Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind. Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind. Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt. Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden. Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. „Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ „Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer. Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer. Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen leisten mit ihren Untersuchungen einen bedeutenden Dienst, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen." Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet. Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
Gandersum / Aurich . Eignet sich das Baggergut der Ems, um die Böden landwirtschaftlicher Nutzflächen zu verbessern? Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Rheider Deichacht und der Sielacht Rheiderland in einem Pilotprojekt intensiv beschäftigt. Das erfreuliche Ergebnis: das auf landwirtschaftlichen Flächen im Rheiderland verteilte Baggergut aus der Ems hat aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften mehrere positive Auswirkungen auf Pflanzen und Böden. Über die Ergebnisse des Pilotprojekts informierte sich Umweltminister Christian Meyer am Mittwoch (19.3.2025) bei einer Veranstaltung im Emssperrwerk in Gandersum (Landkreis Leer). Eignet sich das Baggergut der Ems, um die Böden landwirtschaftlicher Nutzflächen zu verbessern? Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Rheider Deichacht und der Sielacht Rheiderland in einem Pilotprojekt intensiv beschäftigt. Das erfreuliche Ergebnis: das auf landwirtschaftlichen Flächen im Rheiderland verteilte Baggergut aus der Ems hat aufgrund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften mehrere positive Auswirkungen auf Pflanzen und Böden. Über die Ergebnisse des Pilotprojekts informierte sich Umweltminister Christian Meyer am Mittwoch (19.3.2025) bei einer Veranstaltung im Emssperrwerk in Gandersum (Landkreis Leer). „Das Pilotprojekt zeigt eindrucksvoll, wie wir durch die Verwendung von überschüssigem Schlick aus der Ems für die ortsnahe Aufhöhung landwirtschaftlicher Flächen eine Win-Win-Situation schaffen können, die der Verbesserung der Ökologie des Ems-Ästuars, der Klimafolgenanpassung und der Flächenbewirtschaftung gleichermaßen zugutekommt und auf die alle Projektbeteiligten gemeinsam hingearbeitet haben“, so der Minister bei seinem Besuch im Emssperrwerk. Rund 50 Gäste, darunter viele Mitarbeitende der Projektpartner aus Niedersachsen und den Niederlanden, waren zur Vorstellung der Projektergebnisse nach Gandersum gekommen. Der Umweltminister dankte allen Beteiligten für das Engagement und die enge Zusammenarbeit. Damit seien wichtige Grundlagen geschaffen worden, auf denen in weiteren Projekten im Rahmen der ökologischen Strategie zum Sedimentmanagement aufgebaut werden könne: „Wir wollen und müssen den ökologischen Zustand des Ems-Ästuars grenzüberschreitend und in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Behörden und Verbänden verbessern und uns für die prognostizierten Auswirkungen des Klimawandels wappnen“, betonte Meyer. Dungtellerstreuer oder Bagger kamen zum Einsatz Dungtellerstreuer oder Bagger kamen zum Einsatz Im Zuge der Pilotstudie wurde Baggergut der Ems aus dem Midlumer Deichvorland entnommen und in unterschiedlichen Höhen (bis zu zehn Zentimeter) auf Flächen mit verschiedenen Standorteigenschaften (Marsch/Geest) und Nutzungen (Acker/Grünland) aufgebracht. Die Versuchsflächen lagen in Hatzum und Bunde im Rheiderland (Landkreis Leer). Das Verteilen erfolgte je nach Auftragshöhe mit einem Dungtellerstreuer oder einem Bagger. Die Einarbeitung auf den Ackerflächen wurde von den Landwirten vorgenommen. „Um Aussagen treffen zu können, welchen Mehrwert der Landwirt vom Baggergutauftrag auf seinen Flächen hat und um negative Auswirkungen auf den Boden, die Pflanzen und die Umwelt ausschließen zu können, wurde das Projekt durch ein umfangreiches pflanzenbauliches, bodenkundliches und naturschutzfachliches Monitoring begleitet“, erklärt Anke Joritz von der NLWKN-Betriebsstelle Aurich, die dieses Projekt betreute. Höhere Erträge und mehr Nährstoffe Höhere Erträge und mehr Nährstoffe Im Abschlussbericht wurden die gesammelten Ergebnisse unter verschiedenen Gesichtspunkten gebündelt - beispielsweise mit Blick auf die Auswirkungen auf Boden und Pflanzen. Hier lässt sich festhalten, dass die Gehalte von Schwermetallen und organischen Schadstoffen im Boden nach dem Auftragen des Baggerguts auf allen Versuchsparzellen der Geest und der Marsch unbedenklich waren. Die Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung wurden eingehalten. Zudem wurde festgestellt, dass sowohl auf den Flächen der Marsch als auch auf der Geest eine Ertragssteigerung der jeweiligen Anbaufrucht gab – jeweils abhängig von der Menge des aufgetragenen Baggerguts. Bei einer aufgebrachten Menge von maximal zwei Zentimeter auf eine bestehende Grünlandnarbe trat im Pilotprojekt weder eine nachhaltige Narbenschädigung noch eine Verschmutzung des Futters auf. Eine weitere wichtige Erkenntnis: Sowohl auf den Ackerflächen der Geest als auch auf der Marsch wurde durch das Aufbringen des Baggerguts der pH-Wert der Flächen angehoben und dem Oberboden geringfügig Nährstoffe zugeführt. Auch zur technischen Umsetzung gab es wichtige Erkenntnisse. Positive Erfahrungen gab es bei einer Schlickverteilung per Dungtellerstreuer bei einem Auftrag von bis zu fünf Zentimeter. Der Einsatz eines Baggers wurde bei Aufbringunghöhen von fünf bis zehn Zentimetern als positiv bewertet. Die Konsistenz und der „Reifegrad“ des Baggergutes sowie das Fabrikat der eingesetzten Tellersteuer hatten einen erheblichen Einfluss auf die Verteilungsqualität bzw. das Streubild des Baggergutes. Ein Trockensubstanzgehalt des Baggerguts zwischen 55 und 60 Prozent stellte sich im Rahmen der Pilotphase als optimal heraus. Enge Kooperation zwischen Niedersachsen und den Niederlanden Enge Kooperation zwischen Niedersachsen und den Niederlanden Die Ökologie des Ems-Ästuars wird durch hohe Schwebstofffrachten und die Ausbildung mächtiger Flüssigschlick-Schichten negativ beeinflusst. Niedersachsen und die Niederlande haben sich daher in einer im Jahr 2019 unterschriebenen „Ökologischen Strategie zum Sedimentmanagement“ unter anderem das Ziel gesetzt, in der Ems die Schwebstoffkonzentrationen zu reduzieren und die Gewässergüte in der Ems zu verbessern. „Das Pilotprojekt ist ein erster wichtiger Baustein der ökologischen Sedimentstrategie zur Entnahme von Schlick aus der Ems und der Verbringung des Baggerguts ins Binnenland“, erklärt Anke Joritz. Erste positive Ergebnisse zum Thema lieferte bereits die im April 2020 abgeschlossene Machbarkeitsstudie. Genau dort hat das Pilotprojekt nun angesetzt. Wie die Machbarkeitsstudie wurde auch das Pilotprojekt mittels EU-Mitteln (ELER – Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) gefördert. Positives Fazit und Appell an die Politik Positives Fazit und Appell an die Politik Insgesamt zogen alle Beteiligten ein positives Fazit. Für eine potentielle Umsetzung eines großflächigen Baggergutauftrags auf landwirtschaftliche Flächen im Rheiderland bzw. in ganz Niedersachsen sind jedoch noch einige Hürden zu überwinden. „Diese betreffen die Einhaltung naturschutzfachlicher Anforderungen, die Beachtung förderrechtlicher Vorgaben sowie die Klärung bodenschutzrechtlicher-, abfallrechtlicher- und düngerechtlicher Aspekte. Hier ist die Politik gefordert, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen“, erklärt Anke Joritz.
Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 40 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 70 mg/kg und für Ton bei 100 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.
Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 40 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 70 mg/kg und für Ton bei 100 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.
Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 60 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 150 mg/kg und für Ton bei 200 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.
Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 30 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 60 mg/kg und für Ton bei 100 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.
Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 30 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 60 mg/kg und für Ton bei 100 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.
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Als 90.P-Hintergrundwert ist das 90. Perzentil eines Datenkollektivs zu verstehen. Es ist der Wert, bei dem 90% der bislang beobachteten Fälle geringere Gehalte aufweisen. Die Berechnung erfolgt nach Bereinigung der Datengruppe von Ausreißern. Das 90. Perzentil dient häufig als Obergrenze des Hintergrundbereichs zur Abgrenzung ungewöhnlich hoher Gehalte. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 40 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 70 mg/kg und für Ton bei 100 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.
Als Mittelwert wird der Median (Synonym: 50. Perzentil, Zentralwert) verwendet. Er ist der Wert, über bzw. unter dem sich 50 % aller Fälle einer Datengruppe befinden. Die Berechnung erfolgt an Ausreißer-bereinigten Datenkollektiven. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 60 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 150 mg/kg und für Ton bei 200 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.
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