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„Schon gehört?” - Tag gegen Lärm 2008

UBA fordert regionale Maßnahmen gegen hohe Lärmbelastungen Lärm belastet die Bevölkerung unvermindert stark. Das ist das Ergebnis einer Erhebung in groߟen Ballungsräumen und der Umgebung stark befahrener Verkehrswege. Ein ständig hoher Lärmpegel kann nachteilige gesundheitliche Wirkungen auf den menschlichen Organismus haben, wie Schlafstörungen oder Probleme mit dem Herzkreislaufsystem. Das wies das Umweltbundesamt (UBA) in mehreren Studien nach. Die Europäische Umgebungslärmrichtlinie schreibt den Städten und Gemeinden seit 2005 vor, den Lärmpegel zu senken. Um dies zu erreichen, mussten die Gemeinden in Deutschland bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten erstellen. Sie erfassten die Lärmbelastung der Bevölkerung systematisch, etwa an viel befahrenen Eisenbahnstrecken, GroÃßflughäfen, Krankenhäusern oder Schulen. Die Gemeinden sind nun aufgerufen,Lärmaktionspläne aufzustellen, die die Lärmsituation deutlich verbessern. „Kurzfristig müssen wir die Lärmbelastungen beseitigen, die gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Langfristig sind die Vorsorgewerte der Weltgesundheitsorganisation zu erreichen: tagsüber 55 Dezibel und nachts 45”, sagt UBA-Präsident Prof. Dr. Andreas Troge. „Es ist erforderlich, dass die EU die Grenzwerte für Geräusche im Zusammenhang mit Straßen- und Schienenfahrzeugen weiter senkt und die Geräuschemissionen der Kraftfahrzeugreifen deutlicher begrenzt”, so Troge. Lärm kann krank machen. Das belegen Studien, die das ⁠ UBA ⁠ in Auftrag gab. Das Risiko, einen Herzinfarkt zu erleiden, steigt bei Männern um etwa 30 Prozent, falls sie längere Zeit in Gebieten mit hohem Verkehrslärm über 65 Dezibel wohnen. Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Fluglärm und erhöhtem Arzneimittelverbrauch, wie zur Behandlung von Bluthochdruck, Herz- und Kreislauferkrankungen oder Depressionen. Das ergab eine Datenanalyse mit mehr als 800 000 Personen, die im Umfeld eines deutschen Flughafens mit Nachtflugbetrieb wohnen. Menschen, die erhöhtem Nachtfluglärm ausgesetzt sind, leiden häufiger unter hohen Blutdruckwerten als Personen in ruhigeren Wohngebieten. Schon ein Anstieg des nächtlichen Fluglärmpegels um zehn Dezibel, erhöht das Risiko eines hohen Blutdrucks bei Frauen und Männern um rund 14 Prozent. Die Städte und Gemeinden stellen bis zum 18. Juli Lärmaktionspläne auf. Sie legen darin technische und planerische Maߟnahmen fest, um Lärmwirkungen und Lärmprobleme zu vermindern. Das UBA setzt sich für eine deutlich bessere Verzahnung der Lärmaktionsplanung mit anderen städtischen Aktivitäten - wie Luftreinhalteplänen oder Verkehrsentwicklungsplänen -  zur Minderung der Umweltbelastungen ein.

Per- und polyfluorierte Chemikalien: Einträge vermeiden - Umwelt schützen

Umweltbundesamt empfiehlt Grenzwerte zum Schutz von Umwelt und Gesundheit Die Meldungen über per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) in der Umwelt reißen nicht ab. Neue Messungen in Kläranlagen, Gewässern, im Trinkwasser, in der Innenraumluft und vor allem im menschlichen Blut halten die Diskussion in Gang. Zwar werden toxikologisch kritische Konzentrationen nur in einzelnen Fällen erreicht, aber: „Perfluorierte Chemikalien in Umwelt, Trinkwasser und Blut sind bedenklich, auch weil wir sie oft an entlegenen Orten finden, fernab der Produkte, die mit perfluorierten Chemikalien behandelt sind. Diese Fremdstoffe gehören eindeutig nicht in die Umwelt und schon gar nicht ins Blut von Menschen”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA) anlässlich der Veröffentlichung „Perfluorierte Verbindungen: Einträge vermeiden - Umwelt schützen”. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit empfehlen das UBA und die Trinkwasserkommission (TWK) die Einhaltung eines lebenslang gesundheitlich duldbaren Trinkwasserleitwertes von 0,3 Mikrogramm PFC pro Liter Wasser. Als Vorsorgewert schlagen die Expertinnen und Experten einen Jahresmittelwert von maximal 0,1 Mikrogramm PFC pro Liter vor. Wegen ihrer wasser-, schmutz- oder fettabweisenden Eigenschaften kommen verschiedene ⁠ PFC ⁠ in Bekleidung und anderen Textilien, Kochgeschirr, Papier oder vielen anderen Verbraucher­produkten zum Einsatz. Neue Studien zeigen: Flüchtige PFC können aus Verbraucherprodukten entweichen und eingeatmet werden. Der Körper wandelt diese Vorläuferverbindungen dann zu langlebigen PFC um. Weltweit finden sich perfluorierte Chemikalien aus verschiedenen Quellen im Blut der Menschen, werden nur langsam wieder ausgeschieden und reichern sich so im Laufe der Zeit dort an. ⁠ PFOS ⁠, ein prominenter Vertreter der PFC, wurde deshalb jüngst in die Verbotsliste der Stockholm-Konvention für POPs (persistente organische Schadstoffe) aufgenommen. PFC gelangen auch über das Abwasser aus Haushalten und der Industrie in die Klärwerke. Da die meisten PFC chemisch sehr stabil sind, werden sie nicht abgebaut. Wasserlösliche PFC werden so in Flüsse, Seen und das Meer eingetragen. PFC reichern sich auch im Klärschlamm an. Wird derart kontaminierter Klärschlamm dann landwirtschaftlich verwertet, könnten perfluorierte Chemikalien auch in Boden, Oberflächen- oder Grundwasser gelangen. Dass PFC auf diese Weise auch ins Trinkwasser für den Menschen gelangen können, zeigte sich im Jahr 2006 am Möhnestausee in Nordrhein-Westfalen: Landwirte setzten Bodenver­besserer in der Nähe dieses Trinkwasserspeichers ein, die - für sie unerkannt - mit stark PFC-haltigen als Bioabfallgemisch deklariertem Klärschlamm versetzt waren. In der Folge gelangten die PFC bis ins Trinkwasser - und dann auch ins Blut der Bevölkerung. Obwohl dies ein Einzelfall war, steht er doch beispielhaft für die Herausforderungen der landwirtschaftlichen Klärschlamm-Verwertung: Da Klärschlamm eine universelle Schadstoffsenke ist, besteht die Gefahr, dass auch bei Einhaltung aktuell gültiger Grenzwerte und sonstiger Beschränkungen neue, bislang nicht bekannte und geregelte Schadstoffe in unbekannter Menge in Wasser und Böden gelangen. Um die negativen Eigenschaften der PFC bereits an der Wurzel zu packen, schlägt das ⁠ UBA ⁠ rechtlich verbindliche Qualitätsstandards und Minderungsziele für Gewässer, Abwasser, Klärschlamm und Böden vor. In der Düngemittelverordnung wurde bereits ein Grenzwert von 100 Mikrogramm pro Kilogramm Trockensubstanz aufgenommen. Ergänzend sollten zum Beispiel in die Abwasserverordnung und die Klärschlammverordnung abgestimmte PFC-Grenzwerte aufgenommen werden. Für industrielle Prozesse, etwa in der Textil- oder Papierindustrie, setzt sich das UBA für geschlossene Wasserkreisläufe ein. Außerdem sollten Länderbehörden Gewässer, Abwasser und Klärschlämme routinemäßig auf PFC untersuchen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten genau überlegen, ob schmutz-, fett- und wasserabweisende Eigenschaften in alltäglichen Produkten wie Textilien wirklich notwendig sind. „Perfluorierte Chemikalien begegnen uns täglich und die Segnungen der Fluorchemie sind unbestritten. Doch wie immer gilt: Weniger ist manchmal mehr und unbehandelte Haushaltsprodukte und -textilien sind für viele Zwecke völlig ausreichend”, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Die Trinkwasserkommission ist eine nationale Fachkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (⁠ BMG ⁠), die beim UBA angesiedelt ist. Sie berät beide Behörden in den Fragen der Trinkwasserhygiene. Das BMG beruft unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠ BMU ⁠) und der zuständigen obersten Landesbehörden die Mitglieder der Kommission für drei Jahre. Dessau-Roßlau, den 02.07.09

Entwicklung eines ökotoxikologischen Bewertungsansatzes für Böden auf Basis der bioverfügbaren Fraktion von Schadstoffen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Filter- und Puffereigenschaften von Böden

In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sind für einige anorganische Schadstoffe Vorsorgewerte bezogen auf die jeweiligen Gesamtgehalte des Schadstoffs im Boden festgeschrieben. Ziel dieses Forschungsvorhaben war es darzustellen, ob es generell möglich ist, die bioverfügbaren Anteile eines Schadstoffes bereits bei der Ableitung von Vorsorgewerten zu berücksichtigen. Für Arsen, Kupfer und Nickel wurden die Wirkungen auf Mikroorganismen, Invertebraten (Wirbellose) und Pflanzen experimentell ermittelt mit unterschiedlichen Bodeneigenschaften verknüpft. Das Vorhaben dient als Grundlage für die Überprüfung und Weiterentwicklung der Bewertungsverfahren von Schadstoffbelastungen in Böden. Veröffentlicht in Texte | 44/2021.

Hauptbodenarten (ST-BIS-35)

Die digitale Karte ''Hauptbodenarten auf Basis der Bodenschätzung'' kann für Maßstäbe bis 1:10000 verwendet werden. Sie dient der Anwendung der Vorsorgewerte (für Schwermetalle) der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei empfindlichen Nutzungen (Für die landwirtschaftliche Bodennutzung gilt die gute fachliche Praxis). Es wurden die im ALKIS-Bodenschätzung vorliegenden Bodenarten in die Bodenarten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (KA4) überführt. Unter Vorsorgegesichtspunkten kann diese vorgenommene Zuordnung der Bodenarten für das Land Sachsen-Anhalt verwendet werden. Die Karte der Rasterdaten von 2000 wird damit ersetzt.

Monitoringprogramm zur Verwertung von Bodenmaterial gemäß §§ 6-8 Novelle BBodSchV

Die Paragraphen 6 bis 8 der vorgesehenen Novelle der BBodSchV enthalten neue Vorgaben hin-sichtlich des Auf- und Einbringens von Bodenmaterial unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht (zugrunde gelegter Stand des Entwurfs der Novelle der BBodSchV für dieses Projekt: 4. Referentenentwurf der Mantelverordnung vom 06.02.2017). Es soll die Möglichkeit eingeräumt werden, Bodenmaterialien mit Feststoffgehalten von regulierten Stoffen zwischen dem einfachen und doppelten Vorsorgewert einer weiteren Verwertung zuzuführen unter der Voraussetzung, dass die Eluatwerte eingehalten werden. Für die Auswirkung dieser neuen Regelungen auf die Verwertung von Bodenmaterialien bestehen bisher noch Datendefizite besonders für organische Stoffe. Durch die Umstellung des Elutionsverfahrens von einem W/F von 10 l/kg (bisherige Regelung in der LAGA M 20) auf ein W/F von 2 l/kg bestehen zusätzliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Einstufung von Bodenmaterialien zu Verwertungszwecken. Im Rahmen des Vorhabens wurden unterschiedliche Bodenmaterialien (Baggergut, Bankettschälgut, Stadt- und Auenböden, Bergematerial) verschiedener Herkunft mit besonderem Fokus auf PAK untersucht. Von den unter die Kriterien fallenden, ausgewählten Bodenmaterialien wurden Feststoffgehalte, TOC-Gehalte sowie die Eluatwerte aus Säulenversuchen nach DIN 19528 und Schüttelversuchen nach DIN 19529 bei einem Wasser-/Feststoffverhältnis (W/F) von 2 l/kg und 10 l/kg ermittelt und gegenübergestellt. Mit den neuen und auch mit Auswertung vorhandener Daten kann hinsichtlich PAK gezeigt wer-den, dass mit Verabschiedung der neuen Regelungen sich zusätzliche Verwertungsmöglichkeiten von Bodenmaterialien außerhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht eröffnen und deren Deponierung teilweise vermieden werden kann. Analysen zu anorganischen Schadstoffen wurden parallel miterfasst und ausgewertet. Quelle: Forschungsbericht

Umgang mit der Messunsicherheit bei der Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten für den Vollzug der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

Das Ziel des FuE-Vorhabens war die Erarbeitung eines Konzeptes zur Berücksichtigung der Messunsicherheit im Rahmen des Vollzugs der BBodSchV und darauf basierend die Erarbeitung einer Hand-lungsanleitung. Im Rahmen des FuE-Vorhabens wurde ein Konzept zur Berücksichtigung der Messunsicherheit im Rahmen des Vollzugs der BBodSchV erarbeitet, dass die Messunsicherheit mittels statistisch abgesicherter Verfahren ermittelt und bei der Feststellung einer Prüf- oder Maßnahmenwertüberschreitung einbezieht. Das Konzept berücksichtigt folgende Unsicherheitskomponenten: (1) räumliche Heterogenität, (2) systematische Abweichungen des Probenahmeverfahrens, (3) zufällige Abweichungen des Probenahmeverfahrens, (4) Fundamentalvariabilität, (5) Systematische Abweichungen des Analysenverfahrens und (6) Zufällige analytische Abweichungen. Die Bewertung erfolgt entweder auf Basis des jeweiligen Messunsicherheitsbereiches eines Analysenergebnisses oder auf Basis seiner Indizienkraft. Beide Vorgehensweisen sind gleichwertig; allerdings ermöglicht die Bestimmung der Indizienkraft durch die Angabe eines quantitativen Wertes eine einfachere Einbeziehung anderer Informationen. Die Indizienkraft liegt zwischen 0 und 1 und spiegelt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfwert/Maßnahmenwert-Überschreitung wider. Eine Überschreitung liegt vor, wenn der Messunsicherheitsbereich vollständig oberhalb des Prüfwertes/Maßnahmenwertes liegt. Dies ist gleichbedeutend damit, dass die Indizienkraft oberhalb von 0,95 liegt. Andernfalls ist nicht von einer Überschreitung auszugehen - es sei denn, der Messunsicherheitsbereich überlappt nicht nur mit dem Prüfwert/Maßnahmenwert, sondern auch mit einer vorgegebenen Maximalgrenze. In diesem Fall erlaubt das Analysenresultat keine abgesicherte Bewertung, weil der Messunsicherheitsbereich zu groß ausfällt. Im letzten Projektabschnitt wurde eine Handlungsanleitung für den Vollzug der BBodSchV erarbeitet, die das Vorgehen bei der Bewertung von Messergebnissen im Hinblick auf eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten prägnant und präzise erklärt. Zur potentiellen Unterstützung der Vollzugsbehörden wurde neben der Handlungsanleitung ein Konzept für ein Berechnungsprogramm zur Ermittlung der Messunsicherheit und Ausgabe des Bewertungsergebnisses erarbeitet. Quelle: Forschungsbericht

Entwicklung eines ökotoxikologischen Bewertungsansatzes für Böden auf Basis der bioverfügbaren Fraktion von Schadstoffen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Filter- und Puffereigenschaften von Böden

Das Vorhaben hatte das Ziel, ausgehend von den Ergebnissen einer Literaturrecherche primär am Beispiel von Arsen ein Konzept zur Ableitung von vorsorgeorientierten Bodenwerten speziell für den Pfad Boden â€Ì Bodenorganismen auf der Grundlage der bioverfügbaren Anteile von (Halb-)Metallen zu erarbeiten. Zur praktischen Umsetzung wurden ökotoxikologische standardisierte Tests mit acht Bodenorganismen-Arten in sechs unterschiedlichen, bodenkundlich umfassend charakterisierten Feldböden durchgeführt, wobei die jeweilige Metallkonzentration mittels sechs Extraktionsverfahren unterschiedlicher Stärke bestimmt wurde. Für jeden Tests wurden die entsprechenden Effektkonzentrationen (EC10- bzw. EC50-Werte) berechnet. Die Stärke der verschiedenen Extraktionsverfahren nahm für As bei allen Böden in der Reihenfolge Königswasser > HNO3 > DTPA > Ca(NO3)2 >= CaCl2 > NH4NO3 ab. Anschließend wurden die Ergebnisse der in den verschiedenen Böden durchgeführten ökotoxikologischen Tests mit den jeweiligen chemischen Rückstandsdaten zusammengeführt, um diejenige Extraktionsmethode zu identifizieren, die die Bioverfügbarkeit am besten widerspiegelt. Zwei Ansätze zur Ableitung von Bodenwerten wurden identifiziert: entweder auf der Basis der geeignetsten Extraktionsmethodik oder auf der Basis des Gesamtgehalts mit anschließender Normalisierung anhand der jeweiligen Bodeneigenschaften, wobei sich letztere als besser geeignet erwies. Im Einklang mit der Struktur der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung werden folgende vorsorgeorientierte Bodenwerte für die drei Bodenarthauptgruppen vorgeschlagen: Sand = 10 mg/kg; Lehm/Schluff = 30 mg/kg; Ton = 40 mg/kg. Sowohl in Hinsicht auf die in Deutschland vorkommenden Hintergrundgehalte von Arsen als auch im Vergleich mit den Bodenwerten anderer Staaten sind diese Werte als plausibel anzusehen. Analog zum Vorgehen bei Arsen wurden zwei Tests (Arthrobactertest, Regenwurm-Fluchttests) mit Nickel und Kupfer durchgeführt und die Ergebnisse zur Ableitung (zusammen mit vorhandenen Daten) vorsorgeorientierter Bodenwerte genutzt. Quelle: Forschungsbericht

Tagung: Expertenworkshop zu Erheblichkeitsschwellen für Vorhaben in bzw. in der Umgebung von Natura 2000-Gebieten in der AWZ

Das Projekt "Tagung: Expertenworkshop zu Erheblichkeitsschwellen für Vorhaben in bzw. in der Umgebung von Natura 2000-Gebieten in der AWZ" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Naturschutz durchgeführt.

Auswirkungen der Schadstoffbelastung des Rummelsburger Sees auf Luftqualität und Umwelt untersucht

Gemeinsame Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie der Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg Aufenthalt am und auf Rummelsburger See gesundheitlich unbedenklich. Vom Verzehr dort geangelten Fisches wird abgeraten. Der Rummelsburger See weist aufgrund seiner historischen industriellen Nutzungsgeschichte eine starke Belastung des Seegrundes mit Schadstoffen wie Schwermetallen, Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) auf. Das Ausmaß dieser Belastung ist in den vergangenen Jahren durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die Freie Universität Berlin (Forschungsprojekt RuBuS) intensiv untersucht worden. Um darüber hinaus zu untersuchen, ob sich die Sedimentbelastung auf die Luftqualität auswirkt und zu einer Gesundheitsgefährdung für den Menschen führen kann, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Fraunhofer Institut für Toxikologie und experimentelle Medizin (ITEM) und das Fraunhofer Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie (IME) mit einer sogenannten Expositionsanalyse zur gesundheitlichen Risikobewertung beauftragt. Das Ergebnis der Untersuchungen liegt nun vor. Die wichtigste Botschaft: Der Aufenthalt, das Wohnen oder Freizeitaktivitäten am oder auf dem See (z.B. Segeln) sind nach Bewertung der Ergebnisse gesundheitlich unbedenklich. Dennoch gibt es einige Einschränkungen. Stefan Tidow, Staatssekretär für Umwelt und Klimaschutz : Mit den Ergebnissen der Analyse erhalten die Anwohner*innen und Freizeitsportler*innen Klarheit darüber, dass der Aufenthalt am und auf dem See kein Gesundheitsrisiko darstellt. Für alle, die hier wohnen, flanieren oder mit dem Boot unterwegs sind, ist das eine gute Nachricht.“ Auch den Bezirksbürgermeister von Lichtenberg, Michael Grunst , freut das Ergebnis des Gutachtens. Er erklärt: „Es ist gut, dass die Rummelsburgerinnen und Rummelsburger, alle Aktiven und unsere Seglerinnen und Segler endlich Sicherheit haben und unbeschwert ihren Wassersportaktivitäten nachgehen können.“ „Vielen Dank an die Freie Universität Berlin, die Fraunhofer-Institute und alle Beteiligten, die an der Studie mitgearbeitet haben. Bislang gab es ja viele Vermutungen zum Rummelsburger See, nun haben wir fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse“, sagt Knut Mildner-Spindler, stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat für Gesundheit von Friedrichshain-Kreuzberg . Allerdings wird von einem, insbesondere täglichen Verzehr, von im See geangelten Fischen abgeraten. Denn insbesondere in fettreichen Fischen, wie z.B. dem Aal, können sich gesundheitsschädigende Substanzen anreichern. Darauf weisen die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg hin, auf deren Gebiet der Rummelsburger See liegt und die für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz zuständig sind. Zur Methodik der Untersuchung: Die Forscher*innen haben zunächst auf der Grundlage der vorhandenen Daten zur Sedimentbelastung abgeschätzt, welche Schadstoffkonzentrationen sich in der Luft über dem See einstellen könnten. Dazu wurden Modelle verwendet, die die Verteilung von Substanzen zwischen dem Sediment, dem Wasser im See und der Luft abbilden. Die Modellparameter wurden dabei so gewählt, dass die ungünstigsten Bedingungen berücksichtigt und damit maximal mögliche Schadstoffkonzentrationen berechnet werden. Die Modellergebnisse wurden anhand einzelner Luftmessungen überprüft. Um mögliche gesundheitliche Risiken bewerten zu können, wurde in einem zweiten Schritt ermittelt, in welchem Umfang Menschen, die am bzw. auf dem See wohnen oder den See in ihrer Freizeit z.B. für Wassersportaktivitäten nutzen, den Schadstoffen ausgesetzt sein könnten. Dabei wurde neben der Aufnahme der Schadstoffe über die Atemluft auch das mögliche Verschlucken von Wasser aus dem See oder der Hautkontakt mit Wasser aus dem See berücksichtigt. Die Ergebnisse der Modellrechnungen wurden mit den verfügbaren gesundheitlichen Vorsorgewerten verglichen. Der Abgleich zeigte, dass beispielsweise für den Luftpfad die Vorsorgewerte für Innenräume für aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) eingehalten werden.

Ableitung von Bodenwerten für PFAS

Das Projekt "Ableitung von Bodenwerten für PFAS" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Das Forschungsvorhaben soll dazu dienen, Grundlagen für die gesetzliche Regelungen der PFAS in der BBodSchV zu erarbeiten. Dieses Vorhaben stützt sich einerseits maßgeblich auf die Ergebnisse des Vorhabens 'Bundesweite Hintergrundwerte für PFAS und weitere aufkommende Schadstoffe in Böden' und die bereits laufenden Arbeiten in einigen Bundesländern (NRW; Baden-Württemberg, Bayern). Im Vorfeld ist zunächst ein Konzept zu erarbeiten, wie Boden- und Feststoffwerte für PFAS gesichert methodisch abgeleitet werden können. Es ist zu bestimmen, welche Stoffe bzw. Stoffgruppen dabei zu betrachten sind und inwieweit Summenparameter dabei hilfreich sein können. Aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Stoffe und der Vorläuferproblematik wird ein pragmatisches Konzept benötigt, das sich möglicherweise von den derzeitigen Herangehensweisen zum Ableiten von Prüfwerten unterscheidet. Das Vorhaben soll erkennbare Datenlücken adressieren und vorschlagen, wie diese zukünftig, beispielsweise durch geeignete Tests und Monitoringsmaßnahmen, zu kompensieren sind. Die zu entwickelnde Ableitungsmethodik soll auch für angrenzende Rechtsbereiche wie das Abfallrecht sowie Düngemittel- und Klärschlamm-VO anwendbar sein und zu einer harmonisierten Regelung für PFAS im Boden- und Feststoffbereich führen.

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