Schon vier übliche Netzteile verursachen im Dauerbetrieb bis 51 Euro Stromkosten pro Jahr 250 Euro kann ein durchschnittlicher Zweipersonenhaushalt sparen, wenn sparsamer mit Energie umgegangen wird. Wie das ganz ohne Komfortverlust klappen kann, zeigt die neue Broschüre „Energiesparen im Haushalt“ des Umweltbundesamtes (UBA). Die Broschüre bietet Orientierung sowohl beim Neukauf sparsamer Geräte, hilft aber auch beim Aufspüren unerkannter Stromfresser im Haushalt. UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Wir haben heute schon sehr viel effizientere Elektrogeräte als noch vor zehn Jahren. Dennoch kann man viel mehr tun, um den Stromverbrauch zu senken. Ein Durchschnittshaushalt kann bis zu 250 Euro sparen. Nach wie vor der einfachste Weg: Geräte komplett abschalten, die nicht im Einsatz sind und womöglich Strom auch im Leerlauf verbrauchen.“ Die sogenannten Leerlaufverluste sind besonders unnötig: Ob ein Gerät noch Strom zieht, obwohl es keine Funktion mehr erfüllt, kann man oft leicht selbst testen: Steckt etwa das Netzteil eines Handys noch in der Dose und bleibt warm, selbst wenn das Mobiltelefon vom Ladegerät abgekoppelt ist, fließt sogenannter Leerstrom. Bleiben vier solcher Netzteile ein Jahr lang am Netz, verbrauchen diese zusammen bis zu 175 Kilowattstunden Strom im Jahr – und das kostet dann rund 51 Euro. Leerlaufverluste gibt es nicht nur bei Handyladegeräten, sondern auch bei Fernsehern, Druckern oder HiFi-Anlagen. Eine alte HiFi-Anlage kommt bei 24 Stunden Standby-Dauerbetrieb so schnell auf rund 53 Euro Strom-kosten pro Jahr. Abschaltbare Steckdosenleisten machen das vollständige Ausschalten nicht benutzter Geräte noch einfacher. Ein Klick und die unerkannten Stromfresser sind stillgelegt. Übrigens: Welche Geräte wie viel Energie verbrauchen, kann auch das UBA -Energiekostenmessgerät aufdecken, das kostenlos in vielen Bibliotheken in ganz Deutschland ausgeliehen werden kann. Bei vielen elektrischen Geräten ist die Energieeffizienz in den vergangenen Jahren gestiegen. Sie benötigen also weniger Strom für eine bestimmte Leistung. So ist zum Beispiel der Stromverbrauch von Geschirrspülern um die Hälfte gesunken, ihr Wasserverbrauch um etwa 70 Prozent. Bei der Beleuchtung hat sich die Technik in den vergangenen Jahren ebenfalls sehr positiv entwickelt. Die Stromkosten einer Energiesparlampe belaufen sich bei 8.000 Stunden Laufzeit auf 34 Euro; eine Standardglühlampe würde 137 Euro Kosten verursachen. Auch deshalb verschwinden Standardglühlampen seit 2009 nach und nach vom Markt. Für TV-Geräte gilt: LED-Fernseher sparen gegenüber Plasmageräten etwa die Hälfte des Stromes. Wäschetrockner verbrauchen übrigens besonders viel Strom. Kostenlos trocknet Wäsche immer noch auf der Wäschespinne oder dem Wäscheständer. Geschieht das in Innenräumen, sollten diese ausreichend belüftet sein, um Schimmel vorzubeugen. Wer auf den Trockner nicht verzichten kann und möchte, findet mit Gas- oder Wärmepumpentrockner der Effizienzklasse A++ oder höher vergleichsweise sparsame Geräte. Ganz wichtig beim Energiesparen: Wer ein neues Gerät kaufen möchte, sollte zunächst den persönlichen Bedarf schätzen – denn überdimensionierte, größere Geräte verbrauchen auch mehr Strom. Beim Kauf weisen Energielabels den Weg: A++ und A+++ sind derzeit die höchsten Effizienzklassen und auf den am wenigsten verbrauchenden Produkten gleicher Größenklasse zu finden. Produkte, die das Umweltzeichen „Blauer Engel“ tragen, sind aus Umweltsicht die besten Waren einer Produktgruppe.
The repair of for energy-related products is linked to several ecological, social and economic benefits. However, defective products are hardly ever repaired in practice. The project aims to make the repairability of energy-related products assessable in order to better inform consumers about the repairability of products at the time of purchase. In practical trials on various tumble dryers and printers, the applicability of a scoring system for repairability has been tested. Recommendations for the implementation of such a system and the overall strengthening of repairability have been derived from these trials. Veröffentlicht in Texte | 01/2023.
Die Reparatur von energieverbrauchsrelevanten Produkten ist mit zahlreichen ökologischen, sozialen und ökonomischen Vorteilen verbunden. Dennoch werden defekte Produkte in der Praxis bisher kaum repariert. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Reparierbarkeit von energieverbrauchsrelevanten Produkten bewertbar zu machen, um Verbraucher*innen beim Kauf über die Reparierbarkeit von Produkten zu informieren. In praktischen Versuchen an verschiedenen Wäschetrocknern und Druckern wird die Anwendbarkeit eines Reparaturindex überprüft und Empfehlungen für dessen Umsetzung, sowie eine generelle Stärkung der Reparierbarkeit erarbeitet. Veröffentlicht in Texte | 88/2022.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Öko-Institut e. V. Mehr Waschmaschinen, Wäschetrockner und Kühlschränke innerhalb von 5 Jahren defekt – Verbraucher tauschen funktionierende Flachbildfernseher schneller aus Verbraucher und Verbraucherinnen nutzen neu erworbene Produkte heute kürzer als früher. Erste Zwischenergebnisse einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) belegen eine kürzere „Erst-Nutzungsdauer“, vor allem bei Fernsehgeräten, zum Teil auch bei großen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Kühlschränken. Bei Notebooks veränderte sich die „Erst-Nutzungsdauer“ dagegen kaum. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger: „Beim Gebrauch von Elektro- und Elektronikgeräten ergibt sich ein sehr differenziertes Bild. Dass neue Geräte kürzer verwendet werden, hat unterschiedlichste Ursachen. Inwieweit ein geplanter Verschleiß dafür verantwortlich ist, klären wir jetzt in der zweiten Hälfte der Studie.“ Strategien gegen Obsoleszenz müssten grundsätzlich ein breites Spektrum an Maßnahmen berücksichtigen, die sich sowohl an die Hersteller als auch an die Verbraucher richten. Rainer Grießhammer, Mitglied der Geschäftsführung vom Öko-Institut: „Heute werden mehr Elektro- und Elektronikgeräte ersetzt, obwohl sie noch gut funktionieren. Häufig sind Technologiesprünge, wie bei Fernsehgeräten, ein Auslöser. Auf der anderen Seite stellen wir fest, dass der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die nicht mal fünf Jahre durchhalten und aufgrund eines Defekts ausgetauscht werden müssen, angestiegen ist“. Wie lange werden Elektro- und Elektronikgeräte heute genutzt, wann weisen sie das erste Mal Defekte auf und warum werden sie ausgetauscht? Diese Fragen untersucht das Umweltbundesamt derzeit zusammen mit dem Öko-Institut und der Universität Bonn. Seit einigen Jahren diskutiert die Öffentlichkeit, ob Hersteller die Lebensdauer von Produkten gezielt verkürzen. Ein solcher Verschleiß wird häufig als geplante Obsoleszenz bezeichnet. In der öffentlichen Diskussion mangelte es bislang an Daten. Deshalb hat das Umweltbundesamt eine Studie initiiert, um für ausgewählte Elektro- und Elektronikgeräte belastbare Belege zu ihrer Lebens- und Nutzungsdauer zu erheben. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben Daten von Haushaltsgroß- und -kleingeräten, von Geräten aus der Unterhaltungselektronik sowie von Informations- und Kommunikationstechnologien im Zeitraum 2004 bis 2012 analysiert. Nach der ersten Halbzeit der Studie lassen sich noch keine Belege für gezielt eingebaute Schwachstellen in Produkten liefern. Eine systematische Analyse für die Ursachen der Geräteausfälle und -defekte erfolgt nun in einem zweiten Teil der Studie. Flachbildfernseher Die ersten Ergebnisse zeigen, dass Verbraucher und Verbraucherinnen heute schneller bereit sind, einwandfreie Flachbildfernseher gegen technische Neuheiten auszutauschen. So wurden im Jahr 2012 über 60 Prozent der noch funktionierenden Flachbildschirmfernseher durch ein noch besseres Gerät ersetzt. Ein Viertel tauschte sein Gerät wegen Defekten aus. Bei einem Neukauf war das ersetzte Gerät im Jahr 2012 im Durchschnitt nur 5,6 Jahre alt. Im Vergleich dazu lag die durchschnittliche „Erst-Nutzungsdauer“ von Röhrenfernsehern von 2005 bis 2012 zwischen zehn und rund zwölf Jahren. Große Haushaltsgeräte Auch bei Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Kühlschränken hat sich laut Studie die durchschnittliche „Erst-Nutzungsdauer“ im Untersuchungszeitraum um ein Jahr auf 13,0 Jahre verkürzt. Bei einem Drittel der Ersatzkäufe war das Gerät noch funktionstüchtig und der Wunsch nach einem besseren Gerät kaufentscheidend. Für rund zwei Drittel aller Ersatzkäufe waren technische Defekte ausschlaggebend (2004 zu 57,6 Prozent und 2012/2013 zu 55,6 Prozent). Der Anteil der Geräte, die aufgrund eines Defektes schon innerhalb von fünf Jahren ersetzt werden mussten, ist zwischen 2004 und 2012 von 3,5 Prozent auf 8,3 Prozent auffallend stark gestiegen. Notebooks Bei Notebooks ist die „Erst-Nutzungsdauer“ fast annähernd gleich geblieben und liegt im Durchschnitt bei fünf bis sechs Jahren. Die Gründe für einen Austausch haben sich bei Notebooks verändert: Wurden 2004 noch 70 Prozent der funktionsfähigen Geräte wegen einer technischen Neuheit und dem Wunsch nach einem besseren Gerät ausgetauscht, war dies 2012/2013 nur noch bei rund einem Viertel der Fälle so. Bei einem weiteren Viertel waren 2012 technische Defekte entscheidend für den Neukauf. Nach Ablauf der Gesamtstudie Ende 2015 will das Umweltbundesamt Empfehlungen für Hersteller, Verbraucher und den Gesetzgeber ableiten. „Wir haben heute schon Möglichkeiten, die Mindestlebensdauer von Geräten abzusichern und die Informationen für Verbraucher zu verbessern, zum Beispiel unter der Ökodesign-Richtlinie oder in den Vorgaben für Produkte mit dem Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘. Aufgabe der Studie ist nun zu prüfen, wie die Mindestlebensdauer ausgeweitet und am Ende auch überprüft werden kann“, schlussfolgert Maria Krautzberger. Der Zwischenbericht basiert vorwiegend auf Ergebnissen von repräsentativen Verbraucherbefragungen der Gesellschaft für Konsumforschung zur sogenannten „Erst-Nutzungsdauer“. Dieser Begriff bezeichnet die Nutzungsdauer des ersten Nutzers vom Einkauf bis zum Neukauf eines Ersatzgerätes. Nicht erhoben wurde dabei eine mögliche Zweitnutzung, also die Weiternutzung noch funktionsfähiger Geräte im eigenen Haushalt oder in anderen Haushalten (könnte bei Fernsehgeräten der Fall sein) oder bei defekten Geräten die Wiederverwendung nach einer Reparatur.
Auf der Grundlage der Verordnung (EU 518/2014) der Europäischen Kommission müssen ab dem 1. Januar 2015 im Internet angebotene energieverbrauchsrelevante Produkte - zunächst Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Luftkonditionierer, Fernsehgeräte, Staubsauger, elektrische Lampen und Leuchten - mit dem entsprechenden EU-Energielabel abgebildet werden. Mit Hilfe der genormten Angaben des EU-Energielabels können Verbraucher schnell die Betriebskosten verschiedener Modelle miteinander vergleichen und bei der Kaufentscheidung zusätzlich zum Anschaffungspreis berücksichtigen. Konkret haben Händler die entsprechenden Energieeffizienz-Etiketten und Datenblätter in elektronischer Form auf ihrer Webseite zur Einsicht bereitzustellen.
Das Europäische Parlament verabschiedete am 19. Mai 2010 die Neufassung der Energiekennzeichnungsrichtlinie. Durch die Richtlinie in ihrer bisherigen Form wurde ein Label für die Energieeffizienz von Haushaltsgeräten wie Kühl- und Gefrierschränke, Backöfen, Klimageräte, Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen, Wasch-Trockenautomaten, Wäschetrockner und Lampen eingeführt. Im Rahmen der Neufassung wird der Geltungsbereich der Richtlinie so ausgedehnt, dass künftig auch im gewerblichen und industriellen Bereich genutzte Geräte erfasst werden. Die Neufassung wird voraussichtlich im Juni im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Richtlinie muss jetzt von den Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Neufassung wird die bestehende Effizienzskala von „A“ bis „G“ durch Hinzufügung der neuen Effizienzklassen „A+“, „A++“ und „A+++“ oberhalb der Klasse „A“ weiter differenziert.
Bei der Aktion haben die Behörden in ganz Deutschland über 7.500 Produkte (rund 6,6 Prozent) beanstanden müssen. Dabei fehlten die Energielabel bei Leuchten und Staubsaugern in ca. 10 Prozent der Fälle. Im Bereich der sogenannten „weißen Ware“ (zum Beispiel Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner) betrug die Mängelquote lediglich 3 Prozent. Die Marktüberwachungsbehörden haben bundesweit insgesamt 1.041 Händler kontrolliert. Hierunter befanden sich 349 Elektrofachmärkte, 143 Möbelhäuser, 127 Internethändler und 107 SB-Warenhäuser. Bei fast jedem zweiten Händler haben die Behörden Mängel festgestellt. Diese hohe Quote beruht nach Ansicht der Marktüberwachungsbehörden auf der Vielzahl von unterschiedlichen Gerätemodellen, die die Händler im Angebot haben. 383 der insgesamt 516 in Deutschland beanstandeten Händler haben die festgestellten Mängel umgehend und freiwillig behoben (Quote: 74 Prozent). In den restlichen Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Hierbei wird auch geprüft, ob ein Bußgeldverfahren gegen die Händler eingeleitet werden soll. Nordrhein-Westfalen In Nordrhein-Westfalen hat das LANUV die Kontrollen der Kennzeichnungspflichten bei den sog. energieverbrauchsrelevanten Produkten durchgeführt. Insgesamt wurden hier 169 Händlerbetriebe (incl. Onlinehandel) mit über 24.000 Produkten überprüft. Beanstandet wurden nahezu 65 % der Betriebe und knapp 10 % der Produkte. Der Vergleich der Beanstandungsquoten der einzelnen Produktgruppen zeigt, dass insbesondere bei Staubsaugern, Fernsehgeräten, Luftkonditionierern und Haushaltsbacköfen/ Dunstabzugshauben, sowie teilweise bei Leuchten Verbesserungspotentiale bei der Einhaltung der Kennzeichnungspflichten durch den Handel bestehen. Eine Rolle könnte der Umstand spielen, dass die rechtlichen Vorgaben für diese Produktgruppen teilweise noch nicht so lange gelten. Bei anderen Produktgruppen, z. B. bei der sog. „weißen Ware“ (z.B. Kühl- und Gefrierschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner), sind die Beanstandungsquoten relativ niedrig. Die Regelungen sind hier schon längere Zeit in Kraft. Die Beanstandungsquote bei der Kontrolle des Internethandels liegt höher: Bei 78% der kontrollierten Online-Händler (18 von 23) wurden vielfach erhebliche Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorgaben festgestellt. Alle überprüften Händlerbetriebe, bei denen Verstöße festgestellt wurden, haben freiwillige Maßnahmen zur Mangelabstellung getroffen. Im Nachgang zu den Überprüfungen wurden zusätzlich 63 Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld, Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld) durch das LANUV eingeleitet. Aufgrund der Ergebnisse wird das LANUV die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten durch den Handel weiter im Fokus behalten. Weiterführende Informationen zu den Ergebnissen und produktspezifische Auswertungen finden Sie auf den LANUV-Seiten im Internet unter http://www.lanuv.nrw.de/index.php?id=3264 Download Pressemitteilung
Die Reparatur von energieverbrauchsrelevanten Produkten ist mit zahlreichen ökologischen, sozialen und ökonomischen Vorteilen verbunden, dennoch werden defekte Produkte in der Praxis bisher kaum repariert. Das Vorhaben zielt daher darauf ab, die Materialeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu stärken, wobei die Reparierbarkeit von defekten elektrischen und elektronischen Geräten im Fokus steht. In diesem Sinne wird zunächst ein konzeptioneller Rahmen zur Bewertung der Reparierbarkeit entwickelt. Darauf aufbauend werden, basierend auf bestehenden Ansätzen, Indikatoren identifiziert, welche die Reparierbarkeit beeinflussen. Anschließend wird die Anwendbarkeit der als zentral bewerteten Indikatoren beispielhaft anhand praktischer Fallstudien für mehrere Wäschetrockner und Drucker überprüft. Basierend auf den empirischen Erkenntnissen wird ein Bewertungssystem zur Reparierbarkeit von energieverbrauchsrelevanten Produkten entwickelt. Abschließend werden Empfehlungen formuliert, die in produktpolitische Instrumente intergiert werden können, um die Reparierbarkeit und damit die Materialeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu stärken. Quelle: Forschungsbericht
Die Reparatur von energieverbrauchsrelevanten Produkten ist mit zahlreichen ökologischen, sozialen und ökonomischen Vorteilen verbunden, dennoch werden defekte Produkte in der Praxis bisher kaum repariert. Das Vorhaben zielt daher darauf ab, die Materialeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu stärken, wobei die Reparierbarkeit von defekten elektrischen und elektronischen Geräten im Fokus steht. In diesem Sinne wird zunächst ein konzeptioneller Rahmen zur Bewertung der Reparierbarkeit entwickelt. Darauf aufbauend werden, basierend auf bestehenden Ansätzen, Indikatoren identifiziert, welche die Reparierbarkeit beeinflussen. Anschließend wird die Anwendbarkeit der als zentral bewerteten Indikatoren beispielhaft anhand praktischer Fallstudien für mehrere Wäschetrockner und Drucker überprüft. Basierend auf den empirischen Erkenntnissen wird ein Bewertungssystem zur Reparierbarkeit von energieverbrauchsrelevanten Produkten entwickelt. Abschließend werden Empfehlungen formuliert, die in produktpolitische Instrumente intergiert werden können, um die Reparierbarkeit und damit die Materialeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten zu stärken. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Teilvorhaben: TU Dresden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Energietechnik, Bitzer-Stiftungsprofessur für Kälte-, Kryo- und Kompressorentechnik durchgeführt. Das Design und die Herstellung energieeffizienter Produkte zu angemessenen Kosten ist ein wesentlicher Aspekt der Hersteller aufgrund neuer Verordnungen im Bereich Energieeinsparung und Energierückgewinnung. Kolbenverdichter in Kälteanlagen wie beispielsweise Kühlschränke und Gefrierschränke sowie Umlaufverdichter in Wärmepumpen, wie sie in Wäschetrocknern eingesetzt werden, stellen die Hauptkomponenten in diesen Haushaltsgeräten dar. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage neuer Kältemittel und dank ihrer Effizienz sowie den Verordnungen zum Umweltschutz (z.B. EU-Verordnung 517/2014) müssen neue Fluide und Gemische entwickelt werden, die die nicht zulässigen Kältemittel ersetzen und einen effizienteren Anlagenbetrieb ermöglichen. Im Rahmen des vorgeschlagenen Projekts sollen neuartige Kältemittelgemische in Verbindung mit optimalen Schmierstoffen für Verdichter untersucht werden, die in Kälteanlagen und Wärmepumpen-Geräten eingesetzt werden.
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