Die im Boden / oberflächennahen Untergrund gespeicherte Wärmeenergie kann über Wärmetauscher (sog. Erdwärmekollektoren) gewonnen und von Wärmepumpen für Heizzwecke genutzt werden (Boden-Geothermie). In der Karte zur potentiellen Standorteignung für Erdwärmekollektoren wird die Eignung des natürlich gelagerten, abgesetzten Bodens für diese Form der oberflächennahen, geothermischen Nutzung bewertet.
Die im Boden / oberflächennahen Untergrund gespeicherte Wärmeenergie kann über Wärmetauscher (sog. Erdwärmekollektoren) gewonnen und von Wärmepumpen für Heizzwecke genutzt werden (Boden-Geothermie). In der Karte zur potentiellen Standorteignung für Erdwärmekollektoren wird die Eignung des natürlich gelagerten, abgesetzten Bodens für diese Form der oberflächennahen, geothermischen Nutzung bewertet.
Die im Boden / oberflächennahen Untergrund gespeicherte Wärmeenergie kann über Wärmetauscher (sog. Erdwärmekollektoren) gewonnen und von Wärmepumpen für Heizzwecke genutzt werden (Boden-Geothermie). In der Karte zur potentiellen Standorteignung für Erdwärmekollektoren wird die Eignung des natürlich gelagerten, abgesetzten Bodens für diese Form der oberflächennahen, geothermischen Nutzung bewertet.
Die im Boden / oberflächennahen Untergrund gespeicherte Wärmeenergie kann über Wärmetauscher (sog. Erdwärmekollektoren) gewonnen und von Wärmepumpen für Heizzwecke genutzt werden (Boden-Geothermie). In der Karte zur potentiellen Standorteignung für Erdwärmekollektoren wird die Eignung des natürlich gelagerten, abgesetzten Bodens für diese Form der oberflächennahen, geothermischen Nutzung bewertet.
Die im Boden / oberflächennahen Untergrund gespeicherte Wärmeenergie kann über Wärmetauscher (sog. Erdwärmekollektoren) gewonnen und von Wärmepumpen für Heizzwecke genutzt werden (Boden-Geothermie). In der Karte zur potentiellen Standorteignung für Erdwärmekollektoren wird die Eignung des natürlich gelagerten, abgesetzten Bodens für diese Form der oberflächennahen, geothermischen Nutzung bewertet.
Die Firma Bioenergie Friedrichsfeld GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Günzburg am 30.04.2024 einen Antrag vom 30.04.2024 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der bestehenden Biogasanlage in 89312 Günzburg-Reisensburg, Fl.-Nrn. 442, 442/1, 442/2, 442/3, Gmk. Reisensburg und Fl-Nrn. 444, 444/1, 444/2 Gmk. Rettenbach eingereicht. Die Änderung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb eines neuen Betriebsgebäudes in Stahlbeton-Fertigteilbauweise mit einem zweiten BHKW (Feuerungswärmeleistung 3608 kW, elektrische Leistung 1.561 kWel). Das bestehende BHKW wird nach der Genehmigung des neu geplanten BHKW-Aggregats „technisch verriegelt“. Es soll nur für Revisionsarbeiten und als Notfall-BHKW (max. 300 Std./Jahr) ein-gesetzt werden. Zudem wird das bestehende Tragluftdach auf dem bestehenden Gärrestelager gegen ein Doppelmemb-rangasspeicher (DMGS ½-Kugel) ausgetauscht. Ferner soll ein separates Gasspeicherlager mit einem Biogasspeichervolumen von 3020 m³ bestehend aus einem Betonringbehälter (22 m Durchmesser und 2 m Höhe, 760 m³) und einer Doppelmembrangas-haube (DMGS ½-Kugel, 2260 m³ variabel) errichtet werden. Die neue Gasaufbereitungsanlage dient, neben der bestehenden Lufteindüsung in Fermenter und Nach-gärer, der zusätzlichen chemischen Entschwefelung des Biogases und besteht aus einer Gaskühlanlage (Wärmetauscher und Kühlaggregat) und einem Aktivkohlefilter. Der neue Wärmepufferspeicher für Warmwasser hat ein Volumen von ca. 100 m³ und dient der Vorhal-tung an Warmwasser für das Wärmenetz. Des Weiteren soll eine neue automatische Gasfackel errichtet werden (die alte Gasfackel wird zurückge-baut bzw. stillgelegt). Die neue Trafostation ist aufgrund des neuen BHKW notwendig und ersetzt die bisherige Station.
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH plant Am Mittelkai 25 in 70327 Stuttgart die Errich-tung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von grünem Wasserstoff (sog. Green Hydrogen Hub Stuttgart (GHHS)) auf dem Flurstück-Nr. 1500/16, Gemarkung Stuttgart. Die geplante Anlage zur Herstellung von Wasserstoff umfasst den Dauerbe-trieb von vier baugleichen PEM-Elektrolyseuren mit einer elektrischen Leistung von jeweils bis zu 2,5 MWel, also insgesamt 10 MWel und der dazugehörigen Anlagenteile zur Produktion von bis zu 4.320 kg Wasserstoff pro Tag. Anstelle des dritten PEM-Elektrolyseurs soll für eine Dauer von maximal zwei Jahren ein alkalischer For-schungselektrolyseurs (AEL) mit einer elektrischen Leistung von 1 MW zur Produktion von bis zu 432 kg Wasserstoff pro Tag betrieben werden. An diesem Elektrolyseur wird das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW) Forschungen durchführen, Betreiber bleibt jedoch die Stadtwerke Stuttgart GmbH. Die Anlage zur Herstellung von Wasserstoff soll im Wesentlichen aus folgenden Anla-genteilen bestehen: • Transformatorenstation zur Umspannung von 10 kV auf 0,4 bzw. 0,515 kV • Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität von 2 MWh • Vier Elektrolyse-Containern inklusive den PEM-Elektrolyseuren 1 bis 4 (alternativ für zwei Jahre ein AEL-Elektrolyseur), Wasseraufbereitungsanlage, Wasserstoff-reinigungsanlage und Druckluftversorgung • Einem BoP-Container (Balance of Plant) inklusive Gleichrichtern und Kühlkreis-laufanbindung für den AEL-Elektrolyseur • Vier E-Containern inklusive Mittelspannungstransformatoren, Mittelspannungs-schaltanlage und Gleichrichtern • den ND-Wasserstoffpufferspeichern 1 und 2 mit einer Speicherkapazität von jeweils 2 kg Wasserstoff bei einem Betriebsdruck von bis zu 3,1 bar(a) • den ND-Wasserstoffspeichern 1 und 2 mit einer Speicherkapazität von jeweils 218,3 kg Wasserstoff bei einem Betriebsdruck von bis zu 8,1 bar(a) • einem HD-Wasserstoffspeicher mit einer Speicherkapazität von bis zu 1.559 kg bei einem Betriebsdruck von bis zu 50,1 bar(a) • den Wasserstoff-Kompressoren 1 und 2 mit einer Leistung von jeweils 250 kW zur Verdichtung von Wasserstoff auf bis zu 50,1 bar(a) • einem Container inklusive Wasserstoffverteilstation, Qualitätsmessung, Anla-gensteuerung und Anschluss für an die Wasserstoffpipeline • den LKW-Abfüllpaneelen 1 bis 3 zur Abfüllung von jeweils bis zu 360 kg Was-serstoff pro Stunde • einem Betriebsgebäude • einer Luftzerlegungsanlage mit einer Leistung von 10 Nm³ Stickstoff pro Stunde • einer Wärmeübergabestation • einem Pipelineanschluss • Leerkanal für ggf. spätere Sauerstoffnutzung Der erzeugte Wasserstoff soll entweder über die Pipeline direkt abgegeben oder in Wasserstoff-Trailer verladen werden. Ferner soll auch die Möglichkeit bestehen, die ND-Wasserstoffspeicher mit Wasserstoff aus den Wasserstoff-Trailern zu befüllen. Die Abwärme aus den Elektrolyseanlagen soll mittels Wärmetauschern an eine zent-rale Wärmeübergabestation übergeben und in ein Wärmenetz eingespeist werden. Der alkalische Forschungselektrolyseur soll in dieses Wärmenetz nicht eingebunden werden. Eine Lagerung (Aufenthalt von mehr als 24 Stunden bzw. am Wochenende mehr als 72 Stunden) der befüllten Wasserstoff-Trailer ist nicht geplant. Für das Vorhaben beantragte die Stadtwerke Stuttgart GmbH am 01.02.2024 die Er-teilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Norbert Benker Gemüsebau, Russelstr. 128 in 26871 Papenburg hat mit Schreiben vom 24.08.2023 die Änderungsgenehmigung nach § 16 (1) BImSchG für die wesentliche Änderung einer BHKW-Anlage (Nr. 1.2.3.2 V i. V. m. 1.2.1 V und 8.1.1.5 V des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG – 4. BImSchV)durch die Errichtung und den Betrieb einer Holzhackschnitzelanlage am Standort Russelstr. 128 in 26871 Papenburg, Gemarkung Aschendorf, Flur 59, Flurstücke 99/6 und 107 beantragt. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten: • Lager • Schubboden mit Kratzkettenförderer • Doppelschnecke • Biomasseheizkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 2,4 MW • Wärmetauscher • Keramikfilter • Rauchgaszirkulation • Schornstein mit einer Höhe von 20 m
Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die GAA-Anlage wesentlich zu än-dern. Gegenstand der Antragstellung ist die Erweiterung der Kreatin-Kapazität in der GAA-Bestandsanlage. Folgende Änderungen sind im Rahmen des Vorhabens konkret geplant: Erweiterung der Kreatin-Produktionskapazität von 6.000 t/a auf 8.000 t/a Einführung eines weiteren Prozesses zur Herstellung von Kreatin auf Basis einer anderen Säure Geplante Umbauten im „Flüssigteil“: - Aufstellung eines neuen Behälters - Umnutzung einiger Behälter inkl. Umbau einiger Rohrleitungen - Installation eines Wärmetauschers in die Umpumpleitung eines Behälters Geplante Umbauten im „Feststoffteil“: - Aufstellung eines zweiten Trockners inkl. Peripherie - Erweiterung des südlichen Gebäudeteils nach Westen - Austausch eines Staubfilters durch einen Filter mit größerer Filterfläche und einem dadurch bedingt höheren möglichen Volumenstrom - Aufbau eines Filtersystems aus 2 parallelen Filtern (aus dem vergrößerten Filter und ei-nem Bestandsfilter) für die Kreatinprozesse und Ableitung über die gemeinsame Emissi-onsstelle F-6 Einbau einer automatischen Produktabfüllung inkl. Erweiterung des Gebäudes im östlichen Teil um einen Anbau Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 30.04.2024 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 30.04.2024 eingegangen. Bei der bereits bestehenden GAA-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 4.1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Änderungsvorhaben ist gem. Nr. 4.2 der Anlage 1 UVPG i. V. m. § 9 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.
Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die KP-Anlage wesentlich zu ändern. Geplant sind folgende Änderungsmaßnahmen: - Beantragung der neuen Prozesse 21 bis 26 - Beantragung der parallelen Produktion von zwei Produkten unter Nutzung der Hauptapparate der KP-Anlage - Beantragung einer Gesamtjahreskapazität für die KP-Anlage (ohne Änderung der Kapazitäten der einzelnen bereits genehmigten Produkte) - Überarbeitung der Übersicht Abgaswege der KP-Anlage mit Aufnahme der neuen Prozesse und teilweisen Änderungen / Klarstellungen für die bereits genehmigten Prozesse - Nutzung der Möglichkeit zur Dosierung von Stoffen aus Druckgebinden oder IBC in die Reaktoren (im Vorbereitungsraum) - Aufstellung einer zusätzlichen Wärmekammer - Festlegung eines Lagerbereichs für Aceton (frisch und verunreinigt) - Umbau der Füllkörperkolonne des Abgaswäschers o Material von Kunststoff auf Edelstahl o Erhöhung der Schüttung der Füllkörper o Einsatz von „High-Performance-Füllkörpern“ aus Edelstahl o Austausch des Demisters (Tropfenabscheider) - Änderung der Abgasableitung der Arbeitstanks zur AGV und somit Außerbetriebnahme der Emissionsstelle C-KP-02 - Möglichkeit des Betriebs von drei Vakuumpumpen im Abgasraum und Ersatz einer Pumpe - Nutzung des bereits getauschten Wärmetauschers für alle Prozesse - Aufstellung und Betrieb einer Containment-Entleerstation (als mobile Einheit) Weiterhin wird für das Aceton-Lager die Feststellung der Eignung gem. § 63 Abs. 1 WHG beantragt. Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 29.12.2021 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 29.12.2021 eingegangen. Bei der bereits bestehenden KP-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 4.1.21 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.
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unbekannt | 8 |
License | Count |
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