Other language confidence: 0.5739520065461172
Data on whale distribution and abundance in the polar oceans is rather sparse, as implementing the standard surveying method, line-transect surveys, is challenging and costly. To overcome this problem, we initiated a program to electronically log all opportunistic cetacean sightings during all Polarstern expeditions through the nautical officer on watch. Opportunistic (visual) sightings by naked eye were logged during Polarstern Cruise PS125 (Port Stanley – Bremerhaven) by the nautical officer on duty using a customized Software package (WALOG, WhAleLOGger) installed on a touch screen laptop located on the ship's bridge. Species were identified by naked eye or handheld binoculars (7x50) to the lowest possible taxonomical level and assigned a "certainty" level of identification. The number of animals were counted if possible or estimated for larger groups. Whenever identification to species level was not possible, the next identifiable taxonomical category was assigned. Information on sighting position, date and time are automatically transferred from the ship's DAVIS-Ship System (https://dship.awi.de/) to the WALOG software at the time of logging. Photographs were taken, if possible, for retrospective analysis. All data of acquired sightings were retrospectively validated by a marine biologist and converted to a standard format. To this end, plausibility of sighting time, location, standardization of species names, eventual comments added at the time of sighting, as well as additional information such as photographs (if available) were checked either to verify or improve species identification. Datasets are used in species distribution modelling and to inform interested parties about occurrences.
Rechtliche Gliederung (Zonierung) im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer und benachbarter Gebiete.
Rechtliche Gliederung (Zonierung) im Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinsches Wattenmeer und benachbarter Gebiete.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Nr.: 04/2021 Halle (Saale), 02.03.2021 Die Präsidentin Die Anzahl privat gehaltener, geschützter Wildtiere hat sich in Sachsen-An- halt im letzten Jahr insgesamt leicht erhöht. Während die Nachzuchten von Papageien, außer beim beliebten Graupapagei, etwas zurückgingen, erhöhte sich die Anzahl der gezüchteten Landschildkröten von 870 auf inzwischen knapp 1000 Tiere in Sachsen-Anhalt. Am beliebtesten sind dabei Griechi- sche, Maurische und Breitrand-Landschildkröten. Die Anzahl der Haushalte, die eine dieser Arten zum ersten Mal meldeten, stieg im Jahr 2020 um fast ein Drittel gegenüber 2019. Vermehrt in Heimterrarien anzutreffen ist außer- dem das Jemen-Chamäleon, das ebenfalls geschützt ist, jedoch häufig ge- züchtet wird. Alle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützten Wild- tiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen privat gehalten werden. Sie müssen unter anderem beim CITES-Büro des Bundeslandes gemeldet und der legale Erwerb nachgewiesen werden. Damit die artgerechte Haltung überprüft werden kann, ist das Tiergehege dem Umweltamt der Stadt oder des Landkreises anzuzeigen. Trotz intensiver artenschutzrechtlicher Informationsarbeit müssen immer wie- der illegal gehandelte Tiere, Präparate und gelegentlich Pflanzen behördlich eingezogen werden. In Sachsen-Anhalt sind dies mehrere Dutzend Exemp- lare jährlich, die dann überwiegend den drei Zoos und 18 Tiergärten, dem Botanischen Garten der Martin-Luther-Universität in Halle oder Museen über- geben werden. Informationen zum Internationalen Artenschutz und zur Haltung geschützter Tiere: www.lau.sachsen-anhalt.de/cites Pressemitteilung Zum Tag des Artenschutzes am 3. März: Geschützte Wildtiere in privater Haltung praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UIG M-V) Zugang zu folgenden Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Walstrandung in Wismar Ende März/Anfang April 2026: Gutachten und Expertisen: Kopien aller schriftlichen Stellungnahmen, Gutachten oder fachlichen Einschätzungen (insbesondere des ITAW und anderer herangezogener Experten), auf deren Basis die Entscheidung getroffen wurde, dass eine aktive Rettung oder ein Herausgeleiten des Tieres „biologisch nicht sinnvoll“ oder „technisch unmöglich“ sei. Protokolle der Entscheidungsfindung: Einsicht in die Einsatzprotokolle und Vermerke der Krisenstäbe bzw. der zuständigen Fachabteilungen im Zeitraum der Strandung. Umgang mit Dritt-Hilfe: Dokumentation über die Ablehnung angebotener Hilfeleistungen durch private Unternehmen (z. B. Baggerfirmen) und Experten (z. B. Robert Marc Lehmann) sowie die Begründung für den zeitweisen Abbruchbefehl der privat initiierten Rettungsmaßnahmen. Kommunikation mit NGOs: Schriftverkehr zwischen dem Ministerium und Organisationen wie Greenpeace e.V. bezüglich der Koordination der Rettungsmaßnahmen.
Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, welches durch entsprechende Verordnungen in EU-Recht und damit auch in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Für die dort aufgeführten Arten gelten je nach Gefährdungsgrad besondere Vorschriften hinsichtlich Haltung, Vermarktung usw. Hierzu werden die geschützten Arten in Schutzkategorien (Anhänge A, B, C und D) eingeteilt. Welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, können Sie auf einer Informationsseite des Bundesamtes für Naturschutz zum internationalen Artenschutz erfahren. In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt. Dort werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet. Für alle geschützten Arten gelten besondere Vorschriften bezüglich Erwerb, Haltung, Vermarktung usw. Für alle Fragen zum Artenschutz, beispielsweise Meldung geschützter Arten, Vermarktungsgenehmigungen, sonstige artenschutzrechtliche Genehmigungen, Beratungen zum Artenschutz usw. steht Ihnen im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein „Team Artenschutz“ zur Verfügung.
Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.
Das stetig steigende globale Mikroplastik-Vorkommen bezieht auch das empfindliche Ökosystem der Arktis mit ein. Die AMAP-Arbeitsgruppe des Arktischen Rates zielt deshalb darauf ab, ein reguläres Monitoring zu etablieren, welches sowohl die Entwicklung der Mikroplastikbelastung erfasst als auch die Auswirkungen auf das Ökosystem überwacht. Für diesen Zweck ist es erforderlich grundlegende Informationen zu sammeln und ein standardisiertes Monitoring zu entwickeln, um durch eine längerfristige Datenerhebung Entwicklungen zu erfassen und negative Veränderungen mit effektiven Maßnahmen entgegenzuwirken. Monitoring an Tierpopulationen erfolgt derzeit an Seevögeln und Fischen. Marine Großsäuger und insbesondere Top-Prädatoren (die der indigenen Bevölkerung teilweise auch noch als Nahrungsgrundlage dienen) wurden bisher weniger stark berücksichtigt, sind jedoch auch für die AMAP-AG von Interesse und Bedeutung. Innerhalb des Projektes werden repräsentative Arten der Arktis untersucht: Wale, Robben, Eisbären und Otter. Die Probennahme geschieht in Kooperation mit arktischen Partnern und zielt darauf ab Daten zur Mikroplastikbelastung der Tiere zu generieren.
Data on whale distribution and abundance in the polar oceans is rather sparse, as implementing the standard surveying method, line-transect surveys, is challenging and costly. To overcome this problem, we initiated a program to electronically log all opportunistic cetacean sightings during all Polarstern expeditions through the nautical officer on watch. Opportunistic (visual) sightings by naked eye were logged during Polarstern Cruise PS145/1 (Bremerhaven – Las Palmas) by the nautical officer on duty using a customized Software package (WALOG, WhAleLOGger) installed on a touch screen laptop located on the ship's bridge. Species were identified by naked eye or handheld binoculars (7x50) to the lowest possible taxonomical level and assigned a "certainty" level of identification. The number of animals were counted if possible or estimated for larger groups. Whenever identification to species level was not possible, the next identifiable taxonomical category was assigned. Information on sighting position, date and time are automatically transferred from the ship's DAVIS-Ship System (https://dship.awi.de/) to the WALOG software at the time of logging. Photographs were taken, if possible, for retrospective analysis. All data of acquired sightings were retrospectively validated by a marine biologist and converted to a standard format. To this end, plausibility of sighting time, location, standardization of species names, eventual comments added at the time of sighting, as well as additional information such as photographs (if available) were checked either to verify or improve species identification. Datasets are used in species distribution modelling and to inform interested parties about occurrences.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 376 |
| Europa | 11 |
| Kommune | 4 |
| Land | 62 |
| Weitere | 12 |
| Wissenschaft | 64 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 13 |
| Ereignis | 45 |
| Förderprogramm | 249 |
| Gesetzestext | 1 |
| Taxon | 2 |
| Text | 72 |
| Umweltprüfung | 7 |
| unbekannt | 62 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 118 |
| Offen | 324 |
| Unbekannt | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 413 |
| Englisch | 49 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 6 |
| Datei | 59 |
| Dokument | 70 |
| Keine | 267 |
| Multimedia | 5 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 108 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 188 |
| Lebewesen und Lebensräume | 385 |
| Luft | 149 |
| Mensch und Umwelt | 433 |
| Wasser | 188 |
| Weitere | 423 |