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Tagung: Expertenworkshop zu Erheblichkeitsschwellen für Vorhaben in bzw. in der Umgebung von Natura 2000-Gebieten in der AWZ

Hauptbodenarten (ST-BIS-35)

Die digitale Karte ''Hauptbodenarten auf Basis der Bodenschätzung'' kann für Maßstäbe bis 1:10000 verwendet werden. Sie dient der Anwendung der Vorsorgewerte (für Schwermetalle) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei empfindlichen Nutzungen (Für die landwirtschaftliche Bodennutzung gilt die gute fachliche Praxis). Es wurden die im ALKIS-Bodenschätzung vorliegenden Bodenarten in die Bodenarten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (KA5) überführt. Unter Vorsorgegesichtspunkten kann diese vorgenommene Zuordnung der Bodenarten für das Land Sachsen-Anhalt verwendet werden. Die Karte der Rasterdaten von 2000 wird damit ersetzt.

Ableitung von Bodenwerten für PFAS

Das Forschungsvorhaben soll dazu dienen, Grundlagen für die gesetzliche Regelungen der PFAS in der BBodSchV zu erarbeiten. Dieses Vorhaben stützt sich einerseits maßgeblich auf die Ergebnisse des Vorhabens 'Bundesweite Hintergrundwerte für PFAS und weitere aufkommende Schadstoffe in Böden' und die bereits laufenden Arbeiten in einigen Bundesländern (NRW; Baden-Württemberg, Bayern). Im Vorfeld ist zunächst ein Konzept zu erarbeiten, wie Boden- und Feststoffwerte für PFAS gesichert methodisch abgeleitet werden können. Es ist zu bestimmen, welche Stoffe bzw. Stoffgruppen dabei zu betrachten sind und inwieweit Summenparameter dabei hilfreich sein können. Aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Stoffe und der Vorläuferproblematik wird ein pragmatisches Konzept benötigt, das sich möglicherweise von den derzeitigen Herangehensweisen zum Ableiten von Prüfwerten unterscheidet. Das Vorhaben soll erkennbare Datenlücken adressieren und vorschlagen, wie diese zukünftig, beispielsweise durch geeignete Tests und Monitoringsmaßnahmen, zu kompensieren sind. Die zu entwickelnde Ableitungsmethodik soll auch für angrenzende Rechtsbereiche wie das Abfallrecht sowie Düngemittel- und Klärschlamm-VO anwendbar sein und zu einer harmonisierten Regelung für PFAS im Boden- und Feststoffbereich führen.

Leitfaden für den Umgang mit Bodenmaterial und ungebundenen/gebundenen Straßenbaustoffen hinsichtlich Verwertung oder Beseitigung

Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN FÜR DEN UMGANG MIT BODEN­ MATERIAL UND UNGEBUNDENEN/GEBUNDENEN STRASSENBAUSTOFFEN HINSICHTLICH VERWERTUNG ODER BESEITIGUNG Leitfaden für den Geschäftsbereich des Landesbetriebes Mobilität IMPRESSUM Herausgeber: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz Tel.: 06131 6033-0 www.lfu.rlp.de Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) Friedrich-Ebert-Ring 14-20 • 56068 Koblenz Tel.: 0261 3029-0 www.lbm.rlp.de Titelbild:Bodenstabilisationsfräse, LBM Layout:LfU/LBM 3. Auflage überarbeitet © LfU/LBM Juli 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Mitglieder der Arbeitsgruppe zu vorbereitenden Arbeiten zum Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung Sven ElberskirchLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Stefan FabisziskyLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (Obmann) Gerrit GeutingStruktur- und Genehmigungsdirektion Nord Kevin HandkeLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dirk LorigSAM Sonderabfall-Management GmbH Rheinland-Pfalz Viktoria MeiserLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Dr. Reinhard MeuserLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Sascha Müller Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz Dr. Thomas MüllerBaustoffprüfstelle Bingen (beim LBM Rheinland-Pfalz) Dr. Wilhelm NonteLandesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Günther PietrzykStruktur- und Genehmigungsdirektion Süd Marc RauhutLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Magnus ReutterLandesbetrieb Mobilität Speyer Christoph SchladtMinisterium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Axel Schröder Landesbetrieb Mobilität Worms Uwe Schroeder Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Carsten WeingartenLandesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Sabine Zerle Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 3 INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis6 1Vorwort zur 3. Auflage8 2Geltungsbereich8 3Glossar8 4Regelwerke und Zuständigkeiten14 4.1Allgemeines14 4.2Anwendungsbereiche der Verordnungen 4.2.1 Technische Bauwerke 4.2.2 Bodenähnliche Anwendung14 14 14 4.3Zuständigkeiten 4.3.1 Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des LBM RP 4.3.2 Zuständigkeiten außerhalb des Geschäftsbereichs des LBM RP 4.3.3 Gemeinsame Zuständigkeiten15 15 15 15 4.4Vorgehensweise15 5 6 7 Aufgabenstellung der Planung und Bauausführung16 5.1Berücksichtigung von Bodenbelastungen bei der Planung 5.1.1 Verdachtsfälle für mögliche Bodenbelastungen/belastete Straßenbaustoffe16 16 5.2Art und Vorgehensweise der Untersuchung 5.2.1 Probenahme Planung17 18 Einstufung der im Straßenbau anfallenden Abfälle22 6.1Ersatzbaustoffverordnung22 6.2Abgrenzung gefährlich / nicht gefährlich22 6.3Abfallverzeichnisverordnung23 Verbleib von Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen als unangetastete Schicht vor Ort 7.1 7.2 4 23 Verbleib von „nicht gefährlichen“ Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen (≤ Klasse 3)23 Verbleib von „gefährlichen“ Böden / ungebundenen und gebundenen Straßenbaustoffen (> Klasse 3)23 8Verwendung von Bodenmaterial (BM, BM-F) am Herkunftsort24 9Verwertung von Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken25 9.1Umgang mit Ersatzbaustoffen bis Materialklasse 0 (BM-0, BG-0)26 9.2Umgang mit Ersatzbaustoffen bis Materialklasse 326 Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 9.3Alternative Einbaumaßnahmen mit behördlicher Erlaubnis28 9.4Anzeigepflichten29 10Sonstige Verwertung von Bodenmaterial30 11Beseitigung von Ausbaustoffen31 12 11.1Beseitigung von Ausbaustoffen der Materialklasse ≤ 332 11.2Beseitigung von Ausbaustoffen der Materialklasse > 332 Zeitweilige Lagerung und Behandlung von Bau- und Abbruchabfällen (inkl. Bodenmaterial)33 12.1Zeitweilige Lagerung bis zur Einsammlung von Ausbaustoffen33 12.2Behandlung von Ausbaustoffen am Entstehungsort33 13Oberboden („Mutterboden“)34 14Hinweise zum Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer35 15Besonderheiten im Leistungsverzeichnis36 16Dokumentations-, Nachweis- und Registerpflichten bei der Entsorgung von Abfällen36 16.1Dokumentationspflichten bei Verwendung nach EBV36 16.2Nachweis- und Registerpflichten gemäß NachwV36 16.3Dokumentationspflichten bei Verwendung nach BBodSchV38 Überwachung der Abfalltransporte durch den AG (LBM RP)39 17 Vorschriften, Technische Regelwerke, Literatur 40 Anlagenverzeichnis41 Anlage 1: Auszug aus der BBodSchV (Vorsorgewerte)42 Anlage 2a: Untersuchungsumfang nach EBV und Zuordnungswerte43 Anlage 2b: FAQ Deponien47 Anlage 2c: Abgrenzung gefährlicher / nicht gefährlicher Boden bzw. mineralischer Bauabfall – Vollzug der Abfallverzeichnisordnung Schreiben des MKUEM vom 11.01.202349 Anlage 2d: Entscheidungshilfe des LfU für die Festlegung von Feststoffwerten bei der Entsorgung von Boden bzw. mineralischem Bauabfall auf Deponien der Klassen I und II 55 Anlage 3: Beispiele zur Abfalleinstufung nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)59 Anlage 4: Erleichterung bei der Führung von Registern für nicht gefährliche Abfälle62 Anlage 5: Schaubilder Einbauweisen64 Anlage 6: Schaubild Nachweisführung für gefährliche Abfälle im eANV96 Anlage 7: Leitfaden Grundwasser EBV – BBodSchV97 Anlage 8: Positionspapier „Zukünftige Entsorgung von teerhaltigen Sraßenaufbruch in Rheinland-Pfalz“108 Leitfaden Bodenmaterial/Straßenbaustoffe 5

HGW: Quecksilber, Mittlerer Gesamtgehalt (Oberboden)

Als Mittelwert wird der Median (Synonym: 50. Perzentil, Zentralwert) verwendet. Er ist der Wert, über bzw. unter dem sich 50 % aller Fälle einer Datengruppe befinden. Die Berechnung erfolgt an Ausreißer-bereinigten Datenkollektiven. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 0,1 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 0,5 mg/kg und für Ton bei 1,0 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Cadmium, Mittlerer Gesamtgehalt (Oberboden)

Als Mittelwert wird der Median (Synonym: 50. Perzentil, Zentralwert) verwendet. Er ist der Wert, über bzw. unter dem sich 50 % aller Fälle einer Datengruppe befinden. Die Berechnung erfolgt an Ausreißer-bereinigten Datenkollektiven. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 0,4 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 1,0 mg/kg und für Ton bei 1,5 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Kupfer, Mittlerer Gesamtgehalt (Oberboden)

Als Mittelwert wird der Median (Synonym: 50. Perzentil, Zentralwert) verwendet. Er ist der Wert, über bzw. unter dem sich 50 % aller Fälle einer Datengruppe befinden. Die Berechnung erfolgt an Ausreißer-bereinigten Datenkollektiven. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 20 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 40 mg/kg und für Ton bei 60 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Blei, Mittlerer Gesamtgehalt (Oberboden)

Als Mittelwert wird der Median (Synonym: 50. Perzentil, Zentralwert) verwendet. Er ist der Wert, über bzw. unter dem sich 50 % aller Fälle einer Datengruppe befinden. Die Berechnung erfolgt an Ausreißer-bereinigten Datenkollektiven. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 40 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 70 mg/kg und für Ton bei 100 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Chrom, Mittlerer Gesamtgehalt (Oberboden)

Als Mittelwert wird der Median (Synonym: 50. Perzentil, Zentralwert) verwendet. Er ist der Wert, über bzw. unter dem sich 50 % aller Fälle einer Datengruppe befinden. Die Berechnung erfolgt an Ausreißer-bereinigten Datenkollektiven. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 30 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 60 mg/kg und für Ton bei 100 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

HGW: Zink, Mittlerer Gesamtgehalt (Oberboden)

Als Mittelwert wird der Median (Synonym: 50. Perzentil, Zentralwert) verwendet. Er ist der Wert, über bzw. unter dem sich 50 % aller Fälle einer Datengruppe befinden. Die Berechnung erfolgt an Ausreißer-bereinigten Datenkollektiven. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 60 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 150 mg/kg und für Ton bei 200 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.

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