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Grundwassermessstelle Bad Freienwalde, GST, Wäscherei (Messstellen-Nr.: 32502117)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 32502117 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Bad Freienwalde, GST, Wäscherei. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: 6.11.1996. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: vermutlich gespannt. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_1-1. Der Messzyklus ist täglich. Die Anlage wurde im Jahr 1996 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 5.1 m Geländehöhe: 4.20 m Filteroberkante: -2.9 m Filterunterkante: -4.9 m Sohle (letzte Einmessung): -5.74 m Sohle bei Ausbau: -5.9 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN16 eingemessen.

Energie- und Umwelttag der Handwerkskammer Magdeburg am 5. März 2020

Beim Energie- und Umwelttags der Handwerkskammer Magdeburg am 5. März 2020 überreichte Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert elf Betrieben aus Sachsen-Anhalt die Urkunden zum Umweltsiegel des Handwerk. Das Umweltsiegel ist ein durch die Handwerkskammern Magdeburg und Halle gefördertes Umweltzertifikat. Es bietet ein praktikables und maßgeschneidertes Angebot für Handwerksbetriebe, die ihre Umweltauswirkungen analysieren und Schwachstellen beseitigen wollen. Seit dem Jahr 2001 wurden 157 Betriebe im Kammerbezirk Magdeburg zertifiziert oder rezertifiziert. Die Betriebe sind berechtigt zur Mitgliedschaft in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt, in der sich Landesregierung und Wirtschaft zusammengeschlossen haben, um den betrieblichen Umweltschutz zu verbessern und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Mit dem Umweltsiegel ausgezeichnet wurden in diesem Jahr: Car Service Magdeburg GmbH, Magdeburg Christian Rust Zahntechnik GmbH, Halberstadt Fensterbau Bußmann KG, Salzwedel hf dental Henrik Fischer, Schönebeck Lustinetz „Baden wie die Götter“ GmbH, Schönebeck PeRoDent Zahntechnisches Labor, Wernigerode Peter Ewert e. Kfm. Objekteinrichtungen, Genthin Rad & Tat e.K Zweiradmechanikermeister Ekkehard Lück, Blankenburg Schubert Motors GmbH, Magdeburg Tischlerei Dreyer, Wulferstedt (auch Neuaufnahme in die Umweltallianz Sachsen-Anhalt) Wäscherei Edelweiss Ordel OHG & Co., Burg

Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser aus einem Brunnen

Die Rudolf Leimeister Wäscherei GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 16.09.2021 die Neuerteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von jährlich 63.000 m³ Grundwasser aus einem Brunnen auf dem Betriebsgrundstück Adolf-Ley-Straße 8, Fl. Nr. 5115/5, Gemarkung Schweinfurt, beantragt. Der Wäscherei Leimeister wurde bereits mit Bescheid vom 16.04.1992 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus einem Brunnen auf diesem Betriebsgelände erteilt. Die Erlaubnis ist am 31.12.2021 abgelaufen. Da der Brunnen nicht mehr die gewünschte Schüttung liefert, wurde 2016 ein neuer Brunnen gebohrt. Nachdem die Antragsunterlagen zunächst noch nicht vollständig vorlagen, wurde in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen am 22.12.2021 der vorzeitige Beginn der Entnahme von Grundwasser in einer Menge von 2 l/s und 63.000m³/a bis zur Erteilung der beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zugelassen.

Die Altlasten im Blick Mehr zum Thema:

Im Landesbodenschutzgesetz Baden-Württemberg ist festgehalten: „Bei den Bodenschutz- und Altlastenbehörden wird eine Bewertungskommission gebildet. …“ Doch was genau bewertet sie und welche Bedeutung hat die Kommission für den Schutz der Umwelt? Beginnen wir mit dem eigentlichen Gegenstand der Kommission: den Altlasten! Unser heutiger Wohlstand beruht auf 150 Jahren industrieller Produktion und Gewerbe – doch die wirtschaftliche Entwicklung hat auch ihre Schattenseiten. In der Vergangenheit wurde allzu oft sorglos mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen umgegangen: Lösungsmittel aus der Metallverarbeitung, Wäschereien und anderen Industriezweigen wurden achtlos weggeschüttet oder gelangten bei Betriebsunfällen in die Umwelt. Auf die gleiche Weise gelangten Benzin und Mineralöle aus ehemaligen Tankstellen in den Boden und von dort in das Grundwasser. Auch unter alten Gaswerken, heute weitgehend längst abgerissen, finden sich Teeröle und andere Kohlenwasserstoffe im Boden und Grundwasser. Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber oder Chrom sind im Untergrund alter Industriestandorte immer wieder anzutreffen. Böden sind an diesen Orten ein Archiv der Industriegeschichte – und unsere heutigen Altlasten. Ein typischer Standort ehemaliger Industrie mit Altlastenrelevanz (Foto: Harry Hohl, LUBW) Altlasten sind höchst verschieden – jede von Ihnen ist in gewisser Weise einzigartig hinsichtlich ihrer Entstehung, Schadstoffe, Geologie und Grundwasserbeschaffenheit. Deswegen erfordert auch jede Altlast eine individuelle Betrachtung und ein einzelfallbezogenes Vorgehen. Auch wenn Altlasten oftmals im Untergrund verborgen liegen, so kann von ihnen eine Gefahr für Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen ausgehen. Diese möglichen Gefahren zu erkennen, einzuschätzen und abzuwehren ist Aufgabe der 44 Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise im Land. Bei dieser wichtigen Aufgabe werden sie von der Altlastenbewertungskommission unter Mitwirkung der LUBW regelmäßig beraten und unterstützt. Die Altlastenbewertungskommission Baden-Württembergs existiert seit 1987 und ist deutschlandweit einmalig. Sie tritt auf Einladung der Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Stadt- und Landkreise zusammen und unterstützt diese in ihrer Vollzugsarbeit. Weitere Mitglieder der Bewertungskommission sind Vertretende der LUBW, des Landesamtes für Geologie (LGRB) und der zuständigen Regierungspräsidien. Unterstützt werden sie dabei von unabhängigen Gutachtern und Sachverständigen, die den jeweiligen Fall bearbeitet haben und ihre Berichte zur Prüfung vorlegen. Die Kommission hat unter anderem Kompetenzen im Bereich Bodenkunde, Altlastentechnik und Hydrogeologie. Damit gibt sie Empfehlungen für technische Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung, zu Sanierungsmaßnahmen und Sanierungszielen. Umspundeter Bereich von mit Mineralölkohlenwasserstoffen belastetem Grundwasser (Foto: Harry Hohl, LUBW) In der Arbeitsweise hat sich das stufenweise standardisierte Vorgehen des Landes Baden-Württemberg bewährt: Zunächst klären die Bodenschutz- und Altlastenbehörden der Städte und Landkreise, ob überhaupt ein Anfangsverdacht einer Altlast für eine Fläche mit verdächtiger Nutzungshistorie besteht. Dieser Verdacht kann beispielsweise wegfallen, wenn auf der Fläche keine umweltgefährdende Stoffe verwendet oder gelagert wurden. Besteht jedoch ein Anfangsverdacht, folgt die „orientierende Untersuchung“. Hier wird geklärt, ob sich ein hinreichender Gefahrenverdacht bestätigt. Oftmals sind keine weiteren Untersuchungen für die Flächen erforderlich, wenn sich der Anfangsverdacht auf Altlasten nicht bestätigten lässt. Diese Fälle werden als A-Fälle, für „Ausgeschieden“ aus der Bearbeitung, bewertet. Häufig werden zwar Schadstoffe in Boden und Grundwasser gefunden, sind aber in so kleinen Mengen vorhanden oder so fest im Boden fixiert, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Diese Fälle werden dann zu den sogenannten B-Fällen, für „Belassen“ im Bodenschutz- und Altlastenkataster. Bei Umnutzungen der Fläche kann dann rechtzeitig reagiert werden. Bestätigt sich der Anfangsverdacht einer schädlichen Altlast, empfiehlt die Bewertungskommission in den meisten Fällen eine Detailuntersuchung. In dieser sollen räumliches Ausmaß und Risiko der Altlast für die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, Nutzpflanzen, Tiere und den Menschen genauer bestimmt werden. Hat die Detailuntersuchung geklärt wie groß der mögliche Schaden der Altlast für Umwelt oder Mensch ist, werden angepasste Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dies kann von der Sicherung der Altlast bis hin zu komplexen Dekontaminationen mit neuartigen Technologien reichen. Eine Art zur Sicherung kann sein, den belasteten Bereich mit Spundwänden zu umschließen. Damit wird die Altlast vom Grundwasser abgeschnitten und kann dieses nicht mehr belasten. Verunreinigungen des Grundwassers werden häufig auch mittels „Pump-and-Treat“ gesichert und saniert. Dabei wird das Grundwasser nach oben gepumpt und über geeignete Filter gereinigt. Bis das Grundwasser auf diese Weise gesäubert ist, können allerdings Jahrzehnte vergehen. Beispiel einer Sanierung mittels Bodenluftabsaugung (Foto: Harry Hohl, LUBW) Deutlich schneller, aber auch teurer, sind Aushubsanierungen. Dabei wird der belastete Boden entfernt und danach auf eine Sondermülldeponie gebracht oder verbrannt. Neben diesen Methoden gibt es aber auch eine Vielzahl anderer Sanierungsverfahren, um die Gefahr durch Altlasten zu minimieren. Aushubsanierung von mit Teerölen belastetem Boden (Foto: Harry Hohl, LUBW) Die Altlastenbewertungskommission wägt ab, welches technische Verfahren sich am besten für den Standort eignet und ob es mit verhältnismäßigem Aufwand die Altlast beseitigen oder sichern kann. Ist eine Altlast saniert oder gesichert, geht von ihr keine Gefahr mehr aus. Die Fläche kann dann wieder genutzt werden, beispielsweise für Wohnungen, für Gewerbe, Industrie und Handel – aber auch neue Sport- und Freizeitflächen können entstehen. Altlasten sind unser industriell-/gewerbliches Erbe und können für Mensch und Umwelt eine Gefahr darstellen – doch sind sie mit geeigneten Technologien beherrschbar. Die Arbeit der Bodenschutz- und Altlastenbehörden und Gremien wie der Altlastenbewertungskommission ermöglichen dabei einen landeseinheitlichen und systematischen Umgang mit Altlasten – von der Erkundung über die Bewertung hin zur Sanierung und Nachnutzung. Näheres zur Altlastenbearbeitung und statistische Kennzahlen zu Altlasten finden Sie in der jährlich erscheinenden Altlastenstatistik

Preis der Umweltallianz Sachsen-​Anhalt 2006-2014 Preis der Umweltallianz 2014 Preis der Umweltallianz 2012 Preis der Umweltallianz 2010 Preis der Umweltallianz 2008 Preis der Umweltallianz 2006

Kategorie Preisträger Produkte MOL Katalysatortechnik GmbH, Merseburg Strategien und innovative Projekte LEUNA-Harze GmbH, Leuna Sonderpreis der Umweltallianz Wäscherei Edelweiß Ordel OHG & Co., Burg bei Magdeburg Kategorie Preisträger Beste Produktinnovation ENERTAINER Energy GmbH, Magdeburg Bestes Konzept KD Elektroniksysteme GmbH, Zerbst Sonderpreis der Umweltallianz InfraLeuna GmbH, Leuna Kategorie Preisträger Nachhaltigste Produktentwicklung Ecosia, Lutherstadt Wittenberg Nachhaltigste Porzessinnovation KSM Castings Wernigerode GmbH Sonderpreis des Handwerks Wolfgang Kortegast Industrielackierungen, Deersheim Kategorie Preisträger 1. Platz DGE - Dr. Gunther Engineering GmbH, Lutherstadt Wittenberg 2. Platz Deutsche Gumtec AG, Halle (Saale) 3. Platz JACKON Insulation GmbH, Arendsee (Altmark) Sonderpreis des Handwerks Volker Joksch GmbH, Salzatal OT Trebitz Kategorie Preisträger Sieger Nibra Dachkeramik GmbH & Co. KG, Niedere Börde Sonderpreis EnD-I AG und Delta Automation GmbH, Schkopau Sonderpreis TEXPLAST GmbH, Bitterfeld-Wolfen

Wasserversorgung Gewerbebetrieb

Im Sommer/Herbst 2022 wurden auf Fl.Nr. 161/4, Gemarkung Arrach, zwei Brunnen errichtet. Aus diesen soll Wasser zur Brauchwasserversorgung einer Wäscherei entnommen werden (Bedarf 78.000 m³/a).

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender

Zum Abtrocknen und Nachreinigen der Hände nach der Handwäsche in öffentlichen Einrichtungen bieten sich bei Betrachtung der Hygiene, der Gebrauchstauglichkeit und unter Umweltgesichtspunkten Stoffhandtuchrollen an. Die Kriterien des Leitfadens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung beziehen sich unter anderem auf eine lange Lebensdauer (80 bis 100 Umläufe), hygienische Eigenschaften und Weiterverwendung der Stoffhandtuchrollen (z. B. als Putztücher). Zudem werden hohe Anforderungen an das Reinigungsverfahren in Wäschereien gestellt. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für das System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (DE-UZ 77, Ausgabe Januar 2021). Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender

Zum Abtrocknen und Nachreinigen der Hände nach der Handwäsche in öffentlichen Einrichtungen bieten sich bei Betrachtung der Hygiene, der Gebrauchstauglichkeit und unter Umweltgesichtspunkten Stoffhandtuchrollen an. Die Kriterien des Leitfadens zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung beziehen sich unter anderem auf eine lange Lebensdauer (80 bis 100 Umläufe), hygienische Eigenschaften und Weiterverwendung der Stoffhandtuchrollen (z. B. als Putztücher). Zudem werden hohe Anforderungen an das Reinigungsverfahren in Wäschereien gestellt. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für das System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (DE-UZ 77, Ausgabe Januar 2021). Quelle: www.umweltbundesamt.de

45,7 Millionen Euro für Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Krankenhäuser erhalten aus dem Härtefallfonds des Bundes insgesamt 45,7 Millionen Euro. „Die erste Tranche in Höhe von 15,2 Millionen Euro wird jetzt an alle Krankenhäuser im Land ausgereicht,“ teilte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne am Donnerstag in Magdeburg mit. „Diese pauschalen Zuweisungen sollen die mittelbaren Preissteigerungen ausgleichen. Das heißt, das Geld kann beispielsweise für gestiegene Kosten bei Wäschereien oder bei der Lebensmittelversorgung verwendet werden.“ Bundesweit stehen den Krankenhäusern 1,5 Milliarden Euro aus dem Härtefallfonds des Bundes zum Ausgleich für mittelbare durch den Anstieg der Energiepreise verursachte Kostensteigerungen zur Verfügung. Die Verteilung an die Länder erfolgt nach der Zahl der abgerechneten Betten. Für Sachsen-Anhalt wurden 14.507 Betten am 13. Januar 2023 an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gemeldet. Demnach erhält Sachsen-Anhalt 45,725 Millionen Euro in drei Tranchen bis Ende März zugeteilt und reicht das Geld an die Krankenhäuser weiter. Der Bund stellt zudem insgesamt weitere 4,5 Milliarden Euro für individuelle Ausgleichszahlungen für die durch den Bezug von Erdgas, Fernwärme und Strom verursachten Kostensteigerungen für das Jahr 2023 zur Verfügung. Diese Mittel werden über die AOK Sachsen-Anhalt an die Krankenhäuser im Land ausgereicht. Ministerin Grimm-Benne sagte: „Nach den schwierigen Pandemie-Jahren hat sich die Lage für die Häuser durch die gestiegenen Energiekosten verschärft. Daher ist die kurzfristige Entlastung durch den Bund wichtig. Gleichwohl stehen wir vor einer umfassenden Reform der Krankenhausfinanzierung. Langfristig ist eine grundlegende Veränderung des Finanzierungssystems notwendig.“ Impressum: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Pressestelle Turmschanzenstraße 25 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-4608 Fax: (0391) 567-4622 Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de

Neuausrüstung einer Wäscherei mit innovativer Technik zur maximalen Ressourceneinsparung unter gesamtheitlicher Betrachtung der Energie- und Stoffströme

Das Unternehmen CHMS GmbH & Co. KG aus Rödental ist eine Wäscherei, die sich auf die Wäsche und Logistik von Schmutzmatten, Stoffhandtuchrollen und Wischbezügen spezialisiert hat. Täglich werden nach der Neuausrüstung ca. 12 Tonnen Schmutzmatten, 10 Tonnen Handtuchrollen und eine Tonne Wischbezüge gewaschen, kommissioniert und an die Kunden geliefert. Die Zielsetzung des Fördervorhabens war eine deutliche Kapazitätserweiterung bei gleichzeitiger Senkung der bereits unterhalb des Branchenmittelwert liegenden spezifischen Verbräuche. Dazu sollte ein Paket von Verbesserungen der Energie- und Stoffströme umgesetzt werden: Automatisierung bessere Anlagenauslastung durch einen Zusammenschluss mit einer anderen Wäscherei Integration einer Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlage) erstmalige Nutzung eines neu entwickelten Kaskadentrockners Nutzung von Regenwasser, Wiederverwendung von Wasser, Waschlauge und Abwasser bzw. der darin enthaltenen Wärme Bereits vor dem Projekt erreichte die Wäscherei Verbräuche unterhalb der üblichen Branchenwerte. Die durch die Umsetzung des Vorhabens in Aussicht gestellten noch einmal reduzierten Verbrauchswerte und THG-Emissionen pro Wäschemenge wurden nur bei Trinkwasser und bei der Trocknung der Matten erreicht. Der gemeinsam mit einer Herstellerfirma Lavatec entwickelte Kaskadentrockner spart gegenüber einem Einzeltrockner bis zu 50 Prozent Energie ein. Im Vergleich der spezifischen Verbräuche pro Wäschemenge mit denen vor Projektbeginn werden aktuell 26 Prozent Trinkwasser eingespart. Der Bezug von Strom aus dem Netz hat sich durch die KWK-Anlage um etwa ein Viertel reduziert, aber der tatsächliche Stromverbrauch je Menge Wäsche ist um 4,5 Prozent gestiegen. Vor allem durch den Einsatz der KWK-Anlage werden 14,6 Prozent mehr Erdgas und 4,7 Prozent bzw. 44 Tonnen mehr CO 2 ausgestoßen. Es konnte nachgewiesen werden, dass sich Investitionen in eine Regenwassernutzung, Abwasseraufbereitung und die Wiederverwendung von Waschlauge bereits nach einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren amortisieren. Der erhoffte Modellcharakter der neuen Wäscherei im Sinne einer erneuten Optimierung aller Energie- und Stoffströme und daraus resultierenden weiteren Reduzierung der Verbräuche und Emissionen konnte jedoch nicht vollständig erreicht werden. Wesentliche Ursache dafür sind das Ausbleiben angenommener Mengeneffekte und die nur unterdurchschnittliche Effizienz der mit fossilem Erdgas betriebenen KWK-Anlage. Branche: Grundstücks- und Wohnungswesen und Sonstige Dienstleistungen Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: CHMS GmbH & Co. KG Bundesland: Bayern Laufzeit: 2018 - 2019 Status: Abgeschlossen

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