgesamt noch zu oft unterschätzt wird. Denn viele Lösungen sind auf wesentliche Beiträge aus dem Chemiesektor angewiesen, zum Beispiel bei Bekämpfung von Armut, Hunger, Klimawandel, bei der Sicherung von Gesundheit, Hygiene, Ernährung, sauberem Wasser, sauberer Energieversorgung, und für viele andere gesellschaftliche Bedürfnisse und Herausforderungen mehr. Wenn sich Chemiesektor und Chemikalienmanagement dabei umfassend an einem übergreifenden Konzept nachhaltiger Chemie orientieren, tragen sie damit entscheidend zur nachhaltigen Entwicklung bei. Umgekehrt wird business as usual – laut GCO II keine Option! – so hohe Kosten für die Gesellschaft verursachen, dass eine Transformation auch aus diesem Grund immer dringlicher wird. Mit Blick auf SDG 17 („Partnerschaften zum Erreichen der Ziele“) ist bemerkenswert, dass Transparenz und Kooperation der betroffenen Stakeholder für das Finden wirksamer Lösungen oft entscheidend sind. Solche kooperativen Ansätze sind wesentliche Elemente sowohl im Strategischen Ansatz SAICM und seinem Nachfolger GFC als auch zur praktischen Umsetzung eines umfassenden Konzepts für Nachhaltige Chemie. Mit dem eigenständig agierenden International Sustainable Chemistry Collaborative Centre ISC3 entstand 2017 als Initiative und Beitrag Deutschlands eine international vernetzte und besonders dialogorientierte Institution, die genau mit diesem Gedanken die Nachhaltige Chemie weltweit fördern und verbreiten soll. Die Rolle des Umweltbundesamts Das Fachgebiet "Internationales Chemikalienmanagement" (IV 1.1) des Umweltbundesamts agiert als Deutsche Kontaktstelle (National Focal Point) zu SAICM/GFC sowie den Übereinkommen von Stockholm und Minamata. Es adressiert den oben skizzierten Arbeits- und Entwicklungsbedarf mit eigenen Arbeiten und einer Reihe von Projekten des Umweltressortforschungsplans, sowie in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Facheinheiten des ganzen Hauses und mit dem BMUV . Bei Produktion und Einsatz von Chemikalien ist letztlich immer die Frage zu beantworten, welchen gesamtgesellschaftlichen Nutzen und Schaden dies bedeutet. Die politischen Entscheidungsträger müssen ökonomische, soziale und ökologische Argumente abwägen, wenn sie über geeignete – das heißt im Sinne der oben genannten Ziele wirksame und dabei möglichst effiziente – Maßnahmen eines verantwortungsvollen Chemikalienmanagements entscheiden. Strikte gesetzliche Regelungen können genauso wichtig sein wie ökonomische Lenkungsinstrumente oder freiwillige Programme. Entscheidend sind sorgfältige Konzeption, angemessene Ressourcen zur Umsetzung und wirksames Zusammenspiel aller Maßnahmen. Das Umweltbundesamt ist als Partner in diesem Zusammenspiel besonders dafür verantwortlich, mit wissenschaftlichen Methoden ökologische Grenzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Wo die ökologischen bzw. planetaren Grenzen noch unklar sind, identifizieren wir Leitplanken im Sinne des Vorsorgeprinzips und nach bestem verfügbarem Wissen, die uns vor fatalem Überschreiten dieser Grenzen bewahren sollen. Mehr aktuelle Informationen Das International Institute for Sustainable Development ( IISD ) ist ein kanadisches Forschungsinstitut, das sich seit über 30 Jahren mit nachhaltiger Entwicklung weltweit beschäftigt. Als gemeinnützige Organisation wird es u.a. von verschiedenen Regierungen, einigen Institutionen der Vereinten Nationen, Stiftungen und aus dem Privatsektor finanziell unterstützt, so auch vom BMUV . Seit 2016 betreibt das IISD das „ SDG Knowledge Hub “ – ein Online-Ressourcenzentrum mit Nachrichten zur Umsetzung der Agenda 2030. Das Earth Negotiations Bulletin ( ENB ) berichtet unabhängig und zeitnah über die Verhandlungen der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung und ist ebenfalls ein Projekt des IISD. Aktuelle Informationen zu Chemikalien und Abfällen sind auf der spezifischen Themenseite des ENB zu finden.
Harlesiel. Auf eine im Vergleich zum Vorjahr turbulente Sturmflutsaison blicken die Menschen an der niedersächsischen Küste zurück. Zugleich steigen durch die Folgen der Klimakrise die bereits heute großen Herausforderungen für den Küstenschutz. Über die zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel und Schwerpunkte der Planungen der Küstenschützer für das kommende Sommerhalbjahr informierten am Freitag (19.04.) Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen eines Ortstermins in Harlesiel (Landkreis Wittmund). Auf eine im Vergleich zum Vorjahr turbulente Sturmflutsaison blicken die Menschen an der niedersächsischen Küste zurück. Zugleich steigen durch die Folgen der Klimakrise die bereits heute großen Herausforderungen für den Küstenschutz. Über die zur Bewältigung der Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel und Schwerpunkte der Planungen der Küstenschützer für das kommende Sommerhalbjahr informierten am Freitag (19.04.) Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Rahmen eines Ortstermins in Harlesiel (Landkreis Wittmund). „Die 1,1 Millionen Menschen hier an der Küste sehen sich bereits heute mit wachsenden Herausforderungen durch die Klimakrise konfrontiert. Und die Sturmfluten im Winter haben gezeigt, dass wir noch mehr für den Schutz der niedersächsischen Küste tun müssen. Der beschleunigte Meeresspiegelanstieg wird den Handlungsdruck zukünftig noch erhöhen. Der tiefliegende Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum in Niedersachsens Norden kann nur durch einen wirksamen Küstenschutz dauerhaft gesichert werden“, kommentierte Umweltminister Meyer die Zahlen des vorgestellten Bau- und Finanzierungsprogramms Küstenschutz für 2024. Das Land intensiviere deshalb weiter seine Bemühungen rund um einen kontinuierlich verbesserten Schutz seiner Küsten, so Meyer. „Wir stellen – gemeinsam mit dem Bund – in diesem Jahr 2024 die Rekordsumme von über 80 Millionen Euro für den Küstenschutz auf dem Festland und den Inseln zur Verfügung. Beim Küstenschutz gilt das Vorsorgeprinzip. Das Vorsorgemaß ging bisher von 50 Zentimetern Meeresspiegelanstieg in 100 Jahren aus. Jetzt erhöhen wir viele Deiche vorsorglich schon um das Klimamaß von 100 Zentimetern, was zu erheblich höheren Kosten im Küstenschutz führt.“ Auch für die Folgejahre sind daher bereits über 43 Millionen Euro für die Umsetzung der oft mit großem Aufwand verbundenen Schutzprojekte an der Küste vorgesehen. Der Küstenschutz wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes finanziert (70% Bundes- und 30% Landesanteil). Die vorgesehene Verwendung der Küstenschutzmittel erfolgt auf Grundlage der Generalplanung Küstenschutz, der Bedarfsanmeldungen und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der einzelnen Vorhaben. Für Bauprojekte im Bereich der 22 Hauptdeichverbände sind in diesem Jahr rund 51,5 Millionen Euro eingeplant. Insgesamt werden in den Verbandsgebieten zwischen Dollart und Elbe Mittel für die Umsetzung oder Planung von über 100 Einzelprojekten zur Verfügung gestellt (vgl. Übersicht im Anhang). Die für landeseigene Vorarbeiten sowie Vorhaben auf dem Festland vorgesehenen Mittel belaufen sich auf knapp 12,9 Millionen Euro. Weitere 15,7 Millionen Euro investieren Land und Bund in den Schutz der Ostfriesischen Inseln – deutlich mehr als im Vorjahr (5,7 Millionen Euro). Erhöhter Handlungsbedarf auf den Inseln Erhöhter Handlungsbedarf auf den Inseln „Der erhöhte Mittelbedarf auf den Inseln ist eine unmittelbare Folge der jetzt abgeschlossenen, im Vergleich zum Winter 22/23 turbulenten Sturmflutsaison“, erklärt Prof. Frank Thorenz, Leiter der für den Schutz der Ostfriesischen Inseln zuständigen NLWKN-Betriebsstelle Norden. Der Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln liegt weitgehend in der direkten Verantwortung des NLWKN. Auf Norderney ereigneten sich nach Auswertung des Sturmflutwarndienstes des NLWKN zwischen Oktober und März demnach zwölf, in Emden 15 und in Cuxhaven 13 Sturmfluten, darunter am 22. Dezember eine schwere Sturmflut. „Die jüngste Sturmflutsaison ist damit aus statistischer Sicht durchaus nicht ungewöhnlich, hat aber auf mehreren Ostfriesischen Inseln zu Sandverlusten und Dünenabbrüchen geführt, die wir durch gezielte naturbasierte Maßnahmen in den kommenden Monaten ausgleichen werden, um den Schutz der Inseln sicherzustellen“. Unter anderem auf Langeoog waren durch Sturmfluteinwirkung an dem zuletzt im Jahr 2022 wiederhergestellten Verschleißköper vor der Schutzdüne am Pirolatal deutliche Verluste aufgetreten. Die Düne schützt Teile der Ortslage und das Wassergewinnungsgebiet der Insel. Der Verschleißkörper und der davor liegende Strand sollen im Laufe des Sommerhalbjahrs auf rund zwei Kilometer Länge mit einem Sandvolumen von 450.000 Kubikmeter verstärkt werden. Auch auf Wangerooge kam es im Zuge der Sturmflutsaison zu Sandverlusten: An der Harlehörndüne sind im mittleren und südlichen Teil der Düne Erosionen am seeseitig gelegenen Verschleißkörper aufgetreten. Dieser war zuletzt 2017 neu errichtet worden. Er soll auf einer Länge von einem Kilometer mit knapp 90.000 Kubikmeter Sand verstärkt werden. An den Nordostdünen, die den unmittelbaren Sturmflutschutz für den östlichen Teil des Inseldorfes bilden, sind an dem zuletzt im Jahr 2022 wiederhergestellten Verschleißkörper ebenfalls erhebliche Verluste aufgetreten. Um die Substanz und Funktion der Schutzdüne zu sichern, ist ein Wiederaufbau des Verschleißkörpers auf einer Länge von fast 800 Metern erforderlich. Hierfür werden knapp 52.000 Kubikmeter Sand benötigt. Ostfriesisches Festland: Deichbau und Salzwiesenrenaturierung im Fokus Ostfriesisches Festland: Deichbau und Salzwiesenrenaturierung im Fokus Vielfach agiert der Landesbetrieb als Planungs- und Umsetzungspartner für Küstenschutzprojekte der Hauptdeichverbände. Über ein konkretes Deichbauvorhaben, das bereits in den kommenden Tagen starten soll, informierte sich Umweltminister Christian Meyer im Rahmen seines Ortstermins: Die Deicherhöhung im Bereich des Hafens Harlesiel, die für die Deich- und Sielacht Harlingerland durchgeführt wird (vgl. separate Presseinformation). Auch die 2019 begonnene umfangreiche Deicherhöhung zwischen Manslagt und Upleward in der Krummhörn (Ostfriesland) wird im Jahr 2024 fortgesetzt. Im Auftrag der Deichacht Krummhörn erhöht der NLWKN hier in diesem Jahr weitere 600 Meter Deich. Die Arbeiten haben bereits im April begonnen. Für 2025 ist der Abschluss des Großprojekts geplant, in dessen Rahmen Fehlhöhen ausgeglichen und rund 4,3 Kilometer Deich auf ein neues Schutzniveau gehoben werden. Beide Deichbauprojekte werden durch eine umfangreiche Salzwiesenrenaturierung begleitet. „Der hierbei entnommene Bodenaushub kommt im Sinne eines nachhaltigen Küstenschutzes im Deichbau erneut zum Einsatz. Auf diese Weise verknüpfen wir die Ziele von Küsten- und Naturschutz in der Region“, betont Dr. Thomas Schoneboom, Geschäftsbereichsleiter Planung und Bau des NLWKN in Aurich. Neben Bauprojekten, die sich bereits in Umsetzung befinden, treiben die Küstenschützer zudem die Planungen von künftigen Deicherhöhungen etwa am Rysumer Nacken (Deichacht Krummhörn) weiter voran. Bei aktuell neu begonnenen Deichbauvorhaben berücksichtigen die Küstenschützer gemäß der niedersächsischen Klimaschutzstrategie bereits ein erhöhtes Vorsorgemaß, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Abseits der großen Deichbauvorhaben zählen Modernisierungen und Anpassungen technischer Anlagen des Küstenschutzes zu den aktuellen Projekten, bei denen der Landesbetrieb als Partner der Verbände in der Region agiert – so etwa am Siel- und Schöpfwerk Neuharlingersiel der Deich- und Sielacht Harlingerland sowie an Siel und Schleuse Harlesiel der Sielacht Wittmund. Jadebusen, Wesermarsch und Cuxhavener Land Jadebusen, Wesermarsch und Cuxhavener Land Zwischen Wilhelmshaven und Hooksiel wird die Erneuerung des Deckwerks des Voslapper Seedeiches 2024 mit dem zweiten großen Bauabschnitt fortgesetzt. Mit dem Vorhaben wurde baulich bereits 2016 begonnen, die Fertigstellung ist nach aktuellem Stand für 2027 vorgesehen. In Folge der zwischen 1999 und 2004 umgesetzten Erhöhung und Verstärkung des Deiches zwischen Hobenbrake und Beckmannsfeld werden auf verschiedenen Teilabschnitten noch fehlende Deichverteidigungswege umgesetzt. An der Hunte startet in diesem Jahr nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten die über drei Jahre vorgesehene bauliche Herstellung der Deichsicherheit im Bereich Kloster Blankenburg. In Sahlenburg (Cuxhaven) rückt der nicht alltägliche komplette Neubau eines Deiches in den Blick der Küstenschützer. Hier ist die sogenannte Wolskermarsch bisher nur durch eine Düne und eine Promenade mit Deckwerk geschützt. Als Planungspartner des Deichverbands Cuxhaven treibt der NLWKN die Überlegungen für einen Deich in Sonderbauweise inklusive Schöpfwerk voran, um den hier anliegenden Interessen von Küstenschutz, Naturschutz und Tourismus gerecht werden zu können. Unterelbe und Oste Unterelbe und Oste An der Oste kam es in der abgelaufenen Sturmflutsaison zu mehreren Uferabbrüchen (Großwörden, Hechthausen, Kleinwörden), wodurch teils kein den Deichfuß schützendes Vorland mehr vorhanden ist. Infolgedessen werden dieses Jahr hier mehrere bauliche Abschnitte umgesetzt. Im Verbandsgebiet des Ostedeichverbandes wird zudem die nächste große Schutzdeichverstärkung vorbereitet. Für den Aus- und Neubau des Ostedeiches im Bereich von Ostendorf bis Gräpel erfolgen in 2024 Planungen sowie der erforderliche Grunderwerb. Ein besonderer Fokus liegt auf den Bedarfen an den Hauptdeichen. Hier werden zum Beispiel im Bereich des Deichverbands Kehdingen-Oste unter anderem die Arbeiten an vorbereitenden Kompensationsmaßnahmen im FFH-Lebensraumtyp Ästuar und die dafür erforderliche Flächenakquisition intensiviert, um die Deichbauplanungen voranzutreiben zu können. Für die Erhöhung des Hauptdeiches an der Elbe werden im Bereich von Hinterbrack bis zur Landesgrenze (im Zuständigkeitsbereich des Deichverbandes der II. Meile Alten Landes) die Planung sowie mit dem Deichbau einhergehende weitere bauliche Maßnahmen weiterverfolgt. Die bauliche Umsetzung der eigentlichen Deicherhöhung wird dann nach Beginn über mehrere Jahre erfolgen. An der Elbe investiert der NLWKN darüber hinaus aktuell unter anderem in die landeseigenen Sperrwerke, die vor Sturmfluten schützen sollen – so zum Beispiel im Rahmen der Grundinstandsetzung des Ilmenau-Sperrwerks in Hoopte. Die umfangreiche Modernisierung des wichtigen Küstenschutzbauwerks soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Küstenschutz braucht Fachkräfte – Anreize für ein spannendes Arbeitsfeld Küstenschutz braucht Fachkräfte – Anreize für ein spannendes Arbeitsfeld Im Küstenschutzprogramm sind künftig große Projekte mit zum Teil erheblichem Finanzvolumen anzuschieben. Neben der Erhöhung und Verstärkung von über hundert Kilometern Deich steht auch die Anpassung von in der Deichlinie befindlichen Bauwerken im Fokus – Sperrwerke sowie Siel- und Schöpfwerke, die teils bereits Jahrzehnte alt sind und für die Herausforderungen des Klimawandels ebenfalls fitgemacht werden müssen. Das erfordert nicht nur eine entsprechende finanzielle Ausstattung, sondern auch enorme personelle Ressourcen zur Planung und Vorbereitung. Vielerorts erschwerende Rahmenbedingungen, konkurrierende Flächennutzungen und eine auch juristisch zunehmende Komplexität der Planungen stellen die Küstenschützer vor zusätzliche Herausforderungen. „Der Fachkräftemangel im Ingenieurbereich ist spürbar. Wir können nur immer wieder die Werbetrommel für eine Tätigkeit in diesem interessanten Berufsfeld rühren. Engagierte Menschen für diese wichtigen, die Zukunft des Lebens hier an der Küste sichernden, sinnstiftenden Aufgaben zu gewinnen wird zunehmend wichtig“, so die Küstenschützer. Der NLWKN biete bereits heute zum Beispiel mit Stipendien für die Studiengänge Bau- und Umweltingenieurwesen entsprechende Anreize. Über nachfolgenden Link können Sie sich hochauflösendes Bildmaterial vom Termin zur Verwendung herunterladen: Über nachfolgenden Link können Sie sich hochauflösendes Bildmaterial vom Termin zur Verwendung herunterladen: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/zafqNHxsTnQSwSs Passwort: Küstenschutz24 https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/zafqNHxsTnQSwSs Passwort: Küstenschutz24
Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind nach § 4 Absatz 2 (26. BImSchV) von der jeweiligen Anlage ausgehende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Einwirkungsbereich zu minimieren. Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert: 'Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage sich signifikant von den natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen.' Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet. Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden. Biologische Effekte infolge der Aussetzung von elektrischen und magnetischen Feldern sind für Menschen auch bei geringen magnetischen Flussdichten nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang rät z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, die Belastung durch elektromagnetische Felder grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Als Vorsorgemaßnahmen werden vom BfS u.a. benannt: -Minimierung der Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenter Felder (u.a. durch Hochspannungsleitungen) -Informierung der Bevölkerung über Feldintensitäten relevanter Feldquellen wie z.B. Hochspannungsleitungen Vergleichbare Aussagen sind in der Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) enthalten, so steht die allgemeine Bevölkerung im Mittelpunkt der Minimierungsbetrachtung. Die Bevölkerung soll durch geeignete technische Maßnahmen an der Anlage so wenig wie möglich von den hiervon ausgehenden elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach europäischen Umweltrecht ist die Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage vorgesehen. Daher sollte das Minimierungsgebot nicht nur bei erheblicher Änderung oder Neubau von Anlagen Anwendung finden, sondern ist im Sinne einer Schadensabwendung für die menschliche Gesundheit auf den Anlagenbestand auszuweiten. Demzufolge gibt der Indikator die Bevölkerungszahl im Einwirkungsbereich von bestehenden Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) in Deutschland an. Mit dem Indikator wird ein erster Beitrag zur flächendeckenden Risikobewertung geleistet sowie für Vorsorgemaßnahmen im Kontext elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsfreileitungen sensibilisiert. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=B31RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.
Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind nach § 4 Absatz 2 (26. BImSchV) von der jeweiligen Anlage ausgehende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Einwirkungsbereich zu minimieren. Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert: 'Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage sich signifikant von den natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen.' Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet. Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden. Biologische Effekte infolge der Aussetzung von elektrischen und magnetischen Feldern sind für Menschen auch bei geringen magnetischen Flussdichten nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang rät z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, die Belastung durch elektromagnetische Felder grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Als Vorsorgemaßnahmen werden vom BfS u.a. benannt: -Minimierung der Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenter Felder (u.a. durch Hochspannungsleitungen) -Informierung der Bevölkerung über Feldintensitäten relevanter Feldquellen wie z.B. Hochspannungsleitungen Vergleichbare Aussagen sind in der Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) enthalten, so steht die allgemeine Bevölkerung im Mittelpunkt der Minimierungsbetrachtung. Die Bevölkerung soll durch geeignete technische Maßnahmen an der Anlage so wenig wie möglich von den hiervon ausgehenden elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach europäischen Umweltrecht ist die Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage vorgesehen. Daher sollte das Minimierungsgebot nicht nur bei erheblicher Änderung oder Neubau von Anlagen Anwendung finden, sondern ist im Sinne einer Schadensabwendung für die menschliche Gesundheit auf den Anlagenbestand auszuweiten. Demzufolge gibt der Indikator die Bevölkerungszahl im Einwirkungsbereich von bestehenden Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) in Deutschland an. Mit dem Indikator wird ein erster Beitrag zur flächendeckenden Risikobewertung geleistet sowie für Vorsorgemaßnahmen im Kontext elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsfreileitungen sensibilisiert. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=B31RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.
Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind nach § 4 Absatz 2 (26. BImSchV) von der jeweiligen Anlage ausgehende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Einwirkungsbereich zu minimieren. Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert: 'Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage sich signifikant von den natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen.' Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet. Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden. Biologische Effekte infolge der Aussetzung von elektrischen und magnetischen Feldern sind für Menschen auch bei geringen magnetischen Flussdichten nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang rät z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, die Belastung durch elektromagnetische Felder grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Als Vorsorgemaßnahmen werden vom BfS u.a. benannt: -Minimierung der Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenter Felder (u.a. durch Hochspannungsleitungen) -Informierung der Bevölkerung über Feldintensitäten relevanter Feldquellen wie z.B. Hochspannungsleitungen Vergleichbare Aussagen sind in der Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) enthalten, so steht die allgemeine Bevölkerung im Mittelpunkt der Minimierungsbetrachtung. Die Bevölkerung soll durch geeignete technische Maßnahmen an der Anlage so wenig wie möglich von den hiervon ausgehenden elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach europäischen Umweltrecht ist die Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage vorgesehen. Daher sollte das Minimierungsgebot nicht nur bei erheblicher Änderung oder Neubau von Anlagen Anwendung finden, sondern ist im Sinne einer Schadensabwendung für die menschliche Gesundheit auf den Anlagenbestand auszuweiten. Demzufolge gibt der Indikator die Bevölkerungszahl im Einwirkungsbereich von bestehenden Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) in Deutschland an. Mit dem Indikator wird ein erster Beitrag zur flächendeckenden Risikobewertung geleistet sowie für Vorsorgemaßnahmen im Kontext elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsfreileitungen sensibilisiert. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=B31RT
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